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Regeln des übergesetzlichen Notstandes zu helfen versuchen. Dabei gebe ich zu, daß dies auch nicht systemgerecht ist; aber ich würde es aus humanitären Gründen tun. Die Fristenregelung, die selbstverständlich keine Lösung ist ich habe nie von „Lösung" gesprochen; ich finde, das beste Wort, das heute gesprochen wurde war das Wort von Frau Funcke, daß wir, wie wir auch immer entscheiden werden, heute hier schuldig werden; ich nehme das sehr ernst, und ich hoffe, daß wir alle das sehr ernst nehmen , nimmt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Notstandes zu helfen versuchen. Dabei gebe ich zu, daß dies auch nicht systemgerecht ist; aber ich würde es aus humanitären Gründen tun. Die Fristenregelung, die selbstverständlich keine Lösung ist ich habe nie von „Lösung" gesprochen; ich finde, das beste Wort, das heute gesprochen wurde war das Wort von Frau Funcke, daß wir, wie wir auch immer entscheiden werden, heute hier schuldig werden; ich nehme das sehr ernst, und ich hoffe, daß wir alle das sehr ernst nehmen , nimmt ihren normativen Bezugspunkt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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bestimmte politische Folgen für ihn. Hier gibt es nur eines. Diejenigen, die das Wort „Gewissen" so groß zu schreiben und so groß zu nennen pflegen, werden sich sehr deutlich hier entscheiden müssen. Uns wird es in diesem Zusammenhang wichtig sein, das Gewissen — es ist gesagt worden — insbesondere bei den Ärzten und dem medizinischen Personal zu schützen. Nur sollten wir sehr darauf achten, daß auch hier das Einzelgewissen geschützt wird und nicht Überzeugungen, die dazu dienen sollen, sollte die Fristenlösung Gesetz werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Weil nach unserer Tradition wenn auch im Ergebnis noch so weitgehend man immer der Erlaubnis bedarf, der gesetzlich eingeräumten Befugnis, einer amtlichen oder quasiamtlichen Mitwirkung. Man glaubt, dann seien die Dinge in Ordnung. (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Nein, Herr Kollege, das steht im Grundgesetz!) Deswegen kommt wohl auch so häufig das Argument, man dürfe die Frau — bei dem Modell der Fristenregelung sei dies die Gefahr — mit ihrer Entscheidung nicht allein lassen. Man meint hier nicht mangelhafte Beratung, sondern man meint, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Frau — bei dem Modell der Fristenregelung sei dies die Gefahr — mit ihrer Entscheidung nicht allein lassen. Man meint hier nicht mangelhafte Beratung, sondern man meint, wie es ausgesprochen ist: daß die Frau letztlich die Entscheidung selber treffen muß. Ich meine, das führt zum Kern der Dinge: man glaubt, hier amtlich etwas erlauben zu müssen. Das führt letztlich dann dazu, daß der Frau in ihrer Entscheidung natürlich ein Ausweichen erlaubt ist. Denn es wird ihr amtlich oder halbamtlich etwas bescheinigt. Sie erhält
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Man kann nicht die ledige Mutter, die ihr Kind abtreibt, gerichtlich bestrafen, und die, die es austrägt, durch gesellschaftliche Diskriminierung. Scheinheiligkeit wäre ein schlechtes Mittel gegen die Fristenlösung. Es geht auch nicht, für den Schutz des behinderten ungeborenen Kindes einzutreten, das behinderte geborene Kind aber an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Der Mutter zuzumuten, ein behindertes Kind auszutragen, sich aber dagegen zu wehren, mit behinderten Kindern unter einem Dach — und sei es auch nur das eines Urlaubshotels — zu leben. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Die Situation der Frau — das wird niemand bestreiten — war früher oft ausweglos. Durch die Entwicklung leicht zu handhabender kontrazeptiver Mittel aber haben sich die Gewichte in dieser Frage entscheidend verschoben. Als katholischer Sozialdemokrat bekenne ich mich daher zu einem Modell, das meines Erachtens das Lebensrecht des Kindes umfassender gewährleistet als das von der Mehrheit meiner Fraktion und den Kollegen in der Koalition vorgeschlagene Modell der Fristenlösung. Der von mir unterstützte Entwurf des Kollegen Müller-Emmert enthält sich zugleich jedes unangemessenen Rigorismus, indem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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in einer der Aufklärung verwandten Zeit. Das Aufbegehren gegen Zwänge, falsche Autoritäten und Unmündigkeit, aber auch die Forderung nach Selbstverwirklichung und Emanzipation finden im Prinzip unser aller Zustimmung. Der Rationalismus der Aufklärung von damals ist aber nie so weit gegangen, das Lebensrecht der Nichtgeborenen in Frage zu stellen. So heißt es im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794, dem Ergebnis der Aufklärung: „Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis an." — Folgerichtig war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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der Tat eine Schwäche einiger Beiträge aus Ihrem Bereich, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, gewesen sein. Ich meinerseits komme aber nicht umhin, dem Herrn Kollegen Maihofer vorzuhalten, daß er mit keinem Wort auf die Möglichkeit eingegangen ist, das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht erst auszuüben, wenn es zur Schwangerschaft gekommen ist, sondern eine biologische Phase vor dieser Entscheidung. (Beifall bei der CDU/CSU.) Hier müßten die Mittel der Sozialpolitik und alle anderen Möglichkeiten eingesetzt werden, um den so unendlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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und Tod des ungeborenen Kindes überläßt. Vizepräsident von Hassel: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kleinert? Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Bitte schön. Kleinert (FDP) : Frau Verhülsdonk, meinen Sie mit der „an Hysterie grenzenden Kampagne der letzten Wochen" das von der katholischen Kirche in diesem Land inszenierte Trommelfeuer auf die so sehr beschworene Gewissensfreiheit der Abgeordneten dieses Hauses? Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Herr Kollege Kleinert, ich kann beim besten Willen nicht finden, daß sich irgendein Repräsentant der Kirchen hysterisch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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gegeben ist, mit einer Entscheidung überfordert, die oft unter dem Vorzeichen momentaner Panik vollzogen werden soll. Schon wenige Wochen später würde sich ihre Einstellung zu dem wachsenden Leben vielleicht geändert haben. Dann bleiben ihr Reue und Gewissensbisse. Nun wird eingewandt, das alles sei deshalb ja nicht zu befürchten, weil gerade die Fristenlösung der Frau die Möglichkeit eröffne, sich ohne den Druck einer Strafandrohung beraten und eventuell von ihrem Entschluß zur Abtreibung abbringen zu lassen. Schwangerenberatung ist auch schon bisher geleistet worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Umfassende Hilfe in sozialen Notlagen können die beratenden Ärzte schon gar nicht vermitteln, weil sie dazu fachlich nicht in der Lage sind. Was bleibt dann von dieser von den Verfechtern der Fristenlösung als so überaus wichtig dargestellten Bremse? Ein Alibi, das im Gesetzbuch steht. Wahrscheinlich werden Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, jetzt bestreiten, daß es solchen Andrang geben wird. Alle Erfahrungen der Länder, die liberalisiert haben, beweisen das aber eindeutig. Überall haben sich sehr schnell das ethische Bewußtsein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Minderheiten, (Beifall bei der CDU/CSU) für die Schwachen und Wehrlosen. Wer ist wehrloser, wer argloser und wer ist schutzwürdiger als ein ungeborenes Kind? Im Godesberger Programm, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, heißt es doch noch, das Leben des Menschen, seine Würde und sein Gewissen seien dem Staat vorgegeben. Wie steht es denn heute damit? Wie stehen Sie alle heute noch dazu? Wenn Sie die Frage stellen „Wer ist denn der Staat, von dem ich hier spreche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Wirklichkeit nur ordnend zu erfassen versuchen, sondern sie müssen sich an den Menschenrechten orientieren, ja mit diesen in Einklang stehen. Als Maßstäbe des Handelns sind die gesetzlichen Normen für jedermann eine Orientierungshilfe zur Entscheidungsfindung im Konfliktfall und dadurch durchaus geeignet, das Rechtsbewußtsein zu schärfen und das Gewissen eines jeden einzelnen wachzuhalten. (Beifall bei der CDU/CSU.) Sie können aber gegebenenfalls auch dazu beitragen, die Bewußtseinslage in bedenklicher Weise zu verändern und das Gewissen zu beruhigen, ja geradezu zuzuschütten im Laufe der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Amtsgewissen gar nichts zu tun. Sicherlich ist nicht absolut alles und immer justitiabel. Doch verbergen wir alle denn nicht allzuoft hinter dieser Aussage die Tatsache, daß wir das Funktionieren von Gesetzen zuweilen in der Praxis nicht so vorfinden, wie wir das gern würden? Aber kann diese Tatsache ein echter Grund dafür sein, daß die davon berührten Bereiche aus der gestaltenden Mitverantwortung des Staates entlassen werden könnten, insbesondere dann, wenn das Recht des Lebens involviert ist? (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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eine Sittlichkeit, von der diejenigen, die das sagen, ausgehen? — Eine Sittlichkeit, die die Entscheidung über das Rechtsgut ungeborenes Leben ausschließlich dem Willen eines einzelnen, nämlich der Frau, ja oftmals dem des Zeugers, anheimgeben würde. Gerade dieses Rechtsgut ist es doch, das einen besonderen Schutz, unser aller Schutz, verdient! Das Ungeborene hat einen existentiellen Anspruch auf diesen Schutz, der nur dem existentiellen Anspruch der Mutter vergleichbar ist. Die etwaige Bereitschaft des Staates, für eine gewisse Zeit auf seine Straffähigkeit zu verzichten, würde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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einen existentiellen Anspruch auf diesen Schutz, der nur dem existentiellen Anspruch der Mutter vergleichbar ist. Die etwaige Bereitschaft des Staates, für eine gewisse Zeit auf seine Straffähigkeit zu verzichten, würde und könnte doch nichts daran ändern, daß der unmittelbar Betroffene, das Ungeborene, überhaupt nicht gefragt werden kann und hinsichtlich seiner eigenen Existenz in den Entscheidungsprozeß überhaupt nicht hineingenommen wird. Deshalb, meine ich, darf und kann ein Rechtsstaat hier nicht eine generell befristete Straffreistellung vornehmen, wie das in einzelnen Entwürfen, die hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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daß ein kurzfristiges Interesse in kurzfristig veranstalteten Umfragen ausgedrückt wurde. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das war doch kein zentrales Argument! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.) Meine Damen und Herren, Herr Blüm hat ein Argument eingeführt, das eine gewisse Komik enthält. Er hat uns mitgeteilt, daß man in absehbarer Zeit wahrscheinlich sehr früh erkennen kann, ob ein Embryo männlicher oder weiblicher Art sei. Er hat uns weiterhin mitgeteilt, daß heute noch vorwiegend das Wunschkind ein Junge sei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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geschehen. Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über einen Strafrechtsparagraphen, der von der Öffentlichkeit nicht angenommen wurde, und dieses sollten wir zur Kenntnis nehmen. (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Jetzt sprechen Sie selbst von der Öffentlichkeit!) Meine Damen und Herren, das Strafrecht hat werdendes Leben nicht schützen können. (Abg Dr. Mertes [Gerolstein] : Sie widersprechen sich selbst!) Diejenigen, die immer so getan haben, als ob es diese Abtreibungen nicht schon lange gäbe, haben sich nicht nur daran schuldig gemacht, daß das werdende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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vielleicht sogar mit sehr ruhigem Gewissen schlafen, nach dem Morgensternschen Motto: weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Wir tun dies nicht. Darum gibt es für uns nur die Möglichkeit, für das Modell — und dies ist das Fristenmodell — einzutreten, das dafür sorgt, daß das Gesamtproblem an die Öffentlichkeit tritt, um es dann bewältigen zu können. Vielleicht können dann auch diejenigen, die 100 Jahre lang ruhig geschlafen haben, nicht mehr ruhig schlafen, wenn wir diese Öffentlichkeit endlich hergestellt haben. Es ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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brauchen wir uns doch nicht zu unterhalten: Die materielle Notlage ist nicht mehr so wie in den fünfziger Jahren, auch nicht die gesellschaftskritische Notlage, all das, was psychologisch auf die Schwangere, durch das Kind einwirkt; nein, nicht durch das Kind, das Kind ist oft gar nicht das Angriffsobjekt, sondern die Gesellschaft im Verhalten diesem Kind gegenüber. Heute ist die Gesellschaftskritik wesentlich toleranter, vielleicht auch gleichgültiger geworden. Die echte Not ist nicht mehr vorhanden. Auch die Pille hat doch zweifellos ihre Wirkung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Schmerz ertragen haben, um das Mysterium des Lebens dabei nicht zu verletzen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Frau Funcke: Das Wort hat der Abgeordnete Klein (Stolberg). Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundsatz, das ungeborene Leben sei ein Rechtsgut, das dem geborenen grundsätzlich gleichzuachten ist, wird von den Initiatoren aller vier uns vorliegenden Gesetzentwürfe zum Schwangerschaftsabbruch jeweils für sich reklamiert. Es ist aber nachzufragen, wie ernst es den Verfassern der jeweiligen Gesetzentwürfe mit diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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des Lebens dabei nicht zu verletzen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Frau Funcke: Das Wort hat der Abgeordnete Klein (Stolberg). Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundsatz, das ungeborene Leben sei ein Rechtsgut, das dem geborenen grundsätzlich gleichzuachten ist, wird von den Initiatoren aller vier uns vorliegenden Gesetzentwürfe zum Schwangerschaftsabbruch jeweils für sich reklamiert. Es ist aber nachzufragen, wie ernst es den Verfassern der jeweiligen Gesetzentwürfe mit diesem von Art. 2 des Grundgesetzes geschützten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Kompromisse mit dem eigenen Gewissen im Interesse der zu schützenden wehrlosen Kinder im Mutterleib heute hier nicht stattfinden. Ich appelliere an das Gewissen der Vertreter des Indikationenmodells, bis zur letzten Abstimmung in diesem Hause doch dem Prinzip treu zu bleiben, das sie selbst klar als ihre Gewissensentscheidung zu erkennen gegeben haben, nämlich dem strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens, der nur im Interesse hoher Rechtsgüter versagt werden darf. -Auch den Herrn Bundeskanzler möchte ich daran erinnern, daß er ja mit dem Indikationenmodell
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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erkennen. Wer sich glaubwürdig von dem Slogan „Mein Bauch gehört mir" distanzieren will, darf ihn nicht bloß mit sinngleichen Formeln austauschen, die lediglich vornehmer klingen. Wo erscheint bei der Formel „Die Frau soll selbst entscheiden" eigentlich noch der Anspruch, ja, das grundgesetzlich geschützte Recht des Kindes im Schoße eben dieser Frau, die, wie es heißt, selbst entscheiden soll? Und dies bei der Sozialdemokratischen Partei, einer Partei, die nicht müde wird, von sich zu behaupten, sie trete für die Interessen der sozial
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]