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kann ich es Ihnen nicht ersparen, einiges zu Prioritäten zu sagen, nicht zu Prioritäten in der Bewertungsliste von Dringlichkeiten im Straßenbau, sondern zu Prioritäten, wie sie nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes im Verkehrsausschuß hergestellt wurden. Ich denke an das öffentliche Klima, das entstanden ist. Wenn ich die Informationen, die mir aus verschiedenen Bereichen der Bundesrepublik zugegangen sind, richtig werte, dann muß draußen im Lande der Eindruck entstehen, die CDU/CSU befinde sich an der Regierung und habe im Parlament die Mehrheit. Für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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möglich geworden ist, halte ich für sehr bemerkenswert. Bemerkenswert ist auch eine andere große Maßnahme, nämlich im Land Nordrhein-Westfalen eine Abstufung der A 31 zwischen Overath und Wermelskirchen. Wegen der vielen Einwände gegen diese Trassenführung waren wir gemeinsam der Auffassung, das Verkehrsministerium solle die Gesamtplanung der A 31 im Raum südlich von Essen nochmals gründlich prüfen, um bei der nächsten Fortschreibung zu sehen, wie es mit diesem Projekt steht. Erwähnen möchte ich auch ein Schwerpunktprojekt im Land Schleswig-Holstein: Wir haben — worauf
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sachliche Diskussion im Ausschuß habe ich zum Ausdruck gebracht. Ich möchte meiner Freude Ausdruck geben, daß es möglich war, ein so wichtiges Gesetz mit so weitreichenden Folgen für viele Menschen in unserem Lande im Ausschuß einstimmig zu verabschieden. Ich denke, das Ergebnis dieser Beratungen ist ein ausgewogener Kompromiß, natürlich zwischen einer großen Anzahl von Wünschen und dem, was finanziell im Rahmen der Bundesfinanzen zu verkraften ist. Ich sage dennoch: Der Fernstraßenbau in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in den nächsten Jahren
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große verkehrspolitische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Beratung des Haushalts angekündigt wurde, war dieser zweite Teil wohl eine Art von Probelauf. Von mir aus gesehen hatte er nur den Mangel, daß er sozusagen vor dem Hintergrund eines Kolossalgemäldes abgegeben wurde, das allerdings nicht mit dem in Übereinstimmung steht, was ich von der Verkehrspolitik dieser Bundesregierung weiß. Aber wir werden ja sehen, wie sich die Dinge im Rahmen der Haushaltsdebatte fortentwickeln. Einige Ausführungen möchte ich aber doch zum Anlaß einer Bemerkung nehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Übereinstimmung steht, was ich von der Verkehrspolitik dieser Bundesregierung weiß. Aber wir werden ja sehen, wie sich die Dinge im Rahmen der Haushaltsdebatte fortentwickeln. Einige Ausführungen möchte ich aber doch zum Anlaß einer Bemerkung nehmen. Erstens: Wenn Sie nämlich sagen, das einzig Positive sei das raumordnerische Element, so kann ich hierzu nur feststellen: Dies ist in der Tat eine beachtliche Leistung dieser Bundesregierung, die auf vielerlei Entwicklungstendenzen beruht und die das Resultat eines verhältnismäßig schwierigen Verfahrens ist, eines Verfahrens nämlich, in
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lassen, was aber letztlich überhaupt erst die Übereinstimmung ermöglicht hat. Und das Zweite: Der große Vorteil dessen, was hier vorgelegt wird, ist darin zu sehen, daß es gelungen ist, in Verbindung mit dem Gedanken der Kosten-Nutzen-Analyse ein Instrumentarium zu schaffen, das besser als jedes andere bisher — sowohl national als auch international angewandte Instrument — geeignet ist, Bedarf, Planung und Finanzierbarkeit in Übereinstimmung zu bringen. Anders w re das große internationale Interesse gerade an diesem Planungssystem gar nicht erklärbar. Ich denke, man wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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ein beachtlicher Vorschlag! Aber ich halte die Überlegung, die Sie dabei im Hintergrund ganz sicherlich im Kopf hatten, für nicht ganz fair: nämlich die Bundesregierung für alles, was nicht klappt, verantwortlich zu machen und ihr überall dort, wo etwas klappt, das Recht zu bestreiten, daß sie eben diese Leistung auch ihrerseits in ihrer Leistungsbilanz darstellt. Wenn ich mich, Herr Abgeordneter Lemmrich, an die Landtagswahlkämpfe erinnere, an denen ich teilgenommen habe, so hatte ich hin und wieder den Eindruck, daß einige Ministerpräsidenten
