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Ja, umorganisiert!) und daß das mit einer erheblichen Einsparung von Arbeitsplätzen ausgegangen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht zuletzt müssen wir uns in den Beratungen der nächsten Wochen ein Problem noch sehr genau durch den Kopf gehen lassen, das Problem der Zulagen. Wir haben diese Zulagen bei der Verabschiedung des 1. BesVNG als Harmonisierungszulagen bezeichnet. Wir hatten gemeinsam die Absicht, solche Zulagen in Zukunft in das Besoldungssystem einzufügen. Das gilt aber nicht nur für diese allgemeinen Zulagen, das gilt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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lassen, das Problem der Zulagen. Wir haben diese Zulagen bei der Verabschiedung des 1. BesVNG als Harmonisierungszulagen bezeichnet. Wir hatten gemeinsam die Absicht, solche Zulagen in Zukunft in das Besoldungssystem einzufügen. Das gilt aber nicht nur für diese allgemeinen Zulagen, das gilt auch für Ministerialzulagen, Bankzulagen und Sparkassenzulagen. Dies hat Erörterungen gegeben und in der SPD-Fraktion sicherlich auch eine starke Neigung, schon jetzt und in diesem Zeitpunkt hier etwas zu tun. Wir haben auch diesen Punkt — wie auch einen vorhin von
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nachher noch etwas sagen — ist der öffentliche Dienst im allgemeinen — der Beamte im besonderen — durch eine zunehmende öffentliche Diskussion, auch unabhängig von diesem Haushaltsstrukturgesetz, in den letzten Monaten Gegenstand einer breit gestreuten Beachtung geworden, Gegenstand eines allgemeinen öffentlichen Interesses also, das uns dazu veranlassen sollte, auch hier in diesem Zusammenhang die Sparansätze im Bereich des öffentlichen Dienstes besonders kritisch zu beleuchten. Der erste Aspekt ist verhältnismäßig einfach zu behandeln. Es steht ganz einfach außer Zweifel, daß in einer finanzpolitischen Situation wie
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hinaus meine ich ganz generell, daß die präjudizielle Wirkung einer solchen Maßnahme, wie Sie sie hier vorschlagen, auf unser künftiges Gesetzgebungsverfahren im höchsten Maße bedenklich wäre. Ich sehe die Problematik — insbesondere für den Innenminister — durchaus. Wir können aber, meine ich, das gesteckte Ziel sinnvollerweise nur auf dem Wege erreichen, den der Innenminister vorgesehen hat. Ich glaube, es wird sich sehr bald herausstellen, daß man nur so dem Bemühen um einen Gleichklang zwischen Besoldungs- und Tarifrecht besser entsprechen kann. Von den übrigen
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was als Ergebnis gründlicher Kostenberechnungen am Ende wirklich verantwortlich mittelfristig gemacht werden kann. Das jetzt über den Daumen durch eine solche Lösung zu präjudizieren, halte ich für verfehlt. Deshalb sind wir zwar im Ziel einig, aber in Ihrem Weg uneinig, das jetzt am Rande der Beratungen über das Haushaltsstrukturgesetz abzutun. Wir sind der Meinung, das muß im Gesamtzusammenhang der Erörterung der Fachhochschuleinführung für die weiteren Verwaltungsbereiche mit bedacht werden. Ich komme zum zweiten Punkt, dem von der Bundesregierung angestrebten Gleichklang der
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c. Maihofer, Bundesminister des Innern: Wenn es sein muß. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Herr Bundesminister, wenn Sie hier vor aller Öffentlichkeit erklären, daß der Gleichlauf eine unabdingbare Forderung für die Bundesregierung ist, dann ist das doch dasselbe, wie wenn wir das in das Gesetz hineinschreiben; dann haben nicht wir Sie präjudiziert, sondern Sie haben sich selber präjudiziert, wenn Sie davon ausgehen. Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister des Innern: Nein. Ich müßte mich wiederholen. Die Antwort, die ich Herrn Vogel gegeben
