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notwendigerweise Tempelbesuch etc.) waren. Die humanistische Psychologie untersuchte, ob eine religiöse oder spirituelle Persönlichkeitsprägung mit längerer Lebensdauer und besserer Gesundheit verknüpft ist. Viele Menschen brauchen möglicherweise insbesondere religiöse Bindungen, weil diese verschiedene emotionale Bedürfnisse, wie das Bedürfnis, geliebt zu werden, das Bedürfnis, zu einer gleichförmigen Gruppe zu gehören, das Bedürfnis nach verständlichen Erklärungen oder das Bedürfnis nach Gerechtigkeit befriedigen. Maslows Ergebnisse haben sich in anderen Zusammenhängen nicht als wiederholbar erwiesen. Die These einer Korrelation zwischen Religion und Gesundheit bzw. Lebensdauer eines
Religion by Mounir; Wiska Bodo; Gurt; u.a. () [WPD/RRR/03342]
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ob eine religiöse oder spirituelle Persönlichkeitsprägung mit längerer Lebensdauer und besserer Gesundheit verknüpft ist. Viele Menschen brauchen möglicherweise insbesondere religiöse Bindungen, weil diese verschiedene emotionale Bedürfnisse, wie das Bedürfnis, geliebt zu werden, das Bedürfnis, zu einer gleichförmigen Gruppe zu gehören, das Bedürfnis nach verständlichen Erklärungen oder das Bedürfnis nach Gerechtigkeit befriedigen. Maslows Ergebnisse haben sich in anderen Zusammenhängen nicht als wiederholbar erwiesen. Die These einer Korrelation zwischen Religion und Gesundheit bzw. Lebensdauer eines Individuums ist daher wissenschaftlich umstritten. Der besondere Umstand
Religion by Mounir; Wiska Bodo; Gurt; u.a. () [WPD/RRR/03342]
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dann nach früheren Inkarnationen. Viele Klienten berichten von einem oder mehreren früheren Leben als berühmte Persönlichkeit, beispielsweise Julius Cäsar, Kleopatra oder Jesus Christus. 3. Problematische Aspekte der Reinkarnationstherapie Reinkarnationstherapeuten wie Thorald Dethlefsen oder Rüdiger Dahlke vertreten oft ein fatalistisches Dogma, das hinter jedem Geschehen, sogar einem Kapitalverbrechen einen höheren Sinn vermutet. Das kann zu menschenverachtenden Extremen führen, so sagte beispielsweise der englische Fussballtrainer Glenn Hoddle in einem Interview, körperlich Behinderte müssten ihre Sünden aus früheren Leben abbüssen. Tom Hockemeyer (auch bekannt
Reinkarnationstherapie by Instand1; Schirmer; Template namespace initialisation script; u.a. () [WPD/RRR/03053]
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Royal Albert Hall in London eine Bronzemedaille. Ein Jahr später wird er vom Badischen König Ludwig II. für sechs Wochen zu Studienaufenthalten nach Paris und Versailles entsandt. Später folgen noch weitere Studienaufenthalte in Italien. 1878 baut Zimmermann sich seinen Ruhesitz, das sog. "Malerhäusle" in seinem Geburtsort Hagnau. 1884 wird er mit dem Ritterkreuz I. Klasse Ordens vom Zähringer Löwen ausgezeichnet. 1. Veröffentlichungen Erinnerungen eines alten Malers, 1882 2. Literatur Ute Ricke-Immel, Die heile Welt in freundlichem Licht, 1986 Verlag Robert Gessler
Reinhard Sebastian Zimmermann by Hoheit; 1 () [WPD/RRR/03011]
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Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom 12.6.1967) entfallen. 2.2. "besondere Kennzeichen" Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen
Reisepass by Mathias Schindler; Filzstift; PyBot; u.a. () [WPD/RRR/03120]
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Hauskloster der Landgrafen von Thüringen. Auf dessen Ruine wurde 1827 das Schloss Reinhardsbrunn errichtet. Die Gründung des Klosters erfolgte 1085 durch den Thüringer Grafen Ludwig der Springer in der Nähe seiner Stammburg, der Schauenburg. Ein Konvent aus Hirsau bezog Reinhardsbrunn, das mit Hirsau und Cluny verbrüdert war und seit 1092 unter päpstlichem Schutz stand. Bedeutung erlangte das Kloster als Zentrum der Hirsauer Reformen innerhalb Thüringens, aber auch als Hauskloster und Grablege der zu Landgrafen von Thüringen aufgestiegenen Ludowinger. Zwischen 1156 und
