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Beratungen die Gewichte gemeinsam zurechtgerückt. Wenn ich hier davon spreche, daß wir die Gewichte gemeinsam zurechtgerückt hätten, dann meine ich alle drei Fraktionen im Ausschuß; dann meine ich auch die Bundesregierung und auch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, das uns immer wieder mit Formulierungshilfen zur Seite stand. (Beifall bei der FDP und der SPD) Wenn ich Sie, Herr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, richtig verstanden habe, dann können wir alle mehr oder weniger mit dem, was wir erreicht haben, für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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die Konzilianz des Ministeriums überfordert worden wäre, wenn wir gebeten hätten, auch die Anträge der Opposition, die ja die ersten waren, die auf dem Tisch lagen, zu formulieren? (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Spitzmüller (FDP): Herr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, das Ministerium war sogar bereit, Anträge der Opposition zu formulieren, wenn die Opposition in der Diskussion deutlich machte, wo Einigungsmöglichkeiten waren, sie aber nicht in der Lage war, diese schon mit einem Gesetzesantrag vorzulegen. Von daher, so muß ich also sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Reform eines Arzneimittelrechts war doch eine gute Vorlage, auf der wir dieses Gesetz zu diesem erfolgreichen Ergebnis und Schluß führen konnten. (Gallus [FDP] : Aber wesentlich geändert! — Beifall bei der FDP und der SPD) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Dr. Focke, Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Frau Dr. Focke, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das neue Arzneimittelgesetz, über das wir hier heute beraten, soll den Bürgern Schutz vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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der SPD) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Dr. Focke, Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Frau Dr. Focke, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das neue Arzneimittelgesetz, über das wir hier heute beraten, soll den Bürgern Schutz vor Schäden bieten, die durch Arzneimittel entstehen können, und zwar so viel Schutz, wie ein Gesetz überhaupt bieten mag, und auf jeden Fall sehr viel mehr Schutz, als das noch geltende Arzneimittelgesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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geprüft ist. Sie erhalten ferner die Sicherheit, daß sie über Nutzen und Risiko der Arzneimittel so umfassend wie möglich informiert sind. Als wesentlich, insbesondere für die pharmazeutischen Unternehmer, ist herauszustellen, daß die Neuordnung des Arzneimittelrechts unserem Arzneimittelwesen ein Niveau verschafft, das den Vergleich mit keinem anderen Land innerhalb oder außerhalb Europas zu scheuen braucht. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer pharmazeutischen Industrie auf dem internationalen Markt gefestigt und verbessert. Auf der Grundlage des neuen Rechts vermag die Industrie langfristig Dispositionen zu treffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Krankenhausapotheken hergestellt werden, sonst einzeln beim Bundesgesundheitsamt zur Zulassung mit den notwendigen Unterlagen hätten eingereicht werden müssen. Es liegt nahe, für bestimmte dafür geeignete Arzneimittel die Zulassungsbedingungen zu veröffentlichen mit der Folge, daß jeder pharmazeutische Hersteller, der diese Bedingungen einhält, das heißt ganz klare Qualitätsanforderungen erfüllt, von der aufwendigen Einzelzulassung befreit ist. Bei dieser Sachlage wäre es unverständlich gewesen, die Freistellung von der Einzelzulassung auf die Herstellung in Apotheken zu beschränken und den industriellen Herstellern vorzuenthalten. Die vorgeschlagene Lösung ist gleichzeitig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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der Bundesrepublik zur Debatte. Zunächst haben wir diese Problematik am 25. Januar 1974 aus Anlaß eines Gesetzentwurfs der Opposition erörtert, dann am 5. Dezember 1975 