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Florian Toncar. (Beifall bei der FDP) Dr. Florian Toncar (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat es sich ja manchmal zur Angewohnheit gemacht, Gesetze mit einfachem Namen zu überschreiben, wie zum Beispiel das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz. Würde sie das hier auch machen, dann müsste man sagen: Es soll heute das Schlechte-Gewissen-Gesetz beschlossen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]) Denn es ist doch so: Weil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.2021 () [PBT/W19/00230]
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die sie hatte, sondern sich stattdessen mit einem Leerverkaufsverbot auf die falsche Seite gestellt hat. Und ein Staat, der sich auf die falsche Seite stellt, weil er Dinge falsch beurteilt, wird mit keinem Gesetz dieser Welt, auch nicht mit dem, das Sie heute beschließen, bessere Entscheidungen treffen. Deswegen geht es erst mal nicht um mehr Gesetze, sondern um einen Kulturwandel und um die Wahrnehmung von Verantwortung in Regierung und Aufsicht. (Beifall bei der FDP) In dem Gesetz, so wie es jetzt
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sagen: Mitarbeiter von zu prüfenden Unternehmen sind auch rechtlich verpflichtet, mit dem Abschlussprüfer zu kooperieren. Auch die Dienstleister, Drittdienstleister, die es bei Wirecard in vielerlei Hinsicht gab, sollen direkt verpflichtet werden, mit dem Prüfer zu kooperieren. Das stärkt die Prüfung, das stärkt damit auch die Aktionäre und den Kapitalmarkt. Das ist etwas anderes als die ideologischen Grabenkämpfe, wie Sie sie hier in der Koalition geführt haben. (Beifall bei der FDP) Lassen Sie mich noch ein Wort zum Thema Bilanzkontrolle sagen. Bisher
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Sie sehen, trage ich heute im Gegensatz zur letzten Sitzungswoche wieder eine Krawatte. Der Kragen ist mir also bei den Beratungen zum Anlegerschutzgesetz diesmal nicht geplatzt. Ganz im Gegenteil; denn wir verabschieden heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das den Anlegerschutz im Bereich der Vermögensanlagen deutlich stärkt. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass wir dem Anlegerschutz oberste Priorität einräumen müssen. Als Koalition denken wir aber auch, dass Regeln und Möglichkeiten der Emittenten, der Anleger und der
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mit diesem Gesetz zukünftig mehr Biss, um schwarze Schafe rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. So haben wir mit dem Mittelverwendungskontrolleur ein wichtiges Sicherheitsscharnier zwischen Anleger, Anbieter und der BaFin geschaffen. Der Emittent ist zukünftig verpflichtet, ein Mittelverwendungskonto einzurichten, auf das die eingeworbenen Gelder eingezahlt werden müssen. Verfügungen aus diesem Konto können nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur erfolgen. Er kontrolliert die Verwendung und gibt Gelder frei, wenn die vertraglich festgelegten Kriterien erfüllt sind. Er verfasst einen Bericht, den er nicht nur
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es auch empathischer das Starke-Fürsorge-Gesetz nennen können. Denn es beinhaltet Regelungen, die die Fürsorge für unsere Soldatinnen und Soldaten betreffen. Soldat zu sein, ist kein Beruf wie jeder andere. Es ist ein Dienst am Land. Unsere Frauen und Männer schwören, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen, und sie sind bereit, dafür ihre Gesundheit und im äußersten Fall auch ihr Leben zu geben. Die Bundesregierung und dieses Hohe Haus haben es sich deswegen gemeinsam zum Auftrag gemacht, die
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Härtefallfonds sagt sehr viel aus über die Sicht der Bundesregierung und der Koalition auf den Osten. Sie meinen, es gebe nur Handlungsbedarf bei denjenigen, die sich in Grundsicherungsnähe befinden, und es gebe keinen Handlungsbedarf bei den vielen anderen, für die das nicht gilt: bei den Ingenieuren, Krankenschwestern, Bergleuten oder den ehemaligen Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern aus der DDR. Wir haben in den Jahren 2019 und 2020 bei den 30-jährigen Jubiläen zur Friedlichen Revolution und zur deutschen Einheit hier in diesem Haus wieder
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können. (Zuruf von der LINKEN: Ah! Natürlich!) Zum Ersten. Der Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung ist längst auf den Weg gebracht. Das BMAS hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Stehen aber keine Zahlen drin!) das nun mit den Ländern und den betroffenen Berufs- und Personengruppen diskutiert wird. Die Gespräche laufen und müssen zügig zum Abschluss gebracht werden. Da hilft es uns nicht, wenn Sie das permanent blockieren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Um welche Summen
