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wenn damals scharfe Trennung von Versicherung, Versorgung und Fürsorge verlangt worden ist? (Lebhafte Zurufe von der Mitte.) Ich darf Ihnen sagen, Herr Horn, daß die sozialpolitische Wissenschaft unterdessen längst erkannt hat, daß das ein falscher Weg ist. Wir werden Ihnen das noch beweisen bei der Behandlung unserer Großen Anfrage. (Abg. Lenz [Brühl]: Hoffentlich!) Schließlich ist davon gesprochen worden, daß das Bundesfinanzministerium mitreden müsse. Selbstverständlich hat der, der das Geld gibt, auch immer etwas mitzureden. Darüber habe ich nichts gesagt, sondern ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.04.1954 () [PBT/W02/00025]
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im außerordentlichen Haushalt 250 Millionen DM Schuldbuchverschreibungen vorgesehen habe. Herr Horn, glauben Sie wirklich, daß das eine Vermögensanlage der Rentenversicherungsträger ist? (Zuruf von der Mitte: Was denn sonst?) — Formal ja! In der Sache handelt es sich aber nicht um Vermögen, das der Bundesfinanzminister mit Beschlag legt, sondern es handelt sich, wie auch der Bundesarbeitsminister ganz richtig gesagt hat, um laufende Betriebsmittel, und die darf man nicht in Vermögenswerten anlegen. Das sollten Sie doch eigentlich wissen. (Beifall bei der SPD.) Ich darf
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weiter sein, wenn ihr diesen Wissenschaftlichen Beirat, den wir vorgeschlagen haben, berufen hättet. Ich glaube, Herr Professor Preller, wir wären deshalb keinen Schritt weiter vorangekommen, weil wir vor zwei Jahren gar nicht die wirtschaftlichen und die finanziellen Grundlagen dafür hatten, das zu tun, was wir heute tun können. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Das müssen wir doch letzten Endes sehen. Und, Herr Professor, prüfen Sie einmal bei Ihrer Partei, und lassen Sie sich auch von den Gewerkschaften sagen, wann das Ersuchen an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.04.1954 () [PBT/W02/00025]
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der Anleihe aus Kassenmitteln des Bundes eine Vorfinanzierung vorzunehmen. Dabei wurde noch besonders darauf hingewiesen, daß es sich bei der Übernahme der Bundesbürgschaft um eine Sicherheitsleistung des Bundes handelt, für welche nach Art. 115 des Grundgesetzes ein Bundesgesetz erforderlich ist, das dem Hohen Hause raschestens vorgelegt werden soll. Für weitere 15 Millionen DM sollen im Lande Berlin kriegszerstörte bundeseigene Gebäude im Haushaltsjahr 1954 wiederaufgebaut werden. Es ist daran gedacht, mit diesem Betrag in erster Linie ehemalige Verwaltungsgebäude wiederherzustellen, die alsdann vom
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Berlin in den Einzelplan 45 — Haushalt Finanzielle Hilfe für Berlin — aufgenommen wird. Mit Umdruck 46**) soll die finanzielle Unterstützung für den Haushalt 1954 von Berlin gesichert werden. Unser Antrag soll den Haushalt für das notleidende Berlin sichern, für das Berlin, das unverschuldet, auf Grund der politischen Ereignisse in Not geraten ist. Es muß daran erinnert werden, daß Berlin jahrzehntelang Steuerüberschüsse hatte, daß erst die Veränderung der politischen Situation nach 1945 hier zu den Schwierigkeiten geführt hat, die nun seit Jahr und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.04.1954 () [PBT/W02/00025]
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Wirtschaftsgebiet ein „Notopfer Berlin" nach Maßgabe der folgenden Bestimmung erhoben:.. . Dann folgt das Gesetz. Diese Präambel hebt hervor, aus welchen Gründen diese Sondersteuer eingeführt werden mußte. Auch bei dem Gesetz zur Erhebung einer Abgabe Notopfer Berlin vom 29. Dezember 1949, das vom 1. Januar 1950 ab wirksam war, ist die gleiche Präambel als Richtschnur des Gesetzes zu bezeichnen. Es hieß in § 1: Der Bund erhebt als „Notopfer Berlin" eine Abgabe. Im April 1950 wurde dann die Verwaltungsvereinbarung getroffen, die man als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.04.1954 () [PBT/W02/00025]
