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es dort heißt, helfend einzugreifen. Ich glaube, wer so spricht, verkennt, wie schon heute ein Arzt, der in seinem Beruf engagiert ist, helfen kann, weil sich aus dem Gespräch beim Arzt, das die medizinischen Fragen mit einschließt, ein Vertrauensverhältnis ergibt, das auch den Weg zur Beratung in anderen Dingen eröffnet. Auch hier bitte ich doch nicht zu verkennen, daß es nur in den wenigsten Fällen gilt, als ein sachkundiger sozialer Berater den ganzen Katalog des Angebots unseres Sozialstaats aufzublättern und der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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einen Arzt noch so gut kennen und er sie so genau kennt, daß sie sich ihm von vornherein anvertrauen können. Dieses Vertrauensverhältnis muß nicht mühsam gesucht werden, sondern ist von vornherein vorhanden. Es ist unser Bemühen, ein Verfahren zu finden, das sich von Förmelei fernhält und das es der einzelnen Schwangeren erlaubt, einen Weg für eine Beratung wie für eine Feststellung zu finden, die ihrem Einzelfall angemessen ist. Dem wollen wir nichts in den Weg legen, sondern hier die Tür aufstoßen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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und er sie so genau kennt, daß sie sich ihm von vornherein anvertrauen können. Dieses Vertrauensverhältnis muß nicht mühsam gesucht werden, sondern ist von vornherein vorhanden. Es ist unser Bemühen, ein Verfahren zu finden, das sich von Förmelei fernhält und das es der einzelnen Schwangeren erlaubt, einen Weg für eine Beratung wie für eine Feststellung zu finden, die ihrem Einzelfall angemessen ist. Dem wollen wir nichts in den Weg legen, sondern hier die Tür aufstoßen und nichts einengen. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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und auch eigene Erfahrungen zeigen, daß hier Strafrechtsnormen selten abschreckende Wirkung erzielen. Daher haben wir Sozialdemokraten von Anfang an dem sozialpolitischen Rahmenwerk, den sozialergänzenden Regelungen im engeren Sinne, aber auch all jene Maßnahmen, die zu einer kinderfreundlichen Atmosphäre beitragen können, das größere Gewicht beigemessen. (Beifall bei der SPD und der FDP) Sozialdemokraten und Freie Demokraten haben seinerzeit ihre politische Absicht in einer Entschließung festgehalten. Sie besagt: Die Reform des § 218 StGB muß erreichen, daß der sozialpolitische und strafrechtliche Schutz des ungeborenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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an einen in sozialer Hilfe Bewanderten, einen Geistlichen oder einen Verwandten wenden können, besteht die Möglichkeit, ihnen tatsächlich zu helfen. Es ist eine alte Erfahrung, daß die Chance der erfolgreichen Beratung um so größer ist, je größer das Vertrauen ist, das dem Ratenden entgegengebracht wird. Öffengelegte Konfliktsituationen lassen sich lösen und brauchen nicht mit einem Schwangerschaftsabbruch zu enden. Dies ist nach unserer Auffassung die sicherste Gewähr, ungeborenes Leben besser als bisher zu schützen und bedrängten Müttern zu helfen. Darüber hinaus haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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ihr dabei Hilfeleistung gegeben hat. (Köster [CDU/CSU] : Ich bedaure Ihre Antwort! — Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Unglaublich!) Die Sozialdemokraten haben nach dem Spruch des Verfassungsgerichts nicht etwa resigniert. Wir haben den Frauen in unserem Lande in Wahlprogrammen und in Regierungserklärungen zugesagt, das Problem der Schwangerschaftsabbrüche aufzugreifen. Daher ergab sich für uns ganz konsequent die Aufgabe, das Karlsruher Urteil zu analysieren, den dort gesteckten rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und in den vom Verfassungsgericht gezogenen Grenzen ein neues Gesetz zu entwickeln. Soweit es um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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CSU] : Unglaublich!) Die