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auf gewisse Bedenken hinweisen muß, die allerdings dann bei mir ausgeräumt wären, wenn unser erweitertes Indikationenmodell Gesetz würde; denn dann würde jeder Eingriff auf der Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung erfolgen. Sie werden in diesem Zusammenhang sofort auf das Beratungssystem hinweisen, das Sie als Instrument zum Lebensschutz benutzen. Dies ist fraglos ein ganz wesentlicher Fortschritt. Bestreiten kann man aber nicht, daß die Beratung allenfalls ein außerrechtlicher und kein rechtlicher Mechanismus ist. Demgegenüber geht unser Entwurf nicht nur in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Diese Entwicklung gilt es zu bremsen. Ich sage es mit Nachdruck: Wir müssen selbst um den Preis bestimmter Härten an dem Grundsatz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens festhalten. (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.) Ein weiteres Argument, das gegen die Fristenregelung spricht, ist die Tatsache, daß es eine Regelung, die ein so hohes Rechtsgut wie das Leben sogar unser höchstes Rechtsgut — zur freien Disposition stellt, bisher in unserer Rechtsordnung noch nicht gibt. Wir finden eine solche Regelung auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Interesse der betroffenen Kinder nachdrückliches Vorgehen, auch auf die Gefahr hin, daß der Staat in diesem Falle durch das Strafrecht in die Familie hinein interveniert. Diese Tendenz ist im übrigen auch in unseren Vorstellungen zum Kindschafts- und zum Jugendhilferecht vorgezeichnet, das in Kürze vom Bundestag reformiert werden soll. Die von mir begrüßte Entwicklung dieser Reform ist eindeutig diejenige, daß staatliche Eingriffe in die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern hinein nicht abgebaut, sondern im Interesse der Kinder vermehrt werden. In gleicher Weise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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ist diese Gefahr der Mißachtung des menschlichen Lebens in der heutigen Zeit, in der Entführungen, Folterungen, Geiselnahmen und Vernichtung menschlichen Lebens als politische Demonstration an der Tagesordnung sind. Daher zielen alle unsere Bemühungen um gerechtere Lebensordnungen letztlich doch darauf ab, das menschliche Leben, sei es jung oder alt, krank oder gesund, vor Angriffen und Gefährdung zu schützen. Wir sind uns in diesem Parlament darüber einig, daß der hohe Rang menschlichen Lebens in gleicher Weise dem ungeborenen wie dem geborenen zukommt. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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oder muß. Es ist für uns, die wir den Entwurf des Kollegen Heck vertreten, nicht leicht, zu wissen, daß auch unser Entwurf nicht in letzter Konsequenz das Rechtsgut des ungeborenen Lebens in der gleichen Weise schützen kann wie das Rechtsgut, das das Leben der Mutter darstellt. Unsere Inkonsequenz und unser Kompromiß, den wir eingehen müssen, wird daran erkennbar, daß wir es immer ablehnen, ein geborenes krankes Kind zu töten, auch dann, wenn die Mutter in der Erkenntnis der Krankheit des Kindes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Situation verglichen: Wir wollen also nicht, daß einer Mutter, die der Geburt eines schwer geschädigten Kindes entgegensieht und glaubt, aus der Kraft ihres Glaubens oder ihrer Persönlichkeit dieses Leid annehmen zu können, von irgend jemandem in Zukunft gesagt werden könnte, das Gesetz gebe ihr aber die Möglichkeit zur Tötung des Ungeborenen und es sei doch verantwortungsbewußter, der eigenen Familie dem Staat gegenüber, diesen die Last nicht zuzumuten. Meine Damen und Herren, wir wollen nicht zurückfallen in die Rechts-, Sozial- und Lebensverhältnisse
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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ist, die also keine hinreichende Auswirkung der Schwangerschaft auf Leben und Gesundheit der Mutter erkennen läßt, erlaubt es, ein Kind zu töten, weil z. B. im Einzelfall soziale oder andere Hilfen fehlen. Eben ist von Frau Kollegin Funcke gesagt worden, das Fristenmodell sei einfach und klar. Einfach und klar für die Frau, aber auch einfach und klar für das ungeborene Leben: es wird einfach und klar getötet. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Die von uns vorgeschlagene Lösung unterscheidet sich vom
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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kraft Recht des Stärkeren gelöst werden. (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße]: Sehr richtig!) Zweitens. Der Ermessensspielraum und das Motiv für eine Abtreibung dürfen bei den Ärzten nur therapeutisch begründet sein. Das heißt, es ist ein Bestandteil eines Heilverfahrens für die Mutter, das das Lebensrecht des Ungeborenen als gleichrangig im Auge behält. Meine Damen und Herren, wir sehen, daß auch Ärzte gegen ihren hippokratischen Eid, gegen ihr Berufsethos handeln können und dadurch im einzelnen, illegalen Ausnahmefall ungeborenes Leben töten. Das ist aber etwas
