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eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: „Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben ... Ein „Notstandsrecht", das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. Daß sich um beider Leben, das der Mutter wie des Kindes, gewissenhafte und erfahrene Ärzte bemühen, verdient alles Lob und alle Anerkennung; dagegen würde sich des edlen Namens und Lobes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: „Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben ... Ein „Notstandsrecht", das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. Daß sich um beider Leben, das der Mutter wie des Kindes, gewissenhafte und erfahrene Ärzte bemühen, verdient alles Lob und alle Anerkennung; dagegen würde sich des edlen Namens und Lobes eines Arztes unwürdig erweisen, wer unter dem Vorwand, Heilmaßnahmen zu treffen, oder aus falsch verstandenem Mitleid
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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sondern auch für ihre körperliche, ja, ihre seelische Gesundheit — was nach geltendem Recht sogar die Gefährdung der Arbeitskraft einschließt, wie Sie wissen —, von Rechts wegen nicht verboten sein soll, eine Schwangerschaft abzubrechen. Das aber heißt: werdendes Leben zu töten. Nun, das alles sagt überhaupt nichts darüber, daß ein solches Verhalten auch moralisch erlaubt oder gar geboten sein soll, sondern — das muß man leider immer und immer wieder sagen — es sagt nur, daß niemand von Gesetzes wegen durch Androhung und Verhängung von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Indikationenregelung während der ersten vier Monate für schlicht verfassungswidrig erklärt hat, diese Frage eindeutig verneint. (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Nach der amerikanischen Verfassung!) - Darauf komme ich gleich. Keine Sorge! — Es führt aus, daß zum Persönlichkeitsrecht, dort „right of privacy" genannt, das „Recht einer Frau" gehöre, „ihre Schwangerschaft zu beenden", unter bestimmten vom Gericht gemachten Einschränkungen. Über dieses Recht kann sich auch der Staat — so heißt es da; ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten — „nicht hinwegsetzen". Es liegt „andererseits ein berechtigtes Interesse
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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der Wahlkampf begonnen hat? (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wagner [Trier] : Eine sehr berechtigte Frage!) Wenn nun der Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner öffentlich bekundet, daß er und seine Fraktion es ehrlich meinen mit der Reform des § 218, so wird er das noch innerhalb dieser Debatte und in Zukunft zu beweisen haben. Wenn er aber weiterhin — ich zitiere wörtlich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — „die Verzögerungstaktik der CDU/CSU-Opposition bei der Beratung der Gesetzentwürfe im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform" bedauert, so ist
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die Ministerin für Gesundheit, obwohl diese Behauptung der Harmlosigkeit des Eingriffs keineswegs den Tatsachen entspricht und in letzter Zeit von Ärzten ganz entschieden widerlegt wird. (Beifall bei der CDU/CSU.) Meine Damen und Herren, dieses makabere Fernsehspiel war das I-Tüpfelchen, das uns in der öffentlichen Meinungsbildung noch fehlte. Vizepräsident Dr. Jaeger: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Däubler-Gmelin? Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Frau Neumeister, ich muß mich zunächst entschuldigen; ich komme et- was spät. Könnten Sie uns im Anschluß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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gestellt haben? Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Nein, die habe ich nicht gestellt. (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Was soll denn das? — Abg. Rawe: Dummer kann man kaum fragen!) Wir Abgeordneten der CDU/CSU fühlen uns dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes verpflichtet, das in Art. 2 das Recht auf Leben garantiert. Das sollte auch ruhig kurz vor dem 25jährigen Jubiläum unserer Verfassung wiederholt ausgesprochen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sehr energisch die Vorwürfe des FDP-Abgeordneten von Schoeler zurückweisen, der im Pressedienst
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daß die Mehrheit der Grundgesetzkommentatoren der Meinung sei, daß auch das ungeborene Leben durch das Grundgesetz geschützt ist. Weiterhin habe ich aber auch erklärt, daß ich es unverständlich finde, daß die Verfasser des Entwurfs der Fristenregelung in ihrer Begründung herausstellen, das ungeborenes Leben grundsätzlich geborenem gleichzuachten ist, aber andererseits in den ersten drei Monaten seines Bestehens diesem Leben Recht und Schutz versagen. (Abg. von Schoeler meldet sich zu einer Zwischenfrage. — Abg. Rawe: Die müssen Sie nicht zulassen, Frau Kollegin; er läßt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Frau in den ersten drei Monaten der (I Schwangerschaft allein die Verantwortung über Sein und Nichtsein menschlichen Lebens zumuten und aufbürden zu wollen, (Beifall bei der CDU/CSU) ganz davon abgesehen, daß man hiermit ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats aufgibt, das aussagt, daß in einem Konfliktfalle kein Beteiligter die Lösung entscheidend bestimmen darf; und ist die Frau hier nicht wirklich Hauptbeteiligte? Hier ignoriert man weiterhin die allen Ärzten, aber auch Müttern bekannte Tatsache — ich kann es aus eigener Erfahrung ganz sicher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Gericht, Frau Kollegin! Darum geht es doch!) Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß allein mit Paragraphen die schwierigen Probleme im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch nicht gelöst werden können. Allein die Auslegung und die Art des Praktizierens werden das Gesetz, das wir heute oder morgen verabschieden werden, mit Leben erfüllen. Entscheidend wichtig ist, daß unser aller Bemühen, sowohl des Gesetzgebers wie der Ausführenden, dahin gehen muß, den Menschen als Maß aller Dinge zu sehen, sowohl das hilflose ungeborene Leben, das unseren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Gesetz, das wir heute oder morgen verabschieden werden, mit Leben erfüllen. Entscheidend wichtig ist, daß unser aller Bemühen, sowohl des Gesetzgebers wie der Ausführenden, dahin gehen muß, den Menschen als Maß aller Dinge zu sehen, sowohl das hilflose ungeborene Leben, das unseren Schutz braucht, wie aber auch den im Leben stehenden Menschen mit all seinen Konflikten und Nöten, dem wir Wege weisen müssen, sie zu bewältigen. Durch Freigabe der Abtreibung, auch nur eine befristete Freigabe, kann diese Hilfe jedoch unseres Erachtens
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dem scheußlichen Ausspruch „Mein Bauch gehört mir" dokumentieren will, der muß sich zuvor darüber klar sein, daß auch die Verantwortung ihm gehört, die Verantwortung für seinen eigen Körper, (Beifall bei der CDU/CSU) die Verantwortung aber auch für das Leben, das er zeugte. Und wer denkt, daß die von der augenblicklichen Regierung viel zitierte „Qualität des Lebens" durch Abschütteln sämtlicher Bindungen, aller vom Staat gesetzten Normen, aller kulturellen und sittlichen Normen erreicht werden kann, der muß letztlich zu der Erkenntnis gelangen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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von Wechmar, meine letzte — leider in diesem Zusammenhang zunächst letzte — Frage: Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß es einfach ein Mißbrauch Ihres Amtes ist -- ich muß diese Frage leider wiederholen, da Sie sie nicht entsprechend beantwortet haben —, Material, das nicht für Parteien bestimmt war, zum Zwecke der Parteienwerbung herauszugeben? Freiherr von Wechmar, Staatssekretär, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung: Nein! (Abg. Reddemann: Dann müssen wir noch einmal darüber sprechen!) Vizepräsident Frau Funcke: Keine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Ostermontag) datierte Interview mit dem Bonner Korrespondenten der Kölner Zeitung „Express" gegeben, und von welchem genauen Erkenntnisstand über die tatsächliche Entwicklung der Verkehrsunfälle auf Autobahnen während der Osterfeiertage konnte er dabei ausgehen? Ravens, Parl. Staatssekretär beim Bundeskanzler: Herr Kollege Höcherl, das in Ihrer Frage erwähnte Interview wurde am Vormittag des 15. April 1974 gegeben, also am Vormittag des Ostermontags, und lag am frühen Nachmittag gedruckt vor. Der Herr Bundeskanzler stützte sich auf das bis zu diesem Zeitpunkt bekannte und über die
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vorgelegen — der Herr Bundeskanzler hat sich deswegen ausdrücklich nicht auf Zahlen festlegen können und auch Zahlen nicht zugrunde gelegt, sondern das allgemeine Unfallgeschehen dieser Tage genommen — — (Abg. Seiters: Seine subjetive Überzeugung!) — Dies ist keine subjektive Bezugsgröße. Ich glaube, Herr Kollege, das, was sich am Gründonnerstag auf den Autobahnen abgespielt hat, war nicht subjektiv, sondern objektiv zu erkennen und zu sehen. Für jeden, der in den Schlangen gestanden hat, war das sicherlich ein sehr objektiver Tatbestand. (Zuruf von der CDU/CSU: Hier
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gegliedert, also Bundesautobahn, allgemeine Fernstraßen, Landstraßen, Ortsdurchfahrten usw. Dieser neue Tatbestand wird hier also berücksichtigt. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten von Bothmer. Frau von Bothmer (SPD) : Herr Staatssekretär, ist es nicht eine selbstverständliche Sorgfaltspflicht des Bundeskanzlers, auf das immer schrecklicher werdende Geschehen auf den Straßen im Hinblick auf Unfälle hinzuweisen, die Bevölkerung zu mahnen und zu zeigen, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht völlig unsinnig wäre? (Abg. Seiters: Mahnen ja, aber nicht polemisieren!) Ravens, Parl. Staatssekretär beim Bundeskanzler: Das ist
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Solidarität und die Interessen der Bürger. Der Vorschlag des Bundesverkehrsministers eines zeitlich begrenzten Großversuches mit einer relativ hoch angesetzten Beschränkung der Spitzengeschwindigkeit auf Autobahnen, nämlich 130 Stundenkilometer, war vernünftig und ausgewogen, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Automobilhersteller. Das Lehrgeld, das wir nun zahlen, ist teuer. Menschenleben sind für unsachliche Polemik zu kostbar. (Abg. Dr. Marx: Aber das ist doch keine Antwort auf meine Frage!) — Ich habe zitiert, was der Herr Bundeskanzler gesagt hat. (Abg. Dr. Marx: Das ist keine Antwort
