3,111,446 matches
-
nun wohl endlich abschließend beraten und beschlossen. Nur zu gerne hätten auch wir Sozialdemokraten heute zu diesem von uns seit Jahren offensiv und intensiv verfolgten Vorhaben Ja gesagt. Doch das ist uns nicht möglich. Es ist nämlich bestenfalls ein Halbfertigprodukt, das die Koalition heute als Patentlösung verkaufen will. Für so etwas reichen wir jedoch nicht die Hand. Erstaunlich, dass überhaupt eine Einigung erzielt wurde; denn die Widerstände im Bundesinnenministerium waren und sind gewaltig. Das Ende des öffentlichen Dienstes, dessen Ausbluten nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
nun weitaus günstigere Konditionen fest. Danach kann das Altersgeld nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren im öffentlichen Dienst beantragt werden, von denen fünf im Bundesdienst absolviert sein müssen. Das Altersgeld wird gemäß der Beamtenversorgung bis hin zur Rente regelmäßig dynamisiert, das heißt an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst. Der Gesetzentwurf sieht einen Abschlag von 15 Prozent im Vergleich zur vollen Versorgung vor, den wir später nochmals prüfen werden. Grundlage dieses Kompromisses war die Regelung aus Baden-Württemberg, wo das Altersgeld Anfang 2011 eingeführt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
heutigen Tag zur Abstimmung stehenden Gesetze zu Fragen des öffentlichen Dienstrechtes, zum Altersgeld, zur Familienpflegezeit und zur Professorenbesoldung kranken an dem gleichen Problem: Die Gesetzentwürfe ändern das Recht des öffentlichen Dienstes in vielen Details, aber sie folgen keinem durchdachten Konzept, das für eine Reform zur Modernisierung des Dienstrechts - nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels - notwendig wäre. Ihnen fehlt eine Vision, und Ihnen fehlt der Mut über Ihre selbstgesetzte Grenze der Kosten- und Planstellenneutralität hinwegzuschreiten. Mit Stückwerk kann man sich über die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gemeinsam haben wir über das Altersgeld in der ersten Lesung ja durchaus lebhaft diskutiert. Das ist bei einem zuweilen etwas hölzern daherkommenden Thema wie dem Beamtenrecht ja doch auffällig. Ich sage Ihnen, warum das so war - ich wiederhole das gern -: Die Aufregung auf Koalitionsseite bezog sich, neben der späten Stunde vielleicht, auch darauf, dass Sie von uns nicht daran erinnert werden wollten, dass die Koalition sich zum einen hinsichtlich der grundsätzlichen Einführung des Instruments
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
abweicht. Manchmal siegt die Vernunft, wie bei der jüngst beschlossenen Aufhebung des Patentes für die Apple-Wischtechnik durch das Bundespatentgericht in München; aber es gibt Tausende ähnlicher Fälle, die einer Überprüfung bedürfen. Jimmy Schulz (FDP): Heute sprechen wir über ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt. Bereits vor zehn Jahren habe ich meine erste Rede auf einer Demonstration gegen Softwarepatente gehalten. Es freut mich deswegen sehr, dass wir den von mir und Günter Krings erarbeiteten Antrag heute hier diskutieren. Besonders freue
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
und sehr teuer und führt trotzdem nur selten zum Ziel. Denn diese Frage entscheiden zum Schluss zumeist Gerichte, die ihrerseits nicht immer ausreichend technisch kompetent sind, um triviale von relevanten Patenten zu unterscheiden. Dazu kommt eine expansive Eigendynamik des Patentwesens, das sich in der Regel aus den Gebühren selbst finanziert. Dieses absurde System der Abschottung vernichtet Milliardenwerte, etwa wenn Firmen nur noch sogenanntes "Geistiges Eigentum" besitzen und als Geschäftsmodell Innovatoren auf eine unberechtigte Nutzung verklagen. Eine Studie der Universität Boston geht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
lösen können. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Einzelentwickler und Unternehmen riskieren bei der Entwicklung neuer Software durch eine heute in Teilen unklare Rechts- und eine häufig unüberschaubare Patentlage unbeabsichtigt, die Patente Dritter zu verletzen. Anders als das Urheberrecht, das eine konkrete Programmierung schützt, ist der Patentschutz wesentlich weiter gehender, indem er auch Ideen schützt, ganz unabhängig von der konkreten Umsetzung in ein bestimmtes Programm. Aufgrund schneller Innovationszyklen, einer ganz erheblichen Anzahl von gewährten Softwarepatenten und der unklaren Formulierung vieler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
