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bei dem Ihre Fraktion und die Bundesregierung nicht die Möglichkeit haben, über ihre eigenen Vorstellungen, ihre eigenen Anträge abzustimmen. Ich beantrage also nicht das, was wir vorgeschlagen haben — wir haben viel, viel detailliertere und schärfere Vorschriften vorgeschlagen —, sondern beantrage nur, das Wenige, was in etwa den Notwendigkeiten entspricht, die die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hier vor der Sommerpause lauthals verkündet haben, jetzt Wirklichkeit werden zu lassen. Nichts anderes besagt unser Antrag. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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einfache Regelung, die dafür Sorge trägt, daß das, was der Rechtsausschuß gefunden hat, im Strafvollzugsgesetz auch seinen Niederschlag findet, wobei dem Rechtsausschuß sogar die wirklich große Ehre zuteil wird, daß er dann das Strafvollzugsgesetz in einem besonderen Artikel des Gesetzes, das er noch zu beschließen haben wird, in Form einer ersten Novelle zum Strafvollzugsgesetz ändern wird. Ich glaube, das ist für den Rechtsausschuß eine besonders feierliche Sache. Deswegen bitte ich im Namen der Fraktionen der FDP und der SPD darum, daß
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kommt sicherlich ganz selten vor, daß ausgerechnet Herr Erhard in juristischen Angelegenheiten so nett, in einigen Punkten leider aber auch so profund (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Nur in einem!) — mindestens in einem Punkt, gut; das andere waren halbe Punkte, das addiert sich — belehrt werden muß. Nach dieser Belehrung ist es vielleicht sogar möglich, daß die Fraktion der CDU/CSU diesen Antrag zurücknimmt (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Das ist kein Antrag der Fraktion!) — Entschuldigung; ich dachte, es ginge bei Ihnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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sollen, wohl wissend, daß der Bundesrat in seiner Gesamtheit — nicht nur in seiner Mehrheit, sondern in seiner Gesamtheit — dieses Gesetz ablehnt. Das wäre mit ein Weg. Nur, dann machen Sie bitte nicht daraus die Theorie, als ob wir diesem Gesetz, das wir mitgestaltet und mit erarbeitet haben, aus anderen Gründen nicht zustimmten. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Antrag des Abgeordneten Erhard in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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der Geschäftsordnung unterstützen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Danke. Der Antrag ist abgelehnt. Wir kehren zur Aussprache zurück. Das Wort hat der Abgeordnete Brandt (Grolsheim). Brandt (Grolsheim) (SPD) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Strafvollzugsgesetz, über das wir hier miteinander sprechen, hat schon eine sehr lange Geschichte, aber es hat noch keine Gegenwart, und seine Zukunft ist nach wie vor sehr ungewiß. (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das kann man wohl sagen!) Dabei sind sich alle Seiten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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darüber im klaren, daß es ein Strafvollzugsgesetz geben muß. Wir haben doch gar nicht die Wahl, ein Strafvollzugsgesetz zu verabschieden oder es auch bleiben zu lassen. Unabhängig von der sachlichen Notwendigkeit stehen wir doch auch unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichtes, das uns, dem Gesetzgeber, Anfang 1972 und jetzt dieser Tage gerade wieder aufgegeben hat, alsbald ein Gesetz zu verabschieden, weil in die Grundrechte auch von Gefangenen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden darf und nicht auf Grund
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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habe —, wir machten hier ein „Verbrecherschutzgesetz", dann muß man sich doch fragen, ob man wohl falsch liegt, daß es zuviel verlangt ist, (Zuruf des Abg. Spranger [CDU/CSU]) von einer christlichen Partei manchmal auch das Mindestmaß an Humanität zu verlangen, das man auch hier braucht. (Beifall bei der SPD und der FDP) Ich sage noch einmal: Wir Sozialdemokraten sind nach wie vor bereit, (Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Herr Wittmann sollte sich schämen!) den gefundenen Kompromiß zwischen auseinanderlaufenden Meinungen zu tragen. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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der Bruch der Gesetze, nicht mehr stattfindet. Aber jede Gesellschaft macht Gesetze, auch Strafgesetze, zu ihrem Schutz, zum Schutz der Gesellschaft und der einzelnen Menschen in ihr. Es ist die Frage noch nicht schlüssig und endgültig beantwortet — endgültig werden wir das nie schaffen —, ob wir denn alles bestrafen müssen, was wir heute noch bestrafen — ein Grundproblem der Strafrechtsreform, mit der wir uns ja auch befassen —; die Frage, ob es nicht andere Sanktionsmöglichkeiten gibt über das hinaus, was es schon gibt: Geldstrafe
