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SPD) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Zu einer weiteren Erklärung hat das Wort Frau Abgeordnete Verhülsdonk. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der CDU/CSU gebe ich zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses — Drucksache 7/3778 —, das Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz betreffend, folgende Erklärung ab. Die CDU/CSU bedauert, daß die Koalitionsmehrheit im Vermittlungsausschuß zum jetzigen Zeitpunkt, noch bevor neue Gesetzentwürfe zur fünften Strafrechtsreform dem Parlament vorliegen, das Gesetz über ergänzende Maßnahmen verabschieden will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1975 () [PBT/W07/00181]
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dem Antrag des Vermittlungsausschusses — Drucksache 7/3778 —, das Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz betreffend, folgende Erklärung ab. Die CDU/CSU bedauert, daß die Koalitionsmehrheit im Vermittlungsausschuß zum jetzigen Zeitpunkt, noch bevor neue Gesetzentwürfe zur fünften Strafrechtsreform dem Parlament vorliegen, das Gesetz über ergänzende Maßnahmen verabschieden will. (Beifall bei der CDU/CSU) Schon bei der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzes hatte meine Fraktion nachdrücklich darauf hingewiesen, daß zuerst klar sein muß, in welchem Umfang und mit welcher Begründung Schwangerschaftsabbrüche als
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akzeptieren. Sie stellt dabei die Bedenken zurück, die gegen die Gleichrangigkeit der Förderungsziele in § 1 geltend zu machen waren. Das Gesetz bringt erhebliche Erleichterungen für die Eigentums- und Vermögensbildung im sozialen Wohnungsbau. Dies betrifft nicht nur die Einführung des Wohnbesitzmodells, das im Vordergrund des öffentlichen Interesses gestanden hatte, sondern auch die Förderung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Ich erinnere an die Erleichterung des Nachsparens zugunsten des Mietkaufs, was besonders kinderreichen Familien und jungen Familien zugute kommen wird. Ich erinnere an die Erleichterung
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CDU/CSU — von AltenNordheim [CDU/CSU] : Sehr wahr!) Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat seit seinem Bestehen viele sozialpolitische Gesetze mit sozialer Grundtendenz beschlossen. Der Neuling Wohnbesitzbrief in der Fassung des Gesetzes gehört nicht dazu. Was er bietet, das Dauermietrecht, kann jedermann am Markt bereits billiger haben. Das SPD/FDP-Wohnbesitzbriefmodell steuert den Markt und verbindet damit das gesellschaftspolitische Ziel: öffentliche Mittel für Mietwohnungsbau vorrangig in öffentliche Hand. Die Zahl der privaten Vermieter soll sich verringern. Dies ist nicht unser
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Gesetzesvorlage um die Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz geht. Hier wird von der CDU der Versuch unternommen, nur den Wohnbesitz in das öffentliche Interesse zu bringen. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß ausdrücklich und überwiegend, d. h. mit mindestens 51 %, das Einzeleigenturn gefördert wird. Es handelt sich deshalb um ein Gesetz, das außerordentlich eigentumsfreundlich ist und gerade den schwachen Bevölkerungsschichten zugute kommt. Es trifft also nicht zu, wie Sie, Herr Kollege Dr. Jahn, sagten, daß hier eine Präferenz für den Wohnbesitzbrief
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von der CDU der Versuch unternommen, nur den Wohnbesitz in das öffentliche Interesse zu bringen. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß ausdrücklich und überwiegend, d. h. mit mindestens 51 %, das Einzeleigenturn gefördert wird. Es handelt sich deshalb um ein Gesetz, das außerordentlich eigentumsfreundlich ist und gerade den schwachen Bevölkerungsschichten zugute kommt. Es trifft also nicht zu, wie Sie, Herr Kollege Dr. Jahn, sagten, daß hier eine Präferenz für den Wohnbesitzbrief besteht; vielmehr stehen beide Modelle gleichwertig nebeneinander. Ich hoffe, daß nunmehr
