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dazu angesetzt, die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. Keiner dieser Anläufe ist bisher zum Erfolg gebracht worden. Dieser, der 8. Deutsche Bundestag, hat sich schon in den ersten Monaten nach Aufnahme seiner Arbeit gezwungen gesehen, das Thema erneut aufzugreifen. Anlaß war die öffentliche Erörterung über das Verhalten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der sogenannten Abhöraffäre Traube. Die Fraktion der SPD hat gemeinsam mit der FDP-Fraktion aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen die Folgerung gezogen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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werden darf. Seit Anfang September liegt der Entwurf im Wortlaut vor. Der Bundestag muß jetzt eine erste Entscheidung treffen. Das ist der Sinn dieser ersten Lesung des Entwurfs. Die Entscheidung ist um so dringlicher, als es bisher nicht gelungen ist, das parlamentarische Vertrauensmännergremium, dem in den bisherigen Wahlperioden die Kontrolle der Nachrichtendienste anvertraut war, in dieser Wahlperiode wieder einzusetzen. Die Folge ist, daß nunmehr fast ein Jahr nach dem ersten Zusammentritt des 8. Deutschen Bundestages eine parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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ihr aufgegebene Berichtspflicht zu erkennen und glaubhaft zu vertreten. Es kann auch schon deshalb nicht Aufgabe des Parlaments sein, von vornherein seinen Anspruch auf uneingeschränkte Unterrichtung zu begrenzen, weil die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste dazu beitragen wird und beitragen soll, das Vertrauen der Bürger in die verfassungs- und gesetzesmäßige Tätigkeit der Nachrichtendienste zu stärken. Unsere Bürger sollen sicher sein, daß das Parlament im Zweifelsfall alle Mittel einsetzt, um ihre Rechte zu gewährleisten. Die besondere Form der parlamentarischen Kontrolle erfordert es, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Nachrichtendienste und ihre Tätigkeit voll einbeziehen in das auf Kontrolle gegründete Vertrauen in unseren demokratischen Staat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Wir sind bereit, in den Ausschußberatungen jede Zweifelsfrage sorgfältig zu beraten. Wir sind aber auch entschlossen, das Gesetz so schnell zu beraten, wie es seiner Bedeutung und dem Ziele nach geboten ist. Fast ein Jahr ohne jede Kontrolle der Nachrichtendienste ist schon eine lange Zeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die auf klares Recht gegründete wirksame parlamentarische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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muß man sagen — beteiligten sich auch Parlamentarier daran, einer davon aus Nordrhein-Westfalen. Herr Dammeyer meinte, den letzten Verfassungsschutzbericht so qualifizieren zu müssen: Die Dossiers des Verfassungsschutzes haben nichts mit dem Schutz der Verfassung zu tun. Hier wird ein System organisiert, das einzig der Einschüchterung dient. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß der Kollege aus ihrer Fraktion in Nordrhein-Westfalen ganz sicherlich ein völlig falsches Bild von unseren Sicherheitsdiensten zeichnet. Ich meine, das ist der Entwurf eines Bildes, das alle Nachrichtendienste
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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System organisiert, das einzig der Einschüchterung dient. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß der Kollege aus ihrer Fraktion in Nordrhein-Westfalen ganz sicherlich ein völlig falsches Bild von unseren Sicherheitsdiensten zeichnet. Ich meine, das ist der Entwurf eines Bildes, das alle Nachrichtendienste in ihrem Selbstverständnis trifft, das ihre Arbeit erschwert und jenes Mißtrauen begründet, das die Effektivität dieser Nachrichtendienste auf ein bedenkliches Maß heruntersetzt. Die Sicherheitsdienste können in dieser Atmosphäre ihrer ursprünglichen und eigentlichen Aufgabe nicht gerecht werden, nämlich den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß der Kollege aus ihrer Fraktion in Nordrhein-Westfalen ganz sicherlich