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durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern (vergleiche die §§ 1 und 2 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001), angesichts der in Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Verpflichtung für die Vertragsstaaten, das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen? Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Politische Bildung fußt auf der normativen Grundlage von Demokratie, Toleranz und Menschenrechten und fördert auf diese Weise das Bewusstsein für Vielfalt und die Toleranz gegenüber jeglichen gesellschaftlichen Gruppen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Zu diesen Kerndimensionen von Diversität und den Themenfeldern und Grundfragen der Demokratie und Menschenrechte im engeren Sinne stellt die Bundeszentrale für politische Bildung umfangreiche Basismaterialien und didaktische Handreichungen zur Verfügung. Hierzu gehören Publikationen wie Zivilcourage lernen, ein Lehr- und Arbeitsbuch, das unter anderem Lehreinheiten enthält, in denen die Bereitschaft, sich in Konfliktfällen für Benachteiligte oder Bedrohte erfolgreich einzusetzen, gefördert wird. Durch entsprechende Fortbildungen und Trainings der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung werden zusätzlich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
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Umsetzungskonzept zu erarbeiten, ist seit einem Jahr hinreichend bekannt. Ein Jahr wurde verplempert, nichts wurde getan. Ich habe Sie aber danach gefragt, was die Bundeszentrale für politische Bildung dafür tut, dass die Bevölkerung überhaupt erfährt, dass es ein Menschenrechtsabkommen gibt, das Menschen mit Behinderung als Bestandteil der Gesellschaft begreift und Vielfalt als Gewinn ansieht. Das ist doch eine Aufgabe, die die Bundeszentrale für politische Bildung, eine Ihnen unterstellte Behörde, erfüllen kann, ohne darauf zu warten, was sich das Bundesministerium für Arbeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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das: Die Kernnormen von Hartz IV sind verfassungswidrig. Ich finde, das ist eine schallende Ohrfeige für alle Parteien, die Hartz IV mit zu verantworten haben. (Beifall bei der LINKEN) Nach diesem Urteil gibt es nun einen Überbietungswettbewerb. Die FDP meint, das Urteil sei eine Ohrfeige allein für Rot-Grün. Die Ministerin mit CDU-Parteibuch tut so, als ob sie dieses Urteil geradezu herbeigesehnt bzw. herbeigebetet hätte. Kurzum: Man hat das Gefühl, dass es keiner so recht gewesen sein will, wenn es um Hartz
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festhalten: Die Hartz-IV-Parteien haben nicht nur Millionen Menschen in Armut und Ausgrenzung per Gesetz getrieben. Nein, sie sind offensichtlich noch nicht einmal in der Lage, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. Es handelt sich immerhin um das zweite Urteil in höchster Instanz, das ihren Gesetzen Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Bei diesem Tatbestand ist man geneigt, dem Verfassungsschutz zuzurufen: Kümmert euch doch einmal ein bisschen um diese Bundesregierung. Ganz offensichtlich hat sie Probleme, die Bestimmungen des Grundgesetzes einzuhalten. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Heinrich L. Kolb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Bundesverfassungsgericht hat das Lohnabstandsgebot mit seinem heutigen Urteil nicht außer Kraft gesetzt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN) Wir als Bundesregierung werden Vorschläge machen, wie der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nutzen sollte. Das heißt auch, das Lohnabstandsgebot zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die der Hilfe bedürfen, die Hilfe bekommen, die sie brauchen, aber dass auch diejenigen, die jeden Morgen aufstehen und zur Arbeit gehen (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie müssen von ihrer
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noch einmal: Darüber hat das Bundesverfassungsgericht keine Aussage getroffen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was denn sonst? – Zuruf von der LIN KEN: Was?) Angesichts des Tenors des Urteils ist wohl davon auszugehen, dass, wenn die Höhe der Regelsätze unangemessen wäre, das Bundesverfassungsgericht dies auch explizit moniert hätte. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Noch einmal nachlesen, das Urteil!) Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der SPD, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie von Ihren Versäumnissen aus dem Jahr 2005 jetzt ablenken wollen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Was denn sonst? – Zuruf von der LIN KEN: Was?) Angesichts des Tenors des Urteils ist wohl davon auszugehen, dass, wenn die Höhe der Regelsätze unangemessen wäre, das Bundesverfassungsgericht dies auch explizit moniert hätte. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Noch einmal nachlesen, das Urteil!) Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der SPD, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie von Ihren Versäumnissen aus dem Jahr 2005 jetzt ablenken wollen, (Ute Kumpf [SPD]: Zumindest was den Mindestlohn anbelangt!) indem Sie Ihre altbekannten Themen, Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Markus Kurth von Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss hier doch einmal einiges klarstellen. Frau Kipping, das Bundesverfassungsgericht hat heute nicht insgesamt über das Sozialgesetzbuch II oder über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geurteilt, sondern über den Kern der Regelsatzverordnung, nämlich die Höhe der Regelsätze. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Ich habe das Urteil mit!) Diese Regelsatzverordnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass kinderspezifische Bedarfe überhaupt nicht eigens ermittelt, sondern lediglich vom Erwachsenenregelsatz abgeleitet werden. Bedarfsgerechte und differenzierte Kinderregelsätze sind eine zentrale Forderung der SPD. (Beifall bei der SPD – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Seit wann das denn? Das habe ich schon anders gehört!) Die Schwachstelle in der Regelsatzbewertung haben wir erkannt und deshalb in der letzten Legislaturperiode eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Ermittlung eigenständiger Kinderbedarfe auf den Weg gebracht. Dies hatte eine Erhöhung der
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eine konzertierte Aktion gegen Kinderarmut. Die SPD hat schon 2008 in ihrem Zehnpunkteprogramm aufgezeigt, was vor allem in den Ländern und in den Kommunen getan werden muss. Die Herstellung einer intakten Infrastruktur für Kinder und Jugendliche kostet natürlich Geld; Geld, das die Länder und Kommunen gerade jetzt in der Konjunkturkrise nicht haben und das ihnen besonders durch das von Schwarz-Gelb beschlossene sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch weiter entzogen wird. Ich bin gespannt, wie die schwarz-gelbe Bundesregierung die finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherstellen will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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aufgezeigt, was vor allem in den Ländern und in den Kommunen getan werden muss. Die Herstellung einer intakten Infrastruktur für Kinder und Jugendliche kostet natürlich Geld; Geld, das die Länder und Kommunen gerade jetzt in der Konjunkturkrise nicht haben und das ihnen besonders durch das von Schwarz-Gelb beschlossene sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch weiter entzogen wird. Ich bin gespannt, wie die schwarz-gelbe Bundesregierung die finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherstellen will, (Elke Ferner [SPD]: Gar nicht!) und ich bin gespannt, woher sie die Mittel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Ihnen waren wir vor Ort!) – Wir sind auch permanent vor Ort. Das kann ich Ihnen sagen. Nicht ablenken, Frau Kollegin! Ich will beim Thema bleiben. Karlsruhe hat sehr deutlich gesagt: Nicht der Regelsatz als solcher ist nicht verfassungsgemäß. Im Gegenteil, das Verfassungsgericht sagt: Das, was für den Alleinstehenden, für den Partner in der Bedarfsgemeinschaft, für das Kind gezahlt wird, ist nicht evident unzureichend. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Sie müssen uns hier nicht belehren! Wir haben das Urteil dabei!) Karlsruhe sagt: Die
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Instanzen gegangen sind und uns dieses Urteil beschert haben. (Beifall bei der LINKEN) Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich: Die Regelsätze für Kinder im ALG II müssen grundsätzlich neu und eigenständig berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht zwingt die Regierung nun, das zu tun, was seit Jahren überfällig ist: Das Existenzminimum von Kindern muss anhand ihrer eigenen Bedürfnisse gesichert werden. Hier bescheinigt das Gericht den verantwortlichen Bundesregierungen von Rot, Grün, Schwarz und Gelb einen „völligen Ermittlungsausfall“. Die Regelsätze für Kinder sind in
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das Urteil auch vor. Es ist gerade für einen Juristen immer wertvoll, in ein Urteil zu schauen. Dadurch wird das Wissen enorm gemehrt, wenn man das Urteil versteht. (Elke Ferner [SPD]: Nicht jeder Jurist versteht es!) Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat uns heute aufgegeben, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu berechnen. Frau Bundesministerin von der Leyen hat ja schon im Vorfeld angekündigt, dass wir jetzt genau definieren und auch genau definieren müssen – auch das steht im Urteil –, was der Kinderbedarfssatz für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Fordern und Fördern – steht expressis verbis in dem Urteil. Das Urteil umfasst leider 40 Seiten, die man innerhalb von wenigen Stunden nicht im Detail durcharbeiten kann. Ich kann aber jeder Kollegin und jedem Kollegen – insbesondere von der Linkspartei – nur empfehlen, das Urteil einmal in Gänze zu lesen. Sie werden Ihr Wissen dadurch tatsächlich mehren. (Diana Golze [DIE LINKE]: Das ist uns eineinhalb Stunden lang vorgelesen worden!) Die Art und Weise der Berechnung mit Pauschalabschlägen auf den Regelsatz eines Erwachsenen – das ist
