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Komponist nicht ernstgenommen und von maßgeblichen Kritikern verspottet wurde. Das änderte sich erst 1884 mit der Uraufführung der 7. Sinfonie in Leipzig. Die Suggestivkraft des melodischen Hauptthemas, das als Grabgesang für Richard Wagner konzipierte und mit grandiosen Höhepunkten versehene Adagio, das kraftvolle Scherzo und das zum strahlenden Abschluss strebende Finale überzeugte die Welt vom Genius des zu diesem Zeitpunkt schon 60-jährigen Komponisten. Dennoch waren die Gräben zwischen den Verfechtern der absoluten Musik um Eduard Hanslick und Johannes Brahms sowie den Wagnerianern
Anton Bruckner by Peter200; Josef Spindelböck; Nocturne; u.a. () [WPD/BBB/13083]
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eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schimschok. Frau Schimschok (SPD) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das geltende Adoptionsrecht wird dem heutigen Verständnis von der Annahme eines Kindes nicht mehr gerecht. Wunsch der Adoptiveltern ist, das angenommene Kind als ihr leibliches Kind zu betrachten und dementsprechend lieben zu können. Das geltende Gesetz zur Annahme an Kindes Statt diente vor allem den Interessen der Annehmenden. So hieß es in seiner Begründung: Die Annahme ist namentlich für wohlhabende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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die Annahme eines Kindes, sofern es sich nicht um Verwandtenadoption handelt, zur völligen Aufhebung der verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie kommen wird. In der Öffentlichkeit hat man kein Verständnis dafür, daß sich leibliche Eltern auf die Unterhaltspflicht eines Kindes berufen können, das sie zur Adoption freigegeben und um das sie sich nie gekümmert haben. Das gleiche gilt für das Erbrecht. So können nach dem geltenden Recht die leiblichen Eltern das Kind vor den Adoptiveltern, denen das Kind in den meisten Fällen sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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nicht um Verwandtenadoption handelt, zur völligen Aufhebung der verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie kommen wird. In der Öffentlichkeit hat man kein Verständnis dafür, daß sich leibliche Eltern auf die Unterhaltspflicht eines Kindes berufen können, das sie zur Adoption freigegeben und um das sie sich nie gekümmert haben. Das gleiche gilt für das Erbrecht. So können nach dem geltenden Recht die leiblichen Eltern das Kind vor den Adoptiveltern, denen das Kind in den meisten Fällen sein Vermögen zu verdanken hat, beerben. Die leiblichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Mutter ist kurz nach der Geburt ihres Kindes oft nicht in der Lage, eine gut durchdachte Entscheidung über ihr eigenes Schicksal und über das Schicksal ihres Kindes zu treffen. Sie ist häufig starken Belastungen oder sogar einem Druck ihrer Eltern, das Kind zur Adoption zu geben, ausgesetzt. In der Praxis zeigt sich nicht selten, daß Mütter, die ursprünglich die Einwilligung zur Annahme ihres Kindes erteilen wollten, in der zweiten Hälfte des ersten Quartals nach der Geburt ihres Kindes zum Jugendamt kommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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ist. Es kann dazu kommen, wenn ein leiblicher Elternteil bereit ist, Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen. Auch wenn das Kind von einem Ehepaar aufgenommen wurde, kann das Annahmeverhältnis zu einem Ehegatten aufgehoben werden, sofern der andere gewillt ist, das Kind zu pflegen und zu erziehen. Beides wird nur möglich sein, wenn die Ausübung der elterlichen Gewalt durch ihn dem Wohle des Kindes nicht widerspricht. Des weiteren darf das Annahmeverhältnis aufgehoben werden, wenn die Aufhebung eine erneute Annahme des Kindes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Annahme als Kind minderjährig, so werden bis zum 31. Dezember 1977 die bisher geltenden Vorschriften angewandt. Nach Ablauf dieser Frist finden die Vorschriften über die Annahme als Kind