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innerstädtischen Bereich zu sorgen. Das ist aber kein Automatismus; denn es steht den Ländern und den Kommunen frei, ob sie davon Gebrauch machen. Wir werden sehen, wie sich das auswirkt. Jedenfalls freue ich mich, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das den Radverkehr stärkt, das uns in Deutschland in diesem Bereich voranbringt, dass wir den Ländern mehr Eigenverantwortung und damit den Kommunen mehr Eigenverantwortung übertragen. Deswegen können Sie mit Freude zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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Das ist aber kein Automatismus; denn es steht den Ländern und den Kommunen frei, ob sie davon Gebrauch machen. Wir werden sehen, wie sich das auswirkt. Jedenfalls freue ich mich, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das den Radverkehr stärkt, das uns in Deutschland in diesem Bereich voranbringt, dass wir den Ländern mehr Eigenverantwortung und damit den Kommunen mehr Eigenverantwortung übertragen. Deswegen können Sie mit Freude zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Thomas Oppermann: Vielen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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für ein Jahr gültigen Parkausweises für Anwohner derzeit 30 Euro kostet. Das sind Parkgebühren von 2,50 Euro im Monat. Damit sind die Parkgebühren niedriger als der Preis für eine Einzelfahrkarte im MVV; die kostet für Erwachsene 3,30 Euro. Ich finde, das Verhältnis passt beim besten Willen nicht. (Beifall bei der LINKEN) Nun, mit der Gesetzesänderung wird kein Automatismus für höhere Parkgebühren ausgelöst. Die Länder bzw. Kommunen können, aber müssen nicht die Gebühren erhöhen. Die Entscheidungskompetenz wird jedoch dort angesiedelt, wo sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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Beifall des Abg. Mathias Stein [SPD]) Meine Damen und Herren, mit der Novelle des Bundesfernstraßengesetzes ergreifen wir aber noch weitere Maßnahmen. Kollege Gastel hat gerade seine drei Minuten Redezeit verwendet, um über die Lkw-Maut zu sprechen, das ist gut so, das liegt ganz bei ihm. Die bestehende Mautbefreiung für Erdgas-Lkw verlängern wir nun um weitere drei Jahre bis Ende 2023. Damit wird der Markthochlauf der klimafreundlicheren Lkw als Alternative zum Diesel weiter unterstützt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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schaffen jetzt die Möglichkeit dazu, dass sie dürfen und dass sie auch können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Mathias Stein [SPD]) Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Anwohnerparken sagen. Erstens war es ein Wunsch der Bundesländer, das selbst regeln zu können. Zweitens ist es, denke ich, ganz gut – ich war selbst Bürgermeister –, wenn die Städte und die Kommunen selbst entscheiden können; darüber freuen sie sich. Wenn wir Entscheidungen an Kommunen delegieren können, dann ist es gut, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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das selbst regeln zu können. Zweitens ist es, denke ich, ganz gut – ich war selbst Bürgermeister –, wenn die Städte und die Kommunen selbst entscheiden können; darüber freuen sie sich. Wenn wir Entscheidungen an Kommunen delegieren können, dann ist es gut, das auch zu tun; denn gerade sie wissen am besten, wie es in der jeweiligen Kommune ausschaut, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) und gerade sie wissen, was sie an Parkgebühren verlangen sollten bzw. müssen. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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AfD) Jens Maier (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Ullrich hat schon viel gesagt. Ich werde da noch einen draufsetzen. (Heiterkeit bei der AfD und der CDU/CSU) Offenbar gibt die Coronapandemie einigen die Möglichkeit, das, was man irgendwie schon immer vorhatte, unterzumischen und mit den momentan angeblich bestehenden Erfordernissen zu begründen. So wollen die Linken als besonders abstoßendes Beispiel, dass während der Coronazeit Schwangerschaftsabbrüche auch ohne Beratungshilfe möglich werden und so die Fristenlösung eingeführt wird
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auch ein allgemeingültiger Standard in Sachen Digitalisierung nicht oder nur schwer zu erzwingen sein. Da wird auch ein Digitalpakt zwischen Bund und Ländern nicht helfen, so wie Sie von der FDP sich das vorstellen. (Manuel Höferlin [FDP]: Dann lassen wir das doch mit der Digitalisierung!) Güteverhandlungen virtuell durchzuführen, wie die FDP es fordert, ist schon eher ungewöhnlich. In der Zöller-Kommentierung zu § 128a ZPO wird dazu passend auch die Auffassung vertreten, dass dies dem Zweck der Güteverhandlung nicht gerecht wird, weil die
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nicht zulässt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Maier. – Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Esther Dilcher. (Beifall bei der SPD) Esther Dilcher (SPD): Guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerichtsverhandlungen im Livestream, das mag auf den ersten Blick eine moderne, bürgernahe, vertrauensbildende Maßnahme sein, um den Menschen in unserem Land den Rechtsstaat wieder näherzubringen. Stärkung des Rechtsstaates – wir haben es gehört – ist auch das Anliegen der SPD-Fraktion und unserer Bundesjustizministerin, die bereits viele