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CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem, was der Kollege Becker und was der Herr Bundesinnenminister Dr. Maihofer eben ausgeführt haben, möchte ich in vier Punkten ganz kurz Stellung nehmen. Erstens. Herr Minister, dieses Haushaltsstrukturgesetz, daß Sie veranlaßt, das Sie durchgesetzt haben und notwendigerweise aus Ihrer verfehlten Finanz- und Haushaltspolitik heraus entwickeln mußten, (Stücklen [CDU/CSU] : Sehr richtig!) müssen Sie allein verantworten. Diesen Anzug ziehen wir uns nicht an. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben, insbesondere was Ihren
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Sie diesen Zwischenruf gar nicht machen können. (Becker [Nienberge] [SPD] : Sie müssen meine Rede einmal nachlesen! Da stehen die Fakten und Daten drin!) — Herr Kollege Becker, ich schätze Sie persönlich viel zu hoch ein, als daß ich Ihnen unterstellen könnte, das Gesetz nicht gelesen zu haben. Aber das müßten Sie doch wissen: In diesem sogenannten Haushaltsstrukturgesetz wird der öffentliche Dienst unbestrittenerweise überproportional belastet. Dieses Gesetz sieht Kürzungen in Höhe von 6 Milliarden DM vor, wovon allein auf den öffentlichen Dienst zunächst
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hinzu, die in diesen Wochen und Monaten beschlossen werden. So werden auch die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst durch die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 2 auf 3% selbstverständlich mit betroffen, um nur ein Beispiel zu nennen. Herr Kollege Becker, das beweist doch, daß diese Vorschläge unausgewogen sind und nur bestimmte Berufs- und Bevölkerungsgruppen treffen. Drittens. Nun darf ich mich wieder an Sie, Herr Innenminister Maihofer, wenden. Der öffentliche Dienst bezahlt mit diesem Haushaltsstrukturgesetz die Zeche dafür, daß die Bundesregierung bei
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Beratungen hatte der Bundesrat vorgeschlagen, einen Art. 16 a in dieses Gesetz mit aufzunehmen, der sich mit der Frage der bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Beschäftigten im einzelnen auseinandersetzte. Die Bundesregierung hat im Grundsatz dem Begehren, das hier zum Ausdruck kam, zugestimmt. Ich glaube, daß es auch insgesamt in diesem Hause zu diesem Grundsatz eine breite Zustimmung gibt. Ich bin aber der Meinung, daß uns Einzelpassagen in der vom Bundesrat vorgesehenen Fassung in die schwierige Situation bringen
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entweder einschränken oder aber zumindest tangieren. Ich meine, da wir über das Zweite Besoldungsneuregelungs- und -vereinheitlichungsgesetz eine Lösung gefunden haben, auch in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, daß wir bei der nächsten gesetzlichen Änderung hier einen Ansatzpunkt haben, das, was wir in diesem Bereich gemeinsam wollen, auch gemeinsam zu formulieren. Um hier nichts zu verbauen, soll daher der Art. 16 a in dieser Gesetzesvorlage gestrichen werden. Ich bitte um Zustimmung. Vizepräsident Dr. Jaeger: Meine Damen und Herren, wird weiterhin
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soll den Sinn haben, der wirtschaftlichen Entwicklung der jüngsten Vergangenheit auch auf dem Gebiete des Haushaltsrechts Rechnung zu tragen. Diese Zielsetzung sollte jedoch nicht dazu führen, ganz andere Ziele damit zu verbinden, wie es z. B. hier — gewollt oder ungewollt, das lasse ich völlig dahingestellt — durch die Nr. 2 des § 1 in Art. 17 geschieht. Wir beantragen, diese Nummer zu streichen. Zur Begründung möchte ich kurz folgendes ausführen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach geltendem Recht zwei Aufgaben, erstens die Gewährleistung der
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in den Kassenärztlichen Vereinigungen auferlegt werden kann. Diese Gründe haben doch offensichtlich auch die Bundesregierung veranlaßt, den Besonderheiten der kassenärztlichen Selbstverwaltung in dem uns erst vor kurzer Zeit zugeleiteten Entwurf des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuches und auch des Kassenarztrechts, über das wir im Moment im Ausschuß verhandeln, Rechnung zu tragen. Wir bitten daher auch unter Hinweis auf diese beiden Gesetzentwürfe um die Annahme unseres Antrags. (Beifall bei der CDU/CSU) Erlauben Sie mir, auch gleich zu dem Änderungsvorschlag von Abgeordneten der
