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einfach absurd. Wir haben es hier nicht nur mit einem frauenpolitischen Problem, sondern auch mit einem großen volkswirtschaftlichen Problem zu tun. Der Fachkräftemangel kostet den Mittelstand jährlich 33 Milliarden Euro, Herr Kolb. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie haben Sie das jetzt wieder errechnet?) Ich frage Sie, wie lange wir uns das noch leisten wollen: Fachkräftemangel auf der einen Seite und auf der anderen Seite Frauen, die ihr Erwerbsvolumen ausweiten wollen und denen das nicht gelingt. (Andrea Nahles [SPD]: Genau!) Daneben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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sein. Daran müssen wir etwas ändern. Das können auch Sie nicht bestreiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, wir brauchen ein völlig neues Normalarbeitsverhältnis, (Beifall des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) ein Normalarbeitsverhältnis, das darauf aufgerichtet ist, flexibel auf die unterschiedlichen Lebensphasen zu reagieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Es ist mir klar, dass da zunächst einmal die Tarifparteien und die Unternehmen gefragt sind. Ich will
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das eine Missachtung von 9 Millionen Teilzeitbeschäftigten ist, was Sie da gerade machen?) Meinem Empfinden nach liegt der SPD-Blockadepolitik im Bundesrat ein entscheidender Denkfehler zugrunde. Sie wollen die unionsgeführte Bundesregierung blockieren. Letztendlich blockieren Sie aber nicht diese, sondern die Arbeitnehmer, das Handwerk und die Unternehmen in diesem Land. Sie blockieren das Land, weil Sie sich schwertun mit der Erkenntnis, dass es den Menschen in Deutschland gut geht. Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Landzeitarbeitslosen ist gesunken
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Reformen hinterlassen haben. Wir haben nachgebessert. Wir haben die Instrumentenreform gemacht. Wir haben die Organisationsreform angepackt. Wir haben dem Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung einen Riegel vorgeschoben. Wir werden auch anderen missbräuchlichen Praktiken einen Riegel vorschieben. Nun komme ich zu einem Thema, das auch mit Teilzeitbeschäftigung zu tun hat, (Anton Schaaf [SPD]: Jetzt kommt er zum Antrag!) das mich aber mehr ärgert als Ihre Wahlkampfmanöver. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche werden von kirchlichen Arbeitgebern wie der Diakonie immer häufiger Minijobs mit der Übungsleiterpauschale kombiniert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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angepackt. Wir haben dem Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung einen Riegel vorgeschoben. Wir werden auch anderen missbräuchlichen Praktiken einen Riegel vorschieben. Nun komme ich zu einem Thema, das auch mit Teilzeitbeschäftigung zu tun hat, (Anton Schaaf [SPD]: Jetzt kommt er zum Antrag!) das mich aber mehr ärgert als Ihre Wahlkampfmanöver. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche werden von kirchlichen Arbeitgebern wie der Diakonie immer häufiger Minijobs mit der Übungsleiterpauschale kombiniert. Dabei wird eine Tätigkeit im Minijob zugleich als ehrenamtliche Leistung ausgewiesen. Die Diakonie drückt sich
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die den Rechtsanspruch auf Teilzeit gesetzlich eingeführt hat. Das war ein Meilenstein, das hat zu mehr Möglichkeiten geführt, die Arbeitszeit den Bedürfnissen insbesondere der Frauen anzupassen. Es hat mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten gebracht. Wir wissen aber auch, nachdem wir das jetzt über viele Jahre in der Praxis beobachtet haben - bitte argumentieren Sie hier nicht mit Gesetzestexten, meine Herren, sondern schauen Sie sich die Praxis an -, dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit nur die eine Seite der Medaille war. Die andere Seite
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sind immer dafür gewesen, dass der Missbrauch von Zeitarbeit bekämpft wird. Das ist etwas ganz anderes, und das haben wir auch schon seit vielen Jahren vertreten. (Beifall bei der SPD) Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ein Problem ansprechen, das mich zunehmend wütend macht: Frauenpolitik à la CDU/CSU und FDP, das ist eine Art Fata Morgana. (Beifall bei der SPD) Es gibt nämlich immer nur eine große Ankündigung, einen großen Medientrubel und dann am Ende nichts als heiße Luft
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mir beim Lesen Ihres Antrags ein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Es geht zunächst um Änderungen des Teilzeitrechts. Eltern sollen mehr Ansprüche erhalten: zwingende Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit und ein Recht auf Rückkehr in Vollzeitarbeit. Ohne Frage, das hört sich gut an. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja schon mal was!) Wir alle kennen sicherlich Fälle, in denen der Kinderwunsch zur Karrierefalle geworden ist. Ohne Frage: Wer Familien stärken will, muss ihren Bedürfnissen gerecht werden, auch
