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Hassel (CDU/CSU) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige parlamentarische Auseinandersetzung läßt nur wenige Menschen in Deutschland unbewegt. Gestatten Sie daher, daß auch ich ein paar Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehme. Zu den einzelnen Aspekten des Themas, das uns heute beschäftigt, haben sich Theologen, Juristen, Mediziner, Soziologen und andere Gruppen draußen in der öffentlichen Diskussion und in unzähligen Zuschriften an uns Abgeordnete geäußert. Meine Damen und Herren, ich gewinne den Eindruck, daß man sich bei den Befürwortungen der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Emanzipationsbewegung schlechthin verstanden wissen will. Um nicht mißverstanden zu werden: Niemand kann und darf die große innere Not und die seelische Zwangslage jener Frauen unbeachtet lassen, die — aus welchen Gründen auch immer trotz heutiger Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung ein Kind erwarten, das für sie eine Belastung darstellt, der sie sich gleichfalls aus welchen Gründen auch immer — nicht gewachsen fühlen oder gewachsen wissen. Hier sind Staat und Gesellschaft gleichermaßen gefordert, und es ist als eines der Ergebnisse der heftigen Diskussion um die Reform
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tun. (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich mache mir zu eigen, was der Rat meiner eigenen Evangelischen Kirche in Deutschland dazu sagt. Er sagt, es gehe in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs um nichts Geringeres als um das Verständnis von Leben, das nach christlicher Verkündigung von Gott gegeben ist und vor ihm verantwortet wird. Schutz und Förderung des Lebens sind ein allgemeines menschliches Grundgebot. Das eigene Leben zu verantworten und das Leben anderer zu schützen, fordert von jedem einzelnen — so sagt der
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aber ich wäge ab zwischen dem Schutz und dem Recht des ungeborenen Lebens auf das Leben und der Situation der gesundheitlich und psychisch gefährdeten Frau und Mutter. Sinn einer Rechtsordnung, für die ein Parlament die Verantwortung trägt, muß doch sein, das Rechtsgut zu schützen, und für mich gehört das Recht auf das Leben zum Leben selbst. (Beifall bei der CDU/CSU.) So kann eine Rechtsordnung nicht e i n Rechtsgut beachten, das andere aber nicht, und die Pflicht für die Fristenlösung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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die ein Parlament die Verantwortung trägt, muß doch sein, das Rechtsgut zu schützen, und für mich gehört das Recht auf das Leben zum Leben selbst. (Beifall bei der CDU/CSU.) So kann eine Rechtsordnung nicht e i n Rechtsgut beachten, das andere aber nicht, und die Pflicht für die Fristenlösung nimmt nach meinem Darfürhalten eine solche Güterabwägung nicht vor. Ich möchte schließen mit einem Blick auf die Frau Kollegin Schlei von heute morgen, die am Schluß ihrer Rede als Christ zu
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218 des Strafgesetzbuches die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft aufgehoben werden — so jedenfalls der Vorschlag der Anhänger der Fristenlösung. Es ist unseriös, meine Damen und Herren — entschuldigen sie, Herr Kollege Spranger, daß ich das hier in aller Deutlichkeit sage —, dann so schlicht auch hier im Hause von einer Freigabe der Abtreibung zu sprechen. Denn das ist doch jene Primitiv-Argumentation außerhalb des Hauses, daß hier diejenigen, die sich nach sorgfältiger Prüfung der Argumente für die