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Gesetzgebungsauftrag nach den §§ 1 und 48 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entspricht, der bereits seit dem Jahre 1969 besteht und der bis zum 1. Januar 1972 zu erfüllen gewesen wäre. Dieser Auftrag wird im übrigen in den Gemeinsamen Vorschriften des Sozialgesetzbuches auszufüllen sein, das noch in dieser Woche in erster Lesung hier eingebracht wird. Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen müssen, wie auch schon im Entwurf des soeben angesprochenen Teils der Gemeinsamen Vorschriften des Sozialgesetzbuches vorgesehen und übrigens auch mit den Vereinigungen abgestimmt, aus Gründen
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dem besonders dringlichen Bereich des Verwaltungshaushalts zu einer Dämpfung der Kosten beitragen. Dies wird auch in dem Änderungsantrag, der hier von Koalitionsabgeordneten eingebracht worden ist, klargestellt. Es soll weiter klargestellt werden, daß Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen grundsätzlich dem Aufsichtsrecht unterliegen, das sich lediglich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht erstreckt. Ich bitte daher um Zustimmung zu Art. 17 unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. Zugleich bitte ich den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion Art. 17 abzulehnen. (Beifall bei der SPD
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Arbeitsweges und die Frage, ob und welche Verkehrsverbindungen überhaupt bestehen. Besonders gefährlich wird es aber in dem Absatz, wo es um die Höhe des Lohnes geht. Hier hat Ihnen ja das zuständige Vorstandsmitglied für Sozialpolitik bei der Industriegewerkschaft Metall, Jansen, das Notwendige schon ins Stammbuch geschrieben. Jansen befürchtet nach meiner Auffassung zu Recht, daß diese zusätzliche Regelung die unkontrollierte Möglichkeit gibt, Arbeitssuchende in niedrigere Lohn-und Gehaltsgruppen einzustufen. Er befürchtet, daß bei den Arbeitnehmern ein Rotationsverfahren in Gang gesetzt würde und daß
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Behandlung bei gleicher Arbeit. Noch ein Wort zur Arbeitslosenhilfe. Sie übertragen die Kosten der Arbeitslosenhilfe auch für die nächsten fünf Jahre auf die Bundesanstalt für Arbeit und damit auf die Beitragszahler. Sie überwälzen damit weiter ein Risiko auf die Arbeitslosenversicherung, das von ihr nicht zu tragen ist. Die von Ihnen mit der Beitragserhöhung gewünschte Verbesserung des Haushalts der Bundesanstalt wird dadurch wieder entscheidend verschlechtert. Die Haushalts- und Vermögenspolitik der Bundesanstalt haben es dem Bundesarbeitsminister besonders angetan. Die Debatte im März dieses
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vorher einkalkulierten Inflationsrate. Ich betrachte diese Zahlen als ein Täuschungsmanöver. Ich fasse zusammen. Erstens: Wir beantragen die Streichung der Beitragserhöhung. Zweitens: Wenn Sie diesem Antrag nicht folgen, lehnen wir Art. 20 ab. Drittens: Das bedeutet eine Ablehnung des gesamten Gesetzes, das ohnehin, am Beispiel des Arbeitsförderungsgesetzes nachgewiesen, unausgegoren, in vielen Detailfragen falsch, in mancher Zielsetzung gefährlich und im finanziellen Einsparungsvolumen höchst fragwürdig ist. (Beifall bei der CDU/CSU — Katzer [CDU/ CSU] : Sehr wahr!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete
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müßten, Herr Müller — da Sie etwas davon verstehen —, falls es Ihre Ziele sein dürften. (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU) Natürlich zwingt uns die Haushaltslage von Bund und Bundesanstalt zu schmerzhaften Eingriffen. Es ist uns nicht leichtgefallen, das Unterhaltsgeld für die Zweckmäßigkeitsfälle auf 58 % des letzten Verdienstes zurückzuschneiden; 68 % wären schöner, zugegeben. Aber das wäre bei Beibehaltung aller sonstigen Leistungen des AFG nicht möglich gewesen. Da wir, der Staat und die Bundesanstalt, I nicht im Lotto spielen können