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Übersteigt das Aufkommen den festgesetzten Bundeszuschuß, so verbleibt der Mehrbetrag dem Bund. Das Überleitungsgesetz vom 4. Januar 1952 regelt die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und Berlin mit Wirkung vom 1. April 1951. Für Berlin gilt nun das gleiche Recht, das nach dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen für die finanziellen Beziehungen des Bundes zu den übrigen Ländern gilt. Für Berlin ergeben sich damit alle Licht-, aber auch alle Schattenseiten, wie sie bei den übrigen Ländern des Bundes gegeben sind. Der Bund
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Einzelplans erklärt: Wir müssen die Pflicht zur Wahrhaftigkeit haben gegenüber der Öffentlichkeit. Meine Damen und Herren, Herr Bundesfinanzminister, um diese Wahrhaftigkeit geht es. Der Steuerzahler zahlt Notopfer Berlin. Er zahlt es nicht immer gern; das Notopfer ist ja nun einmal, das bestreiten wir gar nicht, eine Belastung für den einzelnen Menschen. Aber die Menschen bringen dieses persönliche Opfer, weil sie wissen, daß sie damit die Not in Berlin lindern können. Eine Reihe von Pressestimmen der letzten Zeit, Herr Bundesfinanzminister, weisen auf
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Rundfahrt denke". Jawohl, trotz aller Opfer der Bewohner der Bundesrepublik leben wir in unserer Stadt immer noch in den schwierigsten Verhältnissen. So groß und so schwer das Opfer des einzelnen hier im Westen in den vergangenen Jahren aber auch war, das eine wollen wir von dieser Stelle aus auch wieder einmal sagen: Wenn die Berliner nicht ihre politische Pflicht getan hätten, wenn der Wall nicht gehalten hätte, — ein Tag „Uri! Uri!" in der Bundesrepublik wäre viel, viel teurer gewesen als die
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können. Wenn der Senat von Berlin den Kampf um ausreichende Haushaltshilfe aufgibt, -- wir Sozialdemokraten fordern den Bundestag auf, seine nationale Pflicht zu tun! (Erneuter Beifall bei der SPD.) Es geht nicht um Lippenbekenntnisse in Sonn- und Feiertagsreden. Eben haben wir das aus dem Munde des Herrn Bundesministers Storch gehört. In Berlin geht der Kampf um die Existenz alle Tage. Es gilt, unsere armen Menschen, die Opfer der politischen Not sind, in diesem Existenzkampf zu unterstützen. Denken Sie immer daran, daß Berlin
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Feststellungen hörten wir dann am 22. März, also vier Wochen später, über den RIAS. Wir hörten eine Rede des geschäftsführenden Vorsitzenden der CDU, in der es hieß: Zunächst: Der Haushalt Berlins weist für 1954 ein Defizit von 941 Millionen auf, das der Bund ausgleichen soll und will. Dies ist bei den ersten Besprechungen zwischen den Bundesministern Schäffer, Erhard, Kaiser, Dr. Tillmanns und dem Senat eindeutig festgelegt worden. (Hört! Hört! bei der SPD.) Meine Damen und Herren, diese Rede des Herrn geschäftsführenden
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Vorhanges soll dieser Geist wehen, ihn kann nichts aufhalten, er wird siegen und uns wieder zusammenfügen. Herr Bundesfinanzminister, in diesem Geist sollten auch Sie an die Fragen Berlins herangehen. Lassen Sie uns nicht im Stich! Geben Sie uns das Notopfer, das die Menschen in der Bundesrepublik Ihnen ja treuhänderisch gegeben haben, nach Berlin, geben Sie es uns voll und ganz nach Berlin, damit wir in Berlin unsere großen Aufgaben für ganz Deutschland erfüllen können. (Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr.
