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klarmachen: Manche Wege, die für uns alltäglich sind, sind für eine große Zahl von Menschen eine große Anstrengung und Überwindung. Im vorliegenden Antrag sind drei Vorschläge enthalten, wie der Deutsche Bundestag in leichter und einfacher Sprache kommunizieren sollte. Die Vorschläge, das Internet dafür stärker zu nutzen und eigenständige Publikationsangebote zu entwickeln, finde ich sehr gut. Für die Zeitung "Das Parlament" gilt nach meiner Einschätzung, dass sie gerne auch eine leichter lesbare Seite enthalten sollte. Diese Seite könnte und sollte sich aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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muss auf allen Ebenen angegangen werden! Dies kann nicht alleine Aufgabe der Jobcenter und Agenturen sein. Denn glücklicherweise sind nicht alle Menschen, die einfache Sprache benötigen oder bevorzugen, arbeitslos. Auch wenn die Menschen, die nur wenig lesen und schreiben können, das Lernen nachholen wollen, brauchen sie die Unterstützung der Arbeitgeber: Vielleicht über eine flexiblere Schichteinteilung, einen Bildungsurlaub oder die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Volkshochschulen können noch so gute Angebote machen. Sie erreichen ihre Zielgruppe, indem sie zum Beispiel Plakate aufhängen und
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anbieten, an dem sowohl Gehbehinderte als auch die anderen Schüler teilnehmen können. Auch gibt es viele Förderschulen, die sich in privater Trägerschaft befinden, wie zum Beispiel christliche Kirchen, Sozialverbände oder Stiftungen. Die haben die nötigen Mittel und fachlich ausgebildetes Personal, das solchen Anforderungen gewachsen ist. Denn inklusive Sportangebote bedeuten exklusive Förderung. Hier sind spezielle Ausbildungen und zusätzliche benötigte Sachmittel erforderlich, welche nicht jede Regelschule stemmen kann. Schon gar nicht, wenn die Regelschulen keine angemessene Förderung durch die Länder erfahren. Auch muss
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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leichter Sprache gehört ebenfalls zur Aufgabe der Barrierefreiheit. Sie sehen also, dass es viel mehr bedarf, um eine inklusive Gesellschaft im Sport zu erreichen. Barrieren entstehen zuallererst im Kopf und müssen dort auch zuerst beseitigt werden. Wenn wir es schaffen, das defizitorientierte Denken in unserer Gesellschaft zu überwinden und eine wirkliche Barrierefreiheit zu erreichen, profitieren wir alle davon. Schon ein Blick auf den demografischen Wandel zeigt uns, dass Barrierefreiheit uns alle angeht und nicht nur die rund 9 Millionen direkt Betroffenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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eine erfolgreiche Inklusion hinweist. Sport ist niederschwellig und begeistert Jung und Alt in allen sozialen Lagen. Diese Chance sollten wir insbesondere nach den besonderen Erfolgen unserer deutschen Mannschaft bei den Paralympics und der großen Begeisterung in der Bevölkerung dafür nutzen, das Thema Inklusion in die Gesellschaft zu transportieren und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch im Sport voranzutreiben. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Sportausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12915, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache
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Fata Morgana steht es am Horizont, schön anzusehen, aber jeder weiß, vor allem jeder aus den Regierungsparteien: Erreichen werden wir dieses Wertstoffgesetz nie. Ähnlich sieht es bei allen anderen Vorhaben des BMU in der Abfallpolitik aus, sei es die Mantelverordnung, das Ressourcenschutzprogramm, die Phosphatrückgewinnungsverordnung oder die angekündigten Verordnungen für einzelne Stoffströme. Alles Ankündigungen, schöne Worte, hehre Ziele, aber konkret passiert gar nichts. Ein schönes Beispiel dafür sind die Äußerungen des Bundesumweltministers Altmaier auf der Internationalen Konferenz zur Verhinderung von Meeresmüll in
