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in Hannover zu sein, und daß er nach dem Mittag wieder hier sein wird. (Zuruf des Abg. Niegel.) — Ich bitte Sie um Entschuldigung. Ich dachte, dem Ernst dieser Debatte, Herr Niegel, wäre es angemessen, dem Kollegen die Möglichkeit zu geben, das jedenfalls in der Form anständig zu machen. (Beifall bei der SPD.) Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Verehrter Herr Kollege Wehner, niemand — auch ich nicht — wird darüber befinden können, welche Verpflichtungen der Herr Bundeskanzler in dieser Stunde hat. Niemand wird abwägen können
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Schweißer, verdient monatlich 1000 DM; die Familie wohnt in einem abbruchreifen Haus. Das ist ein Beispiel von vielen, (Abg. Köster: Der Wohnungsbauminister in Nordrhein-Westfalen, wer ist das? — Abg. Stücklen: Was sagt der Staat, was sagt die Gesellschaft?) ein menschliches Schicksal, das hier — in nüchternen Worten dargestellt — zum „Fall" wird. Mit welchen Konflikten ist die Entscheidung für oder gegen die Annahme des Kindes für diese Frau vor dem Hintergrund des zermürbenden und entnervenden alltäglichen Kleinkriegs mit einer sicherlich nicht kinderfreundlichen Umwelt, mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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den Regierungsparteien und Zurufe von der CDU/CSU.) Meine Damen und Herren, was gibt denjenigen Richtern, Staatsanwälten und Ärzten, die nach dem geltenden § 218 — und nach den vorliegenden Indikationenmodellen wird das nicht anders sein — über diese Frau zu entscheiden haben, das Recht dazu? Müßte sich nicht jeder, der dazu vom Gesetz berufen ist, ehrlicherweise eingestehen: Diese Entscheidung kann ich für die Frau nicht treffen; diese Entscheidung kann nur eine treffen, nämlich die, durch die Leben erst zu Leben werden kann, und
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aber auch die Frage stellen, was denn dem Staat das Recht dazu gibt, hier den Strafanspruch aufrechtzuerhalten. Sicherlich ist richtig — und hier sind wir alle in diesem Hause einer Meinung —, (Zurufe von der CDU/CSU) daß durch einen Schwangerschaftsabbruch Leben, das zu schützen wir alle aufgerufen sind, zerstört wird. Richtig ist aber auch: der § 218 hat seine Aufgabe, werdendes Leben zu schützen, nicht erfüllt. Hundert Jahre mit einer harten Strafandrohung haben gezeigt: In einer so existentiellen Situation wie der einer Schwangerschaft
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der illeggalen Schwangerschaftsabbrüche zu verringern. Der § 218 hat aber nicht nur den Schutz werdenden Lebens nicht erreicht. Indem er die Frauen zu Kurpfuschern und Geschäftemachern übelster Art getrieben und damit schwersten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt hat, hat er auch menschliches Leben, das zu schützen seine Aufgabe sein sollte, gefährdet. Immer noch, meine Damen und Herren, sterben Jahr für Jahr etwa 50 bis 100 Frauen in der Bundesrepublik an den Folgen eines illegal vorgenommenen Schwangerschaftsabbruchs. Nun rechtfertigt die Tatsache, daß eine Strafvorschrift häufig
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und Herren von der Opposition, wenn man die Reden Ihrer Sprecher hört, hört man immer wieder, daß auch Sie der Konfliktsituation der Frau gerecht werden wollen. Aber ich frage Sie: Was wollen Sie denn eigentlich tun, um dieses Ihr Ziel, das Sie mit großen Worten immer vortragen, zu erreichen? Sie legen einen Entwurf vor, nach dem ein Schwangerschaftsabbruch nur dann straffrei gestellt werden soll, wenn durch die Geburt Leben oder Gesundheit der Mutter gefährdet würde — das ist schon heute so —, wenn