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nun deswegen moralisch oder religiös erlaubt sei? Ich glaube, kein Geringerer als Thomas von Aquin hat darauf hingewiesen, daß es sehr nützlich sein könnte, nicht alle sittlichen Verstöße unter Strafandrohung zu stellen. (Abg. Vogel [Ennepetal] : Können Sie mal sagen, wo' das bei Thomas von Aquin steht?) Ich meine, ein solcher Hinweis ist gerade in einem Jahr, in dem man Thomas von Aquin gedenkt, sicher ganz natürlich. Ich will hier nicht die Diskussion wieder heraufbeschwören, wann denn das Leben beginne; sie führt
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der SPD.) Geringschätzig oder in einem ganz falschen Sinne spricht man von der Forderung, daß die Frau selber entscheiden darf — denn das ist ja bei der Fristenregelung eigentlich das Allerentscheidenste —, daß sie nicht einer Fremdentscheidung unterworfen ist, und man sagt, das dürfe nicht sein, weil das Emanzipation wäre. Meine Damen und Herren, offensichtlich sind Sie sich nicht darüber im klaren, was Emanzipation ist. Emanzipation hat die ganze Gesellschaft nötig, nicht nur die Frauen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Ich glaube, daß gerade
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der Emanzipation bedürfen, nämlich der Loslösung von Vorurteilen und von Zwängen, die uns von außen her auferlegt sind. (Beifall bei der SPD.) Alle gesellschaftspolitischen oder sozialpolitischen Gesetze, die wir beschließen, sind emanzipatorisch. In diesem Sinne ist natürlich auch das Gesetz, das wir wünschen, die Fristenregelung, emanzipatorisch. Die Frau darf nicht länger dem Zwang ausgesetzt sein, gebären zu müssen. Wer darf sich das Recht anmaßen, über sie zu bestimmen und einfach zu sagen: sie muß? Das ist eine so wichtige Entscheidung, daß
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Ich glaube, wir sollten diesen sehr menschlichen Standpunkt nicht aus den Augen verlieren. Das ist keine Überforderung, das ist keine Ideologie, sondern das ist das, was ich unter Menschenwürde verstehe. (Beifall bei der SPD.) Ich sehe einfach nicht ein, warum das den Frauen nicht zugebilligt werden sollte! Viele Kollegen haben es sich einfach gemacht, indem sie sagen, ein Arzt könne sehr leicht darüber entscheiden. Einer der Kollegen sagte heute: Um die Fristenregelung exakt durchzuführen, brauche man hellseherische Fähigkeiten. Meine Damen und
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verläuft die Grenzlinie nicht etwa vor der Fristenregelung, sondern sie verläuft — wenn man die Grenzen so setzt — haarscharf hinter dem Antrag des Kollegen Heck und vor dem Entwurf der CDU/CSU. Ich glaube aber zu wissen, daß das rechtstheologische Staatsverständnis, das sich in dieser Gleichsetzung von christlicher Ethik und dem Recht des Staates ausdrückt, nicht einmal in weiten Teilen der katholischen Kirche geteilt wird. Würde das nämlich der Fall sein, dann würde sich für uns nur die Frage stellen, ob wir
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kein anderes Mittel nennen! Ich habe eben gesagt, es gebe (Abg. Frau Däubler-Gmelin meldet sich zu einer Zwischenfrage) — ich will den Satz noch zu Ende führen, und ich komme jetzt im Grunde genommen auch zum Schluß — ein altes römisches Rechtssprichwort, das da lautet: fiat justitia, pereat mundus; es geschehe das Recht, und wenn die Welt darüber zu Grunde ginge. Weil ich der Meinung bin, daß man zur Maxime des politischen Handelns in diesem Hause eben nicht dieses Sprichwort machen darf, daß
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mit der Frage, die wir heute behandeln, mit Recht des öfteren von der ernsten Gewissensentscheidung gesprochen worden, vor der wir hier stehen. Ich empfand es deshalb als etwas bedrückend, daß meine verehrte Kollegin Frau Funcke hier die Meinung vertreten hat, das Gewissen der Abgeordneten des Hohen Hauses sei von außen bedroht, und dabei die Blickrichtung auf eine oder auf mehrere christliche Kirchen genommen hat. In den nahezu 25 Jahren, die ich diesem Hause anzugehören die Ehre habe, habe ich nur zweimal
