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konstitutionellen Monarchie vor allem im 19. Jahrhundert. In der Regel handelt es sich bei den Mächten um den Monarchen einerseits und die Volksvertretung andererseits. Das Gegenteil einer vereinbarten (auch: „paktierten“) Verfassung ist eine oktroyierte Verfassung, die vom Monarchen einseitig in Kraft gesetzt wird. Art der Vereinbarung Der Unterschied zwischen einer vereinbarten und einer oktroyierten Verfassung ist in der Geschichte nicht immer ganz scharf gewesen. So konnte eine Verfassung bereits zwischen beiden Seiten ausgehandelt worden sein, die Inkraftsetzung aber ohne formelle Zustimmung einer
Verfassungsvereinbarung by Benatrevqre, u.a. () [WPD17/V84/23641]
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Verfassungsentwurf erarbeiten und mit den Einzelstaaten vereinbaren. Diese aber etablierte bereits eine vorläufige Verfassungsordnung aus eigenem Recht und wählte einen Reichsverweser als Ersatz-Monarchen. Ebenso war die Nationalversammlung der Auffassung, dass sie allein die endgültige Reichsverfassung vom 28. März 1849 in Kraft gesetzt hatte. 28 Regierungen nahmen die Verfassung an. Die Monarchen der größeren Gliedstaaten wie Preußen aber bestanden auf der Verfassungsvereinbarung. Der preußische König lehnte Kaiserkrone und Reichsverfassung aus Frankfurt ab. Mit dem Dreikönigsbündnis vom Mai 1849 stellte er einen konservativeren Verfassungsentwurf
Verfassungsvereinbarung by Benatrevqre, u.a. () [WPD17/V84/23641]
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sondern auf einen längeren Zeitraum verteilt werden.“ Der Vierwochenpsalter gilt seit der Reform des Stundengebets durch die Apostolische Konstitution Laudis canticum Papst Pauls VI. vom 1. November 1970, mit der er das Textbuch Liturgia Horarum iuxta ritum Romanum (Stundenbuch) in Kraft setzte. Bis dahin galt seit der Brevierreform Papst Pius' V. von 1568 der Wochenpsalter, von Papst Pius X. am 1. November 1911 mit seiner Reform des Breviarium Romanum reformiert. Hierbei wurden in jeder Woche alle 150 Psalmen gebetet. Inhalte Der Vierwochenpsalter
Vierwochenpsalter by Abunagregor, u.a. () [WPD17/V85/79931]
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Bundesrates 3. September 2014 Parlamentarische Beratung 2014–2015 Die Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (Militärgesetz, 513.1 Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO)) wurden am 18. März 2016 durch beide Räte verabschiedet. Sie müssen vom Bundesrat noch in Kraft gesetzt werden. Weblinks Webseite des VBS Medienmitteilungen des VBS Einzelnachweise Admin.ch: Weiterentwicklung der Armee
Weiterentwicklung der Armee by Schnabeltassentier, u.a. () [WPD17/W83/67320]
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dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen vom 21. November 2003 behandelt Fragen des Zusammenwirkens der römisch-katholischen Kirche und des Bundeslandes Bremen, insbesondere die Finanzierung der kirchlichen Arbeit. Er wurde nach der beiderseitigen Ratifizierung zum 14. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Der Vertrag konnte erst zustandekommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass der Bund aufgrund der Kulturhoheit der Länder ( in Verbindung mit des Grundgesetzes) nicht das Recht hat, Staatskirchenverträge auf Gebieten der Landesgesetzgebung (insbesondere im Bereich des Schulwesens und des Religionsunterrichts
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen by Stechlin, u.a. () [WPD17/V79/45296]
