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bei dem die sozialliberale Koalition weitgehende Kompromisse gemacht hat. Das betrifft die Lehrkörperstruktur und die Mitbestimmungsfragen, wo sich, wie ich glaube, in der Haltung der Union, insbesondere auch in dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Probst, das deutliche Mißtrauen gegen Mitspracherechte, das auch in anderen Bereichen die Politik der Union kennzeichnet, erneut bestätigt. Das — diese Kompromisse — betrifft die Studienreform, die im Grunde konsequent nur auf dem Weg über die integrierte Gesamthochschule zu erreichen ist, will man nicht die überkommene, durch die gegenwärtige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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denn das?) Ich glaube, dieser Eindruck kann, mindestens vor dem Hintergrund der Hamburger Situation, nicht aufrechterhalten werden. Die Hamburger haben zu einer Zeit eine Hochschulreform durchgeführt, als — Sie verzeihen, Herr Abgeordneter Probst — die Bayern auf diesem Gebiet, so glaube ich, das Wort „Reform" noch nicht einmal buchstabieren konnten. (Zuruf von der SPD: Bestimmte Bayern nicht! — Zuruf von der CDU/CSU: Was soll das?!) Hamburg hat mit seinem Universitätsgesetz, dem Fachhochschulgesetz und dem Gesetz für die Künstlerischen Hochschulen Regelungen geschaffen, die einerseits
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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Wem denn?) das Entscheidende ist aber, wer diesbezüglich die Federführung hat. Wenn Sie eine obligatorische Zuordnung zu einem Professor haben, ist damit zugleich ein unmittelbares Abhängigkeitsverhältnis zwischen Hochschuldozent und Professor gegeben. Das ist doch wohl ganz logisch. Zumindest empfinde ich das als logisch. (Beifall bei der FDP) Die Gruppe der Professoren sollte — ich habe darauf schon hingewiesen — unserer Meinung nach nicht auf einer Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen. Wir sind deshalb der Meinung, daß die Länder die Vorschriften über die Verbeamtung auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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sehr deutlich dargestellt worden —, sind die Begriffe Ordnungsrecht und Regelstudienzeit nicht selten im Mittelpunkt. Offenbar hofft man, über diese Mechanismen allein Ruhe und Ordnung sicherstellen zu können. (Pfeifer [CDU/CSU] : Wer hat denn das gesagt?) Es ist ja auch nicht das erstemal, daß man Sanktionsmechanismen als Ersatz für politische Auseinandersetzungen einsetzt. (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Wie können Sie einem Gesetz zustimmen, das so schlecht ist?!) Es gibt in diesem Hause sicherlich keinen Zweifel darüber, daß Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung scharf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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Ruhe und Ordnung sicherstellen zu können. (Pfeifer [CDU/CSU] : Wer hat denn das gesagt?) Es ist ja auch nicht das erstemal, daß man Sanktionsmechanismen als Ersatz für politische Auseinandersetzungen einsetzt. (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Wie können Sie einem Gesetz zustimmen, das so schlecht ist?!) Es gibt in diesem Hause sicherlich keinen Zweifel darüber, daß Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung scharf abzulehnen ist. Deshalb haben war auch einem Gewaltschutzparagraphen zugestimmt Dies ist eine sehr deutliche Äußerung von seiten der Koalition gewesen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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7/2939 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hauser (Sasbach) Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach). Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls, das in diesem Hohen Hause am 14. November dieses Jahres verabschiedet wurde, bot dem Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. November Anlaß zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in drei Kernpunkten mit den entsprechenden Folgebestimmungen. Erstens sollten einem Zeugen, Sachverständigen oder einer Partei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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bot dem Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. November Anlaß zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in drei Kernpunkten mit den entsprechenden Folgebestimmungen. Erstens sollten einem Zeugen, Sachverständigen oder einer Partei, deren Aussagen in einem Prozeß unmittelbar auf einem Tonbandgerät festgehalten waren, das Recht zustehen, ihre Angaben nochmals im Zusammenhang abgespielt zu bekommen und so überprüfen zu können — dies schon mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage. Hier war ursprünglich vorgesehen, das nochmalige Abspielen allein dem Ermessen des Gerichts zu überlassen. Diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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Aussagen in einem Prozeß unmittelbar auf einem Tonbandgerät festgehalten waren, das Recht zustehen, ihre Angaben nochmals im Zusammenhang abgespielt zu bekommen und so überprüfen zu können — dies schon mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage. Hier war ursprünglich vorgesehen, das nochmalige Abspielen allein dem Ermessen des Gerichts zu überlassen. Diesem Anliegen entsprach der Vermittlungsausschuß mit der Fassung, die in der Drucksache 7/2939 in einem Nachsatz zum § 162 Abs. 2 Satz 1 vorgeschlagen ist. Zweitens sah es der Bundesrat aus praktischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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scheint, nicht weniger aktuell als heute -- dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Wissenschaft von religiösen und politischen Dogmen. Es widerspräche vor allem dem von Max Weber geforderten und seither in allen freiheitlichen Staaten anerkannten Prinzip der Wertfreiheit der Wissenschaft, einem Prinzip, das besagt, daß sich Werturteile wissenschaftlich nicht begründen lassen und daß Werturteile in wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen keinen Platz haben. Immer haben sich totalitäre Mächte durch diese Idee der Wertfreiheit der Wissenschaft herausgefordert gefühlt. Das gilt für Hitler, der in einem seiner Tischgespräche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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haben. Immer haben sich totalitäre Mächte durch diese Idee der Wertfreiheit der Wissenschaft herausgefordert gefühlt. Das gilt für Hitler, der in einem seiner Tischgespräche den Gedanken einer freien, voraussetzungslosen Wissenschaft als absurd und die Wissenschaft als ein soziales Phänomen bezeichnete, das wie ein jedes solches Phänomen durch den Nutzen oder Schaden begrenzt sei, den es für die Allgemeinheit stifte. Das gilt aber auch für den totalitären Marxismus, der die Wissenschaft dem Prinzip der Parteilichkeit unterwerfen will. „Das Denken muß parteilich sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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dem Gedanken der Demokratie jede andere Form der Auseinandersetzung als die argumentative widerspricht, ob es dabei um den Prozeß der politischen Willensbildung oder um den Prozeß der wissenschaftlichen Erkenntnis geht. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang hat unser Antrag, das Ordnungsrecht betreffend, eine Bedeutung, die über das Hochschulrecht weit hinausgeht. Ich bitte Sie, den von mir begründeten Anträgen zuzustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat ider Abgeordnete Dürr. Dürr (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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ob es richtig ist, wenn die Opposition immer wieder das gleiche Strickmuster gebraucht, nämlich wichtig seien nicht die durch Gesetz getroffenen Anordnungen, sondern wichtig sei lediglich die bitterböse Absicht der Koalition, die die Opposition hinter unseren Gesetzentwürfen vermutet. Wenn Sie das noch öfter sagen — und ich würde sagen: bitte nur weiter so! —, dann merkt allmählich jeder, wie man hier nicht informiert, sondern bloße Propaganda nahe an der Grenzlinie zur Demagogie zu machen versucht. (Beifall bei der SPD und der FDP) Und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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der Antrag der Koalitionsfraktionen insgesamt begründet. In § 3 Abs. 3, der die Freiheit der Lehre im