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eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dass dies nicht schon längst geschehen ist, ist nicht unbedingt ein Versäumnis der Politik. Das Gericht hat es in diesem Fall im Unterschied zu vielen anderen Entscheidungen weitgehend dem Parlament selbst überlassen, das Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung zu regeln. Es hat dies weder dringlich angemahnt noch eine Frist gesetzt. Ich will hier ausdrücklich festhalten: In den Jahren seit Verkündung der Karlsruher Entscheidung hat sich eine Praxis der parlamentarischen Mitbestimmung bei Auslandseinsätzen herausgebildet, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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Parlamentsvorbehalt nicht kennen. Immerhin geht es um den Einsatz militärischer Gewaltmittel von Deutschland aus, im Extremfall um Krieg. Damit müssen, nein, damit dürfen wir es uns nicht leicht machen. Wenn wir nun eine gesetzliche Regelung anstreben, geht es zuallererst darum, das bisherige Verfahren rechtlich zu formalisieren. Die Rechte des Parlaments werden, wie es in der Begründung des Gesetzes nachzulesen ist, weder ausgeweitet noch eingeschränkt. Unser Anliegen ist es vielmehr, Bewährtes auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen und dort, wo die
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notwendig. In unserem Gesetz schreiben wir die bewährte Praxis fest, dass der Antrag der Bundesregierung, mit deutschen Soldaten an einer internationalen Operation teilzunehmen, vom Parlament nicht geändert oder ergänzt werden kann. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Kollege von Klaeden, das in seinem Beschluss von 1994 gesagt hat: Die Festlegung von Modalitäten, Umfang und Dauer des Einsatzes ist Teil der exekutiven Handlungsbefugnis und Verantwortlichkeit in außenpolitischen Fragen. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das hatte ich zitiert!) Wir werden im Bundestag nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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wäre, sodass man früher im Einsatzgebiet hätte sein können, nachdem der Einsatzbeschluss gefallen war. (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!) Der bewährte Parlamentsvorbehalt erhält nun eine vernünftige, sehr schlanke, anderthalb Paragraphenseiten starke gesetzliche Grundlage. Wir bleiben bewusst bei dem Verfahren, das auch bei der Behandlung von anderen Anträgen und Gesetzentwürfen Anwendung findet. Ein Hauptargument jener, die eine Abkehr von diesem Vorgehen fordern - sei es durch Vorratsbeschlüsse, sei es durch neue Gremien -, ist, dass die Entscheidungsfindung des Bundestages zu lange dauere. Mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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hinaus - Soldaten entsendet, der Bundestag später aber anderer Auffassung ist? (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist heute schon möglich!) Die Blamage für die Bundesregierung, Herr Wiefelspütz, wäre das eine - das würde mich bei der jetzigen Bundesregierung übrigens nicht sonderlich stören -, das andere wäre aber, dass Zweifel bei unseren Partnerstaaten an der Bündnisfähigkeit Deutschlands ausgelöst werden könnten. Deshalb plädieren wir und plädiere ich für eine generelle, abstrakte gesetzliche Zustimmungsvermutung, wenn der Einsatz der Soldaten völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands entspricht. (Beifall des Abg. Eckart
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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uns die Notwendigkeit besteht, den Einfluss, den wir von der Verfassung her haben, so auszuüben, dass er sowohl hinsichtlich der Be-teiligung des Parlaments als auch hinsichtlich der internationalen Verpflichtungen unseres Landes optimal ausgestaltet ist. Bei einem solchen neuen Parlamentsbeteiligungsgesetz, für das wir unterschiedliche Ansätzen haben, muss als zentraler Punkt berücksichtigt werden - das will ich unterstreichen -, dass das Parlament, das seine Entscheidungen ja an vielen Faktoren orientieren muss, klug zwischen dem konstitutiven Parlamentsrecht einerseits und den außen- und sicherheitspolitischen Notwendigkeiten, der Verlässlichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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hinsichtlich der Be-teiligung des Parlaments als auch hinsichtlich der internationalen Verpflichtungen unseres Landes optimal ausgestaltet ist. Bei einem solchen neuen Parlamentsbeteiligungsgesetz, für das wir unterschiedliche Ansätzen haben, muss als zentraler Punkt berücksichtigt werden - das will ich unterstreichen -, dass das Parlament, das seine Entscheidungen ja an vielen Faktoren orientieren muss, klug zwischen dem konstitutiven Parlamentsrecht einerseits und den außen- und sicherheitspolitischen Notwendigkeiten, der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit unseres Landes andererseits abwägen muss. Dabei muss - das sagt das Verfassungsgericht in seiner einstweiligen Anordnung in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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ja an vielen Faktoren orientieren muss, klug zwischen dem konstitutiven Parlamentsrecht einerseits und den außen- und sicherheitspolitischen Notwendigkeiten, der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit unseres Landes andererseits abwägen muss. Dabei muss - das sagt das Verfassungsgericht in seiner einstweiligen Anordnung in dem Verfahren, das Ihre Fraktion im letzten Jahr hinsichtlich des AWACS-Einsatzes angestrengt hat; Herr Kollege van Essen, Sie haben das angesprochen - die ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung mit Blick auf die außen- und sicherheitspolitische Verlässlichkeit Deutschlands bei der Abwägung ein besonderes Gewicht haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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dass wir in unserer Funktion als Parlamentarier überfordert sind, Einsatzentscheidungen in der Form zu treffen, als säße hier eine Art Generalstab zusammen. Dieser Eindruck wird ja von manchen auch in diesem Parlament vermittelt. Ich erinnere an ein ganz anderes Thema, das wir in diesem Hause vor nicht langer Zeit behandelt haben. Es ging um das NPD-Verbot. Ein aus gutem Grunde der Öffentlichkeit prinzipiell zugewandtes Gremium und Organ wie das Parlament, das vom Sprechen und Zuhören lebt, ist dem Erfordernis der Geheimhaltungsbedürftigkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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diesem Parlament vermittelt. Ich erinnere an ein ganz anderes Thema, das wir in diesem Hause vor nicht langer Zeit behandelt haben. Es ging um das NPD-Verbot. Ein aus gutem Grunde der Öffentlichkeit prinzipiell zugewandtes Gremium und Organ wie das Parlament, das vom Sprechen und Zuhören lebt, ist dem Erfordernis der Geheimhaltungsbedürftigkeit nur sehr schwer zugänglich. Ich habe mich geweigert, in die Geheimhaltungsstelle zu gehen und alle NPD-Unterlagen, die ohnehin falsch waren, nachzulesen, um dann vom Verfassungsgericht den ganzen Vorgang kassiert zu
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van Essen [FDP]: Darüber können wir reden!) Im Übrigen, Herr Kollege - das sage ich nicht, weil ich die Intention des FDP-Antrags infrage stellen wollte, sondern ich sage es, weil die fraktionslose Kollegin, die mitgeteilt hat, sie gehöre der PDS an, das angesprochen hat -: Ihr nennt das einen Ausschuss für besondere Auslandseinsätze. Diese Terminologie müssen wir im Verfahren noch ändern, damit hier kein Missverständnis aufkommt. Wir sollten uns überlegen, inwieweit wir unseren Einfluss, der sich aus der Ratifizierung ergibt, verstärken und ihm
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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Groups, der Eingreiftruppen, die für besondere Situationen, beispielsweise für zusammenbrechende Staaten vor allem in Afrika, gedacht sind. All das erfordert einen hohen Grad an außenpolitischer Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Konsistenz der Entscheidungslinien. Ich glaube nicht, dass wir für unser Land, für das wir alle Verantwortung tragen, das Optimum erreichen, wenn das Parlament am Ende einer Entscheidungskette faktisch nichts mehr beeinflussen, sondern nur noch Ja oder Nein sagen kann. Dies könnte möglicherweise nach einer Entscheidung eines internationalen Gremiums, des NATO-Rats oder einer europäischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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besondere