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der nun auch, vielleicht mehr oder weniger zufällig, ein Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion ist, im „Parlament", daß heißt in der Zeitschrift dieses Hauses, abgedruckt werden konnte, weil Sie dagegen ein Veto eingelegt haben. Wer hier wem einen Maulkorb angelegt hat, das mag das Publikum beurteilen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Dr. Schäfer (SPD) : Herr Minister, sehen Sie nicht einen Widerspruch in Ihren Ausführungen, wenn Sie selbst vortragen, daß Merten einen Rundfunkvortrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1961 () [PBT/W03/00148]
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der SPD, noch nicht zu den interparlamentarischen Gesprächen zusammengetreten sei, die man auf allen Seiten geplant hat. Ich will dem Herrn Kollegen Schäfer dazu etwas aus dem Körbchen auf den Tisch legen, aus dem Körbchen unserer internen Fraktionserwägungen, einem Körbchen, das überdies gar keinen Deckel hat und in das jeder ziemlich frei hineinschauen kann. Ich kann ihm folgendes sagen. Was das interfraktionelle Gespräch anging, so waren bei uns in der Fraktion zwei Meinungen im Widerstreit. Die eine Meinung ging dahin: Es
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geradezu auflösende Tendenz in der Anwendung des Grundgesetzes. Nun zum Fernseh-Urteil. Ich habe nicht vor, mich mit den einzelnen Gründen, die dem Fernseh-Urteil beigegeben worden sind, zu befassen, und habe auch nicht vor, mich mit dem langen Plädoyer zu befassen, das der Herr Kollege Arndt zum Fernseh-Urteil vorgebracht hat. Ich will nur einige Dinge sagen. Ich will einmal dem Versuch entgegentreten, der Bundesregierung und der hinter ihr stehenden Mehrheit dieses Hauses immer wieder den Vorwurf zu machen, daß sie die Verfassung
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Änderung an die Regierungsbank gerichtet. Herr Kollege Heinemann, ich glaube, es muß etwas anderes geändert werden. Es muß geändert werden die Art, wie in diesem Hause Opposition betrieben wird. (Abg. Dr. Schäfer: Nach der Wahl geben wir Ihnen die Möglichkeit, das zu zeigen!) — Die werden Sie uns nicht geben; Sie werden sie uns geben wollen, aber Sie werden das nicht hinbringen. — Ihre Art von Opposition muß geändert werden. Denn man kann sagen: die Reden, die heute gehalten worden sind, sowohl zur
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das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Görgen, bitte sehr! Dr. Görgen (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, hier nicht gegen die Bundesfreundlichkeit oder gegen die Länderfreundlichkeit zu verstoßen, wenn ich Sie kurz mit einem Thema vertraut mache, das uns auf Grund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen alle angehen sollte. Es kann wohl kein Zweifel darüber sein, daß diese Empfehlungen, auf mehr als 500 Seiten, sicherlich eine ganz hervorragende organisatorische Leistung darstellen und daß man
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dienen, dann sollte doch diese sehr spärliche Erwähnung, dazu noch mit einer so einschränkenden Bezeichnung „Zeitungswissenschaft", hier einmal einer Prüfung unterzogen werden. Ich kann nur sagen, daß es sich um eine sehr unzureichende Charakterisierung handelt, andererseits aber um ein Problem, das nicht nur uns in diesem Hohen Hause, sondern ebenso selbstverständlich die Länder und vor allem die autonomen Hochschulen und Universitäten angeht; denn die Publizistik ist ja nun mittlerweile eine eigene Wissenschaft geworden. Sie hat eine eigene Theoretik entwickelt, die die