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CDU/CSU] : Wenn das die Wahrheit ist!) Mit Milliardenaufwand hat diese Bundesregierung durch konjunkturbelebende Maßnahmen den Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Grenzen gehalten, (Müller [Remscheid) [CDU/CSU] : Das darf nicht wahr sein! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) ein Ergebnis, um das uns andere Staaten beneiden. Selbst Herr Stingl hat gestern sehr viel optimistischer gesprochen als Sie. (Katzer [CDU/CSU]: Was nennen Sie Grenzen? — Stücklen [CDU/CSU] : Er macht sich über die Arbeitslosen auch noch lustig!) Allein durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt
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Art. 20 § 1 die Nr. 37 zu streichen. Wer für die Streichung der Nr. 37 ist, stimme mit Ja, wer dagegen ist mit Nein, die übrigen mit Enthaltung. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? — Offenbar haben alle Mitglieder des Hauses, die im Saal anwesend sind, abgestimmt. Ich schließe die Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich habe nicht die Absicht, das Ergebnis zu verkünden
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des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? — Offenbar haben alle Mitglieder des Hauses, die im Saal anwesend sind, abgestimmt. Ich schließe die Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich habe nicht die Absicht, das Ergebnis zu verkünden, solange die Mehrheit des Hauses steht. Ich bitte Sie nochmals, Platz zu nehmen. — Meine Damen und Herren, ich darf das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Streichungsantrag der Fraktion der CDU/CSU bekanntgeben. Mit Ja haben
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zuständigen Gremien konsequent für die Einhaltung des Termins stimmen werden? Moersch, Staatsminister: Ja. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Herr Abgeordneter Amrehn, Zusatzfrage! Amrehn (CDU/CSU) : Ist die Bundesregierung, Herr Staatsminister, entschlossen, alles daranzusetzen, um die Volkswahl auch in Berlin möglich zu machen, das uneingeschränkt und ohne Vorbehalt zur Europäischen Gemeinschaft gehört? Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Herr Bundesaußenminister hat sich dazu nach der gestrigen Sitzung geäußert; ich darf auf diese Äußerungen verweisen. Sie kennen, glaube ich, die Umstände, die die Möglichkeiten der Bundesregierung
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sich dazu nach der gestrigen Sitzung geäußert; ich darf auf diese Äußerungen verweisen. Sie kennen, glaube ich, die Umstände, die die Möglichkeiten der Bundesregierung selbst begrenzen — die Verantwortung der Drei Mächte —, sehr genau. (Zuruf von der CDU/CSU: Können wir das auch hören?) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Nein, Sie haben leider keine Möglichkeiten, meine Damen und Herren. Ich rufe die Fragen 85 und 86 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner auf, sehe aber den Abgeordneten nicht im Saal. Die Frage 87 ist von
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die Bundesregierung nicht? Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es gibt eine Fülle von Berechnungen, deren Stichhaltigkeit jeweils als umstritten gilt. Die Bundesregierung kennt Zahlen, die aus der polnischen Statistik hervorgehen. Aber sie kennt auch andere Angaben und andere Zahlen. Ich glaube, das Deutsche Rote Kreuz hat im Auswärtigen Ausschuß klar mitgeteilt, wie seine Zahlen zustande gekommen sind. Die Zahl, die Herr Abgeordneter Windelen in seinem Artikel genannt hat, ist vom Deutschen Roten Kreuz, ich wiederhole es, nicht bestätigt worden. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
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