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Beitrag zur Ressourcenschonung, und es zählt das für die Umwelt effizienteste System. Welche Art von Ausschreibung von wie vielen Teilnehmern, ob mit oder ohne zentrale oder gemeinsame Stelle oder dezentraler Ausschreibung ohne oder mit kommunaler Beteiligung mit oder ohne Inhouse-Vergaben - das alles sind Fragen für eine fachliche Erörterung, die wir derzeit durchführen. Was wir nicht wollen, das ist ein falsch angelegtes Beratungsverfahren mit schlechter Analyse und falschen Ergebnissen. Deswegen lehnen wir als CDU/CSU diesen Antrag ebenso ab wie die vielen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Verpackungsverordnung zu beseitigen und die bestehenden Regelungen neu und zeitgemäß zu bündeln. Auch hat eine Wertstofftonne gegenüber der bestehenden Sammelrealität große Vorteile, und wir sehen dadurch auch vor allem die Möglichkeit, dem Bürger einfach und nachvollziehbar ein Sammelsystem zu erklären, das momentan nicht mehr zu verstehen ist. Kunststoff und Metall in die Wertstofftonne, Lebensmittel und Grünzeug in die Biotonne, Papier in die Papiertonne und der Rest in den Restmüll. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz haben wir die Basis für dieses Projekt geschaffen. Gerne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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in diesem Jahr ein Wertstoffgesetz -beschließen. Das wird der Umwelt nützen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/11161 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden. Dann haben wir das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze - Drucksache 17/10961 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Industrie- und Handelskammern, genügend Zeit für die Umsetzung des Angebotes zu geben, tritt dieser Teil des Gesetzes erst etwas später in Kraft. Außerdem wird eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Spielerkarte in der Spielverordnung geschaffen. Diese Spielerkarte ist vorerst personenungebunden, das heißt automatengebunden. Der Spieler muss beim Betreten der Spielhalle eine solche Karte beim Aufsichtspersonal erbitten und nachher zurückgeben. Maximal eine Karte wird ausgegeben, um das Bespielen mehrerer Automaten zu verhindern. Es ist kein maximaler Spieleinsatz per Karte vorgesehen. Die Einführung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Spielerinnen und Spielern aktiv zu begegnen und auch präventiv entgegenzuwirken. Daher ist es nur logisch, dass der Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums neben den Punkten "Sachkunde der Aufsteller" und "Sozialkonzept" ausdrücklich die Vorteile einer sogenannten Spielerkarte betont. Eine Spielerkarte ist ein Identifikationsmittel, das a) die Volljährigkeit des Spielers belegt und b) durch seine Vorlage überhaupt erst den Spielbeginn am Gerät möglich machen soll. Nun hat die Bundesregierung diesen Vorschlag aufgegriffen und in dem Gesetzentwurf die Grundlage für die Einführung einer personenungebundenen Spielerkarte formuliert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Formen der Geldanlage zu, die nicht ausdrücklich verboten sind. Ein neu geschaffenes Produkt fällt so automatisch nicht unter das Gesetz. Damit ist kein Verbraucherschutz möglich! Dabei gibt es gute Vorschläge! Die Linke fordert seit langem einen Finanz-TÜV. Nur das Produkt, das den Finanz-TÜV besteht, darf in den Verkehr gebracht werden. Parallel dazu muss die Abhängigkeit von Provisionen verschwinden - und damit auch der Druck, möglichst viele Produkte mit hohen Provisionen zu verkaufen. Nur so kann sich der Verbraucher sicher sein, dass die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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unsere Vorschläge auf! Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer mehr Menschen in Deutschland sind spielsüchtig. Fast 300 000 Menschen leiden daran. Nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, der ICD-10, spricht man von einer Sucht bei häufigem und wiederholtem Glücksspiel, das das Leben von diesen Menschen vollkommen beherrscht. Langfristig kann Spielsucht zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führen. Dazu auch noch ein anderer Aspekt: Viele Gemeinden und Städte beklagen bereits seit längerem die zunehmende Ausbreitung von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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da schon bisher gemäß Art. 8 EMRK bzw. Art. 6 GG das besondere Gewicht der familiären Bindungen und insbesondere das Kindeswohl minderjähriger Kinder zu berücksichtigen waren. Art. 3 Abs. 1 KRK sieht vor, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Weitere Oberverwaltungsgerichte, zum Beispiel OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. März 2011 - Az. 8 LB 121/08, und Verwaltungsgerichtshöfe, zum Beispiel Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Juli 2011 - Az. 10 ZB
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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18 Jahre, also auf die allgemeine Grenze für die Volljährigkeit. Gemäß Art. 1 der Kinderrechtskonvention, KRK, ist "ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat". Laut Art. 22 KRK müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die mit der KRK oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte gewährt werden, und zwar unabhängig davon, ob sich das Flüchtlingskind allein oder in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte gewährt werden, und zwar unabhängig davon, ob sich das Flüchtlingskind allein oder in Begleitung seiner Eltern oder anderer Personen befindet. Bislang galt ein unbegleitetes Flüchtlingskind schon ab 16 Jahren als verfahrensfähig und damit als fähig, das Asylverfahren alleine durchzuführen. Das Asylverfahren ist ein kompliziertes Verfahren, bei dem sich persönliches Tun und Unterlassen schnell zuungunsten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin auswirken kann, und sei es nur durch das Verstreichenlassen von Fristen. Dass Minderjährige in diesem Verfahren, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Dass Minderjährige in diesem Verfahren, in dem sie Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention geltend machen, bislang auf sich allein gestellt sind, ist ein Verstoß gegen Art. 1 KRK in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 KRK. Dies ist ein Verfahren, das eben nicht sicherstellt, dass ein Flüchtlingskind Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung seiner Rechte erhält. Ein solcher Schutz kann nur gegeben sein, wenn dem Flüchtlingskind ein Vertreter zur Seite gestellt wird, der es davor bewahrt, Fehler zu machen. Hinzu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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gegeben sein, wenn dem Flüchtlingskind ein Vertreter zur Seite gestellt wird, der es davor bewahrt, Fehler zu machen. Hinzu kommt, dass Art. 22 Abs. 2 KRK bestimmt, dass ein unbegleitetes Flüchtlingskind den gleichen Schutz erhalten muss wie jedes andere Kind, das seine Eltern und/oder Familie verloren hat. Kindern wird, wenn sie keine gesetzlichen Vertreter haben, grundsätzlich eine Vertretung beigeordnet, die für ihre rechtlichen Interessen sorgt. Allein im Asylverfahren gilt das bislang nicht. Durch die asylrechtliche Verfahrensfähigkeit erhalten 16- und 17-jährige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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in einer sonstigen geeigneten Wohnform wohnen. So soll es auch sein. Weder in Erstaufnahmeeinrichtungen noch in Gemeinschaftsunterkünften kann das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden, wie es Art. 3 Abs. 1 KRK fordert. Zudem legt Art. 20 KRK fest, dass ein Kind, das aus seinem familiären Umfeld gerissen ist, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates hat. Die Unterbringung muss in einer "geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung" erfolgen. Allerdings geschieht es immer wieder, dass Jugendämter aus der asylverfahrensrechtlichen Handlungsfähigkeit schließen, dass eine Inobhutnahme nicht notwendig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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in kinder- und jugendgerechten Einrichtungen leben. Die Linke begrüßt diesen Gesetzentwurf; an einigen Stellen müsste er allerdings deutlich weiter gehen. So sollen nach dem Gesetzentwurf unbegleitete Minderjährige aus dem Flughafenasylverfahren herausgenommen werden. An dieser Stelle wäre es nicht falsch gewesen, das rechtsstaatswidrige Schnellverfahren im Flughafentransitbereich ganz zu streichen. Mindestens hätte man aber auch die Familien dort herausnehmen müssen; denn für Kinder ist eine solche Umgebung generell -ungeeignet, ob nun die Eltern dabei sind oder nicht. Ähnliches gilt bei der Abschiebungshaft. Unbegleitete
