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wolle ihr Verhältnis zu homosexuellen Partnerschaften neu ordnen und auf eine neue Basis stellen. Das fand sicherlich in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten und seinem Parteivorsitzenden Stoiber statt. Muss ich davon ausgehen, dass das, was Sie heute zu dieser Thematik ausführen, das Ergebnis dieses neuen Denkens der CSU darstellt? (Beifall bei der F.D.P., der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Norbert Geis (CDU/CSU): Lieber Herr Braun, soweit Sie Ihre Frage nicht polemisch gemeint haben, (Hildebrecht Braun [Augsburg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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der PDS) Vizepräsident Rudolf Seiters: Herr Kollege Geis hat eine zweite Zusatzfrage. Herr Kollege Westerwelle möchte seine Redezeit verdoppeln. Das ist sein gutes Recht. Die Redezeit wird angehalten. Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Ich bedanke mich dafür. Kleinere Fraktionen, das heißt vorübergehend kleinere Fraktionen, können das immer gut gebrauchen. Norbert Geis (CDU/CSU): Herr Kollege Westerwelle, ich freue mich mit Ihnen, dass Sie Ihre Redezeit verdoppeln können. Sie müssen mir aber schon Antwort auf meine Frage geben. Ich habe gefragt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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gehen. Es gibt aber Regelungsbereiche, bei denen wir nicht so tun können, als gäbe es kein Problem. Nehmen Sie zum Beispiel das Zeugnisverweigerungsrecht, über das schon gesprochen worden ist. Eine solche Frage können Sie niemals über einen zivilrechtlichen Vertrag regeln, das muss vielmehr der Gesetzgeber regeln. Das mögen für Sie Ausnahmefälle sein, aber jeder Fall von Diskriminierung ist ein Fall, dem sich der Bundestag nicht verschließen darf. Es gibt auch andere Bereiche. Denken Sie zum Beispiel an das Erbschaftsteuerrecht: Zwei Personen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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gefunden werden kann. Eine Gleichstellung mit Ehe und Familie kann es nach Art. 6 des Grundgesetzes nicht geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder deutlich gemacht. Gehen Sie nicht das Risiko ein, dass dieses wichtige, ja auch historische Vor haben, das viele in diesem Hause verbindet, am Bundesverfassungsgericht scheitern muss, weil es die Verfassungswirklichkeit ignoriert! (Beifall bei der F.D.P.) Dann ist dieses Thema erledigt. Dies wäre ein großer Schaden für diejenigen, die in dieser Sache einen Fortschritt wünschen. Jeder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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der Verfassungsminister intern und öffentlich geäußerte ver fassungs-rechtliche Bedenken hat. Diese Bedenken muss man ernst nehmen, weil sonst meiner Meinung nach eine gefährliche Situation entstehen würde. Die F.D.P. schlägt Ihnen vor - es ist ein legitimes Anliegen, dass wir das hier tun -, dass Sie sich unseren Gesetzentwurf noch einmal anschauen, der sich nur in einem wesentlichen Punkt von dem unterscheidet, was die Koa litionsfraktionen vorgelegt haben. Sie haben eine Standesamtslösung vorge schlagen. Das kann ich verstehen, weil das Standesamt für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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der PDS) Vizepräsident Rudolf Seiters: Ich gebe das Wort der Bundesministerin der Justiz, Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Jus-tiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Geis, Sie haben heute ein Wort gesagt, das mir sehr gut gefallen hat. Sie wandten sich an die linke Seite des Hauses und sagten, die Diskussion über diese Fragen müsse mit gegenseitigem Respekt geführt werden. Ich finde, das ist in Ordnung. Auch wenn es jetzt in die öffentliche
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gibt. Ist das denn verfassungswidrig? Sind Sie wirklich der Meinung, dass das gegen Art. 6 des Grundgesetzes, also gegen den Schutz der Ehe, verstößt? Ich habe dieses Ar gument noch nicht gehört. Das Standesamt ist Perso nenstandsbehörde, keineswegs ein Amt, das ausschließlich mit Eheangelegenheiten zu tun hat. Es hat sehr viel mit Familienangelegenheiten zu tun. Man kann also auf keinen Fall zu dem Schluss kommen, dass das Standesamt nur die Funktion der zivilrechtlichen Trauung erfüllt. Hierin liegt also nicht das Problem
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andere Überlegungen - ich weiß, die Zeit war ein bisschen kurz, unseren Entwurf sorgfältig durchzulesen -, die Sie alle in dem Gesetzentwurf finden werden. Ich sage Ihnen eindeutig zu: Wenn Sie konkrete Fragen haben, die hier diskutiert werden sollen, dann tun wir das sehr gerne. Danke schön. Vizepräsident Rudolf Seiters: Für die CDU/CSU-Fraktion spricht die Kollegin Ilse Falk. Ilse Falk (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, heute mit meiner Rede einen eher unüblichen Weg zu gehen. Obwohl
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einer fast vollständigen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe zuzustimmen. Sie, Frau von Renesse, haben ja auch angedeutet, dass es nicht überall ganz leicht ist. Viele von uns fangen, wenn überhaupt, erst langsam an, sich für ein Thema zu öffnen, das einerseits nach wie vor ein Tabuthema und andererseits mit vielen Vorurteilen behaftet ist, Vorurteilen, die leider auch immer wieder befördert werden, wenn zum Beispiel beim Christopher Street Day nur die schrillen und bizarren Typen gezeigt werden und nicht die große