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Vizepräsident von Hassel: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Kleinert? Kleinert (FDP) : Glauben Sie, Herr Kollege Dr. Jaeger, daß die Zahl der Posteingänge, daß die Zahl der im übrigen meistens vervielfältigten Briefe entscheidend für die Bedeutung eines Problems ist, das hier im Deutschen Bundestag zur Beratung ansteht? Dr. Jaeger (CDU/CSU) : Da haben Sie es etwas schief verstanden, Herr Kollege Kleinert. Es ist ein Zeichen dafür, wie ernst das Volk die Sache nimmt. Sie können sicher sein, ich habe nicht
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CDU/CSU) : Verehrter Herr Kollege, ich glaube, umgekehrt wird ein Schuh daraus. (Beifall bei der CDU/CSU.) Es ist mir unverständlich, daß jemand, der selbst das Leben eines mehrfach schuldigen Mörders für so heilig hält, daß er es nicht auslöscht, das Leben des Unschuldigsten, was es gibt, nämlich das Leben des nicht geborenen Kindes, freigeben will. (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Da sieht man, wie Sie wirklich sind!) — Herr Kollege Wehner, über die Gesetze der Logik läßt sich
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Darf ich fortfahren und als Jurist festhalten: Gerät ein Nasciturus, ein zu gebärendes Kind, durch irgendwelche Maßnahmen, z. B. durch eine mißglückte Abtreibung, außerhalb des Mutterleibes und lebt es noch, so ist seine Tötung Totschlag. Auch die Tötung eines Siebenmonatskindes, das man in einen Brutkasten gelegt hatte, ist Totschlag. Wenn aber die Mutter ein Siebenmonatskind in ihrem Leib umbringt, ist dies nach dem Entwurf meines Kollegen Dr. Müller-Emmert eine straffreie Handlung der Mutter. Ich frage mich: Ist eigentlich der Unrechtsgehalt beider
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denn in der Wahrnehmung seiner Rechte mehr unterprivilegiert als das nichtgeborene Kind?! (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Sehr gut!) Sie sind wie wir für die Chancengleichheit. Ist das Chancengleichheit, wenn das eine Kind geboren werden darf und das andere nicht? Nein, meine Damen und Herren! Wer über die Inhumanität im Strafrecht klagt, der muß vor allem einmal jene sogenannte Humanität anklagen, die nicht an das Opfer denkt. Das heißt nicht, daß die Schwierigkeiten vieler Frauen irgendwie verkleinert und
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muß vor allem einmal jene sogenannte Humanität anklagen, die nicht an das Opfer denkt. Das heißt nicht, daß die Schwierigkeiten vieler Frauen irgendwie verkleinert und verschwiegen werden sollen. Aber daß Töten grundsätzlich ein Ausweg aus einer schwierigen Situation sein soll, das vermag ich nicht zu glauben. Für Fälle einer verzweifelten Lage, für besondere Bedrängnis sind in den beiden Entwürfen aus den Reihen der CDU/ CSU Bedrängnisklauseln geschaffen, wonach von Strafe abgesehen werden darf, obwohl die objektive Rechtswidrigkeit nicht bestritten wird. Aber
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Reihen der CDU/ CSU Bedrängnisklauseln geschaffen, wonach von Strafe abgesehen werden darf, obwohl die objektive Rechtswidrigkeit nicht bestritten wird. Aber daß man grundsätzlich eine Belastung von der Mutter dadurch abwenden kann, daß man den Vorrang des Lebens des Kindes opfert, das halten wir nicht für möglich. Meine Damen und Herren, wenn eine Mutter ihr Kind vernachlässigt, nennt man sie eine Rabenmutter. Wenn eine Mutter ihr Kind mißhandelt, stellt man sie vor Gericht. Wenn sie das Leben des ungeborenen Kindes auslöscht, dann
