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die im Wege des Vorkaufsrechts erworbenen Grundstücke auf der Basis des Verkehrswertes zu bemessen. Sofern das Grundstück auch enteignet werden könnte, soll der Kaufpreis auf der Basis der Enteignungsentschädigung berechnet werden. Dem Verkäufer wird für diesen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt, das jedoch dann entfällt, wenn das Grundstück enteignet werden könnte. CDU und CSU haben bereits bei der Regelung der Enteignungsentschädigung bewiesen, daß sie bereit sind, den Gemeinden ein Instrument an die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, in marktkonformer Weise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1976 () [PBT/W07/00245]
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für diesen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt, das jedoch dann entfällt, wenn das Grundstück enteignet werden könnte. CDU und CSU haben bereits bei der Regelung der Enteignungsentschädigung bewiesen, daß sie bereit sind, den Gemeinden ein Instrument an die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, in marktkonformer Weise auf die Bodenpreisgestaltung Einfluß zu nehmen und Spekulationsgewinne auszuschließen. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich einer entsprechenden Regelung auch für das für die gemeindliche Bodenpolitik gegenüber dem Enteignungsrecht ungleich bedeutungsvollere Vorkaufsrecht nicht widersetzen. Ob die
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nach außen gekommen ist. Die Länder haben es aber demgemäß jetzt in der Hand, den vorgegebenen Rahmen auszufüllen und insbesondere den Wünschen der großen Abwasserverbände bei der Verwendung der Abwasserabgabe Rechnung zu tragen. Einmal mehr verabschieden wir heute ein Gesetz, das Zeugnis ablegt von den gemeinsamen Bemühungen im Hause und von den gemeinsamen Bemühungen des Bundes und der Länder im Umweltschutz. Es kommt nun darauf an, daß der Vollzug den Bemühungen im Gesetzgebungsverfahren nicht nachsteht. Damit bin ich bei der angenehmen
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des für Versorgungszwecke bevorzugt geeigneten Grundwassers, einen verstärkten Rückgriff auf die vorrangig durch Abwassereinleitungen stark belasteten Oberflächengewässer. So wird aus dem Mengenproblem der Versorgung ein Güteproblem der Gewässer. Diese Ausführungen lesen wir zur Einführung des Kapitels „Wasser" im „Umweltgutachten 1974", das der „Rat von Sachverständigen für Umweltfragen" dem Bundesminister des Innern vorgelegt hat. Mit der Drucksache 7/2802 vom 14. November 1974 wurde der Deutsche Bundestag über dieses erste wichtige Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen unterrichtet. Wir haben bei den Beratungen wichtiger
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des Wirtschaftswachstums seit dem zweiten Weltkrieg ein erheblicher Rückstand gegenüber den progressiv wachsenden Reinhalteanforderungen entstand. Mit dem Waschmittelgesetz und vor allem mit der Vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz haben wir die gesetzlichen Grundlagen des Gewässerschutzes erheblich verbessern können. Mit dem Abwasserabgabengesetz, das wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschieden, soll, davon gehen wir aus, eine wirksamere Reinhaltung der Gewässer erreicht werden. Dabei erwarten wir, daß die teilweise erheblichen Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Gewässerbelastungen gerechter
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zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Gewässerbelastungen gerechter verteilt werden. Für die Fraktion der CDU/CSU nehme ich zu den uns vorliegenden Beratungsunterlagen und -ergebnissen wie folgt Stellung: Die Fraktion der CDU/CSU hat ihr Konzept einer Gewässerbenutzungsabgabe, das die Abwasserabgabe als Reinhalteabgabe mitenthielt, schon in ihrem Entwurf einer Vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz vom 16. September 1973 in den §§ 37 a bis 37 g — Drucksache 7/1088 — vorgelegt. Die Bundesregierung folgte mit ihrem Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes vom 18. Juni 1974