Situationen, beispielsweise für zusammenbrechende Staaten vor allem in Afrika, gedacht sind. All das erfordert einen hohen Grad an außenpolitischer Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Konsistenz der Entscheidungslinien. Ich glaube nicht, dass wir für unser Land, für das wir alle Verantwortung tragen, das Optimum erreichen, wenn das Parlament am Ende einer Entscheidungskette faktisch nichts mehr beeinflussen, sondern nur noch Ja oder Nein sagen kann. Dies könnte möglicherweise nach einer Entscheidung eines internationalen Gremiums, des NATO-Rats oder einer europäischen Institution, der Fall sein. Dann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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Deshalb würde ich auch Ihnen raten, ohne das näher auszuführen, dass Sie darüber nachdenken, ob Sie das wirklich wollen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sagen Sie einmal, was Sie wollen!) Wenn Sie das wollen, dann versuchen Sie doch bitte, das in Ihrer Koalition durchzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich warte sowieso gespannt auf das Ergebnis der Diskussion in der Koalition, weil Herr Montag und Herr Ströbele bereits angekündigt haben, dass ihnen selbst der Regierungsentwurf, der weit hinter unsere Vorstellungen
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diese Möglichkeit sowohl für Mehrfach- als auch möglicherweise - in Extremfällen - für Ersttäter vorsehen. Im Unterschied zum Entwurf der Unionsfraktion belassen wir es allerdings beim bestehenden System der Sicherungsverwahrung und damit auch bei der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Wir schaffen damit ein Stufensystem, das eine möglichst frühzeitige Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässt. Außerdem müssen nach unseren Vorstellungen schon neue Tatsachen bekannt werden, bevor man ein bestehendes und immerhin rechtskräftiges Urteil korrigieren und die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen darf. Für den Fall, dass Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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Vorstellungen schon neue Tatsachen bekannt werden, bevor man ein bestehendes und immerhin rechtskräftiges Urteil korrigieren und die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen darf. Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Vorschlag das Gleiche meinen, Herr Dr. Röttgen und Herr Pofalla, sollten Sie das auch klar und deutlich ausdrücken. Ich halte es jedenfalls für ausgeschlossen, dass man nur aufgrund einer neuen Bewertung bereits bekannter Tatsachen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung kommen kann. Sicherlich ist jede menschliche Entscheidung, auch die eines Gerichts, von subjektiven Faktoren mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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CDU/CSU]) - Halt doch einmal den Mund, Junge! Sie widersprechen einem alten Praktiker. - In der Strafvollstreckungskammer wechseln die Richter häufiger, als Sie sich vorstellen können. (Joachim Stünker [SPD]: So ist es!) Nach unseren Vorstellungen müssen also der Grundsatz der Öffentlichkeit, das uneingeschränkte Beweisantragsrecht des Betroffenen und das Recht auf einen Pflichtverteidiger auch bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung gewahrt bleiben. Der Heranziehung von zwei Sachverständigen zur Begutachtung messen wir eine hohe Priorität bei, besonders wenn es sich um Ersttäter handelt. Außerdem wollen wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.2004 () [PBT/W15/00100]
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66 a StGB nicht möglich waren. Deswegen sagen wir: Wir sind bereit, diese Lücke zu schließen. (Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Nur die Altfälle?) Die Grünen werden auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagieren, obwohl uns, meine Herren Kollegen von der Opposition, das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht zu einer gesetzgeberischen Reaktion gezwungen hat. Im Urteil steht: Der Bundesgesetzgeber muss entscheiden, ob und inwieweit er reagieren will. Ich sage Ihnen: Wir Grüne wollen reagieren. Wir wollen die von mir aufgezeigte Lücke schließen, indem wir eine
