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die Maklerkosten zahlen muss. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Wie kann sie denn umgangen werden?) Maklerprovisionen wären dann akzeptabel, wenn sie in einer degressiven Weise nach der Höhe der Kosten des Immobilienerwerbs gestaffelt wären. Es wäre vernünftig, bei einem Objekt, das eine Million Euro kostet, eine Maklergebühr von 2 oder 3 Prozent zu vereinbaren und bei einem Objekt in einer benachteiligten Region, das 60 000, 70 000 oder 80 000 Euro kostet, eine Maklergebühr von 6, 7 oder mehr Prozent zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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einer degressiven Weise nach der Höhe der Kosten des Immobilienerwerbs gestaffelt wären. Es wäre vernünftig, bei einem Objekt, das eine Million Euro kostet, eine Maklergebühr von 2 oder 3 Prozent zu vereinbaren und bei einem Objekt in einer benachteiligten Region, das 60 000, 70 000 oder 80 000 Euro kostet, eine Maklergebühr von 6, 7 oder mehr Prozent zu verlangen; denn der Einsatz des Maklers ist dort ja auch viel größer. Schließlich meine ich, auch die Deckelung der Maklerkosten auf eine
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keinen marktwirtschaftlichen Kompass hat; das ist leider so. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das sagen die Richtigen!) – Das ist so. Denn wir beschließen heute nichts anderes als die Privilegierung von Maklern (Karsten Möring [CDU/CSU]: Was?) und lösen das Versprechen, das in der Marktwirtschaft gilt – derjenige, der bestellt, bezahlt –, nicht ein. Anders als bei den Mietwohnungen und bei der Vermietung wird es weiter so sein, dass Makler privilegiert sind im Land. Das halte ich für grundfalsch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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stattgegeben. Sie haben selbst von der „fairen Maklercourtage“ gesprochen – das war ja der Werbeslogan der Kampagne des IVD, Herr Luczak, nichts anderes. Wenn Sie sich die Anhörung im Rechtsausschuss noch mal vergegenwärtigen, sehen Sie: Rechtlich ist es gar kein Problem, das Bestellerprinzip einzuführen. Ökonomisch macht es Sinn. Und auch alle Verbraucherschützer im Ausschuss haben sich klar dafür ausgesprochen. Das Fazit des Ausschusses ist doch ganz deutlich: Die derzeitige Praxis ist für die Käuferseite nicht interessengerecht. Das haben die Juristen, die dort
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deutlich: Die derzeitige Praxis ist für die Käuferseite nicht interessengerecht. Das haben die Juristen, die dort saßen, die Professoren ganz einhellig gesagt. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Deswegen ändern wir die Praxis ja auch!) Deswegen sage ich Ihnen: Das Bestellerprinzip, das wir Grünen fordern, ist Ihrer hälftigen Teilung rechtlich deutlich überlegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt nicht den Diener zweier Herren, weder in der Komödie noch auf dem Immobilienmarkt. Sie haben davon gesprochen, dass die Makler den Kaufenden sozusagen
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zu früh gekauft. Auf der anderen Seite wäre heute der Kaufpreis höher, nehme ich mal an. Was wir jetzt mit diesem Gesetz machen, ist: Wir verbessern zwei Faktoren: Es wird nämlich mehr Qualität und mehr Wettbewerb geben – auch wenn Sie das anders sehen. Mehr Qualität, weil wir beispielsweise sagen: Gelegenheitsmakler wird es nicht geben, sondern es müssen Unternehmen sein. Ein Punkt. Der zweite Punkt betrifft den Wettbewerb: Es ist die Tatsache, dass wir nicht das Bestellerprinzip in Reinkultur einführen, sondern jeden
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die Qualität den Preis macht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Sicherung, die wir eingebaut haben, nämlich der Zahlungsnachweis oder die Androhung der Verwirkung der Provision, sind relativ scharfe Schwerter. Natürlich, der Nachweis muss erbracht werden. Aber die Idee beispielsweise, das über den Kaufpreis zu machen und dann bei der Grunderwerbsteuer diesen Anteil aus dem Kaufpreis wieder rauszurechnen, erfordert einen Verwaltungsaufwand, der ein bisschen arg üppig ist. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Gesetz schon damals gegolten hätte, als ich gekauft
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ist der Käufer derjenige, der am längeren Hebel sitzt. Differenziert, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ist auch die Rolle des Maklers zu sehen. Ich würde schon noch gerne ein paar Sätze zu seiner Rolle verlieren, weil mir das an mancher Stelle zu einfach ist, wie die Grünen oder Sie von der Linken die Rolle des Maklers klein- und schlechtreden. Ein guter Makler – nur die halten sich auf dem Markt – macht doch mehr, als die Türe aufzuschließen. Denn selbst
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und Verkäufer, wenn er mit beiden einen Vertrag hat. Er organisiert nicht nur die Besichtigung. Er klärt zum Beispiel Fragen rund um die Bonität. Er berät auch beim Kaufvertrag. Für diese Leistungen haftet er auch. Deswegen ist es durchaus adäquat, das angemessen zu vergüten. In den Gebieten, wo das Angebot an Wohnraum stärker ist als die Nachfrage, ist es natürlich so, dass ich, um auf mein Angebot aufmerksam machen zu können, einen guten Makler brauche. Wir haben Ihnen heute einen guten
