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die wir über diejenigen bekommen haben, die jetzt protestieren, weil ihr Antrag abgelehnt worden ist, stammen ja aus der Zeit nach dem Besuch von Herrn Sonderminister Bahr. Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege, es ist nicht möglich, das jetzt in der Fragestunde im einzelnen aufzuklären. Ich darf Ihnen sagen, daß nach unseren Beobachtungen eine solche generelle Bewertung, es sei kein Erfolg eingetreten, nicht zutreffen kann. Ich bin aber gern bereit, das im einzelnen an Hand von Einzelfällen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Auswärtigen: Herr Kollege, es ist nicht möglich, das jetzt in der Fragestunde im einzelnen aufzuklären. Ich darf Ihnen sagen, daß nach unseren Beobachtungen eine solche generelle Bewertung, es sei kein Erfolg eingetreten, nicht zutreffen kann. Ich bin aber gern bereit, das im einzelnen an Hand von Einzelfällen, die Sie mir vortragen, darzulegen. Vizepräsident Frau Funcke: Eine weitere Zusatzfrage. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, verfügt die Bundesregierung über genaue Informationen, so daß man beurteilen könnte, wie die Aussiedlungswilligen behandelt werden, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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wohl unterscheiden. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen. Hansen (SPD) : Herr Staatssekretär, sind nicht doch Auswirkungen in bezug auf die Glaubwürdigkeit des Bündnisses zu befürchten, wenn ein NATO-Mitglied Waffen in einem schmutzigen Kolonialkrieg gegen ein Volk einsetzt, das um sein Recht auf Selbstbestimmung kämpft? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, ich habe den Antworten, die ich in diesem Hause dazu gegeben habe, nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber doch ausdrücklich darauf verweisen, daß der Bündnisbereich nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Frage erwähnt haben. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schinzel. Schinzel (SPD) : Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß Mitglied der NATO nur Länder sein können, die nach der Präambel entschlossen sind, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, diese Frage in 'dieser Allgemeinheit gestellt
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Auch der frühere deutsche Honorarkonsul in Rönne war angewiesen, nach diesen Grundsätzen zu verfahren. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage. Damm (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, ist auszuschließen, daß diplomatische Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dann, wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, das deutsche Staatsbürgerrecht möglicherweise nur auf die Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland beschränken? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, ich weiß jetzt angesichts der komplizierten Fragestellung nicht, ob man die Frage mit Nein oder Ja beantworten muß. Jedenfalls ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Gelegenheit gehabt, sich von ihr untersuchen zu lassen. Da Frau Heichert keine entsprechende Bitte geäußert hat, sah die Botschaft auch keine Notwendigkeit, bei der tunesischen Regierung vorstellig zu werden. In einem Schreiben an Botschafter Dr. Naupert vom 31. Dezember 1973, das ich Ihnen gern zur Einsicht überlasse, bedankte sie sich dafür, daß die Botschaft sie vor dem Schlimmsten bewahrt habe. Ihr Schreiben an den Botschafter schließt mit den Worten: Dafür danke ich Ihnen. Vizepräsident Frau Funcke: Eine Zusatzfrage. Reiser (SPD) : Herr
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freigegeben war, wie es der tunesische Leiter des Verhörs aber extra zugegeben hat? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, ich habe in meiner Antwort schon auf die Relativität der letzteren Behauptungen hingewiesen. Ich bitte Sie doch sehr, das zu beachten. Die Kündigung von Frau Heichert ist erfolgt, weil ihr die Verbindung zu einer regierungsfeindlichen Gruppe vorgeworfen wurde und diese Verbindung mit ihrer Tätigkeit an einem Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren ist. Das ist auch arbeitsrechtlich zweifellos
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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mir doch noch eine Zusatzfrage. Hat die deutsche Botschaft ein vorgesehenes Interventionsgespräch mit dem tunesischen Ministerpräsidenten in dieser Affäre abgesagt? Falls ja: Welche Gründe hatte sie dafür? Moersch, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Botschaft hat das Gespräch geführt, das ich Ihnen hier mitgeteilt habe. Dieses Gespräch war erfolgreich. Ich glaube, in solchen Fällen entscheidet der Erfolg. Vizepräsident Frau Funcke: Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön! Gansel (SPD) : Sehen nicht auch Sie einen Widerspruch darin, daß Sie vorhin von einer unverzüglichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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aufrechnen; aber was Vertretern der erweiterten Indikationenregelung und der Fristenregelung