gehören neben der Klimarahmenkonvention sowohl die Biodiversitäts-Konvention als auch das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Zu den Protokollen zählen unter anderem das Kioto-Protokoll, welches seit 1997 die UNFCCC ergänzt, das Montreal-Protokoll der multilateralen Ozonpolitik und schließlich das Cartagena-Protokoll sowie das Nagoya-Protokoll zum Schutz der Artenvielfalt. Als Mitglied des Deutschen Bundestages ist mir natürlich bei Verhandlungen und Abschlüssen von internationalen Abkommen die Beteiligung des Parlamentes wichtig. Während wir als Bundestag bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Feld, in dem nationale Maßnahmen kaum greifen. Vor diesem Hintergrund haben sich für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit Strukturen und Prozesse internationaler Politik oberhalb der nationalstaatlichen Ebene entwickelt: als Global Governance. Wir alle kennen die Beispiele überstaatlicher Zusammenarbeit: Die UN-Klimarahmenkonvention, UNFCCC, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, der Nachfolgeprozess zur Rio-Konferenz über nachhaltige Entwicklung und die Aarhus-Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Staatenübergreifend werden auf Grundlage internationaler Konventionen Verhandlungsprozesse entwickelt, deren Entscheidungen die nationale und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Vor diesem Hintergrund haben sich für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit Strukturen und Prozesse internationaler Politik oberhalb der nationalstaatlichen Ebene entwickelt: als Global Governance. Wir alle kennen die Beispiele überstaatlicher Zusammenarbeit: Die UN-Klimarahmenkonvention, UNFCCC, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, der Nachfolgeprozess zur Rio-Konferenz über nachhaltige Entwicklung und die Aarhus-Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Staatenübergreifend werden auf Grundlage internationaler Konventionen Verhandlungsprozesse entwickelt, deren Entscheidungen die nationale und europäische Umweltpolitik erheblich beeinflussen. Verbandsklagerecht und Emissionshandel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
bei akuten Erkrankungen sichergestellt. Die seitherige Rechtslage, dass PKV-Versicherte in den Basistarif überführt werden, wenn sie ihre Beitragsschulden innerhalb eines Jahres nicht begleichen können, ist den Versicherten keine Hilfe. Aufgrund der weiterhin hohen Beiträge kam es häufig zu weiterer Überschuldung, das heißt die bisherige Regelung erfüllt ihren Zweck nicht. Dies ändert der neue Notlagentarif. Im Notlagentarif entfallen Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte. Unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen geben wir dem PKV-Verband auf, Art, Umfang und Höhe der Leistungen des Notlagentarifs
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Wir wollen keinen Biotopschutz für die PKV, sondern eine nachhaltige und gerechte Finanzierung für alle Versicherten. Deshalb setzen wir auf die Bürgerversicherung! Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht diese Koalition ein Thema an, das - lassen Sie mich das betonen - mittlerweile wohl über die Fraktionsgrenzen hinweg als Problem erkannt worden ist: die Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, und wir sind fest entschlossen, jetzt zu angemessenen Lösungen zu kommen. Die Wurzeln des Problems
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
ganz klar feststellen: Dieser erheblich erhöhte Säumniszuschlag hat dieses Ziel nicht nur nicht erreicht, sondern im Gegenteil zur Verschlimmerung des Problems bei den Betroffenen geführt. Die Betroffenen können oft nur verminderte oder sogar gar keine Beiträge zahlen. Deshalb machen wir das jetzt rückgängig. Der Gesetzentwurf sieht also vor, dass für freiwillig Versicherte sowie für nachrangig Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung anstelle des auf fünf Prozent erhöhten Säumniszuschlags künftig nur noch der reguläre monatliche Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