in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Ich verweise auf das damals Gesagte, das hier nicht wiederholt zu werden braucht. Jedesmal, wie auch in den Beratungen unseres federführenden Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, ergab sich dasselbe Bild: Weitgehende Einigkeit besteht im Vorhaben der zu regelnden Inhalte, also in der Absicht, den vielen tausend Bundesbürger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Grundgesetz nicht vorgesehen. Dieses Verbundsystem ist auch keineswegs in dieser Form von der CDU/CSU begrüßt worden, wie es die Pressemitteilung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 5. April glauben machen will, sondern sie ist begrüßt worden, weil dadurch das bereits installierte System der Zusammenarbeit zwischen Zentralstelle und Ländern eindeutig angesprochen ist. Es hatte nämlich gerade auf dem Gebiet des Fernlehrwesens — das sollten wir nicht vergessen — in den letzten Jahren eine durchaus positive Entwicklung gegeben durch die Zusammenarbeit der Länder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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er auch wahrnehmen muß, und in diesem Fall hat sich auch zumindest ein Teil Ihrer Länder eindeutig in diesem Sinne geäußert. Noch zum einzelnen, meine Damen und Herren. Die Regelung der Zulassung von Fernlehrgängen gehört einfach zum Erziehungs- und Weiterbildungswesen, das Ländersache ist. Nur insoweit, als der nichtschulische Bereich der beruflichen Bildung erfaßt wird, kann der Bundesgesetzgeber die Zulassungsvoraussetzungen für Fernlehrgänge selbst regeln. Aus systematischen Gründen waren wir unter dieser Voraussetzung der Meinung, die Vorschriften der §§ 10 und 11 des Regierungsentwurfs
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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kurz: Fernunterrichtsschutzgesetz mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Antrag der CDU/CSU betreffend Fernschulgesetz für erledigt erklärt. Dieser Antrag hatte die Beschäftigung mit diesem Thema eigentlich überhaupt erst angeregt. Unser Antrag hatte das Ziel, das Fernlehrwesen in der Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe einheitlicher Vorschriften zur pädagogischen Qualität, zu den Methoden der Information, zur Werbung und zum vertragsrechtlichen Schutz der Teilnehmer für alle Medien zu einem wirksamen Instrument im Rahmen der Weiterbildung zu entwickeln. Noch bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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meint, die ja schließlich die tüchtigsten und die besten sind, wer sich auskennt und wer von den ursprünglichen bildungspolitischen Zielvorstellungen ausgeht, die mit diesem Gesetz hätten verbunden sein können, kann heute diesem Gesetz guten Gewissens nicht mehr zustimmen. Das Fernlehrwesen, das nach der im Bildungsgesamtplan niedergelegten gemeinsamen Auffassung von Bund und Ländern ein wichtiger Bestandteil des modernen Weiterbildungssystems ist, konnte bisher nicht die ihm auf Grund seiner Möglichkeiten zukommende Bedeutung gewinnen und wird diese Bedeutung bestimmt auch nicht durch dieses Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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und wird diese Bedeutung bestimmt auch nicht durch dieses Gesetz bekommen. Schon während der parlamentarischen Beratungen konnte man denn auch den Eindruck gewinnen, daß die Koalitionsparteien selbst ihrer Sache nicht mehr ganz sicher waren. Zumindest ist festzustellen, daß dieses Gesetz, das heute hier im Hause zur Abstimmung in dritter Lesung vorliegt, trotz mancher Veränderungen in den Beratungen des federführend en Ausschusses nicht das Gesetz der Koalitionsparteien geworden ist, wie es einige Bildungspolitiker der Koalition sicherlich ebenso gehofft haben wie wir. Lediglich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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wobei wir da übrigens auch noch sehr aufpassen müssen, daß durch die Form der Zulassung nicht der Inhalt unzulässig beschränkt wird und somit tatsächlich ein Eingriff in die private Gestaltungsfreiheit vorliegt. Ich möchte auf das Land Hessen nicht mehr verweisen, das Sie — der Herr Lattmann war es, glaube ich — eben in so hervorragender Weise abqualifiziert haben, indem Sie sagten, die juristischen Einwände des Landes Hessen wären so bedeutungslos gewesen, daß selbst im Bundesrat niemand so sehr darauf Rücksicht genommen hätte. Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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der Verfahrens- und vertragstechnische Teil des Regierungsentwurfs nicht unumstritten geblieben; denn machen wir uns nichts vor: Ein Gesetz ist um so nützlicher und vernünftiger, je leichter seine Bestimmungen auf die Gesamtheit der Adres-Baten anwendbar sind. Ich muß sagen, Herr Bildungsminister, das, was uns zum Teil von Ihren Beamten vorgelegt wurde, war zwar juristisch hochgeistig ausformuliert, aber selbst für Abgeordnete, die Jura studiert haben, manchmal nicht vom ersten Augenblick an verständlich. Vielleicht könnte man das doch etwas mehr vereinfachen. Wie gesagt, ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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damals schon, anläßlich Ihres Antrags, angekündigt — gemeinsam mit den Sozialdemokraten —, daß wir die Bundesregierung bitten würden, wenigstens die Kompetenz, die sie hat — und das ist in diesem Bereich leider nur der Verbraucherschutz —, optimal auszuschöpfen. Wir als Parteien sollten uns bemühen, das, was bildungspolitisch sicherlich notwendig wäre, in den jeweiligen Länder-Parlamenten durchzusetzen. Der CDU-Antrag war also lediglich, so möchte ich es einmal formulieren, ein Prinzip Hoffnung. Er hätte letztlich überhaupt nichts geändert. Das, was wir mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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sollten uns bemühen, das, was bildungspolitisch sicherlich notwendig wäre, in den jeweiligen Länder-Parlamenten durchzusetzen. Der CDU-Antrag war also lediglich, so möchte ich es einmal formulieren, ein Prinzip Hoffnung. Er hätte letztlich überhaupt nichts geändert. Das, was wir mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, leisten, ist, wenigstens schon einmal den Verbraucherschutz zu realisieren. (Dr. Schweitzer [SPD] : Sehr gut!) Die Einschränkung, die wir in diesem Punkte durch unser Grundgesetz leider erfahren, sollten wir achten. Dieses Gesetz sichert dem Fernschüler einen fairen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Einschränkung, die wir in diesem Punkte durch unser Grundgesetz leider erfahren, sollten wir achten. Dieses Gesetz sichert dem Fernschüler einen fairen Vertragsabschluß und schließt gewisse, leider sehr übliche, Geschäftspraktiken der Unternehmen aus. Dieses Gesetz regelt, weil es ein Verbraucherschutzgesetz ist, das Widerrufsrecht, das Kündigungsrecht, das Verbot des unangemeldeten Vertreterbesuchs. Hier wird also der Berater als Vertreter und nicht mehr als Berater gesehen. Selbstverständlich wird hier auch geregelt, daß das Informationsmaterial zutreffend und umfassend sein sollte. Lassen Sie mich hinsichtlich der strittigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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wir in diesem Punkte durch unser Grundgesetz leider erfahren, sollten wir achten. Dieses Gesetz sichert dem Fernschüler einen fairen Vertragsabschluß und schließt gewisse, leider sehr übliche, Geschäftspraktiken der Unternehmen aus. Dieses Gesetz regelt, weil es ein Verbraucherschutzgesetz ist, das Widerrufsrecht, das Kündigungsrecht, das Verbot des unangemeldeten Vertreterbesuchs. Hier wird also der Berater als Vertreter und nicht mehr als Berater gesehen. Selbstverständlich wird hier auch geregelt, daß das Informationsmaterial zutreffend und umfassend sein sollte. Lassen Sie mich hinsichtlich der strittigen Punkte noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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diesem Punkte durch unser Grundgesetz leider erfahren, sollten wir achten. Dieses Gesetz sichert dem Fernschüler einen fairen Vertragsabschluß und schließt gewisse, leider sehr übliche, Geschäftspraktiken der Unternehmen aus. Dieses Gesetz regelt, weil es ein Verbraucherschutzgesetz ist, das Widerrufsrecht, das Kündigungsrecht, das Verbot des unangemeldeten Vertreterbesuchs. Hier wird also der Berater als Vertreter und nicht mehr als Berater gesehen. Selbstverständlich wird hier auch geregelt, daß das Informationsmaterial zutreffend und umfassend sein sollte. Lassen Sie mich hinsichtlich der strittigen Punkte noch auf eines