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Operation verpfuscht hat und der nicht die Möglichkeit hat, den Geschädigten zu sehen, weil dieser beantragt, da einfach nicht hinzugehen? Ich denke, es muss weiterhin dem Gericht überlassen bleiben, wie es das Verfahren gestaltet, damit es ein faires Verfahren bleibt, das auch die Objektivität und Neutralität des Gerichts und ganz besonders die Willkürfreiheit des Verfahrens gewährleistet. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin. Esther Dilcher (SPD): Wenn wir daran festhalten wollen, dürfen wir den Forderungen der FDP nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre
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Grund für diese Ungleichheit angeführt werden. Aus meiner Sicht als Richter ist es auch nicht in Ordnung, dass das Gericht nach Ihrem Antrag in einen solchen Verfahrensablauf gezwungen wird. Ich habe es eben angesprochen: Es ist wichtig, dass das Gericht, das am Ende die Entscheidung treffen muss, auch jederzeit Herr oder Frau über den Weg zu der Entscheidung bleibt. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]) Die Qualität einer Vernehmung – es ist angesprochen worden – ist bei
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Partei virtuell und die andere in persona an der Verhandlung oder der Zeugenvernehmung teilnimmt. Und letztlich muss auch das Gericht selbst die Freiheit haben, sich einen persönlichen Eindruck von einem Zeugen oder auch von einer Partei zu machen, wenn es das für entscheidungserheblich hält. Es geht daher auf jeden Fall zu weit, die virtuelle Verhandlung auf Antrag nur einer Partei zwingend vorzuschreiben, wie Sie es vorschlagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich halte es vielmehr für richtig, auf die sachgerechte Handhabung
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geheilt. Die Regelung wurde bereits zweimal ausgesetzt und wird jetzt endgültig gestrichen. Das ist auch richtig so. Dazu noch eine Fußnote: Wenn wir noch mal dazu kommen sollten, Bürgerenergie zu unterstützen – das muss ja nicht finanziell sein –, dann sollten wir das auf alle Fälle außerhalb des EEGs tun und nicht innerhalb des EEGs. Es gab verschiedene andere Anpassungen – energierechtliche Fristen usw. –; darauf will ich gar nicht groß eingehen. Ich würde – weil wir so schön zusammensitzen – ganz gerne auf die größere Novelle
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den Hinweis. (Timon Gremmels [SPD]: Bitte!) Aber das Klimakabinett in seiner gesamten Weisheit hat definitiv gesagt: Der 52-GW-Deckel und die Abstände werden zusammen verhandelt. – Das ist auch richtig so; (Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann tritt das mal wieder zusammen, das Klimakabinett? Das wäre doch gerade jetzt interessant!) denn wir sind mittlerweile das vierte Mal aus der Kurve geflogen mit unserem Vorschlag, ordentliche, akzeptable Abstände zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung hinzubekommen. Das werden wir diesmal nur so verhandeln. (Beifall bei Abgeordneten der
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letzten 20 Jahre nicht bewegt? Die hat sich mehr bewegt als die CDU/CSU! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sie sind auch in der Komfortzone. Auch wenn es wehtut, (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Genau! Wenn man so einen Schwachsinn hört, das tut weh!) wenn man sich in den Wind stellen muss – das weiß ich alles –, müssen wir das machen. Dann werden die Haare ein bisschen zerzaust; aber am Ende ist es richtig. Ein weiterer Punkt, der sehr wichtig ist, wenn wir
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wurde. Es war ein guter Anker, um erneuerbare Energien endlich in die Energiewelt einzubringen. Und deswegen lassen wir uns das nicht schlechtreden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben viel zu tun in der Energiepolitik, um das mal klar zu sagen. Und zugegebenermaßen ist der Regelungsumfang der Novellierung des EEG-Gesetzes, um den es sich heute handelt, eher begrenzt. Das ist eigentlich schade. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Was regeln wir in dieser Mini-EEG-Novelle? Wir regeln
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Streichung des Solardeckels sorgt weiter für Unsicherheit bei Anlagenbauern, Handwerkern und bei vielen anderen. Ich fordere die Koalition deshalb auf: Hören Sie endlich auf, einzelne energiepolitische Sachfragen gegeneinander auszuspielen! (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn ich das schon höre: Sie, Jens Koeppen, haben die einzelnen Bedingungen genannt. Sie nehmen aber mit diesen Spielchen die Verbraucher in Geiselhaft. Die EEG-Umlage droht, massiv anzusteigen. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat sie sicher recht!) Hier zeigt sich dringender
