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und bei der SPD) Vizepräsidentin Anke Fuchs: Das Wort hat nunmehr der Kollege Gerald Weiß für die CDU/CSU-Fraktion. Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün! Herr Riester, das Ärgerlichste ist Ihre elende Selbstgerechtigkeit. Angesichts des Umfrageergebnisses, dass nur 8 Prozent der Befragten bisher einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und dass 71 Prozent sagen, dass sie gar keine Riester-Rente wollten, sollten Sie sich fragen, warum das so schleppend anläuft und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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von Rot-Grün! Herr Riester, das Ärgerlichste ist Ihre elende Selbstgerechtigkeit. Angesichts des Umfrageergebnisses, dass nur 8 Prozent der Befragten bisher einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und dass 71 Prozent sagen, dass sie gar keine Riester-Rente wollten, sollten Sie sich fragen, warum das so schleppend anläuft und wo - das machen Sie ja am liebs ten - nachgebessert werden muss. Sie sollten eine unvoreingenommene Fehlursachenanalyse durchführen. Nein, das tun Sie nicht. Sie behaupten stattdessen selbstgerecht, dass man auf dem richtigen Wege sei. Wenn die Menschen
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haben und dass 71 Prozent sagen, dass sie gar keine Riester-Rente wollten, sollten Sie sich fragen, warum das so schleppend anläuft und wo - das machen Sie ja am liebs ten - nachgebessert werden muss. Sie sollten eine unvoreingenommene Fehlursachenanalyse durchführen. Nein, das tun Sie nicht. Sie behaupten stattdessen selbstgerecht, dass man auf dem richtigen Wege sei. Wenn die Menschen das anders sähen, dann hätten sie eben Pech gehabt. Diesen Standpunkt können wir nicht akzeptieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP
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prinzipiell notwendig ist; aber 60 Prozent haben den Eindruck, vom Staat im Stich gelassen zu werden. Das ist das Ergeb nis der viel zitierten "Solidarität mit Gewinn". Anstatt eines ausgewogenen, transparenten Modells haben wir nun ein einseitiges, übereilt vorgestelltes Machwerk, das auf Kosten von Rentnerinnen und Rentnern sowie Verbrau chern geht. Es wurde eine Vielzahl von Regeln aufgestellt, damit ein Anlageprodukt die Zertifizierung erhält. Doch leider hat Bundesminister Riester dabei nur an Rahmenbedingungen gedacht. Die Frage der Wirtschaftlichkeit derar tiger Verträge
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kein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem", und zwar deswegen nicht, weil diese Sicherungsverwahrung keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Sicherung und Besserung ist. Das Dritte ist: Natürlich darf eine solche Sicherungsverwahrung nur ausgesprochen werden, wenn sie notwendig, das geeignete Mittel und angemessen ist. Das kann im Einzelfall entschieden werden. Aus diesen Gründen ist unser Vorschlag verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Wir haben einen dritten Vorschlag unterbreitet; er betrifft die DNA-Analyse. Wir wollen ihre Anwendung ausweiten. Wir haben schon jetzt die
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zu dieser Rede habe ich festgestellt, dass ich zu diesem Thema bereits im November 1997 gesprochen habe. Es ging damals um das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten und um das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts, das noch unter der Kohl-Regierung - Sie erinnern sich - verabschiedet wurde. Wir Sozialdemokraten haben diese Gesetze damals mitgetragen; denn es wurden damit wichtige Voraussetzungen für den strafrechtlichen Schutz in diesem Bereich geschaffen. Sexueller Missbrauch von Kindern, Kinderhandel, Kindersextourismus und Kinderpornographie, aber auch
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Alfred Hartenbach [SPD]: Wie wahr!) Eines ist leider Fakt: Einzelfälle, die uns erschrecken, wird es immer wieder geben. Lückenlose Sicherheit kann es in einem demokratischen Rechtsstaat - für den stehen wir alle hier ein - nie geben. Wir sollten uns davor hüten, das Strafrecht für eine Politik des "Unschädlichmachens" zu missbrauchen, so der Sachverständige Dr. Pollähne vom Bremer Institut für Kriminalpolitik in der gestrigen Anhörung. Die Sachverständigenanhörung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen hat ergeben, dass zum Beispiel Ihr Vorschlag einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
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meis ten Fällen der Täter aus dem vertrauten Umfeld kommt. Bei nur etwa 6 Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremden. Dabei - das muss man sehen - umfasst sexueller Missbrauch nicht nur die körperliche Misshandlung. Seelische Verletzungen, die Angst, das Gefühl der Verlassenheit, ein gestörtes Gefühl zum eigenen Körper, das zerbrochene Vertrauen, Schuld- und Schamgefühle können das ganze Leben andauern. Viele der Betroffenen - das wissen wir aus Gesprächen mit den Beratungsstellen - schweigen jahrelang. Das liegt vor allem daran, dass das
