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anschließend Genüge getan wird. Erinnern Sie sich an die Genese des Staatsvertrages und daran, wie die Schweiz mit der Vereinbarung von 1984 verfahren ist, die sie - das gehört auch zur Vollständigkeit - gut zwei Jahre eingehalten hat. Es wäre notwendig gewesen, das Ganze etwas konkreter zu formulieren und nicht den Versuch zu unternehmen, dem Deutschen Bundestag nur deshalb einen Staatsvertrag vorzulegen, damit ein solcher vorgelegt wird. Der vorliegende Entwurf schützt die Interessen der betroffenen Bevölkerung im deutschen Südwesten nicht. Deswegen lehnt die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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betroffenen Bevölkerung im deutschen Südwesten nicht. Deswegen lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Staatsvertrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ernst Burgbacher [FDP]) Vizepräsidentin Anke Fuchs: Nun erteile ich dem Kollegen Winfried Hermann, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es so: Wer in Südwestdeutschland Politik macht und Verantwortung trägt, weiß, dass die Themen Fluglärm und Züricher Flughafen seit vielen Jahren eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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herausgehört habe. Er hat durchaus kritische Punkte erwähnt und viele Punkte der Bürgerinitiativen aufgegriffen. Man fragt sich aber wirklich, warum in all den Jahren weder die Landes- noch die letzte Bundes regierung diesen schwierigen und unsäglichen Zustand durch ein Vertragswerk, das genau Ihren Forderungen entsprochen und die Bürgerinteressen berücksichtigt hätte, nicht angegangen ist. Das alles haben Sie nicht gemacht. Insofern muss ich Ihnen leider sagen, dass Sie heute besserwisserisch aufgetreten sind. Man kann Ihnen zugute halten, dass Sie, genau wie ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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eindeutig auf die Schiene verlagert werden könnte. Ich stelle fest, dass die Entwicklung des Fernverkehrs der Bahn trotz des Wachstums des Binnenflugverkehrs seit acht Jahren stagniert. Ich füge hinzu, dass zum Beispiel das Flugzeug A 380/A 3XX ein Projekt darstellt, das mit 600 Millionen DM subventioniert wird. Die interne Kalkulation von Airbus - schriftlich festgelegt von Herrn Bischoff von DASA - basiert darauf, dass sich das Flugzeug nur rechnet, wenn sich der Flugverkehr nochmals verdoppelt. Man muss 800 Jets verkaufen; man kann sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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klaren Worte -, dass wir - auch das ist aus dieser Haltung heraus entstanden - zwar selbstverständlich Ausnahmeregelungen zulassen, um bei schwierigen Wetterlagen Flugsicherheit zu gewährleisten, dass diese aber vonseiten der Schweiz in manchen vergangenen Wochen in einem Ausmaß in Anspruch genommen wurden, das wir so nicht zulassen können und werden. Ich meine, dass in der Schweiz der Bundesrat selbstverständlich gegenüber dem Parlament darlegen muss, dass der Vertrag positiv zu beurteilen ist. Es ist nämlich für die Schweiz schwierig, den Vertrag zu vertreten, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.04.2002 () [PBT/W14/00230]
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Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung — Drucksache 7/2360 — Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und zum Interventionspreis für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1974/75 — Drucksache 7/2362 — Verordnung (EWG) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird — Drucksache 7/2386 — Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 139/67/EWG betreffend die Festsetzung und Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide — Drucksache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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ist keineswegs überflüssig. Es gelten hier die allgemeinen prozeßrechtlichen Vorschriften, etwa die des § 268 der Zivilprozeßordnung, wo es heißt, daß tatsächliche und rechtliche Ausführungen ergänzt oder berichtigt werden können, solange es keine Klageänderung darstellt, außerdem die Vorschrift, daß nachträgliches Vorbringen, das die Erledigung des Rechtsstreits verzögert, bei Verschulden der Partei zurückgewiesen werden kann. Bei dieser Geltung der allgemeinen Vorschriften auch in diesem speziellen Punkt wollen wir es belassen. Damit ist klargestellt, daß nachträgliches Vorbringen nicht ausgeschlossen ist. Zur Beruhigung, Herr Kollege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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dieses Ziels ist in der Bundesrepublik bisher nicht in vollem Umfang gelungen. Die rasche Aufeinanderfolge von nicht weniger als acht substantiellen Änderungen unseres Mietrechts seit 1949 ist dafür der beste Beweis. Insbesondere hat das im Jahre 1960 verabschiedete sogenannte Abbaugesetz, das seinerzeit von seinen Befürwortern als der große und abschließende Wurf bezeichnet wurde, die Erwartungen nicht erfüllen können. Die Bundesregierung hat deshalb im Februar 1974 einen Entwurf vorgelegt, der — gestützt auf die Erfahrungen der Vergangenheit — rechtliche, soziale, und wirtschaftliche Sicherheit auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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bei der SPD und der FDP) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hauser (Sasbach). Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung haben wir das Ziel deutlich abgesteckt, das meine Freunde und ich mit der Neufassung dieser jetzt zur Verabschiedung anstehenden Novelle verfolgten. Wir sagten damals, dieses Wohnraumkündigungsschutzgesetz muß für Vermieter wie Mieter wirklich überschaubar und praktikabel sein; es muß für beide Teile eine ausgewogene, für beide Seiten eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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sind die Maßstäbe, die wir bei diesem Gesetz anlegen. Dies klar voranzustellen ist um so dringlicher, als das bisherige Gesetz diese Anforderungen kaum erfüllt hat. Immer wieder wurde entgegen den vielen kritischen Stimmen aus allen Kreisen der Wohnungswirtschaft beschwichtigend behauptet, das Gesetz habe sich bewährt, sei doch die Zahl der Räumungsprozesse zurückgegangen. Dieses Argument, meine Damen und Herren, sticht nicht. Allein hier in Bonn sind in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 292 Mietverfahren anhängig geworden; das sind 41 % aller
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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hat die Zahl der Mietprozesse entscheidend zugenommen. Für 1973 lagen die Steigerungszahlen gegenüber dem Vorjahr wenigstens bei 22 bis 28 %, ob Sie Dortmund nehmen oder Frankfurt, Saarbrücken oder Wiesbaden, um nur ein paar Beispiele aufzuführen. Es stimmt einfach nicht, daß ,das Gesetz die erhoffte Beruhigung gebracht hätte. Sicher, mit der Neufassung sollen nicht mehr zu überhörende Beschwerden ausgeglichen, notwendige Verbesserungen vorgenommen werden, damit so dem Vorwurf begegnet wird, das alte Gesetz habe praktisch eine Rechtssperre ausgelöst und so einen Ausgleich verhindert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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Wiesbaden, um nur ein paar Beispiele aufzuführen. Es stimmt einfach nicht, daß ,das Gesetz die erhoffte Beruhigung gebracht hätte. Sicher, mit der Neufassung sollen nicht mehr zu überhörende Beschwerden ausgeglichen, notwendige Verbesserungen vorgenommen werden, damit so dem Vorwurf begegnet wird, das alte Gesetz habe praktisch eine Rechtssperre ausgelöst und so einen Ausgleich verhindert. Aber dem, was ständig gefordert wurde — ich will nur den Brief eines gequälten Richters zitieren, (Lachen bei Abgeordneten der SPD) der sich mit den Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes tagtäglich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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will auch dem Mieter einen gesetzlichen Schutz für seine Wohnung absprechen. Nur, wenn dieses Mietrecht nun so ausgestaltet wird, daß nur noch Kündigungsbestimmungen zugunsten des Mieters festgelegt werden, dann entwickelt sich damit aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch heraus ein gesondertes Wohnrecht, das aus dem Rahmen des allgemeinen Mietrechts herausfällt. Müssen wir doch bedenken, daß die allgemeinen Mietbestimmungen des BGB nicht nur die Wohnungsmiete, sondern auch die Miete beweglicher Sachen umfassen, daß das Mietrecht im BGB — um einen alten Zivilrechtler zu erwähnen — die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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auf diesem Feld bis dahin geleistet wurde — viel Arbeit und Mühe wurde schon darauf verwandt, angefangen bei dem, was Paul Lücke in den 60er Jahren erreicht hat —, sind aus der heutigen Sicht nur Stationen auf dem Weg zu einem Mietrecht, das allen Anforderungen gerecht wird, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen uns ausgewiesen hat. So ist die Aufforderung an die Bundesregierung, mit der nunmehr in dritter Lesung zu verabschiedenden Entschließung — Kollege Orgaß wird hierzu noch sprechen — einen Gesetzentwurf vorzulegen, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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Erhaltung der Wirtschaftlichkeit im Interesse des gesamten Volkes gerecht zu werden versucht —, dieser positiven Punkte wegen wird meine Fraktion, wenn auch mit nicht geringen Bedenken, dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dürr. Dürr (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesen Tagen wird das Godesberger Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 15 Jahre alt. Ein Kernsatz dieses Programms besagt, daß das private Eigentum Anspruch auf Schutz und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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ins uferlose wachsen. Insoweit kann das Zivilrecht seinen Beitrag dazu liefern, den inneren Frieden in unserem Lande in einem wichtigen Bereich zu festigen und gerechter auszugestalten. (Beifall bei der SPD und der FDP) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert. Kleinert (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Miete eines Esels der Miete einer Wohnung rechtlich gleichkommt. Daran schließt sich für uns, Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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doch übereinstimmend erkannt, daß es sich bei der Wohnung um einen ganz besonderen Mietgegenstand handelt. Deswegen müssen wir uns hier zum wiederholten Male mit dieser Materie befassen. Wir sind in dieser Koalition der Meinung gewesen, daß es sehr wichtig ist, das Funktionieren des Marktes bei allen berechtigten sozialen Anliegen in diesem Bereich nicht zu stark zu stören. Diese Auffassung ist bei der Opposition ungewöhnlich unterschiedlich ausgeprägt. Wir hatten in den letzten Wochen die große Freude und Genugtuung, daß sich der Haus-