zum Teil zugemutet wurde — ich verweise auf das Zusenden von Föten bis zur ständig wiederholten Behauptung, wer für die Fristenregelung votiere, der wolle — der wolle! — den Mord an ungeborenen Kindern —, das hätte eigentlich in Ihrem Katalog der Verurteilungen — ich spreche Herrn Eyrich und Frau Neumeister an — nicht fehlen dürfen. Unbedachte Emotionen, falsche Verdächtigungen und zur Vertiefung der ohnehin bestehenden Gräben geeignete Äußerungen helfen weder der Reform noch dem werdenden Leben noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Sie es auffassen; denn auch in Ihrem Modell wird dies so behandelt. Wäre es anders, dürften Sie die medizinische Indikation nicht unter die Rechtfertigungsgründe einreihen, sondern unter die Strafausschließungsgründe. Was das Biologisch-Existenzielle anlangt, sind wir selbstverständlich einer Meinung. Ich glaube, das dient der Klarstellung. Ich möchte noch einmal die Grundposition der Fristenregelung erläutern: Die Strafe wird in den ersten drei Monaten keineswegs ersatzlos zurückgenommen. An die Stelle der Strafe tritt, wenn Sie so wollen, ein Beratungssystem. Die Schwangere nämlich, die in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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die Konfliktfälle, die nicht unter die medizinische bzw. unter die kindliche oder unter die kriminelle Indikation zu subsumieren sind, und die Zahl dieser Fälle all der Frauen, die sich in einer Notsituation befinden — ist die bei weitern größte. Einem Recht, das zwischen 70 000 und 300 000 kriminelle Abbrüche pro .Jahr und beinahe 100 an einem verbotenen Eingriff verschiedene Frauen hinnimmt, muß, meine ich, mit anderen Methoden als mit bloß derart erweiterten Indikationenmodellen begegnet werden. Demgegenüber bringt -- und das soll festgehalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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und das deckt sich mit einer Äußerung der Frau Kollegin Neumeister , daß eine Liberalisierung, insonderheit das Einbringen der Fristenregelung, ein Ansteigen der Zahl der Aborte bringe, so muß ich dem entgegenhalten, daß dies z. B. mit dem Material aus England, das wohl mit uns vergleichbar ist, keineswegs bewiesen werden kann. Im Gegenteil, dort ist bei gleichbleibender Zahl gebärfähiger Frauen durch die Liberalisierung keineswegs die Geburtenrate verändert worden. In Japan müssen wir verzeichnen, daß trotz praktischer Freigabe seit 1961 die Geburtenrate ständig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Beurteilung zwischen Nord und Süd und Ost und West geben. Auch die einfache Frau kann ohne Furcht und ohne Ducken zur Beratung gehen. Drittens. Unserer Auffassung nach hat schließlich in unserer Zeit eher ein Gesetz die Chance, angenommen zu werden, das der Frau, wenn auch in begrenztem Raum, die Möglichkeit der freien eigenverantwortlichen Entscheidung gewährt, als ein Gesetz, das sie, wenn auch indirekt, zum Objekt einer fremden Entscheidung macht. Woher nimmt man denn eigentlich die Vermutung, daß die Frauen die ihnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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ohne Ducken zur Beratung gehen. Drittens. Unserer Auffassung nach hat schließlich in unserer Zeit eher ein Gesetz die Chance, angenommen zu werden, das der Frau, wenn auch in begrenztem Raum, die Möglichkeit der freien eigenverantwortlichen Entscheidung gewährt, als ein Gesetz, das sie, wenn auch indirekt, zum Objekt einer fremden Entscheidung macht. Woher nimmt man denn eigentlich die Vermutung, daß die Frauen die ihnen gegebene Verantwortung mißbrauchen werden? Wir halten ein solches Mißtrauen unseren Frauen gegenüber für einfach ungerechtfertigt. (Beifall bei den
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Hilfe der Frauen in ihrer Not meinen. Man sollte deswegen, wie es oft geschieht, nicht die Not allein in den Dienst der Argumentation für die Fristenlösung stellen, wie es insbesondere heute morgen Herr von Schoeler getan hat. Herr von Schoeler, das von Ihnen heute früh genannte Beispiel wäre kein Problem für uns gewesen; auch das wäre von uns im gleichen Sinne der Straflosigkeit der Frau gelöst worden, wie Sie erkennen werden, wenn Sie unsere Entwürfe genau betrachten. (Abg. von Schoeler: Woraus
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000 im Jahr 1971, in Jugoslawien von 54 000 im Jahr 1959 bei sozialmedizinischer Indikation auf 245 000 im Jahr 1968 bei weitgefaßter sozialer Indikation. So läßt es sich fortsetzen über Norwegen und Ungarn. Aber besonders Rumänien sei hier erwähnt, das den Schwangerschaftsabbruch 1965 beschränken mußte, weil nach der Freigabe der Abtreibung im Jahr 1957 die Zahl der Abtreibungen von 112 000 im Jahr 1958 auf 1 115 000 im Jahr 1965 stieg. Meine Damen und Herren, die Zahl dieser Abtreibungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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unter Berufung auf ein Zitat eines sozialdemokratischen Abgeordneten betont wurde. Meine Damen und Herren, jeder in diesem Lande kann nur inständig hoffen, daß sie unserem Volke erspart bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke. Frau Funcke (FDP) : Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Niemand von uns kommt heute aus diesem Raum ohne Schuld, nicht die, die das Wagnis auf sich nehmen, nach Jahrtausenden der Strafandrohung gegenüber den Frauen diese
