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lösen. Er ist aber ein guter Einstieg, uni gesellschaftliche Verhältnisse zu verändern; denn nicht schon die Förderung von Frauen, sondern erst die wirkliche Veränderung der Verhältnisse löst die Probleme. Es handelt sich bei dem bestehenden Gleichheitsdefizit um ein prismatisches Phänomen, das neben der rechtlichen genauso soziologische, psychologische, kulturelle und gesellschaftliche Dimensionen hat. Hieraus ergibt sich nun nicht, daß die Rechtsordnung unfähig wäre, Veränderung zu bewirken. Deswegen halten wir dieses Gesetz für genauso wichtig wie den Beschluß der Verfassungskommission, den hoffentlich der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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soziale Ungleichheit. Der Berufsbildungsbericht 1993 zeigt, daß 76 % der männlichen Schulentlassenen im Jahre 1992 einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhielten, aber nur 46 % der weiblichen Schulentlassenen. 65 % betrug der Anteil der Mädchen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, die bekanntlich schlechter ist. Das Hauptproblem, das Berufswahlspektrum der jungen Frauen zu verbreitern, ist immer noch nicht gelöst. Nach wie vor konzentrieren sich mehr als die Hälfte aller weiblichen Auszubildenden auf zehn Ausbildungsberufe. Auch wenn in diesem Gesetzentwurf zum erstenmal Teilzeitarbeit ohne berufliche Nachteile normiert wird: Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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für ein Gleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetz sprechen, möchte ich zunächst einmal auf die Grundlage verweisen, deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dafür ausschlaggebend ist, ob die vorliegenden Entwürfe ihr Ziel überhaupt erreichen können: die anstehende Neufassung des Art. 3 des Grundgesetzes. Ein Gesetz, das die Kompensation bestehender Nachteile für Frauen regelt, wird nur dann Bestand haben, wenn verfassungsrechtlich klargestellt ist, daß eine solche Kompensation nicht unter das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes fällt. Dies sollten wir im Hinterkopf haben, wenn wir heute über die unterschiedlichen Konzepte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Initiativrechte und Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Aufstellung von Frauenförderplänen und bei der Ausschreibung von Stellen, erhalten, und zwar unabhängig von der Größe des jeweiligen Betriebs. (Uta Würfel [F.D.P.]: Es bleibt jedem Betriebsrat unbenommen, das zu tun!) Generell positiv bewerte ich, daß in beide vorliegenden Entwürfe ein Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aufgenommen wurde. Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung scheint die Verfasserinnen und Verfasser allerdings der Mut gerade da verlassen zu haben, wo
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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Betroffene müsse die sexuelle Handlung erkennbar ablehnen. Dies erinnert an die Debatten in den Vergewaltigungsprozessen, wo die Opfer stets die energische Gegenwehr glaubhaft machen müssen. Beide Forderungen unterstellen, daß Frauen per se sexuelle Gewalt eigentlich wollen. Dies ist ein Frauenbild, das in einem Gleichberechtigungsgesetz absolut nichts zu suchen hat. (Beifall bei der PDS/Linke Liste, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Uta Würfel [F.D.P.]: Da haben Sie allerdings recht!) Ein weiterer Mangel des Regierungsentwurfs besteht darin, daß die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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einsetzen, daß Gleichstellung nicht weiter als Anpassungszwang an vorgegebene männliche Standards verstanden wird, sondern jenseits einer hierarchisch strukturierten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung neue Inhalte dieses Begriffs gesucht werden, die Lebensformen, Inhalte, Arbeitsweisen, Wertvorstellungen und Politikansätze von Frauen als gleichwertig umfassen. Ein Gleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient, muß deshalb die Veränderung von Berufs- und Familienarbeit, von Öffentlichem und Privatem, von Frauen- und Männerrollen