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um den Impfstoff, der bei uns nicht hergestellt wird, anzukaufen, und zwar im Gegenwert von 3 Millionen DM. Ich bin überzeugt, daß das Hohe Haus diese Ausgabe genehmigen wird. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Fellermaier. Fellermaier (SPD) : Herr Minister, darf ich das so verstehen, daß wir im Falle des Eindringens der asiatischen Seuche — trotz aller Vorkehrungen und Maßnahmen, die Ihr Haus getroffen hat — diesen Impfstoff, der für diesen Erreger richtig ist, zur Verfügung haben werden? Höcherl, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1966 () [PBT/W05/00048]
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daß auf die Darstellung der einen Meinung die Darstellung der anderen Meinung kommen soll, so daß in Rede und Gegenrede sich die Probleme klären und daß in der Öffentlichkeit die Standpunkte klar werden. Insoweit besteht in diesem Hause sicher Einigkeit, das auch in der Zukunft so zu gestalten. Nun aber hat sich in der Praxis eine Schwierigkeit ergeben, die gar keine eigentliche Schwierigkeit zu sein brauchte, wenn man sich darüber verständigte. Es handelt sich um das Recht der Mitglieder der Bundesregierung
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kann, damit sich hier nicht mehrere melden. Und nun kommt es auf Sie an, Herr Rasner. Jetzt kommt es auf den Geschäftsführer und auf die Leitung Ihrer Fraktion an, nämlich darauf, ob Sie dann glauben, hartnäckig darauf bestehen zu müssen, das Recht als größte Fraktion in Anspruch zu nehmen und direkt nach Ihrem Minister hier zu Wort zu kommen. Genau das tun Sie. Deshalb sind Sie derjenige, den ich hier unmittelbar anspreche. Genau Sie kämpfen nämlich an der falschen Stelle um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1966 () [PBT/W05/00048]
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Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten: Der Diskussionsleiter wird das Wort zunächst — d. h. als erstem — dem Vertreter des kontroversen Standpunktes zu einer kurzen zusammenfassenden Darstellung geben. Das ist ein Normalverfahren: daß auf die Darstellung eines Ministers zunächst diejenigen, die anderer Meinung sind, das Wort bekommen, um ihren Standpunkt zu sagen. Sache der den Minister tragenden Partei ist es dann, weitere Argumente hinzuzufügen, um die Aussprache darüber zu beleben. Innerhalb dieses Hauses muß die volle Chancengleichheit in der Aussprachemöglichkeit bestehen. Bei dieser Aussprache stehen
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nach einem geheimnisvollen Gesetz dieses Hohen Hauses genießt in der Landwirtschaftsdebatte der Landwirt stets Priorität, wann auch immer er sich zu Wort meldet. (Heiterkeit. — Abg. Jacobi [Köln] : Selbst wenn es um faule Eier geht! — Erneute Heiterkeit.) Meine Damen und Herren, das gilt nicht nur für Landwirte, das gilt auch für andere Debatten. In der Debatte hat der Fachmann Priorität. Welche Folgen hat das? Es drückt die Präsenz weiter herunter. Sobald der Abgeordnete gelernt hat, daß er keine reale Chance hat, zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1966 () [PBT/W05/00048]
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Hauses genießt in der Landwirtschaftsdebatte der Landwirt stets Priorität, wann auch immer er sich zu Wort meldet. (Heiterkeit. — Abg. Jacobi [Köln] : Selbst wenn es um faule Eier geht! — Erneute Heiterkeit.) Meine Damen und Herren, das gilt nicht nur für Landwirte, das gilt auch für andere Debatten. In der Debatte hat der Fachmann Priorität. Welche Folgen hat das? Es drückt die Präsenz weiter herunter. Sobald der Abgeordnete gelernt hat, daß er keine reale Chance hat, zu Wort zu kommen, daß sein Platz
