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mich ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und in den Büros ganz herzlich bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den Petentinnen und Petenten, die dafür sorgen, dass manches Thema, das ihnen auf den Nägeln brennt, auch hier zum Thema wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war bei dieser Debatte großzügig; Herr Storjohann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Ihnen eine Debatte um die Reform der Bundesrichterwahl führen; denn das bisherige Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten und verliert dadurch zunehmend an Akzeptanz, was sich unter anderem immer häufiger in Konkurrentenklagen niederschlägt. Es geht hier um den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und den Bundesfinanzhof. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter an diesen Gerichtshöfen stellen in unserem Rechtsstaat als oberste Instanz die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicher und sind daher von zentraler Bedeutung an der Spitze der dritten Gewalt. Artikel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Debatte um die Reform der Bundesrichterwahl führen; denn das bisherige Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten und verliert dadurch zunehmend an Akzeptanz, was sich unter anderem immer häufiger in Konkurrentenklagen niederschlägt. Es geht hier um den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und den Bundesfinanzhof. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter an diesen Gerichtshöfen stellen in unserem Rechtsstaat als oberste Instanz die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicher und sind daher von zentraler Bedeutung an der Spitze der dritten Gewalt. Artikel 95 Absatz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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die Reform der Bundesrichterwahl führen; denn das bisherige Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten und verliert dadurch zunehmend an Akzeptanz, was sich unter anderem immer häufiger in Konkurrentenklagen niederschlägt. Es geht hier um den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und den Bundesfinanzhof. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter an diesen Gerichtshöfen stellen in unserem Rechtsstaat als oberste Instanz die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicher und sind daher von zentraler Bedeutung an der Spitze der dritten Gewalt. Artikel 95 Absatz 2 Grundgesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Konkurrentenklagen so den Boden zu entziehen. Ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass die Richterschaft in diesem Land aus lauter Freude am Querulantentum solche Klagen erhebt. Ein solcher Schritt ist meist eher von erheblichem Leidensdruck begleitet und von einem Gerechtigkeitsempfinden, das wir uns von unseren Richterinnen und Richtern gegebenenfalls selbst am meisten wünschen. Lassen Sie uns also gemeinsam überlegen, wie wir unseren verfassungsgemäßen Verpflichtungen nachkommen und mit einer transparenteren Richterwahl unserem Rechtsstaat die erforderliche Wertschätzung zukommen lassen! Vielen Dank. (Beifall beim
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Grünen, der aus durchsichtigen Gründen, denke ich, heute als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde; denn im Grunde genommen ging es Ihnen, glaube ich, gar nicht so sehr um das, was Sie hier vorgetragen haben, sondern eher um ein Verfahren, das derzeit beim Bundesverfassungsgericht schwebt und das eine von Ihnen unterstützte Kandidatin, die bei der Bundesrichterwahl 2015 nicht gewählt wurde, angestrengt hat. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist absurd! Das ist wirklich absurd, Herr Kollege!) – Da regen Sie sich zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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ich, heute als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde; denn im Grunde genommen ging es Ihnen, glaube ich, gar nicht so sehr um das, was Sie hier vorgetragen haben, sondern eher um ein Verfahren, das derzeit beim Bundesverfassungsgericht schwebt und das eine von Ihnen unterstützte Kandidatin, die bei der Bundesrichterwahl 2015 nicht gewählt wurde, angestrengt hat. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist absurd! Das ist wirklich absurd, Herr Kollege!) – Da regen Sie sich zu Recht oder Unrecht auf. Ich sehe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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wir, die Bundestagsabgeordneten, die als Mitglieder des Richterwahlausschusses die Wahlen durchführen. Wir müssen uns doch zunächst die Frage stellen, warum das Richterwahlverfahren so ist, wie es ist. Für die Wahl der Bundesrichter gilt nicht nur Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, das sogenannte Prinzip der Bestenauslese, sondern auch die von Ihnen genannte Vorschrift aus Artikel 95 Absatz 2 Grundgesetz, wonach die obersten Bundesrichter von einem aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und den zuständigen Landesministern bestehenden Wahlausschuss gewählt werden. Dieser Wahlakt ist, glaube