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Schmerling nichts gegen die Unterschrift einzuwenden hatten, unterzeichnete er das Wahlgesetz und erklärte dem Reichsjustizminister Robert von Mohl sogleich, dass dies keine Präzedenz für die Verfassung habe. Die war allerdings sowieso von der Nationalversammlung in eigener Verantwortung verkündet und in Kraft gesetzt worden. Inhalt Das Wahlgesetz erklärte jeden Deutschen zum Wähler, für den die folgenden Bedingungen galten: mindestens 25 Jahre alt (§ 1) unbescholten (§ 1), wer also nicht nach den Gesetzen eines Einzelstaates den Vollgenuss der staatsbürgerlichen Rechte verloren hatte (§ 3) nicht unter
Frankfurter Reichswahlgesetz 1849 by Gmünder, u.a. () [WPD17/F84/23588]
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mehr die Verfassung beraten und vereinbaren, sondern nur noch beraten. Das Herrenhaus stimmte zu, trotz Bedenken gegen die allgemeine, gleiche und direkte Wahl. Der preußische König ließ das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes am 15. Oktober 1866 in Kraft setzen. Damit widersprach es eigentlich dem Bündnis mit den anderen norddeutschen Staaten; diese erließen entsprechende Wahlgesetze und Wahlverordnungen. Vergleich mit dem preußischen Reichswahlgesetz Das preußische Gesetz entspricht fast wörtlich dem Frankfurter Vorbild. Allerdings fügt es anfangs (§ 1) den Zweck der Wahl
Frankfurter Reichswahlgesetz 1849 by Gmünder, u.a. () [WPD17/F84/23588]
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Bern, um Freunde vaterländischer Geschichte und Altertumskunde im Kanton Bern zu vereinigen und um die Geschichte zu studieren und zu erforschen. Die Gründung war eine Reaktion auf den Wahlsieg der Radikalen im Kanton Bern, die auch eine neue Verfassung in Kraft setzten. Deshalb gehörten die Gründer dem konservativen und liberalen Lager an. 1846 zählte der Verein bereits 74 Mitglieder. Im 19. Jahrhundert erforschten zahlreiche Mitglieder die Geschichte des Kantons Bern und seiner Regionen. Die Ergebnisse wurden in der Reihe Archiv des Historischen
Historischer Verein des Kantons Bern by Voyager, u.a. () [WPD17/H84/50312]
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hatten sich jedoch aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums erhebliche Verschiebungen ergeben, weswegen im Jahr 2002 eine Neufestsetzung der Wahlkreisgrenzen auf Basis der Volkszählung von 2001 erfolgt war. Das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der neuen Wahlkreisgrenzen war jedoch 2004 noch nicht in Kraft gesetzt, so dass die Wahl noch auf Basis der alten Wahlkreise stattfand. Da seit der letzten Wahl 1999 die Bundesstaaten Chhattisgarh, Uttaranchal und Jharkhand neu gebildet worden waren, mussten dort die Wahlkreisgrenzen neu gezogen werden um zu gewährleisten, dass sie mit
Parlamentswahl in Indien 2004 by Hadibe, u.a. () [WPD17/P82/89932]
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dadurch die Umsetzung der städtebaulichen Planung gefährdet. Einige weitere Klagen folgten; die Stadt Voerde dokumentiert dies detailliert auf ihrer Homepage. In Folge dessen kam es zu weiteren Klagen. Von den zuständigen Behörden wurde der Rahmenbetriebsplan wegen „überwiegenden öffentlichen Interesses“ in Kraft gesetzt (Anordnung des Sofortvollzugs). Die Stadt Voerde reichte nun ihrerseits eine Klage gegen den der Zulassung des Rahmenbetriebsplans folgenden Abbau des Flözes L/K 82 sowie gegen den Sonderbetriebsplan „Abbau unter dem Rhein“ Klage per Eilantrag ein. Die Stadt wollte dadurch