Sozialdemokraten haben nach dem Spruch des Verfassungsgerichts nicht etwa resigniert. Wir haben den Frauen in unserem Lande in Wahlprogrammen und in Regierungserklärungen zugesagt, das Problem der Schwangerschaftsabbrüche aufzugreifen. Daher ergab sich für uns ganz konsequent die Aufgabe, das Karlsruher Urteil zu analysieren, den dort gesteckten rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und in den vom Verfassungsgericht gezogenen Grenzen ein neues Gesetz zu entwickeln. Soweit es um die strafrechtlichen Detailregelungen geht, wurde dies von meinem Fraktionskollegen Müller-Emmert, dem Strafrechtsexperten meiner Fraktion
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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jede neutrale Beurteilung ausschaltet. Eine neutrale Beurteilung der Indikation dient schließlich auch den Belangen der Schwangeren und ist im Interesse des ungeborenen Lebens notwendig. Ich zitiere weiter: Nicht jeder Arzt kommt als ärztlicher Berater in Betracht. Der Entwurf übernimmt nicht das in England eingeführte System des Votums durch einen nach vollkommen freier Wahl des behandelnden Arztes hinzugezogenen Arzt. Eine solche Regelung würde keine Gewähr für die Neutralität und Sachkunde des ärztlichen Beraters geben. Wenn nämlich zwei Ärzte in dem Sinne zusammenarbeiten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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bezug auf zum Abbruch fest entschlossene Schwangere ohne jede Wirkung sein. Für wen also machen wir die Reform des § 218 Strafgesetzbuch? Wir machen sie für jene schwangeren Frauen, die hin und hergerissen sind zwischen ihrem Gewissensanruf — auch ihrem Wunsch wahrscheinlich, das Kind auszutragen — und der Sorge um die für sie und andere zunächst unabsehbaren Folgen der Geburt des Kindes. Mit Relevanz für diese Frauen hat der Gesetzgeber tätig zu werden; sie fordern ihn: die Schwangeren, die der Beratung und der Hilfe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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einem solchen Konflikt das Hochhalten der Norm wichtiger sei. Was sich dann hinter einem solchen Schild abspiele, gehe auf das Konto menschlicher Unzulänglichkeiten. Hier, meine Damen und Herren, sind wir am Kern der Sache, am Kern des Problems. Wenn ich das so sage, werde ich mich gleichwohl hüten, Menschen dieser Denkart den Willen abzusprechen, ihrerseits Lebensschutz bewirken zu wollen. Aber wir sind am Kern des Problems, den mein Freund Erhard Eppler in einem das Thema übergreifenden Konflikt zwischen Wert- und Strukturkonservativismus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Beifall bei der SPD) Die bisher gegen uns vorgetragenen Attacken zeugten in oft befremdlicher Weise von einer Selbstsicherheit, die niemand haben kann, der sich vor Ort am konkreten Einzelfall die Probleme ansieht. Weniger Selbstgewißheit, aber allseits mehr den festen Willen, das Beratungsangebot zu verbessern und insgesamt kinderfreundlichere Verhältnisse in diesem Land zu schaffen! (Beifall bei der SPD und der FDP) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat der Abgeordnete Köster. Köster (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Ungeborenen mißachtet wird. Der erste Punkt betrifft § 218 Abs. 3 Satz 2 StGB, um in der Gesetzessprache zu reden. Die Verfasser des Gesetzentwurfs wollen, daß die Schwangere nach einer Abtreibung immer ohne Strafe bleibt, wenn sie sich nur beraten ließ, das ungeborene Leben von einem Arzt getötet wurde und die Schwangerschaft die Mitte des 6. Monats nicht überschritten hat. Die Problematik dieser 22. Woche hat Frau Dr. Neumeister aufgerissen; ich möchte mich hier noch einmal für ihre Ausführungen bei ihr bedanken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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wurde und die Schwangerschaft die Mitte des 6. Monats nicht überschritten hat. Die Problematik dieser 22. Woche hat Frau Dr. Neumeister aufgerissen; ich möchte mich hier noch einmal für ihre Ausführungen bei ihr bedanken. (Beifall bei der CDU/CSU) Zugegeben, das Wort „Straffreiheit" findet leicht Anklang, vernebelt aber den Sachverhalt. Die Frage, um die es hier geht, ist nicht „Bestrafung oder Straffreiheit für die Mutter?", sondern „Schutz oder Schutzlosigkeit für das ungeborene Leben?". In § 218 Abs. 3 Satz 2 StGB soll