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Umwelt, der Verbraucher und auch unserer Wirtschaft. Mit Ihrem Nichthandeln gefährden Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, alles Erreichte. Die heute hier diskutierten Anträge sind dafür ein Beispiel. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen greift ein Problem auf, das auch wir Sozialdemokraten seit längerer Zeit thematisiert haben. Die Sammel- und Recyclingquote für Elektroaltgeräte in Deutschland ist im europäischen Vergleich zwar Spitze. Die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie war zum damaligen Zeitpunkt angemessen und im europäischen Vergleich beispielgebend. Trotzdem ist gerade
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gibt es derzeit noch keine geeigneten Recyclingverfahren. Nicht zuletzt unterscheiden sich die Geräte darin, wie sie für den Einbau von Recyclingmaterialien geeignet sind. Das heißt, sie brauchten für jeden Gerätetyp eine eigene Quote. Ein bürokratisches Unding. Unser Ziel ist es, das System der Wiederverwendung und des Recyclings von Elektrogeräten zu optimieren. In Ihrem Antrag finden sich Ansätze, die wir als FDP mittragen können, aber in Ihren Forderungen schießen Sie über eine realitätsnahe Umsetzung hinaus. Ähnlich sehe ich den Antrag der SPD
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können. Was ist die Schlussfolgerung? In meinen Augen ist es sinnvoll, dieses Netz weiter auszubauen, gegebenenfalls auch mit einer verschärften Rücknahmepflicht, aber nicht für jeden Tante-Emma-Laden. Das kann erst wünschenswert sein, wenn Energiesparlampen kein Quecksilber mehr enthalten, ein Ziel, auf das wir auf europäischer und nationaler Ebene hinarbeiten müssen. In seiner jetzigen Form schießt Ihr Antrag aber über sein Ziel hinaus und ist zum Teil eher kon-traproduktiv. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Schutz der Umwelt und alte Geräte - wie geht das zusammen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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vereinfacht. Alle diese Alt-Geräte schlummern in unseren Haushalten oder werden entsorgt. Oft nicht fachgerecht, und das, obwohl sie noch nutzbar oder mit wenig Aufwand aufrüstbar wären. So gehen viele der in ihnen enthaltenen wertvollen Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf verloren. Der Ansatz, das Recycling der Rohstoffe aus den Elektronikgeräten zu verbessern, ist löblich, und die Vorschläge der Grünen könnten die Erfassung der Rohstoffe etwas verbessern. Deshalb stimmt die Linke diesem Antrag zu, auch wenn wir schon bei der Behandlung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im letzten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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wird. So geht auch der vorliegende Gesetzentwurf von gerade einmal 250 Anträgen auf Familienpflegezeit durch Beamtinnen und Beamte aus. Da kann man schon von einem reinen Nischenangebot sprechen. Ich möchte nun noch auf den zweiten Teil des vorgelegten Gesetzentwurfes eingehen, das Hinausschieben der Altersgrenze. Freiwillige Dienstzeitverlängerungen kann ich nur begrüßen. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich die Freiwilligkeit einer solchen Verlängerung. Alles andere finde ich nicht zielführend. Insofern begrüße ich es, dass die Koalition einen der Kritikpunkte der Sachverständigengutachten im Rahmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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den vorliegenden Gesetzentwurf erstmalig im Plenum debattiert. Es ist erfreulich, dass die Koalition sich auf Initiative der FDP-Fraktion auf wichtige Änderungen verständigt hat und wir den Gesetzentwurf in geänderter Form heute beschließen können. Ziel der Regelung ist in erster Linie, das Familienpflegezeitgesetz auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen. Für Arbeitnehmer und für Tarifangestellte im öffentlichen Dienst gilt es seit Anfang 2012. Anfang dieses Jahres wurden Stimmen aus den Reihen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen laut, nach denen
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haben, können künftig diese Lücken auffüllen, indem sie über ihr gesetzliches Pensionsalter hinaus bis zu drei Jahre weiterarbeiten. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, den Höchstruhegehaltsatz von 71,75 Prozent doch noch zu erreichen. Außerdem erhöhen wir die Attraktivität des Modells FALTER, das Beamten ermöglicht, mit reduzierter Arbeitszeit in Ruhestand zu gehen. Bisher war bei Inanspruchnahme des FALTER-Modells wegen eines Versorgungsabschlags ein finanzieller Nachteil gegenüber dem herkömmlichen Ruhestandseintritt verbunden. Dieser Abschlag fällt nun weg. Auf Initiative und Druck der FDP-Fraktion werden mit einem