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Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Das Wort hat der Kollege Joachim Stünker, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Joachim Stünker (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute hier reden, ist viel zu ernst, als dass man solche Reden halten sollte, wie Sie es, Herr Kollege Gehb und Herr Kollege Pofalla, heute Nachmittag getan haben. Jemandem vorzuwerfen, er sei intellektuell zu schwach auf der Brust, nur
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Ihnen eines vorab: Ich bin jetzt fünf Jahre Mitglied dieses Hohen Hauses und das ist die erste Entscheidung, bei der ich vor einer Gewissensfrage stehe. Ich war 15 Jahre lang in allen möglichen Bereichen des Strafrechts tätig. Das Problem, um das es hier geht, ist sehr groß. Dazu möchte ich ein paar Punkte nennen. Es geht hier um einen Straftäter, der bereits wegen einer schweren Straftat zu einer in der Regel langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und in dessen Urteil das
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des Strafvollzuges nicht befasst gewesen sind, müssen die Täterpersönlichkeit in einem Gutachten prognostizieren. Ferner haben wir das Rechtsstaatsprinzip zu beachten. Denn mit Sicherheit werden wir mit der Regelung, welche wir hier treffen, wieder irgendwann wegen einer Person beim Bundesverfassungsgericht sein, das den Fall dann überprüfen muss. Das Rechtsstaatsprinzip brauchen wir deshalb, weil wir mit der nachträglichen Anordnung in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände und in ein materiell und formell rechtskräftiges Urteil eingreifen. Deshalb meine ich - nun komme ich zu der
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irgendwann beschäftigt haben. Es geht darum, dass eine Kammer, die sich jeden Tag von Amts wegen als Schwurgericht mit diesen schwerwiegenden Fällen befasst, auch über die notwendige Erfahrung verfügt, die eine Strafvollstreckungskammer leider nicht hat. Das sind die Gründe dafür, das Erkenntnisverfahren mit dem Hauptverhandlungsmodell zu wählen. Ich bitte Sie inständig - ich will keine Polemik, weil es mir zu wichtig ist -, noch einmal in Ruhe darüber nachzudenken. Auch die Richter des Bundesgerichtshofs - ich war vor einigen Wochen dort - sagen alle: Ihr
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Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Initiativen der Bundesregierung - unter anderem auch mit Finnland - zur weiteren Stärkung dieser Rechte mit dem Fokus auf den Bedürfnissen sozial marginalisierter Bevölkerungsgruppen, insbesondere ihrer Trinkwasserversorgung, sowie zur Resolution zum Recht auf angemessenes Wohnen. Ich glaube, das gehört integral zu unserer Debatte. Wir begrüßen auch außerordentlich, dass die von der Unterkommission zur Förderung und dem Schutz von Menschenrechten verabschiedeten Normen zur die Menschenrechte betreffenden Verantwortung von transnationalen und anderen Wirtschaftsunternehmen positiv aufgegriffen werden, da sie über den
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uns immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP) den vielen NGOs zum Beispiel, die im Forum Menschenrechte zusammenarbeiten, aber auch und besonders dem noch jungen Deutschen Institut für Menschenrechte, das bereits jetzt eine hervorragende Arbeit leistet. (Beifall im ganzen Hause) Vor diesem Hintergrund sehe ich die Menschenrechtsarbeit auch in unserem Land auf einem insgesamt guten Weg. Nur dies berechtigt uns, auf dem internationalen Parkett Fortschritte anzumahnen und glaubwürdig die neue
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entgegenwirken. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Daher wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Deutsche Bundestag in einer von allen Fraktionen getragenen Beschlussfassung deutlich gemacht hätte, dass er Bestrebungen, das VN-Menschenrechtssystem weiter zu schwächen, entgegentritt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dass eine solche Gemeinsamkeit gerade in Menschenrechtsfragen möglich ist - dies will ich ausdrücklich hervorheben -, zeigt die Tatsache, dass heute ein Antrag der Regierungskoalition zur Stärkung der Menschenrechte
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