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Funcke: Eine Zusatzfrage. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, halten Sie diesen ganzen Vorgang, gelinde gesagt, nicht für eigenartig? Freiherr von Wechmar, Staatssekretär, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung: Absolut. Ich teile Ihre Meinung. Dennoch kann ich ein Mißverständnis, das sich ja auch in anderen Ländern in bürokratische Vorgänge einschleichen könnte, nicht ausschließen. Ich darf hier an dieser Stelle noch bemerken, daß der bisher einzige in Ost-Berlin tätige westliche Korrespondent, nämlich der Vertreter von Reuter, seit vielen Jahren mit Büro-
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bekannt, daß der Berufsstand mir Vorschläge zur Schaffung eines ähnlichen Fonds unter Beteiligung der Erzeuger gemacht hat. Dazu kommt, daß ich dann erst die verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Probleme zu prüfen hätte. Im übrigen ist Frankreich, soweit ich das übersehen kann, das einzige Land, das eine solche Form innerhalb der Gemeinschaft hat. Es ist zweifelsohne so, daß im Zuge der Gesamtentwicklung der EWG-Politik diese Fragen eines Tages grundsätzlich geklärt werden müssen. Weil wir Sondersituationen haben, hat sich bisher die Bundesbank immer bereit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Berufsstand mir Vorschläge zur Schaffung eines ähnlichen Fonds unter Beteiligung der Erzeuger gemacht hat. Dazu kommt, daß ich dann erst die verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Probleme zu prüfen hätte. Im übrigen ist Frankreich, soweit ich das übersehen kann, das einzige Land, das eine solche Form innerhalb der Gemeinschaft hat. Es ist zweifelsohne so, daß im Zuge der Gesamtentwicklung der EWG-Politik diese Fragen eines Tages grundsätzlich geklärt werden müssen. Weil wir Sondersituationen haben, hat sich bisher die Bundesbank immer bereit erklärt, zu besonderen
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um die Einfuhr von Fleisch aus Westdeutschland drehte, sondern um die Einfuhr von Ringtauschfleisch aus billigen Ostimporten, die durch die liberale Haltung der Bundesrepublik in bezug auf die Osthandelspolitik entstanden sind, weil nämlich die Italiener dagegen sind, daß ein Land, das in Wirklichkeit einen riesigen Bedarf an Fleisch hat, nun zusätzlich noch den italienischen Markt mit Importen beliefert? Ertl, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Herr Kollege Eigen, auf Grund Ihrer Frage muß ich annehmen, daß Sie sich eine solche Behauptung
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Bundesregierung die Tatsache, daß bei dieser Veranstaltung nicht die offizielle spanische Flagge gehißt wurde, sondern eine Flagge aus einem früheren Staat, im Hinblick auf die Beziehungen zu diesem heutigen spanischen Staat? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, das hängt sicher damit zusammen, daß, wie ich schon gesagt habe, dort oppositionelle Gruppen ihre Forderungen vertreten haben. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Böhm! Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, halten Sie Veranstaltungen mit Kommunisten, gleich welcher
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die Rede sein, daß der Warschauer Vertrag in beiden Ländern völlig unterschiedlich aufgefaßt und interpretiert wird. Wie ich in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Rainer, die allerdings schriftlich beantwortet werden mußte, schon erklärt habe — ich bin gern bereit, das hier noch vorzutragen —, trifft es ebensowenig zu, daß die polnische Regierung ihre Forderung auf Wiedergutmachung aus dem Warschauer Vertrag ableitet. Die polnische Regierung begründet solche Forderungen damit, daß unter dem nationalsozialitischen Regime Unrechtstaten gegen die polnische Bevölkerung begangen worden sind
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beurteilt sie die seitens der sowjetischen Regierung dagegen unternommenen Maßnahmen wie Verhaftungen und Einlieferungen in psychiatrische Kliniken? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung hat bereits vor diesen Vorfällen, Herr Kollege, die sowjetische Regierung auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Problem der Familienzusammenführung in seiner Gesamtheit zu bereinigen. Die Protestaktionen der Ausreisewilligen sind in diesem Zusammenhang ein weiterer Hinweis auf die der Bundesregierung sehr wohl bewußte und nie in Abrede gestellte Tatsache, daß trotz der positiven Entwicklung der jüngsten Zeit
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dieser Frage noch nicht erreicht worden ist. Sie wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, eine solche Lösung in einem für die Betroffenen vertretbaren Zeitraum herbeizuführen. Daß Herr Minister Bahr im März dieses Jahres, also nach den Demonstrationen vom Januar und Februar, das Thema der Familienzusammenführung in seinen Gesprächen in Moskau an hoher Stelle erneut aufgegriffen und die Zusicherung erhalten hat, die Familienzusammenführung werde kontinuierlich fortgesetzt, dürfte Ihnen bekannt sein. Wegen des zweiten Teils Ihrer Anfrage darf ich auf die Antwort zu der
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