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Wehner [SPD]: Der Teufel soll ausgerechnet „Erlösung" hereingebracht haben?) — Ich meine, wir sollten dies hier korrigieren, Herr Kollege Wehner. Lassen Sie mich noch eine ganz knappe zweite Bemerkung anfügen. Der mitberatende Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat den berechtigten Wunsch geäußert, das Parlament stärker an den Beratungen und Entscheidungen über das Internationale Kakao-Übereinkommen zu beteiligen. Der federführende Ausschuß ist diesem Wunsch nachgekommen, indem er die Bundesregierung ersucht, vor jeder Verlängerung Bericht zu erstatten. Dies wird zum erstenmal bereits im Jahre 1979 geschehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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Abgeordneter Wissmann 15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 hinsichtlich des Preisniveaus, das bei der Berechnung der Währungsausgleichsbeträge zugrunde zu legen ist. — Drucksachen 8/539, 8/1088 — Berichterstatter: Abgeordeter Wimmer (Neuötting) 16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1977 () [PBT/W08/00055]
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leid, daß ich dazu mehr nicht sagen kann. (Dr. Meinecke [Hamburg] [SPD] : Ich hätte das für fair gehalten!) — Vielleicht sollten Sie dazu die Vorsitzende des Petitionsausschusses fragen. Wir meinen, daß das Verteidigungsministerium aus diesen unerfreulichen Vorfällen die Konsequenz ziehen sollte, das Verfahren für die Bearbeitung von Petitionen zu ändern. Es sollte beispielsweise überlegen, ob es nicht in manchen Fällen zweckmäßiger wäre, an Ort und Stelle durch Offiziere des Bundesverteidigungsministeriums Gespräche führen zu lassen, um den Standpunkt der Verwaltung zu erläutern und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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der gesamte Schriftwechsel künftig über seinen Schreibtisch läuft. Wir gehen davon aus, daß diese Weisung zu einer schnelleren und gründlicheren Behandlung von Eingaben aus dem Bereich der Verteidigung führen wird. Lassen Sie mich zu diesem Bereich ein letztes Beispiel nennen, das bei uns im Ausschuß unter dem Namen „Plakettenfall" mittlerweile berühmt und berüchtigt ist. Dieser Fall hat eine lange Geschichte. Nach dem Bundestagswahlkampf 1976 haben sich zwei Zivilbedienstete der Bundeswehr mit der Bitte an uns gewandt, die Bundeswehr solle doch ihre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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wir ' festzustellen haben, eigentlich noch wichtiger — oft auch quer durch die Fraktionen. Wir bemühen uns also über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, dem Anliegen des Bürgers, der eine Petition eingibt, gerecht zu werden. Ich halte das für ein wichtiges Merkmal, das gerade angesichts der jetzigen starren Konfrontation im Fraktions- und Parteileben hervorgehoben zu werden verdient. Am Schluß ein paar interessante Zahlen. Den Petitionsausschuß haben seit 1949 fast eine Viertelmillion Einzeleingaben und mehr als eine Million Masseneingaben erreicht. Erfreulicherweise haben uns in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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Recht gegebenen Ersatzanspruch des Mitbewerbers zu erwarten, daß er bezifferbar ist und auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn hier in geeigneter Weise die Verbraucherverbände eingeschaltet werden können. Als besonders wirksam wird sich aber auch das Rücktrittsrecht erweisen, das die Novelle dem durch unwahre Werbeangaben. zum Vertragsabschluß Bestimmten gewähren will. Hier bietet sich eine einfache und rasche Möglichkeit, wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen in vernünftiger Form alsbald zu beenden. Indem der Entwurf dem einzelnen Abnehmer also einen Ersatzanspruch und ein Rücktrittsrecht einräumt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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einzelnen geschädigten Verbraucher zu seinem Recht verhelfen und ihn rechtlich als Marktpartner dem Hersteller und Händler an die Seite stellen. Die dem Verbraucher aus eindeutigen Rechtsverstößen erwachsenden Schäden sind