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wird auch dafür sorgen, dass ein Ersatz eingestellt wird, damit die anderen Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Es geht bei diesen Wünschen also immer um einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch zwischen den Mitarbeitern. Dem wird das Gesetz, das wir derzeit haben, gerecht. Das konzediere ich auch der damaligen rot-grünen Fraktion, die es auf den Weg gebracht hat. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es war nicht alles schlecht, was Rot-Grün gemacht hat!) Denn alle Belange können berücksichtigt werden, und
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der CDU/CSU - Zuruf von der FDP: Ob sie das will?) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Frau Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Connemann, da Sie es ja sonst im Leben nicht so leicht haben, mache ich das gerne. (Heiterkeit - Beifall der Abg. Anette Kramme [SPD]) Frau Connemann, wir - und auch Herr Lehrieder - haben von Ihnen gehört, es gäbe bei der Frage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes keinen Regelungsbedarf; das sei ja schon in der letzten Debatte angeklungen. Darf
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Zitate des Kollegen Lehrieder sind für mich immer außerordentlich erleuchtend. Sie sind in diesem Fall für mich nicht besonders überraschend, weil ich ja - anders als Sie - das Protokoll gelesen hatte und es auch mitgebracht habe. Ich bin froh, dass Sie das jetzt nachgeholt haben und das Protokoll mittels der modernen Technik über Ihr iPhone aufgerufen haben. Das ist gut. (Zuruf der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde, an den Aussagen des Kollegen Lehrieder ist nicht nur nichts auszusetzen, sondern
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sondern ich würde sie auch unterzeichnen. Als Gesetzgeber steht es uns immer nicht nur gut zu Gesicht, sondern es ist auch unsere Pflicht, zu überprüfen, ob gesetzliche Rahmenbedingungen noch der aktuellen Wirklichkeit entsprechen. Dazu gehört auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das wir an jeder Stelle überprüfen. Das gilt übrigens auch bezüglich des § 8, wenn es um Themen wie die Sachbefristung, die Befristung bei Älteren oder auch um Fragen der sachgrundlosen Befristung geht. In diesem Fall haben wir uns außerordentlich gut mit
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Betreuungsquote von fast 50 Prozent haben. Es gibt aber auch Länder wie Nordrhein-Westfalen, rot-grün geführt, mit einer Betreuungsquote von nur noch 20 Prozent. Ich empfehle Ihnen dringend: Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben! Ich habe meine gemacht. Ich habe mir das vom Kollegen Zimmer empfohlene Zitat angesehen. Dort heißt es: Was siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, den Balken aber in deinem Auge bemerkst du nicht? - Das heißt auch: Kehr zunächst vor deiner eigenen Tür. Wohl wahr. (Beifall bei
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Thema debattiert. Ich habe damals herausgestellt, dass es mit Flickschusterei nicht getan sein wird, sondern ein schlüssiges Gesamtkonzept gebraucht wird; darüber sind wir uns in der Koalition einig. Dafür braucht man Zeit. Diese Zeit haben wir uns genommen. Ich denke, das macht sich nun bezahlt. Dieser Gesetzentwurf stärkt den Verbraucherschutz. Er stärkt aber auch im Rahmen des Wettbewerbsrechts kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups mit ihren Innovationen. Ich will, bevor ich näher auf Details eingehe und mich vor allem auf die
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musste gesagt werden!) Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht nur für die Verbraucher. Wir haben in den vergangenen Jahren Geschäftspraktiken erlebt, die nicht mehr vorrangig dem Schutz des Wettbewerbs oder der Urheber dienen. Massenabmahnungen haben sich zu einem eigenen Geschäftsmodell entwickelt, das unabhängig von der in Rede stehenden Rechtsverletzung auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Das hat dazu geführt, dass vielfach auch vor missbräuchlichen Abmahnungen nicht haltgemacht worden ist. Besonders auffällig ist, dass selbst bei geringsten Rechtsverletzungen oft unverhältnismäßig hohe Kosten geltend gemacht werden
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Otto Solms: Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Kollegin Caren Lay. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das soll also jetzt das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz sein, auf das wir seit Jahren gewartet haben. Was die Bundesregierung aber hier und heute vorgelegt hat, hat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf in vielen Punkten leider nur noch wenig zu tun. Im jahrelangen Dauerstreit innerhalb der Koalition sind viele Forderungen verwässert oder verschlimmbessert
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und das Parlament damit vertröstet, dass dieser Drittauskunftsanspruch mit der sogenannten doppelten Gewerblichkeit verbunden sei: Der zur Auskunft Verpflichtete müsse gewerblich tätig sein, und der angebliche Rechtsverletzer müsse im geschäftlichen Verkehr unterwegs sein. Der Bundesrat war anderer Auffassung, er meinte, das stünde im Gesetz nicht drin. Sie von der Großen Koalition haben, obwohl man Sie auf diesen Punkt aufmerksam gemacht hat, darauf beharrt, dass diese sinnvolle Beschränkung im Gesetz stünde. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen lapidar festgestellt, dass es
