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der eingereichten Frage beziehen. In dieser Situation ist der Herr Staatssekretär. Wenn er den Sachverhalt unmittelbar vor Augen hat, kann er natürlich antworten. Sonst gehen wir weiter. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Wir haben uns, glaube ich, schon durch Blicke verständigt, das bilateral zu erledigen, Herr Präsident. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Bitte. Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf: Welche Kriterien hält die Bundesregierung für erforderlich, um das Rekritikalitätsproblem beim Schnellen Brüter als beherrschbar oder akzeptabel anzunehmen, und inwieweit wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.10.1978 () [PBT/W08/00110]
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Beteiligten im KKW Brunsbüttel gezogen worden, und auf welche Weise können ähnliche Sicherheitsgefährdungen in Zukunft verhindert werden? Bitte. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nach Auffassung der Bundesregierung beruht, Herr Kollege, die besondere Bedeutung des Störfalls im Kernkraftwerk Brunsbüttel auf menschlichem Fehlverhalten, das erkennbar wurde in Fehlbeurteilungen, unsachgemäßem Handeln und Nichtbeachtung verbindlicher Vorschriften durch das Betriebspersonal. Die Diskussion darüber, wie durch verbesserte technische und administrative Maßnahmen solche Verstöße wirksamer als bisher verhindert werden können, ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Technischen Maßnahmen zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.10.1978 () [PBT/W08/00110]
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jetzt eine Zusatzfrage stellten. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Hat die Bundesregierung bisher in ihrer Amtsverantwortung der Auslegung des Grundgesetzes und der ihm zugrundeliegenden und in ihm verankerten objektiven Wertordnung durch das Bundesverfassungsgericht als oberstes Verfassungsorgan Rechnung getragen, und wird sie das auch in Zukunft. tun? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Czaja, um Ihre sehr umfängliche Frage zu beantworten, darf ich mir erlauben, auf einen Aufsatz des Bundesministers der Justiz in „Die öffentliche Verwaltung" zu verweisen. Ich bin gern bereit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.10.1978 () [PBT/W08/00110]
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zwangsläufig war. Auch wird die Diskussion inzwischen sachbezogener geführt als noch vor einigen Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, außerhalb der parteipolitischen Interessenlage zur Sache selbst zurückzulenken. Aber zu einem wirklich ernsthaften Versuch, ein Gesetz zu schaffen, das von einer breiten parlamentarischen Mehrheit verabschiedet werden könnte, haben die Anstöße zu einem stärkeren Bemühen um mehr Gemeinsamkeit nicht geführt. Wir von der CDU/CSU bedauern das sehr. Das gilt vor allem für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich seit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Kompromiß auch seine erheblichen Probleme hätte und vor allem eine Zumutung für viele Abgeordnete, gerade für diejenigen Abgeordneten darstellen würde, für die es sich um eine besonders ernste Gewissensfrage handelt. Zu unterschiedlich sind die ethischen und moraltheologischen Grundpositionen. Ein Gesetz, das für eine breite Mehrheit zustimmungsfähig wäre könnte niemanden recht zufriedenstellen. Das liegt in der Natur eines breit angelegten Kompromisses. Aber auch die wohltuende Befriedungswirkung einer breiten Parlamentsmehrheit in einer so leidenschaftlich umstrittenen Frage kann nicht hoch genug veranschlagt werden. (Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Neuregelung des § 218 des Strafgesetzbuches zu erfolgen hat. Es muß immer wieder ins volle Bewußtsein gerückt werden, daß es bei der Frage nach der Strafbarkeit der Abtreibung um nicht mehr und nicht weniger als um das Lebensrecht des Ungeborenen geht, das prinzipiell dem Lebensrecht des Geborenen gleichgestellt ist und dem Ungeborenen, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt hat, jedenfalls von dem Zeitpunkt an zuerkannt ist, zu dem die Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutterschleimhaut abgeschlossen ist. Das ist der 14. Tag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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hat, jedenfalls von dem Zeitpunkt an zuerkannt ist, zu dem die Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutterschleimhaut abgeschlossen ist. Das ist der 14. Tag nach der Empfängnis. Das Recht auf Leben gehört zu den elementaren Grundrechten unserer Rechtsordnung, ja, das Leben ist das elementarste Rechtsgut überhaupt. Es ist die konstitutive Bedingung aller anderen Grundrechte. Es ist sogar, wie mein Kollege Paul Mikat hier am 26. April 1974 eindrucksvoll belegt hat, konstitutiv für die Entfaltung der Menschenwürde, deren Unantastbarkeit Art. 1
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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einem Akt der Fremdbestimmung. Ein Fremdbestimmungsrecht zum Töten kennt unsere Rechtsordnung nicht und kann es nach der objektiven Wertordnung unserer Verfassung nicht geben. (Beifall bei der CDU/CSU) Völlig konsequent hat das Bundesverfassungsgericht dementsprechend entschieden, daß die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, grundsätzlich auch gegenüber der Mutter besteht. Die Bestimmung der Ausschußvorlage, die eine weitgehende generelle Straffreiheit der Frau vorsieht, ist schwerlich damit in Einklang zu bringen. Wenn somit ein Recht der Frau zur Entscheidung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Deutschen Ärztetages auszugehen. Leider haben sie sich nicht zu der Konsequenz entschließen können, die Bereiche der kriminologischen, eugenischen und sozialen Indikation eindeutig in eine umfassende, übergreifende medizinische Indikation einzubinden. Als einen ausgesprochenen Rückfall in die Vorstellungen der Fristenlösung sehen wir das von SPD und FDP vorgeschlagene Indikationsfeststellungsverfahren an. Dieses erlaubt jedem Arzt — ohne Rücksicht auf seine Qualifikation und Kompetenz —, das Vorliegen der Voraussetzungen eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs festzustellen. Damit wird dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Es steht zu befürchten, daß bald
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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sozialen Indikation eindeutig in eine umfassende, übergreifende medizinische Indikation einzubinden. Als einen ausgesprochenen Rückfall in die Vorstellungen der Fristenlösung sehen wir das von SPD und FDP vorgeschlagene Indikationsfeststellungsverfahren an. Dieses erlaubt jedem Arzt — ohne Rücksicht auf seine Qualifikation und Kompetenz —, das Vorliegen der Voraussetzungen eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs festzustellen. Damit wird dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Es steht zu befürchten, daß bald auch bei uns das große Geschäft mit der Abtreibung beginnt und Abtreibungskliniken wie in anderen Ländern entstehen. Mit dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Debatte in diesem Hause durch den Beitrag des Kollegen Heck sehr deutlich geworden. (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wo gibt es die nicht?) Unterschiedliche Positionen, unterschiedliche Meinungen in einer solchen Grundfrage gab es bis in das von Ihnen angesprochene Bundesverfassungsgericht hinein, das seine Entscheidung mit fünf zu drei Stimmen gefällt hat. Unterschiedliche Meinungen gab es während der ganzen Zeit in diesem Hause. Wir alle waren uns darin einig, daß dies darauf beruht, daß wie in keiner anderen Frage jeder persönlich aufgerufen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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wären verspielt. Der Weg zur Beratung soll zusätzlich dadurch erleichtert werden, daß die Frau, die sich hat beraten lassen, auch dann straffrei gestellt wird, wenn sie sich in ihrer Konfliktsituation an das Ergebnis der Beratung nicht hält. Nur dieses Gefühl, das Nichtgekettet-und-verpflichtet-Sein im Falle des Weges zur Beratung, wird die Frau in die innere Freiheit versetzen, den Gang zur Beratungsstelle zu wagen und sich einem anderen Menschen anzuvertrauen. Nur wenn dieses Anvertrauen erfolgt, besteht eine