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Fronten, auch beim Zurückweisen des vorgeschobenen Vorwurfs der Überbürokratisierung durch Umweltgesetze, wie er jetzt beim Abwasserabgabengesetz erhoben wird. Ich habe schon darauf hingewiesen: Wir werden es nicht zulassen, daß dieses Gesetz, das von einigen ohnehin als unzureichend empfungen wird und das wir in der nächsten Legislaturperiode sicher noch einmal überprüfen müssen, durch den vorgeschobenen Vorwand in Frage gestellt werden soll, es führe zu einer Überbürokratisierung. (V o r s i t z: Vizepräsident Dr. von Weizsäcker) Es wäre verhängnisvoll, wenn wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1979 () [PBT/W08/00162]
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wir, wenn auch vieles für die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes spricht, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung sehr sorgfältig prüfen. Im Umweltgutachten, Herr Kollege Konrad, — wir haben neulich darüber gesprochen —, aus dem Jahre 1978 heißt es in Ziffer 707: Es erscheint vielmehr geraten, das Abfallbeseitigungsrecht bereits sehr kritisch auf mögliche Überregelungen zu prüfen. Wir sollten also sehr darauf achten, daß dieselbe Formulierung nicht in einem späteren Umweltgutachten bei der Luftreinhaltung zu finden ist. Auch die Verrechtlichung der bisherigen Verwaltungsvorschriften der Technischen Anleitung Luft muß
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selbst komme. Hierzu schrieb jedoch der Kollege Reuschenbach am 3. April 1979 im „Sozialdemokratischen Pressedienst" (Konrad [SPD] : Wo sollte er auch sonst schreiben?) — eben; aber hören Sie einmal bis zum Ende zu, dann werden Ihre Zwischenrufe vielleicht ein bißchen leiser —, das offenbar unausrottbare Image eines verrußten und verdreckten Landstriches sei nicht nur ärgerlich und falsch, sondern vor allem der dringend erforderlichen Strukturverbesserung abträglich. Die Wirklichkeit sei anders, denn nirgendwo sei der Kampf gegen Umweltbelastungen entschlossener aufgenommen worden als im Herzen Nordrhein-Westfalens
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abgeben. Ich gehe davon aus, daß Herr Minister Baum die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorhin ausdrücklich einbezogen hat, als er das Verhalten des Bundesrates kritisiert hat. Dieses Beispiel zeigt nicht nur, daß es der Bundesregierung wieder einmal gelungen ist, ein Gesetz vorzulegen, das nicht einmal die Zustimmung der eigenen Freunde findet. Es zeigt bei genauerem Hinsehen auch — wie so oft —, daß der Bundesinnenminister immer häufiger in erschütternder Weise sogar selbst gesteckte Ziele verfehlt und auch selbst erhobene Ansprüche in keiner Weise erfüllen kann
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Dieser Zwang — so sagt Herr Hartkopf — bestehe nicht für die von außen betriebene Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Darum frage ich: Wenn im Innenministerium die Auffassung vertreten wird, daß für diese Regierung nicht der Zwang besteht, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu novellieren, dann bleibt die Frage offen, warum sie diesen Gesetzentwurf überhaupt vorgelegt hat. (Zuruf des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD]) Wenn es zutrifft, daß diese Novellierung von außen betrieben wird, stellt sich ebenso die Frage, wer die Regierung von
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außen beeinflußt hat, (Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Fragen Sie doch Herrn Katzer!) einen Gesetzentwurf vorzulegen, von dessen Notwendigkeit sie selbst nicht überzeugt ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf sehr sorgfältig prüfen und darauf achten, daß ein ausgewogenes Gesetz verabschiedet wird, das der Ökologie und der Ökonomie Rechnung trägt. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Konrad. Konrad (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Bundestagsdrucksache 8/2751, mit der der Entwurf eines
