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kann ich Ihnen nennen. Im ,,Fränkischen Tag" vom 12. April 1978 ist ein Bericht über die Oberfränkische Ausstellung 1978 in Kronach wiedergegeben. Dort ist eine DDR-Plakattafel photographisch reproduziert, die folgenden Wortlaut hat: Auf Deserteure ist das Feuer sofort zu eröffnen, das heißt ohne Anruf und Warnschuß. Auf Flüchtlinge, die sich der Festnahme durch Flucht in die Bundesrepublik zu entziehen versuchen, dürfen nach einem Warnschuß gezielte Schüsse abgegeben werden. Befindet sich eine flüchtende Person bereits auf bundesdeutschem Gebiet und sind keine westdeutschen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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soll unter Berufung auf den Grundlagenvertrag für normale Beziehungen gesorgt werden. Die Opposition muß sich endlich einmal entscheiden, ob sie nun mit dem Grundlagenvertrag oder gegen den Grundlagenvertrag Politik machen will. (Sehr richtig! bei der SPD) Das eine tun und das andere nicht lassen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. (Zuruf von der SPD: Recht hat er!) Im übrigen, meine Damen und Herren, spricht es der Wirklichkeit hohn, wenn die Opposition uns weismachen will, die Vertragspolitik im innerdeutschen Verhältnis habe sich nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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innerdeutschen Beziehungen zu leisten und dazu beizutragen, daß eine Verbesserung des Alltags in den innerdeutschen Beziehungen erreicht wird. Durch die Institutionalisierung der Beschwerdemöglichkeiten wäre nach unserer Auffassung ein wichtiges Instrument bei der Praktizierung der mit der DDR geschlossenen Abkommen geschaffen, das den betroffenen Bürgern dienen, deren Mitarbeit fördern und der Bundesregierung eine ständige und aktuelle Ubersicht über Behinderungen und Schikanen im innerdeutschen Reise- und Postverkehr ermöglichen würde. (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr richtig!) Gerade die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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an den Beauftragten für den Transitverkehr im Bundesministerium für Verkehr weitergeleitet. Zugleich stehen wir aber immer wieder vor der schwierigen Aufgabe, den Beschwerdeführern eine zufriedenstellende Antwort über den weiteren Verbleib bzw. Erfolg ihrer Eingaben geben zu können. Soweit dieses Zitat, das für sich spricht und auf das ich hier mit dem Hinweis zu sprechen komme, daß von gesellschaftlichen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland diese Initiative der CDU/ CSU als notwendig eingestuft wird. Die Bemühungen der CDU/CSU, mit der Beschwerdestelle ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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im Bundesministerium für Verkehr weitergeleitet. Zugleich stehen wir aber immer wieder vor der schwierigen Aufgabe, den Beschwerdeführern eine zufriedenstellende Antwort über den weiteren Verbleib bzw. Erfolg ihrer Eingaben geben zu können. Soweit dieses Zitat, das für sich spricht und auf das ich hier mit dem Hinweis zu sprechen komme, daß von gesellschaftlichen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland diese Initiative der CDU/ CSU als notwendig eingestuft wird. Die Bemühungen der CDU/CSU, mit der Beschwerdestelle ein praktikables Instrument für die Organisation der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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Bürger kennen? (Katzer [CDU/CSU] : Sehr wahr!) Doch die Verwirrung geht weiter. Während der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke, in seinen Ausführungen zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Plenum des Bundestages am 25. November 1977 mit keinem einzigen Wort das ihm unterstellte Gesamtdeutsche Institut als Beschwerdestelle erwähnte, erklärte der Sprecher der FDP-Fraktion, der Kollege Hoppe, hier im Plenum, eben dieses Gesamtdeutsche Institut sammle alle Beschwerdefälle und dokumentiere sie. Aus diesem Grunde sei der Antrag der Opposition überflüssig. Auch die Tageszeitung