Chance, daß Maßnahmen im Bereich der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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schämen!) Glauben Sie denn, daß so etwas, was nach Ihrem Entwurf ausreicht, auch nur irgend etwas bei der Frau für die Annahme des Kindes bewirken kann? Sehen Sie denn nicht, daß die Atmosphäre, in der sich eine solche Beratung abspielt, das Entscheidende ist, daß es darauf ankommt, ob die Frau Vertrauen haben kann zu dem, dem sie gegenübersitzt? (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Ich sehe, daß hier einer spinnt!) Sehen Sie denn nicht, daß es darauf ankommt, daß die Frau Rat und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal)? Dr. Müller-Emmert (SPD) : Bitte sehr. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Herr Kollege Müller-Emmert, ist es richtig, daß Sie ihren Entwurf so auslegen, daß darin eine sozialmedizinische Indikation enthalten sei, und ist das das, was Sie regeln wollten? Dr. Müller-Emmert (SPD) : Ich habe Ihnen erläutert, daß wir eine allumfassende sozialmedizinische Indikation geschaffen haben, so wie es auch die Ärzte wünschten — das haben Sie in Ihrem Beitrag auch angeführt —, und das gewissermaßen ein Unterfall dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Strafmilderungsgrund für die Gerichte vorsieht. Bei diesem Punkt möchte ich ganz kurz auch auf das eingehen, was Herr Kollege Vogel in seinen Ausführungen vorgetragen hat. Er hat daran appelliert, daß wir alle den Versuch unternehmen sollten, ein Gesetz zu finden, das mit möglichst breiter Mehrheit verabschiedet wird. Diese Aufforderung ist im Grundsatz fraglos richtig. Es war schon immer die Auffassung der SPD-Fraktion in langen Jahren der gemeinsam durchgeführten Strafrechtsreform, in allen wichtigen Punkten zu einer breiten Mehrheit im Plenum des Bundestages
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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einen Berater aufsuchen kann. Eine Strafdrohung wird nach allen Erfahrungen viele Frauen von der Beratung fernhalten. Die meisten Frauen würden wie bisher den scheinbar leichteren Weg gehen. Wird ihnen der Weg zur Beratung erschwert, so wird eine wichtige Möglichkeit vertan, das ungeborene Leben zu schützen. Zweitens. Ein weiterer Grund für die Straffreiheit ist die Erwägung, daß jede Frau, die einen Abbruch vornehmen läßt, ihre Situation subjektiv als Notlage empfindet. Unrecht und Schuld sind bei ihr daher regelmäßig sehr gemindert. Die Schwangere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, umfassen. Eine formularmäßige Behandlung ist nach unseren Vorstellungen ebenso ausgeschlossen wie eine nur telefonische Beratung. Die Beratung muß außerdem mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattfinden. Damit wird sichergestellt, daß die Schwangere Zeit und Möglichkeit hat, das Beratungsergebnis zu verarbeiten und unter Umständen mit ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen noch zu besprechen. Schließlich muß die Frau entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch noch von einem Arzt über die ärztlich bedeutsamen Gesichtspunkte eines Schwangerschaftsabbruches beraten werden. Unser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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mit dem Zitat aus dem „Vorwärts" vom 26. Juni 1975, wo es heißt: „In der Praxis wird es so sein, daß sich schon sehr bald nach Inkrafttreten des Gesetzes Abtreibungskliniken etablieren werden?" Dr. Müller-Emmert (SPD) : Dieses Zitat stammt, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, vom 26. Juni 1975 aus der Hauszeitung der SPD, dem „Vorwärts". (Dr. Jaeger [CDU/CSU]: Die Zeitung ist ja unglaubwürdig!) Bedenken Sie, daß wir diesen Entwurf erst im Oktober/November des vorigen Jahres eingebracht haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Wir haben bewußt darauf verzichtet, ausdrücklich eine auf die jeweiligen Umstände bezogene fachliche Kompetenz des Arztes zu verlangen. Das wünschenswerte Ergebnis, daß ein Arzt Feststellungen nur auf seinem Fachgebiet trifft, ist nach unserer Überzeugung schon durch das ärztliche Standesrecht gewährleistet, das dem Arzt Übergriffe auf Gebiete