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gab und heute nur eine. Es ist doch ganz logisch: Seitdem wir die Ruhrkohle AG haben — ein Werk Walter Arendts, der IG Bergbau und Energie mit sozialdemokratischer Unterstützung in Bonn und in Düsseldorf zustande gekommen —, gibt es ein großes Unternehmen, das in der Lage ist, die Lagerstätten einheitlich zu bewirtschaften, zu rationalisieren, die Förderung auf weniger Anlagen zu konzentrieren und im übrigen die Arbeitsplätze zu sichern. Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Russe? Wolfram (Recklinghausen) (SPD) : Ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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bin ich gern dazu bereit, aber Sie haben die Redezeit begrenzt, Herr Präsident, und ich möchte natürlich gern mein Konzept zu Ende bringen. Präsident Carstens: Bitte schön. Wolfram (Recklinghausen) (SPD) : Meine Damen und Herren, ich komme zurück zu dem Gesetz, das von einem im Spätfrühjahr dieses Jahres geschlossenen Zehnjahresvertrag zwischen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und dem Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaus ausgeht. Die SPD-Fraktion begrüßt dieses Vertragswerk, auch wenn es nicht in allen Teilen unseren energiepolitischen Vorstellungen entspricht. Wir danken beiden Wirtschaftszweigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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wenn auch nicht ohne Bedenken, zu. Die Erhaltung der Lebensfähigkeit des deutschen Steinkohlenbergbaus war und ist, wenn auch, wie wir aus der Vergangenheit wissen, mit unterschiedlichen quantitativen Zielsetzungen, seit der Gründung der Bundesrepublik ein in der Substanz unumstrittenes volkswirtschaftliches Ziel, das mit beachtlichem finanziellen Aufwand und auch unter speziellen steuerlichen Belastungen — man denke nur an die Heizölsteuer - durchgehalten wurde. Dabei hatten und haben die sogenannten revierfernen Gebiete eine relativ höhere Belastung zu tragen. Daran muß immer wieder erinnert werden, wenn es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Finanzhilfen staatlichen Normcharakter. Das Parlament setzt zwar formal die Norm, die private Rechtssubjekte ausgehandelt haben. In Wirklichkeit wird es aber eher als Notar zur Sanktionierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen tätig, die überwiegend außerhalb des staatlichen Bereichs gefallen sind. Dies ist ein Verfahren, das verfassungspolitisch zumindest nicht unbedenklich ist. Auch davon abgesehen sind die sogenannten Verstromungsgesetze kein Ruhmesblatt für den Gesetzgeber. Sie sind völlig unübersichtlich, geben Anlaß zu Zweifelsfragen und regeln den Vollzug der Förderungsmaßnahmen in unzulänglicher Weise. Auch der Kollege Wolfram hat dafür
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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gegenwärtigen Förderkapazität bis Mitte der 80er Jahre sichern. Dann werden sich vermutlich andere Preisrelationen zwischen den einzelnen Energieträgern herausgebildet haben und neue Technologien des Steinkohleeinsatzes zur Verfügung stehen. Leider ist die Bundesregierung mit der Vorlage der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms, das die Einzelmaßnahmen zu einem mittelfristigen Konzept zusammenfügen soll, in Verzug geraten. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, daß dieses Abwarten, diese Untätigkeit nicht auf objektive Hindernisse zurückzuführen ist, sondern daher kommt, daß die Führungen der Koalitionsparteien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Beweis schuldig geblieben, daß sie eine vorausschauende Energiepolitik treibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Carstens: Das Wort hat der Abgeordnete Zywietz. Zywietz (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hinter der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften", das hier zur Beratung und Beschlußfassung ansteht, verbergen sich genaugenommen drei Gesetzesänderungen: Erstens ein Gesetzentwurf über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus, den wir für nötig erachten, damit die staatlichen Stellen