Reinhardsbrunn by Bender235; Steffen Löwe Gera; Kristjan'; u.a. () [WPD/RRR/03016]
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blieb. Im Jahr 1934 wurde Reinerth Nachfolger von Gustaf Kossinnas auf dessen Lehrstuhl an der Universität Berlin (bis 1945). Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges war Reinerth Leiter des Reichbundes für die Deutsche Vorzeit. Dann Direktor des Pfahlbaumuseums in Unteruhldingen, das lange Zeit ein sehr konservatives Bild der Vorgeschichte vermittelte. Hans Reinerth ist durch seine Tätigkeit im Dritten Reich einer der umstrittensten deutschen Archäologen. Er war einer der wenigen nationalsozialistisch belasteten Archäologen, die in der Nachkriegszeit ihre Karriere nicht fortsetzen konnten
Hans Reinerth by Wmw; Vlado; Salmi; u.a. () [WPD/RRR/03000]
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bei der er für Solo-Läufe lediglich Zeige- und Mittelfinger einsetzte (für Akkorde konnte er in beschränktem Masse auch Ring- und kleinen Finger zu Hilfe nehmen). Mit Stéphane Grappelly (später: Grappelli) gründete er 1934 das Quintette du Hot Club de France, das ein Sensationserfolg wurde und - bis auf zwei Umbesetzungen - in seiner ursprünglichen Form bis Ausbruch des Krieges 1939 bestand. Während Stéphane Grappelli bis Kriegsende in London blieb, spielte Django Reinhardt in Paris in den folgenden Jahren in wechselnden Besetzungen, die das
Django Reinhardt by WhiteCrow; Generator; Fb78; u.a. () [WPD/RRR/03019]
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in Remscheid) war ein deutscher Erfinder und Unternehmer. Reinhard Mannesmann wächst mit seinem Bruder Max (* 1857; † 1915) und vier weiteren Brüdern als Sohn des Werkzeugfabrikanten Reinhard Mannesmann (* 1814; † 1894) in Remscheid auf. Die beiden treten in das elterliche Unternehmen ein, das seit 1776 besteht und als eines der modernsten seiner Zeit Eisenfeilen herstellt. 1884 erfinden sie die Methode, aus einem angebohrten Block ein nahtloses Stahlrohr zu walzen, worauf sie 1885 ein Patent erhalten. Damals moderne Dampfmaschinen erzeugten hohe Drücke, die in
Reinhard Mannesmann by Collector1805; Rosa Lux; 0 () [WPD/RRR/03009]
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transportiert wurden. Zahlreiche Unfälle waren die Folge. Insofern war ihre Erfindung ein großer Durchbruch, für die es schnell eine hohe Nachfrage gab. Sie beteiligen sich deshalb an der Gründung verschiedener Röhrenwerke in Bous an der Saar, in Komotau in Böhmen, das damals zu Österreich gehörte, in Remscheid und 1899 in Landore in Wales. Doch damit sind sie noch nicht zufrieden: Schon fünf Jahre später gelingt ihnen die Erfindung des Schrägwalzverfahren, das zusammen mit dem Pilgerschrittverfahren eine Endlosproduktion erlaubt. Im ersten Schritt
Reinhard Mannesmann by Collector1805; Rosa Lux; 0 () [WPD/RRR/03009]
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Röhrenwerke in Bous an der Saar, in Komotau in Böhmen, das damals zu Österreich gehörte, in Remscheid und 1899 in Landore in Wales. Doch damit sind sie noch nicht zufrieden: Schon fünf Jahre später gelingt ihnen die Erfindung des Schrägwalzverfahren, das zusammen mit dem Pilgerschrittverfahren eine Endlosproduktion erlaubt. Im ersten Schritt wird ein Stahlblock in der Mitte gelocht und dadurch zu einem dickwandigen Hohlkörper, der im zweiten Schritt durch das Schrägwalzverfahren zum fertigen Rohr gewalzt. Auf diese bahnbrechende Erfindung erhalten sie
Reinhard Mannesmann by Collector1805; Rosa Lux; 0 () [WPD/RRR/03009]
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einer zehn größten Kapitalgesellschaften in Deutschland. 1893 scheiden Reinhard und Max Mannesmann wieder aus dem Vorstand aus. Der Firmensitz wird im gleichen Jahr nach Düsseldorf verlegt. In Düsseldorf wird ein Schweißrohrwerk eröffnet. Alle sechs Brüder Mannesmann entwickeln zusammen das Hängeglühlicht, das 1903 patentiert wird und das Gasglühlicht weiter verbreitet.
