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sichtbare Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung in Europa geleistet. Dies gilt für alle fünf Kernzielbereiche der Europa-2020-Strategie: Beschäftigung, Innovationen, Klimaschutz und Energie, Bildung sowie soziale Eingliederung bzw. Verringerung der Armut. Mit ihrem Antrag, das Nationale Reformprogramm noch stärker auf soziale Ziele zu fokussieren, hinkt die SPD wieder einmal der Realität hinterher. Wir haben vor kurzem die Herbstprojektion veröffentlicht. Viele Länder Europas befinden sich in einer Rezession. Auch die aufstrebenden Schwellenländer in Asien und Amerika
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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daher aufgrund des Umfangs und der Wirkung der Maßnahme auf Ebene der Europäischen Union zu verwirklichen. Die Verordnung entspricht damit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Für das weitere Verfahren bedarf es nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes vom 22. September 2009, das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009 geändert worden ist, eines Gesetzes gemäß Art. 23 Abs. 1 des Grundgesetzes, um die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zu ermöglichen. Dieses Gesetz behandeln wir heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums" ist kein Projekt, das in der politischen Debatte besondere Sprengkraft entfaltet. Dementsprechend haben sich Regierung und weite Teile der Opposition - einschließlich der SPD-Bundestagsfraktion - bereitgefunden, den mit dem Gesetz verbundenen Regelungen zuzustimmen. Bei der 2011 erlassenen EU-Verordnung, deren Geltungsbereich erweitert werden soll, geht es um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Überdies wird mit dem Gesetzentwurf die zu erweiternde EU-Verordnung 1214/2011 mit einer Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG, gleichgestellt, damit der Zoll über eine Rechtsgrundlage für seine Kontroll- und Sanktionstätigkeit verfügt, wenn es um die Einhaltung der Entlohnung des Sicherheitsper-sonals geht, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt. Denn nach Art. 24 der Verordnung muss sich mit deren Inkrafttreten die Höhe des dem Sicherheits-personal zustehenden Mindestentgelts für den gesamten Arbeitstag nach dem Recht desjenigen vom Transport betroffenen Mitgliedstaates richten, für den der betragsmäßig höchste einschlägige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Notwendigkeit tiefgreifender institutioneller Reformen zur Verhinderung des Zerfalls des gemeinsamen Währungsraums. Erst gestern hatten wir deshalb erstmals EZB-Chef Mario Draghi zu Gast in einer gemeinsamen Sitzung von Haushalts-, Finanz- und Europaausschuss. Ebenfalls gestern haben wir mit Sorge aus Spanien vernommen, das Land stecke noch tiefer in der Rezession, als bisher gedacht. Und ebenso gestern wurde bekannt, dass Griechenland mehr Zeit für die Umsetzung von Reformen und die Erreichung von Sparzielen erhalten soll. Kurzum: Spricht man zurzeit vom Euro, geht es meist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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vom Euro reden. Heute geht es um sehr viel Harmloseres, nämlich den zwischenstaatlichen Straßentransport von Euro-Bargeld. Der vorliegende Gesetzentwurf will die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten und über keine eigenen Notendruckereien oder Münzstätten verfügen, das benötigte und außerhalb des Landes produzierte Bargeld einführen und sich hierzu gewerblicher Geldtransportunternehmen bedienen können. In der Existenz dieses Gesetzentwurfs steckt damit eine Botschaft, die wir bei der tagesaktuellen und allgegenwärtigen Krisenrhetorik zum Euro nicht vergessen dürfen: Es gibt Staaten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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verlaufen. Außerdem müssen Mineralöle in Lebensmitteln nicht ausschließlich in den Druckfarben ihren Ursprung haben. Mineralöle sind weit verbreitet und gelangen auf unterschiedlichen Wegen in Lebensmittel, beispielsweise aufgrund der Transport-, Verarbeitungs- und Lagerbedingungen von Lebensmittelrohmaterial. Wir brauchen bessere Erkenntnisse, woher Mineralöl, das auf Lebensmittel übergegangen ist, tatsächlich kommt, und welche Auswirkungen es auf den menschlichen Organismus hat. Die Bereitschaft vonseiten der Industrie, mit uns gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, ist groß. Die deutschen Wirtschaftsverbände der Papierverarbeitung beispielsweise haben ihren Mitgliedern längst empfohlen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Ausfalls der Unterhaltszahlungen des -anderen Elternteils nicht nur selbst für die Betreuung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen, ist der Unterhaltsvorschuss eine große Hilfe und hat armutsreduzierende Wirkung. Derzeit hat ein Kind unter zwölf Jahren, das von seinem getrennt lebenden Elternteil - in der ganz überwiegenden Anzahl sind es Väter - keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhält, Anspruch auf eine monatliche Zahlung der Unterhaltsvorschussstellen. Er beträgt für ein Kind unter sechs Jahren 133 Euro und für ein Kind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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000 Kinder diese Ersatzleistung. Wir unterstützen mit dieser Leistung die Alleinerziehenden in der schwierigen Situation eines Konflikts um den Kindes-unterhalt. Die Unterhaltschuldner werden durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses keineswegs entlastet. Die Unterhaltsansprüche der Kinder gehen auf das jeweilige Land über, das dann Rückgriff beim Unterhaltsverpflichteten nimmt. Zur Durchsetzung dieses Rückgriffsanspruchs und zur Erleichterung der Antragstellung hat die Bundesregierung Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die wir in den anstehenden Beratungen noch genauer unter die Lupe nehmen werden. Ich bedaure sehr, dass die Vereinbarung aus dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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geht dieser Regierung eben nicht um die Betroffenen und deren Situation. Verwaltungsvereinfachung im Minutentakt - wie absurd ist diese Argumentation eigentlich! Aber ein Ziel ist damit erreicht: das Sparziel. Mit dem Wegfall der rückwirkenden Beantragung werden 90 000 Euro eingespart - Geld, das die Kinder dringend benötigen. Im Koalitionsvertrag dieser Regierungskoalition wurden Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss angekündigt. Diese sucht man im Gesetzentwurf bisher vergebens. Zu möglichen Verbesserungen würde auch eine Erweiterung der Altersgrenze über das 12. Lebensjahr hinaus zählen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Leistungen einen Teil ihrer Entscheidungskompetenz und möglicherweise auch den bedarfsdeckenden Unterhalt. Man stelle sich einmal vor, der unterhaltsverpflichtete Elternteil holt im Rahmen seines Umgangs sein Kind ab und bringt es dann zum Sportverein, dessen Mitgliedsbeiträge er auch von seinem Einkommen, das unter dem Selbstbehalt liegt, bezahlt. Diese Beiträge kann dann das Jugendamt vom Unterhaltsvorschuss als Sachleistung abziehen, obwohl der unterhaltsberechtigte Elternteil sein Kind nicht zum Sportverein bringen würde, da das Geld dafür nicht übrig ist. Nun wird der Beitrag gleichwohl abgezogen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Bürokratieaufwand zu erhöhen, wird wohl immer das wohlgehütete Geheimnis dieser Bundesregierung sein. Ich kann nur vermuten, wie diese Regierung ständig auf die Gedanken kommt, dass Menschen Vorschriften missbrauchen. Es gibt da ein schönes Sprichwort: "Was ich selber denk und tu, das trau ich jedem anderen zu." Eines allerdings an diesem Gesetzentwurf ist - und das sollte auch erwähnt werden - richtig: die Koppelung des Unterhaltsvorschusses an den Mindestunterhalt nach § 1612 BGB. Allerdings wird nur ein Schritt gedacht und dann wieder einmal angehalten, ohne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Schaden anrichtet. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 17/8802 und 17/2584 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Dazu gibt es, wie ich sehe, keine anderweitigen Vorschläge. Dann haben wir das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren - Drucksache 17/10916 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
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Recht auf Freizeit, Ruhe und Spiel. Besonderer Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und gefährlicher Arbeit. Das alles sind einzigartige Rechte von Kindern, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention als breitangelegter völkerrechtlicher Vertrag garantiert sind. Über all diesen verbrieften Kinderrechten schwebt das Kindeswohlprinzip, das es bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen gilt, und zwar vorrangig. Was aber nützen diese Rechte, wenn Kinder erstens ihre Rechte gar nicht kennen oder zweitens ihre Rechte zwar kennen, aber diese nicht einfordern können? Denn wie heißt es sprichwörtlich so
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bessere nationale und internationale Durchsetzung von Kinderrechten. Das -Individualbeschwerdeverfahren halte ich für einen ganz zentralen Baustein. Deshalb haben wir Liberale vor drei Jahren darauf bestanden, diese Forderung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Jetzt ist es so weit: Der Weg ist frei, das Gesetz noch in diesem Jahr zu ratifizieren. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt, der Bundesrat hat keine Einwände. Ich gehe fest davon aus, dass wir bei diesem Thema einen überfraktionellen Konsens auch hier im Bundestag haben. Sobald insgesamt zehn Staaten
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zehn Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert haben, tritt es in Kraft. Je schneller wir hier also sind, desto schneller verhelfen wir den Kinderrechten zu ihrer vollen Wirkung. Was ändert sich durch das Protokoll? Kinder oder ihre Fürsprecher haben in jedem Land, das das Protokoll verabschiedet hat, die Möglichkeit, sich direkt an den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes zu wenden, zumindest solange sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. In dringenden Fällen kann der Ausschuss dem betreffenden Vertragsstaat eine sofortige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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zu haben. Darum bleiben wir dabei: Eine Entscheidung zur Rechtsstellung von Kindern in unserer Gesellschaft ist längst überfällig - mit der Schaffung eines Individualbeschwerdeverfahrens wird sie jetzt zwingend notwendig. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Vereinten Nationen haben ein Individualbeschwerdeverfahren konzipiert, das für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern die Möglichkeit vorsieht, sich wegen der Verletzung ihrer Rechte auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention mit schriftlichen Beschwerden an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Am 28. Februar 2012 haben die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Kinderrechte in Deutschland endlich Taten erkennen zu lassen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 17/10916 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Es gibt keine anderweitigen Vorschläge. Dann haben wir das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrags der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern - Drucksache 17/11029 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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parlamentarische Kontrollrechte wie der umfangreiche jährliche Bericht der Forschungseinrichtungen im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation. Darin legen die Forschungseinrichtungen ausführlich Rechenschaft über die Verwendung öffentlicher Gelder ab. Drittens ist für uns die Freiheit der Wissenschaft ein hohes Gut, das durch die von Ihnen vorgeschlagenen -zusätzlichen bürokratischen Hürden und neuen Verwaltungsaufgaben infrage gestellt würde. Die von Ihnen -geforderten Codes of Conduct in den Wissenschaftsorganisationen existieren bereits. Soweit die Hochschulen derartige Regelungen nicht haben, liegt dies im Zuständigkeitsbereich der Länder. Ein
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mehr Transparenz noch weiter befördern. Denn was kommt bei den Bürgern und in der Gesellschaft für eine Botschaft an, wenn sich der Deutsche Bundestag fortwährend mit der Frage auseinandersetzt, wie man die Wissenschaft und Forschung von wissenschaftlichem Fehlverhalten befreien kann, das es - laut Antrag der Grünen - ja nur in wenigen Einzelfällen gibt? Der Antrag ist keine Ausnahme, sondern reiht sich ein in eine Vielzahl von Schaufensteranträgen zum angeblichen Schutze der Wissenschaft. Anträge von Grünen und Linken können mittlerweile mit demselben Wortlaut
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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haben eigene Vorstellungen davon, wie sie die Öffentlichkeit über ihre geförderten oder durchgeführten Forschungsprojekte informieren. Wir Parlamentarier, zivilgesellschaftliche Interessengruppen, an den Ergebnissen interessierte Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger brauchen aber einen Überblick darüber, wozu schwerpunktmäßig geforscht wird, wer das mit welchen Einflussmöglichkeiten bezahlt und wo blinde Flecken der Forschungslandschaft liegen. Es geht vor allem darum, den Durchblick bei den Interessen, die leitend für Forschungsfragen sind, zu behalten. Denn Kooperationen mit Unternehmen oder -Regierungsstellen können zwar wissenschaftlich befruchtend sein, innovative
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.2012 () [PBT/W17/00201]
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Transparenz bei der öffentlich finanzierten Forschungsförderung unterstützt auch die wissenschaftliche Arbeit, so zum Beispiel durch die verbesserte Weiternutzung von Ergebnissen, und erhöht die Sichtbarkeit und Legitimation von Wissenschaft. Im Kern geht es uns in unserem Antrag um zwei Themen: Erstens, das prinzipielle Recht der Bürgerinnen und Bürger, zu erfahren, welche Forschenden und welche Projekte mit welchen veröffentlichten Ergebnissen durch öffentliche Mittel finanziert werden. Zweitens geht es um die Transparenz, die nötig ist, um unangemessenen Einflussnahmen und Interessenkonflikten im Bereich öffentlich finanzierter
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Die Ressortforschung ist sinnvollerweise dabei umfassend einzubeziehen. Bei unserer Forderung nach mehr Transparenz im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung geht es nicht um ein Misstrauen gegenüber der Wissenschaft. Es geht darum - angesichts des hohen Ansehens, das die Wissenschaft in unserer Gesellschaft genießt, eine Beschädigung der Wissenschaft durch Einzelne abzuwenden. In letzter Zeit wurden in der Öffentlichkeit verschiedene Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten, zum Beispiel im Rahmen von Kooperationen und Nebentätigkeiten, sowie gravierende Verstöße gegen Transparenz und wissenschaftliche
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davon ein Bild zu machen. Hierfür bedarf es der Transparenz über Kooperationsbeziehungen im Wissenschaftsbereich. Diese muss natürlich grundlegende Rechte wie Geschäfts- und Betriebs-geheimnisse sowie datenschutzrechtliche Regelungen berücksichtigen. Unser Ansatz zielt vor diesem Hintergrund ausschließlich auf die verbindliche Veröffentlichung wesentlicher Daten, das heißt Daten zu Laufzeit, Umfang, beteiligten Institutionen und Personen. Wer öffentliche Mittel bezieht, sollte offenlegen, mit wem er kooperiert und von wem er seine Mittel erhält. Deshalb muss die Veröffentlichung auch die Drittmittelforschung betreffen. Der genaue Gegenstand der Kooperation ist
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den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Wir möchten die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Länder stärken und verabschieden deshalb heute Doppelbesteuerungsabkommen. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wir beraten heute in abschließender Lesung über ein Gesetz, mit dem das zwischen Liechtenstein und Deutschland ausgehandelte Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen umgesetzt wird. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, auch wenn einige Regelungen enthalten sind, die wir
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