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Bei nur etwa 6 Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremden. Dabei - das muss man sehen - umfasst sexueller Missbrauch nicht nur die körperliche Misshandlung. Seelische Verletzungen, die Angst, das Gefühl der Verlassenheit, ein gestörtes Gefühl zum eigenen Körper, das zerbrochene Vertrauen, Schuld- und Schamgefühle können das ganze Leben andauern. Viele der Betroffenen - das wissen wir aus Gesprächen mit den Beratungsstellen - schweigen jahrelang. Das liegt vor allem daran, dass das Kind gar nicht versteht, was geschieht, und meist nicht weiß
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Schutz von Kindern zu tun und die Rechte der Kinder zu stärken. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS) Ich nenne hier beispielhaft das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, das Gewaltschutzgesetz und das Kinderrechteverbesserungsgesetz. All diese Gesetze haben eine gemeinsame Zielsetzung: das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung und den Schutz der Kinder vor Gewalt. Das Wegweisungsrecht gegenüber dem Täter ist eine wichtige Verbesserung, die auf die Psyche der
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setzt vor allem auf ein verstärktes Beratungsangebot und Informationsveranstaltungen bei Kinder- und Jugendschutzverbänden, Trägern der Familienbildung, aber auch in Schulen und Kindergärten, also dort, wo Kinder ihr alltägliches Leben verbringen. Beispielhaft finde ich in diesem Zusammenhang das Präventionsprogramm Power Child, das ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit von Kobra e. V. ist, einem mit staatlicher Förderung gegründeten gemeinnützigen Verein mit Sitz in Stuttgart, der für Angebote der Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt oder sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen steht
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es der eine oder andere auch gesehen - im Frühstücksfernsehen - ich weiß gar nicht mehr, bei welchem Sender - einen Bericht über ein Sexualdelikt eines Geistlichen an einem Jungen gesehen. So, wie dieser Bericht präsentiert wurde, konnte das Ganze bei dem Kind, das dort zur Sensationsmache verwendet wurde, nur noch zu einem zusätzlichen Schaden führen. Ich denke, dass wir gut beraten sind, auch von dieser Stelle aus an die Medien zu appellieren, Kinder nicht zu instrumentalisieren. (Beifall im ganzen Hause) Gerade weil es
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dritte Tat, die zu der Verhaftung des Täters geführt hat, nicht mehr geschehen. Das zeigt, in welcher Verantwortung die Länder in diesem Zusammenhang stehen. Als weiteres Thema möchte ich die Telefonüberwachung ansprechen. Herr Geis, ich bin durchaus dafür offen, über das eine oder andere bezüglich der Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Telefonüberwachung zu diskutieren. Sie wissen, dass ich in jedem Jahr die Daten der Telefonüberwachung abfrage. Es gibt einen enormen Anstieg. Ich denke, dass wir zunächst einmal aufgerufen sind, eine Bestandsaufnahme zu
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Aber Ihr Entwurf stößt natürlich bei denjenigen, die selbst schon an unserem Entwurf den einen oder anderen Punkt auszusetzen haben und rechtsstaatliche Bedenken haben, noch viel eindeutiger auf Kritik. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Wo denn?) Rechtsstaatliche und trotzdem effektive Kriminalpolitik, das unterscheidet uns grundlegend von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union. Die meisten Ihrer Vorschläge sind entweder nur symbolische Luftnummern oder schlichtweg verfassungswidrig. Manchmal sind sie sogar beides. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sagen Sie uns doch, wo sie verfassungswidrig
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das Verbot der Doppelbestrafung und auch gegen das Rückwirkungsverbot. Fazit: verfassungswidrig. Erweiterung des genetischen Fingerabdrucks: Sie wollen die DNA-Analyse bei sämtlichen Delikten ermöglichen und nicht nur bei Straftaten von einer gewissen Schwere. Damit verletzen Sie bewusst das Postulat der Verhältnismäßigkeit, das das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang immer wieder angemahnt hat. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde begründet, warum die jetzige Rechtslage verfassungskonform ist. Weiter dürfen wir im Wesentlichen aber nicht gehen. Fazit: Ihr Vorschlag ist verfassungswidrig. Die Heraufstufung der Tatbestände gemäß §176
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wurde begründet, warum die jetzige Rechtslage verfassungskonform ist. Weiter dürfen wir im Wesentlichen aber nicht gehen. Fazit: Ihr Vorschlag ist verfassungswidrig. Die Heraufstufung der Tatbestände gemäß §176 StGB zum Verbrechen ist in Ihren Augen ein besonders opferfreundlicher Vorschlag. Ich behaupte, das Gegenteil ist der Fall. Die besonders schweren Formen des sexuellen Missbrauches werden in §176 a StGB bereits heute als Verbrechen qualifiziert. Den Opfern ist mehr geholfen, wenn die besonders schweren Missbrauchsformen auch als solche bezeichnet werden. Mit Ihrem Vorschlag bringen
