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und in Polen bei einer 0,2-Promille-Grenze, wie ich eben sagte, 28 % aller Verkehrstoten leider Alkoholtote sind? Worauf führen Sie das zurück? Sind Sie der Meinung, daß dann, wenn man diesen Grenzwert auf 0,0 herabsetzt, sich aber niemand daran hält, das Problem bewältigt ist? Es ist doch allemal besser, hier schärfer zu kontrollieren, als etwas zu beschließen, das von den meisten Bürgern dann zu guter Letzt nicht eingehalten wird. (Beifall bei der CDU/CSU und F.D.P.) Gila Altmann (Aurich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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Worauf führen Sie das zurück? Sind Sie der Meinung, daß dann, wenn man diesen Grenzwert auf 0,0 herabsetzt, sich aber niemand daran hält, das Problem bewältigt ist? Es ist doch allemal besser, hier schärfer zu kontrollieren, als etwas zu beschließen, das von den meisten Bürgern dann zu guter Letzt nicht eingehalten wird. (Beifall bei der CDU/CSU und F.D.P.) Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da kann ich natürlich die Gegenfrage stellen: Welchen Schluß ziehen Sie daraus? Heißt das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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000 Fahrer und Fahrerinnen sind im Regierungsbezirk Köln kontrolliert worden. Man hat 95 Blutproben genommen, 66 Führerscheine entzogen, und der höchste Wert lag bei 3,96 Promille. Ich würde sagen: Diesen Wert erreicht man nicht einmal hier im Bundestag. Wollen Sie das als Grenzwert nehmen? (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der PDS - Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: 7 % der Unfälle sind alkoholbedingt!) Meistens sind nämlich die nichtalkoholisierten und die schwächeren Verkehrsteilnehmer - das sind Fußgänger, das sind Radfahrer, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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0,8-Promille-Grenze ist keine staatliche Erlaubnis für Trunkenheitsfahrten. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Joachim Hörster [CDU/CSU]: So ist es! Das wissen sie aber nicht!) Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein wohl durchdachtes Sanktionssystem, das die notwendigen festen Grenzen für Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeit von 1,3 und 0,8 Promille mit einer Strafandrohung für tatsächlich vorliegende Fahruntüchtigkeit unabhängig von dem konkreten Meßwert an Blutalkohol kombiniert. Dabei ist die hier angesprochene 0,8-Promille-Grenze lediglich der absolute und in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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die Formulierung eines Gebots im Straßenverkehr. Es geht nicht allein um die rechtliche Würdigung dieses Problems. Genau von dieser Entwicklung des Bewußtseins sind wir meilenweit entfernt. Alkohol am Steuer gilt - ganz besonders unter Männern - noch immer als Kavaliersdelikt, als etwas, das schon mal vorkommen kann, wenn nach den drei, vier Bierchen die Selbstüberschätzung einsetzt und vor der Kneipentür die geballten Pferdestärken warten. Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin, bitte. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS): Ich bin gleich fertig. Es ist allerdings auch tatsächlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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Todesstrafe wird ausgeschlossen. Der Grundsatz „ne bis in idem" ist verankert. Ausgeschlossen ist auch ein Verfahren gegen Abwesende. Grundlegende rechtsstaatliche Garantien sind also festgehalten. Ich möchte auf einen besonderen Gesichtspunkt eingehen, der mit dem strafrechtlichen Legalitätsgrundsatz zusammenhängt: In dem Statut, das hierfür maßgeblich ist, sind keine konkreten Strafandrohungen fixiert. Wie bereits gesagt, ist der Ausschluß der Todesstrafe festgestellt. Im übrigen aber gilt: Die Sanktion ist Freiheitsstrafe. Nun könnte man überlegen: Ist das zu unbestimmt? Ich hin der Auffassung, daß dies letztlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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F.D.P.]) Wir haben nämlich gesagt: Wir nehmen das in die Begründung des Gesetzes auf, so daß ausdrücklich festgestellt wird, daß der Deutsche Bundestag dieses Problem gesehen hat. Ich möchte eine letzte Bemerkung dazu machen. Dies ist ein Gesetz, das nicht in breiten Bevölkerungskreisen Anwendung findet, so daß man sagen könnte: Hier besteht ein besonderer Informationsbedarf, wie die Rechtslage ist. Es ist ein bei Völkermord und ähnlichen Tatbeständen sehr punktuell greifendes Gesetz. Ich glaube, daß es eine ausreichende Klarstellung ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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feststellen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf politisch nachdrücklich zu begrüßen ist und durchgreifende rechtliche, auch rechtsstaatliche Bedenken nicht bestehen. Wir machen mit der Errichtung dieses Gerichts einen großen weltpolitischen Fortschritt. Ich glaube, es ist nicht vermessen, das so zu formulieren. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Professor Dr. Jürgen Meyer, Sie haben das Wort. Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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Staaten - in meinem Beispielfall an die Bundesrepublik - auszuliefern, allerdings unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit. Das heißt, wir müßten auch bereit sein, deutsche Staatsangehörige zur Verhandlung vor einem amerikanischen Gericht auszuliefern. Dem steht jedoch die Verfassung entgegen. Das ist ein Problem, das sich in einer Vielzahl von Fällen in den vergangenen Jahrzehnten gestellt hat und über das wir nachdenken müssen. Eine Lösung könnte darin bestehen, den Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes drastisch einzuschränken. Eine andere aber - dafür habe ich immer wieder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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heißt, wir müßten auch bereit sein, deutsche Staatsangehörige zur Verhandlung vor einem amerikanischen Gericht auszuliefern. Dem steht jedoch die Verfassung entgegen. Das ist ein Problem, das sich in einer Vielzahl von Fällen in den vergangenen Jahrzehnten gestellt hat und über das wir nachdenken müssen. Eine Lösung könnte darin bestehen, den Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes drastisch einzuschränken. Eine andere aber - dafür habe ich immer wieder plädiert - könnte darin bestehen, unter den zivilisierten Staaten der Welt den Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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Natur dieser großen Aufgabe, die immer wieder so viele Rückschläge mit sich gebracht hat - bis in die jüngste Zeit, schmerzlich sichtbar und fühlbar -, daß die Schritte, die derzeit überhaupt nur möglich sind, nicht vollkommen sind. Deshalb ist auch das Gesetz, das heute hier zur Verabschiedung ansteht, im wahrsten Sinne des Wortes eine lex imperfecta. Es ist ja nicht so ganz die Art des feinen Gesetzgebers, daß wir den größten Teil der Einwohner dieses Landes und insbesondere alle deutschen Bürger von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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was es in Wirklichkeit bedeutet, ein deutsches Gesetz mit dieser Auswahl zu verabschieden. (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Das ist genau das Problem!) Deshalb hat es auch gewisse Schwierigkeiten bei der hier mehrfach angesprochenen Frage gegeben, ob und wie wir das unseren internationalen Partnern, denen gegenüber wir ja verpflichtet sind, hier handelnd tätig zu werden, mit dem Wortlaut des Gesetzes genügend deutlich machen. Daher kam unsere Anregung in der Sitzung des Rechtsausschusses zu erwägen, ob nicht durch den Zusatz „Art. 16
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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ja verpflichtet sind, hier handelnd tätig zu werden, mit dem Wortlaut des Gesetzes genügend deutlich machen. Daher kam unsere Anregung in der Sitzung des Rechtsausschusses zu erwägen, ob nicht durch den Zusatz „Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes bleibt unberührt" das durchaus Selbstverständliche - ich folge dieser Beurteilung aller Vorredner -, daß nämlich das Grundgesetz nicht einfachgesetzlich gebrochen werden kann, jedenfalls aus Gründen der Fairneß, aus gewissen Stilgründen auch im Gesetzestext und nicht nur, wie jetzt geschehen, im Bericht des Ausschusses zum Ausdruck
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein geeignetes und durch die UN-Charta legitimiertes Verfahren ist, nur weil die Völkergemeinschaft bisher nicht in der Lage war, den notwendigen Strafgerichtshof zu bilden. Der Sicherheitsrat wirkt hier als Gesetzgeber und mit dem Tribunal, das als sein Hilfsorgan fungiert, zugleich als Richter. Für beide Funktionen gibt ihm die Charta in meinen Augen kein Mandat. Dieser tiefe Eingriff in die Gerichtsbarkeit und das Auslieferungsrecht aller Staaten ist mit einer Berufung auf Kapitel VII der Charta nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1995 () [PBT/W13/00024]
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Amts, die in der Drucksache V/908 enthalten sind. Ich rufe die Frage IV/8 — des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert — auf: In welcher völkerrechtlich für die Vereinigten Staaten und die Bundesrepublik verbindlichen Vereinbarung ist festgelegt, daß die Vereinigten Staaten das Recht haben — das sie nach deutschen Pressemeldungen ausüben —, wehrpflichtige Deutsche, die sich für einige Zeit in den Vereinigten Staaten aufhalten, ohne daß sie die Absicht haben, dort zu bleiben oder amerikanische Staatsbürger zu werden, zum Wehrdienst in der US-Wehrmacht einzuziehen? Herr Bundesaußenminister, bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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mir natürlich nicht bekannt. Aber vielleicht darf ich die Sache einmal grundsätzlich klarstellen. Es gibt zwei Arten von Visa. Die eine ist die des erklärten Willens, eine andere Staatsangehörigkeit unter den bekannten Vorschriften zu erwerben. Das andere ist ein Visum, das den Status eines zum dauernden Aufenthalt Berechtigten gibt. Bei jeder dieser Möglichkeiten steht fest, daß man sich dem Wehrdienst entziehen kann oder daß man — so sage ich vielleicht richtiger — keinen Wehrdienst zu leisten hat, wenn man die Absicht erklärt, auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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wenn er in die Vereinigten Staaten gehen will, wissen, was er will. Will er amerikanischer Staatsbürger werden, dann wird er erklären, daß das seine Absicht ist. Will er einen dauernden oder einen längeren Aufenthalt — ohne diese Absicht — nehmen, wird er das auch erklären. Und wenn er sich dort nur als Student oder für irgendeinen kurzfristigen Zweck aufhalten will, wird er das auch erklären. Aber aus keiner dieser Erklärungen folgt etwa eine Einziehung zum Wehrdienst gegen seinen Willen. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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erklären, daß das seine Absicht ist. Will er einen dauernden oder einen längeren Aufenthalt — ohne diese Absicht — nehmen, wird er das auch erklären. Und wenn er sich dort nur als Student oder für irgendeinen kurzfristigen Zweck aufhalten will, wird er das auch erklären. Aber aus keiner dieser Erklärungen folgt etwa eine Einziehung zum Wehrdienst gegen seinen Willen. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Spitzmüller! Spitzmüller (FDP) : Herr Minister, war die Rechtslage früher einmal durch amerikanisches oder internationales Recht so geregelt, daß deutsche Einwanderer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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bestätigen kann. Auf diese Kündigung von 1954 möchte ich mich hier nicht festlegen, weil ich das nicht genau weiß. Aber es liegt eine Änderung der Bestimmungen vor. Aber das wird ja nachher vielleicht noch zur Sprache kommen, vielleicht verschieben wir das auf den zweiten Teil der Beantwortung. Vizepräsident Schoettle: Dann Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter Bechert, Frage IV/9: Wenn es eine solche in Frage IV/8 beschriebene Vereinbarung gibt — was zu bezweifeln ist, denn sie wurde dem Deutschen Bundestag nicht mitgeteilt —, so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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der Sie damals als Bundesminister auch zugestimmt haben, daß Deutsche nicht in Vietnam Kriegsdienst leisten sollten? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube, dies wäre jetzt doch eine unzulässige Vereinfachung. Die Sache liegt um ein gutes Stück komplizierter, wie ich das gerade auseinandergesetzt habe. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Bechert. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) : Ich darf Sie zu dem, was Sie vorhin gesagt haben, darauf hinweisen, daß Herr Dr. Kempner nicht von wenigen Fällen ausländischer Staatsangehöriger geschrieben hat, sondern von mehreren tausend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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den Zeitungen — erklärt hat, es sei nicht möglich, daß jemand mit einem befristeten Visum zum Einsatz nach Vietnam komme? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Es würde mich interessieren, ob hier nicht eine Verwechslung vorliegt. Ich habe vorhin gesagt: Das Visum, das ein „permanent resident" abgibt, ist auf jeden Fall, wenn Sie so wollen, mit der genannten Folge außer Kraft zu setzen, und ich sprach von der befristeten Zeit. — Herr Kollege, sagten Sie, es sei ein Visum gewesen, das jetzt per Ende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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gesagt: Das Visum, das ein „permanent resident" abgibt, ist auf jeden Fall, wenn Sie so wollen, mit der genannten Folge außer Kraft zu setzen, und ich sprach von der befristeten Zeit. — Herr Kollege, sagten Sie, es sei ein Visum gewesen, das jetzt per Ende 1968 erteilt worden sei? Spitzmüller (FDP) : Ein befristetes Visum. Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Das würde mich an sich überraschen. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Berlin! Berlin (SPD) : Herr Minister, unterliegt nun derjenige, der in den Staaten seiner
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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Abgeordneter Berlin! Berlin (SPD) : Herr Minister, unterliegt nun derjenige, der in den Staaten seiner Wehrdienstpflicht nachkommt, ohne dort bleiben zu wollen, und später in die Bundesrepublik zurückkehrt, auch hier noch einmal der Wehrdienstpflicht? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege, das setzt schon eine sehr detaillierte Kenntnis des deutschen Wehrdienstgesetzes voraus. Grundsätzlich glaube ich Ihre Frage bejahen zu können. Aber ich möchte vermuten, daß das Befreiungsfälle sein würden. Ich will hier nichts Falsches sagen, ohne mich noch einmal genau mit dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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dafür gibt, welche wehrrechtlichen Konsequenzen das für sie haben könnte? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: In der Tat, Herr Kollege, das ist eine Frage, auf die ich gern noch ein paar Worte sagen möchte: Es gibt ein Amt für Auswanderung, das ein umfangreiches Merkblatt für Einwanderer in die Vereinigten Staaten ausgearbeitet hat und es allen Anfragenden zur Verfügung stellt. Ferner geben die amerikanischen Auslandsbehörden Auskünfte über den Wehrdienst in den Vereinigten Staaten. Schließlich stellen unsere eigenen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]
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ist, hätte ich gegen eine solche Anordnung keine Bedenken. Vizepräsident Schoettle: Eine weitere Zusatzfrage. Spitzmüller (FDP) : Herr Minister, Ihnen ist dann sicherlich auch nicht bekannt, wieviel Deutsche im Alter von 18 bis 26 Jahren sich 'zur Zeit mit einem Visum, das länger als ein Jahr dauert, in Amerika befinden? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Nein, das ist mir in der Tat nicht bekannt. Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Bechert! Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) : Herr Minister, halten Sie es nicht für nötig, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.09.1966 () [PBT/W05/00056]