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mich zu diesem Thema sachlich nicht zu äußern gedenke; denn dann würde ich etwa noch eine Stunde sprechen müssen. Ich kann mich aber auf die Entscheidung des Ausschusses als meinen besten Zeugen berufen. Lassen Sie mich ein anderes Thema anschneiden, das mir viel wichtiger erscheint, die Frage nämlich, was im Rahmen des SPD-Vorschlages mit den Reichsbankanteilseignern geschieht. Darüber sollte man sich einmal Gedanken machen und sollte klarstellen, wohin Ihr Vorschlag führt, welche Folgerungen er hat. Ich darf einen Augenblick Ihre Aufmerksamkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Dann aber hätte man damals bei ,der Dezentralisierung schon Rechtsvorschriften über die Umstellung, die Abwicklung und die Behandlung der Aktionäre schaffen müssen. Das hat man im großen und ganzen nicht getan. So stehen wir heute als Bundestag vor der Aufgabe, das nachzuholen, was der Währungsgesetzgeber damals versäumt hat. Es ist durchaus möglich, die Grundsätze anzuwenden, die bei der Umstellung von Geschäftsbanken gefunden worden sind und die gesetzlich verankert sind. Wir wollen das nicht in der Form machen, daß wir dieses Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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alliierten Vorstellungen aus der Währungsreform auch nicht als Benachteiligte hervorgehen sollten?) — Herr Lange, warum ist eine unterschiedliche Entwicklung bei Sparern, Altsparern und Aktienbesitzern eingetreten? Ich kann diese unterschiedliche Entwicklung nicht aus der Welt schaffen. Das ist eine Folge der Währungsgesetzgebung, das liegt vor. Der Sinn Ihres Antrages ist es, uns nicht daran zu halten. Wenn Ihr Antrag Gesetz würde, würde diese Bestimmung vom Verfassungsgericht in Karlsruhe aufgehoben werden. (Zuruf von der SPD: Das können wir in Ruhe abwarten!) — Nein, wir können
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Gesetzentwürfe, ganz gleich, von wem sie eingebracht werden, müssen in der zweiten Lesung mit jeder Einzelbestimmung aufgerufen und es muß darüber abgestimmt werden. Erst wenn alle Einzelbestimmungen abgelehnt sind, ist damit auch der ganze Entwurf abgelehnt. Es gibt keine Möglichkeit, das zu tun, was die Ausschüsse immer wieder vorschlagen, nämlich einen Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Das ist ausgeschlossen. Insofern war die ursprüngliche Fassung, die Sie im Text haben, die richtigere. Nun hat das Wort der Herr Abgeordnete Odenthal. Odenthal (SPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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kann, der SPD- oder FDP- oder CDU-Entwurf werde als erledigt abgelehnt. Bis vor kurzer Zeit war es immer so, daß ein solcher Entwurf für erledigt erklärt wurde. Erst durch irgendwelche Umstände, die ich nicht kenne, hat sich in diesem Parlament, das durch eine Partei, eine Gruppe mit einem Trabanten beherrscht wird, die Gewohnheit herausgebildet — vielleicht kommt es auch von der Bürokratie her —, so zu sprechen, als hätten die anderen Fraktionen überhaupt keine Gesetze eingebracht. Das ist keine gute Sache. Das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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aller Rentenempfänger erreichen nicht das 65. Lebensjahr. Die Ärzte haben uns nachgewiesen, daß die Schäden, die zu einer frühen Invalidität führen, in der frühesten Jugend entstehen. Dem gilt es vorzubeugen. Deshalb bin ich froh, daß wir ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz bekommen, das das Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem „Tausendjährigen Reich" ablöst, ein Gesetz oder eine Verordnung, die die Jugend zur Wehrertüchtigung schonen und auf den Heldentod vorbereiten wollte. Wir beklagen eine fehlende Generation, die irgendwo in der Weit begraben liegt. Wir bedauern diese Dinge