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sich die Bediensteten im Gesamtdeutschen Institut über mangelnde Arbeit nicht beklagen, denn mehr als 3 000 Beschwerden seien dort seit Übertragung dieser Aufgabe aus dem innerdeutschen Ministerium bisher beantwortet worden. (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!) Dieses Gesamtdeutsche Institut also, das zentral Beschwerden sammelt und damit etwas tut, was nach Angaben von Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Lummer für die innerdeutsche Politik nicht geeignet und geradezu schädlich ist, ist hinsichtlich seiner Funktion als zentrale Beschwerdestelle so gut getarnt, daß selbst
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die Notwendigkeit der Beschwerde im Einzelfall hinzuweisen. Nichts dergleichen ist geschehen. Kein Wort von Beschwerdemöglichkeiten oder Adressen ist in diesem neuen Merkblatt zu finden. Sie werden deswegen Verständnis dafür haben, meine Damen und Herren, daß wir dem Versprechen der Bundesregierung, das sie in den Ausschußberatungen abgegeben hat, angesichts dieser Praxis keine Glaubwürdigkeit zumessen können. Vielmehr stehen wir vor der Frage, ob der von mir dargestellte allgemeine Zustand der Beschwerdemöglichkeiten auf die mangelhafte Fähigkeit der Verantwortlichen zurückzuführen ist, die organisatorischen und verwaltungsmäßigen
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über die Ständige Vertretung, Probleme aus dem Bereich des Postverkehrs über die Ständige Vertretung oder in Gesprächen mit der Deutschen Post der DDR. Frau Präsident, meine Damen und Herren, ich durfte Ihnen die Größenordnungen aufzeigen, um die es hier geht, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen dem meist reibungslos verlaufenden Reise- und Postverkehr und den auftretenden Behinderungen. Ich durfte Ihnen die Vielzahl und Vielfalt von Beschwerdemöglichkeiten aufzählen, die den Bundesbürgern im Falle von Behinderungen offenstehen. Schließlich durfte ich dartun, daß die Bundesregierung bemüht
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1976 dem Gesetz zugestimmt haben, hat niemand von Ihnen — von einer Ausnahme abgesehen: Herr Blüm — öffentlich diese Angriffe auf das Mitbestimmungsgesetz abgewehrt und das Gesetz verteidigt. Dazu war niemand bereit. Wir haben deswegen Zweifel, ob Sie noch zum Mitbestimmungsgesetz stehen, das Sie mit uns beschlossen haben. Diese Entwicklung macht es notwendig, daß der Deutsche Bundestag das weitere Schicksal des Mitbestimmungsgesetzes aktiv verfolgt und vor dem Verfassungsgericht für das Gesetz eintritt. Daß die Opposition schon vor Wochen angekündigt hat, sie werde gegen
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SPD) Meine Damen und Herren, wir denken nicht daran, wegen eines ungelenken Kniefalls gegenüber dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Zurufe von der SPD: Pfui! — Weitere Zurufe) mit einer guten und sinnvollen Tradition dieses Hauses zu brechen und einem Verfahren in Karlsruhe beizutreten, das den Deutschen Bundestag rechtlich in keiner Weise tangiert. (Beifall bei der CDU/CSU — Erneute Zurufe von der SPD) Um das gleich klarzustellen: Mit diesem Antrag steht nicht die Frage der Mitbestimmung erneut auf dem parlamentarischen Prüfstand; hier geht es nicht
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notwendige Toleranz und Gelassenheit gegenüber solchen Verfassungsbeschwerden aufzubringen, fragt man sich, warum nun plötzlich dieser heutige Antrag gestellt wird. (Wehner [SPD] : Sie verkörpern die Toleranz!?) — Herr Wehner, was ist das für ein Demokratieverständnis, (Zuruf von der SPD: Das Sie haben!) das Sie hier praktizieren? Was ist das für ein Verständnis unserer Verfassung? Warum wollen Sie den Pfad der rechtspolitischen Tugend verlassen? (Wehner [SPD] : Warum regen Sie sich so auf? Reden Sie doch ruhig!) Das besondere Interesse an dem Mitbestimmungsgesetz und die
