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Herr Töpfer Kabinettsdisziplin und gibt sich öffentlich als der große Zampano, an den man nur glauben muß, damit sich die ökologische Krise in Wohlgefallen auflöst. Wenn er tatsächlich ein Zampano wäre, müßte er den Siedewasserreaktor in Philippsburg schließen, wie wir das im Ausschuß gefordert haben. Diese Anlage gefährdet die Menschen in Baden-Württemberg. Wenn es ein Akteneinsichtsrecht gegeben hätte, wäre die Öffentlichkeit nicht fünf Jahre hinters Licht geführt worden. (Beifall bei den GRÜNEN) Da wird bei jedem neuen Umweltskandal die Bevölkerung mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.03.1988 () [PBT/W11/00065]
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den GRÜNEN) Das Wissen über Gefahrenpotentiale für Mensch und Natur darf nicht länger eine Domäne für Dunkelmänner aus Unternehmen und Verwaltung bleiben. (Beifall bei den GRÜNEN) Die GRÜNEN verlangen daher, daß die Bürgerinnen und Bürger ein Informationsrecht erhalten, ein Recht, das ihnen die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig gegen mögliche Gefahren zu wehren. Dazu gehört eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, genauso wie ein Verbandsklagerecht. Nur so ist eine effektive Bürgerbeteiligung gewährleistet. (Beifall bei
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die die Umwelt belasten bzw. belasten können, einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Die Haltung der SPD gegenüber der ökologischen Herausforderung ist leider immer noch halbherzig. So forderte die SPD-Bundestagsfraktion zu Beginn dieser Woche in einem Antrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verbandsklagerecht, das von Herrn Rau in Nordrhein-Westfalen seit Jahren torpediert wird. (Beifall bei den GRÜNEN) Die ökologische Krise verlangt mehr als Lippenbekenntnisse. Grüne Politik ist demokratische Politik, denn sie trägt Zukunftsentscheidung aus dem alleinigen Verfügungsbereich der Experten und Profiteure hinaus in die
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erst klagen; da kennen Sie die Rechtslage nicht. Im übrigen gibt es gerade in den Bereichen, die Sie ansprechen, nämlich Planung und Umweltrecht, eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit: Ich nenne nur das weitgehend öffentliche Genehmigungsverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das Genehmigungsverfahren nach § 7 des Atomgesetzes, Planfeststellungsverfahren für Straßen, Wasserstraßen und Schienenwege, Flächennutzungsplanverfahren, Raumordnungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und Flurbereinigungsverfahren. Es geht nur darum, daß die jeweils Interessierten von den vorhandenen Möglichkeiten auch tatsächlich Gebrauch machen. (Abg. Frau Saibold [GRÜNE] meldet sich zu einer
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Sie hier einen Verwaltungsaufwand verursachen, der dazu führen würde, daß die Verwaltung nicht mehr das tun könnte, was sie an sich tun muß, nämlich den Umweltschutz voranbringen. Sie selbst sagen ja in Ihrem Gesetzentwurf, die Bürger sollten vieltausendfach vom Akteneinsichtsrecht, das Sie fordern, Gebrauch machen. Ich will Ihnen einmal an einem praktischen Beispiel zeigen, wohin das führt: Ich gehe aus von dem Bürger Meyer aus Hamburg, Lehrer, Mitglied der GRÜNEN. Er hat große Ferien, kann aber nicht nach Italien in den
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eingesehen. Was passiert? Der Standesbeamte hat nach § 12 Abs. 3 Ihres Entwurfs Herrn Meyer zu beraten und zu unterstützen, damit der Herr Meyer feststellen kann, welches Sanierungsgebiet er überhaupt meint. Nun, es ist das Sanierungsgebiet Severinsviertel; das ist das größte, das wir in Köln haben. Sodann hat der Standesbeamte nach § 12 Abs. 2 die zuständige Behörde zu ermitteln und dem Herrn Meyer diese Behörde zu benennen; das ist in der Stadt Köln das Amt für Stadterneuerung. Das führt über das Sanierungsgebiet