über die Informationen verfügen, die für eine unterstützende Politik des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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vonnöten sind. Das zweite Gesetz kann, ohne daß ich weiter darauf eingehe, ebenfalls die Zustimmung der FDP-Bundestagsfraktion finden. Es sieht die Brennstoffbevorratung bei Wärmekraftwerken vor und bedeutet die entsprechende Umsetzung einer europäischen Gemeinschaftsrichtlinie in innerstaatliches Recht. Das dritte Gesetz, auf das ich mich mit einigen Anmerkungen konzentrieren möchte, ist unter dem Stichwort „Verstromungsgesetz" parlamentarisch ausreichend gut bekannt, gab es doch bereits ein Verstromungsgesetz 1965, ein zweites 1966. Ein drittes wurde im Dezember 1974 verabschiedet. Eine Novellierung dieses Verstromungsgesetzes wurde dann im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die Unterstützung versagen würden, und das wäre keine Alternative, sondern nach meiner Auffassung eine ganz krasse Fehlentscheidung. Wir von der FPD begrüßen die Absicht dieser Verstromungsnovellierung, die Stromabgabe in Zukunft nach einem Berechnungssystem anderer Art zu kalkulieren, nach einem System, das darauf ausgerichtet ist, daß sich die Preisdisparitäten, die beim Strom zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen, nicht mehr weiterentwickeln können, sondern gestoppt werden. Das heißt im Klartext: geringere Belastung für Länder mit einem schon jetzt höheren Strompreisniveau und umgekehrt höhere Belastung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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dieser Strompreisabgabe ergeben, umlegen. Wir können nicht eine Energiepolitik als eine zentrale nationale Aufgabe mit sehr großen internationalen Verbindungen und Einbettungen betreiben und uns dabei dann zu restriktiv von Kriterien des föderativen Staatsaufbaus hemmen lassen. Hier müssen wir, glaube ich, das Ganze sehen und dürfen die Länderaspekte, die zwar im Grundsatz berechtigt sind, nicht überbewerten. Wir leben auch in anderen Bereichen von einem Lastenausgleich in der Energiepolitik, beispielsweise dann, wenn Kernkraftwerke, die ja üblicherweise auch der Stromversorgung von Ballungsgebieten, von Großstädten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Aber die Produktion im Kohlebergbau hat von etwas über 90 Millionen Tonnen im Jahre 1974 um etwa 10 Millionen Jahrestonnen abgenommen, und die Relation von Verstromungsanteil und Gesamtproduktion macht deutlich, daß dieses Gesetz, dessen Beratung wir jetzt vollziehen und über das wir abzustimmen beabsichtigen, einen ganz entscheidenden Beitrag für die Stabilisierung im Bergbau bedeutet. Wir sehen allerdings auch — und verstehen dieses Gesetz so —, daß es ein staatlicher Beitrag zur Selbsthilfe im Kohlebereich ist. Der Staat erbringt seinen Beitrag, und wir hoffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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und Herren, abschließend noch einige Bemerkungen zu Ausführungen von Sprechern der Opposition. Es ist zu begrüßen, daß Sie dieser Änderung des Verstromungsgesetzes zustimmen. Aber es war doch etwas überzogen und nicht von den realen Leistungen gedeckt, in welcher Weise Sie das hier großzügig auf Ihr politisches Leistungskonto zu verbuchen versuchten. Herr Kollege Schmidhuber und Herr Kollege Russe, Ihre Anmerkungen hier im Plenum aus dem Jahre 1974, als wir das Zweite Verstromungsgesetz besprachen, lassen Sie als schlechte Ratgeber erscheinen. (Schmidhuber [CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Wirtschaftsausschuß haben bereits bei der Novelle des vergangenen Jahres intensiv über Möglichkeiten für eine gleichmäßigere Belastung mit der Ausgleichsabgabe beraten, und wir haben damals versprochen, die Verzerrungen möglichst bald zu beseitigen, ein Versprechen — ich lege Wert darauf, dies hier festzuhalten —, das am heutigen Tage eingelöst wird. Wir haben eine ganze Reihe anderer Modelle erörtert, die jedoch letztlich alle als nicht akzeptabel verworfen werden mußten. Entweder waren sie nicht praktikabel, oder sie hätten einzelnen Verbrauchergruppen — ich