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Lesung dieses Gesetzentwurfs wurde von Ihnen um eine volle Woche mit der Ankündigung verschoben, man wolle eine Alternative vorlegen. Nun, was haben Sie vorgelegt? Damit hat die CDU/CSU erneut den Eindruck erweckt, als hätte sie tatsächlich ein Konzept, auf das sie sich, wenn schon nicht mit den anderen Parteien, so doch untereinander einigen könnte. (Unruhe) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte doch um Verständnis, daß der Redner im Hause nur verständlich ist, wenn die — sicher
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durch eine Gegenüberstellung Punkt für Punkt zu belegen. Noch vor wenigen Wochen bezeichnete Ihr bildungspolitischer Sprecher die differenzierten Regelungen des Gesetzentwurfs — und heute morgen haben wir es wieder gehört — als „Zersplitterung" und sogar „Atomisierung". Nun fordern Sie in Ihrem Antrag, das Prinzip der Stufenausbildung müsse erhalten bleiben; Inhalt, Dauer und Zielsetzung müßten sich an den tatsächlichen Möglichkeiten orientieren; Schule und Ausbildungsgänge sollten den verschiedenen Lernfähigkeiten und Interessen der einzelnen Rechnung tragen. Aber haargenau das erfordert eine differenzierte Regelung. Der Regierungsentwurf ermöglicht
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Land völlig unbeteiligt. Dies ist der einzige Ausschuß, der die jeweils zuständige Institution — ob Bund, ob Land oder Kammer — auf ihrer Ebene nicht beteiligt. Statt dessen sollen Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer zu gleichen Teilen — Herr Gölter, das sagen Sie, aber hören Sie, jetzt kommt es nämlich — „beraten", „votieren" und „im Benehmen mit dem Kultusminister" dann Rahmenlehrpläne erlassen; das räumen Sie ihnen ein. Auf dieser Ebene aber kommt es auf die volle Berücksichtigung der Landespolitik an. Die nehmen
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der Mitarbeit auf allen Ebenen beteiligt. Man kann aber eine Gleichberechtigung der Lehrer nicht dadurch erreichen, daß die Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschmälert werden; das wollen wir nicht. (Dr. Klein [Stolberg] [CDU/CSU] : Sie sind immer für die Starken, das kennen wir!) Die in Ihrem Antrag vorgesehene Regelung, wonach die Hälfte der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Ausbildereignung verfügen müssen, greift voll in die autonomen Rechte dieser Gruppen ein. Man kann hier wohl nur sagen, daß dies einem
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Hälfte der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Ausbildereignung verfügen müssen, greift voll in die autonomen Rechte dieser Gruppen ein. Man kann hier wohl nur sagen, daß dies einem Antifunktionärskomplex entsprungen sein muß. Wo in unserer Demokratie gibt es das denn, meine Damen und Herren: den Verbänden zwar Vertretungen einzuräumen, ihnen aber gleichzeitig vorzuschreiben, wen sie zu benennen haben! Bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, scheienen auch Planung und Statistik immer noch suspekt zu sein. Deshalb habe
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wollen Sie ohne gesicherte Datengrundlage verantwortlich handeln? Die Zeit, in der die Betroffenen im Nebel herumirrten und die Aufstiegsmöglichkeiten zum Lotteriespiel wurden, muß für uns endgültig vorbei sein. (Beifall bei der SPD) Das neue Berufsbildungsgesetz, meine Damen und Herren, über das wir heute debattieren, ist das Kernstück der Berufsbildungsreform, aber es ist noch nicht alles. Die Bundesregierung hat eine Korrektur der Bildungspolitik erwirkt; der Stufenplan für die berufliche Bildung ist ein Beweis dafür. Berücksichtigen Sie aber bitte, daß nicht der Bund