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Kollege Dr. Jaeger, glauben Sie nicht, daß zur Zeit bereits ein ungeheurer Prozentsatz von Frauen auf Kosten der von Ihnen zitierten Gemeinschaft ,der Versicherten wegen Krankheiten behandelt werden muß, weil sie durch Kurpfuscher in eine krankheitswertes Stadium getrieben worden sind, das ihnen erspart geblieben wäre, wenn sie beizeiten durch einen Arzt Hilfe bei ihrem Problem gefunden hätten? Dr. Jaeger (CDU/CSU): Herr Kollege, nach dem, was hier von anderen Kollegen ausgeführt worden ist, nimmt in den Ländern, in denen man die
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alten Lebens und des ungeborenen Lebens behaupte; nein! Und daß eine andere Motivation vorliegt, weiß ich auch. Aber, meine Damen und Herren, ich sage es, um zu zeigen, daß ein verantwortlicher Gesetzgeber nicht eine angebliche oder wirkliche Veränderung des Wertbewußtseins, das heute so und morgen so sein mag, zur Richtlinie seiner Abstimmung machen darf. Ich sage es auch deshalb, weil ich meine, bei dem liegt jedenfalls eine unvollkommene Erkenntnis vom Wert des menschlichen Lebens zugrunde. (Beifall bei der CDU/CSU.) Meine
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Karlsruhe, der Bundesrichter Dr. Wilms, hat kürzlich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" geschrieben, nach der schrankenlosen Menschenverachtung des Nationalsozialismus sei die uneingeschränkte Achtung vor dem Menschenleben geradezu als das Urerlebnis des Parlamentarischen Rates zu bezeichnen. Damals sei es undenkbar gewesen, das menschliche Leben auch nur zeitweise und vor oder nach bestimmten Fristen disponibel zu machen. Das, meine Damen und Herren, dürfte für uns auch heute, da wir auf dem Boden desselben Grundgesetzes stehen, maßgebend sein. Am 15. Mai 1972 hat der
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noch nicht so waren, daß man hätte aussprechen können, was man jetzt vielleicht aussprechen will? Ich weiß es nicht, (Abg. Rawe: Das ist aber eine sehr berechtigte Frage!) aber wir warten darauf, daß der Herr Bundeskanzler als Chef eines Kabinetts, das bewußt einen Entwurf gegen die Fristenlösung verabschiedet hat, hierzu Stellung nimmt. (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.) Sein Justizminister, der sich gerade mit seinen vorzüglichen Beratern unterhält, ist offensichtlich noch derselben Meinung wie damals. Das findet meine Anerkennung. (Beifall bei
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kann. (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich weiß, daß das manche als ein sehr hartes Wort empfinden. (Abg. Wehner: Eine Anmaßung ist das! Gegenruf von der CDU/CSU: Eine Anmaßung ist Euer Antrag!) -- Sie werden hören, Herr Wehner, wie ich das jetzt darlege. Ich kann auch verstehen, daß diejenigen diese Frage überzeugt verneinen, also der Meinung sind, der Rechtsstaat sei nicht tangiert, die im Rechtsstaat nicht den Staat der materiellen Gerechtigkeit, sondern, wie Radbruch in jungen Jahren und wie Kelsen, nur
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Rechtsgut dem höherrangigen Rechtsgut Leben vorgezogen wird, so läßt sich diese Güterabwägung nicht auf die Zeit vor der Geburt beschränken. Die gesetzlich fixierten Güterabwägungen haben dann dem Grunde nach eine Weiterwirkungstendenz. Lassen Sie mich das bitte an einem Beispiel verdeutlichen, das der Herr Kollege Köster soeben schon angeführt hat. Wenn bei einer Untersuchung die Schädigung des Fötus im Sinne der kindlichen Indikation übersehen worden ist und das Kind nun als Monstrum zur Welt kommt, dann fangen ja die Gesundheitsbelastung der Mutter
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