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Fülle von Ausführungen gemacht werden, die eine allgemeine höchst wohlwollende Zustimmung zu den Anliegen des betreffenden Zweigs ausdrücken, eine wohlwollende Stimmung, die bei den Rednern aller drei Fraktionen in gleicher Stärke zum Ausdruck kommt. Ich möchte dazu ein Thema aufgreifen, das Dr. Schmidt gestern angeschnitten hat. Es ist die Frage der Gefälligkeitsentschließungen. Wir sind nicht selten bereit, Entschließungen passieren zu lassen, die sehr sorgfältig formuliert sind, und zwar so, daß sie uns nicht binden, die aber bei den Leuten, die sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1966 () [PBT/W05/00048]
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Ihnen nicht bekannt, daß die Rentenleistungen auf Grund jahrzehntelanger Beitragszahlung aufgebracht werden und daß dann Bundeszuschüsse aus Gründen gegeben werden müssen, die die Rentner nicht zu vertreten haben, wegen zweier Kriege, Inflationen usw.? (Zurufe von der Mitte.) Wie können Sie das in einem Zusammenhang bringen! Dichgans (CDU/CSU) : Meine Damen und Herren, 'das ist ein hochinteressanter Einwand. Er führt genau zu dem, was ich sagen wollte. Ich will gar keine Sachdebatte, ich möchte nur das Problem hier vorstellen. Es ist so
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jetzt nicht auf dem besten Wege, ein Beispiel dafür zu geben, daß es sehr illusionär ist, was Sie vor fünf Minuten gesagt haben, und daß Sie jetzt selbst in die Situation kommen, sich sachlich auseinandersetzen zu müssen, weil Ihr Globalurteil, das Sie hier anscheinend ohne ausreichende Sachkenntnis abgeben, der Sache nichtdienlich ist? (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Dichgans (CDU/CSU) : Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Ich freue mich über diese Einwendungen, weil sie nämlich genau das zeigen
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bin der Meinung, daß die Fraktionsgeschäftsführer aller Fraktionen ausgezeichnete und sehr tüchtige Leute sind, die ihr Bestes tun. Es hat keinen Sinn, auf sie zu schießen. Ich bin also der Meinung, daß wir Maßnahmen brauchen. Meine Freunde schlagen Ihnen vor, das bewährte System des Europäischen Parlaments zu übernehmen. Dieses System sieht vor, daß die Entscheidung über die Gestaltung des Plenums bei den Organen des Plenums liegt, also bei dem Präsidenten und bei dem Plenum selbst. Der Präsident hat die Aufgabe der
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möglich ist, dann müßte er ja wohl auch anderswo möglich sein. Dann kommt es doch wahl lediglich auf die Rechtsprechung selbst an. Ich verstehe Idas nicht. Jacobi (Köln) (SPD) : Ich verstehe Sie nicht, Herr Kollege Mick. Auf dem Gebiete, über das wir reden, haben wir doch weitgehend keine einheitliche Rechtsprechung, weil die Instanzen abgeschnitten sind, weil es sich im wesentlichen um Urteile von Amtsgerichten handelt und weil wir keine Möglichkeit haben, hier eine einheitliche Rechtsfindung zu erreichen. So wird es immer
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Mitteln der Gesetzgebung dem Mietwucher zu Leibe zu rücken, dann müßte es doch auch in anderen Gebieten möglich sein, ganz abgesehen davon, ob man dort subjektiv anders urteilt. Es muß aber möglich sein. Jacobi (Köln) (SPD) : Aber Herr Kollege Mick, das gehört doch dem Gebiet der Spekulation an. Der Gesetzgeber ist doch verpflichtet, klare Bestimmungen zu schaffen, die den Richter nicht dazu zwingen, hin und her zu manipulieren und nach Möglichkeiten zu suchen, eventuell so und eventuell so zu entscheiden. Die
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die Wohnraummieten wieder eingeführt. Diese Behauptung geht in ihrem Kern dahin, der SPD-Vorschlag stehe einer elastischen Anpassung an die wirtschaftlichen Realitäten im Wege. Ein genau gegenteiliger Einwand lautet, Vermieter könnten verleitet werden, bis an die fixierte Strafgrenze zu gehen. Nun, das scheint mir ein völlig unüberlegter Einwand zu sein; denn wäre er lebensnah, so würde er bedeuten, daß man die Hauseigentümer im Zweifel als Leute kennzeichnen müßte, die jeweils bis an den Rand des Verbots zu gehen bereit sind. Davon kann