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Wir lehnen so etwas generell ab und fordern stattdessen, im Zweifel auf die Aussagen der Betroffenen zu vertrauen. Einen weiteren Punkt vermissen wir im Gesetzentwurf der SPD. Bei weitem nicht alle EU-Staaten haben das Niveau der Fürsorge für unbegleitete Minderjährige, das in Deutschland glücklicherweise bereits erreicht ist. Das gilt besonders für jene Staaten, die ohnehin die EU-Vorgaben zu den Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende unterlaufen. Doch wenn festgestellt wird, dass die minderjährigen Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, versucht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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zentrale Frage der Handlungsfähigkeit von Minderjährigen. Der SPD-Gesetzentwurf greift diese zentrale Forderung auf und verankert erfreulicherweise im vorliegenden Gesetzentwurf das Prinzip des Kindeswohls als vorrangig zu berücksichtigenden Gesichtspunkt. Beim Flughafenasylverfahren schlägt die SPD vor, unbegleitete Minderjährige von diesem Schnellverfahren auszunehmen, das im Flughafentransit unter Bedingungen der Kasernierung durchgeführt wird. Dies begrüßen wir, wenngleich die Forderung hinter der grünen Initiative zurückbleibt, die eine vollständige Abschaffung des Flughafenverfahrens vorsieht. Eine Klarstellung sieht der SPD-Gesetzentwurf bei der Inobhutnahme von minderjährigen Flüchtlingen vor. So müsste
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Freizügigkeit ist ein hohes Gut innerhalb der EU. Der Gesetzgeber in Deutschland achtet dies. Trotzdem ist seitens der Kommission offenbar der Eindruck entstanden, dass wir in der Bundesrepublik die entsprechende EU-Richtlinie zur Freizügigkeit nicht angemessen -umgesetzt hätten. Mit diesem Gesetz, das wir heute in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, wird dieser mögliche Fehler geheilt. Einer der Kernpunkte dieses Gesetzes ist, dass Lebenspartner von Unionsbürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt Ehegatten gleichgestellt werden. Zweitens erreichen wir eine erhebliche Entlastung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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dass "Anträge auf Einreise von Personen, die zu einem Unionsbürger in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen, gegenüber den Anträgen anderer Drittstaatsangehöriger in gewisser Weise bevorzugt zu behandeln" sind. Wie schon in dem Votum zur ersten Lesung des -Gesetzentwurfs stellen wir fest, das der Entwurf die eingangs erwähnten positiven Regelungen enthält, wir allerdings weitergehende Regelungen, vor allem Visum-erleichterungen für Familienangehörige, wollen. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. Serkan Tören (FDP): Es freut mich sehr, dass sich alle Fraktionen des Hauses in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Bescheinigung mehr vorweisen müssen - bzw. nicht können. Und das ist auch das Problem: Zumindest einzelne Behördenvertreter, etwa in den Sozialämtern, aber auch Privatpersonen, wie Vermieter und Arbeitgeber, und die Betroffenen selbst werden verunsichert sein, wenn es kein Papier mehr gibt, das Unionsbürgerinnen und -bürgern bestätigt, dass sie sich hier legal aufhalten. Deshalb halte ich eine systematische und breite Bekanntmachung dieser Rechtsänderung für dringend erforderlich, damit sie sich für Unionsangehörige nicht nachteilig auswirkt. Auch soll sich damit im allgemeinen Bewusstsein festsetzen, dass