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verabschiedeten Gesetzes überzeugt sind. Wer heute anderer Meinung ist als damals, mag dies bei der Abstimmung zeigen. Die Koalitionsfraktionen jedenfalls wollen mit der Entscheidung, die heute zu treffen ist, klarmachen, daß sie nach wie vor zu diesem bedeutsamen Gesetz stehen, das unserer Wirtschaftsordnung eine der modernsten Mitbestimmungsregelungen der Welt gegeben hat. (Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] : Die Verfassungsbeschwerde stammt auch von FDP-Mitgliedern!) — Herr Kollege, der Sie aus Melsungen sind, selbstverständlich stellt die FDP das Recht der Betroffenen, die Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes durch
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über die wir uns hier unterhalten sollten: erstens über die Gewaltenteilung — auch über den ungeschriebenen Teil der Gewaltenteilung —, zweitens über unser Verständnis von Toleranz und vielleicht auch noch kurz über politische Redlichkeit. Zunächst zum Thema Gewaltenteilung: Meine Damen und Herren, das Parlament hat eine Aufgabe, und das Bundesverfassungsgericht hat eine andere. Das Parlament macht Gesetze, und das Bundesverfassungsgericht überprüft sie, wenn sie von Bürgern in Zweifel gezogen werden. Diese simple Arbeitsteilung ist die Elementarform der Gewaltenteilung. (Beifall bei der CDU/CSU
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einem Schlachtfeld veranstaltet, auf dem gar kein Krieg stattfindet; denn es wird heute nicht über Mitbestimmung diskutiert, sondern man versucht, ein kostenloses und folgenloses Gastgeschenk für den DGB-Kongreß zu liefern. (Gerster [Mainz] : [CDU/CSU] : Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, das erinnert mich an eine Kraftprobe, die nichts bewirkt, nichts bewegt. Das erinnert an eine Varietévorstellung eines Gewichthebers, der schweißtriefend die Hantel zur Strecke bringt und beifallumrauscht die Bühne verläßt. Anschließend kommt der schmächtige Hausmeister und räumt die Hantel weg; sie
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mit falschen Begriffen hier einen Dreh in die Debatte, der doch nur von Ihren eigenen Schwierigkeiten ablenken soll. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Darüber hinaus hat das Parlament ebenso wie diejenigen, die ihre Auffassung als Bürger vor dem Verfassungsgericht darlegen, das Recht, dem Gericht gegenüber dadurch in einer sehr grundlegenden Frage eine Hilfestellung zu geben, daß es die Auseinandersetzung über diese Frage vor dem Gericht und nicht nur in diesem Hause mit denjenigen fortführt, die ihre Einwendungen gegen das Gesetz geltend
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hier erklärt, heute gehe es nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Mitbestimmung. Darüber will ich mit Ihnen nicht streiten. Um eines geht es aber ganz bestimmt, um eine Klärung der Frage, ob dieses Parlament zu dem Wort steht: das es selbst gesprochen hat. Darüber möchten wir keinen Zweifel lassen. (Beifall bei der SPD und der FDP) Die Zustimmung zu unserem Antrag bedeutet ein klares Ja zu der Entscheidung, die wir einmal getroffen haben, und das heißt, wir bleiben dabei
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für einen Forschungsarbeitsplatz zwischen 300- und 500 000 DM betragen, dann sind 500 000 DM einfach zu wenig. Das ist die Begründung für die Erhöhung. Die Stimulierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erfordert eben eine Anhebung der Fördermaßnahmen auf ein Niveau, das als Anreiz gilt. Im Bereich der Forschung und Entwicklung gilt dies um so mehr, als wir das größte Problem in diesem Bereich doch noch gar nicht gelöst haben. Bisher werden nur Investitionen für die Forschung steuerlich erleichtert. Es müßten — das
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genau auf Punkt und Komma die gleiche Entlastung ausgerechnet haben, wie sie eine Investitionsförderung von 7,5 % im Jahre 1978 ausmacht. Es ist einfach zu häufig dargestellt worden, ,daß in diesem Papier die Annahmen der Vergleichsrechnung letzten Endes das Ergebnis bringen, das man vorher als Wille hineingegeben hat. Zweitens komme ich zur Berlin-Förderung. Wir haben beim Paket der Berlin-Förderung — ich brauche die einzelnen Positionen nicht aufzuzählen —nach Beratung mit dem Berliner Senat, der Bundesregierung, der Industrie- und Handelskammer Berlin und in den