mit folgenden Konsequenzen befördern: In der Berufswelt müssen alle Kosten für den Faktor Mensch mit einberechnet werden, die bisher unentgeltlich von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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Bausteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung sind die Verkürzung der Arbeitszeit, die Abschaffung des Familienlohns und die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Kinderbetreuungseinrichtungen. Nichts davon ist in dem Gesetzentwurf aus dem Hause Merkel zu finden. Er ist deshalb, meine ich, das Papier nicht wert, auf dem er steht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei der PDS/Linke Liste) Eine Bundesfrauenministerin, noch dazu eine, die aus dem Osten kommt, die sich ausgerechnet in einer Zeit, in der Frauen durch die Einführung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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Zuruf von der F.D.P.: Der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt!) Wenn sie dann noch, sozusagen als Zugabe, Herrn Heftmann, der sich durch antiquierte Ansichten über die von Frauen wahrzunehmenden Aufgaben unrühmlich hervorgetan hat, für geeignet hält, das Amt des Bundespräsidenten zu übernehmen, dann ist es eher in sich konsistent als ein Anlaß zum Wundern. (Zurufe von der CDU/CSU: Na, na, na! — Dummes Zeug!) Es hat in bezug auf die Instrumentarien, mit denen die Gleichberechtigung im Bereich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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hat man erst vor einiger Zeit beim hessischen Gesetzentwurf gemacht. Liebe Kolleginnen der SPD, ich traue einer SPD-Regierung schon manche wirtschaftspolitische Unvernunft zu; (Lachen bei der SPD) aber daß diese einen solchen Gesetzentwurf einbringen würde, wie Sie ihn hier vorschlagen, das glauben Sie selber nicht. (Zurufe von der SPD) Wir müssen eine offene Diskussion darüber führen, was Gesetze vernünftigerweise leisten sollen und leisten können. So sind wir z. B. der Auffassung, daß es weder möglich noch sinnvoll ist, der Privatwirtschaft feste
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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legen eine Obergrenze für Schadenersatzansprüche bei Diskriminierung, bei Einstellung oder Beförderung fest. Sie sehen drei Monatsgehälter vor, (Ein Gongzeichen ist im Plenarsaal zu hören) wo die Rechtsprechung heute schon bis zu sechs Monatsgehältern geht. Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg: Durch das Geräusch, das gerade entstand — ich weiß nicht, wie —, lassen Sie sich nicht stören, Frau Abgeordnete Wolf. Hanna Wolf (SPD): Wenn das zu mehr Aufmerksamkeit führt, habe ich nichts dagegen; da kann es voll läuten. Ich war stehengeblieben bei der Praxis des Regierungsentwurfs
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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verbindliche Quoten, die einen Rechtsanspruch gewährleisten. Die Frauenbeauftragte wird nicht ab einer bestimmten Dienststellengröße zwingend freigestellt, und die Frauenbeauftragte wird nicht von denen gewählt, die sie vertreten soll, sondern von denen ernannt, die sie kontrollieren soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre so, als wenn die Regierung sich ihre eigene Opposition ernennen würde. Die Formulierungen in Ihrem Gesetzentwurf leisten der Willkür Vorschub. Sie sind vage, schwammig, unverbindlich, aber kein eigentliches Rechtsinstrument. Und, Frau Merkel, ich fand das sehr entlarvend, wie Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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wäre so, als wenn die Regierung sich ihre eigene Opposition ernennen würde. Die Formulierungen in Ihrem Gesetzentwurf leisten der Willkür Vorschub. Sie sind vage, schwammig, unverbindlich, aber kein eigentliches Rechtsinstrument. Und, Frau Merkel, ich fand das sehr entlarvend, wie Sie das hier gesagt haben. Wenn es wirklich darangeht, Frauenförderung zu betreiben, dann bringen Sie die Verfassung oder die wirtschaftliche Situation als Riegel davor. Deshalb würde ich über Ihren Entwurf schreiben: Viel Lärm um fast nichts. Und in noch einem anderen Punkt