ein völlig falsches Bild von unseren Sicherheitsdiensten zeichnet. Ich meine, das ist der Entwurf eines Bildes, das alle Nachrichtendienste in ihrem Selbstverständnis trifft, das ihre Arbeit erschwert und jenes Mißtrauen begründet, das die Effektivität dieser Nachrichtendienste auf ein bedenkliches Maß heruntersetzt. Die Sicherheitsdienste können in dieser Atmosphäre ihrer ursprünglichen und eigentlichen Aufgabe nicht gerecht werden, nämlich den Schutz der Freiheit aller Bürger zu gewährleisten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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der Kollege aus ihrer Fraktion in Nordrhein-Westfalen ganz sicherlich ein völlig falsches Bild von unseren Sicherheitsdiensten zeichnet. Ich meine, das ist der Entwurf eines Bildes, das alle Nachrichtendienste in ihrem Selbstverständnis trifft, das ihre Arbeit erschwert und jenes Mißtrauen begründet, das die Effektivität dieser Nachrichtendienste auf ein bedenkliches Maß heruntersetzt. Die Sicherheitsdienste können in dieser Atmosphäre ihrer ursprünglichen und eigentlichen Aufgabe nicht gerecht werden, nämlich den Schutz der Freiheit aller Bürger zu gewährleisten. In diesem Punkt stimmen wir — auch darauf möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Gewaltenteilung für meine Begriffe unvereinbare Überlegung. Natürlich kenne auch ich Ihren Einwand. Sie werden mich fragen, ob ich nicht — selbst als Abgeordneter der Opposition — wisse, daß es auch Entscheidungen schwerwiegender Art gebe, bei denen die Regierung das Bedürfnis haben könne, das Kontrollgremium vor solchen Entscheidungen zu unterrichten. Selbstverständlich verkenne ich das nicht. Niemand wird der Regierung in einem solchen Fall diese Möglichkeit nehmen wollen. Eben weil das so ist, sprechen wir bewußt von einer generellen vorbeugenden und begleitenden Kontrolle, die wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die Kontrollaufgabe einem Ausschuß des Deutschen Bundestages zu übertragen, weil wegen der verfassungsrechtlich gesicherten Zugangsrechte zu diesen Ausschüssen die notwendige Geheimhaltung nicht gewährleistet werden könne. Aber erlaubt es dieses Bedenken, parlamentarische Kontrollbefugnisse, originäre Rechte des Parlaments, einem Gremium zu übertragen, das kein Organ dieses Parlaments ist? Sie schreiben zwar, daß die Rechte des Parlaments und seiner Ausschüsse durch dieses Gesetz unberührt blieben. Wir müssen aber die Frage stellen: Bleiben sie es wirklich? Welchen Sinn hat das Gesetz denn sonst, als bestimmte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Damit verbinde ich allerdings — auch das sage ich am Schluß — die uneingeschränkte Bereitschaft, diesen Gesetzentwurf mitzuberaten und unsere Vorstellungen in den Gesetzentwurf mit einzubringen. Ich rechne auf Ihrer Seite mit derselben Bereitschaft und glaube, daß so ein Gesetz entstehen kann, das allen Ansprüchen, aber auch den dargestellten Bedenken gerecht wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat Herr Abgeordneter Spitzmüller. Spitzmüller (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der ursprünglich von den drei im Deutschen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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das Gesetz? Das Gesetz ist jetzt 21 Jahre alt und wird zum zwölftenmal geändert, und dabei handelt es sich auch nur um eine kleine Änderung. Wenn wir uns die zurückliegenden Änderungen anschauen, erkennen wir, daß es ein stabiles Gesetz ist, das heute in einem kleinen Punkt geändert werden muß, der allerdings von besonderer Bedeutung ist. Mittelpunkt unseres Entwurfs ist eine Teilfrage des Personalwesens, eingebettet in die besondere Struktur der Bundeswehr. Das Personalwesen der Bundeswehr beruht auf dem Fundament der allgemeinen Wehrpflicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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wiederum in die Gesamtregelungen des öffentlichen Dienstes eingebettet. Wir dürfen und werden nicht die Verbindung zu den anderen Regelungen des öffentlichen Dienstrechts verlieren. Die zu regelnde Frage ist zweitens mit der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr untrennbar verbunden. Drittens steht das Problem, das es zu regeln gilt, in besonders engem Zusammenhang mit der Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten, die die Bundeswehr bietet. Dieser Teilfrage, der ganzen Entfaltung möglicher Ausbildung, will ich hier keinen größeren Raum geben. Ich nehme an, daß Herr Kollege Horn, der nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Jahren. Ein guter Grundsatz. Allerdings sollten vor allem die wichtigen Industrieländer diesem Grundsatz nicht nur feierlich zustimmen, sondern auch danach handeln. Gerade in einer Situation wie der jetzigen, d. h. bei hohen Arbeitslosenquoten in allen Industrieländern, ist die Versuchung beträchtlich, das eigene Beschäftigungsproblem auf Kosten anderer Länder zu lösen. Beispiele gibt es dafür ja: Die einen reden ihren Wechselkurs gezielt herunter, die anderen halten ihn durch Intervention künstlich niedrig. Wenn in diesen Tagen die Neigung zum Protektionismus wächst — auch in einigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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33 % gebracht hat, da wird schon über die 7. Erhöhung gesprochen, und diese soll gleich 50 % betragen. Das Tempo, mit dem diese Ausweitung der Kreditmöglichkeiten des Fonds zunimmt, wird langsam beängstigend. Hinzu tritt, was die Vermehrung der internationalen Liquidität anlangt, das enorme amerikanische Zahlungsbilanzdefizit. Wer weiß, wie lange außerdem eine Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten noch verhindert werden kann? Wie bescheiden nehmen sich dagegen die Prozentsätze aus, mit denen im Inland Geldmengenpolitik betrieben wird: 8 % pro Jahr seit 1975, und 1 oder 2
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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wir angesichts anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte trotz floatender Kurse und abgeklungener Preissteigerungen auf den Weltrohstoffmärkten nicht auf dem falschen Weg, wenn das System der Zahlungsbilanzhilfen immer weiter ausgebaut wird? Besteht nicht, so muß man fragen, die Gefahr, daß das Netz von Zahlungsbilanzhilfen, das inzwischen gespannt ist, die kreditnehmenden Staaten eher daran hindert, auf jeden Fall sie nicht wirklich zwingt, ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik stabilitätsgerecht zu gestalten? Was ist Ursache, was ist Wirkung? Sicherlich standen am Anfang Zahlungsbilanzdefizite, die durch internationale Kreditgewährung finanziert wurden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die Rückzahlung ihrer Kredite bangen? Allerdings waren sie in der Regel auch gar nicht in der Lage, ihr Risiko voll zu erkennen, weil nirgendwo zu erfahren war, wieviel Kredite ein Land schon aufgenommen hat. Es fehlt, und zwar immer noch, das, was wir seit langem fordern, nämlich eine Evidenzzentrale. Meine Damen und Herren, sind von der Erreichung bzw. der Überschreitung der Risikogrenzen nicht gerade amerikanische Banken betroffen, und erklärt sich von daher die Haltung des amerikanischen Zentralbankpräsidenten, wenn er fordert, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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betroffen, und erklärt sich von daher die Haltung des amerikanischen Zentralbankpräsidenten, wenn er fordert, daß das Verhältnis zwischen offizieller und privater Finanzierung der Zahlungsbilanzdefizite wieder ins Lot gebracht werden müsse, weil die Banken weder die Fähigkeit noch die Verantwortung hätten, das Kreditrisiko bestimmter Länder zu überprüfen oder diese Länder durch Forderungen, durch wirtschaftspolitische Auflagen auf einen Stabilitätspfad zurückzubringen? Kann es- die Aufgabe des IWF sein, so muß hier rückgefragt werden, wenn sich die privaten Banken in einigen Ländern in einer Zeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rapp. Rapp (Göppingen) (SPD) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte die inhaltliche Gestaltung des Abkommens, auf das sich das heute zu verabschiedende Gesetz bezieht, dem Bundestag obgelegen, so würde wohl nicht nur von einem sehr bedeutsamen, sondern auch von einem außerordentlich schwierigen Gesetzgebungsvorgang zu reden sein. Nun aber geht es „nur" darum, ein fertiges, in vielen Verhandlungsjahren