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und Pflichterfüllung weiter zu steigern. (Sehr gut! in der Mitte. — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Haben wir nie verweigert!) Ich möchte infolgedessen jetzt nur auf Tatsachen eingehen. Was ich über Berlin denke, habe ich früher gesagt, und ich bleibe bei jedem Wort, das ich gesagt habe. Ich möchte aber eines feststellen: über die neue Fassung, über die Zweckbestimmung des Berliner Notopfergesetzes bräuchten wir uns nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Ich habe ja bereits bekanntgegeben, daß diese neue Fassung des § 1 des neuen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.04.1954 () [PBT/W02/00025]
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der Bund übernehmen mußte. Zur Deckung aller dieser Ausgaben, insbesondere der Defizite der landeseigenen und in Zukunft bundeseigenen Institutionen der Stadt Berlin u n d des Defizits des Landeshaushalts, sollte das Notopfer Berlin dienen. Es ist nicht richtig, zu sagen, das Notopfer Berlin habe die Zweckbestimmung, ausschließlich zur Deckung des Berliner Landeshaushalts zu dienen. Eine solche Zweckbestimmung ist mit Recht im Gesetz nicht enthalten. § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes bestimmt, daß der Überschuß über den zur Deckung des Landeshaushalts erforderlichen Betrag der
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vor allem den Berliner Herren, aber auch der westdeutschen Öffentlichkeit bekannt — hier Gespräche zwischen dem Herrn Regierenden Bürgermeister des Landes Berlin und dem Herrn Bundeskanzler stattgefunden. Das erste Ergebnis dieser Unterhaltungen ist, daß auf seiten des Bundeskanzlers die Bereitschaft besteht, das Berliner Notopfer in Berlin in Zukunft nicht mehr zu erheben. Sehen Sie, Herr Kollege, der Sie vorhin den Zwischenruf gemacht haben, man habe in der Vergangenheit in Berlin bereits Notopfer gezahlt, als es hier noch nicht gezahlt wurde, nun wird
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Herrn Finanzminister unterhalten!) Die Bürger der Bundesrepublik werden in Zukunft das Notopfer bezahlen, und ab 1. Juli dieses Jahres wird von den Bürgern der Bundesrepublik in Berlin — nach diesem Vorschlag — das Notopfer nicht mehr erhoben werden. (Abg. Neumann: Sagen Sie das dem Herrn Finanzminister! — Das ist ja nicht wahr!) — „Nicht wahr" sollten Sie nicht sagen! Ich sage doch nicht wissentlich die Unwahrheit! (Abg. Brandt [Berlin] : Herr Neumann meinte, Sie sollten das dem Herrn Finanzminister sagen!) - Meine Damen und Herren, ich habe
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Bericht kommt zu dem Ergebnis, daß die Westberliner Wirtschaft 1953 gute Fortschritte gemacht hat und daß die in den letzten Jahren vom Bund und von den USA geleistete Hilfe Früchte zu tragen beginnt. (Abg. Neumann: Na und?) Wenn es gelänge, das Auftragsvolumen Berlins weiter in dem Tempo wie 1953 zu steigern, also jährlich 1/2 Milliarde Mark Aufträge mehr hereinzubekommen, könnte der Passivsaldo im Waren- und Dienstleistungsverkehr Westberlins in drei bis vier Jahren beseitigt werden. Als wir in der kleinen Dienststelle, die
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nachträglicher Änderung des Haushaltsgesetzes vom Bund aufgebracht werden. Ich habe keinen Zweifel, daß dieses Haus zu dem Opfer in Höhe von etwa 30 Millionen DM — für die nächsten Jahre wird der Betrag höher sein, nämlich mindestens 40 Millionen DM betragen —, das dann erforderlich sein wird, bereit sein wird. Im übrigen werden die Steuerpräferenzen Gegenstand der eingehenden Beratungen aus Anlaß der Steuerreform sein. Es wäre ein Wunder, wenn ein Problem wie das Berlins ohne Sorge und ohne Diskussion glatt erledigt werden könnte
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ist. Wenn wir das aber zunächst einmal außer acht lassen — es ist eine Frage, die mehr in Berlin zu behandeln sein wird als hier —, bleibt übrig, daß zwischen der Regierung im Bunde und dem Senat in Berlin ein Einvernehmen besteht, das auch durch den Haushaltsausschuß des Bundestages einmütig bestätigt worden ist. Wenn wir, wenn auch mit Bedauern, hier von einer vollendeten Tatsache auszugehen haben, so heißt das in gar keiner Weise, daß wir etwa über diesen Ausgang beglückt wären. Ich bin