Zeche Walsum by Pittimann, u.a. () [WPD17/Z08/25318]
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wuchs die internationale Opposition selbst in der NATO und der US-Botschafter Tasca warnte seine Regierung vor Dimitrios Ioannidis, dem Chef der Militärpolizei ESA, der in aller Öffentlichkeit einen schärferen Kurs fordere: „Nur wenn er die Verfassung von 1968 voll in Kraft setze, könne er (Diktator Papadopoulos) seine Position retten.“ Am 23. April meldete sich auch der 1967 von den Militärs entmachtete Premier Konstantinos Karamanlis zu Wort (in der Athener Zeitung Vradyni, die aber sofort konfisziert wurde), beschuldigte die Junta und forderte eine
Aufstand am Polytechnio Athen by Hawling, u.a. () [WPD17/A83/79882]
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mit dem Syndicus Martin Böckel, schien einen günstigen Ausgang genommen zu haben. Brömbsen empfing für Lübeck und die Hansestädte günstige Zusagen und den Ritterschlag König Charles II. von England. 1662 wurde die Navigationsakte jedoch durch eine königlich Verordnung wieder in Kraft gesetzt. Brömbsen reiste diesmal gemeinsam mit Bremer und Hamburger Ratsherrn nach England; sie erreichten jedoch nur das Recht, den Stalhof weiter nutzen zu dürfen. Bei den bürgerlichen Unruhen in Lübeck, die zum Kassarezess führten, stand er auf Seiten der Patrizier. Er
Diedrich von Brömbsen by Kresspahl, u.a. () [WPD17/D79/87253]
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ausgenommen waren die §§ 59 bis 83 über Handlungsgehilfen und -lehrlinge sowie die §§ 84 bis 92 über Handlungsagenten). Die Einführung erfolgte durch die Vierte Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 24. Dezember 1938 am 1. März 1939 in Kraft gesetzt wurde. Diese Einführungsverordnung enthielt auch zahlreiche Bestimmungen, die zur Harmonisierung mit den Normen des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) – welches nicht durch das deutsche BGB ersetzt wurde – erforderlich waren. Auch nach dem Jahr 1945 wurde das Handelsgesetzbuch in Österreich in
Unternehmensgesetzbuch by Aktenstapel, u.a. () [WPD17/U16/04734]
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Kühl in die zwölfköpfige Kommission mit Vertretern verschiedener deutscher Staaten zur Herausgabe eines gemeinsamen deutschen Arzneibuchs berufen, in der die Apotheker mit fünf Vertretern angemessene Berücksichtigung fanden. 1872 wurde das erste reichseinheitliche Arzneibuch, die Pharmacopoea Germanica, durch amtlichen Erlass in Kraft gesetzt. Sein ältester Sohn, Johann Friedrich Kühl († 1909) studierte Pharmazie in Berlin und Rostock und bereiste Italien, Frankreich und die Schweiz. 1864 erwarb er das Rostocker Bürgerrecht und wurde als Prokurist eingetragen, 1866 übernahm er in dritter Generation die Ratsapotheke, die
Bernhard Friedrich Kühl by Dork, u.a. () [WPD17/B82/11113]
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mini|Richard Bourke, 6. Earl of Mayo und Generalgouverneur und Vizekönig von Indien, der 1871 den Criminal Tribes Act in Kraft setzte Mit dem Criminal Tribes Act (CTA) oder Erlass über gemeingefährliche Stämme wird eine Gesetzesgebung in Britisch-Indien bezeichnet, die sich über mehrere Jahrzehnte entwickelt hatte. Sie nahm 1871 ihren Anfang und fand zuerst in nordindischen Fürstenstaaten Anwendung. Mit dem CTA wurden
Criminal Tribes Act by Lómelinde, u.a. () [WPD17/C62/16511]