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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der weniger wendigen, der weniger begüterten? Chancengleichheit für die Vernichtung von Rechtsgütern herzustellen, ist kein Sozialstaatsprinzip. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.) Die kindliche Indikation birgt große Gefahren für das Wertbewußtsein gegenüber menschlichem Leben in unserer Gesellschaft. Das moralische Ansehen, das die kindliche Indikation zum Teil hat, stützt sich auf das Bewußtsein von der schweren psychischen und körperlichen Belastung, die eine Mutter hinnehmen muß, wenn sie ein körperlich oder geistig behindertes Kind erwartet. Gerade dann aber wird die kindliche Indikation mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Herren, mein Gewissen läßt es nicht zu, anzuerkennen, daß eine kindliche Indikation „in der Regel" der medizinischen untergeordnet sein kann. Man darf, wenn ich mein Gewissen befrage, auch nicht nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit töten. Gibt es denn ein Recht, das es erlaubt, ein krankes Kind wegen seiner Krankheit zu töten? Schon gar nicht kann es erlaubt sein, es zusammen mit einer Anzahl gesunder Kinder zu töten, nur weil man das kranke Kind nicht sicher von den gesunden Kindern unterscheiden kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Strafandrohung. Strafgesetz und Sittengesetz sind zwei verschiedene Dinge und haben doch miteinander zu tun. Kardinal Döpfner hat recht. Im Falle des geltenden § 218 haben sie aber in einem unbefriedigenden Sinn miteinander zu tun. Das Strafgesetz hat sich als unfähig erwiesen, das Sittengesetz zu unterstützen. Es steht wie eine Barriere zwischen der Not und dem Rat; es verhindert die Beratung. Hier liegt einer der gravierenden Unterschiede bei der Suche nach der — ich betone es noch einmal — relativ besten Regelung. Ist Ratsuchen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Vater oder Mutter, wenn beide berufstätig sind, zur Pflege eines erkrankten Kindes, Stellung und Kostenübernahme einer Haushaltshilfe, wenn die Mutter in einer Klinik zur Entbindung oder ins Krankenhaus muß oder wenn sie eine Kur nötig hat. Das Sozialhilfegesetz wurde verbessert, das Pflegegeld für Behinderte wurde wesentlich erhöht, die Kosten bestimmter Eingliederungshilfen für behinderte minderjährige Kinder übernimmt der Staat; Wohnungshilfe wird von allen mit Recht gefordert, kinderreiche Familien aber liegen an der Spitze der Haushaltungen, die Wohngeld erhalten. Auch die Anhebung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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allen Dingen über die Bedürfnis- und Motivationssituation bei Frauen, die für dieses Erziehungsgeld in Frage kommen. Ich komme zurück auf den Schweizer Gesetzentwurf für den Schwangerschaftsschutz. Ich meine, die Rolle und die Verankerung von Beratung und das Angebot sozialer Hilfen, das wir geschaffen oder in Aussicht genommen haben, entspricht jenem Anliegen und zeigt, daß wir eine soziale Regelung suchen und schaffen, bei der das Strafgesetz relativiert werden kann. Die soziale Antwort bleibt eine langfristige Aufgabe. Zu ihr gehört auch, wie Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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mehr von der Wirklichkeit der Abtreibungsgründe zu wissen; und hei ihr geht es gewiß um die Zusammenarbeit vieler. Die Kirchen wurden schon genannt. Ihre normative und helfende Kraft gewinnt erhöhten Spielraum, wenn der Hauptakzent nicht auf einem ineffizienten Strafgesetz liegt, das allzulange zu einer falschen Beruhigung tätigen Gewissens verleiten konnte. Ich denke vor allem an die Ärzte. Für den Erfolg der Reform des § 218 — da sind wir uns sicher auch wieder einig — wird die Qualität der ärztlichen Beratung von ausschlagebender Bedeutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Zusammenhang befaßt. Die Ärzte werden durch kein Gesetz gezwungen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Ihre freie Entscheidung wie die aller Mitwirkenden — und auch der Krankenhausträger — ist gesetzlich garantiert. Das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz, die Beratungsstellen, die sozialen Angebote in Verbindung mit der Fristenregelung helfen den Ärzten, das umfassender und wirkungsvoller tun zu können, wozu ihr Beruf sie bestimmt: zu beraten. Und wo sie sich mit einer Frau zusammen für einen Abbruch entscheiden, können sie dies offen und in jedem Fall — das ist bis heute ganz sicher nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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an im Ausland wohnenden Frauen mitgezählt werden. Aus diesen Zahlen lassen sich aber keine Schlüsse hinsichtlich der Gesamtrate der Schwangerschaftsabbrüche ziehen.. Der englische Lane-Bericht, der gerade herausgekommen ist — die beste bisher vorliegende Auswertung des längsten Erfahrungszeitraumes mit einem liberalen Strafgesetz, das sich in der Praxis wie die Fristenregelung auswirkt —, stellt wörtlich fest: Es erscheint dem Komitee, daß die Zahl der illegalen Abbrüche zurückgegangen ist, seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, aber es ist unmöglich, irgendeine verläßliche Schätzung über das Ausmaß
