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auch am 7. Dezember 1975 im Südwestfunk zum Ausdruck gebracht. Sie haben da zur Frage der Rüstungszusammenarbeit und Rüstungsstandardisierung in einem Interview sehr deutlich gemacht (Zuruf von der SPD: Der Wörner hat viel geschrieben!) — o ja, es macht auch Spaß, das nachzulesen —, wie man das so machen könnte, wie Sie das machen möchten, wenn Sie könnten. Sie haben gesagt: Auf dem Rüstungssektor bedeutet dies, daß wir den Franzosen klarmachen müssen, daß, wenn sie sich nicht bequemen, — ich wiederhole: „wenn sie sich
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Zuruf von der CDU/CSU: Er ist auf der Regierungsbank!) — Ja, der möchte gern. Vielleicht kann es ihm einer sagen, wenn er nicht mehr abgelenkt ist: Dafür hätte man dann 225 000 Wehrpflichtigen jeweils jenes Paar graue Wollsocken kaufen können, das für Herrn Damm ein Sicherheitsproblem gewesen ist. Lassen Sie mich zum Schluß noch einige Bernerkungen zur Frage der militärischen Stärke von Bundeswehr und NATO machen. Erst unter der Verantwortung der sozialliberalen Koalition hat die Bundeswehr ihren stets vorgesehenen Personalumfang von
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noch einmal ganz kurz den Sachverhalt darzustellen. Vielleicht klärt das ein bißchen die Fronten, meine Herren von der Opposition. Die Einführung der nuklearen Komponente wurde auf der NATO-Ministerratstagung am 11. und 12. Dezember 1975 beschlossen und als ein Angebot verabschiedet, das den Unterhändlern des Warschauer Pakts inzwischen in Wien unterbreitet worden ist. Die NATO ist bereit — zusätzlich zu dem bisher angebotenen Abzug von 29 000 amerikanischen Soldaten —, in der ersten Verhandlungsphase den Abzug einer bestimmten Zahl spezifischer amerikanischer nuklearer Elemente zu
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der ungefähren Parität des Personals der Landstreitkräfte zu vereinbaren und zweitens eine sowjetische Panzerarmee mit 68 000 Mann und 1 700 Panzern aus Mitteleuropa abzuziehen. Dieser wichtige, zusätzliche NATO-Vorschlag — er ist in der NATO einvernehmlich verabschiedet worden —dient dem Ziel, das bestehende Ungleichgewicht im Bereich der konventionellen Streitkräfte abzubauen und damit ein stabiles militärisches Kräfteverhältnis in Mitteleuropa zu erreichen. Diese Zielsetzung liegt nach unserer Auffassung und nach Auffassung des gesamten Bündnisses im beiderseitigen Interesse. Das einmalige nukleare Angebot der NATO ist
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Rapacki-Plan eingesetzt und dergleichen mehr. Damit Sie Bescheid wissen: Der Name jenes früheren Staatsmannes ist mir aus mehreren Gründen nicht über die Lippen gekommen. Wenn jemand von Ihnen privat zu erfahren wünscht, warum aus mehreren Gründen, dann würde ich ihm das gern sagen; hier hat das keinen Sinn. Aber damit Sie mehr kombinieren können — vielleicht das eine oder andere nicht zu meinen Gunsten; das schenke ich Ihnen; denn ich bin dazu da, daß Sie jemanden haben, auf dem Sie herumklopfen können
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verbunden werden könnte. Dabei gibt es übrigens einige Berührungspunkte mit den bekannten polnischen Vorschlägen. Im Dezember 1967 habe ich — so sagt der damalige Bundesminister des Auswärtigen — vor dem Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, daß wir bereit sind, an einem Abkommen mitzuwirken, das im Zuge einer ausgewogenen Verminderung aller Streitkräfte, auch zur stufenweisen Verringerung der Kernwaffen in ganz Europa führt. Diese Bereitschaft gilt weiter. Damit schließe ich dieses Zitat. Nun sage ich Ihnen: Der Unterschied zwischen Ihnen und mir, abgesehen von vielen anderen
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Bemühungen, die unter anderem ihren Ausdruck in solchen Aussprüchen auf der Genfer Konferenz der nichtnuklearen Länder gefunden haben — damals von der Regierung Kiesinger Brandt gedeckt —, dies zäh, beharrlich, geduldig weiterbetreiben, und Sie wollten heute hier den Eindruck erwecken, als sie das alles falsch gewesen, und dann kam das, was Herr Dregger über die „Zäsur" usw. sagte. Aber ich hatte ja versprochen, abends nicht noch einmal in eine Diskussion Ihrer politischen Linie einzutreten. Nun zitiere ich noch aus meiner handschriftlichen Notiz aus