Anwendung, wenn nicht der Annehmende, das Kind, ein leiblicher Elternteil eines ehelichen Kindes oder die Mutter eines nichtehelichen Kindes erklärt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes über die Annahme Minderjähriger nicht angewandt werden sollen. Wurde die Einwilligung eines Elternteils zur Annahme an Kindes Statt durch das Vormundschaftsgericht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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unterscheidet. Während in den zuletzt genannten Vorlagen der Bundesregierung die Aufgabe und Funktion der Familie und die Stellung der Eltern gegenüber ihren Kindern zum Teil ideologisch verzerrt gesehen und dargestellt werden, erhalten die Familie und die Eltern in diesem Gesetz, das jetzt zur Verabschiedung ansteht, wieder den Stellenwert, der ihnen nach ihren naturgegebenen Rechten und Pflichten, aber auch nach unserer Verfassung zusteht. (Beifall bei der CDU/CSU) Über die Notwendigkeit der Neuregelung des Adoptionsrechts bedarf es hier keiner weiteren Ausführungen. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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mit diesem Gesetz ändern. Im übrigen war das bisherige Adoptionsinstitut der „Annahme an Kindes Statt" zu umständlich, mit vielen Hemmnissen belastet, die unseres Erachtens nicht mehr erforderlich sind. Wir wollen ein besseres Adoptionsrecht, und im Zusammenhang mit einem neuen Adoptionsvermittlungsrecht, das wir nachher verabschieden werden, wird es in Zukunft möglich sein, adoptionsbedürftige Kinder schneller und besser mit adoptionswilligen und -fähigen Eltern zusammenzubringen. Dies ist die Aufgabe, die wir uns hier gestellt haben. Immerhin geht es um etwa 8 000 adoptionsbedürftige Kinder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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daß das Kind die Familie braucht, daß es die Nestwärme einer Familie braucht, daß es eine feste Bezugsperson braucht, daß es auch äußerlich einen stabilen geordneten Rahmen braucht, in dem es heranreifen kann. Das gilt nicht nur für das Kleinkind, das gilt selbst für Heranwachsende, die trotz aller Schwierigkeiten mit Eltern und Erziehern im Grunde genommen — vielleicht unbewußt — eben doch den äußerlich geordneten Rahmen für diesen Reifungsprozeß brauchen, und dafür ist die Familie der beste Ort. Selbst die beste Institution, selbst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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verschiedensten Meinungen. Manche in der Literatur und in der Sache damit Befaßte meinen, man sollte überhaupt keine Pflegezeit einführen, die Eltern müßten sofort mit allem Risiko das Kind annehmen, selbst wenn sie nachher von dem Kind enttäuscht wären. Ich glaube, das geht zu weit. Es kommen auch viele ausländische Kinder zur Adoption. Man muß hier auch schon von der Mentalität her für die Annehmenden und das anzunehmende Kind eine gewisse angemessene Pflegezeit einführen. Umstritten war schließlich die Frist, nach deren Ablauf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Inkognito-Adoption ausdrücklich im Entwurf verankert. Wir haben es ermöglicht, daß die leiblichen Eltern ihre Einwilligung zur Annahme bereits acht Wochen nach der Geburt des Kindes erteilen können. Wir sind damit nahe an der Untergrenze des Europäischen Adoptionsübereinkommens von 1967 gegangen, das, wenn dieser Entwurf jetzt Gesetz wird, nunmehr auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden kann. Es wird jetzt eine Bewährungsprobe für die Praxis und eine Aufgabe für die Behörden und für die Gerichte sein, mit dem neuen Instrumentarium eine zügige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Schwerpunkt darin besteht, daß das adoptierte Kind rechtlich dem eigenen Kind gleichgestellt wird, mit allen Rechten und Pflichten, will das Adoptionsvermittlungsgesetz die Zusammenführung von adoptionswilligen Eltern und Kindern ohne Eltern erleichtern und verbessern. Während es sich also im ersten Gesetz, das heute morgen hier behandelt worden ist, um eine materielle Änderung des Adoptionsrechtes