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Sie jetzt sprechen. Sie können jedenfalls sicher sein, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft über jede Korrespondenz, die in dieser Frage geführt worden ist, orientiert ist. (Dr. Probst [CDU/CSU] : Von jeder?) — Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit, um das hier einmal nachdrücklich zu unterstreichen. Ich kann nur noch einmal betonen, daß keiner dieser Briefe, die gewechselt werden, das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen hat unter der Voraussetzung, daß die Adressaten auch dieser Veröffentlichung zustimmen. (Zuruf von der SPD: Das
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in dieser Frage geführt worden ist, orientiert ist. (Dr. Probst [CDU/CSU] : Von jeder?) — Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit, um das hier einmal nachdrücklich zu unterstreichen. Ich kann nur noch einmal betonen, daß keiner dieser Briefe, die gewechselt werden, das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen hat unter der Voraussetzung, daß die Adressaten auch dieser Veröffentlichung zustimmen. (Zuruf von der SPD: Das ist anders als bei den Telefonaten!) Aber lassen Sie mich zum Kernpunkt dessen kommen, was ich gern in dieser
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Grundlage für die Vorlage der Bundesregierung gewesen. Angesichts der außerordentlichen ökonomischen Bedeutung eines solchen Finanzierungskonzeptes war es selbstverständlich, daß der Bundeswirtschaftsminister in dieser Fage und bei der Erarbeitung dieses Konzepts ein entscheidendes Wort mitzureden hatte und daß dieses gesamte Konzept, das wir hier vorlegen, auch voll vom Bundeswirtschaftsminister wegen seiner ökonomischen Sachgerechtigkeit getragen wird. Alle anderen Überlegungen, die angestellt worden sind — es gibt ja beachtliche Überlegungen, etwa Vorschläge der Edding-Kommission, aber auch die in Ihrem Papier angestellte Überlegung, ob ein genereller
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der Berufsausbildung der Zwang zum sparsamen Wirtschaften fortfällt, steigt die Gefahr der Mißwirtschaft, des staatlichen Dirigismus und der Zementierung überholter Strukturen einschließlich der Fehllenkung von Arbeit und Kapital. Ziel unseres vorgelegten Systems ist es — im Gegensatz zu einem generellen Umverteilungssystem, das sich an dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit des Lastenausgleichs orientiert —, diese negativen Auswirkungen zu verhindern; denn man muß sich klar darüber sein, daß, wenn große Teile der jetzigen Kosten umgelegt werden — ob im Augsburger Modell oder auf eine andere Weise —, diese
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CDU/CSU", weil Sie sich bisher nicht zu einem Konzept haben durchringen können. Aber ich finde, Sie sollten auch ehrlich genug sein, anzuerkennen, daß es außerordentlich schwierig war, auf diesem Neuland ein Konzept vorzulegen, wie das die Bundesregierung getan hat, das jedenfalls diesen negativen Auswirkungen nicht nachgibt. Das scheint mir das Entscheidende zu sein. Ich habe gegen dieses Finanzierungskonzept auch bisher einen schwerwiegenden Einwand noch nicht gehört. In der Offentlichkeit ist zuwenig gesehen worden, daß dieser Regierungsentwurf an Stelle von Vorschlägen
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etwas hinzufügen. Herr Dr. Gölter hat in der Debatte etwas höhnisch gesagt: Was Sie hier vorlegen, ist ein Hilfsinstrument für das Jahr 1979, und jetzt haben Sie gar nichts. Meine Damen und Herren, es ist ganz entscheidend, daß dieses Finanzierungssystem, das wir hier vorgelegt haben, ein System ist, das in jeder Form jederzeit anwendbar ist, auch wenn wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umlage noch nicht geschaffen haben. Die entscheidende Kritik an dem Prämiensystem in Ihrem Dringlichkeitsantrag zielt ja nicht auf
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Debatte etwas höhnisch gesagt: Was Sie hier vorlegen, ist ein Hilfsinstrument für das Jahr 1979, und jetzt haben Sie gar nichts. Meine Damen und Herren, es ist ganz entscheidend, daß dieses Finanzierungssystem, das wir hier vorgelegt haben, ein System ist, das in jeder Form jederzeit anwendbar ist, auch wenn wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umlage noch nicht geschaffen haben. Die entscheidende Kritik an dem Prämiensystem in Ihrem Dringlichkeitsantrag zielt ja nicht auf die Tatsache, daß Sie den Vorschlag gemacht haben