einzelnen behandelt, ergibt sich nach einer Umformulierung, die gemeinsam im Ausschuß gefunden wurde, die Notwendigkeit, klarzustellen, daß die Freiheit der Lehre nicht davon entbindet, das Lehrangebot, die notwendige Zahl von Lehrveranstaltungen für den gesamten Universitätsbereich sicherzustellen. Darum möchten wir gern formulieren: Die Freiheit der Lehre umfaßt, unbeschadet des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, im Rahmen der zu erfüllenden Lehraufgaben die Abhaltung von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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uns vorgeschlagene Formulierung „Durch die Neuordnung des Hochschulwesens sollen insbesondere erreicht werden" zielt auf gleichgewichtige Alternativen. Wer es noch nicht begriffen hatte, daß Sie eben diese gleichgewichtige Alternative nicht wollen, wurde durch Ihre unnachgiebige Haltung bei unseren wiederholten Anträgen belehrt, das Wort „integriert" zu streichen und statt dessen zu formulieren „aufeinander bezogene Studiengänge". Unsere einvernehmliche Regelung in § 5 entspricht dem Wortlaut des Bildungsgesamtplans. (Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr richtig!) Sie wurde durch Ihre Fassung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 glatt unterlaufen
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diese Formel nicht mehr sehen lassen können. So ist es begreiflich, daß Sie Ihre politische Zielsetzung im Gesetz festschreiben lassen wollen. Unser Widerstand bringt Sie nun zu dieser widersprüchlichen Aussage in den §§ 4 und 5, und dies ist ein Schattenspiel, das Sie mit uns nicht machen können. Sie möchten den SPD-regierten Ländern eine zusätzliche Legitimation verschaffen, aber eine solche Weichenstellung darf keinesfalls in einem Rahmengesetz erfolgen. Wir bleiben dabei: Für uns ist jeder Versuch von Ihrer Seite, die integrierte Form der
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groß genug sein können; oder denken Sie an die Frage, die die Experten immer mehr bewegt, die Frage, ob die Exaktheit in den Grundlagen nicht in Gefahr gerät. Und gehört zur Integration nicht auch die räumliche Konzentration? Wie schaffen wir das in unseren Flächenstaaten? Oder wo liegt die Obergrenze bei der zahlenmäßigen Konzentration? Nun noch einige Stichworte, mit Fragezeichen versehen: unrealistisch, organisatorisch kaum zu bewältigen, studienverlängernd, Tendenz zur verhängnisvollen Mammutisierung — ich sage das mit allem Ernst —, die die Ursache der zunehmenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1974 () [PBT/W07/00136]
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es muß vor allen Dingen erprobt werden. Wir dürfen uns hier nicht auf Abenteuer einlassen, unter denen wir doch im schulischen Bereich gerade genug leiden. (Beifall bei der CDU/CSU) Carlo Schmid hat einmal formuliert: Politik heißt, Möglichkeiten zu schaffen, das Notwendige zu tun. Was notwendig ist, sagt uns nicht die Partei. Sie ist nicht der Hort der Wahrheitsfindung. Was notwendig ist, muß an der Sache, um die es geht, gemessen werden. Hier dürfen wir uns nicht auf parteipolitische Denkansätze, sondern
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nur sagen: ein Rahmengesetz kann ja wohl nicht die Aufgabe haben, durch Angebote unterschiedliche Rechtslagen zu schaffen. Es kann ja wohl nur die Aufgabe haben, einen Rechtszustand zu vereinheitlichen. Im übrigen bestehen gegen einen Zusammenschluß der Hochschulen in einem Organ, das als „Bundeshochschulkonferenz" bezeichnet wird, verfassungsrechtliche Bedenken. Die Wahrnehmung der überregionalen bundesweiten Aufgaben auf dem Gebiet des Hochschulwesens sowie die Wahrnehmung der Belange der einzelnen Hochschulen gegenüber dem Bund obliegt nach unserer Auffassung den Ländern. Neben den Ländern können die Hochschulen
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Gölter [CDU/CSU] : Das ist eine tolle Begründung!) Während der Debatte vorhin ist vieles zu diesem Thema gesagt worden. Ich möchte deshalb zur Begründung der Ablehnung dieser beiden Anträge für die Koalition nur weniges sagen. Die Koalition ist der Auffassung, das in allen dazu geeigneten Studiengängen inhaltlich und zeitlich gestufte, integrierte und aufeinander bezogene Studiengänge angeboten werden sollten. Nur dadurch kann sichergestellt werden, daß wir Zwischenabschlüsse erreichen, die Berufsqualifikationen bringen und es ermöglichen, daß jemand nach einer gewissen Zeit von Berufstätigkeit