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durchaus unterschiedliche Modelle vorstellen, mit denen dem Wunsch von Beschäftigten entgegengekommen werden kann, eine Auszeit für die Pflege zu nehmen. Eingehend hat dazu der Familienausschuss eine Anhörung durchgeführt. Die Bundesregierung hat sich für den Bereich der Beamtinnen und Beamten entschieden, das Familienpflegezeitmodell für die Tarifbeschäftigten wirkungsgleich zu übernehmen. Von allen denkbaren Möglichkeiten hat sie sich letztendlich, wie bei den Tarifbeschäftigten auch, damit für die maximal eigenverantwortliche - früher hätte man gesagt: neoliberale - Lösung entschieden. Eine solidarische Leistung, etwa in Gestalt der von
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dies jedoch nicht. Und an sich sind Arbeitsplätze so zu organisieren, dass für solche Ausfälle Kompensationsmöglichkeiten bestehen, weil diese mehr als erwartbar sind. Zudem kann der Forderung der Gewerkschaften nach einem Rechtsanspruch auf Wahrnehmung der Pflegezeit im öffentlich-rechtlichen Verhältnis nicht das allein für den privatwirtschaftlichen Bereich passende, aber auch dort schwierige Argument entgegengehalten werden, die Arbeitgeber würden bei einer gesetzlichen Verpflichtung jegliche Akzeptanz des Gesetzes verweigern. Der Begriff der Angehörigen ist im Gesetzentwurf zu eng definiert; wir teilen da die Kritik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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Anträge der Linken. Sie sollten lieber anerkennen, dass die Sanierung der Braunkohlentagebaue und anderer Altstandorte in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Vorzeigeprojekt des Aufbaus Ost darstellt. Daran kann es ernsthaft keinen Zweifel geben. Wir sprechen hier von einem Mammutprojekt, das neben der Wismutsanierung seinesgleichen sucht. So wurden in den ersten zehn Jahren seit der Wiedervereinigung mehr als 30 Tagebaue und über 40 weitere Produktionsstandorte in der Lausitz und in Mitteldeutschland stillgelegt. Wir reden hier von einer Gesamtfläche, die über 1
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Binnengewässer, ohne den Bodensee, vergrößert sich damit um 20 Prozent. Wir haben hier Landschaften geschaffen für die Naherholung, zum Wandern und Spazierengehen, zum Angeln, Rudern, Segeln und für viele andere Freizeitaktivitäten mehr. In den vergangenen zwei Jahren galt es nun, das 5. Verwaltungsabkommen auszuhandeln. Bund und Braunkohlenländer haben sich dabei - ich nannte die Summe bereits - auf ein Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Euro geeinigt. Die bergtechnischen Sicherungsarbeiten sind mittlerweile zu fast 100 Prozent abgeschlossen. Die Tagebauseen werden bis 2015 bis auf wenige
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zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Menschen in den betroffenen Regionen, die Unternehmen und die Kommunen haben jetzt eine Planungs- und Zukunftssicherheit bis 2017. Dazu werden über 1,2 Milliarden Euro von Bund und den Ländern bereitgestellt. Viel Geld, das Perspektiven eröffnet. Und für die Zeit nach 2017 wurde vereinbart und im § 5 (1) festgeschrieben: "Der Bund und die Länder vereinbaren, für den Zeitraum nach 2017 die Vorgehensweise für eine darüber hinausreichende Fortführung der Braunkohlesanierung und für eine abschließende Übertragung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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bei. Der Antrag der Linken war bereits bei seiner Einbringung ein Schaufensterantrag und gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen: Der Kommunismus fördert den Raubbau an der Natur und die Missachtung der Schöpfung. Überall dort, wo Kommunisten regierten oder gar noch regieren, das gleiche Bild: Umweltzerstörung, Verödung der Natur. Gott sei Dank hat das in Deutschland ein Ende und wir arbeiten daran, dass es nie wieder eine Zukunft für diese menschenmissachtende Ideologie gibt. Aus meinen Ausführungen ist deutlich geworden: Wir lehnen den Antrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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damit die Sicherstellung des militärischen Auftrages mit dem vorhandenen