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wenigsten verdienen. Viele bangen um ihre Arbeitsplätze oder fürchten um ihre Existenz, während andere immer noch Dividenden in Milliardenhöhe kassieren. Wir dürfen uns nicht die Illusion machen, dass auf den Einbruch der schnelle Aufschwung folgen wird. Wenn wir Beschäftigung sichern, das finanzielle Ausbluten der Kommunen verhindern wollen, wenn wir Betriebsschließungen und Massenentlassungen vermeiden wollen, brauchen wir schnell ein anspruchsvolles Investitionsprogramm. (Beifall bei der LINKEN) Ich verstehe nicht, warum dafür nicht längst Pläne ausgearbeitet und öffentlich diskutiert werden. (Dr. Matthias Heider [CDU
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der LINKEN) Deshalb wollen wir eine nachhaltige Verkehrswende, den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der Bahn, der Fahrradwege, für Klimaschutz und sichere Arbeitsplätze. Wir brauchen einen Industriefonds, der die sozialökologische Transformation unterstützt. (Beifall bei der LINKEN) Kurzum: Wir wollen ein Investitionsprogramm, das sozial, nachhaltig und gerecht ist. Was wir nicht brauchen, sind staatliche Hilfen für Konzerne, die Dividende auszahlen. (Beifall bei der LINKEN) Was wir nicht brauchen, sind Hilfen für Unternehmen, die keine Tarifverträge kennen, Arbeitsplätze abbauen und die Mitbestimmung mit Füßen
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Damen und Herren! Wie muss man sich das eigentlich vorstellen, wenn so ein Konjunkturprogramm in einer Krisensituation entworfen wird? Schreitet da der Bundeswirtschaftsminister in einer stillen Stunde die Fotogalerie seiner Vorgänger entlang, (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So macht er das meistens, ehrlich gesagt!) um dann aus einem geheimen Raum im Bundeswirtschaftsministerium eine goldene Kurbel zu holen, um das Gerät in Gang zu bringen? Das ist ein schönes Bild, aber es ist natürlich nicht so; Sie haben es geahnt. Ich sage
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AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir debattieren hier heute über zwei Wirtschaftsanträge, im Übrigen – Herrn Kollegen Houben ist es auch aufgefallen – in Abwesenheit des Wirtschaftsministeriums. – Oh, Entschuldigung, Herr Bareiß, ich habe Sie nicht gesehen. – Also, das Wirtschaftsministerium ist doch da, ich muss mich revidieren. Der eine Antrag wäre auch in Nichtcoronazeiten weitgehend sinnvoll. Der andere Antrag, der von den Linken, war, abgesehen vom Titel, bis heute früh inhaltlich noch ein großes Mysterium. Ohne den Lockdown mit
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Lockdown-Krise geführt, ohne die Verhältnismäßigkeit ihrer Weichenstellung zu prüfen. (Beifall bei der AfD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben von Wirtschaftspolitik überhaupt keine Ahnung!) Sie haben in einer unklaren Lage unzureichend analysiert und dann überstürzt vollkommen einseitig entschieden, das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben über Wochen einzufrieren. Sie haben alle Warnungen von Ökonomen in den Wind geschlagen und ausschließlich auf das Robert Koch-Institut gesetzt. Nein, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie haben nicht abgewogen. Der totale gesellschaftliche
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die Grundlage für eine neue, moderne, innovative und klimaneutrale Wirtschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht nur aus Klimaschutzgründen sinnvoll; das ist auch noch ökonomisch sinnvoll. Wenn Sie dann die ganze Zeit über Industriepolitik reden, so wie Sie das in der Vergangenheit gemacht haben, dann fangen Sie doch wenigstens jetzt in der Krise mit vernünftiger Industriepolitik an. Der Ausbau der erneuerbaren Energien würde Jobs sichern, er würde gleichzeitig die Zukunft für die künftige wirtschaftliche Situation schaffen, und er würde
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Visumsvergabe endlich beschleunigt und verbessert wird. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Die flächendeckende und durchgehende Einführung digitaler Verfahren ist überfällig. (Beifall bei der FDP) Daher erwarten wir, meine Damen und Herren, dass mit der Einrichtung des Bundesamtes das Auswärtige Amt, das neue Bundesamt und das Bundesinnenministerium endlich Verfahren einführen, die die notwendigen Anforderungen an die Sicherheit mit einer massiven Steigerung der Geschwindigkeit verbinden. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie oft ich von Kollegen angesprochen werde, die aus ihren Wahlkreisen über
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er in eine ganz falsche Richtung geht. Sie wollen, dass das Auswärtige Amt am besten gar keine Projekte der Zivilgesellschaft fördert. Das ist klar; mit Menschenrechten, Friedensförderung und humanitärer Hilfe können Sie sowieso nicht so viel anfangen. Bei dem Vorschlag, das Abrechnungswesen im Auswärtigen Amt zu privatisieren, frage ich mich nur, welche Unternehmensberatungslobby Sie da zum Mettigel eingeladen hatte. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Thomas Oppermann: Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Ekin Deligöz