Reinhard Mannesmann by Collector1805; Rosa Lux; 0 () [WPD/RRR/03009]
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dem befreundeten Ehepaar Happ. Dort verbrachte sie das letzte Lebensjahr. Sie starb am 19. Juni 1981. Zusammen mit der Urne ihres Mannes wurde sie in Dettenhausen beigesetzt. Der Nachlassverwalter und Pfarrer Adolf Happ übergab das umfangreiche Material dem Tübinger Stadtmuseum, das Teile davon in einem "Lotte Reiniger Museum" ausstellt. 2. Filmographie 3. Literatur 4. Weblinks
Lotte Reiniger by Peter200; Tsor; Filzstift; u.a. () [WPD/RRR/03043]
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chronologischen Neuordnung der bislang nach Herkunftsmuseen geordneten Bestände (Abgüsse) entstanden zahlreiche Aufsätze zur Chronologie der mitteleuropäischen Vorgeschichte. Von Bedeutung sind dabei insbesondere seine Beiträge zu Band V der "Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit", wo er unter anderem ein süddeutsches Chronologiesystem entwickelte, das im Kern bis heute seine Gültigkeit behalten hat. So gelangte er beispielsweise in einem 1902 erschienenen Beitrag "Zur Kenntnis der Latène-Denkmäler der Zone nordwärts der Alpen zu einer Gliederung der Latènezeit in 4 Stufen (Lt A -Lt D). Dabei basierte
Paul Reinecke by Krtek76; Karl Gruber; HenrikHolke; u.a. () [WPD/RRR/02986]
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John C. Reilly (* 24. Mai 1965 in Chicago, USA) ist ein US-amerikanischer Schauspieler. Der Schauspieler profilierte sich in kleinen Rollen in unterschiedlichen Filmen. So waren 2004 gleich drei seiner Filme als bester Film für den Oscar nominiert. Für Chicago, das als bester Film ausgezeichnet wurde, erhielt er eine Nominierung als bester Nebendarsteller. 1. Filme 1990 - Tage des Donners (Days of Thunder) 1992 - Schatten und Nebel (Shadows and Fog) 1992 - Jimmy Hoffa (Hoffa) 1993 - Gilbert Grape- Irgendwo in Iowa (What's Eating
John C. Reilly by Gabor; Rybak; Sk-Bot; u.a. () [WPD/RRR/02951]
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Die Reine Rechtslehre ist eine Weiterentwicklung des Rechtspositivismus. 1. Ausblick Sie wurde begründet von Hans Kelsen (1881-1973). Nur das positive Recht kann der Reinen Rechtslehre zufolge als Recht gelten. Ziel der Reinen Rechtslehre war daher, das Recht von den ihm fremden Beimengungen soziologischer, psychologischer, ethischer und politischer Art zu scheiden. Die Reine Rechtslehre vertritt das Postulat der Trennung zwischen der Sphäre des Seins, d.h. des Faktischen, und des Sollens, des Normativen. 2. Exemplarische Form des
Reine Rechtslehre by Hati; JSchindler; Publius; u.a. () [WPD/RRR/02982]
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Kriterium objektiver Art zur Beurteilung der inneren, moralischen Richtigkeit einer Norm. 4. Trennungsthese Hieraus folgt die Trennungsthese. Recht und Moral sind zwei von einander unabhängige Wertsysteme. Gerechtigkeit ist für Kelsen Teilaspekt der Moral und, wie er ausführt, ein irrationales Ideal, das sich mit Wissenschaftlichkeit nicht verträgt. Das bedeutet, dass jede Rechtsnorm unabhängig von ihrem Inhalt gültig, d.h. als verbindlich anzusehen ist. "Jeder beliebige Inhalt [kann] Recht sein." 5. Theorie des positiven Rechts Recht ist für Kelsen danach eine Ordnung inhaltlich
Reine Rechtslehre by Hati; JSchindler; Publius; u.a. () [WPD/RRR/02982]
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rechtlichen Grundlagen des Reitens in Wald und Flur. 1. Gesetze betreffend das Reitrecht 1.1. Bundesgesetze Das Bundes-Waldgesetz (BWaldG) vom 2. Mai 1975 regelt: § 14 Betreten des Waldes (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. (2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstuschutzes, der Wald-
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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daß die Kennzeichnung beidseitig gut sichtbar ist. 1.6. Bremen 1.7. Hamburg In Hamburg regelt das Landeswaldgesetz § 91) (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten; als Betreten gilt auch das Fahren mit Krankenfahrstühlen ohne Motorantrieb. Das Radfahren (ohne Motorantrieb), das Fahren mit Krankenfahrstühlen mit Motorantrieb und das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet; auf gekennzeichneten Wanderwegen und auf Fußwegen sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Reiten nicht gestattet. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, in Naturparken sowie