nicht, wie es da und dort geschieht, als allgemeines Lebensrisiko abzutun, das hingenommen werden muß. Diesen Schäden stehen übrigens in aller Regel entsprechende unlautere Vorteile der anderen Seite gegenüber. Meine Damen und Herren, gerade das sozialstaatliche Verständnis der Wirtschaft muß den Schutz des einzelnen besonders im Auge haben. Im Geist unserer Verfassung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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Tatsache, daß Sie die Verbände von dem Verbot des Reclitsberatungsmißbrauchsgesetzes zunächst einmal generell befreien, ohne dem Landgericht nachher die Arbeit zu ersparen. Denn es soll dann doch wieder in jedem einzelnen Verfahren prüfen, ob der Verband klagberechtigt ist. Herr Minister, das steht in Ihrer Begründung. Darin steht auch, daß die erste Überprüfung bei der Registrierung die zweite Überprüfung erleichtern soll, aber diese wird nicht überflüssig. Auch das ist ein Vorgang, der uns hierbei erheblich stört. Hinzu kommt ein Novum: daß hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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denn ein Verband machen, der von einem Geschädigten die Nachricht erhält, hier könne ein Schaden vorliegen? Er wird eine Annonce in die Zeitung setzen: Ist sonst noch jemand geschädigt? Er wird vielleicht eine Broschüre drucken. Sollten die Verbände dieses Instrument, das Sie hier schaffen, meine Damen und Herren, tatsächlich annehmen — ich habe Zweifel, ob sie das tun werden —, dann ist der Tag nicht mehr weit, an dem wir abends vor Beginn der Tagesschau in der Werbesendung sehen: Möglichkeit, seinen Schadensersatzanspruch an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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meine Damen und Herren, wird nicht nur einem Beschluß des sozialdemokratischen Parteivorstandes vom 7. Mai 1976 zur Verbraucherpolitik entsprochen; entsprochen wird damit auch einer Forderung des Grundsatzprogramms des DGB ebenso wie zahlreichen anderen Stimmen aus Wissenschaft und Praxis, die verlangen, das Wettbewerbsrecht wirksamer zu gestalten und den Verbraucher selbst in die Lage zu setzen, Qualität und Preiswürdigkeit der einzelnen Erzeugnisse nach objektiven Kriterien zu beurteilen und aus eigenem Recht Schadensersatz und Rücktrittsrecht geltend zu machen. Das deutsche Recht gegen den unlauteren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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den Verletzer ein Geschäft. Deshalb muß der Wettbewerbssünder verpflichtet werden, den von ihm angerichteten Schaden auch zu ersetzen, um somit den Anreiz zum Verstoß zu verringern. Diesen Schadensersatzanspruch hatte bisher nur der Mitbewerber, der sich aber — gestatten Sie, daß ich das so sage — als „Kollege" häufig zurückhielt und auch den Umfang des ihm entgangenen Gewinns meistens gar nicht nachweisen konnte. Deshalb wird in den §§ 13 a und 13 b des Entwurfs nunmehr dem Abnehmer ein Ersatzanspruch eingeräumt. Dieser Ersatzanspruch wird eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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wenn wir seinen Verbänden nützen. Von natürlichen Personen als Mitgliedern in Verbraucherverbänden ist mir bis heute überhaupt noch nichts bekanntgeworden. Das ist für diese Verbände sehr mißlich, aber das führt auch dazu, daß man sich genau angucken muß, ob nicht das eine oder andere unter dem Etikett des Verbraucherschutzes geschieht, um zur besseren, standfesteren Institutionalisierung von Verbänden beizutragen, die anders, jedenfalls in gewissen Bereichen, nicht existenzfähig wären. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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mich — auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit — kurz fassen werde. Die Monopolkommission nach § 24 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat ihr erstes Hauptgutachten, dem zwischenzeitlich ein zweites gefolgt ist, unter das Motto gestellt: „Mehr Wettbewerb ist möglich." Ich möchte dieses Motto, das in seiner Aussage auch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sinngemäß angewendet werden kann, erweitern und sagen: „Mehr Wettbewerb ist möglich und auch nötig." Er ist dort nötig, wo er auf Grund der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen heute nicht mehr gewährleistet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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halte die Beratung beider Vorlagen zusammen für gut, weil heute auch die Grenzen zwischen GWB und UWG fließend geworden sind und sich in diesem Bereich Grauzonen angesiedelt haben, die manche überlappende Überlegungen anstellen lassen. Ich erinnere etwa an den Versuch, das Diskriminierungsverbot einerseits durch § 1 des von uns vorgelegten Entwurfs -zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und andererseits durch die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des § 26 GWB besser zu erfassen. Ich erinnere auch daran, daß Überlegungen angestellt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Novellierungsvorschlag unterbreitet, dem wir hohen wettbewerbs- und ordnungspolitischen Rang beimessen. Wir haben es in der Wirtschaft, wie jeder weiß, ständig mit neuen Entwicklungen und daraus resultierend auch neuen Gefährdungen zu tun. Ein Gesetz, das den dynamischen Prozeß des Wettbewerbs sichern will, kann deshalb nicht normativ statisch verharren. Wenn veränderte wirtschaftliche Bedingungen Lücken und Schwächen des geltenden Rechts offengelegt haben, muß das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium, wenn auch ohne Hast und Kurzatmigkeit, der Dynamik der Wettbewerbsprozesse entsprechend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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der Selbsthilfebemühungen der Wirtschaft, die wir immer begrüßt haben, zur Beseitigung machtbedingter Wettbewerbsverzerrungen. Er soll und darf die Eigeninitiative nicht ersetzen, für die vor allem auch dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb herausragende Bedeutung zukommt. Für mich sind beide Wettbewerbsgesetze, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, keine feindlichen Brüder, wie das immer noch manche behaupten, sondern wie der linke und der rechte Schuh einer einheitlichen Wettbewerbsordnung. Die zeitliche Parallelität, mit der der Bundestag die Entwürfe zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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die, daß bei einer Fülle von kleinen und mittleren mittelständischen Unternehmen der Eigentümerunternehmer das Unternehmen auch als Quelle seiner Alterssicherung sieht. Falls er sich nicht entschließt, bis zu seinem Tode Unternehmer zu bleiben, sondern sich zur Ruhe setzt, wie wir das für jeden arbeitenden Menschen in anderen Bereichen als Selbstverständlichkeit ansehen, kann er diese Alterssicherung aus dem Unternehmen nur entnehmen, wenn er entweder jemanden findet, der das Unternehmen weiterführt, oder jemanden findet, der es kauft. Jemanden zu finden, der das Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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Das als Grundlage einer Rente bedeutet einen monatlichen Betrag von ungefähr 3 000 bis 4 000 DM, wenn er sich mit Anfang 60 zur Ruhe setzt. Man muß einmal die Proportionen zurechtrücken, man muß einmal feststellen, daß auch ein Unternehmen, das 10 Millionen DM Umsatz hat, nach Abdeckung aller Fremdkapitalverbindlichkeiten und sonstiger Probleme einen Nettoerlös von nicht mehr als 1 bis 2 Millionen DM als Erwartung rechtfertigt. Ich erwähne das deshalb, weil ich der Meinung bin, daß wir, wenn wir schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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DM Umsatz hat, nach Abdeckung aller Fremdkapitalverbindlichkeiten und sonstiger Probleme einen Nettoerlös von nicht mehr als 1 bis 2 Millionen DM als Erwartung rechtfertigt. Ich erwähne das deshalb, weil ich der Meinung bin, daß wir, wenn wir schon das Eigentum, das in Unternehmen gebunden ist, in Sozialpflichtigkeit nehmen, dem Unternehmer jedenfalls die Möglichkeit geben müssen, dieses sozialpflichtig gebundene Eigentum durch Übertragung auf Dritte für sich selbst zu entpflichten, um eine andere Verwendung seines Eigentums zu erreichen. (Beifall bei der CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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sonstigen