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Stück Arbeit ist. Vor allem muß er sehr schnell arbeiten, denn nach § 15 Abs. 1 muß er Herrn Meyer innerhalb von zwei Wochen bescheiden. Will er nun Herrn Meyer die Einsicht in einen Teil der Akten verweigern, so hat er das nach § 16 Abs. 1 schriftlich zu begründen, und nach § 16 Abs. 2 hat er in der Begründung den Akteninhalt mitzuteilen, was bei 100 Aktenordnern keine leichte Sache ist. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Im übrigen hat der Beamte die geheimzuhaltenden
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CSU]: Das alles nur, wenn es keinen Warnstreik gibt! — Abg. Dr. Penner [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Nein, ich bin jetzt fast am Ende. Das Ergebnis für uns, die CDU/CSU-Fraktion: Wir sind nicht bereit, einem allgemeinen Akteneinsichtsrecht zuzustimmen, das einen Verwaltungsaufwand verursacht, der die Verwaltung von der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben abhält. (Frau Vennegerts [GRÜNE]: Nicht in die Karten gucken lassen!) Für uns gilt der Grundsatz: Statt Akteneinsicht über Sanierung machen wir Sanierung. Statt Akteneinsicht über Umweltschutz machen wir
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versuchen sollten, die dargestellten Schwierigkeiten zu überwinden. Zum Schluß möchte ich sagen: Es sind allerdings auch andere Möglichkeiten denkbar, die zumindest nicht aus der Diskussion ausgeschlossen werden sollten. Die eine Möglichkeit besteht darin — sie bewegt sich auf einem niedrigeren Level — , das Verwaltungsverfahrensgesetz zu novellieren, um das Akteneinsichtsrecht für Verfahrensbeteiligte wirksamer zu machen. Dazu sollte dann ein In-camera-Verfahren gehören, um z. B. die Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte gegenüber den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Eine zweite Möglichkeit wäre, daß man auf das Akteneinsichtsrecht für
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Verwaltungshandelns nicht aus den Augen zu verlieren, muß dann diskutiert werden, ob uns ein Akteneinsichtsrecht für Parlamentarier auf allen parlamentarischen Ebenen dem Ziel einer effektiveren und öffentlicheren Kontrolle der Verwaltung nicht wenigstens einen Schritt weiterbringt. Dem Ziel der direkten Demokratie, das in diesem Gesetzentwurf angesprochen ist — ich glaube, das sollte man auch am ehesten anstreben —, kann man den parlamentarischen Ansatz entgegensetzen. Ich glaube, wir sollten bei dieser Diskussion nicht von vornherein den parlamentarischen Ansatz beiseite lassen. Insgesamt gesagt: Ich halte diesen
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die Möglichkeit, auch auf die Notwendigkeit einer intensiven parlamentarischen Kontrolle und statt dessen mit großer Bedingungslosigkeit auf diesen Tribunaleffekt setzt. Die Vorstellung ist also: Finstere Mächte verhindern jede Entwicklung des Umweltschutzgedankens. Und an diese Stelle setzen wir den öffentlichen Druck, das Tribunal, die Anklage, um diese Verschwörung finsterer Mächte in einer perfektionistischen bürokratischen Weise zu durchbrechen, wie Herr Blens das hier vorgetragen hat. Es kann doch gar kein Zweifel darüber sein, daß der Gesetzentwurf eine Fülle von praktischen Problemen aufwerfen würde
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so etwas wie Umweltpolitik in den 70er Jahren gemacht haben: (Dr. Hirsch [FDP]: Aber ich bitte Sie!) Würden Sie dann einräumen, daß dabei ziemlich wenig praktisch herausgekommen ist? (Baum [FDP]: Nein! Das ist eine hochmütige Position!) Dr. Hirsch (FDP): Nein, das räume ich überhaupt nicht ein. Denken Sie — ich kann das nur an Personen darstellen — an Reinhold Maier: reines Wasser, Willy Brandt: blauer Himmel über der Ruhr, oder Herbert Gruhl über den geplünderten Planeten. Wissen Sie eigentlich selber, wie das Ruhrgebiet