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jene Stellung im Kreise der Wissenschaften an den deutschen Hochschulen erringt, die sie verdient. Es ist zweifellos, wie es Erich Feldmann einmal festgestellt hat, ein gewisses Mißtrauen in der gelehrten Welt gegen die Wissenschaft der Publizistik zu verzeichnen, ein Mißtrauen, das nur aus alten Vorurteilen erklärt werden kann. Er bezeichnete diese Priviligierung der Geisteskultur als das „humanistische Vorurteil". Es heißt dort weiter: Die Weigerung des Menschen, seinen Geist zur Regelung seines Lebens einzusetzen, ist in der Medizin überwunden, wo es um
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dazu, diese Urlaubsanträge zu prüfen. Schließlich habe ich dafür zu sorgen, daß das Hohe Haus mit dieser seiner vornehmsten Aufgabe zu rechter Zeit fertig wird. (Zustimmung.) Alles, was links und rechts liegt, muß zurücktreten. Schließlich hat jeder ein Mandat übernommen, das nach dem Artikel 38 des Grundgesetzes auf seinem Gewissen steht. Dazu gehört, daß man sich in Gottes Namen bei der Haushaltsberatung vor allem hierher verpflichtet fühlt. (Sehr richtig! in der Mitte.) Ich bedaure also, sagen zu müssen, daß, wenn diese
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Schmid: Wird das Wort zu dem Antrag gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Conring hat das Wort. Dr. Conring (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Künstlerhilfe ist im Haushaltsausschuß eingehend behandelt worden. Wir haben uns dem Anliegen, das wir durchaus für berechtigt halten, in keiner Weise verschlossen. Es ist nun aber nicht so, daß es allein eine Angelegenheit des Bundes sei, sondern die Künstlerhilfe beginnt bekanntlich bei den Kommunen, vor allem bei den großen Städten, geht dann zu
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Krone, gesprochen haben. Der Präsident und die führenden Damen und Herren des Deutschen Sportbundes haben bei dieser Gelegenheit die Bitte geäußert, daß das Haus für dieses Jahr einen Ansatz von 20 Millionen DM bewilligen möge. Selbst in dem letzten Schreiben, das wir am 1. März vom Deutschen Sportbund bekommen haben — es ging an die Abgeordneten im Kreis der Freunde des Sports im Deutschen Bundestag —, war keine Rede davon, daß dieses Jahr noch weitere 10 Millionen DM in Ansatz gebracht werden sollten
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auszusprechen. Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Seidel (Fürth). Seidel (Fürth) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag auf Erhöhung um 10 Millionen DM wollen wir das Hohe Haus nur bitten, ein Versprechen des Bundeskanzlers, das er im August vorigen Jahres gegenüber Vertretern des Deutschen Sportbundes gegeben hat, heute einzulösen. Im August vorigen Jahres war noch das Olympische Jahr, und da hat man natürlich noch große Worte für den Sport gesprochen. Das verstehe ich sehr gut
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beteiligen, die vor das Bundesverwaltungsgericht kommen, während er, wenn er sein Amt wirklich sachgemäß ausübt, es bei 25 bis 35 % aller Fälle tun sollte. Nun können Sie natürlich sagen: Ob es sich hier um A 15 oder A 14 handelt, das ändert nichts an der Möglichkeit, sich zu beteiligen. Der Antrag ist aber sozusagen auch nur ein Hinweis darauf, daß man in Zukunft die Behörde des Oberbundesanwalts personell etwas besser ausstatten sollte. Deshalb möchten wir schon in diesem Haushalt nicht, daß
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zu erscheinen und in dem einen Fall eine, in dem anderen Fall zwei Richterstellen mehr zu beantragen, ohne daß das Finanzministerium, ohne daß der Beauftragte für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, ohne daß der Berichterstatter Gelegenheit hatte, diese Angelegenheit zu prüfen, das scheint mir wirklich kein guter Weg zu sein. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Wenn wir in Personalangelegenheiten bzw. in Stellenangelegenheiten — denn wir beschäftigen uns im Haushaltsausschuß ja nur mit Stellen, nicht mit den Stelleninhabern — dahin kommen wollten, daß hier