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Angaben der Wirtschaft beruhend, bestätigt das Bemühen der Bundesregierung, die finanzielle Belastung der Wirtschaft, die durch Anforderungen des Umweltschutzes entsteht, in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Wir wären auch hier über Einzelheiten besser unterrichtet, wenn der Bundesverband der Deutschen Industrie das ihm schon seit langem vorliegende Gutachten zur Veröffentlichung früher freigegeben hätte. Größte Aufmerksamkeit in den erwähnten Gutachten und Berichten verdienen die überzeugenden Hinweise auf die Notwendigkeit verstärkten Schutzes gegen die wichtigsten der bekannten Schadstoffe und die Ergebnisse der Wirkungsforschung. Auf
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Kritikern nicht so sehr verdrängt, daß es zur Milderung des gern und häufig beschworenen und meist schmerzhaften „Zielkonfliktes zwischen Ökologie und Ökonomie" wenigstens auf dem Gebiet des Immissionsschutzes nicht nur eine Radikalkur oder scharfe Arzneien, sondern vielleicht ein Rezept gibt, das sich als Naturheilmittel einordnen ließe, was wiederum zum Bild des Umweltschutzes gut passen könnte. (Ey [CDU/CSU] : Bescheidenheit üben I) — So ist es. Das ist eine Zier. Doch weiter kommt man — — (Heiterkeit) Ministerialdirigent Dr. Feldhaus hat in einer Abhandlung über
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Lösung eines Zielkonflikts durch Güterabwägung zu schaffen. Der dem Haus vorliegende Entwurf, für den die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dankt, bleibt, was ich wiederholen möchte, in der richtigen Richtung. Unser Bemühen muß dahin gehen, am Ende der Beratungen ein Gesetz vorzulegen, das den mit Recht anspruchsvollen Immissionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Kern unangetastet läßt, hinter den zu erwartenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft nicht zurückbleibt und dennoch der wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der Industrie keine unzumutbaren Grenzen zieht. Ein solches
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1979 () [PBT/W08/00162]
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Sie unter Ihrem ersten Präsidium begrüßen darf. Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich meine, wir betreiben mit der Vorlage dieses Gesetzes Schritt für Schritt die Verwirklichung des Umweltprogramms der Bundesregierung von 1971. Marksteine auf diesem Weg sind das Abfallbeseitigungsgesetz, das Waschmittelgesetz, das Benzinbleigesetz und das Abwasserabgabengesetz. Die Fortschreibung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein wichtiger weiterer Zielpunkt. Überhaupt ist die Verbesserung der Situation in der Bekämpfung des Lärms, der Wasserverschmutzung und der Luftverunreinigung eine unserer tragenden politischen Säulen. Herr Kollege Volmer, dabei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1979 () [PBT/W08/00162]
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Ihrem ersten Präsidium begrüßen darf. Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich meine, wir betreiben mit der Vorlage dieses Gesetzes Schritt für Schritt die Verwirklichung des Umweltprogramms der Bundesregierung von 1971. Marksteine auf diesem Weg sind das Abfallbeseitigungsgesetz, das Waschmittelgesetz, das Benzinbleigesetz und das Abwasserabgabengesetz. Die Fortschreibung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein wichtiger weiterer Zielpunkt. Überhaupt ist die Verbesserung der Situation in der Bekämpfung des Lärms, der Wasserverschmutzung und der Luftverunreinigung eine unserer tragenden politischen Säulen. Herr Kollege Volmer, dabei darf ich
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komme, Niedersachsen, ebenfalls noch keine Ausführungsbestimmungen beschlossen. Ich meine, wenn das Gesetz 1981 mit der Abgabe beginnen soll und 1980 in Kraft tritt, ist es wohl an der Zeit, daß wir alle uns hier dafür einsetzen. Auch Sie sind aufgerufen, das zu tun. (Beifall bei der FDP und der SPD) Ich möchte auch gleich noch auf eine Anmerkung eingehen, Herr Kollege Volmer. Sie haben gefragt: Wer ist eigentlich die treibende Kraft bei diesem Gesetz? Die treibende Kraft ist die Bundesregierung, die