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Regierungsparteien.) Wir wehren uns mit aller Entschiedenheit gegen die Unterstellung, es gehe bei der Fristenregelung um eine Propaganda für die Abtreibung oder gar eine Aufforderung zur Abtreibung. Das ist nicht der Fall. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Meine Damen und Herren, das Strafgesetzbuch kann kein lückenloses Lehrbuch für ethisch-moralisches Verhalten sein. Eine liberale Gesellschaftsordnung wird ganz wesentlich von dem Respekt gegenüber anderen sittlichen oder religiösen Wertentscheidungen getragen. Dieser Respekt verbietet es jeder weltanschaulichen Wertvorstellung, einen Absolutheitsanspruch zu erheben. Keine Weltanschauung hat einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Werdendes Leben ist Leben nach der Geburt auch strafrechtlich gleichzustellen. Weil Kardinal Döpfner diese Auffassung — die er zuletzt wieder in der letzten Woche auf einer Pressekonferenz vorgetragen hat — vertritt, hat er alle Modelle, die diesem Hause vorliegen, einschließlich des Modells, das Herr Heck hier vorlegt, abgelehnt. Dieser Standpunkt ist auch konsequent. Denn wenn Sie es ernst meinen, daß werdendes Leben strafrechtlich Leben nach der Geburt gleichzustellen ist, dann müßten Sie die Strafandrohung beim § 218 erhöhen. Dann müßten Sie diese Strafvorschrift verschärfen
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Ich habe den Eindruck, den Kollegen, die diesen Entwurf unterschrieben haben, kommt es entscheidend nicht auf die praktische Auswertung dieses Gesetzes, sondern auf die Lückenlosigkeit des Strafrechtsgebäudes an. Das ist für mich ein Standpunkt, den ich persönlich — und ich bitte, das völlig unpolemisch zu verstehen, ich meine es wirklich nicht polemisch nur als unmenschlich empfinden kann. Lassen Sie mich als Ergänzung dazu auf eine Diskussion hinweisen, die während des Hearings stattgefunden hat, das der Strafrechtssonderausschuß des Deutschen Bundestags im April des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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ein Standpunkt, den ich persönlich — und ich bitte, das völlig unpolemisch zu verstehen, ich meine es wirklich nicht polemisch nur als unmenschlich empfinden kann. Lassen Sie mich als Ergänzung dazu auf eine Diskussion hinweisen, die während des Hearings stattgefunden hat, das der Strafrechtssonderausschuß des Deutschen Bundestags im April des Jahres 1972 durchgeführt hat. Dort ist Herr Professor Dr. Heck als Vertreter des Kommissariats der deutschen Bischöfe gefragt worden — ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren —: Angenommen, es stünde fest, daß eine
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sozial gerechte Lösung ist. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Präsident Frau Renger: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bardens. Dr. Bardens (SPD) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem jahrzehntelang leidenschaftlich um das Problem gerungen worden ist, über das wir in dieser Woche zu entscheiden haben — so oder so —, nachdem wir uns fast ein Jahr lang in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages intensiv um Lösungen bemüht haben, müssen wir eben jetzt entscheiden. Wir wollen die Vorschriften über die Abtreibung
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geholfen werden kann. Ich weiß nicht, wie viele in diesem Hause die Situation je erlebt haben, in der ein Arzt einer psychisch und oft auch physisch zusammengebrochenen Frau gegenübersteht und in der er ihr nur mit gutem Zureden helfen kann, das meist noch nicht einmal tröstet. Ich habe diese für einen Arzt zutiefst beschämende Hilfslosigkeit in meinem Berufsleben oft genug erfahren und erleiden müssen. (V o r sitz : Vizepräsident Dr. Jaeger) Das darf, und ich bin überzeugt, das wird nicht so