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dem Staat vorgegeben ist, muß er nicht mit seinen Mitteln in jedem Fall eingreifen, sondern den Menschen ihre Entscheidung in diesem Staat frei belassen und den Staat so einrichten, daß diese Entscheidung für das Kind möglich ist. Aber wenn Sie das allein an das Strafrecht binden wollen, meine Damen und Herren, dann halte ich das für den Gipfel der Einfallslosigkeit. (Beifall bei der SPD.) So war das von uns auch nie gemeint. Wir suchen ja gerade deshalb — darin sollten wir uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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sondern den Menschen ihre Entscheidung in diesem Staat frei belassen und den Staat so einrichten, daß diese Entscheidung für das Kind möglich ist. Aber wenn Sie das allein an das Strafrecht binden wollen, meine Damen und Herren, dann halte ich das für den Gipfel der Einfallslosigkeit. (Beifall bei der SPD.) So war das von uns auch nie gemeint. Wir suchen ja gerade deshalb — darin sollten wir uns doch einig sein — den bestmöglichen Schutz für das werdende Leben und die Schwangere, für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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heißt helfen wollen, und das eben nicht nur aus einer christlichen Nächstenliebe heraus, so wichtig die ist, auch nicht nur — was noch viel weniger wäre — aus Mitleid heraus, sondern aus der Solidarität aller Menschen heraus. Aber ich habe etwas dagegen, das Strafrecht als Schutzschild zu verwenden, hinter dem man sich dann verstecken kann, hinter das man sich dann zurückziehen kann. Herr Eyrich hat heute morgen gesagt — und er hat ja völlig recht; insofern gibt es gar keine Differenz —: Da geht es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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wichtig die ist, auch nicht nur — was noch viel weniger wäre — aus Mitleid heraus, sondern aus der Solidarität aller Menschen heraus. Aber ich habe etwas dagegen, das Strafrecht als Schutzschild zu verwenden, hinter dem man sich dann verstecken kann, hinter das man sich dann zurückziehen kann. Herr Eyrich hat heute morgen gesagt — und er hat ja völlig recht; insofern gibt es gar keine Differenz —: Da geht es um die Frage von Erziehungsgeld und Kindergeld und all die vielen Maßnahmen, die zum
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und Gesellschaft die Mitarbeit. Eine Änderung des § 218 im Sinne einer Fristenregelung oder einer erweiterten Indikationsregelung verlangt von niemandem etwas, was er zu tun nicht bereit ist. (Zustimmung bei der SPD.) Aber die Seligsprechung des Strafrechts nützt niemandem. Ein Strafrecht, das in einem Teilbereich mehr schadet als nützt, bedarf der durchgreifenden Reform. Es muß tauglicheren Formen des Lebensschutzes Raum lassen. Eine weiße Strafrechtsweste, unter der es schwärt und eitert, ist eine verlogene Reinlichkeit, und es schadet nichts, wenn durch ein Loch
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der Verantwortung, dieser Frau in der notwendigen Weise zu helfen; denn wer will ernsthaft behaupten, daß eine solche Entscheidung immer in voller Freiheit gefällt wird? Ist es nicht so, daß gerade in diesen Fällen die Umwelt, die kinderfeindliche Seiten hat, das Drängen oder oftmals sogar die Erpressung des Freundes oder des Mannes eine entscheidende Rolle spielen — Gründe, die übrigens auch bereits heute einen großen Teil der Frauen zum illegalen Schwangerschaftsabbruch treiben? Wird eine Fristenlösung nicht die Unfreiheit der Frau in ganz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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den inflationären Maßnahmen zu leiden gehabt haben. (Beifall bei der CDU/CSU.) Frau Focke, Ihre Stellung zu unserem familienpolitischen Programm im Vergleich zu einem familienpolitischen Programm der SPD hat insofern doch mehrere ganz schwache Punkte. Wir haben ein familienpolitisches Programm, das in allen entscheidenden Gremien der Partei und mit dem ersten Schritt Erziehungsgeld von der Fraktion verabschiedet ist. Ihr familienpolitisches Programm ist ein reiner Entwurf, und Sie haben davon hier überhaupt noch nichts eingebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.) Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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und Sie haben davon hier überhaupt noch nichts eingebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.) Wir haben uns mit unserer Entscheidung gebunden. Wir haben den Weg aufgezeigt, den wir gehen wollen. Wir wollen die Erziehungsleistung in der Familie stärken, und das auch im Zusammenhang mit dem Paragraphen 218, damit eine Frau auch den Mut haben kann, der ihr das Austragen des Kindes ermöglicht. Wenn Sie, Frau Focke, von dem SPD-Programm als einem Ideenlieferanten für die CDU sprechen, so kann ich es
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und darf, den Schutz des werdenden Lebens außer Kraft zu setzen. Müßte hieraus nicht vielmehr der Schluß gezogen werden, daß vom Gesetzgeber Maßnahmen eingeleitet werden müßten, die die Priorität des Schutzes des werdenden Lebens ausdrücken und es der Frau ermöglichen, das Kind als einen Teil ihrer Selbstverwirklichung und nicht als Hemmnis ihrer freien Entfaltung zu begreifen. Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die Worte „Menschlichkeit" und „Selbstverwirklichung der Frau" selten mehr und so zu Unrecht strapaziert worden sind wie bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]