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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gewählt werden. Dieser Wahlakt ist, glaube ich, nicht hoch genug einzuschätzen. Denn der Verfassungsgeber hat sich im Hinblick auf den prägenden Einfluss oberster Richter auf die gesamte Rechtsordnung und die demokratische und föderale Legitimation der Richter für ein Mischsystem entschieden, das die Exekutive auf Bundes- und Landesebene sowie die Legislative bei der Berufungsentscheidung gleichermaßen beteiligt. Diese Entscheidung ist, glaube ich, nach wie vor richtig. Die Berufung von Bundesrichtern soll gerade keine sozusagen beamtenrechtliche Entscheidung sein. Vielmehr geht es darum, die beiden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Vorschlagsliste sollen dann merkwürdigerweise aber nur die Landesministerien entscheiden. Dass es um die Besetzung von Stellen an Bundesgerichten geht, scheint bei Ihnen keine Rolle zu spielen. Ebenso werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Mitglieder im Richterwahlausschuss sind, ihres Vorschlagsrechtes, das sie jetzt haben, beraubt. Sie sollen die Bundesrichter zwar wählen, aber ausschließlich Kandidaten, die von den Ländern vorgeschlagen wurden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie falsch verstanden, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]: Ich habe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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der Verfahrensordnung, Herr Bartke!) Kann dann der Mann bei der Besetzung der nächsten Richterstelle wieder als Vorschlag gelten? Dann stünden bei der nächsten Wahl zwei Männer und eine Frau zur Wahl. Hier täuschen Sie ein geschlechtergerechtes Verfahren vor, ein Verfahren, das aber nicht zu Ende gedacht ist. Insgesamt: Fragen über Fragen! (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, die wollen wir ja mit Ihnen diskutieren!) Meine Damen und Herren, ich bin dafür, dass wir offen über das Verfahren der Bundesrichterwahl nachdenken. (Renate
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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klar, dass es bei der Wahl der Bundesrichter auch um eine politische Wahl geht. Die fachliche Qualität hat eine politische Komponente. Die Mitglieder des Richterwahlausschusses haben deswegen einen weiten Beurteilungsspielraum, und das muss auch so bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz schreibt eine Richterwahl vor. Deshalb stoßen alle Wünsche nach Transparenz und Gerechtigkeit an Grenzen. Geheime Wahlen sind eben nicht transparent. Ihr Ergebnis kann und muss nicht begründet werden. Und – lassen Sie mich das am Ende sagen – das Ergebnis ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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alle zu Ihnen! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das soll jetzt praxisnah sein?) Machen wir uns doch nichts vor: Die Verfahrensvorschriften verbieten es nicht, dass Gespräche geführt werden, um sich bekannt zu machen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich finde, das hört sich sehr demokratisch an!) Es ist doch bei jedem Wahlvorgang so, dass der Bewerber, dass derjenige, der etwas erreichen möchte, auch kommunikativ tätig ist. Das ist die Praxis. Wer sich bekannt machen will, wer seine Leistung, Eignung und Befähigung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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einer Wahl mit Ja und Nein abgestimmt werden kann. Das ist so gewollt. Wenn wir bei diesen Konkurrenzstreitverfahren aber eine verwaltungsgerichtliche Praxis vorfinden, die die Ausführungen der Präsidialräte mehr oder weniger wie in Stein gemeißelt berücksichtigt, aber das gesamte Abwägungsmaterial, das in der geheimen Wahl berücksichtigt wurde, nicht heranzieht, weil es nicht herangezogen werden kann, dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Entscheidungen der Gerichte bei Konkurrentenklagen oftmals falsch sind. Ich bin froh, dass das jetzt beim Bundesverfassungsgericht
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auch die unterschiedlichsten Verfahren –; aber so schlecht kann die Auslese in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nicht gewesen sein. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes – Frau Keul, Sie haben die einzelnen Gerichte benannt; ich möchte das gerne wiederholen –, also der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht, genießen ein hohes Ansehen nicht nur in Deutschland, sondern auch international bezogen auf Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsprechung. Ich glaube, einen großen Anteil an dieser Qualität haben die Richter, die bei diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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aber so schlecht kann die Auslese in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nicht gewesen sein. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes – Frau Keul, Sie haben die einzelnen Gerichte benannt; ich möchte das gerne wiederholen –, also der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht, genießen ein hohes Ansehen nicht nur in Deutschland, sondern auch international bezogen auf Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsprechung. Ich glaube, einen großen Anteil an dieser Qualität haben die Richter, die bei diesen obersten Gerichtshöfen arbeiten. An