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Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruchs. Nun, im Jahre 1972 waren das in der Bundesrepublik etwas über 8 000 genehmigte Schwangerschaftsabbrüche. Was sagt das? Ich meine, gerade diese Zahl — und schon allein diese Zahl — zeigt das Mißverhältnis gegenüber der Größe des Problems, das vor uns steht. Und wer die Länderzahlen miteinander vergleicht, sieht, daß es innerhalb des Bundesgebietes größere Unterschiede gibt also sonst oft zwischen Staaten verschiedener Rechtsordnung; auch das übrigens ein Beitrag zum Thema Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. (Beifall bei
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Tribunal zerren. Das Kernstück des Entwurfs ist aber eine weit gefächerte und wirklich allen Notwendigkeiten gerecht werdende Indikationenregelung. Über die rechtstheoretische und ethische Begründung für diese Indikationenregelung hat mein Kollege Müller-Emmert bei der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs, wie ich meine, das Notwendige gesagt. Ich muß es nicht wiederholen, und ich bin dazu vielleicht auch nicht so sehr geeignet; von dem einen verstehe ich zuwenig, und für die andere Aussage ist möglicherweise meine Sprache zu spröde. Gegen Indikationen wird eingewendet, es dürfe
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formulierte Indikation zu fördern, wie wir sie in unserem Entwurf vorsehen. Wir dürfen aber keinesfalls durch die Schaffung eines auch für den Arzt straffreien Raumes im Sinne einer Frist wenige dazu verleiten, aus ihrem Beruf das häßlichste Gewerbe zu machen, das vorstellbar ist, das Gewerbe des Abtreibers. Wenn ich nun von den tatsächlichen oder potentiellen schwarzen Schafen spreche, die es unter den Ärzten genauso gibt wie in jeder anderen Gruppe unserer Bevölkerung, dann meine ich, daß ich andererseits verpflichtet wäre, entschieden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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fördern, wie wir sie in unserem Entwurf vorsehen. Wir dürfen aber keinesfalls durch die Schaffung eines auch für den Arzt straffreien Raumes im Sinne einer Frist wenige dazu verleiten, aus ihrem Beruf das häßlichste Gewerbe zu machen, das vorstellbar ist, das Gewerbe des Abtreibers. Wenn ich nun von den tatsächlichen oder potentiellen schwarzen Schafen spreche, die es unter den Ärzten genauso gibt wie in jeder anderen Gruppe unserer Bevölkerung, dann meine ich, daß ich andererseits verpflichtet wäre, entschieden für die große
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offenbar markiert sind. Trotzdem appellieren wir jetzt noch einmal an alle hier im Hause, mit uns nochmals mitzudenken und zu überlegen, ob das, was wir anbieten, nicht doch die bessere, die humanere, die die Verantwortung förderndere Lösung des Problems ist, das uns vorgegeben ist. Wirkliche Lösungen wird es keine geben; voll zufriedenstellend wird keines der möglichen Ergebnisse unserer Beratung und Abstimmung sein. Das liegt schon daran, daß wir über das Strafrecht, das seiner Natur nach dazu nur wenig geeignet ist, positiv
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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humanere, die die Verantwortung förderndere Lösung des Problems ist, das uns vorgegeben ist. Wirkliche Lösungen wird es keine geben; voll zufriedenstellend wird keines der möglichen Ergebnisse unserer Beratung und Abstimmung sein. Das liegt schon daran, daß wir über das Strafrecht, das seiner Natur nach dazu nur wenig geeignet ist, positiv gestaltende gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen möglich machen mußten. Aber wir sollten uns alle dazu freimachen, dem optimalen Entwurf zuzustimmen, und das ist nach meiner Überzeugung eben der Entwurf, ,den ich hier
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soll. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Was Sie nach Ihren eigenen Ankündigungen mit dem Strafrechtsreformergänzungsgesetz vorhaben, müßte nach meiner Überzeugung katastrophale Auswirkungen haben. Wenn Sie die Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung auf die Fälle engster medizinischer Indikation beschränken, schaffen Sie ein Zweiklassenrecht, das diese unsere Gesellschaft nicht aushält. (Zustimmung bei der SPD.) Wenn Sie die sozialversicherte Frau zwingen wollen, gegenüber der Krankenkasse das Vorliegen einer medizinischen Indikation nachzuweisen, während die selbstzahlende Frau dies nicht nötig hätte, würden Sie etwas provozieren, was Sie hoffentlich