konkurrenzfähiger ist der Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel muss in die Lage versetzt werden, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Bislang erfolgte die Förderung auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, das aber nur eine Förderung der Investitionen bundeseigener Eisenbahnen vorsieht. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und wollen mit dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz, SGFFG, die Förderung des Bundes auf die nicht bundeseigenen Schienenwege ausdehnen. Aus meiner Sicht ist dieser Schritt dringend notwendig. Der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Investitionssumme. Der Bund finanziert ebenfalls anteilig mit 50 Prozent die zuwendungsfähigen Planungskosten, sofern die gesamten Planungskosten 13 Prozent an der Gesamtinvestitionssumme nicht übersteigen. Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen als Anteilfinanzierung im Wege der Projektförderung. Der Zuwendungsempfänger muss nachweisen, das vollständige Eigentum an den geförderten Anlagen zu halten. Ich gebe zu, ich hätte mir noch eine weitergehende Förderung gewünscht, aber wir sind ja erst am Anfang dieses Gesetzgebungsverfahrens, und ich habe die Hoffnung, dass im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
essenziell. Auch die durchgängig zulässige Radsatzlast von 22,5 Tonnen, Streckenklasse D 4, schließt viele Strecken aus. Vielmehr sollte dies als Zielvorgabe gelten. Gerade für regionale Wirtschaftszentren ist das ein verheerendes Zeichen und gegen das Prinzip "mehr Güter auf die Schiene", das auch immer wieder von der Bundesregierung angeführt wird. Das Kriterium: "auf denen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung Schienengüterfernverkehr stattgefunden hat" ist kritisch zu bewerten. Dadurch werden neu gegründete Eisenbahnverkehrs-unternehmen benachteiligt, und der Anreiz, Güter auf die Schiene zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
von -Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr gewählt. Jedoch muss eines deutlich werden: Nur wenn das Eisenbahn-Bundesamt mehr Personal bekommt, kann es seine vom Gesetzgeber definierten Aufgaben umfänglich leisten. Aus diesem Grund appelliere ich an die Bundesregierung, das Eisenbahn-Bundesamt mit genügend Personal auszustatten, damit alle Aufgaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet werden können. Nicht zuletzt wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Tatsache Rechnung getragen, dass die DB AG bis heute Eigentümerin eines Großteils der nicht bundeseigenen Güterverkehrsstrecken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
der Förderung auf das bewährte Zuwendungsrecht des Bundes zurückzugreifen. Das heißt, die Eisenbahnunternehmen sind gehalten, Anträge zu stellen, um Zuwendungen des Bundes zu erlangen. Das Eisenbahn-Bundesamt als Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und erstellt die Zuwendungsbescheide. Die Bundesregierung hat sich bemüht, das Gesetz so einfach wie möglich zu gestalten. Auf diese Weise sind eine Förderrichtlinie oder eine Verordnung entbehrlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Zuwendungsempfänger nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse zu gewähren. Um das Eigeninteresse der Zuwendungsempfänger zu stärken, finanziert der Bund anteilig 50
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Prozent der jeweiligen per Zuwendungsbescheid genehmigten Investitionssumme. Auch für die zuwendungsfähigen Planungskosten ist die Anteilsförderung in Höhe von 50 Prozent vorgesehen, soweit die gesamten Planungskosten 13 Prozent der Gesamtinvestitionssumme nicht übersteigen. Mit dem Gesetzentwurf beschreitet die Bundesregierung ein neues Fördergebiet, das bislang in erster Linie den Ländern und den Kommunen vorbehalten ist. Die für den Bund vollständig neue Aufgabe muss er mit zusätzlichem Personal bewältigen. Vorgesehen ist daher, das notwendige zusätzliche Personal über Gebührenerhebung zu finanzieren. Auch hier lässt sich die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