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hat aber etwas anderes gesagt!) und die Koalition, die Liberalen und die Sozialdemokraten, und, wenn ich Ihrem Vortrag folge, ja auch Sie selbst, jedenfalls soweit ich das positiv hier registrieren konnte. Sie schießen dabei auf die falsche Scheibe, wenn ich das einmal im Schützenjargon sagen darf. Sie bauen sich hier einen Umweltminister auf, wie Sie ihn gerne hätten. Aber so ist er nicht, Gott sei Dank. (Volmer [CDU/CSU] : Leider!) Er tritt nämlich ganz intensiv für die Umweltschutzposition ein. Ziel dieser
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wie Sie ihn gerne hätten. Aber so ist er nicht, Gott sei Dank. (Volmer [CDU/CSU] : Leider!) Er tritt nämlich ganz intensiv für die Umweltschutzposition ein. Ziel dieser Novellierung ist die Verstärkung der Rechtssicherheit. Sie alle kennen das Urteil Voerde, das uns schon hier in der Debatte beschäftigt hat. Der Kollege Konrad hat auch auf die Entwicklung hingewiesen. Ziel ist die Verstärkung der Rechtssicherheit, speziell für die Genehmigung von Kohlekraftwerken, und die Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Erfordernissen
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ist. Das Gesetz, dessen Entwurf wir vor uns liegen haben, enthält zu dieser Güterabwägung eine Menge von Möglichkeiten. Es enthält die Vermutungsklausel, die den Beweiswert der Immissionswerte der TA Luft auch für die Gerichte verbindlich festlegt, es enthält ein Vorsorgegebot, das in den bisher wenig belasteten Gebieten den Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und anderer Sachen vor schädlichen Umweltverunreinigungen festschreibt und es enthält spezielle Abwägungsklauseln, die es den Länderregierungen ermöglichen, Ausnahmen von diesem Vorsorgegebot zu erlassen. Auch hier sehen Sie das
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zu zitieren, die sich auf die Mengen der Schadstoffe des ja nicht alten Kohlekraftwerkes bei Verden beziehen. Die jährlich anfallenden Mengen, auf Verden bezogen, sind: 28 000 Zentner Asche, 200 Zentner Schwefelstoffe, 78 Zentner Zink, 66 Zentner Blei — ein Gift, das kumulativ wirkt, das nicht mehr abgebaut werden kann —, 13,8 Zentner hochgiftigen Arsens, 43 Kilo Uran — trotz der besten Filter, die im Augenblick vorhanden sind, also den Stand der Technik darstellen, wenn Sie so wollen. Ich meine, daß wir wirklich Anlaß
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sich auf die Mengen der Schadstoffe des ja nicht alten Kohlekraftwerkes bei Verden beziehen. Die jährlich anfallenden Mengen, auf Verden bezogen, sind: 28 000 Zentner Asche, 200 Zentner Schwefelstoffe, 78 Zentner Zink, 66 Zentner Blei — ein Gift, das kumulativ wirkt, das nicht mehr abgebaut werden kann —, 13,8 Zentner hochgiftigen Arsens, 43 Kilo Uran — trotz der besten Filter, die im Augenblick vorhanden sind, also den Stand der Technik darstellen, wenn Sie so wollen. Ich meine, daß wir wirklich Anlaß haben, uns angesichts
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Verpflichtung der Betreiber auf in keinem Falle mehr als fünf Milligramm pro Kubikmeter festzulegen, noch offen ist. Denn wir wissen alle, daß diese Stoffe eben schon in der geringsten Konzentration ein tatsächliches Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit darstellen. Das Sachverständigengutachten, das sich auch mit der Frage beschäftigt hat, hat deutlich gemacht, daß die Abwägung zwischen der weiteren Verschärfung der Emissionswerte eben die wirtschaftliche Weiterentwicklung blockieren werde — jedenfalls die traditioneller Industriegebiete —, umgekehrt aber eine Preisgabe des Pflanzenschutzes für den Umweltschutz nicht vertretbar
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Das, was Sie hier zitiert haben, ist nicht korrekt; (Konrad [SPD] : Er weiß es auch!) denn seit 1974 besteht diese Position. Sie ist fortgeschrieben worden. Sie hätten das vielleicht etwas deutlicher zum Ausdruck bringen müssen. (Volmer [CDU/CSU]: Herr Wolfgramm, das, was ich zitiert habe, ist korrekt! Das entstammt einer Landtagsdrucksache mit der Antwort der Landesregierung! Sie können ja einmal die Landesregierung, Ihren Minister, fragen, ob er korrekt geantwortet hat!) — Herr Kollege, wir behandeln hier die Probleme aus der Bundessicht. Ich