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Menschen über die Nachbarn mit Kindern beklagen, da ist in der Gesellschaft etwas nicht in Ordnung und nicht allein bei der Frau, die nicht mehr weiß, wie sie weiterkommen soll. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU.) — Doch, das gehört schon dazu. Hier geht es doch nicht darum, daß irgend jemand den Schwangerschaftsabbruch erleichtern oder gar ethisch rechtfertigen will. Im Gegenteil, hier geht es nur darum, einen Weg zu finden, wie man dem Menschen, der da in Konflikt ist
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sich privat aus einer schwierigen Sache herausziehen kann. Wir haben die Verantwortung für das, was in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs tatsächlich geschieht. Wir können nicht einfach sagen: Das ist alles mit dem Strafrecht zugedeckt und abgedeckt, und was verboten ist, das kümmert uns nicht! Nein, meine Herren und Damen: Die weit mehr als 100 000 Abtreibungen im Jahr trotz des Strafgesetzes sind auf unsere Verantwortung gelegt, und hier haben wir etwas nachzudenken und nicht mehr oder weniger zu meinen, daß wir
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kümmert uns nicht! Nein, meine Herren und Damen: Die weit mehr als 100 000 Abtreibungen im Jahr trotz des Strafgesetzes sind auf unsere Verantwortung gelegt, und hier haben wir etwas nachzudenken und nicht mehr oder weniger zu meinen, daß wir das mit der medizinischen und der sogenannten ethischen Indikation abdecken können oder mit der Nichtbestrafung einer bedrängten Frau, nachdem sie erst einmal auf der Anklagebank sitzt. Und es ist nicht damit getan — heute morgen ist es gesagt worden —, daß man ins
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jeglichem staatlichem Maßstab, von jeglicher Bedrängung durch den Träger, und dies gilt für die Krankenschwestern in gleicher Weise. Hier ist heute morgen von der Hemmschwelle gesprochen worden, die das Strafgesetz aufrichtet. Das entspricht Ihrer Bewertung des Strafrechts. Aber daß Sie das im Zusammenhang mit den Finanzen gebracht haben, hat mich sehr betroffen gemacht. Meine Herren und Damen, es ist schon mit einem Zwischenruf gesagt worden: Moralische Kategorien, wenn Sie sie schon im Strafgesetz absolut absichern wollen, dann uns als „Hemmschwelle" für
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den vielen Schreiben, die wir bekommen haben und ich nehme an, jeder von uns —, ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden: Kann es vertreten werden, daß überwiegend diejenigen über uns entscheiden, die dieses Gesetz nicht betrifft? Nun, sicherlich müssen wir das hier entscheiden, so wie der Bundestag nun einmal zusammengesetzt ist. Wir können kein besonderes Gremium schaffen, und das schreibe ich auch den Absendern. Aber, meine Herren, gibt es nicht in dieser Hinsicht so etwas wie Fairneß, die den Männern die
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kommt doch in die Verlegenheit, an irgendeiner Stelle mitmenschlich in diesen Problemkreis eingeschlossen zu werden — der Hilfe und dem Rat das Wort zu reden und praktisch zu helfen, anstatt ein bißchen beruhigt und distanziert zu sagen: Wir haben ein Gesetz, das die anderen strafrechtlich verfolgt; uns betrifft es Gott sei Dank nicht. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müller-Emmert. Dr. Müller-Emmert (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Befürwortern des von
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durch Einsatz aller verfügbaren Mittel und Möglichkeiten die Lebensbedingungen der in Frage kommenden Personengruppen verbessern und ihnen die Möglichkeit geben, auch diese Kinder unter angemessenen Verhältnissen anzunehmen und großzuziehen. Es wird sich aber doch niemand der Illusion hingeben, daß wir das in allernächster Zeit ausnahmslos schaffen würden. Mit Fällen, in denen eine sozial ungünstige Situation durch das Hinzutreten einer Schwangerschaft für die Mutter über die Grenze des Zumutbaren hinaus verschärft wird, werden wir es zu tun haben, soweit wir voraussehen und
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oder die Sozialhilfe. Sie erhält selbstverständlich auch Lohnfortzahlung. Dieses soziale Konzept halte ich für völlig richtig; ich betone dies ganz besonders. Ich habe ihm auch zugestimmt, allerdings in der Überzeugung, daß das entsprechende strafrechtliche Pendant das erweiterte Indikationenmodell sein müsse, das in jedem Einzelfall eine der vier von uns vorgeschlagenen ärztlichen Indikationen vorsieht. Eine Kombination von Fristenmodell und Strafrechtsreformergänzungsgesetz würde etwas ganz anderes bedeuten, nämlich daß der völlig grundlose Abbruch, der bei der Fristenregelung keinesfalls ausgeschlossen werden kann, rechtlich, nämlich im
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