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machen zu wollen, wenn ihm nicht nur aus seinen eigenen Entwürfen alles herausgestrichen wird, sondern wenn hier im Parlament ein solch wichtiger Ansatz — der beispielsweise 1979 von den 22 Mitgliedstaaten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates als ein Recht eingefordert wurde, das in allen Nationalstaaten Europas umzusetzen wäre — jedenfalls von seiten der Koalition so unwürdig behandelt wird. Ich will ein paar Sätze zu Ihnen, Herr Hirsch, sagen, und natürlich auch zu Ihnen, Herr Präsident, meine einigen Herren und wenigen Damen, die Damen
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allerschlimmste Vision, Herr Blens — — (Dr. Blens [CDU/CSU]: Begründen Sie mal Ihre Behauptung!) — Sie können sich übrigens gern zu einer Zwischenfrage melden. Ich halte Dialog für sehr vernünftig. Aber schreien Sie nicht immer dazwischen, Herr Blens. (Baum [FDP]: Sagen Sie das mal Frau Unruh!) Das ist außerordentlich irritierend. Stellen Sie eine Frage. (Dr. Nöbel [SPD]: Sagen Sie doch endlich einmal etwas!) Es ist offenbar die schlimmste Vision für eine deutsche Verwaltung, daß ein Bürger kommt und einmal nachgucken will, was die
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deutsche Verwaltung, daß ein Bürger kommt und einmal nachgucken will, was die da überhaupt machen. Eine schlimmere Vision gibt es gar nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn das so schlimm wäre, wie Sie es darstellen, dann frage ich mich, wieso das eigentlich selbstverständlicher Standard in den USA, in den Niederlanden, in Schweden, in Norwegen, in Finnland, in Frankreich, in Belgien, in Australien, in Neuseeland und in vielen anderen Ländern ist. Gucken Sie sich doch einfach einmal an, wie das dort abläuft
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Kumpanei statt zwischen Behörden und denen, die die Skandale verursacht haben oder weiterhin verursachen, und den Bürgern werden die Informationen vorenthalten. Um die Umwelt zu schützen, brauchen die Bürgerinnen und Bürger konkrete Rechte. Wir haben deshalb ein grünes Umweltpaket geschnürt, das — wie übrigens alle guten Dinge — drei Teile hat; die ersten beiden davon stehen heute auf der Tagesordnung. (Baum [FDP]: Was ist denn der dritte Teil?) — Herr Baum, Sie fragen: Was ist der dritte Teil? Diese Frage will ich Ihnen doch
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Baum [FDP]: Vor 10 Jahren! — Dr. Hirsch [FDP]: Das haben wir gemacht, als Sie überhaupt noch nicht im Bundestag waren! Deswegen haben wir ja Bedenken gegen Ihren Entwurf!) Ich empfehle Ihnen, sich mit den konkreten Erfahrungen auseinanderzusetzen. Neben dem Akteneinsichtsrecht, das eine zentrale umweltpolitische Forderung ist, fordern die GRÜNEN das Verbandsklagerecht, das Klagerecht für Umweltverbände. Heute können nur die Betroffenen — als betroffen gelten nur die materiell betroffenen unmittelbaren Anlieger — gegen Atomkraftwerke und andere Pläne klagen. Das ist absolut nicht ausreichend; denn
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gemacht, als Sie überhaupt noch nicht im Bundestag waren! Deswegen haben wir ja Bedenken gegen Ihren Entwurf!) Ich empfehle Ihnen, sich mit den konkreten Erfahrungen auseinanderzusetzen. Neben dem Akteneinsichtsrecht, das eine zentrale umweltpolitische Forderung ist, fordern die GRÜNEN das Verbandsklagerecht, das Klagerecht für Umweltverbände. Heute können nur die Betroffenen — als betroffen gelten nur die materiell betroffenen unmittelbaren Anlieger — gegen Atomkraftwerke und andere Pläne klagen. Das ist absolut nicht ausreichend; denn es sind Technologien in Vorbereitung, in Anwendung, bei denen der Kreis
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Verantwortung für Bürokratie vor die Menschen stellen, die in unserer Bürokratie tätig sind (Frau Nickels [GRÜNE]: Vor alle, Herr Töpfer?) und die dazu beigetragen haben, daß dieser Staat zu dem geworden ist, was wir, weltweit anerkannt, mit einem Berufsbeamtentum haben, das sich von der Stein-Hardenbergschen Reform an allen Bemühungen widersetzt hat, zu einer Politisierung von Bürokratie zu kommen. Ich bin nachhaltig der Meinung, daß unsere Bürokratie eine derartige Qualifizierung als „Dunkelmänner" nicht verdient und daß man dies mit allem Nachdruck zurückzuweisen