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die bei der Abstimmung unter den Ressorts deutlich wurden, die sich wahrscheinlich bei den Ländern wiederholen und später noch einmal bei der Erörterung hier hochkommen werden. Aber auch in diesem Zusammenhang sind wir überzeugt, Ihnen ein Instrumentarium vorlegen zu können, das dann den Schritt zu einer koordinierten Investitionsplanung gestattet. Dieses Planungsinstrument wird notwendige Voraussetzung sein, um eine Verkehrspolitik durchführen zu können, die sich verschiedenen externen Daten, die nicht in unsere Steuerung gegeben sind, möglichst rasch und flexibel anpaßt. Herzlichen Dank für
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es handelt sich um ein Zwischenstück der A 81 —, von der Stufe I a heruntergestuft wurde auf die Dringlichkeit I b. Erfreulicherweise hat der Minister auf diese Sache und ihre Bedenklichkeit hingewiesen. Er hat ausgeführt, daß dafür ein anderes Projekt, das meines Wissens noch nicht baureif ist, in diesen Plan aufgenommen wird. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich persönlich dafür kein Verständnis haben kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Jaeger: Weitere Erklärungen zur Abstimmung werden nicht gewünscht
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zusammenzuarbeiten. Damit hat eine wesentliche Forderung des CDU/ CSU-Antrags — Drucksache 7/1066 — betreffend Weiterentwicklung des Arzneimittelwesens ihre Erledigung gefunden. Vom Gelingen der überaus bedeutsamen Dauerüberwachung wird es abhängen, ob wir in den kommenden Jahren das Maß an Arzneimittelsicherheit tatsächlich erreichen können, das wir uns im Interesse der Bürger dieses Landes wünschen. Drittens. Die heute zu beschließende präventive Kontrolle durch das materielle Zulassungsverfahren in Verbindung mit der sich anschließenden Dauerüberwachung werden nach der Überzeugung des Ausschusses Zahl und Schwere von Arzneimittelschäden herabsetzen. Die
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und individuelle Gewissensentscheidungen stützen konnte. Das gilt vornehmlich für den Bereich der klinischen Prüfung und für die Wahrung des Wissenschaftspluralismus in der Arzneimitteltherapie. Gerade in jüngster Zeit wird in der Parlamentarismusdiskussion von Wissenschaftlern, Publizisten und Politikern wieder die These vertreten, das Gewicht des Parlaments im Bereich der Gesetzgebung und der Kontrolle der Exekutive sei stetig im Abnehmen begriffen. Ohne an dieser Stelle zu der Berechtigung dieser Klage Stellung zu nehmen, darf ich für dieses Gesetz feststellen, daß die Mitglieder des Deutschen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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wir von vornherein jede Initiative der Bundesregierung pauschal verwerfen. (Sehr gut! bei der SPD) Die mit dem zweiten Arzneimittelgesetz befaßten Abgeordneten haben auf der Grundlage dieses Verfassungsverständnisses durch konstruktive Ergänzungen und bessere Alternativen zum Regierungsentwurf einem Gesetz zum Durchbruch verholfen, das eindeutig die Handschrift dieses Parlaments trägt. Außerdem zeigen wir mit zahlreichen Entschließungsanträgen, daß wir uns nach Verabschiedung dieses Gesetzes nicht aus der Verantwortung für die Auswirkungen des Arzneimittelgesetzes in der Praxis stehlen wollen. Vielmehr behalten wir uns ausdrücklich die laufende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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von seiner politischen Bindung — mit Genugtuung erfüllen. Wir haben trotz der Kürze der Beratungszeit und der vielschichtigen Problematik der Materie einmal mehr den Beweis für das Funktionieren unserer oftmals mit Skepsis betrachteten parlamentarischen Demokratie erbracht. Wir legen ein Gesetz vor, das dem Bürger mehr Arzneimittelsicherheit bietet, ihn im Schadensfall besser als bisher sichert und ihm die freie Wahl der Heilmethoden erhält. Wir erwarten von der Exekutive, daß der Wille des Gesetzgebers, der im Gesetzestext und in den Protokollen sowie dem Bericht