nenne etwa die stromintensive Industrie — unzumutbar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Ich verstehe diese Kritik, ich verstehe aber auch das Verhalten von am wirtschaftlichen Geschehen Beteiligten, die darauf aus sind, ihre eigene wirtschaftliche Position zu wahren. Insgesamt gesehen muß allen Beteiligten bestätigt werden, daß sie zu einem positiven Ergebnis beigetragen haben, das ja die Grundlage für die heutige Gesetzgebung geschaffen hat. Ich glaube, dies ist eine erfreuliche und befriedigende Feststellung. Ich möchte dabei besonders hervorheben, daß selbst für den Fall, daß die Zuwachsraten des Stromverbrauchs entgegen den Erwartungen von Bundesregierung und Forschungsinstituten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die dritte Beratung ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle fest, das das Gesetz einstimmig angenommen worden ist. Meine Damen und Herren, der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1126 unter Ziffer 2 ferner, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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städtebaulich wertvoller Stadtkerne steuerlich begünstigt wird, so wie es das Land Schleswig-Holstein vorsah. Diese Stadtkerne, die von den Denkmalpflegern festzulegen sind, sind demnach als Einheit zu betrachten. So ist es durchaus möglich, daß ein altes Haus in einem solchen Stadtkern, das weder kulturhistorisch noch künstlerisch wertvoll ist, aus nur städtebaulichen Gründen dennoch zu den förderungsfähigen Objekten gehört. So können z. B. nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz auch Teile von baulichen Anlagen Denkmäler sein, sei es, daß sie für sich stehen, sei es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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historischen Stadtkernen zu erwerben. In der Praxis fehlt es hier oft an Kaufinteressenten, mit der Folge, daß Subventionen aufgebracht werden müssen. Für den Privatmann ist es nämlich problemloser, irgendwo ein Haus von 1960 zu kaufen als eines von 1690, in das er noch viel Geld stecken muß. Die Bundesregierung brachte jedoch noch weitere Einwände vor, und zwar sowohl aus denkmalpflegerischer Sicht als auch aus steuersystematischen Gründen. Aus Zeitgründen möchte ich hierauf nicht näher eingehen. Wir haben davon abgesehen, einen Änderungsantrag auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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ein zuverlässiger Partner bleiben und die Erhaltung und Erneuerung, die Verbesserung der Wohnungen und der Wohnumwelt in alten Wohngebieten sowie den Ersatzwohnungsbau in Sanierungsgebieten zu einem Schwerpunkt der Wohnungs-und Städtebaupolitik machen. Das heute hier vorliegende Gesetz ist nicht das erste, das diesem Ziel dient. Es ist jedoch ein Schritt nach vorne und schließt eine steuerpolitische Lücke. Die ersten Schritte auf diesem Wege wurden schon vor der laufenden Legislaturperiode getan, 1971 durch das Städtebauförderungsgesetz und 1975 durch die Novellierung des Bundesbaugesetzes. An
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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gegen seine erste Fassung weiß, der das magere Ergebnis seiner finanziellen Konsequenzen in Betracht zieht und der seine politische Wirkung vor den Hindergrund der Verheißungen, Versprechungen und Erwartungen des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 stellt. Was zur Entscheidung ansteht, ist das Geringste, das weitaus Wenigste, was sich die Väter dieses Gesetzes einmal vorgestellt und von der Bundesregierung und den Koalitionsparteien erwartet haben. Seiner rechtsförmlichen Natur nach handelt es sich bei der Drucksache 8/1118 um eine Novelle zum Einkommensteuergesetz; nach seinem politischen Inhalt aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Wir sind weit von diesem Ziel entfernt. Der Kollege Schmitt-Vockenhausen sagte beim Festakt zur Eröffnung des Europäischen Denkmalschutzjahres am 20. Januar 1975 mit Blick auf den Bundesgesetzgeber, daß es nicht mehr länger eine Strafe sein dürfe, ein Haus zu haben, das unter Denkmalschutz fällt. Der