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Mittelstandpolitik in diesem Bereich nicht nur ein leeres Wort, sondern wir haben unsere Maßnahmen darauf abgestellt, daß hier nicht eine schwerwiegende Wettbewerbsverfälschung zu Lasten der kleinen und der mittleren Betriebe eintritt, übrigens eine Wettbewerbsverfälschung, die selbstverständlich auch beim Augsburger Modell, das Sie vor Augen haben, eintreten muß. Je höher Sie nämlich den Lastenausgleich wählen, desto weniger sind Sie in der Lage, kleine und mittlere Unternehmen aus diesem Lastenausgleich zu befreien, wenn Sie die Belastung der übrigen Betriebe nicht ins Ungemessene und
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und dieses Denkens. Dieses Denken ist deshalb so gefährlich, weil wir diese Forderung aus vielen Bereichen der Wirtschaft gestellt bekommen und weil das Denken in Ansprüchen, in Berechtigungen in einem Maße um sich greift — auch in vielen Betrieben der Wirtschaft —, das uns besorgt stimmt, weil hier die eigentliche Grundlage verlassen wird, auf der diese Betriebe ausbilden. Wir sollten dem nicht nachgeben, sollten diesem Anspruchsdenken nicht Rechnung tragen und sollten nicht so tun, als bildeten diese Betriebe um gesellschaftspolitischer Verantwortung willen aus
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Verantwortung bekennen würde. Das halte ich für unerläßlich. (Dr. Probst [CDU/CSU] : Ihr dürft euch aber nicht nur an den Großen orientieren, Herr Staatssekretär!) — Sicher, das ist völlig richtig, und ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht, daß das Konzept, das wir hier vorgetragen haben, ganz ausgeprägt die kleinen und die mittleren Betriebe im Auge hat, weil wir wissen, welche hohe Ausbildungsleistung dort erbracht wird, weil wir auch wissen, daß etwa die Handwerker in einem ganz erheblichen Maße den Rückgang an
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Stolberg) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier soeben einen Vertreter der Bundesregierung gehört, der eine lange Zeit darauf verwendet hat, dem Prinzip des Lastenausgleichs eine klare Absage zu erteilen, dem Prinzip des Lastenausgleichs, das innerhalb der Sozialdemokratischen Partei noch am letzten Wochenende von der AfA, deren Vorsitzender ja, wenn ich mich nicht irre, Herr Bundesminister Rohde ist, wieder auf den Schild gehoben worden ist. Eines kann ich dann allerdings nicht verstehen: daß die Sozialdemokraten
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werden dann von Ihnen dafür geprügelt, daß wir dieses Prinzip des kontinuierlichen Lastenausgleichs nicht so leichtfertig aufgeben, sondern in diesem Antrag sagen: (Reuschenbach [SPD] : Was haben Sie denn überhaupt vorgeschlagen?) Wir wollen dies in den nächsten Monaten in einem Hearing, das im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft durchgeführt wird, auf den Prüfstand stellen. (Reuschenbach [SPD] : Großartig! Überheben Sie sich mal nicht!) — Bevor Sie uns solche Fragen stellen, Herr Kollege Reuschenbach, würde ich an Ihrer Stelle einmal Gewissenserforschung betreiben. Auf der einen
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draußen vor der Tür? Warum enthält man den Berufsschullehrern im Berufsbildungsausschuß der Kammern das Stimmrecht vor? Warum berücksichtigt der Regierungsentwurf in den eigentlichen Mitbestimmungsgremien die wichtige Gruppe der Ausbilder überhaupt nicht, abgesehen von einem Fachausschuß auf untergeordneter Ebene im Berufsbildungsinstitut, das Sie vorgeschlagen haben? Wir sind der Meinung: Eine solche Diskriminierung zentral wichtiger Gruppen in der beruflichen Bildung machen wir nicht mit. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Koalition ist unserer Auffassung nach zu eng und zu starr auf das Dreieck
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