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aber — das möchte ich voranstellen (mit der Wahrung dieses Zieles ist der federführende Ausschuß ja auch beauftragt worden) — die Gesundheit des Menschen. Erfreulich für uns, wenngleich es sehr viel Arbeitsaufwand erforderte, war das ungeheure Interesse der Bevölkerung an diesem Gesetzeswerk, das sich schließlich in einer nahezu unübersehbaren Flut von Schreiben und Eingaben ausgedrückt hat, die zu Abertausenden die Mitglieder des Deutschen Bundestages erreicht haben. Nun zu einigen Detailaspekten des Gesetzes. Frau Bundesminister Dr. Focke ist mit hohen Vorstellungen an das Gesetzeswerk
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Der verunsicherte Bürger hätte dann kaum mehr gemerkt, wie solche Argumente schließlich genutzt werden, um durch ein Gesetz den Freiheitsraum der Bevölkerung immer mehr einzuschränken und die einzelnen Bürger zu bevormunden. (Sehr gut! bei der CDU/CSU) Das ursprüngliche Ziel, das u. a. auch versteckt in dem Entwurf zu sehen war, nämlich die Innovations-kraft kleinerer und mittlerer Betriebe zu brechen und ihre Existenz aufs Spiel zu setzen, war eindeutig vorhanden. Das hätte eine Konzentration bei den großen Firmen zur Folge gehabt
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Diskussion über das Arzneimittelrecht ja eine ganz große Rolle gespielt hat. In dem Gesetz ist man zunächst absolutistisch davon ausgegangen, daß zwischen Wirkung und Wirksamkeit kein Unterschied besteht. Es besteht aber ein großer Unterschied darin, ob ein Medikament Wirkungen erzielt, das heißt bestimmte Symptome überwinden kann, oder ob eine Wirksamkeit erwartet wird, die einen tatsächlichen Heilungseffekt zum Inhalt hat. Dazu ein Beispiel. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, deren Wirksamkeit überhaupt nicht erforderlich ist oder gar nicht angestrebt wird, weil sie
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erforderlich ist, nicht mehr vorhanden gewesen wäre. Ich denke nur daran, daß auf jeden Fall ein Tierversuch als Voraussetzung für eine Zulassung verlangt wird, obwohl im Hearing ganz eindeutig festgestellt wurde, daß es überhaupt kein wissenschaftliches Verfahren eines Tierversuchs gibt, das auf den Menschen übertragen werden kann. Es sind gewisse Vermutungen auszuschließen, aber garantiert wird nichts. Ein Tierversuch kann immer nur ein Hilfsinstrument sein, niemals aber ein rationaler Ansatz für eine optimale Arzneimittelsicherheit. Die einzige Vermutung, die zulässig ist: Wenn ein
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oder ob mit dem Kostenanstieg letztlich keine höhere Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir müssen wissen, daß ein kontrollierter klinischer Versuch in Zukunft etwa zwischen 500 000 und 1 Million DM kosten wird. Dies bedeutet weitere Kosten für jedes neue Arzneimittel, das auf den Markt kommen wird. Das Gesetz wird erst am 1. Januar 1978 in Kraft 1 treten. Ein früheres Inkrafttreten ist nicht möglich, weil noch sehr viele Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, es überhaupt in Kraft treten zu lassen. Ich
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hat gesagt, daß das Gesetz vom Parlament gemacht wird!) Druckfehler wird es immer wieder geben, sie müssen korrigiert werden. Ob Sie, Frau Schleicher, zustimmen oder nicht, erübrigt sich auch. Im übrigen steht das meiste — das möchte ich hier ausdrücklich sagen —, das hier gesagt worden ist, in dem ausgezeichneten Bericht der beiden Berichterstatter. Es lohnt sich für alle Mitglieder des Hauses, diesen Bericht zu lesen. Die Koalition wird eine grundsätzliche politische Wertung dieses großen Reformgesetzes, in dessen Beratungsverlauf übrigens auch der Dialog