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36 04 Tit. 714 ausgewiesenen Gelder reichen zur Erfüllung der Aufgabe, von der ich hier spreche, nicht aus. Ich habe bei vielen Gemeinden immer wieder die Frage gehört: Wann können wir denn selbst planen? Hätten wir das Geld vom Bund, das uns zusteht, wären wir längst viel weiter und hätten in Turnhallen und öffentlichen Gebäuden schon längst Schutzräume eingerichtet! (Beifall bei der SPD.) Deswegen, um das zu ermöglichen, wurde dieser Antrag unter Ziffer 11 auf Einfügung eines neuen Titels 711 eingebracht
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Jahren wiederholt die Frage diskutiert wurde, ob das Bundespatentamt ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde ist. Die Frage ist in der Zwischenzeit durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden worden. Der Bundestag hat die Konsequenzen daraus gezogen, indem er ein neues Bundespatentgericht geschaffen hat, das hier unter Kap. 07 06 ausgewiesen ist. Wir dürfen davon ausgehen, daß das gesamte Patentverfahren nunmehr juristisch unantastbar geregelt ist. Wir haben das Patentgericht im Haushaltsausschuß von vornherein so ausgestattet, daß wir annehmen dürfen, daß nicht neue Rückstände entstehen. Wir
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ebenso übrigens wie für die entsprechenden Institutionen draußen im Lande. Sie alle wissen, es gibt Verfahren, die sich über viele Jahre hinschleppen. Es gibt Prozesse, deren lange Dauer faktisch eine glatte Rechtsverweigerung bedeutet. Es handelt sich hierbei um ein Problem, das gelegentlich auch im Rechtsausschuß des Bundestages Anlaß zu besorgniserfüllten Betrachtungen gegeben hat; denn die lange Dauer der Gerichtsverfahren — es gibt Prozesse, die sich über fünf, sechs Jahre hinziehen — ist, ich sagte ,es schon, praktisch eine glatte Rechtsverweigerung. Sie ist im
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erwachsende neue Arbeitsbelastung hinreichend bedacht wird. Die Rechtsstaatlichkeit kann auf die Dauer nur gewahrt werden, wenn die Fülle der möglichen Fallgruppen in einem harmonischen Verhältnis zu den technischen Möglichkeiten einer Rechtsschutzgewährung steht. (Abg. Niederalt: Keine Justizstaatlichkeit!) Das ist ein Gebot, das wir alle, aber gerade auch Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheit, bedenken sollten und bedenken müssen. (Abg. Dr. Conring: Und bedenken!) — Ob Sie es bedenken, verehrter Herr Kollege, dahinter möchte ich ein großes Fragezeichen setzen. Denken Sie beispielsweise
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diese Hinweise in geeigneter Form bekanntmachte oder mindestens das Erforderliche veranlaßte. Denn es geht hierbei ja letztlich um die Erhaltung und die Sicherung der Funktionsfähigkeit unserer Gerichte. (Zustimmung bei der SPD.) Das ist doch ein sehr ernstes Problem, ein Problem, das uns alle angeht. Übrigens: wenn ich hier sage „öffentliche Hand", dann meine ich — ich habe es schon anklingen lassen selbstverständlich nicht nur den Bund, sondern jede Verwaltung, und es sei dabei erwähnt, daß es auch im Bereich der Staatsanwaltschaften gelegentlich
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grundgesetzwidrig erklärt worden ist. (Abg. Dr. Conring: Das kommt doch bei Herrn Schäffer nicht vor!) Das hat mich damals überrascht, Herr Bundesjustizminister, 1. weil Sie, soviel ich weiß, ein sehr erfahrener Anwalt gewesen sind, 2. weil Sie aus Bayern kommen, das ja sehr föderalistisch eingestellt ist, und 3. weil seinerzeit die CSU im Bayerischen Landtag, wenn ich mich recht erinnere, das Grundgesetz abgelehnt hat, da es ihr nicht föderalistisch genug gewesen ist. Hier wurde jetzt im Wege eines privaten Vertrages unter