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der CDU/CSU: So ist es!) Wenn Sie weitere steuerliche Maßnahmen fordern, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, sich den Anträgen der Berliner Kollegen betreffend Altbausanierung und Forschung und Entwicklung anzuschließen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das Investitionszulagengesetz ist ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht. Wir werden diesen Weg mitgehen. Wir meinen aber, daß in den angeschnittenen Punkten Verbesserungen notwendig sind und die Anträge begründet werden müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Frau Renger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1978 () [PBT/W08/00090]
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es!) Wenn Sie weitere steuerliche Maßnahmen fordern, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, sich den Anträgen der Berliner Kollegen betreffend Altbausanierung und Forschung und Entwicklung anzuschließen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das Investitionszulagengesetz ist ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht. Wir werden diesen Weg mitgehen. Wir meinen aber, daß in den angeschnittenen Punkten Verbesserungen notwendig sind und die Anträge begründet werden müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der Herr
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das, was jetzt gemacht worden ist, für Berlin tun wollen. (Kittelmann [CDU/CSU] : Warum haben Sie es dann nicht gleich gemacht?) Im übrigen scheuen wir natürlich keinen Wettbewerb, auch nicht den Wettbewerb mit der CDU/ CSU, wenn es darum geht, das zu tun, was für die Wirtschaft von Berlin und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer nötig ist. (Kittelmann [CDU/CSU] : Das wird sich zeigen!) Ich rede jetzt, meine Damen und Herren, nicht im einzelnen über die Änderungen, die wir im Zonenrandförderungsgesetz
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sich entgegenhalten lassen: Wer dies will, darf sich nicht, wie Sie das tun, als der Hüter der mittelständischen Industrie in der Öffentlichkeit aufspielen. (Beifall bei der SPD — Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Kleingewerbe ist das! — Kittelmann [CDU/CSU] : Haben Sie das schon vor seiner Rede formuliert? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) — Er hat kein Argument gebracht, das nicht schon im Finanzausschuß vorgekommen ist. Deswegen war es gar nicht nötig, irgend etwas vorher zu formulieren. Das zweite Argument, daß nämlich dieser
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mittelständischen Industrie in der Öffentlichkeit aufspielen. (Beifall bei der SPD — Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Kleingewerbe ist das! — Kittelmann [CDU/CSU] : Haben Sie das schon vor seiner Rede formuliert? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) — Er hat kein Argument gebracht, das nicht schon im Finanzausschuß vorgekommen ist. Deswegen war es gar nicht nötig, irgend etwas vorher zu formulieren. Das zweite Argument, daß nämlich dieser Begünstigungsrahmen im Hinblick auf die hohen Baukosten von Gebäuden auf 1 Million DM erhöht werden müßte, stimmt
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erhöht werden müßte, stimmt schon deshalb nicht, weil — das weiß jeder, der die mittelständische Wirtschaft ein bißchen kennt — nur in ganz seltenen Ausnahmefällen erhebliche Teile von Gebäuden in diesem Bereich der Forschung und Entwicklung dienen. Von daher trägt unser Vorschlag, das Förderungsvolumen auf 500 000 DM zu begrenzen, zugleich aber den Prozentsatz für den Teil des Gebäudes herabzusetzen, der zur Forschung und Entwicklung dienen muß, exakt und zielgenau den Forderungen und Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft Rechnung. Mittelstandspolitisch richtig ist auch die
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