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Tür und Tor öffnen? Jacobi (Köln) (SPD) : Herr Kollege, ich will Ihnen einmal etwas sagen: wer rabiat ist, ist es mit oder ohne Hinweise oder Möglichkeiten. Ein anständiger Hausbesitzer wird sich fair verhalten; ein unanständiger Hausbesitzer wird jede Chance ausnutzen, das zu bekommen, was ihm im Grunde genommen gar nicht zusteht. (Zurufe von der Mitte.) Aber mir geht es darum, daß es sich hierbei um eine Minderheit handelt, um Ausnahmen, um Profiteure, ja um Halbkriminelle. Es kommt darauf an, ihnen, so
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durchaus Rechnung tragen. Dies geschieht dadurch, daß wir unserem Mißbrauchskatalog den Nachsatz anfügen: „es sei denn, ,daß das Entgelt nach ,der besonderen Lage des Einzelfalles gerechtfertigt ist". Der Richter erhält also einen ausreichenden Ermessensspielraum, um zu einem Urteil zu gelangen, das den widerstreitenden Interessen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gerecht wird. Ein weiterer Einwand, der lautgeworden ist, geht dahin, daß nach dem Wohngeldgesetz zum Teil höhere Mieten beihilfefähig seien, als die vom SPD-Entwurf mit seinen Aufschlägen zugrunde ,gelegte Angemessenheitsverordnung zulasse. Die
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ausreichende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht sicherstellt. Ich nenne Ihnen hier nur beispielsweise Kinderreichtum verbunden mit geringem Einkommen, Berufsausbildung der Kinder auf bestimmten Schulen, länger dauernde Krankheit, vor allem aber hohes Alter. Die von uns vorgeschlagene Neufassung der Sozialklausel des BGB, das möchte ich ausdrücklich hervorheben, bedeutet keinesfalls, daß wir die Kündbarkeit vollständig abschaffen und die Mietaufhebungsklage mit ihrem geschlossenen Katalog von Mietaufhebungsgründen wieder einführen wollen. Es soll dabei bleiben, daß der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wobei die Kündigung
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durch diese Vorschrift nicht gemildert werden sollen. Dieser Rechtszustand kann nicht auf Grund der programmatischen Tendenz der Vorschrift durch die Gerichte, sondern allein vom Gesetzgeber geändert werden. Es gilt also, meine Damen und Herren — und damit komme ich zum Schluß —, das unzulängliche Mietrecht zu einem sozial vertretbaren umzugestalten. Die Praxis der Sozialklausel zeigt: 1. Ein Notzustand, der sich aus Mangel an angemessenem und finanziell erträglichem Ersatzraum ergibt, wird als normaler Regeltatbestand angesehen, der als Grund für die Anwendung der Sozialklausel unbeachtlich
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Der Vermieter kann mit Druckmitteln der Kündigung jede Vertragsänderung zu seinen Gunsten durchsetzen. Der Vermieter kommt mit jedem Interesse bei der Kündigung durch; der Mieter hat nur wenige ganz schwerwiegende Gründe, um eine kurzfristige Verlängerung zu erreichen. Kurz und gut, das alles gilt es zu bedenken. Wir werden bei den Ausschußberatungen Ihnen entsprechende Fälle vortragen und bitten Sie, mitzuhelfen, die Verhältnisse zu ändern. Daß wir ein Recht dazu haben und daß es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt, wie gelegentlich behauptet worden ist
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schaffen, vor allem auch in der Form der Eigentumswohnung. Nebenbei gesagt, gerade diese Institution scheint mir als Brücke zwischen den sozialen Figuren der Vermieter und der Mieter besonders geeignet zu sein. Sie scheint mir gerade besonders dazu geeignet zu sein, das Denken in starren Kategorien — hie Vermieter, hie Mieter — abzuschaffen. Je mehr Eigentum an Wohnungen geschaffen wird, desto mehr muß der Vermieter daran interessiert sein, seine Mieter zu halten; denn — nun beschuldigen Sie mich nicht eines ganz übertriebenen Optimismus — ich kann