außerhalb seines Faches ausdrücklich untersagt. Hieran halten sich auch die Ärzte. Oder haben Sie, Herr Kollege Vogel — ich darf das aufgreifen, was Sie in diesem Punkt gesagt haben —, schon einmal davon gehört, daß beispielsweise ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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auf die Redezeit aufmerksam machen. Zwei Minuten haben Sie wegen der Anzahl der Zwischenfragen zusätzlich. Dr. Müller-Emmert (SPD) : Es waren in der Tat einige Zwischenfragen, Frau Präsidentin. Ich bin in drei Minuten am Ende. Ein Wort noch zu dem Verfahren, das die Frau durchlaufen muß. Es liegt auf der Hand, daß dieses Verfahren möglichst einfach und unbürokratisch gestaltet sein muß, da es von den Frauen sonst nicht angenommen wird. Insoweit besteht zunächst sicher ein gewisser Widerspruch zu den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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nicht automatische Bestrafung. Nach unserem Entwurf kann der Richter bei außergewöhnlicher Bedrängnis von Strafe absehen. Dies gilt auch für Dritte, sofern ein Arzt die Schwangerschaft abbrach. Diese Bestimmung hilft in allen Fällen, wo Notsituationen durch Schwangerschaftsabbruch behoben werden sollten, ohne das er gerechtfertigt war. Wir sind sicher, daß von dieser Bestimmung in gerechter und humaner Weise Gebrauch gemacht werden könnte und würde. Strafrecht allein, meine Damen und Herren, sichert nicht den Schutz ungeborenen Lebens. Vorbeugende Hilfen sind erforderlich, insbesondere eine Beratung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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hier so häufig in seinen Beiträgen scharfmacherisch betätigt, ja, beinahe in dieser Hinsicht schon parlamentsbekannt ist, der sollte sich bei der Bewertung eines doch sehr abgewogenen Beitrags eines anderen Kollegen etwas zurückhalten. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Na, wenn Sie das für abgewogen halten!) Nun hat Herr Kollege Vogel heute gesagt, wir hätten die Chance verpaßt, in dieser wichtigen Frage zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Herr Kollege Vogel, Sie wissen genauso wie ich, daß eine ganze Reihe von Gesprächen mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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der CDU/CSU: Frau Funcke war da anderer Meinung!) und daß wir uns in unserem Bemühen, die Neuregelung an den Linien der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszurichten von niemandem übertreffen lassen. Wir lassen uns allerdings auch nicht in unserem Bemühen übertreffen, das Urteil voll auszuschöpfen. (von Schoeler [FDP] : Sehr richtig!) Dieses Ausschöpfen ist nicht Selbstzweck, sondern geschieht mit dem Sinn, den Schutz des werdenden Lebens in einer wirklich praktizierbaren Weise herbeizuführen. Wenn ich „praktizierbar" sage, dann sind wir bei der ungeheuren Bedeutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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irgendeiner Weise zu nahe zu treten. Nur ist unsere Sorge, daß bei Ihrem Bemühen etwas zu stark ein amtsförmlicher Weg eingeschlagen wird, daß die Gefahr besteht, daß man zu jenem Merkblatt kommt, von dem der Kollege von Schoeler gesprochen hat, das nur übergeben wird. Das wäre doch nicht das erste Mal. In Fragen, die sicherlich nicht so wichtig, aber auch bedeutsam sind, ist mir sehr wohl bekannt, daß sachkundige Amtspersonen in der Vergangenheit bei Mieterberatung den Betroffenen nichts anderes angeboten haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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anderen öffentlichen Stelle, um hier „in geeigneter Weise", wie es dort heißt, helfend einzugreifen. Ich glaube, wer so spricht, verkennt, wie schon heute ein Arzt, der in seinem Beruf engagiert ist, helfen kann, weil sich aus dem Gespräch beim Arzt, das die medizinischen Fragen mit einschließt, ein Vertrauensverhältnis ergibt, das auch den Weg zur Beratung in anderen Dingen eröffnet. Auch hier bitte ich doch nicht zu verkennen, daß es nur in den wenigsten Fällen gilt, als ein sachkundiger sozialer Berater den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]