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mir von zwei Männern oder zwei Frauen, die sich ebenso lieben wie ein Mann und eine Frau, die heiraten wollen, die gleichen Gründe für den Wunsch nach einer auf Dauer angelegten und rechtlich gesicherten Partnerschaft vorgetragen werden, kann das nicht das eine Mal richtig und das andere Mal völlig abwegig sein. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS) Gerade die Konservativen unter uns sollten sehr genau hinsehen, ob nicht gerade die von uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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zwei Frauen, die sich ebenso lieben wie ein Mann und eine Frau, die heiraten wollen, die gleichen Gründe für den Wunsch nach einer auf Dauer angelegten und rechtlich gesicherten Partnerschaft vorgetragen werden, kann das nicht das eine Mal richtig und das andere Mal völlig abwegig sein. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS) Gerade die Konservativen unter uns sollten sehr genau hinsehen, ob nicht gerade die von uns mit Recht als wichtig erachteten
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um nach dem Tod des Partners in das bestehende Mietverhältnis eintreten zu können. Die Vorschriften des Bestattungsrechts sollten dahin gehend modifiziert werden, dass dem homosexuellen Partner des Toten ein gegenüber den sonstigen Berechtigten nicht nachrangiges Recht zur Totensorge eingeräumt wird, das seinen Aus schluss von der Beerdigung durch die Angehörigen verhindert. Die großzügige ren Bedingungen für den Besuch von Angehörigen im Strafvollzug könnten auf homosexuelle Partner ausgedehnt werden. Fragen des Erbrechts sollten ebenfalls bedacht werden. Wenn ein Lebenspartner den anderen im
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Ausnahmefall -, Anpassungen vorzunehmen. Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Worte des Dankes sagen, und zwar an diejenigen, die in den Koalitionsfraktionen an diesem Entwurf mit gearbeitet und zu erkennen gegeben haben, dass wir hiermit ein gesell-schafts politisches Werk schaffen, das dem Stand unserer Republik, dem Stand unseres Denkens, nämlich eines aufgeklärten Denkens, gerecht wird und dessen würdig ist. Ich darf mich bei all jenen bedanken - vor allen Dingen bei Ihnen, Frau Ministerin -, die uns unterstützt haben, (Beifall bei der SPD
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Vizepräsident Rudolf Seiters: Herr Kollege Geis, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Alfred Hartenbach? Norbert Geis (CDU/CSU): Bitte sehr. Alfred Hartenbach (SPD): Herr Kollege Geis, waren Sie immer so selbstzweiflerisch, was die Rechte eines Parlaments anbetrifft, oder sind Sie das erst, seit Sie in der Opposition sind? Norbert Geis (CDU/CSU): Nein, ich achte die parlamentarischen Rechte sehr hoch, dass wissen Sie genau. Ich meine nur, es hätte der Sache mehr gedient, wenn die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf vorgelegt, diesen dann
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wieso eigentlich? Noch kürzlich haben Sie der Koalition in der Rechtspolitik Untätigkeit vorgeworfen und gemahnt, wir würden Ihnen zu wenige Gesetze vorlegen. Jetzt sind Sie anscheinend überlastet und beschweren sich über das Verfahren, ob wohl es das gleiche Verfahren ist, das auch Sie 16 Jahre hier praktiziert haben: Die Koalition legt Gesetzentwürfe vor, um in der parlamentarischen Diskussion voranzukommen, während gleichzeitig die Abstimmung mit dem Bundesrat läuft. Das sieht die Geschäftsordnung vor. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das ist ein ganz
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er nicht anwesend ist, möchte ich Sie bitten, ihm das auszu richten -, den zugegebenermaßen sehr umfangreichen Gesetzentwurf einmal in Ruhe von vorne bis hinten durchzulesen. So trocken die Materie auch sein mag: Die Mühe sollte sich lohnen. Ich empfehle ihm das auch auf die Gefahr hin, dass er der Koalition dann das Gegenteil vorhalten wird. Die Annahmeberufung in ihrer alten Form ist auch aufgrund unserer Be denken vom Tisch. Hier hat uns übrigens auch der Vorschlag des Landes Nie dersachsen sehr
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verschärft. Wir wollen damit erreichen, dass der Weg zur Entscheidungsfindung für die Rechtsuchenden überschaubar ist. Wer nicht vom Urteil überrascht wird, der kann es vielleicht auch eher akzeptieren. Als Bündnisgrüne freuen wir uns ganz besonders über ein weiteres wichtiges Element, das die Eingangsinstanz ebenfalls stärkt: die obligatorische Güteverhandlung. Nach dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung, das im letzten Jahr in Kraft getreten ist, betont die Koalition auch hiermit konsequent den Gedanken der Streitschlichtung. Natürlich kann man das System der Arbeitsgerichtsbarkeit in diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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ist. Wer nicht vom Urteil überrascht wird, der kann es vielleicht auch eher akzeptieren. Als Bündnisgrüne freuen wir uns ganz besonders über ein weiteres wichtiges Element, das die Eingangsinstanz ebenfalls stärkt: die obligatorische Güteverhandlung. Nach dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung, das im letzten Jahr in Kraft getreten ist, betont die Koalition auch hiermit konsequent den Gedanken der Streitschlichtung. Natürlich kann man das System der Arbeitsgerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang nicht blindlings auf den Zivilprozess übertragen. Die zunächst im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung ist