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werden dürfen; denn ihre Strafe ist der Freiheitsentzug und kein weiteres Übel. Der Strafvollzug braucht, wenn er wirksam sein soll, auch die Verständnisbereitschaft der Öffentlichkeit, auch der Parteien. (Beifall bei der SPD und der FDP) Strafvollzug kann nicht etwas sein, das sich nur hinter Mauern unter Ausschluß der Öffentlichkeit vollzieht. Er kann nur erfolgreich sein, wenn die Öffentlichkeit einbezogen wird. Hier sind längst nicht alle Formen ausprobiert, die denkbar sind und die erfolgreich sein können. Dies ist so wichtig, weil ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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formulierten Vollzugsziels oder es geschieht nicht; denn dazu gehört der Mensch selber mit seiner Entscheidung. Man kann ihn dazu nicht zwingen. Deshalb ist es so wichtig, daß dem Vollzug diese eindeutige Zielorientierung gegeben wird, die nach vorne sieht. Gelingt es, das Vollzugsziel zu erreichen, dann ist das der Beitrag des Vollzugs zur Bekämpfung der Kriminalität und der Beitrag des Vollzugs zur inneren Sicherheit. (Beifall bei der SPD und der FDP) Ich mache mir nichts vor. Es wird nicht immer gelingen, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1975 () [PBT/W07/00200]
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daraus ziehen, und diese Folgerungen haben wir gemeinsam zu formulieren versucht. Nun hat in der gestrigen Debatte gerade an diesem Punkt der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, wie er sagt, Stellung genommen, u. a. eben zum Strafvollzugsgesetz. Stellungnahme — so habe ich das in Erinnerung —, so sagte das einmal Eduard Spranger, heiße das große Leitwort der geistigen Welt. Er hat sicherlich Recht. Nur habe ich erhebliche Zweifel, ob das, was da gestern gesagt worden ist, noch irgend etwas mit geistiger Welt zu tun
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des Strafvollzugs ohnehin nur langfristig angelegt werden kann, dann muß man bald und möglichst jetzt damit beginnen. Der Strafvollzug hat seinen Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten, und er kann es auch. Wir müssen ihn aber in den Stand versetzen, das, was wir von ihm verlangen und erwarten, auch tun zu können, und dem dient dieses Gesetz. (Anhaltender Beifall bei der SPD und der FDP) Präsident Frau Renger: Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Schoeler. von Schoeler (FDP) : Frau Präsidentin
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haben wir in einem anderen Ton und in einer anderen Bereitschaft, miteinander zu reden, miteinander gesprochen, Herr Kollege von Schoeler. Ich muß Ihnen sagen, daß ich damals in der Generaldebatte erklärt habe: Hier legt uns die Bundesregierung ein Gesetz vor, das in § 180 Abs. 2 vorsieht, die ausgabenwirksamen Teile dieses Gesetzes überhaupt nicht in Kraft zu setzen. Ich habe damals die Meinung vertreten, daß uns dieses Gesetz in einer Situation zwischen Hoffnung und Resignation sehe, der Hoffnung nämlich, daß wir etwas
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Sie haben doch die gemeinsame Plattform verlassen!) — Lieber Herr Kollege von Schoeler, ich komme darauf zurück. Ich kann das, was der Kollege Brandt gesagt hat, unterstreichen. Ich muß ihm aber leider sagen — Herr Kollege Brandt, Sie verstehen es, wenn ich das jetzt so sage —: Ich habe manchmal den Wunsch, die Hoffnung zu haben, die Sie in vielen Fällen haben. Ich habe sie nicht immer; das unterscheidet uns in Nuancen voneinander. Aber wenn Sie dann kommen, Herr Kollege von Schoeler, und sagen
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Nichts anderes, aber auch gar nichts anderes war der Sinn der Vorlage der Bundesregierung. Sie haben mich unterbrochen. Ich möchte Ihnen sagen, Herr Kollege von Schoeler: Wenn wir die gemeinsame Basis, die wir im Ausschuß gefunden haben, nicht verlassen wollen, das Bemühen, dort, wo es ohne Gefährdung der Sicherheit der Allgemeinheit möglich ist, alles zu tun, um dem Strafgefangenen den Weg zurück in sein Leben zu eröffnen, dann müssen wir heute offen zugestehen, daß diese Plattform niemand von uns verlassen darf
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in dem sie darum bitten, daß der Bundestag eine Entscheidung treffen möge, die der finanzpolitischen Situation angemessen sei. (Dr. Arndt [Hamburg] [SPD]: Das tun wir ja!) Wenn die Bundesregierung den Anspruch erhebt, diesem Deutschen Bundestag ein Strafvollzugsgesetz zugeleitet zu haben, das im Grundsatz dem Bemühen um Resozialisierung entspricht, und wenn wir diese Plattform nicht verlassen, sondern nur sagen: Wir beugen uns leider der Erkenntnis der derzeitigen finanziellen Situation, dann haben Sie nicht das Recht, uns vorzuwerfen, wir hätten nicht zu unserem
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nüchterne Sicht auf noch offene Probleme. (Seiters [CDU/CSU] : Sie werden sich wundern!) Allerdings bleibt ein bitterer Beigeschmack auf der Zunge. In den Jahren und Jahrzehnten, als wir in einer wirtschaftlichen Glanzzeit lebten, ist es leider versäumt worden, ein Strafvollzugsgesetz, das uns seit 1945 fehlt, zu erlassen, und dies, obwohl es genug Mahner gab. Aber gut, nun liegt ein Entwurf endlich vor. (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : In welcher Märchenstunde sind wir hier eigentlich?) Zu begrüßen ist gleichwohl zunächst einmal und vor