handelt, geht es hier um die Verbesserung der formalen Zusammenführung von Kindern ohne Eltern und Eltern ohne Kinder. Vor allem geht es darum, daß Heimkinder, die für eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Heimkinder, die für eine Adoption in Betracht kommen, möglichst früh zu Adoptiveltern vermittelt werden können. Weitere Schwerpunkte des Adoptionsvermittlungsgesetzes sind die Bestimmungen, daß erstens in der Adoptionsvermittlung in Zukunft nur anerkannte Fachkräfte tätig sein dürfen, daß zweitens die annehmenden Eltern, das Kind und dessen Eltern auf ihren Wunsch hin eingehend zu beraten sind, daß drittens die Zahl der Vermittlungsstellen um größerer Effektivität willen verringert werden soll, daß viertens für Säuglings- und Kinderheime eine Meldepflicht für die von ihnen betreuten Kinder eingeführt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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kann. Besonderer Dank gilt auch den Sachverständigen, die den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit bei seinen Beratungen unterstützt haben. Es war eine wesentliche Hilfe, daß Praktiker, die reichhaltige Erfahrungen in der Adoptionsvermittlung haben, uns Abgeordneten geholfen haben, ein Gesetz, das aus dem Jahre 1951 stammt, zu verbessern. Auch den Trägern der freien Wohlfahrtspflege gilt der Dank, die sich seit Jahrzehnten um die Adoptionsvermittlung mit Erfolg bemüht haben. Dieses Gesetz stellt im übrigen ausdrücklich fest, daß das auch in Zukunft geschieht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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tragischen Fällen, in denen ein Kind bisher nicht — aus welchen Gründen auch immer — mit Eltern zusammenleben konnte. Ihm wird nun die Chance gegeben, zu Eltern zu kommen. Es ist bemerkenswert, daß man in unserer Gesellschaft von dem Naturrecht abgerückt ist, das die natürlichen Beziehungen, durch die Geburt gegeben, von Eltern und Kindern in den Vordergrund stellt, und immer mehr Menschen bereit sind, die Adoption diesem natürlichen Geburtsvorgang gleichzusetzen, Kinder zu adoptieren und sie wirklich als ihre eigenen Kinder anzusehen. Wir meinen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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getätigt werden, gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal verschärft. So war im Regierungsentwurf z. B. der gelegentliche und unentgeltliche Hinweis auf Adoptionsbewerber oder Personen, die ein Kind zur Adoption freigeben wollen, vom Verbot ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung wurde gestrichen, um jede Gelegenheit, das Gesetz zu umgehen, zu verhindern. Ausgenommen vom Verbot — das ist eben schon gesagt worden — sind danach lediglich Adoptionsvermittlungen innerhalb der Verwandtschaft und auch innerhalb eines Freundeskreises, also unter Menschen, die mit dem Kind oder seinen Eltern in naher Beziehung stehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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geschehen. Die abgebenden leiblichen Eltern, unter Umständen das Kind und die adoptivwilligen Ehepaare sind auch in Zukunft persönlich, notfalls durch Hausbesuche, zu beraten und zu betreuen. Eine Computervermittlung darf es nicht geben. Mir erscheint es auch wichtig, daß wir helfen, das Image der abgebenden Eltern zu verbessern. Eine Frau, die ihr Kind zur Adoption freigibt, ist in den meisten Fällen eine bessere Mutter als eine, die es im Heim ohne persönliche Zuwendung alleine läßt. Sorgen wir dafür, daß die Bevölkerung unseres