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zu verbergen! — Frau Nickels [GRÜNEJ: Das war eine platte Rede! — Häfner [GRÜNE]: Was hat er denn gesagt?) Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hüsch. Dr. Hüsch (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind, wenn ich das jetzt richtig sehe, bei der Diskussion der Debatte über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung der Verbandsklage. Der Redner hat dazu vorher wenig vorgetragen. Dieser Wunsch, eine allgemeine Verbandsklage einzuführen, ist ein ganz alter Hut. Er wird durch erneutes Aufsetzen
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Rechtssystem setzt bei der Zulässigkeit einer Klage die eigene Betroffenheit voraus. Das ist in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes normiert. Das Rechtsprinzip hat sich bewährt. Es gibt keine Rechtfertigung, ein bewährtes Prinzip aufzulösen. (Frau Unruh [GRÜNE]: Dann machen wir das das nächste Mal!) Unsere Verfassung beruht auf der Gewaltenteilung. Die Ausführung der Gesetze obliegt der Verwaltung, die an Gesetz und Recht gebunden ist und der politischen, parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Vizepräsident Westphal: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Häfner
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nicht zuletzt auf dem Prinzip der Gleichberechtigung. Eine Verbandsklage verletzt das Prinzip. Für die einen wird das Erfordernis der Betroffenheit verlangt; für die anderen wird dieses Erf ordernis aufgehoben. Das ist Ungleichheit vor dem Gesetz. Ein Parlament muß jedem Versuch, das bewährte Prinzip „Gleiches Recht für alle" auszuhöhlen von Anfang an entgegentreten. (Frau Unruh [GRÜNE]: Wie schön! Wort zum Sonntag!) In Wirklichkeit suchen deshalb die Antragsteller, wie auch der Zwischenruf von Frau Trude (Stratmann [GRÜNE]: Von wem?) Unruh beweist, ihre ideologischen
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Anfang an entgegentreten. (Frau Unruh [GRÜNE]: Wie schön! Wort zum Sonntag!) In Wirklichkeit suchen deshalb die Antragsteller, wie auch der Zwischenruf von Frau Trude (Stratmann [GRÜNE]: Von wem?) Unruh beweist, ihre ideologischen Festlegungen, ihr Weltbild, ihr Bündel von Vorurteilen, für das sie eine parlamentarische Mehrheit nicht finden können, auf dem Weg der Einzelfallgestaltung dennoch durchzusetzen. Das tun sie, um zumindest ihren ideologischen Prinzipien dadurch Nachdruck zu verleihen, (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Um Gottes willen! Jetzt ist aber Schluß!) daß sie mindestens durch
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das eingeführt (Baum [FDP]: Auf Antrag der FDP!) und haben schon die ersten positiven Erfahrungen mit der Verbandsklage gemacht. (Frau Nickels [GRÜNE]: Und dieses Parlament in Bonn?) In diesem Parlament hier hat sich Herr Maihofer, Ihr Kollege von der FDP, das erste Mal 1974 für die Einführung der Verbandsklage eingesetzt. Nach einer längeren öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion wurde die Einführung dieser Klage von der alten sozialliberalen Regierung in der Regierungserklärung schon am 24. November 1980 angekündigt, leider ohne noch verwirklicht werden
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darüber reden wir gerade — , von den Behörden nicht in ausreichendem Maße vollzogen werden oder daß bei Ausfüllung vorhandener Interpretations-und Entscheidungsspielräume Gesichtspunkte des Umweltschutzes entgegen den Absichten der jeweils anwendbaren Gesetze immer noch zuwenig Gewicht erhalten. Unser System des subjektiv-rechtlichen Rechtsschutzes, das die Klagebefugnis nur demjenigen einräumt, der in eigenen Rechten verletzt ist, führt dazu, daß beispielsweise der Betreiber eines Großkraftwerkes, das etwa in den Auwäldern des Rheins oder der Donau errichtet werden soll, selbstverständlich klagen kann, wenn er wegen einer befürchteten
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