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sie sich ihrer Haut nicht gewehrt hat. Man darf die Freiheiten der Demokratie nicht denjenigen gewähren, die sie mißbrauchen, um die Freiheiten der Demokratie zu beseitigen. Man darf solchen Leuten auch die Pressefreiheit nicht in dem Maße überlassen, wie wir das leider in der Weimarer Demokratie getan haben und wie wir es weithin auch heute noch tun. Hier ist unnachsichtliche Härte am Platze. Ein Staat, der sich seiner Haut nicht wehrt, verdient nicht den Namen des Staates. Innerhalb unseres Staates, innerhalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Platze. Ein Staat, der sich seiner Haut nicht wehrt, verdient nicht den Namen des Staates. Innerhalb unseres Staates, innerhalb der Demokratie unseres Landes muß eine Atmosphäre geschaffen werden, die frei von Furcht ist. Deshalb muß denen, die planmäßig Furcht erzeugen, das Handwerk gelegt werden. „Es ist" — ich zitiere einen Satz aus der Begründung zum Regierungsentwurf — „Aufgabe des Staates, die Resignierenden zur Freiheit und die Zügellosen zur Gesetzlichkeit zurückzuführen." Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, daß in aller Bälde Einrichtungen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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den Schutz gegen eine Verwilderung und unfaire Ausartung der politischen Sitten zu geben. Wir haben schon seinerzeit, als die Sozialdemokratie die begrüßenswerte Initiative entwickelte, zum Ausdruck gebracht, daß wir diesen Schutz formell nicht in einem selbständigen Sondergesetz ausgestaltet sehen möchten, das immer den Charakter des nur Zeitweiligen trägt, sondern daß wir diese Schutzvorschriften als normalen Bestandteil des Strafgesetzbuches sehen möchten, weil die Verhältnisse so sind, daß die Demokratie auf die Dauer dieses Schutzes nicht entraten kann. Zum Inhalt des jetzt vorliegenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Wahlplakate mehr ankleben!) Die Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gemacht haben, und die Wahlergebnisse in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bewiesen schlagend, daß mit dem demonstrativen Zeigen der Farben Schwarz-Weiß-Rot politische Geschäfte nicht zu machen sind. (Abg. Zinn: Haben Sie das auch schon gemerkt?) Alle Gefahren, die man von daher glaubte sehen zu müssen, haben sich als viel geringer erwiesen, und es wäre verkehrt, nun die gemüthafte Anhänglichkeit an die früheren Farben, die in weiten Bevölkerunaskreisen noch besteht, dadurch zu verletzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Kriegsdienstverweigerung wahrscheinlich in der nächsten Woche in der außenpolitischen Debatte auch eine Rolle spielen. Ein anderer Paragraph, der hier bereits behandelt wurde, ist § 90. Von Herrn Euler wurde gesagt, dieser Paragraph sei nicht präzise genug formuliert. Ich habe mir erlaubt, das zu tun, und zwar einige Ergänzungen hinzuzufügen, wonach z. B. derjenige, der zu Aussperrungen oder zu Streiks oder zu Lieferungssperren aufruft, um andere als rein wirtschaftliche Ziele der betreffenden Berufsgruppe zu erreichen, nach dem Erfolg seiner Bestrebungen und dem Umfang
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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faßte, noch mit einer gewissen Langmut und Ruhe anzusehen war, brennt uns heute unter den Nägeln. Das darf uns aber nicht daran hindern, mit aller Gründlichkeit zu prüfen, was für Recht wir hier eigentlich schaffen wollen. Denn das große Bedenken, das hier zu beachten ist, besteht darin: Wir sprechen hier bei Schaffung neuen Strafrechts in. Wahrheit von Politik, und wir als Anhänger des Rechtsstaates — ich hoffe also: das ganze Haus mit Ausnahme der Kommunistischen Partei — wollen, daß die Rechtspflege unabhängig von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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drittens die persönlichen Freiheitsrechte. Mehr braucht es unseres Erachtens nicht. Aber man kann