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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und durch das Vorhandensein von Millionen von Kriegsopfern. Wir haben vor etwa vier Jahren den Entwurf eingebracht. Die Bundesregierung ist mit einer eigenen Vorlage gefolgt. In der ersten Lesung glaubten wir, in einer guten Atmosphäre ein Ergebnis erzielen zu können, das uns auch in der zweiten Lesung zu einer einheitlichen Betrachtung dieser Frage bringen würde. Leider hat diese Hoffnung getrogen. Zwar sind beachtliche Verbesserungen erreicht worden, die ich gern anerkenne; aber die entscheidenden Verbesserungen, die unsere Vorlage enthielt, sind nicht angenommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Hofes und der Vater im Kriege gefallen ist. Die Mutter mit ihren Kindern lebt selbstverständlich auf dem Hof des Großvaters. Soll es da einen Unterschied machen, ob im Grundbuch der Großvater oder die Mutter als Hofinhaber steht? Ein zweites Beispiel, das gerade im Württembergischen oft zu finden ist. Bei kleineren Bauern leben sehr oft zwei Familien auf dem Hof. Beispielsweise arbeitet der eine Bauer hauptberuflich, während sein Bruder in die Fabrik geht und in seiner Freizeit in der Landwirtschaft mithilft. Soll
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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gestatten Sie, daß ich gleich eine Bemerkung zu dem Antrag der CDU mache, der damit unmittelbar zusammenhängt. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Sie meinen zu dem Antrag Umdruck 629 Ziffer 1, der in einer Ergänzung eine Präzisierung vornimmt. Wischnewski (SPD) : Ja, das hängt eng damit zusammen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Bitte sehr! Wischnewski (SPD) : Mit diesem Antrag bemüht sich die CDU-Fraktion, die Dinge ein wenig abzumildern. Danach sollen für die Jugendlichen über 17 Jahre die Vorschriften der §§ 14, 17 und 34 über
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Siebzehnjährige, wenn sie ihre Lehrzeit und ihre Fachausbildung abgeschlossen haben, nicht mehr unter das Gesetz fallen sollen, und zwar deswegen, damit sie als Gesellen oder Facharbeiter, wenn sie ausgelernt haben, keine Schwierigkeiten haben, eine neue Stelle zu finden. Das Beispiel, das der Kollege Wischnewski soeben gebracht hat, hinkt. Es gilt ja auch der Grundsatz der freien Wahl des Arbeitsplatzes. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Ich würde mir, -wenn ich ein siebzehnjähriger Facharbeiter wäre, niemals einen solchen Arbeitsplatz aussuchen Das zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Wischnewski soeben gebracht hat, hinkt. Es gilt ja auch der Grundsatz der freien Wahl des Arbeitsplatzes. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Ich würde mir, -wenn ich ein siebzehnjähriger Facharbeiter wäre, niemals einen solchen Arbeitsplatz aussuchen Das zu diesem Beispiel, das meines Erachtens übertrieben ist. zu den 60 Stunden. Die Arbeitszeitordnung on 1938 sieht Ausnahmemöglichkeiten vor, und zwar kann die tägliche Arbeitszeit, die grundsätzlich auf acht Stunden beschränkt ist, erweitert werden, wenn verlängertes Wochenende gewünscht wird, wenn also in dem Betrieb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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für diese Jugendlichen die Vorschriften der §§ 14" — hier handelt es sich um die Nachtruhe —, „17" — hier handelt es sich um den Urlaub — „und 34" — hier handelt es sich um die Akkord- und Fließarbeit. Das heißt, daß die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das wir jetzt beraten, auch dann für den Siebzehnjährigen bestehenbleiben, wenn er die Lehre absolviert, seine Prüfung gemacht hat und als Geselle generell nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt. Ich bitte daher, den Antrag der SPD-Fraktion auf Streichung dieser Nr. 3