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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vom Tisch fegen, weil ich finde, dass er gute Ansätze bietet. Auch ich finde zum Beispiel die persönliche Anhörung – ich glaube, da bin ich mit meiner Fraktion auf Augenhöhe – der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber wichtig. Man sollte auch darüber nachdenken, das Verfahren an einem Gericht zu bündeln; es sollte also über die Zuständigkeit nachgedacht werden. Der Antrag bietet gute Ansätze. Es gibt im Übrigen beim Justizministerium schon eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! Dabei
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Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Antrag streben die Grünen eine Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte an. Es ist schon gesagt worden: Oberste Bundesgerichte sind der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Dass diese Gerichte für das Zusammenleben in der Gesellschaft und auch für die Rechtsfortbildung von besonderer Bedeutung sind, bestreitet wohl niemand. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Debatte aufgemacht wird, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Antrag streben die Grünen eine Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte an. Es ist schon gesagt worden: Oberste Bundesgerichte sind der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Dass diese Gerichte für das Zusammenleben in der Gesellschaft und auch für die Rechtsfortbildung von besonderer Bedeutung sind, bestreitet wohl niemand. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Debatte aufgemacht wird, wie die Wahl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Antrag streben die Grünen eine Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte an. Es ist schon gesagt worden: Oberste Bundesgerichte sind der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Dass diese Gerichte für das Zusammenleben in der Gesellschaft und auch für die Rechtsfortbildung von besonderer Bedeutung sind, bestreitet wohl niemand. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Debatte aufgemacht wird, wie die Wahl dieser Richterinnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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uns dazu gebracht, zu sagen: Wir müssen behutsamer und langsamer vorgehen, als man sich das hätte vorstellen können. Wir wollen von dem Stasi-Unterlagen-Beauftragten und dem Präsidenten des Bundesarchivs ein Konzept erarbeitet wissen – so ist auch der heute vorliegende Antrag angelegt –, das breiter und tiefer ist und uns besser in die Lage versetzt, abschätzen zu können, wie groß der Zeitraum sein muss, bis das Stasi-Unterlagen-Archiv und das Bundesarchiv zusammenkommen können. Dieses Konzept wollen wir mit den Opfern und den Verbänden breit diskutieren
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sich leider sehr oft, dass der freiheitlich-demokratisch verfasste Rechtsstaat bei der Aufarbeitung der Diktatur an seine Grenzen kommt. Vielfach empfinden Opfer das, was juristische Aufarbeitung ausgemacht hat, nicht als Gerechtigkeit. Ich kann das in vielen Fällen gut verstehen. Ich glaube, das geht vielen hier im Hause so. Was aber bleibt, ist die gesellschaftliche Aufarbeitung. Da haben wir noch eine ganze Menge Spielräume, beispielsweise bei der Verbesserung von Opferrechten, beispielsweise bei Renten und Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht. Ich möchte Dieter Dombrowski, den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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sich gesagt: Na gut, dann starten wir noch einmal neu. Wir setzen eine Expertenkommission ein. – Das ist im Jahr 2014 passiert. Wir haben damals gesagt: Binden Sie doch die Öffentlichkeit mit ein, lassen Sie solch ein Gremium nicht geheim tagen, das die Öffentlichkeit nicht mitnimmt. – Sie wussten es besser. Sie haben eine Kommission mit externen Experten, klugen Leuten, zusammengesetzt. Es waren keine Leute hier aus dem Haus dabei. Man tagte weitgehend geschlossen. Die Kommission legt ein Ergebnis vor, und nun wundern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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waren keine Leute hier aus dem Haus dabei. Man tagte weitgehend geschlossen. Die Kommission legt ein Ergebnis vor, und nun wundern Sie sich, dass dieses Ergebnis nicht von allen begrüßt wird. Mit Ihrem Antrag droht eine Wiederholung des unwürdigen Schauspiels, das ich am Anfang skizziert habe. Es ist, als würde jemand mit besonders schwarzem Humor auf einen Resetknopf drücken, und alles passiert noch einmal. Wir haben ein nahezu einstimmig beschlossenes Ergebnis der Expertenkommission, und Sie sagen: Dieses Ergebnis legen wir zur
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in unserem Land, und es ist auch mein persönliches Thema. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Antrag. Es mutet in der Tat merkwürdig an, dass wir darin etwas beteuern, das wir selbst nie in Zweifel gezogen haben. Ja, die Aufarbeitung der SED-Diktatur bleibt eine Daueraufgabe. Ja, der Aktenzugang für die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für die Opfer – sowie für Forschung, Bildung und Medien bleibt garantiert. Dass wir die Expertenkommission eingesetzt
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