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hat der Abgeordnete Dr. Schweitzer. Dr. Schweitzer (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU schlägt hier zweierlei vor: zum einen die Ersetzung des § 31 durch einen neuen § 44 a und zum anderen eine inhaltlich andere Fassung für das, was die Koalition hier unter § 31 vorlegt. Zu dem ersten Aspekt möchte ich sagen, es handelt sich dabei möglicherweise — das möchte ich ganz offen so formulieren — um einen Trick, der den Anschein erwecken soll, als ob es der Opposition darum
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bei einer Rechtsverordnung nicht möglich, denn diese muß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ausarbeiten, (Dr. Glotz [SPD] : Mit Zustimmung des Bundesrates!) und die Länder haben lediglich zuzustimmen oder abzulehnen. Aber die Gestaltung liegt beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, das keine praktischen Erfahrungen mit diesen Problemen hat, weil der Staatsvertrag von den Ländern geschlossen worden ist. Im übrigen meinen wir, daß die Länder die Entscheidung über die Verteilung des zu knappen Angebots behalten müssen, weil sie schließlich auch für dieses
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ab. Sie will mit dieser Änderung des Abs. 3 erreichen, daß den Landesgesetzgebern die Möglichkeit eröffnet wird, darüber hinausgehende Mehrheiten der Professoren vorzusehen. Denn andernfalls wird der gesetzgeberische Spielraum der Landesgesetzgeber völlig beseitigt. Dies widerspricht aber dem Charakter eines Rahmengesetzes, das nur die allgemeinen Grundsätze vorsehen kann. Ein besonders schwerwiegender Mangel der Koalitionsfassung liegt im Abs. 5 vor, der den Entscheidungsvorgang bei Berufungsvorschlägen regelt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, daß bei Entscheidungen, die unmittelbar die Forschung oder die Berufung von Hochschullehrern betreffen
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ist, nach dem Wortlaut des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs lediglich einen weiteren Berufungsvorschlag vorlegen können; denn damit kann die Berufung eindeutig auch gegen den Willen der Mehrheit der Professoren erfolgen. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Um den Professoren das ihnen vom Bundesverfassungsgericht zugestandene Recht bei den Berufungen nicht vorzuenthalten, schlägt die CDU/CSU-Fraktion die Regelung vor, daß Berufungsvorschläge der Mehrheit der Stimmen der dem Gremium angehörenden Professoren bedürfen, so daß der Kultusverwaltung von seiten der Hochschule nur eine Berufungsliste
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einzuführen. Gerade hinsichtlich dieser Frage der Organisation der Studentenschaft sollte die Möglichkeit bestehen, meine Damen und Herren, neben der verfaßten Studentenschaft auch andere, modernere Formen der studentischen Vertretung zu belassen und in Konkurrenz zueinander weitere Modelle zu entwickeln. Ein Hochschulwesen, das das Zusammenwirken der einzelnen Gruppen auf eine neue gesetzliche Basis stellt, sollte auch in der Frage der Studentenvertretung neue Wege gehen können. Die CDU/CSU tritt mit ihrem Antrag zu § 45 für eine flexiblere Regelung ein. Sie will es dem
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hochschulpolitischer, sozialer und kultureller Belange der Studenten beschränkt sein muß. (V o r sitz: Vizepräsident Dr. Schmitt- Vockenhausen) Die leidvolle Erfahrung hat aber bewiesen, daß die verfaßte Studentenschaft trotz der Tatsache, daß ihr kein allgemeines politisches Mandat zusteht — ich meine, das steht den Volksvertretungen zu —, zweifelsfrei oft genug in rechtswidriger Weise und unter Mißachtung des Sinnes der Zwangsmitgliedsbeiträge dieses allgemein-politische Mandat ausgeübt hat. (Dr. Probst [CDU/CSU] : So ist es!) Daraus ergeben sich rechtliche Probleme, wie uns ja Verwaltungsgerichtsurteile bestätigen. Gerade
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