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wollen, nicht zu akzeptieren; deshalb brauchen wir an dieser Stelle eine Modernisierung. Ich nenne noch ein zweites Beispiel: die Verwendungsnachweise für Projektmittel. Insbesondere im Bereich der humanitären Hilfe gibt es einen Bearbeitungsrückstau von einem Jahr; da das derzeit zuständige Amt, das Bundesamt für Verwaltung, nicht in der Lage ist, diese entsprechend zu überprüfen, weil ihnen zum Beispiel die Fremdsprachenkenntnisse fehlen. Es ist leicht gesagt, aber nicht leicht getan, so etwas zu externalisieren. Das muss im Amt geschehen, und auch deshalb brauchen
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zu einer international agierenden Organisation ohnehin. Dieser Bereich ist noch weit hinten; ich hoffe, dass er vorgezogen wird. Die Tatsache, dass es ursprünglich dafür eine Außendienststelle in Bonn geben sollte, ist übrigens nicht diesem Gesetz geschuldet, sondern dem Berlin/Bonn-Gesetz; das wir nicht durch ein einfaches Gesetz hinfällig machen können. Daher ist es völlig irrelevant, darüber zu diskutieren. Das Gesetz gibt es. Wenn Sie es ändern wollen, dann müssen Sie an das Berlin/Bonn-Gesetz und nicht an dieses Gesetz Hand anlegen
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lieben, (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Mit ganzem Herzen!) und sie werden sich auch nichts anderes verordnen lassen von Ihnen. (Beifall bei der AfD – Martin Rabanus [SPD]: Wer hat denn diesen Blödsinn aufgeschrieben?) Doch kommen wir zu dem Schlagwort „Tag der Befreiung“, das Richard von Weizsäcker in seiner berühmten Rede 1985 durchaus noch differenzierter verwendet hat. SPD und Grüne wollen ja einen solchen Feiertag, wie man hört, Die Linke sowieso, in bester DDR-Tradition, wo es darum ging, mit dem Tag der Befreiung vom
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Bundeshauptstadt gelegen, sollte sie über die einzelnen Opfergruppen, wie ich sie vorhin nannte, aber auch über die Opfer des Bombenkrieges in einem angeschlossenen Dokumentationszentrum auf dem heutigen Stand der Forschung informieren. Ein Wettbewerb sollte ausgeschrieben werden und ein Expertengremium eingesetzt, das dem Deutschen Bundestag gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Zu den bestehenden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes, allen voran dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas, soll diese Gedenkstätte ausdrücklich nicht ins Konkurrenz-, sondern ins Ergänzungsverhältnis treten, ganz im Sinne der Worte
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der AfD) Vizepräsident Thomas Oppermann: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der CDU/CSU die Kollegin Elisabeth Motschmann. Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD ist der traurige Versuch, das Verbrechen der Deutschen mit dem Unrecht an Deutschen zu vergleichen, aufzurechnen und damit zu relativieren, (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Reinzuwaschen! – Armin-Paulus Hampel [AfD]: Er hat doch genau das Gegenteil gesagt! Genau das Gegenteil!) Und genau das wollen und dürfen wir
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möchte es einmal vortragen. Da wird davon gesprochen, dass die Bezeichnung des 8. Mai als „Tag der Befreiung“ eine „verkürzende Deutung“ sei. Es ist die Rede von einer „undifferenzierten Befreiungsrhetorik“, der jetzt – ich zitiere – „ein differenzierteres Bild entgegengesetzt werden“ müsse, „das der historischen Wahrheit näher kommt und das namentlich den deutschen Opfern des Zweiten Weltkriegs gerecht wird“. Es seien zwar am 8. Mai – so heißt es da außerdem – das „nationalsozialistische Unrechtsregime“ beendet und „die von ihm verfolgten Ethnien, politischen Gruppen und
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hierhin und sagen, es sei ihnen ernst mit einer vernünftigen Bewältigung unserer Vergangenheit. (Dr. Marc Jongen [AfD]: Was ist daran unvernünftig? – Zuruf von der CDU/CSU: Unerträglich!) Es sei 75 Jahre nach Kriegsende an der Zeit, heißt es dann schließlich, das „stahlharte Gehäuse normierten Gedenkens“, in dem das Leiden der deutschen Kriegsgeneration kaum mehr einen Platz habe, mit einer eigenen Gedenkstätte zu durchbrechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schäme mich als deutsche Staatsbürgerin und ich schäme mich erst recht als Abgeordnete
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SPD) Vizepräsident Thomas Oppermann: Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/19156 an den Ausschuss für Kultur und Medien vorgeschlagen. – Andere Überweisungsvorschläge sehe ich nicht. Dann haben wir das so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (8. FStrÄndG) Drucksache 19/17290 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
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