3,109,059 matches
-
auch sechs Jahre später noch immer nicht die Ausnahme und kommt viel zu häufig vor. Wir fordern nun mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorzulegen. Wir wollen einen Vorschlag, der geeignet ist, das geltende Gesetz mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz zu vereinen. Wir wollen, dass der anfrageorientierte Ansatz um eine proaktive Informationspolitik ergänzt wird – das heißt, proaktiv sollen Daten eingestellt werden – und dass sich dieser an den Open-Data-Prinzipien orientiert: Gebührenfreiheit, Barrierefreiheit, Weiterverbreitung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
werden – und dass sich dieser an den Open-Data-Prinzipien orientiert: Gebührenfreiheit, Barrierefreiheit, Weiterverbreitung und Möglichkeit zur freien Weiterverwendung. Es muss möglich sein, die öffentlich zugänglich gemachten Daten auch für andere nutzbar zu machen. (Beifall bei der LINKEN) Wir lassen das Argument, das sicherlich kommen wird, infolge eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes würden Behörden unzumutbar belastet, nicht gelten. Die proaktive Informationsbereitstellung vermindert im Gegenteil die Anzahl der Anträge. Und jenen, die jetzt behaupten, die Behörden seien doch auch ohne ein solches Gesetz so unglaublich transparent
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
würden Behörden unzumutbar belastet, nicht gelten. Die proaktive Informationsbereitstellung vermindert im Gegenteil die Anzahl der Anträge. Und jenen, die jetzt behaupten, die Behörden seien doch auch ohne ein solches Gesetz so unglaublich transparent, entgegnen wir: Dann schadet es auch nicht, das in ein Gesetz zu schreiben. Wir wissen allerdings, dass es bis zu diesem Punkt, an dem wir wirklich Transparenz haben, noch ein weites Stück Weg ist. Wir wollen mit unserem Antrag für ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz diesen Weg verkürzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
in Hand mit Ihrer Forderung, wie im Antrag, nach völliger Offenlegung aller Informationen. Zum konkreten Antrag. Ihr Antrag ist abzulehnen; denn Sie gehen grundsätzlich von zwei falschen Prämissen aus. Erstens ist das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes keine Recherchevergünstigung. Zielsetzung ist es, das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter zu gestalten, indem ein Zugang zu amtlichen Informationen geschaffen wird. Sie beschreiben es hier als ein zentrales Problem, dass die im Gesetz vorgesehenen Anfragen an Behörden zu teuer seien. Dem ist im Informationsfreiheitsgesetz schon Genüge getan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Transparenz kann man zusätzlich noch etwas befeuern. In unserem Land mit seinem hohen Innovationspotenzial kann sie dafür sorgen, dass Menschen in Arbeit kommen und es uns allen besser geht. Das ist ein Umstand, den man nicht ignorieren kann. Das Potenzial, das Open Data hier birgt, ist unermesslich hoch und übertrifft regelmäßig die geltenden Erwartungen. Vermeintlich wenig interessante Informationen, auch solche, die unter Transparenzgesichtspunkten sogar irrelevant scheinen, können höchsten Nutzen stiften, so zum Beispiel die Lage aller öffentlichen Toiletten in Wien. Für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
der CDU/CSU sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, lieber Marian Wendt, und noch einen schönen restlichen Geburtstag, mit oder ohne Daten – wie Sie es am liebsten haben. Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich möchte Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl zum Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik kundtun: abgegebene Stimmen 570, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 570; das ist ja logisch. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Eigentlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Derzeit sind es vor allen Dingen die Länder, die voranschreiten und das Thema weiter voranbringen. Sie zeigen, dass wir ein zupackendes Vorgehen, eine echte Open-Data-Strategie brauchen. Ein Herzstück einer solchen Strategie wäre ein Gesetz, das endlich kommen muss. Die Bundespolitik muss hier nachziehen, aber das verweigern Sie seit vielen Jahren. Von echtem Fortschritt sind wir weit entfernt. Deswegen kann man nur sagen: Es ist gut, dass die Linke dieses Thema heute setzt, wie ich übrigens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
dem Prozess sehr wichtig –, sondern wir wollen, dass diese Daten durch öffentliche Institutionen zur Verfügung gestellt werden, nicht durch private Dritte oder irgendwelche Datenkraken, sondern wir als Staat müssen diese Daten zur Verfügung stellen. Manche Bundesländer sind dem guten Beispiel, das wir auf Bundesebene gegeben haben, gefolgt und haben eigene Gesetze verabschiedet. Ich glaube – das sage ich für die SPD-Fraktion sehr deutlich –, dass man, nachdem wir 2004/2005 mit dem von Rot-Grün vorgelegten Gesetzentwurf etwas sehr Ordentliches vorgelegt haben, auf diesem Gebiet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