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Folgen dieses staatlich gesäten Misstrauens könnten dann unzulässige Verdächtigungen, Denunziationen, Ausspähungen und Be- oder Verhinderungen des Zusammenlebens vieler binationaler Paare sein. Deshalb lehnen wir diese Verschärfung ab! Abschließend lassen Sie mich noch einmal sagen: Wenn Sie schon ein Gesetz beschließen, das das Wort "Freizügigkeit" im Titel führt, dann stellen Sie bei dieser Gelegenheit doch endlich auch die Freizügigkeit für alle Menschen in Deutschland her - und beenden Sie die menschenrechtswidrige und diskriminierende Residenzflicht für Asylsuchende und Geduldete! Sie reden von Freizügigkeit, aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Die Ausgaben im Gesundheitswesen sind kontrollierbar, die aktuellen Rücklagen bei den Krankenkassen belegen das. Die Nullrunden haben Arbeitsplatzabbau verhindert. Die Rente mit 67 ist allein schon wegen des demografischen Wandels notwendig. Die Arbeitsmarktreformen haben die Arbeitslosigkeit verringert. Es wird erwartet, das auch im nächsten Jahr die Arbeitslosenzahlen unter 3 Millionen liegen werden. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich deutlich verringert. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist so hoch wie nie zuvor. Insgesamt stiegen die Löhne und Gehälter im Jahr 2011 erheblich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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wirtschaftliche Erfolg und vor allem die Stabilität mitverantwortlich sind. Auch die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist die geringste in Europa. Die Ursache dafür ist zwar auch unbestritten, es mangelt aber leider an der öffentlichen Wahrnehmung. Deutschland hat ein weltweit anerkanntes Ausbildungssystem, das top ausgebildete Fachkräfte hervorbringt: unsere duale Ausbildung. Der Berufsbildungsbericht 2012 hat es im Mai bestätigt: dem dualen Ausbildungssystem wurde erneut eine hohe internationale Wettbewerbs-fähigkeit bescheinigt. Erfolgsindikator ist die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land. Es ist gegenwärtig die niedrigste Quote in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Das gut ausgebaute System der beruflichen Bildung gilt traditionell als Garant für die Heranziehung qualifizierter Arbeitskräfte und eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit". Das duale System erweist sich also als beste Versicherung gegen Jugendarbeitslosigkeit. Daher sind die Absichten Spaniens und anderer europäischer Staaten, das deutsche duale System als Vorbild zu prüfen, der richtige Weg. Wir bestärken und unterstützen sie darin, damit das duale System ein Exportschlager wird. Das kann uns auch dadurch gelingen, indem wir bei den anstehenden Beratungen zur Überarbeitung der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Europa bekämpfen will. Eine Studie bezifferte in dieser Woche die Kosten der Jugendarbeitslosigkeit in der EU auf 153 Milliarden Euro jährlich. Und was macht die Bundesregierung dagegen? Nichts. Statt die gestiegenen Steuereinnahmen sinnvoll zu investieren, beabsichtigt die Bundesregierung immer noch, das Betreuungsgeld einzuführen. Sie will immer noch rund 1,3 Milliarden Euro in eine Maßnahme stecken, die bekanntermaßen dem Ziel der Strategie "Europa 2020" zuwiderläuft, die Beschäftigungsquote der Frauen zu erhöhen. Sogar die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat in ihrer Stellungnahme festgestellt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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sich im Jahre 2010 verpflichtet hat, die Ziele der Strategie "Europa 2020" zu erreichen. Es gibt bei keinem dieser Ziele Fortschritte, weder bei dem so wichtigen Ziel, die Armut und soziale Ausgrenzung in Deutschland zu verringern, noch bei dem Ziel, das Bildungsniveau und die Beschäf-tigungsquote in Deutschland nachhaltig zu erhöhen. Unklar ist auch weiterhin, wie die Bundesregierung die Klima-ziele von "Europa 2020" erreichen will. Seit Neuestem will die Bundesregierung die sozialpolitischen Ziele aus dem Nationalen Reformprogramm ausgliedern und parallel zum Reformprogramm
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]