Lasten bis hin zur Mithaftung für eine mögliche Betriebsversicherung übernehmen; er muß die Abfindungen, er muß die Abstände zahlen. Die Lasten, die aus der Liquidierung eines Unternehmens erwachsen, sind in aller Regel erheblich höher als das Eigenkapital des Unternehmers, das im Unternehmen gebunden ist, so daß der Unternehmer, wenn er sich durch Liquidation aus seinem Unternehmen lösen will, draufzahlt, d. h. er verliert sein Vermögen. Diese Möglichkeit, sich aus dem verpflichteten Eigentum wieder zu lösen, steht ihm praktisch nicht offen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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den Wettbewerb zu schützen, ausgebaut werden. Bitte verstehen Sie es nicht nur als ironische Bemerkung, Herr Minister, wenn ich mir die Frage erlaube, ob Sie jetzt Ihre Beamten nur noch Überstunden arbeiten lassen wollen, um mit' dem gleichen Personal zurechtzukommen, das Sie bisher hatten; oder ob die Feststellung, daß dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten verursache, auf Rationalisierungsreserven im Bereich des Kartellamtes und der Landesbehörden schließen läßt, die jetzt durch die zusätzlichen Tätigkeiten gewinnbringend ausgeschöpft werden. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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Ich erinnere mich auch daran, daß erst in dieser Woche bei einer Mittelstandsdiskussion des BDI Herr Professor Zeitel gesagt hat, man müsse überlegen, ob § 23 a überhaupt von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbspolitik wäre und ob es nicht sinnvoller wäre, das Thema über eine Verbesserung des Leistungswettbewerbs anzugehen. Unverständlich für mich ist dabei, daß das Bundesland, das ich vertrete, nämlich Baden-Württemberg, bei der Verhinderung des § 23 a bisher eine sehr aktive Rolle gespielt hat. Die überdurchschnittlich vielen kleinen und mittleren Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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Professor Zeitel gesagt hat, man müsse überlegen, ob § 23 a überhaupt von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbspolitik wäre und ob es nicht sinnvoller wäre, das Thema über eine Verbesserung des Leistungswettbewerbs anzugehen. Unverständlich für mich ist dabei, daß das Bundesland, das ich vertrete, nämlich Baden-Württemberg, bei der Verhinderung des § 23 a bisher eine sehr aktive Rolle gespielt hat. Die überdurchschnittlich vielen kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Bundesland sehen daran, wie wenig der neue Ministerpräsident Späth von seinen mittelstands- und wettbewerbspolitischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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daß man Möglichkeiten sucht zu diversifizieren. Aus diesem Grund müssen vertikale und konglomerate Aufkaufstrategien und das Eindringen in typisch mittelständische Märkte beträchtlich erschwert werden. Wir alle kennen doch die Kettenreaktion: Wenn einer gekauft wurde und wenn nun die geballte Finanzkraft, das Know-how, die bestehenden Absatzwege die Möglichkeit eröffnen, durch Unterpreisverkäufe in den Markt einzudringen, wirkt dies auf die verbliebenen Mitwettbewerber entmutigend. Nach der Fusionskontrolle erscheint uns als weiterer Kernpunkt die Verbesserung der Mißbrauchsaufsicht und des Leistungswettbewerbs sehr notwendig. Dringlich erscheint außerdem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]
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wohlverstandenen längerfristigen Interesse unserer Verbraucher. Im Rahmen der bisherigen Diskussion war es aufschlußreich, was die Opposition bei verschiedenen Anlässen — nicht nur heute — zu dieser Konzeption vorgetragen hat. Es gab bei verschiedenen Anlässen den Vorwurf, die Fortbildung der Fusionskontrolle sei ungeeignet, das Konzentrationsproblem zu lösen. Statt dessen sollte der Gesetzgeber bei der Verbesserung des Leistungswettbewerbes ansetzen. Dies sagte auch Herr Zeitel noch in dieser Woche. Wir sind für jede Verbesserung des Leistungswettbewerbs. Es fragt sich aber: mit welchen Mitteln und mit welcher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1978 () [PBT/W08/00115]