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Weg, eine Lösung hinzubekommen. (Matthias Höhn [DIE LINKE]: Wieso?) – Hören Sie zu! Der Antrag der Linken „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – Ansprüche anerkennen“ könnte den Eindruck erwecken, man wolle die gesamte Rentenüberleitung wieder aufmachen, Punkt für Punkt. Das sehen wir nicht so, das sieht auch die Mehrheit in diesem Haus nicht so, und das sah auch die Mehrheit der Experten bei der Anhörung nicht so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bund und Länder sind seit Längerem dabei, sich
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Hänsel [DIE LINKE]: Ogottogott!) Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben – Zitat –, „Unkenntnis, Ignoranz und moralisch begründete Willkür“ hätten zu „Kürzungen und Streichungen“ bei Rentenansprüchen geführt, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sonst haben Sie keine Probleme, ja? – Matthias Höhn [DIE LINKE]: Ja, das stimmt ja auch!) dann muss ich einfach sagen: Überlegen Sie mal, was Sie damit sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999 in drei Urteilen anerkannt hat, dass der Rentenüberleitungsprozess verfassungskonform war. Sie diskreditieren das Bundesverfassungsgericht. (Zurufe von der LINKEN: Oh
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sinnvoll ist, eine Lösung innerhalb des Rentenrechts zu suchen; denn dadurch würden neue Ungerechtigkeiten entstehen, beispielweise zwischen den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Braunkohleveredlung in der DDR, die der bergmännischen Beschäftigung unter Tage gleichgestellt waren, und denen im Westen, wo das eben nicht der Fall war. Insofern enthält Ihr Antrag da eine Hürde für uns, dem zuzustimmen. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Die nächste Rednerin für Bündnis 90/Die Grünen ist die Kollegin
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die wir gerade führen, in die Rentenpolitik dieser Wahlperiode einordnen und mit den Herausforderungen für die nächste Wahlperiode verbinden. Ein Thema, wofür wir als Christlich-Soziale über Jahre hinweg stark gekämpft haben, war die Grundrente, und ich bin froh, dass wir das in dieser Wahlperiode so weit umsetzen konnten, dass 1,3 Millionen Rentner mit geringen Renten ab diesem Jahr davon profitieren werden. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen; denn wer sein Leben lang gearbeitet hat, der muss am Lebensende mehr haben als
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W. Birkwald [DIE LINKE]: Kinder sollen zur Schule gehen! Die sollen was lernen!) Jeder, der normal denkt, weiß: Wenn ich keine Kinder habe, dann sorgt im Alter niemand für mich vor. Das ist eine ganz einfache Logik. Schade, dass sich das den Linken nicht erschließt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kinder können Beamte werden, Hausfrauen, Hausmänner, arbeitslos!) Wir haben auch bei der Erwerbsminderungsrente Verbesserungen auf den Weg gebracht; denn es gibt Menschen, die krankheitsbedingt früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Deswegen
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aufbauen. Das ist eine Forderung des Arbeitnehmerflügels in der CDU, und ich hoffe, dass der sich durchsetzt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben weitere Punkte, die ich Ihnen gern mitteilen möchte. Auch die Stärkung der Betriebsrenten ist ein Thema, das uns bewegt. Die gesetzliche Rente ist natürlich die stärkste Säule der Alterssicherung. Aber auch die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für eine gute Absicherung im Alter. Wenn nur jeder zweite Beschäftigte Anspruch auf eine Betriebsrente hat, dann ist das
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wo wir das sehen können: in der gewissenhaften Pflichterfüllung im Dienst, außerhalb des Dienstes im Leisten von Erster Hilfe bei einem Unfall oder gerade jetzt in der Coronapandemie. Ich habe Soldaten bei ihrem Dienst in Leipziger Altenheimen besucht. Das Lächeln, das die dort eingesetzten Soldaten den Bewohnern auf die Lippen gezaubert haben, weil sie sich herzlich um die Bewohner und Besucher gekümmert haben, ist in dieser schwierigen Zeit ein unbeschreiblicher Lichtblick gewesen, wofür ich den Soldaten sehr dankbar bin. Und diesen
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Dank. (Beifall bei der AfD) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Kollege Dr. Fritz Felgentreu. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: So, Fritz, jetzt stell das mal richtig!) Dr. Fritz Felgentreu (SPD): So schwer ist das gar nicht. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird im Soldatenrecht eine harte Regel neu geschaffen und eine Lücke geschlossen. Die harte Regel bezieht sich auf