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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verehrten Damen und Herren! Die letzten Ausführungen eines früheren Handwerkers habe ich nun wirklich nicht verstanden. Kraftmeierei ist doch etwas ganz anderes als das Bestreiben, sich das nötige Wissen anzueignen, und darum handelt es sich doch. Das ist das Anliegen, das uns bewegt, (Zustimmung bei der CDU/CSU) dem jugendlichen Arbeiter im ersten Jahr seines Gesellenlebens die Möglichkeit zu geben, sich das größtmögliche Wissen anzueignen. Vielleicht ist es Ihnen, Herr Kollege, genauso gegangen wie mir, daß Ihnen in Ihrem ersten Gesellenjahr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Der Lehrling steht in einem Vertragsverhältnis besonderer Art, dem Lehrverhältnis. Er ist nicht so weit geschützt, daß er nach Schluß des Lehrverhältnisses ohne weiteres bleiben kann, wenn das im Lehrvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Immerhin steht er in einem Vertragsverhältnis, das unter den Oberbegriff des Arbeitsverhältnisses fällt. Es ist kein Beschäftigungsverhältnis. Die angelernten und ungelernten Jugendlichen fallen zweifellos unter den Begriff des Arbeitnehmers. Sie stehen unzweifelhaft in einem Arbeitsverhältnis, und wir möchten diesen Begriff nicht verwischen lassen. Man sollte hier Klarheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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vorsehen, wie sie jetzt bei § 7 a vom Ausschuß vorgeschlagen werden, was ich für sehr, sehr bedauerlich halte. Im Ausschuß ist über diesen Paragraphen sehr lange diskutiert worden. Mehrere Tage — in Abständen — hat sich der Ausschuß damit befaßt. Das Ergebnis, das Ihnen in der Ausschußvorlage auf Seite 19 rechts unten — schwarz gedruckt — vorliegt, läßt das Bemühen erkennen — ich will dieses Bemühen gar nicht anzweifeln —, eine Regelung zu finden, die Härten zu vermeiden geeignet sein könnte. Ich fürchte, daß sie nicht geeignet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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jeder Fachmann, weil das eben so überliefert ist, auch das Rübenverziehen, und das sind nach den Zahlen, die ich genannt habe, schwere Arbeiten. Es werden also auch schwere Arbeiten als „für Kinder geeignete Hilfeleistungen" aufgefaßt. Darauf kam es mir an, das herauszustellen und mit diesen Beispielen die Fragwürdigkeit der Formulierung ,des § 7 a der Ausschußvorlage aufzuzeigen. Ganz abgesehen davon möchte ich sagen, daß sich natürlich, wenn Kinder draußen auf dem Felde arbeiten, erstens kaum kontrollieren läßt, oh es Verwandte oder Fremde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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macht mir soeben ein Zeichen, das wohl bedeuten soll: Was kostet das? — Meine Damen und Herren, ich sagte schon beim § 1: dieses Gesetz ist nun einmal ein Jugendarbeitsschutzgesetz und kein Landwirtschaftsschutzgesetz. (Beifall bei der SPD.) Herr Kollege Pflaumbaum, Sie haben, das geben Sie zu, oft unsere Unterstützung bei dem Bemühen, die wirtschaftlichen Probleme der Landwirtschaft zu lösen. Wir versuchen zu helfen, wo immer wir können. Aber dies ist ein untaugliches Objekt. Man kann nicht mit Kinderarbeit wirtschaftliche Probleme landwirtschaftlicher Betriebe lösen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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doch Verantwortung für die Kinder haben, sie davon abzuhalten, sich auf alle mögliche Art und Weise Geld zu verdienen. Einige Gegengründe habe ich schon aufgeführt; einige wichtige möchte ich noch nennen. Da ist die Bedeutung der Freizeit für das Kind, das durch den Schulbesuch — das sagen auch alle Pädagogen — sehr in Anspruch genommen wird und das als Ausgleich für die Anstrengungen des Schulbesuchs und die Konzentration, die am Vormittag in der Schule erforderlich ist, das Spiel und die freiwillige Beschäftigung braucht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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das würde wohl zuweit führen. Aber ich habe sie da, meine Kolleginnen und Kollegen, und kann Ihnen zeigen, wie es heute aussieht, daß es auch heute noch Kolonnenarbeit in der Landwirtschaft gibt. Im übrigen stehen viele Beispiele in diesem Büchlein, das ich jedem Interessierten zur Verfügung stelle. Ich habe hier ein Beispiel aufgeschlagen. Ein zehnjähriges