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Sachverständigen angesprochen. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann haben Sie es nicht verstanden!) - Herr Geis, Sie regen sich auf, dass man dazwischenruft. Sie rufen ständig dazwischen. Dass die Sicherungsverwahrung nach dem Vollzugsgesetz einen anderen Vollzug ermöglicht, war gestern auch ein Thema, das wir meines Erachtens in der nächsten Wahlperiode aufgreifen sollten. Im Hinblick auf die DNA-Analyse haben Sie verschwiegen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf die Erheblichkeit der Straftaten abgestellt hat. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Bei der Prognose!) - Nein, nicht
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in §176 ganz unterschiedliche soziosexuelle Situationen angesprochen werden. Es sind einerseits Opfer im Alter von null bis 14 Jahren und andererseits Täter im Alter von 14 bis 99 Jahren denkbar, und zwar in allen Kombinationen. Deshalb ist es auch wichtig, das alles weiterhin als strafbar gelten zu lassen. Herr van Essen hat vorhin zu Recht ausgeführt, wie weit wir die Begehensform gemäß diesem Paragraphen vorverlagert haben. Das brauchen wir, wenn wir wirksam schützen wollen. Wenn wir bereits bei dem kleinstmöglichen Unrecht
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Verurteilung höher wird und es damit zu mehr Freisprüchen kommen wird. Deshalb ist das, was Sie hier vorschlagen, nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es nützt für den Schutz der Kinder an diesem Punkt leider überhaupt nichts. Deshalb lehnen wir das auch weiterhin ab. (Beifall bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Rosel Neuhäuser. Rosel Neuhäuser (PDS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Geis hat vorhin ausgeführt, Strafverschärfung sei der
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mit den Problemen der Jugendhilfe und des Opferschutzes, der praktischen Kinderschutzarbeit, den Konsequenzen der UN-Kinderrechtskonvention und den Hilfesystemen im Internet beschäftigt. Diese Fragen sind nicht allein über Strafgesetzänderungen oder -gebung zu regeln, vielmehr handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze erfordert. In Auswertung der Konferenz in Yokohama führen wir am 12. Juni 2002 gemeinsam mit dem Familienausschuss, dem Tourismusausschuss und der Kinderkommission eine Anhörung durch. Wir laden Sie herzlich dazu ein, gemeinsam an diesem Problem weiter zu arbeiten
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eines der ersten Länder überhaupt die in Stockholm eingegan genen Verpflichtungen erfüllt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Erwähnenswert ist auch, dass Deutschland, soweit bekannt, bisher das einzige Land ist, das eine nationale Nachfolgekonferenz veranstaltet hat. Zur Erinnerung: Diese fand im März 2001 in Berlin statt. Im Einzelnen möchte ich auf die Prävention eingehen. Die SPD-geführte Bundesregierung hat in Deutschland einen Paradigmenwechsel hin zu einem neuen, von Respekt getragenen Leitbild in
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französischen Philosophen, schließen. Er hat gesagt: Das Erschütternde ist nicht das Leiden der Kinder an sich, sondern der Umstand, dass sie unverdient leiden ... Wenn wir nicht eine Welt aufbauen können, in der Kinder nicht mehr leiden, können wir wenigstens versuchen, das Maß der Leiden der Kinder zu verringern. Das sollten wir gemeinsam tun. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Angelika Köster-Loßack. Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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zu schützen. Es ist sozusagen ein biologischer Reflex, der bewirkt, dass wir uns für die Kinder verantwortlich fühlen. Das bedeutet, dass jeder, der Kinder schädigt, unser Feind zu sein scheint und dass wir die Rationalität schnell verlieren. Ich bitte darum, das nicht zu tun; denn es ist wirklich gefährlich. Ein Letztes: Frau Fischbach, in Ihrem Antrag gibt es einen Punkt, den ich besonders herausheben will, obgleich wir als Bund dafür leider nicht zuständig sind. In Ihrem Punkt 14 haben Sie von
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zurück. Wie wollen Sie rechtsstaatlich korrekt - das möchte ich einmal wissen - ohne Tat einen Hang feststellen? Denn die Tat ist einer Aburteilung zugeführt worden. Wenn Sie mir erklären könnten, wie Sie eine solche Maßnahme, die die Gefangenen als "Rucksack" bezeichnen, das Härteste, was es gibt, die eigentliche wirkliche Strafe, die lebenslänglich ist, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit an lose Reden anknüpfen wollen, würde ich meinen Standpunkt noch einmal überdenken. Aber auch bei unserem Vorschlag habe ich Sorge. Frau Fischbach, das, was
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bezeichnen, das Härteste, was es gibt, die eigentliche wirkliche Strafe, die lebenslänglich ist, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit an lose Reden anknüpfen wollen, würde ich meinen Standpunkt noch einmal überdenken. Aber auch bei unserem Vorschlag habe ich Sorge. Frau Fischbach, das, was Sie in Punkt 14 vorschlagen, ist sehr vernünftig. Soweit ich weiß, ist eine Vielzahl dieser Taten im Grunde das Ergebnis von Serien. Das fängt mitunter in früher Jugend an, durch eine Fehlentwicklung aus der Lust an Macht, aus dem
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