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kompetent über Wirtschafts- und Wirtschaftspolitik reden, der nicht die Zusammenhänge der Wechselkursentwicklung und der Weltwährungsordnung, der nicht die Funktionen des Internationalen Währungsfonds und der anderen multi- und bilateralen technischen und Beistandseinrichtungen des internationalen Zahlungsverkehrs kennt und durchschaut. In einem Land, das so stark wie das unsere in die Weltwirtschaft verflochten ist, gilt dies in besonderer Weise. Weil dem so ist, muß noch einmal etwas zur Schwierigkeit der Materie gesagt werden. Die Entwicklung des nationalen wie des internationalen Geldwertes ist sozusagen das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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die Wechselkurse nach Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten sich bilden und frei fluktuieren lassen. Sie können auch — dazu wäre allerdings eine hohe Stimmenmehrheit aller Mitgliedsländer erforderlich — zu einem System fester Paritäten zurückkehren, wie es unter dem Bretton-Woods-Regime bestanden hat, das freilich unter der wachsenden Spannung immer weiter auseinanderlaufender nationaler Inflationsraten in den Jahren 1971 bis 1973 zusammengebrochen ist. Für uns in der Bundesrepublik bedeutet dies, daß außerhalb des europäischen Währungsverbunds, der Schlange, der Kurs der D-Mark sich weitgehend nach Angebot
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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internationalen Währungsordnung nach dem neuen Abkommen in noch höherem Maße als früher eine Gemeinschaftsleistung ist, muß festgehalten werden, daß Solidarität hier wie überall keine Einbahnstraße sein kann. Ich will eine weitere Gefahr ansprechen. Angesichts des riesigen Potentials an internationaler Liquidität, das der Kontrolle durch den Internationalen Währungsfonds ganz oder weitgehend entzogen ist, bleibt mir die Kritik daran, daß es überhaupt eine Quotenerhöhung geben soll, durchaus unverständlich. Vergrößert doch gerade die Quotenerhöhung das Steuerungspotential! Es wird nunmehr, nachdem das Abkommen über den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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diese Logik zerbrochen ist. Die Frage, welchem der beiden Systeme — feste Paritäten, floatende Wechselkurse — die größere Integrationskraft innewohnt, würde uns in metaphysische Gefilde entführen. Ich meine, wir sollten uns auf Dauer in der neuen Weltwährungsordnung des IWF-Abkommens von 1976 einrichten, das wir durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs für uns verbindlich machen wollen. Diese neue Währungsordnung scheint mir flexibler und deshalb besser dafür ausgestattet zu sein, schwierige Zeiten durchzustehen. Diese Weltwährungsordnung wird allerdings gerade uns, einer der gesündesten und stärksten Volkswirtschaten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. (Beifall bei der SPD und der FDP) Präsident Carstens: Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier. Frau Matthäus-Maier (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt, daß der Bundestag heute dieses wichtige Gesetz verabschiedet, das die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds bedeutet. Damit ist ein vorläufiger Abschluß der Arbeiten erreicht, das internationale Währungssystem an die heutigen Gegebenheiten der Weltwirtschaft anzupassen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der juristische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt, daß der Bundestag heute dieses wichtige Gesetz verabschiedet, das die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds bedeutet. Damit ist ein vorläufiger Abschluß der Arbeiten erreicht, das internationale Währungssystem an die heutigen Gegebenheiten der Weltwirtschaft anzupassen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der juristische Schwebezustand, in dem sich die internationale Währungsordnung seit spätestens 1971 befindet, beendet. Seit der Konferenz von Bretton Woods im Jahre 1944 haben sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]