Herr Bundesminister des Innern beschwor Hölderlin; er zitierte den berühmten Patmos-Hymnus: „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch." — Meine Damen und Herren, ich frage: Ist uns das Rettende in der Gesetzgebung des Bundes und der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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von Baudenkmälern in stärkerem Umfange dieser Probleme anzunehmen. Insbesondere sprach sich der Ausschuß für die Einbeziehung der Anschaffungskosten in die Steuerbegünstigung aus. Meine Damen und Herren, die nun zu beschließen- den Steuervergünstigungen für denkmalgeschützte Gebäude tragen dem zentralen Anliegen, um das es hier geht, die- Innenbereiche unserer historischen Altstadtkerne vor dem Verfall zu bewahren und lebensfähig zu erhalten, bedauerlicherweise nur in sehr bescheidenem Maße Rechnung. Als ein erster Schritt in die richtige Richtung und als Einstieg in die Steuerförderung werden sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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den weiteren Überlegungen insbesondere diese Fragen zu prüfen: Erstens ob und inwieweit die Einbeziehung der historischen Altstadtkerne, unterhaltenswerter Ensembles in die Steuerbegünstigung ermöglicht werden kann. Ich darf darauf hinweisen, daß der Deutsche Städtetag in einer einstimmig gefaßten Entschließung gefordert hat, das Wohnungsmodernisierungsgesetz dergestalt zu novellieren, nicht nur die Wohnungsmodernisierung, sondern auch die Verbesserung des Wohnumfeldes zu fördern, weil wir den Wegzug aus den Innenstädten dann nicht bremsen werden, wenn wir zwar Wohnungen modernisieren, aber das Wohnumfeld städtebaulich nicht so in Ordnung
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CDU/CSU) Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier. Frau Matthäus-Maier (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, als erstes ist darauf hinzuweisen, daß es sich hierbei um das erste Steuergesetz in dieser Legislaturperiode handelt, das in der zweiten und in der dritten Lesung unstreitig durch den Bundestag geht. Nach den zum Teil heftigen Auseinandersetzungen in Steuerfragen sollte das ausdrücklich festgehalten werden. (Zurufe von der CDU/CSU: Woran liegt das denn? — Machen Sie vernünftige Gesetze!) Aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Regierungserklärung verwirklicht wird, nämlich die Erhaltung und Erneuerung unserer Städte und Gemeinden. Zusammen mit der Erweiterung des § 7 b zum 1. Januar 1977 und der entsprechenden Abschaffung der Grunderwerbsteuer _wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein weiterer Schritt dahin getan, das Wohnen und Leben nicht nur in den Neubauvierteln am Rande der Städte, sondern auch in den älteren und ältesten Gebäuden attraktiv zu machen. Die langjährige Rechnung, daß es sich lohne, ein altes Gebäude abzureißen, um an seine Stelle ein neues
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die steuerliche Attraktivität, da sie voraussetzt, daß der Bauherr ein entsprechend hohes Einkommen hat. Wo das nicht der Fall ist, bei kleineren Einkommen, gehen dem Steuerpflichtigen durch die sofortige Absetzbarkeit Steuervorteile verloren, da er überhaupt nicht in der Lage ist, das Abschreibungsvolumen voll auszunutzen. Die vorgesehene Neuerung fügt sich im übrigen nahtlos in das schon vorhandene System des § 82 b und des § 82 h der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ein, in denen eine entsprechende steuerliche Verteilung der Absetzbarkeit auf zwei bis fünf Jahre vorgesehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Dies bedeutet einmal, daß solche Aufwendungen nicht steuerlich gefördert werden, die zwar an einem Baudenkmal vorgenommen werden, aber, wie z. B. der Einbau einer großen Glasfront, das Baudenkmal architektonisch verschandeln. Das bedeutet aber zum anderen — darauf wurde bereits hingewiesen —, daß die Erhaltung des Baudenkmals auch dann steuerlich nicht gefördert wird, wenn zwar die Fassade renoviert, aber hinter der Fassade eine völlig anders- und fremdartige Nutzung vorgenommen wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]