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Monaten sorgfältig und so schnell wie möglich die von den Verfassungsrichtern geforderten Konkretisierungen umsetzen und dabei ein transparentes und realitätsgerechtes Verfahren zur Berechnung der Regelsätze gesetzlich fixieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das Gericht hat das Statistikmodell, das für die Bemessung der Regelsätze gilt, als im Grundsatz taugliches Berechnungsverfahren bestätigt. Die Richter sahen aber in der Kopplung an den Rentenwert einen Maßstabswechsel, der einen Verfassungsverstoß darstellt. Jetzt wird es darum gehen, diese Berechnungsgrundlage grundgesetzfest und transparent zu gestalten
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Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft mit den fachlich relevanten Netzwerken und Clustern weltweit gefördert. Wir sind heute froh, zu sehen, dass sich viele kleine und mittelständische Unternehmen daran beteiligen. Das nächste Zielfeld, die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, ist ein Feld, das gut gedeiht. Es ist uns wichtig, dass wir mit den Schwellen- und Entwicklungsländern auf Augenhöhe handeln und uns etwa in den Kompetenzzentren in Afrika gemeinsam mit den Herausforderungen von Hunger, Dürre oder vernachlässigten Erkrankungen anwendungsnah auseinandersetzen. Zusammen mit unseren Partnern
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Wissenschaftlern bei. Auch die gezielte politische Förderung der Internationalisierung des Hochschul- und Forschungsstandorts ist nicht neu. Ministerin Edelgard Bulmahn und die rotgrüne Koalition haben 1998 damit begonnen und wichtige Weichen gestellt. Ich nenne nur die Einführung des professionellen internationalen Hochschulmarketings, das Schaffen attraktiverer Karrierewege durch die Juniorprofessur, die Exzellenzinitiative mit international sichtbaren Leuchttürmen, die Gründung der deutschen Universitäten in Kairo und Amman, die Preise zur Gewinnung internationaler Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und nicht zuletzt den Pakt für Forschung und Innovation. (Beifall bei
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Wissen ökonomisieren und als Ware quasi künstlich verknappen, solange soziale und auch patentrechtliche Zugangsbeschränkungen bestehen, bleibt dieses Strategieziel am Ende Etikettenschwindel. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. René Röspel [SPD]) Mithin geht es Ihnen nicht nur um geronnenes Wissen, das man sozusagen nachlesen und anwenden kann und möglicherweise beim Patentamt anmelden kann. Nein, es geht Ihnen auch um Internationalisierung unter dem Blickwinkel der Gewinnung von Nachwuchseliten. Im Bericht nennen Sie das Scouting und Monitoring. Wenn dies allerdings unter den Vorzeichen
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der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten – Drucksache 17/649 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Rechtsausschuss (f) Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann haben wir das so vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Anette Kramme für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Anette Kramme (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt kaum eine Kleinigkeit des alltäglichen
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wenn es zu einem ungeraden Beendigungstermin kommt. Der Arbeitnehmer hat eine Sperrzeit hinzunehmen; die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld ist verkürzt. Manchmal hat man auch ein ganz klein wenig den Verdacht, dass da Willkür existiert, den Verdacht eines vorgeschobenen Kündigungsgrundes. Ein Beispiel, das mir einfällt: Eine Arbeitnehmerin klaut eine Rolle Klopapier. Der Arbeitgeber ist bereit, Tausende von Euro für einen Vergleich zu zahlen; er ist aber nicht bereit, das Risiko einer Weiterbeschäftigung einzugehen, das Risiko, dass vielleicht noch einmal ein ähnlicher Vorfall passiert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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wenig den Verdacht, dass da Willkür existiert, den Verdacht eines vorgeschobenen Kündigungsgrundes. Ein Beispiel, das mir einfällt: Eine Arbeitnehmerin klaut eine Rolle Klopapier. Der Arbeitgeber ist bereit, Tausende von Euro für einen Vergleich zu zahlen; er ist aber nicht bereit, das Risiko einer Weiterbeschäftigung einzugehen, das Risiko, dass vielleicht noch einmal ein ähnlicher Vorfall passiert. Ich kann dazu nur sagen: merkwürdig. Wir sehen das nicht ein. Wir wollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Bagatelldelikten schützen. Wir wollen aber auch den Arbeitgebern sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.02.2010 () [PBT/W17/00021]
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Willkür existiert, den Verdacht eines vorgeschobenen Kündigungsgrundes. Ein Beispiel, das mir einfällt: Eine Arbeitnehmerin klaut eine Rolle Klopapier. Der Arbeitgeber ist bereit, Tausende von Euro für einen Vergleich zu zahlen; er ist aber nicht bereit, das Risiko einer Weiterbeschäftigung einzugehen, das Risiko, dass vielleicht noch einmal ein ähnlicher Vorfall passiert. Ich kann dazu nur sagen: merkwürdig. Wir sehen das nicht ein. Wir wollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Bagatelldelikten schützen. Wir wollen aber auch den Arbeitgebern sagen: So einfach ist es nicht
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