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Möglichkeiten der Rahmenkompetenz erreicht werden. Um Legendenbildungen vorzubeugen, stelle ich fest, daß Kompetenzfragen, also die Frage der Übertragung der Vollkompetenz für den Wasserhaushalt auf den Bund, nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Das gilt für die Vierte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, das gilt vor allem für die vorliegende Fassung des Abwasserabgabengesetzes. Hierzu verweise ich vor allen Dingen auf die entscheidenden Regelungen des § 9: Abgabepflicht, Abgabesatz. Die an die Abwasserabgabe geknüpfte Erwartung, daß durch ihre Erhebung allein ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen wird, um
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allem unter dem Aspekt der Wettbewerbsgleichheit, nur im Rahmen einer europäischen Harmonisierung zu vertreten. In diesem Bereich sind erfreuliche Ansätze und erste Ergebnisse zu erkennen. Die Abwasserabgabe gewinnt ihre eigentliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem zur Verfügung stehenden wasserrechtlichen Instrumentarium, das durch Regelungen der Vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz erheblich verstärkt wurde. Ich verweise etwa auf die Möglichkeiten von Einleitungsverboten, Emissionsnormen, Reinhalteordnungen und Bewirtschaftungsplänen. Um die Abwasserabgabe zur vollen Wirkung zu bringen, ist es dringend geboten, öffentliche Mittel zielgerichtet zur Förderung des
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Sie sagten in Ihrer Replik auf die Rede des Kollegen Dr. Riedl am 12. Mai 1975 während der Haushaltsdebatte folgendes: Dazu kommt die Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, die wir gegen den entschiedenen Widerstand der Opposition durchgesetzt haben. Dazu kommt das Abwasserabgabengesetz, das wir — auch wenn es heute auf eine Teillösung zurückgeführt ist — ebenfalls nur gegen den entschiedenen Widerstand der Opposition in dieser Gestalt durchsetzen konnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren und Herr Minister, diese Behauptungen sind falsch. Die Vierte Novelle zum
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Die vielfältigen Bemühungen, auf administrative Weise in den letzten Jahren der weiteren Verschmutzung unserer Gewässer vorzubeugen, waren, wenn wir einmal vom Beispiel des Bodensees absehen, schon von diesem Ansatz her nicht immer erfolgreich. Auch von daher war es dringend notwendig, das Abwasserabgabengesetz vorzulegen. Eine Vielzahl von Kommunen und Industriebetrieben sehen nach wie vor ihre Verantwortung im Bereich des Gewässerschutzes eben nicht und tragen dazu bei, daß sich diejenigen, die bereits Maßnahmen zur Klärung der Abwässer ergriffen haben, düpiert fühlen müssen. Die
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immer wieder gefordert, und genau dies war Gegenstand seiner Ausführung in der erwähnten Rede. Der gefundene Kompromiß des Abwasserabgabengesetzes kumuliert in der Frage, ob die Anreizwirkung bei der langen abgabefreien Anlaufzeit und dem niedrigen Beginn des Abgabesatzes wirksam genug ist, das Ziel zu erreichen. Lassen Sie es mich ganz offen sagen, meine Damen, meine Herren: Die jetzt getroffene Abgabenregelung erfüllt die Zielvorstellungen nur begrenzt. Viele engagierte Experten im Umweltbereich sind dieser Meinung, und es scheint, daß die Abwägung der Auswirkungen auf
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uns die Frage: Wollen wir dieses Gesetz so, wie es Ihnen vorliegt? (Dr. Miltner [CDU/CSU] : Lehnen Sie es ab?) Wir meinen bei allen Bedenken und bei aller Kritik, die wir teilen: ja. Wir schaffen mit der Abwasserabgabenregelung ein Instrumentarium, das die bereits verabschiedete Novellierung zum Wasserhaushaltsgesetz systematisch ergänzt und von dem neben seiner wenn auch langfristigen Anreizwirkung auch ein politischer Impuls ausgehen wird, ein Impuls an die gewählten Vertreter der Kommunen, der Kommunalparlamente und ihrer Verwaltungen, auf dem Gebiet der