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bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Das ist ja auch das, was in dem Gesetzentwurf nicht übersehen werden darf: Die Regelungen gelten für Frauen und für Männer gleichermaßen. Es ist also kein Frauenförderungsgesetz im klassischen Sinne, das sich ausschließlich an Frauen richtet. Ich begrüße ausdrücklich, daß wir eine Verbesserung der Maßnahmen im Bereich der Teilzeitarbeit, der familiengerechten Arbeitszeiten und der Beurlaubung haben und daß wir von Kann-Bestimmungen wegkommen hin zu Rechtsanspruchsregelungen, so daß diejenigen, die Kinder erziehen
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stehen, daß ein Konflikt zwischen Betriebsrat und Personalrat auf der einen und der Frauenbeauftragten auf der anderen Seite entstehen wird. Viele von uns haben ja erlebt, wie heftig sich Personalräte und Betriebsräte gegen Frauenbeauftragte gewehrt haben. Und da wollen Sie das so institutionalisieren? Ich habe damit erhebliche Probleme. Ich las Pressemeldungen, daß man in Hamburg möglicherweise von der Frauenbeauftragten weg und zu quotierten Personalräten hin kommen will; dahinter setze ich mehr als ein Fragezeichen. Mit Recht hat unsere Kollegin in der
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unsere Kollegin in der Hamburger Bürgerschaft gesagt, das sei Unfug. Ich denke, damit hat sie recht. (Zuruf von der SPD: Das ist nicht unser Gesetz! — Dr. Marliese Dobberthien [SPD]: Zusätzlich! Darum geht es!) Ich hoffe, daß Sie in dem Gesetz, das Sie vorhaben und das in die Diskussion kommt, nicht den gleichen Fehler machen. Ich kann Ihnen nur raten, davon Abstand zu nehmen. (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Das wollen wir auch nicht!) Frauenförderung muß ein integrierter Ansatz sein, und so sehe
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Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg: Das Wort das nunmehr die Abgeordnete Frau Ulrike Mascher. Ulrike Mascher (SPD): Sehr geehrte Damen! Liebe Kolleginnen und liebe vereinzelte Kollegen! Die beiden Gesetzentwürfe, die heute vorliegen, das Gleichberechtigungsgesetz der Bundesregierung und das Gleichstellungsgesetz der SPD, müssen sich daran messen lassen, was sie zur Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen leisten. Frau Dr. Böhmer, ich kann Sie beruhigen. Wir haben in unserer Fraktion harte Auseinandersetzungen über dieses Gesetz gehabt
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solche Politik, Ihrer gesamten diesjährigen Anträge zur Mietrechtsdeckelung, wo wir ja in mühseligen Verhandlungen einen Kompromiß gefunden haben, wird nicht nur die berühmte alte Oma mit der kleinen Rente, sondern auch das gut und doppelt verdienende Yuppie-Ehepaar in irgendeiner Großstadt, das sich sogar wegen der Mietbegrenzung noch eine Ausweitung seines Wohnungsbestandes leisten kann. Auf der Strecke bleiben junge Familien, die erstmalig eine Wohnung suchen, der umziehende Arbeitnehmer, der bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes für eine gleiche Wohnung erheblich mehr Miete
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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Großmann [SPD]: Es wäre wirklich schön, wenn Sie zu den Anträgen sprächen!) Bitte schön, Herr Kollege Seifert. Dr. Ilja Seifert (PDS/Linke Liste): Herr Dr. Kansy, ich würde gern auf den vorhergehenden Punkt, den Sie angesprochen haben, zurückkommen, obwohl mich das jetzt auch schon wieder reizt, eine Frage zu stellen. Sie erwähnten, daß dann, wenn jemand eine neue Wohnung braucht, für ihn die neue Wohnung wesentlich teurer ist als die alte. Ist das nicht Ausdruck dessen, daß die Marktwirtschaft in diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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so gedeckelt und eingeengt ist wie der Wohnungsbau, vom Mietrecht angefangen bis hin zu Förderungsbestimmungen. Aber das Problem ist ganz einfach, Kollege Seifert: Es nutzt nichts, uns in Bund, Ländern und Gemeinden zu beschimpfen. Ich sehe zur Zeit kein Bundesland, das seine Mittel wesentlich ausweiten kann. Ich sehe das beim Bund nicht. Andererseits sehe ich, daß gefordert wird, im Jahr wenigstens 500 000 Wohnungen neu zu bauen. Die einzigen, die das können, sind private Investoren, die Geld in den Wohnungsbau stecken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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bezahlen? Aber die steuerliche Förderung hat man abkassiert. Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU): Sie haben zwei Fragen gestellt. Der Präsident erlaubt mir sicherlich, beide zu beantworten. Erstens. Die Wohnung ist ein ambivalentes Gut; sie ist das denkbar langlebigste Investitionsgut, das es überhaupt gibt, und sie ist ein hohes Sozialgut. Sie ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Alles, was wir in der Politik machen, ist der Versuch, einen Ausgleich zwischen diesen beiden Polen zu erzielen. Deswegen gibt es auch keinen reinen Markt
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dürften; sie wollen es. Danke für die Aufmerksamkeit. (Zuruf von der SPD: Prost!) Vizepräsident Helmuth Becker: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erteile jetzt dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, unserem Kollegen Joachim Günther, das Wort. Joachim Günther, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte am Anfang auf das eingehen, was Dr. Kansy zur Eröffnung dieser Debatte gesagt hat: Die Wohnungspolitik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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SPD: Das sagt ihr vor der Wahl immer!) Deshalb begrüße ich es auch, daß diese heutige Debatte ohne große Emotionen vonstatten geht. Es ist nämlich sehr leicht, auf diesem Gebiet Emotionen zu wecken, aber anschließend ist es um so schwieriger, das Engagement in sachgerechte Bewertungen von Möglichkeiten umzusetzen und vor allem den schnellen Abbau des Wohnungsdefizites voranzubringen. Wohnungspolitik ist auf die gemeinsamen Anstrengungen vieler Akteure angewiesen. Bund, Länder und Gemeinden müssen zusammenarbeiten, und es macht auch keinen Sinn, Mieter gegen Investoren
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der Bund in den letzten Jahren getan hat. Dennoch sind wir uns völlig darüber im klaren, daß zusätzliches finanzielles Engagement allein nicht ausreicht. Wir brauchen für den sozialen Wohnungsbau eine breitere und eine neue Grundlage. Wir brauchen ein neues Förderkonzept, das sowohl soziale Treffsicherheit als auch die Effizienz des sozialen Wohnungsbaus erhöht. Das vom Bundesbauministerium propagierte Konzept einer einkommensorientierten Sozialmiete wird sich deshalb auch durchsetzen. Denn dann können wir mit gleichen Fördermitteln mehr Wohnungen fördern, und gleichzeitig können wir auch die
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Ich weiß, daß diese Zahlen nicht ausreichend sind, aber sie haben sich gegenüber dem Vorjahr vervierfacht. Durch die Lösung der Altschuldenfrage haben sich die Investitionsmöglichkeiten der ostdeutschen Wohnungswirtschaft sprunghaft verbessert. (Achim Großmann [SPD]: Zwei Jahre zu spät!) Das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz, das Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz und die Bürgschaftsregelung zur Überbrückung von noch nicht grundbuchlich gesicherten Eigentumsverhältnissen beginnen ebenfalls ihre Wirkung zu zeigen. Wenn wir dennoch Knappheit und Mangel registrieren, müssen wir uns auch klarmachen, daß die Aufnahme von mehr als 4 Millionen Zuwanderern in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]
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alle demokratischen Parteien: Wir wollen die Schwierigkeiten nicht verschweigen. Wir wollen uns vordergründig keine Schuldzuweisungen zusprechen, aber wir dürfen eines auf keinen Fall unternehmen: unerfüllbare Wünsche wecken. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, daß wir nicht in einem Regelwerk ersticken, das zwar in vielen Einzelpaketen mehr Gerechtigkeit und mehr Sicherheit anstrebt, aber die Bewältigung der ungewöhnlichen Herausforderung insgesamt meiner Meinung nach zunehmend behindert. Lassen Sie uns bereits im nächsten Jahr vor allem die Neuorganisation des sozialen Wohnungsbaus in die Tat umsetzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.09.1993 () [PBT/W12/00179]