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den Bereich der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen geschaffen wurde, dient also sowohl der unmittelbaren Anschlußverwendung der Zugführer als auch der Nachfolgeverwendung als Spezialist. Umfangreicher zusätzlicher Ausbildung bedarf es dann nicht mehr. Darüber hinaus wird im Heer ein System von Ausbildungsreihen geschaffen, das den logischen Aufbau von Vorbildung, Ausbildung und Verwendungen sicherstellt. Die Ausbildungsreihen werden personalorganisatorisch so zusammengefaßt, daß bereits von der Struktur her weitgehend Chancengleichheit in Auswahl und Ausbildung gewährleistet ist. Dieses System benötigt auf Grund der tiefergreifenden Änderungen Zeit, um sich
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bewährten Unteroffizieren in Führungsverwendungen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen der Aufstieg zum Offizier unter gleichen Bedingungen möglich ist wie den Unteroffizieren in den sogenannten speziellen Verwendungen. Meine Damen und Herren, wenn man diese Voraussetzungen sachlich sieht, kommt man zu dem Ergebnis, das heute morgen der Herr Minister Leber schon einmal zitiert hatte, als er vom sechsjährigen Schlaf der Opposition sprach. „Spät kommt ihr, doch ihr kommt", um bei einer verteidigungspolitischen Debatte einmal „Wallenstein" zitieren zu können. Wir waren der Auffassung — — (Zurufe von
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Begriffe nicht einfach verzichtet werden. Der Bürger wird es also auch in Zukunft nicht ganz leicht haben, mit seinem Recht zurechtzukommen. Es werden für ihn aber jene Vereinfachungen und Vereinheitlichungen eingeführt, die es ihm - wenn auch mit etwas Anstrengung — ermöglichen, das Verfahrensschema zu durchschauen und seine Rechte und deren Anwendungsmöglichkeiten zu katalogisieren. Der Bürger soll nicht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen; er soll trotz der Vielzahl der Bestimmungen möglichst klar abgegrenzt die einzelnen Verwaltungsphasen, seine eigenen Mitwirkungschancen, die
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ist meines Erachtens eine weitgehende Abstimmung mit anderen Verfahrensgesetzen, vor allem mit der Bundesabgabenordnung, gelungen. Es wurde die einmalige Chance der gleichzeitigen parlamentarischen Behandlung konsequent — wenn auch zugegebenermaßen unter schwierigen Geburtswehen — genutzt, Bleichlautende und gleichgeordnete Verwaltungsvorgänge nicht einmal so und das andere Mal anders zu formulieren, nur weil Ressortdenken sich an bisherigen Entwicklungen festklammerte. Hier gilt es, den Kollegen des Finanzausschusses, vor allem des Unterausschusses „Abgabenordnung", und den beteiligten Ministerien dafür zu danken, daß Übereinstimmung gefunden werden konnte, wo immer sie
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sind diese Fälle nicht etwa selten, sondern bei der Verwaltungspraxis sogar in der Mehrzahl; denn die große Masse aller Bundesgesetze, aller von den Ländern vollzogenen Bundesgesetze, sind hier in der Tat einbegriffen. Ich darf z. B. nur an das Baurecht, das Gewerberecht, das Gaststättenrecht und das Wohnungsrecht erinnern. Wir hätten also in der Tat zwangsläufig ein Nebeneinander von Bundes- und Landesverfahrensrecht. Dies wäre für den Vollzug unnötig arbeitsintensiv und damit unrentabel und aufwendig. Für den Bürger wäre es unüberschaubar. Insgesamt gesehen
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Fälle nicht etwa selten, sondern bei der Verwaltungspraxis sogar in der Mehrzahl; denn die große Masse aller Bundesgesetze, aller von den Ländern vollzogenen Bundesgesetze, sind hier in der Tat einbegriffen. Ich darf z. B. nur an das Baurecht, das Gewerberecht, das Gaststättenrecht und das Wohnungsrecht erinnern. Wir hätten also in der Tat zwangsläufig ein Nebeneinander von Bundes- und Landesverfahrensrecht. Dies wäre für den Vollzug unnötig arbeitsintensiv und damit unrentabel und aufwendig. Für den Bürger wäre es unüberschaubar. Insgesamt gesehen wäre es