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es solche Menschen. Aber wenn das Verhältnis nun einmal schlecht ist, dann hilft auch die beste staatliche Schutzgesetzgebung nichts, die dann ein Zusammenleben von Vermieter und Mieter ermöglicht. Deshalb halte ich das soziale Mietrecht, so wie wir es jetzt haben — das im übrigen, was damals eine Novität war, auch für die Neubauwohnungen eingeführt worden ist, die vorher völlig frei von solchen Bindungen waren und ich bejahe es, daß diese Bindungen auch für sie gelten —, für richtig. Es sollte von Anfang an
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angeben muß, dann wird er ja suchen, daß, wie wir auf schwäbisch sagen, möglichst viel Heu herunterkommt. Dann muß seine Begründung Hand und Fuß haben, und dann ist umgekehrt der Mieter gezwungen, dagegen anzugehen und dagegen zu protestieren. Ich glaube, das verhindert eine Einigung; denn der Mieter würde sich dann sagen: Das kann idh mir doch nicht nachsagen lassen, was hier steht. Wenn dagegen kein Grund angegeben wird, dann ist es eher möglich, sich gütlich zu einigen. Das hat jedenfalls zwei
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Reue. Es ist auch nicht so, daß die Bundesregierung das vor kurzem noch abgelehnt hätte. Ich glaube, Sie spielen hier auf eine Antwort in der Fragestunde an, die Herr Kollege Jaeger gegeben hat. (Abg. Jacobi [Köln] : Ja!) Ich bitte Sie, das genau nachzulesen. Herr Kollege Jaeger hat ausdrücklich gesagt, die Bundesregierung denke nicht an eine Änderung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, also etwa der Sozialklausel. Ich hatte mich schon vorher mit ihm über die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Räumungsfrist unterhalten
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bleibt. Ich muß auch darauf hinweisen, daß dem sozialen Wohnungsbau für die breiten Schichten der Bevölkerung vor allem im laufenden und im kommenden Jahr eine außerordentliche Bedeutung zukommt. Das gilt insbesondere für die Schlußphase des Abbaus wohnungszwangswirtschaftlicher Bindungen. Es wird, das darf ich zum Schluß noch sagen, der allgemeinen Wohnungsversorgung zugute kommen, daß der steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungsbau jedenfalls bisher trotz der Schwierigkeiten und der Verteuerung der erststelligen Finanzierung auf hohem Niveau weitergeht, so daß — und das ist nun ein
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Wohnungsversorgung zugute kommen, daß der steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungsbau jedenfalls bisher trotz der Schwierigkeiten und der Verteuerung der erststelligen Finanzierung auf hohem Niveau weitergeht, so daß — und das ist nun ein gewisser Trost gegenüber dem zunächst etwas betrüblichen Bild, das ich vom sozialen Wohnungsbau zeichnen mußte — in diesem Jahr wiederum mit einem Zugang von annähernd 600 000 bezugsfertigen Wohnungen und im nächsten Jahr mit etwa 550 000 Wohnungen insgesamt gerechnet werden kann. Auch an dieser Stelle muß ich wiederholen, daß
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die seit Herbst 1963 weiß sind, im Durchschnitt um 23 v. H. gehoben. Bei 22 % der Wohnungen war überhaupt keine Steigerung zu verzeichnen, und nur bei 17 % eine Steigerung über 50 %. Das ergibt sich aus den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes, das ja immer die Verhältnisse von vierköpfigen Arbeitnehmerhaushalten untersucht und beim Preisindex für die Lebenshaltung für den Teilindex Miete verwendet. Vizepräsident Frau Dr. Probst: Eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jacobi. Jacobi (Köln) (SPD) : Herr Bundesminister, darf ich mir die Frage erlauben
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