darüber verschiedener Meinung sein, zum Beispiel: Ist der föderative Charakter unserer Republik einer der Grundtatbestände? Ist die Befugnis, die dem Herrn Bundespräsidenten verliehen ist, ein Grundrecht, über das man nicht debattieren kann? Sie sehen, es gibt eine Fülle von Grenzfragen. Wenn Sie den Strafrichtern nicht genau sagen, welche Bestimmungen Sie im Auge haben, so werden Urteile ergehen, die je nach der politischen Richtung die eine oder die andere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Verschwörungen gegen den Weltfrieden organisieren. (Huhu! bei der FDP.) Aber den Kämpfern um den Frieden, den Kämpfern um die nationale Einheit will man verbieten, mit einem anderen Teil Deutschlands Kontakt zu halten. Bilden Sie sich doch nicht ein, daß Sie das jemals verhindern könnten. Niemals wird ein Deutscher von einem anderen Deutschen lassen. (Sehr gut! bei der KPD.) Lesen Sie aufmerksam ausländische Zeitungen, dann sehen Sie, — — Vizepräsident Dr. Schmid: Ich bitte, zum Schluß zu kommen. Paul (Düsseldorf) (KPD): — daß diese Zeitungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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worauf dieses Gesetz in Einzelheiten sehr hinzuzielen scheint. Uns kommt es vielmehr umgekehrt darauf an, die Freiheit gegen die Feinde der Demokratie und gegen die zu wahren, die intolerant die demokratischen Einrichtungen anzugreifen suchen. Aber die ganze Tendenz Ihres Gesetzes, das immer auf einen Staatsschutz, auf einen Obrigkeitsschutz, auf die Privilegierung bestimmter Personen gegen Anschläge, gegen alles mögliche geht, scheint uns doch sehr gefährlich zu sein und weckt bedenkliche Erinnerungen an die verfehlten Versuche, die man seinerzeit mit Republikschutzgesetzen gemacht hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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vor allen Dingen auch sehr viel größere Vorsicht in der Wahl der strafrechtlichen Mittel für geboten, als sie hier in diesem Entwurf angewandt ist. Das alte deutsche Strafrecht hat sich stets dadurch ausgezeichnet, daß in den sogenannten Tatbeständen das Wertmäßige, das bloß Bewertungs-Beurteilungsmäßige weitgehend ausgeschaltet wurde, um zu einem objektiven Begriff zu kommen, der dem Richter keine Willkür mehr ließ. Dieser Entwurf dagegen geht den umgekehrten Weg, einen Weg, wie er besonders auch von den Nationalsozialisten geschätzt wurde, nämlich uferlose Bewertungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung der Farben, Flaggen, Wappen usw., oder um § 130, um das Hetzen gegen einzelne Bevölkerungsgruppen. Hier sehen Sie typische Bewertungsbegriffe auftauchen, die keinen strafrechtlich brauchbaren, objektivierten Sachverhalt enthalten. Denen, die bereits etwas vom Rechtsleben wissen, will ich das an einem Beispiel klarmachen. Stellen Sie sich einen Betrugstatbestand vor, in dem etwa gesagt wird, wegen Betrugs werde bestraft, wer durch Vorspiegelung falscher Tatsachen usw. das Vermögen eines anderen „erheblich" schädigt. Das wäre auch so ein Bewertungssachverhalt. Woran will der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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99 mißt, dann habe ich eigentlich Glück, daß ich diese Kritik vor diesem Hohen Haus und an diesem Pult äußere; denn anderenfalls hätte ich mich ja unter Umständen schon einer böswilligen Verächtlichmachung dadurch schuldig gemacht. Was eine böswillige Verächtlichmachung bedeutet, das zu entscheiden, liegt letzten Endes in den Händen der Richter, die die Sache zu beurteilen haben, und dann kommt es darauf an, ob ich bei ihnen Gnade finde oder nicht. Es gibt da in der Vergangenheit Beispiele, die uns bedenklich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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dabei für unsere Fraktion. Die vorliegenden Formulierungen werden der Aufgabe nicht gerecht, die diesem Gesetz gestellt ist, nämlich die rechte Mitte zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der