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zu unterhalten haben. Die andere Frage, die ich hier anschneiden möchte, bezieht sich auf das, was mein Vorredner, Herr Dr. Bucerius, schon gesagt hat, nämlich die absolute Notwendigkeit, über den Berliner Haushalt hinaus zu einer Erleichterung der wirtschaftlichen Lage Berlins, das heißt zu gewissen Vorrechten zu kommen, die die Stadt Berlin in ihrer isolierten Situation und in der Lage, in die sie durch den Kriegsausgang gebracht ist, unbedingt braucht. Ich möchte nicht Tatsachen wiederholen, die Ihnen doch allen bekannt sind. Jeder
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Finanzminister und der Berliner Senat haben den Fehlbetrag, den Fehlbetrag des Berliner Haushalts auf 800 Millionen DM heruntergerechnet. Von diesem Betrag haben wir auszugehen, so bedenklich es erscheinen mag — und da stimme ich mit dem Herrn Vorredner des BHE überein —, das Defizit aus dem Jahre 1952 noch einmal vor sich herzuschieben. Drittens: Der Herr Bundesfinanzminister sagt, Berlin kommt auch mit 710 Millionen DM als Barzuschuß zu Rande, den 15 Millionen DM für Bauvorhaben, die aber, wie schon betont wurde, den Haushalt
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Dinge zusammenzuzählen: einmal alles das, was dem Bundeshaushalt an zusätzlichen Ausgaben dadurch erwächst, daß Berlin nunmehr im Gegensatz zu dem vorherigen Zustand finanzpolitisch als Teil des Bundesgebietes anzusehen ist, und zweitens das Defizit des Berliner Haushalts. Wenn es Ihnen gefällt, das mit „Äppel und Birnen" zu bezeichnen, dann haben Sie freilich recht. Wir sind der Meinung, daß hier Dinge vom Gesetz gleichgeordnet sind und gleicherweise behandelt werden müssen. Herr Kollege Brandt, im Grunde ist doch nur noch eine einzige Streitfrage übriggeblieben
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Zulagen für die Beamten und Angestellten bis einschließlich Gehaltsgruppe A 1 a. Im Haushaltsausschuß wurde der Antrag gestellt, diese Position um etwa 42 000 DM für die Dienstaufwandsentschädigung der Richter des Bundesverfassungsgerichts zu erhöhen. Die Antragsteller begründeten ihren Antrag damit, das Bundesverfassungsgericht sei ein Verfassungsorgan und könne mit den anderen oberen Gerichten nicht verglichen werden, weshalb die Gewährung der Dienstaufwandsentschädigung für die Richter des Bundesverfassungsgerichts auch keine Rückwirkungen auf die Senatspräsidenten und Richter der oberen Bundesgerichte haben könne. Die Besoldungsgruppen B
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was ich mit Bezug auf die Dienstaufwandsentschädigung gesagt habe. Mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Richter sollte diesen keine Zulage gewährt werden, die nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Wenn Sie darin eine Beleidigung der Richter sehen, dann überlasse ich das Ihnen; ich sehe darin keine. Auf das, was Herr Kollege Hoogen gesagt hat, muß ich folgendes erwidern. Es besteht ein Fraktionsbeschluß, dem Beschluß des Haushaltsausschusses beizutreten. (Zuruf in der Mitte: Jawohl! - Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Aber sonst nichts, nicht eine
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Einzelplan 45 vom Bundestag einstimmig angenommen worden ist. Ich rufe auf Einzelplan 25 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau — (Drucksache 367; Umdrucke 23, 40). Berichterstatter ist in Vertretung für Herrn Abgeordneten Hilbert Herr Abgeordnete Lindrath. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen. Dr. Lindrath (CDU/CSU): Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vertretung des Herrn Abgeordneten Hilbert habe ich Ihnen über den Einzelplan 25, Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Woh- *) Siehe Anlage 13 Seite 1034
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