Mädchen hat unter Aufsicht des Lehrers vom 16. bis 22. September ein Tagebuch geführt. Es schreibt darin: Freitag: Schule 7.45 bis 12 Uhr. 5 Stunden Hafer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Hier haben wir nun einmal eine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Wir wollen doch nicht im nächsten Jahr schon wieder eine Novelle zum Jugendarbeitsschutzgesetz haben. Daran sind wir nicht interessiert. Wir sind vielmehr daran interessiert, daß hier ein Gesetz beschlossen wird, das für eine Reihe von Jahren Bestand hat. Insofern ist dies eine historische Stunde, meine Damen und Herren. 1839 hat es in Deutschland das erste Kinderarbeitsschutzgesetz gegeben. 1839 wurde das Verbot der Kinderarbeit in Fabriken für Kinder bis zu neun Jahren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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nicht genehmigt wird? Hesemann (CDU/CSU) : Ich darf dazu feststellen daß es in allen Gewerbezweigen solche gelegentlich wiederkehrenden Hilfeleistungen nicht gibt. Es gibt dort eine geregelte Arbeit, es gibt geregelte Tätigkeiten, es gibt dort nicht etwas wie beispielsweise das Kartoffellesen, das im ganzen Jahr nur während einiger Wochen vorkommt und dann erledigt werden muß. Dazu sind sehr viele Hände notwendig, um die Arbeit ordnungsgemäß erledigen zu können. Ich möchte darauf hinweisen, daß die gelegentlichen Hilfeleistungen von den Kindern freiwillig gemacht werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Zwischenrufen nicht davon abhalten lassen, Ihnen hier einmal meine Meinung darüber zu sagen. (Beifall bei der SPD.) Ich habe mich sehr darüber gewundert, daß ein großer Teil von Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion Beifall geklatscht hat, als Herr Tobaben das, was er geschildert hat, als Überführung des Kindes vom Spiel zur Arbeit bezeichnet hat. (Beifall bei der SPD.) Wenn hier jemand bewiesen hat, daß dieser § 7 a sehr gefährlich ist, dann war es der Herr Kollege Tobaben. (Sehr wahr! bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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auch die Zahlen genannt, die bei den Untersuchungen in Kempten und Pfaffenhofen festgestellt wurden. Das alles sind klare Bestätigungen für die Annahmen, die ärztlicherseits schon lange gemacht wurden, daß im Gegensatz zu früheren Zeiten, z. B. noch zum vergangenen Jahrhundert, das Leben auf dem Lande nicht mehr das Paradies an sich bedeutet. So hat es sich ja lange in den Köpfen vor allem der Stadtbewohner dargestellt. Man war ziemlich überrascht, als vor ungefähr zehn Jahren erstmals darauf hingewiesen wurde, daß der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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Gericht auftreten und einen Anspruch im eigenen Namen einklagen kann. Die Prozeßstandschaft ist in der ZPO sehr umstritten und sehr selten, und im BGB gibt es sie nur in einem einzigen Fall, nämlich in § 1368. Sie ist also ein Institut, das überhaupt nicht in die Rechtssystematik paßt. Die Prozeßstandschaft des Landes, wie sie in § 10 Abs. 3 vorgesehen ist, ist unbedingt abzulehnen, da die Vertretung privatrechtlicher Interessen nicht Sache des Staates ist. Und weil, wie es in der Ausschußvorlage vorgesehen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]
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sich mir bei diesen Ausführungen die „juristischen Haare" gesträubt haben. Eine Klage des Landes gegen den Arbeitgeber ist wegen des Art. 6 des Grundgesetzes unmöglich. Wir würden uns von Karlsruhe eine Zurückweisung — ich vermeide absichtlich das plastische, aber unparlamentarische Wort, das gestern der Sache nach zutreffend gefallen ist — holen, wenn wir die von der SPD beantragte Bestimmung im Gesetz verankerten. (Abg. Folger: In zwei anderen Gesetzen steht das nahezu zehn Jahre lang! — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Art. 6 des Grundsetzes: „Über ihre Betätigung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.05.1960 () [PBT/W03/00115]