Gesamtinvestitionssumme nicht übersteigen. Mit dem Gesetzentwurf beschreitet die Bundesregierung ein neues Fördergebiet, das bislang in erster Linie den Ländern und den Kommunen vorbehalten ist. Die für den Bund vollständig neue Aufgabe muss er mit zusätzlichem Personal bewältigen. Vorgesehen ist daher, das notwendige zusätzliche Personal über Gebührenerhebung zu finanzieren. Auch hier lässt sich die Bundesregierung von dem Ziel leiten, effiziente Strukturen zu schaffen und nur dort die freiwillige Förderung des Bundes einzusetzen, wo Eigeninitiative und der Wille zum eigenen Mitteleinsatz vorhanden sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
sicherstellen, dass die bestehenden Bußgeldvorschriften auch nach Umstrukturierungen, zum Beispiel Fusionen, Verschmelzungen, eines Unternehmens nicht ins Leere laufen. In der Praxis liegt nämlich zwischen Kartellverstoß und Bußgeldverhängung oft ein erheblicher Zeitraum. Finden in dieser Zeit Umstrukturierungen in dem Unternehmen statt, das gegen das Kartellrecht verstoßen hat, zum Beispiel die Aufspaltung in Tochterunternehmen, stellt sich in der Praxis oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die entstandene Haftung auf das neu organisierte Unternehmen übergeht. Um das zu vermeiden, wird das Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG, im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
deutschen Marktes eine adäquate Marktabgrenzung möglich und sind ergebnisorientierte, erkenntnisreiche Analysen zu gewinnen. Die Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts sind da ein gutes Beispiel. Da muss auch nicht die Linke pseudojuristische Bedenken äußern, dass die Monopolkommission davon nicht abweichen dürfe, wie sie das in dem uns heute zur Beratung ebenfalls vorliegenden Entschließungsantrag tut. Der Monopolkommission, einem fachlich hochkarätig besetzten, hochanerkannten Expertengremium, die Kompetenz auf empirischem Gebiet abzusprechen und ihr "wiederholt vielfach falsche, nicht glaubwürdige und nicht nachprüfbare Ergebnisse zur Verflechtung und Konzentration der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
EU-Recht, mal waren es Probleme wie der Einsatz von Wachleuten auf Handelsschiffen, die Ihnen offenbar nicht so präsent sind, dass sie fristgerecht gelöst werden können - Weihnachten kommt bekanntlich auch immer wahnsinnig überraschend. Mit Ihrer dürren Stellungnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission, das wir seit einem Dreivierteljahr kennen, schießen Sie jetzt den Vogel ab. Zwanzig Seiten füllen Sie damit, zu danken und zu begrüßen, was immer das Gutachten behauptet. Man wird den Eindruck nicht los, dass hier nicht die Bundesregierung Stellung nimmt, sondern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
und themenspezifische Einzelanalysen sollen die gesamtwirtschaftliche Betrachtung ersetzen - für wie blöd halten Sie uns eigentlich? Die sind doch längst an anderer Stelle Gegenstand des Gutachtens. Was ist denn das für ein Ersatz, wenn man von zwei Dingen eins wegnimmt und das andere als Ausgleich anbietet? Geradezu schwindelerregend ist Ihre Begründung, warum man auf die Erfassung des Konzentrationsgrades nach Sektoren verzichten könne. Zwar schreiben Sie, dass nach § 47 Abs. 1 GWB die Statistischen Bundes- und Landesämter verpflichtet sind, Konzentrationsraten zu berechnen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]
-
den Mechanismen zur Entflechtung beherrschender Marktmacht hat. Wir werden in beiden Fragen nicht nachlassen, Sie an Ihre Pflichten zu erinnern. Der gesetzgeberische Auftrag zur gesamtwirtschaftlichen Konzen-trationsberichterstattung ist im GWB eindeutig formuliert, seine Missachtung ist zugleich eine Kampfansage an das Parlament, das ihn formuliert hat. Um den -Auftrag zu erfüllen, muss die Monopolkommission die Verflechtungen der Unternehmen und Märkte einer sektorübergreifenden, umfassenden Analyse unterziehen. Wenn Sie wirklich - wie Sie immerhin selbst schreiben - den politischen Handlungsbedarf ermitteln wollen, um die Sicherung des Wirtschaftsstandorts
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2013 () [PBT/W17/00234]