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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Aufwendungen abgeschlossen werden. (6) Der für Forsten zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Betreten des Waldes zu regeln. Er kann insbesondere nähere Bestimmungen treffen über # das Verhalten im Walde, # die Voraussetzungen der Einschränkung nach Abs. 3, das Verfahren und die Kennzeichnung der vom Betreten des Waldes ausgenommenen Waldflächen, Waldwege und Einrichtungen, # das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Kutschfahren und das Reiten, # das Verfahren bei Regelungen nach Abs. 5. Er kann die Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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Betreten des Waldes zu regeln. Er kann insbesondere nähere Bestimmungen treffen über # das Verhalten im Walde, # die Voraussetzungen der Einschränkung nach Abs. 3, das Verfahren und die Kennzeichnung der vom Betreten des Waldes ausgenommenen Waldflächen, Waldwege und Einrichtungen, # das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Kutschfahren und das Reiten, # das Verfahren bei Regelungen nach Abs. 5. Er kann die Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer nach Abs. 3 Nr. 4 von einer Anzeige oder Genehmigung abhängig machen. Die Zweite
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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regeln. Er kann insbesondere nähere Bestimmungen treffen über # das Verhalten im Walde, # die Voraussetzungen der Einschränkung nach Abs. 3, das Verfahren und die Kennzeichnung der vom Betreten des Waldes ausgenommenen Waldflächen, Waldwege und Einrichtungen, # das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Kutschfahren und das Reiten, # das Verfahren bei Regelungen nach Abs. 5. Er kann die Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer nach Abs. 3 Nr. 4 von einer Anzeige oder Genehmigung abhängig machen. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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Wegen im Walde ist jedermann zum Zwecke der Erholung gestattet. Eine Erlaubnis des Waldbesitzers ist erforderlich, wenn eine Benutzung nicht zum Zwecke der Erholung ausgeübt wird. (2) Erlaubnispflichtig ist insbesondere das Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen, einschließlich der Fahrräder mit Hilfsmotor, das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften, das Betreiben von motorgetriebenen Modellflugzeugen, die Durchführung von Veranstaltungen von Vereinen und größeren Gruppen, wenn dabei bestimmte Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden sollen. § 2 Benutzungsverbote (1) Zu den nach
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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Eine Erlaubnis des Waldbesitzers ist erforderlich, wenn eine Benutzung nicht zum Zwecke der Erholung ausgeübt wird. (2) Erlaubnispflichtig ist insbesondere das Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen, einschließlich der Fahrräder mit Hilfsmotor, das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften, das Betreiben von motorgetriebenen Modellflugzeugen, die Durchführung von Veranstaltungen von Vereinen und größeren Gruppen, wenn dabei bestimmte Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden sollen. § 2 Benutzungsverbote (1) Zu den nach § 25 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom Betreten ausgenommenen
Reitrecht by Stechlin; Aglarech; Andizo; u.a. () [WPD/RRR/03192]
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des Kirchenpatrons St. Nikolaus. Mit den Farben Silber und Blau betont der gespaltene Schild die Zugehörigkeit zum bischöflichen Amt Birseck; der rote Stab (ohne Krabben) erinnert überdies an das Bistums Basel. 3. Geschichte Vom 16. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution, das heisst bis zum Einmarsch der französischen Truppen im Jahre 1792, gehörte es zum Fürstbistum Basel das von Porrentruy aus verwaltet wurde. In Reinach befanden sich damals das Zollamt und das birseckische Salzmagazin. Unter französischer Herrschaft wurde Reinach dann für kurze
Reinach BL by Voyager; Crux; Horgner; u.a. () [WPD/RRR/02972]