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der Armee und ihr Oberbefehlshaber Sisi am politischen Dialog über die Zukunft Ägyptens nicht beteiligt werden. Man sei zu einer politischen Lösung bereit, solange sie auf der Legitimität der Verfassung gegründet sei. Das vom Militär ausgesetzte Grundgesetz müsse wieder in Kraft gesetzt werden. Die Übergangsregierung bestand zwar weiter auf eine Schließung der beiden Protestcamps der Mursi-Anhänger in Kairo, betonte aber, dass sie auf eine Blockade setze und nicht auf eine Stürmung, die ein neues Blutbad auslösen könnte. Nachdem das Militär die Lager
Staatskrise in Ägypten 2013/2014 (Kabinett Beblawi) by FNBot, u.a. () [WPD17/S81/62118]
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bei. Am 1. Juli 1938 wurde das Österreichische Patentamt als „Zweigstelle Österreich“ dem Reichspatentamt eingegliedert. Beim Deutschen Reichspatentamt eingereichte Patentanmeldungen hatten für das Gebiet Österreich dieselbe Wirkung wie für das Deutsche Reich. 1940 wurde das deutsche Patentgesetz für Österreich in Kraft gesetzt. Durch die Wiederverlautbarung der österreichischen Rechtsvorschriften, durch das Patentschutz-Überleitungsgesetz im Jahr 1947 und die Schaffung zahlreicher Übergangsbestimmungen wurden wieder die rechtlichen Grundlagen für die unabhängige Tätigkeit des Amtes geschaffen. 1950 wurde - nachdem die Dokumentation des Amtes zugriffsbereit war - die Neuheitsprüfung
Österreichisches Patentamt by Courtrat, u.a. () [WPD17/O33/66278]
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1817, die Legiuirea Caragea des Ioannis Georgios Karatzas von 1818 und das Syntagma des Michael Photinopoulos von 1765. Moderne Nach dem Ausbruch der griechischen Revolution 1821, wurden in kurzen Zeitabständen 1822, 1823 und 1827 drei liberale und demokratische Verfassungen in Kraft gesetzt. Die Verfassung von 1827 enthielt eine Klausel, nach der ein Zivilgesetzbuch nach Vorbild des französischen Code civil alsbald geschaffen werden sollte. Staatsoberhaupt Ioannis Kapodistrias ignorierte diesen Passus jedoch und beließ dem byzantinischen Recht seine Geltung. Französisches Recht konnte sich dennoch
Recht Griechenlands by JamesP, u.a. () [WPD17/R63/93330]
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ein Zivilgesetzbuch; Grundlage des materiellen Rechts war das durch die Pandektistik geordnete byzantinische Recht. Der Einmarsch deutscher Truppen im Balkanfeldzug 1941 setzte seiner Geltung jedoch ein rasches Ende. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Gesetzbuch von 1940 revidiert, in Kraft gesetzt, 1946 die Revision wieder verworfen und schließlich der Astikos Kodikas in der Version von 1940 für gültig erklärt. Verfassungsgeschichtlich galt ab 1952 eine modifizierte Version der Verfassung von 1911. Auf einen Staatsstreich 1967 folgte die Griechische Militärdiktatur, die mit der
Recht Griechenlands by JamesP, u.a. () [WPD17/R63/93330]
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und Interessenkonflikte zu verhindern. USA In den USA existiert ein verpflichtendes, öffentlich auswertbares Lobbyregister mit finanzieller Offenlegungspflicht und theoretisch hohen Sanktionsmöglichkeiten auf Bundesebene und in fast allen Einzelstaaten. Ein Register wurde in den USA mit dem Lobbying Act 1946 in Kraft gesetzt. Lückenhafte Regelungen führten dazu, dass nur 4 000 von 13 000 Lobbyisten registriert waren, bevor im Jahr 1995 die Berichtsregeln durch den Lobbying Disclosures Act ersetzt wurden. 2007 wurde dieser durch den Honest Leadership and Open Government Act mit Präzisierungen
Lobbyregister by Aka, u.a. () [WPD17/L78/49955]