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sind dies die homöopathischen Arzneimittel und die mit ihnen verbundenen Therapierichtungen, die Dr. Hahnemann von 1805 bis 1811 begründete. Das Charakteristische dieser homöopatischen Arzneimittelgruppe ist, daß sie nach einem bestimmten, nur dieser Gruppe eigenen Verfahren hergestellt wird. Die homöopathische Verfahrenstechnik, das Potenzieren, bewirkt, daß die Ausgangsstoffe in einer bestimmten Konzentration immer naturbelassen vorliegen. Durch diese Verfahrensweise erfolgt keine Synthese oder chemische Veränderung des Ausgangsstoffes, sondern es werden nach dem Massenwirkungsgesetz und dem Löslichkeitsprinzip die Stoffe auf chemisch-kinetischem Weg so verdünnt, daß
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nicht, daß dieses Arzneimittelgesetz dazu mißbraucht wird, die Naturheilverfahren oder die Homöopathie zu beseitigen. (Sehr gut! bei der der CDU/CSU) Wir mußten deshalb gegen den Entwurf der Bundesregierung folgende Forderungen durchsetzen: Erstens die Beweislastumkehr für den Wirksamkeitsnachweis, d. h., das Bundesgesundheitsamt muß die Unwirksamkeit eines Arzneimittels nachweisen, wenn es verboten werden soll. Zweitens. Wenn der sogenannte Stand der Wissenschaft herangezogen werden soll, muß er gesichert sein. Drittens. Homöopathische Mittel werden in Zukunft nur noch von homöpathischen Sachverständigen beurteilt. Für die
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ansteht, nur zustimmen wird, wenn gewährleistet ist, daß für die Zukunft auch diese Arzneimittelsicherheit erhalten bleiben. Es muß in dieser Stunde festgehalten werden, daß es dem Druck der CDU/CSU-Opposition und den Bürgerinitiativen zu verdanken ist, daß es schließlich gelang, das Gesetz so zu ändern, daß wir die Sicherheit haben, daß die Naturheilmittel bleiben werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Minister Focke, Sie haben, als Sie am 25. März dieses Jahres dieses Flugblatt „Die Naturheilmittel werden bleiben" herausgaben, vergessen, darin
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Gesetzestextes zu verdeutlichen, haben wir denn dann nicht doch unsere Existenzberechtigung als Abgeordnete nachgewiesen? Ich meine, es wäre doch wohl schade, wenn wir unsere Diäten umsonst beziehen würden. (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Ich habe mir schon erlaubt, Herr Fiebig, das als Berichterstatter vorzutragen!) Wir haben also in unseren Beratungen, getragen von den Koalitionsfraktionen, das Anliegen der Liberalität verdeutlicht. Ich meine, daß es uns in guter Arbeit gelungen ist. Aber nun, Herr Kollege Hammans, zu Ihrem Antrag. Ich meine, daß Ihre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Ich meine, es wäre doch wohl schade, wenn wir unsere Diäten umsonst beziehen würden. (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Ich habe mir schon erlaubt, Herr Fiebig, das als Berichterstatter vorzutragen!) Wir haben also in unseren Beratungen, getragen von den Koalitionsfraktionen, das Anliegen der Liberalität verdeutlicht. Ich meine, daß es uns in guter Arbeit gelungen ist. Aber nun, Herr Kollege Hammans, zu Ihrem Antrag. Ich meine, daß Ihre Befürchtungen, es könnte doch noch zu einer Diskriminierung von Homöopathika kommen, unbegründet sind. Sie
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Registrierung und Zulassung voll gewährleistet. Vizepräsident Dr. Jaeger: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein? Fiebig (SPD) : Bitte sehr! Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) : Herr Kollege Fiebig, wären Sie bereit, mir zuzugeben, daß bei einem homöopathischen Arzneimittel, für das die Zulassung beantragt ist, auch Anwendungsgebiete entsprechend der gesetzlichen Regelung angegeben werden müssen, obwohl das genau im Gegensatz zur Philosophie des homöopathischen Mittels steht? Fiebig (SPD) : Sehen Sie, Herr Kollege Prinz Botho, ich bin davon ausgegangen, daß Wirkungen und Anwendungsgebiete
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