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Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das war wieder einmal ein Beweis dafür, daß man in 15 Minuten entscheidende Dinge zusammengefaßt darstellen kann. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bühling. Bühling (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz, das heute endlich zur Entscheidung kommt, steckt soviel Arbeit so vieler Beteiligter, daß es der Entwurf wahrlich verdient hätte, bald geltendes Recht zu werden. Das wäre, so glaube ich, Herr Kollege Gerlach, der beste Dank an alle Beteiligten, dem ich mich
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Behördenorganisation zu belassen, sind für die Ausführung der meisten Bundesgesetze auf der unteren und mittleren Ebene keine Bundesbehörden geschaffen worden, die Ausführung ist vielmehr den Ländern überlassen worden. Gerade hier besteht ein klares Bedürfnis für die bundesgesetzliche Regelung des Verfahrens, das der bundeseinheitlichen Regelung der Sachmaterie entsprechen muß. Dies war ja gerade eines der Hauptmotive für das vorliegende Gesetz. Klammert man die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder aus, hat ein Verwaltungsverfahrensgesetz nach unserer Auffassung überhaupt keinen Sinn mehr. Dem Föderalismus
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muß. Dies war ja gerade eines der Hauptmotive für das vorliegende Gesetz. Klammert man die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder aus, hat ein Verwaltungsverfahrensgesetz nach unserer Auffassung überhaupt keinen Sinn mehr. Dem Föderalismus wird mit der Verhinderung eines Gesetzes, das von allen Fachleuten für notwendig gehalten wird und wegen seines Rationalisierungseffektes notwendiger denn je ist, ein schlechter Dienst erwiesen. Es wäre gerade im bundesstaatlichen Sinn sehr bedauerlich, wenn die deutsche Öffentlichkeit sehen müßte, daß die hier geübte umfangreiche Zusammenarbeit der
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die Diskussion erst vor relativ kurzer Zeit begonnen. Die möglichen praktischen Rückwirkungen sind noch weitgehend unbedacht. Die vielen vorliegenden Formulierungsvorschläge und ihre jeweiligen Folgen sind noch nicht hinreichend verglichen worden. Last not least ist erst ansatzweise das Problem erkannt worden, das im Nebeneinander parlamentarischer Befugnisse aller Ebenen und der Verbandsklage entstehen kann. Aus diesem Grund wird die Verbandsklage — insofern stimme ich mit meinem Vorredner überein — jedenfalls in allgemeiner Form noch lange nicht gesetzgebungsreif sein. Ihre Regelung konnte somit nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz
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für möglichst viele Sparten und Ebenen der Verwaltung gilt, werden seine Ziele erreicht; nur dann kann es einen sinnvollen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten. Die Frage des Anwendungsbereichs ist daher, wie Sie, Herr Kollege Bühling, mit Recht ausgeführt haben, das zentrale Problem des Gesetzes. Herr Kollege Gerlach, ich vermag Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zu teilen. Wir haben das Problem sehr eingehend geprüft. Ich bitte Sie, das Gesetz nicht nur aus der Sicht der Länderzuständigkeit zu sehen, sondern auch die Interessen
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Frage des Anwendungsbereichs ist daher, wie Sie, Herr Kollege Bühling, mit Recht ausgeführt haben, das zentrale Problem des Gesetzes. Herr Kollege Gerlach, ich vermag Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zu teilen. Wir haben das Problem sehr eingehend geprüft. Ich bitte Sie, das Gesetz nicht nur aus der Sicht der Länderzuständigkeit zu sehen, sondern auch die Interessen des Bürgers zu berücksichtigen. Wenn Sie auf diesen Argumenten der Länderzuständigkeit beharren, wirken Sie dem Grundsatz entgegen, den Sie selber akzeptiert haben: den Bürger in seinen