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Belastungen der Parteien, Zeugen und Sachverstän digen führen wird. Die ausschließliche Zuleitung von Berufungen an die Ober landesgerichte wird gerade in den Flächenstaaten zu einer Ausdünnung der Landgerichte führen, die mehr und mehr unter Schließungszwang geraten. Ich fürchte, dass Sie das auch so wollen. Sie wollen nämlich die Dreistufigkeit der Instanzen haben. Das hat die Ministerin ja schon mehrfach angekündigt. Die F.D.P.-Fraktion lehnt dies eindeutig ab. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
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Instanz so zu stärken, dass dort die Rechtsstreitigkeiten in der Regel erledigt werden. Für folgerichtig halte ich in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag, die erste Instanz mit sozial kompetenten Richtern zu besetzen, die ausreichend Zeit haben, um gründlich zu arbeiten, das Gespräch mit den Parteien zu führen, Ver gleichsvorschläge zu machen und verständliche Urteile zu fällen. Meine Zustimmung haben auch die geplanten Güteverhandlungen und die Möglichkeit der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits in jeder Lage des Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich; denn
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die Bürgerinnen und Bürger unkompliziert und kostengünstig zu erlangen ist, und außergerichtliche Schlichtung müssen unbedingt auch weiterhin gefördert werden. Ich halte es auch nicht für sinnvoll - und da stimme ich ausnahmsweise mit meinem Kollegen Herrn Geis (Alfred Hartenbach [SPD]: Oh, das hört er aber gerne! - Joachim Stünker [SPD]: Oh, Sie enttäuschen mich!) und auch mit Herrn Funke, wobei es da nicht ganz so ausnahmsweise ist, überein -, dass nach dem jetzt vorliegenden Koalitionsentwurf weiterhin an einem Regierungsentwurf zur Justizreform gebastelt wird, der
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und bisweilen auch heftig diskutiert wie bei der anstehenden Zivilprozessreform, die der erste Schritt einer grundlegenden Modernisierung der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist? Dies ist gut so und kann der Qualität eines so bedeutenden Vorhabens nur dienlich sein. Justizreform ist kein Anliegen, das nur in eingeweihten Fachkreisen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit debattiert werden kann. Nicht nur Richter, Anwälte und die engere Fachöffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, Kritik zu üben und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Diese Diskussion, die
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das ist eine Frage der Bürger nähe - bei der Berufung statt, wie bisher, zum Beispiel von Ihrem Amtsgericht Crailsheim 20 Kilometer bis zum Landgericht Ellwangen in Zukunft 120 oder 130 Kilometer bis zum Oberlandesgericht Stuttgart fahren muss? Wie wollen Sie das Ihrer Klientel und der Bevölkerung Ihres Kreises klarmachen? (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das bringt er fertig!) Hermann Bachmaier (SPD): Herr Kollege Dr. von Stetten, ich bin dank bar für diese Frage, zumal der uns beiden wohl bekannte Chef des Amtsge
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.07.2000 () [PBT/W14/00115]
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Dieser Gesetzentwurf fördert durch neu gewichtete In strumentarien des Zivilprozessrechtes das erstrebenswerte Ziel, möglichst in der ersten Instanz zu einem vernünftigen und gerechten Ergebnis zu kommen. Diesem Ziel dienen umfassende Aufklärungspflichten und ein sich dar aus ergebendes höchst transparentes Verfahren, das den Prozessbeteiligten in weit größerem Umfange als heute die Möglichkeit bietet, Fehleinschätzungen schon innerhalb der ersten Instanz zu korrigieren und damit zu einer umfassen den Prüfung des Streitgegenstandes beizutragen. Das Ergebnis werden zahl reichere gütliche Streitbeilegungen sein, deren Gerechtigkeitsgehalt von
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wenn tatsächlich Korrek turbedarf an der erst-instanzlichen Entscheidung besteht. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Eben!) Diesem Ziel dient der vorgeschaltete Filter durch den Berufungssenat. Er erhält die Befugnis, nach vorherigem begründeten Hinweis und der Möglichkeit der Parteien, dazu Stellung zu nehmen, das Berufungsrechtsmittel einstimmig dann zu verwerfen, wenn es keinerlei Erfolgschancen gibt. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist aber sehr umständlich!) - Transparenz haben Sie noch nie gemocht; das zeigen auch Ihre Zurufe. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist gar nicht wahr!) Auch
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