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Stände. Als Papst Martin V. am 29. März 1420 den Lebuser Bischof Johann von Borsnitz nach Gran transferierte, wurde Johann von Waldow für dessen Nachfolge in Lebus ausersehen. 1421 urkundete er allerdings noch in Brandenburg, als er ein Synodalstatut in Kraft setzte. Erst 1422 kam er nach Lebus und leitete eine Diözesansynode in Fürstenwalde. Dort erließ er ein Dekret über die Nachlässe von Pfarrern und bestätigte das Totengedenken für Priester. In der zweiten Hälfte 1423 starb er auf seinem Bischofssitz in Fürstenwalde
Johann von Waldow († 1423) by Kresspahl, u.a. () [WPD17/J69/67230]
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Deutsche Wechselordnung (Reichsgesetz vom 24. November 1848) geltendes Recht geworden ist. Dem Reichsgesetz zufolge sollte sie ab dem 1. Mai 1849 gelten. Ausführungsgesetze der Einzelstaaten durften nicht von ihr abweichen. 31 Staaten haben sie bis zum Stichtag als Landesgesetz in Kraft gesetzt, einige andere danach. In Luxemburg und Limburg wurde die Wechselordnung nicht eingeführt und nicht publiziert. Die Einzelstaaten haben auf drei verschiedenen Arten auf das Reichsgesetz reagiert: Einige haben ein Ausführungsgesetz über die Landesgesetzgebung verabschiedet und dabei das Reichsgesetz als Reichsgesetz
Allgemeine Deutsche Wechselordnung by Informationswiedergutmachung, u.a. () [WPD17/A84/23647]
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Gramlich die Ehrenbürgerwürde in allen drei Hansestädten verliehen. Der Lübecker Senat setzte die Würdigung jedoch unter den Vorbehalt „für den Fall, dass von Seiten Hamburgs ein Gleiches geschehen sollte“, sodass sie erst nach der Zustimmung zur Ehrenbürgerwürde durch Hamburg in Kraft gesetzt wurde. Ehrungen Gramlich wurde 1838 Ehrenbürger von Bremen. Ehrenbürger von Hamburg Ehrenbürger von Lübeck Das jeweilige Ehrenbürgerrecht in den drei Hansestädte ist die höchste Auszeichnung, die an Persönlichkeiten verliehen wurde, die sich um die Stadt verdient gemacht haben, da diese
Georg Michael Gramlich by Roland Kutzki, u.a. () [WPD17/G70/87381]
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2010), die am 1. Juli 2010 in Kraft trat, aus der Konkursordnung hervor. Diese war zusammen mit der Ausgleichsordnung und der Anfechtungsordnung durch Kaiserliche Verordnung vom 10. Dezember 1914 über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung in Kraft gesetzt worden. Nach der Aufhebung der Ausgleichsordnung durch das IRÄG 2010 ist die Insolvenzordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts. Letzteres wiederum ist Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahren. Gliederung I. Teil: Insolvenzrecht I. Hauptstück: Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 1. Abschnitt: Allgemeine
Insolvenzordnung (Österreich) by Diopuld, u.a. () [WPD17/I27/20152]
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Einwohner; über einhundert Jahre später, 1950 hatte sich dies kaum geändert: bei nunmehr 59 Anwesen lag die Einwohnerzahl bei 374. Im 19. Jahrhundert kam hier der Hopfenanbau auf; 1838 erhielt der Ort das Hopfensiegel, und 1841 wurde eine Hopfenordnung in Kraft gesetzt. 1890 wurde die mit Schießöffnungen ausgestattete Ringmauer um die Kirche, auf deren Innenseite sich 15 Gaden befanden, auf die heutige Höhe erniedrigt. 1950 wurde eine Flurbereinigung durchgeführt. Im Zuge der bayerischen Gebietsreform schloss sich Irfersdorf am 1. Juli 1972 der
Irfersdorf by Wiki surfer bcr, u.a. () [WPD17/I23/84153]