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zumindest in der Nähe des Racheverlangens liegen, vorsichtig ausgedrückt. (Dr. Kliesing [CDU/CSU] : Da sind Sie aber jetzt sehr stolz auf diese Formulierung!) § 2 des Entwurfs definiert das Vollzugsziel so, daß er ein rationales Konzept für das neue Gesetz gibt, das auch — übrigens in sprachlich erfreulicher Form — genau das zum Ausdruck bringt, was mit der Redeweise von der Resozialisierung und Sozialisation gemeint ist. Ein solches Konzept hält sich mit jeder nur wünschenswerten Deutlichkeit fern von immer wieder vorgetragener unangebrachter Gedankenlyrik und
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kurz auf einige konkrete Punkte eingehen. Von herausragender Bedeutung für die Reform des Strafvollzuges durch das vorgelegte Gesetz ist sicherlich die Tatsache, daß nunmehr ein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt für den Gefangenen verankert ist. Hier wird ein altes Reformanliegen berücksichtigt, das seit langem, insbesondere schon im Alternativ-Entwurf von 1966, der hier sicherlich einmal genannt werden darf, vorgetragen wurde. Über den Sinn braucht eigentlich nicht diskutiert zu werden. Nach dem, was bisher hier vorgetragen wurde, darf ich aber doch einmal daran erinnern
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darf ich aber doch einmal daran erinnern. Erstens ist die Zahlung eines gerechten Entgelts ein Eingliederungsinstrument, ein therapeutisches Mittel. Zweitens — und das ist sehr wichtig — ist es aber ein Mittel, mit dem es möglich wird, daß der Straftäter dort, wo das überhaupt denkbar ist, mindestens teilweise das wiedergutmacht, was er seinen Opfern gegenüber angerichtet hat. (Spranger [CDU/CSU]: Und wer bezahlt das?) — Das zahlt er mit seiner Arbeit, Herr Abgeordneter. Das ist therapeutisch und im Ergebnis gut. Gewiß, über die finanzielle
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Rechts und Gesetzes wegen — man wagt es kaum, so zu formulieren — „ruhig" sterben lassen dürfte. (Spranger [CDU/CSU] : Horrorvision!) Mit dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes in der Fassung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform liegt nunmehr ein vollzugs- und kriminalpolitisches Konzept vor, das sich sehen lassen kann. Damit kann ich jedoch nicht in Einklang bringen Argumente der Opposition, die heute vorgetragen worden sind. Was die Kosten anlangt, so haben wir in unserer Praxis in Hamburg einmal ermittelt, daß der Gefangene, der sich einen
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Freudenthal in seiner berühmten Frankfurter Rektoratsrede vom 3. November 1909 die gesetzliche Grundlegung der Rechtsstellung der Gefangenen forderte, und mehr als weitere 60 Jahre, bis der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz verabschieden kann, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen gesetzlich verankert. Ich möchte nicht im einzelnen auf die Hindernisse und Schwierigkeiten eingehen, die sich der gesetzlichen Regelung des Strafvollzugs immer wieder in den Weg gestellt haben. Finanzprobleme und föderalistische Bedenken haben zur Einstellung
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elf Länder im Zeitraum bis 1979 um 150 Millionen DM, von denen fast die Hälfte auf Baumaßnahmen, also auf durchaus erwünschte Bauinvestitionen, entfällt. Zum zweiten bitte ich für dieses Gespräch zu bedenken, daß das Bundesverfassungsgericht die verfassungsmäßige Pflicht des Bundesgesetzgebers, das Strafvollzugsgesetz zu verabschieden, in einem Beschluß vom 29. Oktober 1975, der gestern bekannt geworden ist, neuerdings eingeschärft und wörtlich folgendes ausgeführt hat — ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin —: Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform hat jedoch in seiner 61. Sitzung
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zum Ende stehen. (Kleinert [FDP]: Dann man los! Abstimmen! Zuruf von der SPD: Sprechen Sie für die Fraktion?) — Sie haben gehört, daß die Fraktion dem, was ich gesagt habe, zugestimmt hat! (Zustimmung bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das, worüber wir hier heute zu sprechen haben und was Inhalt unseres Antrages gewesen ist, sind die Fragen der finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes. Sie alle wissen genauso wie wir, daß der Entwurf mit den Inkraftsetzungszeitpunkten so, wie sie hier enthalten sind
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Wehner. Wehner (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist eben von dem Schreiben des Bürgermeisters Klose die Rede gewesen und gesagt worden, es würde ein Teil dieses Schreibens vorenthalten. Ich habe das Schreiben hier. Es ist ein Schreiben, das die Vorsitzenden der drei Bundestagsfraktionen bekommen haben, und ich habe meinen Kolleginnen und Kollegen im Fraktionsvorstand und auch in der Fraktion gesagt: Dies ist der Inhalt, und das wird man so, wie es da geschrieben ist, verstehen. Und jetzt ist
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