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Opposition: Wie sich aus der Begründung Ihres Antrags ergibt, zielt der Änderungsvorschlag letztlich nicht auf Amtshilfe, also Einzelfälle, sondern ganz allgemein auf eine Beteiligung anderer Behördenträger an den Kosten automatisierter Register ab. Die damit zusammenhängenden Probleme können nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz, das nur Kostenersatz in Amtshilfefällen regelt, gelöst werden. Schon aus diesem Grunde, Herr Kollege Gerlach, können wir das hier nicht regeln. Ich bitte, den Anträgen des Kollegen Bühling zu folgen. (Beifall bei der FDP und der SPD) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Weitere
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Einzelfälle, sondern ganz allgemein auf eine Beteiligung anderer Behördenträger an den Kosten automatisierter Register ab. Die damit zusammenhängenden Probleme können nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz, das nur Kostenersatz in Amtshilfefällen regelt, gelöst werden. Schon aus diesem Grunde, Herr Kollege Gerlach, können wir das hier nicht regeln. Ich bitte, den Anträgen des Kollegen Bühling zu folgen. (Beifall bei der FDP und der SPD) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe § 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der
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Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenstimmen? — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? — Meine Damen und Herren, das Gesetz ist in der dritten Beratung einstimmig gebilligt. Wir kommen noch zu den Anträgen des Ausschusses aus Drucksache 7/4494. Darf ich davon ausgehen, daß wir über Nr. 2 und 3 des Ausschußantrags gemeinsam abstimmen können? — Ich sehe und höre keinen
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damalige Opposition hatte keine Anträge gestellt!) Umweltschutz darf nicht von der Konjunkturpolitik abhängig gemacht werden. Ich begrüße deshalb auch die Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Umweltschutz nicht aus konjunkturellen Gründen zu bremsen. Ich begrüße auch die Ergebnisse und Erkenntnisse des Umweltforums, das seine letzte Tagung unter das Leitmotiv „Umweltschutz und Konjunkturpolitik" gestellt hatte. Bei dieser Tagung wurde von vielen Rednern deutlich gemacht, daß Umweltschutz eine langfristige Aufgabe ist, die sich auch an langfristigen Zielen zu orientieren hat. Ja, es würde wahrscheinlich ein
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nationalen Rahmen hinausgehen. Solche Regelungen anzustreben und auszubauen ist ein besonderes Ziel der Freien Demokraten. Im nationalen Rahmen ist in den letzten Jahren unter der sozialliberalen Koalition eine eindrucksvolle Reihe von Umweltschutzgesetzen verabschiedet worden. Erinnert sei nur an das Immissionsschutzgesetz, das Benzinbleigesetz, das Gesetz gegen den Fluglärm, das Altölgesetz, das Waschmittelgesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz und das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Diesen Gesetzen liegt ein umweltpolitisches Gesamtkonzept zugrunde, dem sich bisher auch die Opposition nicht widersetzt hat. Die vorliegende Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz stellt ein weiteres Stück
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hinausgehen. Solche Regelungen anzustreben und auszubauen ist ein besonderes Ziel der Freien Demokraten. Im nationalen Rahmen ist in den letzten Jahren unter der sozialliberalen Koalition eine eindrucksvolle Reihe von Umweltschutzgesetzen verabschiedet worden. Erinnert sei nur an das Immissionsschutzgesetz, das Benzinbleigesetz, das Gesetz gegen den Fluglärm, das Altölgesetz, das Waschmittelgesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz und das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Diesen Gesetzen liegt ein umweltpolitisches Gesamtkonzept zugrunde, dem sich bisher auch die Opposition nicht widersetzt hat. Die vorliegende Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz stellt ein weiteres Stück dieses gesamten
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