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GRÜNEN) Denn davon hängt ab, ob weiterhin im Rahmen der Förderung nach dem EEG Solarstromanlagen auf die Dächer gesetzt werden oder ob in wenigen Wochen Schluss damit ist – mit allen Konsequenzen für Arbeitsplätze und Klimaschutz. Einmal zur Historie dieses Theaters, das die CDU/CSU hier aufführt: Herr Pfeiffer, Herr Linnemann, Herr Lämmel und Herr Koeppen von der CDU sind energiepolitisch im letzten Jahrhundert stehen geblieben. Windräder finden sie blöd, fossile dreckige Kraftwerke ziemlich schick. Damit stehen diese Männer aber ziemlich alleine
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auf ihrer Blockade. Sie sind das Investitionsrisiko für Deutschland! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Gestern hat die Kanzlerin in der Regierungsbefragung gesagt, sie würde sich dafür einsetzen, dass der Solardeckel schnellstmöglich abgeschafft wird. „Schnellstmöglich“, das bedeutet: heute, hier, jetzt, heute Abend. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Nein, jetzt nicht mehr!) Hier haben Sie die Möglichkeit dazu, das schnellstmöglich zu tun. Stimmen Sie also dafür, was Ihre Ministerpräsidenten aus den Ländern, was der Bundesrat, die Energiewirtschaft
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die Kanzlerin in der Regierungsbefragung gesagt, sie würde sich dafür einsetzen, dass der Solardeckel schnellstmöglich abgeschafft wird. „Schnellstmöglich“, das bedeutet: heute, hier, jetzt, heute Abend. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Nein, jetzt nicht mehr!) Hier haben Sie die Möglichkeit dazu, das schnellstmöglich zu tun. Stimmen Sie also dafür, was Ihre Ministerpräsidenten aus den Ländern, was der Bundesrat, die Energiewirtschaft, der Mittelstand vor Ort, was alle fordern: Schaffen Sie endlich den Solardeckel ab! Heute ist besser als vielleicht irgendwann. (Beifall beim BÜNDNIS
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Wasserstoff gespeichert werden, und dieser Wasserstoff – das wissen Sie alle – kann in Brennstoffzellen genutzt werden und als Rohstoff in der Industrie Verwendung finden. Noch stehen viele technologische Schwierigkeiten vor uns, und noch ist die Wirtschaftlichkeit selten gegeben. Aber das Potenzial, das dort liegt, müssen wir erkennen. Allerdings wird es derzeit noch durch hohe Steuern und Abgaben behindert. Gerade bei der Speicherung und dem ganzen Bereich Power-to-X müssen diese auf den Prüfstand. Die anstehende große EEG-Novelle muss daher der Weichensteller sein. Keine
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Dinge, die jeweils eine eigene Bewertung verdienen. Das Erste lehnen wir rundheraus ab. Es ist eine Strafvorschrift, die sich gegen Kritik an der EU richtet. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann das Parlament aber nicht einfach mal irgendetwas mit Strafe bedrohen, das der Mehrheit gerade missfällt. Strafrecht im Rechtstaat ist Rechtsgüterschutz. Ein überragend wichtiges Rechtsgut, das diesen Eingriff in die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit rechtfertigen könnte, gibt es aber nicht. Die Begründung des Bundesrates spricht allen Ernstes von der Autorität der Hoheitsmacht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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ist eine Strafvorschrift, die sich gegen Kritik an der EU richtet. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann das Parlament aber nicht einfach mal irgendetwas mit Strafe bedrohen, das der Mehrheit gerade missfällt. Strafrecht im Rechtstaat ist Rechtsgüterschutz. Ein überragend wichtiges Rechtsgut, das diesen Eingriff in die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit rechtfertigen könnte, gibt es aber nicht. Die Begründung des Bundesrates spricht allen Ernstes von der Autorität der Hoheitsmacht der EU, die es zu schützen gelte. Das ist nah an einem archaischen Begriff
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.2020 () [PBT/W19/00160]
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warum eigentlich? –, geht es in dem zweiten Teil darum, solche Aufzüge in Zukunft zu verhindern. Lassen Sie mich eines in aller Deutlichkeit sagen: Dieses Ziel teilen wir. (Beifall bei der AfD) Leider mangelt es den Regierungsfraktionen aber an der Kompetenz, das dann auch vernünftig umzusetzen. Sie wollen eine Vorschrift im dritten Abschnitt des Strafgesetzbuches ändern, der von Straftaten gegen auswärtige Staaten handelt. Das Ansehen fremder Staaten ist aber kein ausreichend gewichtiges Rechtsgut, um Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu tragen. Dazu bedarf
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strafrechtlich begegnen können. Deswegen halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz für absolut richtig und unterstützenswert. (Beifall bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich auf die beiden Punkte noch im Einzelnen eingehen: Der erste Punkt: die Einführung des § 90c StGB, das Unter-Strafe-Stellen der Verunglimpfung der Flagge, der Symbole der Europäischen Union. Übrigens: Der Tatbestand des Verunglimpfens ist – anders als wir es eben gehört haben – nicht dann erfüllt, wenn jemand Kritik an der EU übt. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja
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