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Instrument, um gegen schwere Urheberrechtsverletzungen effektiv vorgehen zu können. Der Wortwechsel eben zwischen Herrn Kollegen Montag und Herrn Kollegen Krings hat darauf aufmerksam gemacht, dass wir darüber schon vor längerer Zeit sehr intensiv diskutiert haben. Der Anlass ist seinerzeit gewesen, das Instrument des Strafrechts einzusetzen, um voranzukommen. Das Ziel seinerzeit ist in der Tat gewesen, über das Instrument der Abmahnung, verbunden mit dem Auskunftsanspruch, ein zivilrechtliches Instrument zu schaffen, um schnell Rechtsdurchsetzungen auch ohne Zuhilfenahme der Gerichte zu erreichen und eben
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weil zwar die Straftatbestände nach wie vor richtigerweise im Strafgesetzbuch stehen - der Staat muss die Möglichkeit haben, hier strafrechtlich vorzugehen -, aber entscheidend ist, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Da haben sich eben die Abmahnungen als das Mittel erwiesen, das jetzt genutzt wird, bei dem wir aber Entwicklungen beobachten, die zu Kritik Anlass geben. Insgesamt hat diese Entkriminalisierung, die Verlagerung ins Zivilrecht, tatsächlich stattgefunden. Gegen legitime und juristisch saubere Abmahnungen bleibt von daher weiterhin nichts einzuwenden. Jeder Urheber hat einen
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einer umfassenderen Regelung bedarf. Bei den Datenschutzfragen sind wir enttäuscht. Der erste Entwurf, den Sie vor einem Jahr vorgelegt haben, Frau Ministerin, sah noch vor, dass Datennutzung und Datenweitergabe einer aktiven Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bedürfen. Nun haben Sie das aus dem Gesetzentwurf herausgenommen, sodass die Einwilligung wieder automatisch mit Zustimmung zum Kleingedruckten erteilt wird. Ich halte das für einen echten Rückschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen, dass der Zustand Ihres Entwurfes vom März letzten Jahres wiederhergestellt wird
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Millionen Euro jährlich. Die Frage, meine Damen und Herren, ist natürlich: Wie verantwortungsvoll gehen die Länder mit diesen Kompensationszahlungen des Bundes um? Ich erinnere mich, dass das Land Berlin - man kann das auch nachschauen - unter Regierungsbeteiligung der Linken dieses Geld, das eigentlich für Investitionen im sozialen Wohnungsbau gedacht war, zweckentfremdet hat. (Sebastian Körber [FDP]: Hört! Hört!) Ich wiederhole mit anderen Worten: Man hat es ganz anders verwendet, als es eigentlich gedacht war. Damals hätte die Linke zeigen können, wie sehr ihr
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LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben mit dem Finger auf Nordrhein-Westfalen oder auf andere Bundesländer gezeigt. Ich kann Ihnen nur sagen: NRW ist genauso gut wie Bayern und viele andere Bundesländer auch. NRW hat ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, das im letzten Jahr in Kraft getreten ist, und will Bauträgern, die den Studenten Wohnungen anbieten, verbilligte Kredite ermöglichen. Es wird Zeit, dass wir etwas unternehmen und nicht die Hände in den Schoß legen. Wir fordern ein nationales Aktionsprogramm für Wohnen
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In der Analyse sind wir uns einig. Wir benötigen etwa 70 000 bis 80 000 zusätzliche Wohnungen und Heimplätze. Wenn wir uns, Frau Kollegin Gohlke, den heute vorliegenden Antrag Ihrer Fraktion anschauen, erkennen wir: Das ist vielleicht das schlechte Gewissen, das Sie gerade haben. Was Sie nicht wahrhaben wollen: Sie haben bis zum Jahr 2011 im Land Berlin, in dem wir uns ja befinden, mitregiert. Was haben Sie da gemacht? Nichts! Der Kollege Holmeier hat es bereits angesprochen: In der Föderalismusreform
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Hausaufgaben gemacht. Es gab nicht nur Runde Tische; da sind Sie anscheinend falsch informiert. Ich bin auch optimistisch, dass wir gemeinsam einiges bewegen können. Aber Sie greifen da einfach viel zu kurz. Der Bund muss die Rahmenbedingungen setzen. Das Geld, das vom Bund bereitgestellt wird - es sind immerhin 518 Millionen Euro per annum für den sozialen Wohnungsbau und 455 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln, zum Beispiel für die energetische Stadtsanierung -, muss von den Ländern richtig eingesetzt werden. In vielen Ländern regiert die
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der ortsüblichen Vergleichsmiete einführen würden - das haben Sie schon angesprochen -, würde überhaupt keiner mehr etwas bauen und sanieren, und das wäre das Allerschlimmste. Ausreichend bezahlbarer Wohnraum ist der beste Mieterschutz; er ist auch das Beste für Studentinnen und Studenten. Nicht "das Wir entscheidet" hier am Schluss. Entscheidend ist vielmehr, dass wir zielgerichtete Investitionen ermöglichen und Verordnungen und Gesetze entsprechend flexibilisieren, damit Wohnungsbau stattfinden kann. Die schwarz-gelbe Koalition hat ihre Hausaufgaben gemacht. Vielleicht macht gerade die SPD in den Ländern, in denen
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