nachdem wir 2004/2005 mit dem von Rot-Grün vorgelegten Gesetzentwurf etwas sehr Ordentliches vorgelegt haben, auf diesem Gebiet weiter vorgehen darf und muss. Wir versprechen uns viel von dem Open-Data-Ansatz, zu dem seitens der Regierung nun etwas vorzulegen ist, weil wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir müssen irgendwann aber auch dazu kommen, die einzelnen Informations- und Freiheitsgesetze sowie die in weiteren Gesetzen enthaltenen Rechte, zum Beispiel hinsichtlich der Umweltinformationen, zusammenführen. Auch das ist etwas, was wir 2013 eingefordert haben. Wir glauben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Informationsfreiheitsgesetz bewerkstelligen kann. Dies ist vielmehr eine umfassende Aufgabe. Deswegen sagen wir: Das entsprechende Gesetz ist nur ein Mosaikstein, aber nicht die Quelle der Kontrolle staatlichen Handelns. Meine Damen und Herren, wir werden, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das Informationsfreiheitsgesetz und damit die Fragen der Transparenz und der Informationsfreiheit sehr sorgsam fortentwickeln. Wir werden bei der Fortentwicklung aber auch die Grundrechte und grundlegende Ansprüche des Staates auf den Schutz vertraulicher Informationen nicht vergessen. Wir werden klug abwägen und eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Antrag der Linken, dass wir ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz schaffen. Im Kern geht es im Antrag also darum, Handeln und Daten von Politik und öffentlicher Verwaltung so weit wie möglich offen und transparent zu machen. Als Zielsetzung können wir das nur befürworten. In einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013 – da waren wir noch in der Opposition – heißt es – ich muss mich bei allen Gästen auf der Tribüne dafür entschuldigen, dass das so gedrechselt klingt –: Transparenz ist konstitutiv für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, erleichtert Planungsentscheidungen, wirkt Staatsverdrossenheit entgegen und erschwert Manipulationen und Korruption. Anders gesagt: Wenn alle draufschauen können, dann wächst die Qualität staatlichen Handelns und damit dessen Akzeptanz. Ich will gerne etwas zu unserer Motivation sagen, das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz zusammenzuführen und zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, wie wir es 2013 bereits beantragt haben. Nach dem 2005 von Rot-Grün initiierten und beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz sind öffentliche Verwaltungen – so viel zur Information – verpflichtet, einem Antragsteller Akten und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
der Bürgerinnen und Bürger, erleichtert Planungsentscheidungen, wirkt Staatsverdrossenheit entgegen und erschwert Manipulationen und Korruption. Anders gesagt: Wenn alle draufschauen können, dann wächst die Qualität staatlichen Handelns und damit dessen Akzeptanz. Ich will gerne etwas zu unserer Motivation sagen, das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz zusammenzuführen und zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, wie wir es 2013 bereits beantragt haben. Nach dem 2005 von Rot-Grün initiierten und beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz sind öffentliche Verwaltungen – so viel zur Information – verpflichtet, einem Antragsteller Akten und Daten zugänglich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
jedoch, dass man damit vor dem Europäischen Gerichtshof verliert, ist sehr groß. Das würde bedeuten, dass Milliardenforderungen auf den deutschen Fiskus zukommen könnten. Von daher ist es wichtig, dass wir hier handeln. Zweitens. Wir wollen Steuergestaltungen verhindern und das Gestaltungspotenzial, das dem Investmentsteuerrecht derzeit immanent ist, senken. Daneben wollen wir das Investmentsteuerrecht vereinfachen, da der Administrationsaufwand derzeit sehr hoch ist. Für die Betriebsprüfung ist es nicht einfach, entsprechende Prüfungen durchzuführen. Allein über 30 Besteuerungsmerkmale sind zu erfassen, um die Besteuerung eines
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
einen weiteren Verweis in ihren Anlagebedingungen ausgeweitet, aber nicht so weit, dass es dort zu steuerlichem Missbrauch kommen könnte, wie auch das von den Linken wieder vermutet wurde. Das könnten Sie hier dann ja auch noch einmal konkretisieren, sodass wir das dann zur Kenntnis nehmen können. Ein zweiter Punkt neben dem originären Investmentsteuerrecht ist die Bekämpfung der sogenannten Cum/Cum-Geschäfte. Was sind Cum/Cum-Geschäfte? Im Ergebnis kommt es zu einer unberechtigten Erstattung der Kapitalertragsteuer. Ich nenne ein einfaches Beispiel: Ein ausländischer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
daher können wir auch mit dieser Lösung leben. Ich hatte schon gesagt, dass es ein Anliegen aller Fraktionen war, dass wir diese Cum/Cum-Geschäfte stilllegen. Ich bin froh, dass dem alle zugestimmt haben. Ich möchte hier klarstellend sagen, weil uns das in der Anhörung beschäftigt hat, dass wir damit keine Aussage darüber treffen, wie die Cum/Cum-Geschäfte, die bisher gelaufen sind, rechtlich zu beurteilen sind, ob sie illegitim bzw. illegal waren. Vielmehr wollen wir für die Zukunft ganz sichergehen. Alles andere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