Personal zu gewährleisten sei. Es ist nicht akzeptabel, wenn Regelungen zulasten von Beamtinnen und Beamten eingeführt werden, weil die Verantwortlichen der Bundeswehr und letztlich die Bundesregierung nicht in der Lage sind, das Problem an sich - die Behebung des Personalmangels - zu lösen, um einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten. Schon aus diesem Grund lehne ich eine solche Regelung ab. Solange aber diese Ausnahmesituation herrscht, darf man die Bereitschaft und das Engagement der Beamtinnen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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heutigen Tag zur Abstimmung stehenden Gesetze zu Fragen des öffentlichen Dienstrechtes, zum Altersgeld, zur Fami-lienpflegezeit und zur Professorenbesoldung kranken an dem gleichen Problem: Die Gesetzentwürfe ändern das Recht des öffentlichen Dienstes in vielen Details, aber sie folgen keinem durchdachten Konzept, das für eine Reform zur Modernisierung des Dienstrechts - nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels - notwendig wäre. Ihnen fehlt eine Vision, und Ihnen fehlt der Mut, über Ihre selbstgesetzte Grenze der Kosten- und Planstellenneutralität hinwegzuschreiten. Mit Stückwerk kann man sich über die
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Chaoskoalition zu tun. Und hier wird recht gut sichtbar, wie diese Koalition arbeitet, wie diese Koalition gearbeitet hat. Potemkin lässt grüßen! Fassaden und wenig Substanzielles dahinter. Einige zentrale Schlagwörter der Debatte werden okkupiert. Man gibt jetzt vor, ja man beansprucht, das Altersgeld und die Familienpflegezeit eingeführt zu haben. Zur Aufhübschung der mageren Bilanz beim Zukunftsthema demografischer Wandel versucht man zugleich, diese Themen als demografiepolitische Maßnahmen zu verkaufen. Doch wer nur ansatzweise hinter das Marketing dieser Politik schaut, wird enttäuscht. Wer es
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damit einer Rechtsvereinheitlichung im Sinne eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes Rechnung. Darüber hinaus beabsichtigen wir mit unserem Gesetzentwurf, sowohl neuen Marktentwicklungen als auch technologischem Fortschritt durch die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines ausgewogenen Systems, das sinnvolle Vereinfachungen und Liberalisierungen mit effektiven Regelungen der Überwachung kombiniert, angepasst an europäische Entwicklungen und Vorgaben. Wir wollen uns in unserem Gesetzentwurf auf die regelungsbedürftigen Aspekte konzentrieren und auf das erforderliche Maß beschränken. Das Mess- und Eichgesetz erfasst lediglich Messgeräte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
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gesetzlichen Anforderungen geprüft werden. Dies betrifft circa 240 000 Geräte jährlich. Verbindliche Voraussetzung für eine zuverlässige und praktikable Anwendung dieses Modells ist, die Kompetenz besagter Stellen mittels eines europaweiten Akkreditierungsverfahrens sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage dazu stellt ein deutsches Akkreditierungsstellengesetz dar, das auch Sanktionierungen wie den Entzug einer Lizenz, Konformitätsbewertungen vorzunehmen, vorsieht. Somit tragen wir Sorge dafür, dass die Kompetenz und Integrität der Konformitätsbewertungsstellen durch ein umfassendes Sicherungssystem fortlaufend gewährleistet wird. Der Wegfall der Ersteichung führt nicht nur zu Kostenentlastungen bei den
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Eichordnung sowie die Eichkostenverordnung, angepasst. Damit soll eine neue durchgängige Systematik für das gesetzliche Messwesen geschaffen werden, nachdem Eichordnung und Eichgesetz durch nachträgliche Anpassungen an europäische Entwicklungen unübersichtlich geworden waren. Als wesentliche Änderungen sind die nunmehr vollständig liberalisierte sogenannte Ersteichung, das Inverkehrbringen und umfangreichere Marktüberwachungstätigkeiten zu nennen. In nachvollziehbarem Umfang wurden auch Informationspflichten erweitert. Bußgelder können künftig in deutlich gesteigerten Größenordnungen erhoben werden. Erstmalig wurde infolge der liberalisierten Ersteichung die Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Messgerätes festgeschrieben. Betroffen von dem Gesetzentwurf
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