freien Persönlichkeit zu halten. Es kommt jetzt gerade darauf an, das politische Leben davor zu bewahren, daß es infolge von staatsschützenden Bestimmungen verödet, uns davor zu bewahren, daß wir in einer formalen Demokratie leben, in der es den Bürgern nicht mehr möglich sein wird, ihre Meinung zu äußern, ohne daß sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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der öffentlichen Kritik zu entziehen. Erinnern wir uns doch an die Fälle, in denen es vorgekommen ist, daß man ein Urteil vor seiner Rechtskraft kritisiert oder gescholten hat! Das war das Urteil im Falle Hedler, und das war das Urteil, das in der Entnazifizierungssache des Baron Schröder in Bielefeld von der Spruchkammer gesprochen worden ist, und da will mir auch bei der Beurteilung mit erheblichem Abstand erscheinen, daß diese Kritik durchaus angebracht war. Es ergibt sich also, daß wir, gemessen an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Grundgedanken dieses Gesetzes übereinstimmen und diese Vorlage für eine brauchbare Diskussionsgrundlage erachten, daß sie uns aber in vielen Einzelheiten bedeutend zu weit geht, und daß wir nicht wünschen, zum Schutze des Staates ein derartig umfangreiches Strafgesetz kodifiziert vorgelegt zu bekommen, das weniger dem Schutz denn der Einschränkung der Freiheit zu dienen geeignet ist. Vor allen Dingen wünschen wir auch, daß das Leben der Demokratie nicht eine Verödung, sondern eine Belebung, Sicherung und eine Gewährleistung durch dieses Gesetz erfährt. (Beifall beim Zentrum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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Damit nun der Versammlungsleiter nicht als ein hilfsloser Mann im Gelände steht, schlägt die Vorlage vor, daß er Ordner bestellen kann. Damit würde gesetzlich etwas sanktioniert werden, was bisher faktisch schon geübt wird. Darin mag vielleicht ein grundsätzliches Problem stecken, das der Erörterung besonders zugänglich sein wird. Aber daß solche Versammlungsordner, wenn sie in rechter Weise ausgewählt sind — und da trete ich für meine Person den Vorschlägen des Bundesrats durchaus bei - einen guten Dienst zu tun vermögen, hat ja doch auch
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Zurufe und Lachen bei der SPD.) Wenn Bundestags- oder Landtagsabgeordnete sich als Prügelanten betätigen — auch das haben wir erlebt —, dann soll besonders scharf vorgegangen werden. (Erneute Zurufe und Lachen bei der SPD.) — Ja, ich glaube, es ist peinlich für Sie, das zu hören. (Lachen und Zuruf bei der SPD: Wir sorgen für Sie!) — Sie brauchen nicht für uns zu sorgen. Wir sorgen in unseren Versammlungen schon allein für uns. (Erneute Zurufe von der SPD.) Es muß in Zukunft einfach unmöglich gemacht
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der FDP zusammenschlagen, weil der Herr von Manteuffel dort spricht. Alle diese Dinge müssen in Zukunft unmöglich gemacht werden. (Sehr richtig! rechts.) Wir freuen uns ganz außerordentlich, daß diese Gesetzesbestimmungen nun da sind. Wir werden auf die Vorschriften dieses Gesetzes, das uns sehr gelegen kommt (Lachen und Zurufe bei der SPD) für die ordnungsmäßige Durchführung unserer oft durch Sie gestörten Versammlungen, in Zukunft in unseren Versammlungen hinweisen und darauf aufmerksam machen, in welche Gefahren sich Ihre Leute begeben, wenn sie die
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an ihnen teilzunehmen oder sie auszulösen, wenn die Eltern und die Älteren ihnen ein besseres Beispiel geben, als dies gelegentlich der Fall ist, (Sehr richtig!) wenn sie von sich aus das Rowdytum ablehnen und im Rowdytum kein politisches Prinzip sehen, das man bejahen kann. Überhaupt ist es viel weniger wichtig, Strafbestimmungen in ein solches Gesetz aufzunehmen, als an der Aktivierung einer sauberen politischen Moral mitzuwirken. Es ist besser, die Politik zu aktivieren denn die Polizei. Wenn gelegentlich polizeiliche Maßnahmen notwendig sind