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stehen. Mir wurde klar, daß diese Strafrechtsreform auch erst der Anfang einer großen Justizreform ist. Ich habe es begrüßt, daß seitens des Bundesjustizministeriums wenigstens eine kleine Strafprozeßnovelle eingebracht worden ist, und ich würde es außerordentlich bedauern, wenn selbst dieses Minimum, das zur Verbesserung des Strafverfahrens unbedingt notwendig ist, in diesem Bundestag nicht mehr verabschiedet werden sollte. Übriggeblieben ist auch die Aktienrechtsreform. Ich bezweifle, daß der Bundestag dieses vielschichtige Problem noch behandeln kann. Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen von der CDU
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zum Schluß. (Abg. Rösing: Retten Sie die zweite Lesung, gnädige Frau!) — Eben deswegen spreche ich jetzt. Dann sparen Sie sich das für die dritte Lesung. (Zuruf: Hören Sie endlich auf!) Ich möchte jetzt folgende Frage stellen. Das ist ein Problem, das mich immer bewegt; auch der Kollege Wittrock hat es mit angesprochen. Wieweit — das habe ich bisher von mir aus nicht feststellen können — wird eigentlich das Bundesjustizministerium so quasi als Justitiar von den Fachministern eingeschaltet zur Überprüfung, ob ihre Gesetzentwürfe auch
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standhalten? Es sind doch Dinge passiert, die, wenn eine sorgfältige Überprüfung von selten des Justizministeriums auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin stattgefunden hätte, eigentlich nicht hätten passieren können. Ich brauche nur auf den letzten Fall hinzuweisen, auf das Gesetz über den Belegschaftshandel, das gestern in der Fragestunde behandelt wurde. Ist es nun so, daß die Fachministerien gegebenenfalls nicht auf das Justizministerium hören, oder ist es so, daß das Justizministerium von den Fachministerien nicht in dem notwendigen Umfang zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzentwürfe
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passend, daß Sie sich heute, wenige Wochen vor der Beendigung der Tätigkeit dieses Hauses hier hinstellen und ständig erklären, Sie würden es außerordentlich begrüßen, wenn das und jenes und das dritte und vierte Gesetz hier im Hause noch verabschiedet würden, das in genauer Kenntnis der Tatsache, daß die Bundesregierung diesmal sehr spät darauf gekommen ist, daß das Ende der Legislaturperiode herannaht und es aus optischen Gründen vielleicht noch zweckmäßig sei, dieses Haus trotz seiner Arbeitsüberlastung zu sehr später Stunde noch mit
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uns das traurige Märchen, oder man möchte fast sagen, auch das andererseits wieder etwas erheiternde Märchen aufzutischen, Sie seien als Privatmann tätig geworden. Herr Minister, glauben Sie, ständige Wiederholung eines völlig unglaubwürdigen Sachverhalts mache ihn glaubwürdiger? Glauben Sie denn wirklich, das könne Ihnen irgend jemand abnehmen, daß der Privatmann Schäffer aus dem Urlaub zurückgeholt wird, um als Privatmann hier eine Treuhänderrolle zu übernehmen? Meinen Sie wirklich, das könnten Sie hier so verkaufen? Wollen Sie denn wirklich sagen, es hätte niemanden anders
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Sie, ständige Wiederholung eines völlig unglaubwürdigen Sachverhalts mache ihn glaubwürdiger? Glauben Sie denn wirklich, das könne Ihnen irgend jemand abnehmen, daß der Privatmann Schäffer aus dem Urlaub zurückgeholt wird, um als Privatmann hier eine Treuhänderrolle zu übernehmen? Meinen Sie wirklich, das könnten Sie hier so verkaufen? Wollen Sie denn wirklich sagen, es hätte niemanden anders in der ganzen Bundesrepublik gegeben, der in der Lage gewesen wäre, diese Rolle des Treuhänders zu übernehmen? Mußte das nun gerade der im Urlaub befindliche Bundesjustizminister
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