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Auch hier kann es nicht angehen, daß die maßvollen Anreize, wenn ich sie einmal so bezeichnen darf, die mit diesem Gesetz beschlossen werden, dazu führen, daß die Wirtschaft glaubt, die Abgabe der Kläranlage vorziehen zu können. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ergänzt unser Wasserrecht und das Netz im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft. Herr Kollege Biechele hat hier den Änderungsantrag der Opposition eingebracht. Lassen Sie mich dazu gleich einige Anmerkungen machen. Die Freien
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Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abwasserabgabengesetz ist ein weiteres wichtiges Umweltgesetz, wird es doch durch Einführung eines neuartigen Instrumentariums wesentlich dazu beitragen, (Zuruf von der CDU/CSU: Die Bürokratie zu vermehren!) eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, das Wasser, stärker zu schützen als bisher. — Wenn schon Bürokratie, dann ausschließlich eine solche der Länder, wenn Sie das Gesetz gelesen haben sollten. (Dr. Hammans [CDU/CSU] : Ja, ist das keine?) Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten mit einem reichen
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das wird vielfach übersehen —, bis hin nicht nur zu den regionalen und nationalen, sondern auch zu den europäischen Emissionsnormen des Gewässerschutzes. Mit dem Abgabeaufkommen wird in Zukunft ein von den Verursachern aufgebrachtes Geldvolumen von nicht unerheblichem Umfang zur Verfügung stehen, das zweckgebunden für die Gewässerreinhaltung verwendet wird und auch, soweit dies umwelt-und wirtschaftspolitisch geboten ist, zur finanziellen Unterstützung derjenigen verwendet werden kann, die für die Abwasserreinigung investieren. Weitere Mittel des Bundes und der Länder aus verschiedenen Programmen — wie etwa die 500
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diesen Streichungsantrag von einem Gruppenantrag zum Fraktionsantrag erhoben. Jetzt sollte dieser vorliegende Antrag auch die Zustimmung des Hauses finden. Damit würde nämlich verhindert, daß aus einer vorläufigen Panne ein Malheur wird. Ich möchte mich ausdrücklich an alle Mitglieder dieses Hauses, das sich ja das Hohe Haus nennt, wenden. Ich sage nicht „meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten", nein, ich sage „meine Kolleginnen und Kollegen Volksvertreter", stimmen Sie bitte dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/5238 der Fraktion der CDU/CSU zu, damit der Regen
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Böse, Gerechte und Ungerechte, Junge und Alte, Rote, Gelbe und Schwarze, Kleine und Große, Wahlkämpfer und Wähler, Wahlsieger und Wahlunterlegene niedergehen kann wie bisher, nämlich unbesteuert. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Konrad. Konrad (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe seit einigen Jahren das Vergnügen, dem Herrn Kollegen Kiechle in Nesselwang am Dreikönigstag zu begegnen, und ich weiß genau, daß die geladenen Gäste bei einem
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ohnehin die Möglichkeit, diese Abgabe zu ermäßigen oder sie fallenzulassen. Dann möchte ich noch eines sagen: Wenn pauschaliert wird auf 12 % der Einwohner, dann muß man bedenken, wenn überhaupt rückwärts umgelegt wird, (Große Heiterkeit und Zurufe) daß zu dem Niederschlagswasser, das durch die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, auch die Einleitungen der Gewerbebetriebe kommen. Auf die Einwohner würden also keineswegs die 12 % umgelegt werden. Da Sie, Herr Kollege Kiechle, aus der Landwirtschaft kommen, muß ich Sie auch noch einmal darauf aufmerksam machen