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allen dem geborenen menschlichen Leben gegenüber so undenkbar erscheint, dem ungeborenen menschlichen Leben gegenüber nicht in gleicher Weise gültig sein soll, warum da das Töten menschlichen Lebens strafrechtlich freigestellt werden soll, wo wir uns doch alle zu dem Grundsatz bekennen, das ungeborene menschliche Leben sei in gleicher Weise unantastbar wie das geborene. Aber was heißt eigentlich dieses „in gleicher Weise"? Wird uns nicht in der Praxis dort, daß es um die Reform des § 218 geht — gesagt, daß diese Unantastbarkeit des ungeborenen
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nicht, wo es darum geht, bei der Reform des Strafrechts - hier des § 218 - die notwendigen Konsequenzen zu ziehen; (Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!) denn diejenigen, die der Fristenregelung das Wort reden, stellen das Ja oder Nein zum ungeborenen menschlichen Leben, das Töten menschlichen Lebens, grundsätzlich frei (Beifall bei der CDU/CSU) — selbstverständlich im strafrechtlichen Sinne; aber darum geht es ja eben hier und heute bei dieser Debatte und hei dem, was hier heute zu entscheiden ist. Deswegen muß die Aussage des
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so, daß wir davon ausgehen und daran festhalten, daß vom ersten Augenblick an, nachdem sich das Leben des Mannes und das Leben der Frau im Embryo vereinigt haben, daß von diesem Augenblick an menschliches Leben entstanden ist: ein neues Lebewesen, das bereits mit allen Informationen ausgestattet ist, von der Mutter wie vom Vater her, die im Laufe seines Lebens zur Entfaltung, zur Entwicklung kommen können. Die neun Monate Leben im Mutterleib fügen dem nichts mehr hinzu. Diese neun Monate dienen ausschließlich
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meisten Überlegungen zur Reform des § 218 gehen von bestimmten Schicksalen schwangerer Frauen aus. Das ungeborene menschliche Leben steht weniger im Mittelpunkt der Argumente. Dabei handelt es sich bei diesem ungeborenen menschlichen Leben um das hilfloseste und um das wehrloseste Leben, das es gibt. Es ist zwar vollkommen geborgen im Mutterschoß, aber auch ebenso völlig verborgen vor unseren Sinnen. Schon das Neugeborene ist, weil wir es sehen, für sich selbst schon dadurch ein nahezu absoluter Anwalt. Das Ungeborene ist im umgekehrten Sinne
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auf soziale Hilfe angewiesen, auf die absolute Hilfe der Mutter. Meine Damen und Herren, es ist im Rahmen der Diskussion um diese Reform viel und immer wieder von dem Selbstbestimmungsrecht der Frau die Rede gewesen, von diesem Recht auf Selbstbestimmung, das ihre Würde ausmache. Dieses Recht auf Selbstbestimmung gehört sicher dazu, wo es um die Würde der Frau geht. Aber ich glaube nicht, daß dieses Recht auf Selbstbestimmung auch dann die Substanz der Würde fraulicher Entscheidungsfreiheit allein ausmacht, wo die Frau
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wir alle erlebt, wenn Sie etwa an das Ja 'zur Todesstrafe denken. Dennoch muß sich der Gesetzgeber auch und gerade mit solchen vorhandenen Wertüberzeugungen in der Bevölkerung ernsthaft auseinandersetzen, wenn er sicherstellen will, daß ein Gesetz von dem Volk, für das er es setzt, auch als Recht angenommen und beachtet wird. Eben dieser vor jeder Entscheidung des Gesetzgebers geforderten Auseinandersetzung mit den Wertüberzeugungen unserer Bevölkerung zugunsten der Fristenregelung oder gar weiterreichender Regelungen will ich im folgenden nachgehen. Ich will fragen: Ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]