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auf die Höhe der Zeit bringen. Deswegen ist es vernünftig, dass man sich öffentlich zugängliche soziale Profile anschaut. Wir sind doch nicht mehr in den 50ern oder 60ern, wo eine Sicherheitsüberprüfung nur durch das Befragen von Auskunftspersonen erfolgt. Ich glaube, das zeigt uns, dass wir heute hier einen wichtigen Baustein vor uns haben, aber noch lange nicht am Ende sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden darüber diskutieren müssen, wie wir die Sicherheitsüberprüfung generell modernisieren und effizienter gestalten; denn die Vergangenheit
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Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Der nächste Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist der Kollege Professor Dr. Patrick Sensburg. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das wir heute debattieren, ist richtig, es ist sinnvoll und hat im Wesentlichen zwei sehr gute Zielrichtungen. Zum einen geht es darum, bei aktiven Soldatinnen und Soldaten eine intensivere erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das ist sinnvoll, weil Soldatinnen und Soldaten in bestimmten
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auch alle, dass so eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden muss. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass wir bei Reservistinnen und Reservisten jetzt eine einfache Sicherheitsüberprüfung einführen, ist folgerichtig. Kollege Lindner hat es gerade gesagt: Das, was für die aktive Truppe schon gilt, das gilt dann auch für die Reservistinnen und Reservisten. Das sage ich jetzt einmal für die Reservisten: Wir wollen auch kein Extrabrötchen gebacken haben. Wir sehen es genauso wie die Aktiven, dass wir uns auch selbstverständlich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Das ist
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Reservisten in den Blick genommen – das ist übrigens die Aufgabe der AG Reservisten –, und da sind auch einige dabei, die dann ihren Dienst zu Recht nicht mehr leisten können, aber nicht 1 200 sind Extremisten. Das ist nämlich das Missverständnis, das immer auftaucht, und das werden wir im Verteidigungsausschuss aufgrund Ihres Tagesordnungspunktes demnächst auch debattieren können. Dann werden Sie dementsprechend auch informiert werden. Wichtig ist mir, dass wir bei der gesetzlichen Regelung, die wir jetzt getroffen haben, zum einen erkennen: Bei
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und findet weiterhin statt. Das Gewicht von Bürgereingaben steigt damit, durch die Beratung im Plenum, erheblich. Die Anliegen der Bürger verdienen mehr Aufmerksamkeit, und sie würde ihnen zukommen, wenn sie im Plenum live im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder im ausgeweiteten Parlamentsfernsehen, das wir auch beantragen, debattiert werden. Der Bundestag rückt mit einer Bürgerstunde wieder näher an die Bürger heran. Endlich gäbe es eine direkte Möglichkeit für die Bürger, selbst zu bestimmen, über welches Thema verbindlich im Plenum beraten werden muss. Das würde
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uns noch gar nicht!) Jetzt könnte man sagen: Na ja, die schreibt ja ab, was wir damals geschrieben haben. Schauen wir doch einmal, ob das intelligentes Abschreiben ist, was die AfD da macht; denn dieses Quorum von 100 000 Unterzeichnern, das Sie in Ihrem Antrag haben, hatten wir damals auch drin. (Stephan Brandner [AfD]: Dann stimmen Sie ihm doch zu!) Nur, was war 2011 der Sinn bei diesem Quorum von 100 000 Unterzeichnern? Das war damals eine hohe Hürde, mit der
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in Ihrem Antrag ganz und gar. Das macht den Unterschied zwischen einfachem Abschreiben und intelligentem Abschreiben aus. Wir hatten damals im Sinn, eine echte Stärkung der Bürgerbeteiligung ohne Schwächung des Parlaments zu erreichen, während Ihre Kampagne nur dazu dienen soll, das Parlament mit kampagnenfähigen Petitionen zu fluten. Das macht den Unterschied, das ist durchschaubar. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hans-Peter
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sehen Sie mal! Sie erzählen doch nur alte Kamellen hier!) Das Petitionswesen ist aber als Rückkopplung an die Bevölkerung gedacht und nicht als Test der Kampagnenfähigkeit von Fraktionen in Nichtwahlkampfzeiten. (Zuruf des Abg. Uwe Witt [AfD]) Sie haben damit bewiesen, das Instrument in der Vergangenheit missbräuchlich genutzt zu haben, und das werden Sie sicher auch in der Zukunft tun. Genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. René Röspel [SPD] und Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE
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und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen
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