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dessen, was eine Erklärung zur Abstimmung nach § 59 unserer Geschäftsordnung ist, müßten Sie jetzt aber zu Ende kommen! Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Herr Präsident, ich hatte mich vorhin bei der Wortmeldung ausdrücklich zur Sache gemeldet. Mir ist nicht bekannt, warum das hier falsch gelaufen ist. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Auch ich kann Ihnen leider nicht sagen, warum das so gekommen ist. Mir war das so gesagt worden. Ich habe deshalb schon Ihre Wortmeldung zu einer Erklärung als Wortmeldung zu einer Erklärung zur
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Ende kommen! Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Herr Präsident, ich hatte mich vorhin bei der Wortmeldung ausdrücklich zur Sache gemeldet. Mir ist nicht bekannt, warum das hier falsch gelaufen ist. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Auch ich kann Ihnen leider nicht sagen, warum das so gekommen ist. Mir war das so gesagt worden. Ich habe deshalb schon Ihre Wortmeldung zu einer Erklärung als Wortmeldung zu einer Erklärung zur Abstimmung behandelt und vorgezogen, um Ihnen die Chance zu geben, etwas mehr zu sagen. Aber jetzt
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für die Schadstoffe abzuführen. Dadurch wird die Gefahr groß, daß ordnungspolitisch wesentlich schärfere Mittel wie Gebote und Verbote zur Ergänzung des Instrumentariums herangezogen werden müssen. Wer die alarmierenden Äußerungen der Sachverständigen kennt, die die Umweltprobleme des Rheins untersuchten — ein Gutachten, das allen Kollegen im Hause als Drucksache zugänglich ist —, kann sich der in diesem Gutachten angedeuteten Warnung nicht verschließen. Ich darf zitieren: Falls die Abwasserabgabe verspätet oder in abgeschwächter Form in Kraft tritt, müßte zur Sicherung der Trinkwasserversorgung des Rheingebietes die
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Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. — Gegenprobe! — Gegen sieben Stimmen. Enthaltungen? — Meine Damen und Herren, das Gesetz ist in der dritten Beratung gegen sieben Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen worden. Darf ich feststellen, daß die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt erklärt werden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen
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der Renten um 25 % — 30 % sind natürlich immer besser als 25 %; darüber kann es keinen Streit geben — zum 1. Juli oder 1. August 1975 nicht ganz unseren Wünschen entspricht, so müssen wir uns doch bei der Bundesregierung bedanken, daß sie das mit dem Brief vom 3. November 1972 durch den damaligen Justizminister Jahn für die Bundesregierung abgegebene Versprechen einlöst, die Renten anzupassen. Meine Damen und Herren, diesem Dank gegenüber der Bundesregierung möchte ich mich gern bei dieser Gelegenheit anschließen. (Beifall bei
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damaligen Justizminister Jahn für die Bundesregierung abgegebene Versprechen einlöst, die Renten anzupassen. Meine Damen und Herren, diesem Dank gegenüber der Bundesregierung möchte ich mich gern bei dieser Gelegenheit anschließen. (Beifall bei der SPD und der FDP) Die Koalitionsfraktionen beantragen daher, das Stiftungskapital der Stiftung in Teil II des Gesetzes um weitere 50 Millionen DM aufzustocken und damit die Voraussetzung für eine Rentenanhebung um durchschnittlich 25 % zu schaffen. Dieses Gesetz soll spätestens am 1. August 1976 in Kraft treten. Wenn dieser Antrag
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vorliegende Gesetz über die Aufstockung des Stiftungskapitals und die Erhöhung der Leistungen wird ein Stück der sozialpolitischen Hypothek bewältigt — so meine ich hier anmerken zu dürfen —, die die sozialliberale Koalition im Jahre 1969 vorgefunden hat. Damals gab es kein Arzneimittelrecht, das solchen Arzneimittelkatastrophen vorbeugt (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Leider auch heute noch nicht!) und eine Entschädigungsregelung vorsieht; diese Lücke ist mit der Reform des Arzneimittelrechts geschlossen worden, wenn - das ist allerdings eine sehr wichtige Voraussetzung, die ich hier ansprechen möchte
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