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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haben wir es jetzt klarer gemacht. Wir haben die Zahl der Beispiele auf drei beschränkt. Insbesondere haben wir auf die Möglichkeit hingewiesen, Mietkataster einzurichten. Dabei sind wir auch wieder ganz locker und entspannt zu Werke gegangen und haben nicht gesagt, das müßten die und die Institutionen machen, sondern wir haben gesagt: Es ist gleichgültig, wer ein Vergleichskataster aufstellt, ob der Mieterverein oder der Haus- und Grundbesitzerverein oder eine dritte Vereinigung. (Niegel [CDU/CSU): Eselbesitzer!) — Das müssen sie mal mit Herrn Hauser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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früheren Prozessen nicht mehr da sind, sondern daß man sich in diesem Prozeß lediglich ganz sachlich über die Frage zu unterhalten hat: wird nun erhöht oder wird nicht erhöht? Liegen diese Voraussetzungen vor oder nicht? Damit ist das Moment herausgekommen, das der Kollege Dürr vorhin, wie ich meine, sehr bildhaft und zutreffend damit bezeichnet hat, daß der Mieter verhandeln muß, wenn er auf seinen gepackten Koffern sitzt. Das wollten wir alle nicht; das wollten auch die wenigen nicht, die da in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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dem vorliegenden Text im wesentlichen auf ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Justiz hinauslaufen. Das haben neben den Wohnungswirtschaftlern insbesondere die Vertreter der Rechtspflege in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Der Vertreter des Anwaltvereins sagte dabei wörtlich: Man kann etwas böswillig sagen, das Gesetz ist von Anwälten für Anwälte gemacht worden; die Praxis der Anwälte steigt auf Grund dieses Gesetzes erheblich. (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Hört! Hört!) Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle Heiterkeit; das können Sie nachlesen. Trotzdem waren weder die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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gehört zu einer Koalition wie das Salz zum Brot. Das wissen wir alle. Wir hätten gerne für die Einliegerwohnungen den vollen Kündigungsschutz gehabt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das sage ich sehr offen. Aber die verlängerte Kündigungsfrist, die bestehende Sozialklausel, das mögliche Widerspruchsrecht gewähren doch einen — wenn auch abgeschwächten — Kündigungsschutz. Ein Teil der Wohnungen ist überdies aus Mitteln des Lastenausgleichs oder mit Familienheimdarlehen des öffentlichen Dienstes finanziert und unterliegt — wenn auch zeitlich begrenzt — einer Finanzierungsbindung. Auch sind viele dieser Wohnungen — das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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Kinder haben gebaut, und die Eltern wohnen in der Einliegerwohnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eine wichtige Etappe in der Gesetzgebung des weitgefächerten Bereichs des Wohnens erreicht haben. Der nächste Schritt muß sein, das Wohnraummietrecht und andere Gesetze der Wohnungspolitik zu ordnen und verständlich zusammenzufassen. Hierzu haben wir eine Entschließung eingebracht, in der die Bundesregierung ersucht wird, einen Gesetzentwurf — gegebenenfalls in Form eines Wohngesetzbuches — vorzulegen, der die Vorschriften auf dem Gebiete des sozialen Wohnrechtes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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daß gegen Mietpreisspiegel grundsätzlich nicht nur keine Bedenken bestehen, sondern ihre vermehrte Einführung durchaus wünschenswert ist. Gegen die gesetzliche Verankerung im augenblicklichen Zeitpunkt sprach aber aus unserer Sicht, daß es in den meisten Städten solche Mietpreisspiegel noch gar nicht gibt, das Gesetz aber bereits am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft tritt. Weiterhin darf nicht übersehen werden, daß es, falls Mietpreisspiegel eingeführt werden, eine ganze Zeitlang dauern wird, bis sie den Bürgern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus würden den Gemeinden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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die sich aus der mangelnden Angebotskonkurrenz ergebenden Nachteile ausgeglichen werden. Haben wir noch die Situation von 1971? Nein! Denn die derzeitige Lage ist wesentlich ausgeglichener als 1971. 22,5 Millionen Haushaltungen stehen 22,6 Millionen Wohnungen gegenüber. Man könnte nun darüber reden, das seinerzeit befristete Gesetz nochmals zu verlängern. Aber generelles Dauermietrecht scheint mir von der Wohnungsmarktlage her nicht vertretbar zu sein. Zweitens. Gründe der sozialen Marktwirtschaft sprechen gegen ein Dauerrecht. Ich halte mich jedenfalls an das gebunden, was der wohnungspolitische Sprecher meiner
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]
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daß eine befriedigende Ordnung des Wohnungswesens nur erreicht werden kann, wenn die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auch für diesen Bereich gelten. Im übrigen verweise ich auf das seinerzeitige Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, der von dem SPD-Wirtschaftsminister berufen wurde, das von einem Abweichen von der marktwirtschaftlichen Ordnung sprach. Wenn schon 1971 bei einem befristeten Gesetz davon gesprochen werden mußte, daß dieses Gesetz die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft außer Kraft setzt, so gilt es erst recht für das folgende Gesetz als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1974 () [PBT/W07/00125]