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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die Mutter?", sondern „Schutz oder Schutzlosigkeit für das ungeborene Leben?". In § 218 Abs. 3 Satz 2 StGB soll die strafrechtliche Schutzlosigkeit des ungeborenen Lebens festgelegt werden. (Dr. Penner [SPD]: Nein!) Das ist frontal gegen die vornehmste Aufgabe des Staates gerichtet, das Schwache zu schützen. Und was ist schwächer als ein ungeborenes Kind? Straffreiheit — das ist der Kern der Problematik — ist für jede Abtreibung machbar geworden, wenn man sich nur an drei Bedingungen hält. Es braucht keine Indikation vorzuliegen, und doch kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Hier wird die Wertordnung der Verfassung unterlaufen, wird der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entgegengehandelt, daß der Staat das ungeborene Leben notfalls auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen seine Mutter schützen muß. (Dr. Arndt [Hamburg] [SPD]: Schlicht unwahr!) Ich will Ihnen das an einem Beispiel erklären. Es ist ja möglich, daß für die werdende Mutter durch die Beratungsstelle alle Hilfen vermittelt werden, die die Fortsetzung der Schwangerschaft zumutbar machen, weil eben alle Wünsche der Mutter erfüllt wurden, und daß trotzdem der Wille
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Meinung des Richterbundes wird diese Regelung dem Vorrang des Lebensschutzes vor dem Anspruch der Frau auf freie Lebensgestaltung nicht gerecht. Sie führt praktisch zu einer von 12 auf 22 Wochen erweiterten Fristenlösung für alle Frauen, die es sich leisten können, das ungeborene Kind im Ausland von einem Arzt töten zu lassen. Das begünstigt die finanziell Bessergestellten und deckt auch die frivoisten Falle der Abtreibung ab. Wer clever ist, kann sich Straffreiheit verschaffen, auch wenn die Leibesfrucht aus niedrigsten Beweggründen getötet werden
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Fälle damit straffrei gestellt werden sollen und welche nicht . . . (von Schoeler [FDP] : Das habe ich doch schon in der letzten Debatte ausführlich dargelegt!) Er sagt dann weiter: Jedesmal, wenn ich mich mit diesem Problem beschäftige, fällt mir ein Gespräch ein, das ich in England mit einem Arzt geführt habe. Ich habe ihn nämlich gefragt: Sie haben doch in Ihrem Gesetz eine Indikationenregelung; warum praktizieren Sie keine Indikationenregelung, warum praktizieren Sie dieses Gesetz als Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch praktisch straffrei läßt? Und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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beschäftige, fällt mir ein Gespräch ein, das ich in England mit einem Arzt geführt habe. Ich habe ihn nämlich gefragt: Sie haben doch in Ihrem Gesetz eine Indikationenregelung; warum praktizieren Sie keine Indikationenregelung, warum praktizieren Sie dieses Gesetz als Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch praktisch straffrei läßt? Und er hat mir geantwortet: — deswegen zitiere ich dies hier, nicht wegen Ihrer Ausführungen, Herr von Schoeler — Ich habe, als dieses Gesetz in Kraft getreten ist, versucht, in jedem einzelnen Fall abzuwägen, ob hier eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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dieses läßt sich nicht anders machen. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von Schoeler? Köster (CDU/CSU) : Bitte schön! von Schoeler (FDP) : Herr Kollege Köster, wären Sie bereit, mir zuzugestehen, daß sich dieses Problem, das ich aus dem Gespräch mit dem englischen Arzt zitiert habe, für jeden stellt, der die schwierige, verantwortungsvolle Aufgabe hat, eine Indikationenregelung anzuwenden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein, zwei, drei, vier oder wieviel Ärzte oder Beratungsstellen auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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im Namen des Schutzes des ungeborenen Lebens wurde damals diese Fristenlösung propagiert. Sie wurde wirklich entgegen allen Erfahrungen im Ausland als eine Lösung dargestellt, die im Interesse des ungeborenen Lebens geradezu notwendig sei. Es fehlte auch nicht an dem Versuch, das Selbstbestimmungsrecht der Frau am jeweiligen Entwicklungsstand des ungeborenen Lebens zu orientieren, ohne einsehen zu wollen, daß es sich in jedem Stadium der Entwicklung um ein und dasselbe schutzwürdige Rechtsgut handelt. Es fehlte und es fehlt heute noch an der Einsicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Entwicklung um ein und dasselbe schutzwürdige Rechtsgut handelt. Es fehlte und es fehlt heute noch an der Einsicht, daß ungeborenes Leben nicht teilbar ist. Die Fristenlösung war der Versuch, jenes Belieben, von dem der damalige Entwurf der Regierung sprach und das er unter keinen Umständen verwirklicht sehen wollte, geradezu zur Maxime zu machen. Natürlich — das sei am Rande miterwähnt; es ist gar nicht so unbedeutend, das zu sagen — hat es auch nicht an der Behauptung gefehlt, daß es bei der Fristenlösung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Fristenlösung war der Versuch, jenes Belieben, von dem der damalige Entwurf der Regierung sprach und das er unter keinen Umständen verwirklicht sehen wollte, geradezu zur Maxime zu machen. Natürlich — das sei am Rande miterwähnt; es ist gar nicht so unbedeutend, das zu sagen — hat es auch nicht an der Behauptung gefehlt, daß es bei der Fristenlösung darum gehe, Konfliktsituationen zu vermeiden, ohne daß man allerdings, meine Damen und Herren von der Koalition, jemals den Versuch unternommen hat, aufzuzeigen, um welche konkreten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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Frage: Ist der nunmehr zur Abstimmung stehende Entwurf wenigstens in etwa der Versuch, zu einem wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens zurückzukehren? Natürlich wird von der Koalition behauptet, dem sei so. Überall ist das Bemühen erkennbar — ich kann Ihnen nicht ersparen, das anzuhören —, die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgerichtsurteil zu betonen. Aber gleichzeitig wird der Versuch gemacht, den Eindruck zu vermitteln, daß freilich im Ergebnis gar kein so bemerkenswerter Unterschied zur früheren Regelung bestehe. Herr Kollege Jahn hat vorhin die Zwischenfrage gestellt, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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wäre schrecklich, wenn es so wäre. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber diese Antwort allein kann, glaube ich, nicht befriedigen. Denn sie geht an einem anderen Zitat total vorbei. Ich werde nachher noch über manches andere etwas sagen, aber Ihnen das hier entgegenzuhalten, kann ich mir nicht verkneifen. Dann stellen Sie richtig, was dort steht. Dann sagen Sie uns allen, daß es nicht stimmt, was im „Vorwärts" vom 26. Juni 1975 steht, daß nämlich — es wird dort von den hohen Herren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]
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steht, daß nämlich — es wird dort von den hohen Herren in Karlsruhe gesprochen — in einiger Zeit keine Frau mehr gezwungen sein wird, gegen ihren Willen ein Kind auszutragen. Meine Damen und Herren, ist das nicht genau jene Andeutung des Beliebens, das schon einmal eine Rolle spielte? (Beifall bei der CDU/CSU) Weiter heißt es da, die Formulierung „um von der Schwangeren die Gefahr einer Notlage abzuwenden" sei im Grunde genommen umständlich, aber — und nun wörtlich — „über sie läßt sich praktisch jeder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1976 () [PBT/W07/00221]