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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in bezug auf das Kindeswohl auf. Rechtlos leben die Kinder in Pflegefamilien und Kinderdörfern. So bedauerlich es ist, daß diese Lükke aus Zeitmangel vor der Sommerpause nicht mehr zu schließen ist, so muß es das Ziel des zukünftigen Parlaments bleiben, das von der FDP geforderte Pflegekinderrecht zu schaffen. Zwei Gesetze können nun in Kraft treten, und sie werden helfen, daß verlassene Kinder in Zukunft keine verlassenen, sondern geliebte Familienkinder sein werden. Helfen wir durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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nur auf biologischen Beziehungen — basierenden Einheit eine wesentliche Rolle. Zwar ist für die meisten Adoptiveltern die unfreiwillige Kinderlosigkeit nach wie vor die ursprüngliche Motivation, ein fremdes Kind anzunehmen; darüber hinaus ist aber auch ein neues Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft entstanden, das inzwischen viele Ehepaare auch mit eigenen Kindern veranlaßt, ihre Liebe und Sorge auch auf Kinder auszudehnen, die Eltern brauchen. Zum Inhalt des Adoptionsvermittlungsgesetzes kann ich mich nach allem, was hier schon gesagt worden ist, darauf beschränken, ganz kurz vier wichtige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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sparsame Planung gegeben. In einer Reihe von Fällen führte dies zu einer Verringerung der ursprünglich geplanten Fahrspurenzahlen einer Fernstraße, aber auch zu einer sparsameren Ausstattung der Baumaßnahme an sich. Wie viele Maßnahmen letztlich in die Dringlichkeitsstufe I a aufgenommen werden, das entschied der vorgegebene Finanzrahmen in Höhe von 37,3 Milliarden DM für Straßenbauinvestitionen in den nächsten 10 Jahren. Davon sind 15,9 Milliarden DM für die Weiterführung und Fertigstellung laufender Maßnahmen erforderlich, so daß noch 21,4 Milliarden DM für den Baubeginn neuer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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muß auch zu Ende geführt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Landes. Bei sämtlichen Straßenbauprogrammen sollten wir aber alle nicht übersehen, daß Bund und Parlament nur das Geld ausgeben und verbauen können, das über die Mineralölsteuer den Autofahrern vorher abgenommen wurde. Auf den großen Baustellenschildern sollte daher nicht stehen „Hier baut die Bundesrepublik Deutschland", sondern „Hier verbaut die Bundesrepublik Deutschland die Steuergelder ihrer Bürger". Das wird sicherlich die Autofahrer dann etwas williger die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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dieser Politik, die sich beim Straßenbau in Kilometer Straßenlänge ausrechnen lassen, einen erheblichen Anteil haben. Meine Herren Kollegen von der Opposition, wie Sie mit diesen beiden eigentlich nicht zu vereinbarenden Positionen fertigwerden, ist Ihr Problem. Mir kam es darauf an, das in diesem Zusammenhang deutlich zu machen. Der Kollege Lemmrich hat bei seinen Vorwürfen gegen die Verkehrspolitik der Regierung nichts Neues gesagt; Kollege Lemmrich, ich darf das an dieser Stelle wieder einmal sagen. Bei der ersten Lesung dieses Gesetzes wie auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Dr. Jobst [CDU/CSU] : Sind Sie mit einer schlechten Verkehrspolitik zufrieden? — Zuruf von der CDU/CSU: Man kann das nicht oft genug wiederholen! — Weitere (Zurufe von der CDU/CSU) Ich möchte dazu nur eines sagen: Noch so viele Reden über das, was angeblich diese Regierung und auch frühere Verkehrsminister in der Verkehrspolitik, in der Planung beim Fernstraßenbau falsch gemacht haben, können nicht vergessen machen, Herr Kollege Lemmrich, daß die Welt von 1976 nicht mehr die Welt von 1970 ist. (Zuruf von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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ihre Arbeit danken. (Beifall bei der SPD und der FDP) Denn durch diese gründliche Vorbereitung hielt sich die Zahl der Änderungswünsche in den vom Berichterstatter genannten, recht engen Grenzen. Dabei waren sich Verkehrs- und Haushaltsausschuß einig, daß bei dem Vorsatz, das insgesamt zur Verfügung stehende Volumen nicht auszudehnen, ohnehin nur Änderungen im Rahmen jeweiliger Länderquoten vorgenommen werden konnten — und dann auch nur, wenn Deckungsvorschläge durch Abstufung anderer Maßnahmen eingebracht werden konnten. Das bedeutet, daß wir bei den Beratungen des Verkehrsausschusses insgesamt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]