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des Bundesrats folgen sollte, mindestens für Jugendorganisationen Ausnahmeregelungen durch die oberste Landesbehörde zuzulassen. Über diesen Punkt wird im Ausschuß im einzelnen zu reden sein. Im übrigen dürfen wir bemerken, daß es ja eigentlich auch nicht sehr logisch und konsequent ist, das Tragen von Uniformen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken zu verbieten, wenn man nicht gleichzeitig etwa das Tragen von Transparenten, von Wimpeln oder Fahnen verbietet, die ja auch, und zwar in noch stärkerem Ausmaß, Ausdruck einer politischen Gesinnung sein könnten. Daß das aber
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so, daß hier doch erhebliche Schwierigkeiten in der Praxis zu befürchten sind. Die Ansicht des Bundesrats, daß die ganze Vorschrift überflüssig sei, weil die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Hausfriedensbruch oder Körperverletzung ausreichten, scheint mir nicht richtig zu sein. Ein Bedenken, das gegen diese Auffassung spricht, ergibt sich schon allein daraus, daß wegen bestimmter Vergehen, die hier vom Bundesrat erwähnt werden, durchweg auf den Weg der Privatklage verwiesen wird, und das bedeutet immerhin eine Schwierigkeit. Insgesamt gesehen halten wir den Gesetzentwurf durchaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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werden muß. Aber - alles in allem genommen — glaube ich, daß dieses Gesetz im Zusammenhang mit dem heute schon besprochenen Gesetz der Strafgesetzänderung geeignet ist, unserem demokratischen Staat den Schutz zu geben, den er für die Fortentwicklung benötigt. Ich beantrage daher, das Gesetz dem zuständigen Ausschuß zu überweisen, (Beifall bei der CDU.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Euler. Euler (FDP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hier in der prinzipiellen Einstellung zu diesem Gesetz eine erfreuliche
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eine einwandfreie, eindeutig starke Stellung gegeben wird; er hat Ordnungsmittel in der Hand, um den Versuchen entgegenzuwirken, die auf Sprengung der Versammlung abzielen, Versuchen, die durch die Fassung des Gesetzes von 1908 geradezu provoziert wurden, insofern damals das einzige Ordnungsmittel, das dem Leiter von Rechts wegen zustand, die Schließung der Versammlung war, womit gerade der Zweck erreicht war, den die Terroristen anstrebten. Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen die Auffassung des Bundesrats. es müsse die Stellung des Leiters nun noch dahin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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zu gestalten, käme es darauf an, möglichst nur technische und praktisch durchführbare Bestimmungen darin aufzunehmen. Die Grenze dieses politischen Schutzrechtes liegt haargenau da, wo aus einem äußerlichen konkreten Begehungstatbestand ein Gesinnungs- und Meinungsdelikt wird. Wenn man das Hausrecht des Versammlungsleiters, das nach dem Vereinsgesetz einen sehr unwirksamen und nur negativen Inhalt gehabt hat, erweitert zu einer Pflicht, für Ordnung zu sorgen, so ist das richtig. Aber man überspannt die Möglichkeiten eines Leiters einer solchen Versammlung ganz erheblich, wenn man ihm, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1950 () [PBT/W01/00083]
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seiner Gesinnung solcher Symbole in einem Übermaß bedient. Das ist ein deutliches Zeichen, daß das politische Leben in einem Volk krank geworden ist. Ob man aber auf polizeistaatlichem Wege durch ein politisches Schutzrecht die Substanz schaffen kann, die wir benötigen, das bleibt fraglich; und es wird von der Weisheit und Tüchtigkeit der ausführenden Organe abhängen, daß man die Kirche im Dorf läßt. Das gilt insbesondere von sehr vielen Abänderungsvorschlägen, die der Bundesrat gemacht hat. Ich möchte dem Gedanken, daß man hier
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