aus Streubesitz hingewiesen. Sie haben es tatsächlich geschafft, die Investmentbesteuerung noch komplizierter als bisher zu machen. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist aber eine kühne These!) Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Meinung der von uns gehörten Fachleute ist, dass das Gesetz, das Sie hier heute feiern und verabschieden werden, zu weiteren Steuergestaltungen zum Nachteil des Fiskus geradezu einlädt. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist doch abenteuerlich!) In Zukunft gibt es durch zwei Besteuerungssysteme für Investmentvermögen eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Beide
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Steuererstattung eine vollständige Risikoübernahme festzulegen, deren Vollzug für die Finanzbehörden auch besser zu handhaben wäre. Trotz der Regelung zu Cum/Cum, die wir begrüßen, werden wir das Gesetz als Ganzes ablehnen, (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Oh!) weil zu einem Gesetz, das weiterhin die Anfälligkeit für Steuergestaltungen zulässt, einem Gesetz, das die notwendige Reform der Kapitaleinkommensbesteuerung nicht angeht, eine Enthaltung nicht gerechtfertigt ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Lothar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Finanzbehörden auch besser zu handhaben wäre. Trotz der Regelung zu Cum/Cum, die wir begrüßen, werden wir das Gesetz als Ganzes ablehnen, (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Oh!) weil zu einem Gesetz, das weiterhin die Anfälligkeit für Steuergestaltungen zulässt, einem Gesetz, das die notwendige Reform der Kapitaleinkommensbesteuerung nicht angeht, eine Enthaltung nicht gerechtfertigt ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Lothar Binding von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Dank. – Als nächster Redner hat Lothar Binding von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Richard Pitterle, das Gesetz ist objektiv sehr kompliziert – darauf werde ich noch einmal zurückkommen –, aber dass wir es komplizierter gemacht haben, als es die Wirklichkeit erfordert, das ist falsch. Und die Wirklichkeit ist im Verlauf der letzten 150 Jahre auch deshalb dermaßen komplex
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises. Ich glaube, Ihnen ist jetzt klar, worum es in dem Gesetzentwurf geht. Man merkt: Selbst einfache Formulierungen nur mit deutschen Wörtern sind so komplex, dass ich jetzt gewissermaßen große Mühe habe, das in den vier Minuten Redezeit, die ich habe, verständlich zu machen. Wir sehen aber auch: Hinsichtlich der sprachlichen Möglichkeiten haben wir nicht alles ausgenutzt. Deshalb will ich noch einmal an einen Punkt erinnern, den wir seit ein paar Jahren im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
er die gezahlte Steuer nicht zurück. Das ist europarechtswidrig; denn der Ausländer wird schlechter behandelt als der Inländer. Es gibt auch Fälle, in denen es umgekehrt ist. Jedenfalls mussten wir hier etwas machen. Deshalb führen wir ein neues System ein, das nach dem Prinzip der Intransparenz funktioniert. Ich will zuerst etwas zum Transparenzbegriff sagen. Ein Unternehmen ist transparent, wenn der Finanzminister es nicht sieht. Er schaut quasi durch das Unternehmen hindurch. Weil er es nicht sieht, kann er keine Steuer erheben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
und Kollegen! Ich will zuerst etwas zu den sogenannten Cum/Cum-Geschäften sagen. Das ist ein Punkt, der an dieses Gesetzesverfahren quasi angehängt wurde, obwohl er eigentlich nicht direkt zur Investmentbesteuerung gehört. Wir haben es hier mit einem Phänomen zu tun, das man, wenn man den Markt beobachtet, sehr schnell sehen kann. 360 Tage im Jahr – abzüglich der Sonntage – werden etwa gleich viele Aktien gehandelt. Seit Jahrzehnten kann man aber beobachten, dass immer dann, wenn die Dividende ausgezahlt wird, wenn also ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
bezeichnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Sache ist jetzt extrem wichtig, weil wir wissen, dass die Probleme immer wieder von vorne anfangen. Es bedarf jetzt einer gezielten Marktbeobachtung durch das Bundesministerium der Finanzen und die nachgelagerten Behörden, die Finanzaufsicht, das Bundeszentralamt für Steuern und die Finanzverwaltungen der Länder. Diese müssen vom ersten Tag an gezielt schauen, ob dieses Gesetz greift oder ob nachgesteuert werden muss. Wir können es nicht zulassen, dass erneut rein steuergetriebene Geschäfte gemacht werden, mit denen uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
-
Friedens- und Außenpolitik, und das vor dem Hintergrund, dass wir so viele Kriege und Krisen in der Welt haben wie nie zuvor, vor dem Hintergrund, dass im Moment eines der größten NATO-Manöver seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges läuft – Anaconda –, das eigentlich nur dazu beiträgt, dass wir eine Politik der Aufrüstung, der Abschreckung, der Aggression vorantreiben, die viele neue Mittel für Rüstung und Aufrüstung binden wird – Frau von der Leyen hat es bereits angekündigt: 130 Milliarden Euro für die Ausrüstung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]