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ein mühsamerer Weg, und das ist sicher ein schwierigerer Weg. Aber wir bestehen auf dieser Position, weil wir eine wirkliche Verbesserung erreichen wollen und nicht die Fortschreibung des bisherigen Zustandes wünschen. Meine Damen, meine Herren, die Störfallverordnung — Herr Kollege Volmer, das wissen Sie — ist seit über einem Jahr in der Beratung. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr die Störfalliste vorgelegt. Sie wissen auch, weshalb die Beratungen sich bisher in Schwierigkeiten befunden haben. Es liegt daran, daß die von Ihren politischen Freunden
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seinen wahren Gehalt und auf seinen wahren Kern zurückführen, dann ist es im Grunde genommen die Auseinandersetzung darum, wem ich denn nun vielleicht die nicht ganz populäre Entscheidung auf den Tisch und zuschieben soll. Das sollte doch einmal gesagt werden, das wissen wir alle. Die Länder, die in diesen Fragen nun einmal näher an der Regionalplanung, näher an dieser Verantwortung sind, haben einen von mir durchaus verstandenen Drang dazu zu sagen: Daran wollen wir uns — im wahrsten Sinne des Wortes — die
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Schutz der menschlichen Gesundheit, gewissermaßen auf der sicheren Seite, gewährleisten, kommentierte der Bundesminister des Innern die Forderung des Bundesrates, sie überall anzuwenden, mit der Feststellung: Die Rheinversalzung kann ich noch ein paar Jahre abwarten, aber daß die Leute Krebs kriegen, das ertrage ich nicht. Auf Anfrage räumte die Bundesregierung ein, daß die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ausreichen, für krebserregende Schadstoffe tolerierbare Immissionswerte festzulegen. (Konrad [SPD]: Tolerierbare!) Solche Werte sind deshalb in der TA Luft auch nicht enthalten. Aber sie besteht darauf, daß
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eine beträchtliche Auswirkung. Man sagt nämlich — ich vereinfache etwas —: In den Ballungsgebieten ist für Pflanzen und Tiere ohnehin nichts mehr zu verderben; dort können wir noch höhere Belastungen zulassen; der Mensch verträgt ja noch mehr. Aber draußen auf dem Land, das noch nicht so industrialisiert ist, wollen wir Pflanzen und Tiere in höherem Maß schützen. Darum diese Zweiteilung des Bundesgebiets in bezug auf den Immissionsschutz, die eine Neuerung dieser Novellierung ist. Nun hat der Bundesrat — und das kann man nicht scharf
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in einer schamlosen Weise Rechnung getragen worden. Das tun nicht nur CDU/ CSU-regierte Länder, sondern, wie hier schon mit Recht gesagt worden ist, auch SPD-regierte Länder. Diese Entwicklung des Gesetzes, die hier stattgefunden hat, verheißt nichts Gutes für das Ergebnis, das vielleicht eines Tages herauskommt, womöglich — was unter Umständen ein Vorteil sein könnte — nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl. Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt möchte ich hinweisen, der von Professor Heinhard Steiger vorgebracht worden ist. Es geht darum, daß man hier einerseits
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die Energieversorgung im Straßenverkehr zur Erhaltung der individuellen Mobilität langfristig sicherzustellen. Dabei muß jede Gelegenheit, Mineralöl zu substituieren, genutzt werden. Der Forschungsminister hat einmal gesagt, jede ausgelassene Möglichkeit, 01 zu sparen oder zu substituieren, bedeutet Inkaufnahme eines sonst vermeidbaren Versorgungsrisikos, das unsere soziale Sicherheit und schließlich auch unsere politische Stabilität gefährden könnte. Darin stimmen wir mit ihm voll überein. Den Nahverkehrsbereich, den Verteiler- und Zustellverkehr durch Einführung der Elektrizität weniger abhängig zu machen, ist sicher eine uns alle verpflichtende Aufgabe, die
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