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sind, um das Lehrgangsziel zu erreichen. Wenn Sie diesen Absatz herausnehmen wollen, läuft das darauf hinaus, daß Sie nur formalistische Dinge regeln, aber von seiten des Gesetzgebers nicht sicherstellen, daß der Inhalt der Ausbildung auch tatsächlich auf das Ziel hinarbeitet, das vorgesehen ist. (Beifall bei der FDP und der SPD) Frau Dr. Walz, verfassungsrechtlich ist es doch so — die Juristen haben uns entsprechend beraten, ich selbst bin kein Jurist —, daß der Fernlehrgang, der angeboten wird, Ware ist. Er ist Ware, die
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Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, daß ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers Rohde doch noch kurz beantworten möchte. Herr Bundesminister Rohde und auch Herr Lattmann haben an die Opposition und auch an den Bundesrat appelliert, das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht durch eine weitere Verzögerung des Verfahrens hinauszuschieben. Dazu möchte ich, Herr Minister Rohde und meine Damen und Herren, folgendes sagen: Die bisherige Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Bundestag ist in meinen Augen ein Musterbeispiel dafür, warum die
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bei der SPD und der FDP) Ich weiß, daß das nicht reparierbar ist, daß die Mehrheiten für eine Änderung nicht gegeben sind. Ich weiß auch, daß es seine historische Bedeutung, aber auch seine historische Tragik hat, daß in unserem Land, das in seiner Geschichte mit soviel Kleinstaaterei zu tun hatte, die beiden historischen Chancen, eine bundeseinheitliche Bildungspolitik zu begründen, 1918 wie 1945 versäumt worden sind. Gewiß ist uns der Teil Föderalismus, den wir heute haben, auch durch die Besatzungsmächte aufgezwungen worden
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es der Wehrbeauftragte nur mit einem Ministerium zu tun hat, wir dagegen mit 16. Wir haben fast doppelt soviel Eingaben, aber ein Drittel weniger Mitarbeiter. Es ist, wie ich meine, sehr zu begrüßen. daß dieses außerordentlich wichtige Grundrecht des Bürgers, das zugleich zu einer wirksamen Kontrolle der Arbeit der Behörden führt, immer stärker in Anspruch genommen wird. Die Tatsache, daß allerdings nicht wenige Mitbürger meinen, wir könnten beispielsweise auch Gerichtsurteile aufheben oder uns an die Stelle der Verwaltung setzen, verpflichtet uns
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so daß das Kindergeld sowohl rückwirkend für die vergangenen Monate als auch künftig monatlich gezahlt werden wird. (Sehr gut! bei der SPD) In einem Fall hatte sich der Ausschuß auch mit den Auswirkungen des furchtbaren Einsenbahnunglücks bei Warngau zu beschäftigen, das uns kürzlich durch die Strafverfahren noch einmal ins Gedächtnis gerufen wurde. Die Deutsche Bundesbahn hatte nach dem Unglück unbürokratische und schnelle Hilfe für die Geschädigten zugesagt. Dennoch hatte sie es abgelehnt, einer 73jährigen Frau die Kosten zu erstatten, die ihr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]
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Mutter beispielsweise den nach Auffassung des Ausschusses kaum zumutbaren Weg der Versteigerung dieser Gegenstände an Ort und Stelle hätte beschreiten können. Erfreulicherweise konnten wir schließlich erreichen, daß die Kosten erstattet wurden. Zu einer hohen Rentennachzahlung führte die Überprüfung eines Rentenverfahrens, das durch den Berufsunfall eines Bergmanns ausgelöst worden war. Obwohl der Betroffene im November 1972 eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, hatte, stellte die Versicherungsanstalt nur Ermittlungen an, die sich auf Leistungen aus der Unfallversicherung bezogen, entschied aber nicht über den Antrag auf Gewährung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1976 () [PBT/W07/00238]