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Der absteigende Marktanteil belegt diese These. An der nationalen Filmwirtschaft hängen aber Arbeitsplätze, und an der nationalen Filmwirtschaft hängt ein Teil der deutschen Kultur, den wir im Vergleich zur französischen, italienischen und britischen lebendig erhalten müssen — ebenso wie das Museumswesen, das Qualitätsorchester oder das Experimentiertheater. Deswegen betreiben wir Filmförderung. Die Filmförderung ist wirtschaftlicher geworden, Herr Waigel, auch wenn Sie das bestreiten. Denn wir haben Verleih und Kino einbezogen und uns vor allem bei der Kinoförderung besonders große Mühe gegeben. Die Abgabe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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ist, weil sie sie arbeitsfähiger macht. Im übrigen besteht ja die Möglichkeit, wenn nun wirklich Sachverständige „ausgesperrt" sein sollten, diese von Fall zu Fall hinzuzuziehen oder sie in die entsprechenden Unterkommissionen einzubinden. Wir haben uns auch hinsichtlich der Vergabekommission bemüht, das Vergabeverfahren etwas unbürokratischer und flexibler zu handhaben. Wir haben zwei Änderungen vorgenommen, einmal hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens, zum anderen hinsichtlich der Kommission aus drei Mitgliedern, die kleine Förderungsbeiträge bis zu 200 000 DM vergeben kann. Wir lassen eine größere Flexibilität Platz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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der Vergangenheit gehindert hat, flotte Unterhaltungsfilme zu drehen und diese auch zu vermarkten? (Beifall bei der SPD und der FDP) Das ist doch nicht der Fall gewesen. Wir haben uns, um uns gar keinen Mißverständissen auszusetzen, diesmal noch besonders bemüht, das Kriterium „guter Unterhaltungsfilm" erneut in das Gesetz einzuführen. Ich kann also den Herren Hebecker, Axel vom „Filmecho" und den anderen Journalisten, die sich hier einschlägig ausgewiesen haben, nur anraten, ihrer Klientel doch zu sagen, daß sie auch für gute Unterhaltungsfilme
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Haussmann. Dr. Haussmann (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte mich gern Herrn Waigel, meinem geschätzten Partner in vielen Wirtschaftsfragen, zuwenden und sagen, daß das Desinteresse, das er bei diesem Gesetz des Bundeswirtschaftsministers beklagt, vielleicht aus seiner Sicht erwünscht sein könnte, daß er aber zu den zentralen Fragen — Frage der Abgabe, Frage des Charakters eines Strukturgesetzes — immer selbst sehr klar auf die Grenzen, die einer Veränderung des
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weil wir ihnen zumuteten, nur einen Vertreter zu haben; aber andere Gruppen müssen sich eben auch durch andere vertreten lassen. (Dr. Waigel (CDU/CSU]: Und die Exportwirtschaft?) Zur Sache selbst. Die FDP-Fraktion weiß, daß der deutsche Film mit diesem Gesetz, das heute in zweiter und dritter Beratung diskutiert wird, nicht zu seiner früheren Bedeutung zurückgeführt werden kann; dazu haben sich die Verhältnisse zwischen den Medien viel zu sehr geändert. Wir glauben, daß es trotzdem in Zukunft eine Chance gibt für einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Eigenrisiko des Produzenten und dadurch ja auch sein Interesse an der Herstellung publikumswirksamer Filme verstärkt wird. Das ist durchaus eine Sache, die meines Erachtens zur Verstärkung des Wirtschaftscharakters gehört. Drittens. Bei der Förderung des Kurzfilms ist die Marktorientierung erstmalig geregelt, das heißt, mit Fördermitteln sollen Kurzfilme hergestellt werden, die sich von der Länge her zum Abspielen im Kinobeiprogramm eignen. Viertens — und das halte ich für sehr wichtig, weil wir nicht nur von der Förderung der Produktion ausgehen dürfen, da eben der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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das Streben nach Qualität. Deshalb glaube ich auch, daß der Vorwurf der Nichtverfassungsmäßigkeit, der von Teilen der Opposition und von einzelnen Verbänden erhoben wird, nicht verfangen wird. Lassen Sie mich zum Abschluß zwei Bitten meiner Fraktion aussprechen: Erstens. Das Fernsehen, das über 1 000 Filme pro Jahr ausstrahlt, muß sich stärker als bisher an der Filmförderung beteiligen. Daran halten wir nach wie vor fest. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bereitschaft des Fernsehens, sich stärker zu beteiligen, durch eine gewisse Unterstützung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Erfolg, eine totale Risikobeseitigung für das Fernsehen vorhanden ist. Mit diesem Monstrum Fernsehen muß der Film konkurrieren. Man muß sich einmal vollkommen deutlich machen, was das heißt. Dazu kommt noch der große Komfort und die Bequemlichkeit, die das Fernsehen bereitet, das Pantoffelkino zu Hause, so daß von dem Bürger her gesehen ein Fortschritt in Richtung Fernsehen unabweislich ist. Die Fakten zeigen das sehr deutlich. 1956 haben wir noch 800 Millionen Kinogänger pro Jahr gehabt, 1964 waren es 320 Millionen. Die Filmtheater
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Nazizeit. Nun, ich meine, es würde genauso unfair sein, den deutschen Hörfunk während dieser Zeit vielleicht in entsprechender Weise mit Urteilen zu belegen und damit ein allgemeines Klischee gegenüber dem Hörfunk zu machen. Daß die Nazizeit alle Bereiche erfaßt hat, das wissen wir. Insofern sollte man das jetzt nicht einem Sektor zuordnen. Aber wenn in diesen Leitsätzen gesagt wird, daß man „gesellschaftspolitische Interessen" durch kultur- und wirtschaftspolitische Maßnahmen durchsetzen wolle, dann frage ich mich: Ist das vielleicht der eigentliche Zielpunkt? Sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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CSU] : Nur darum geht es!) aber er hat in unserer Staatsordnung, Herr Dr. Waigel, sicher auch kein Recht, ein kulturfeindliches Gesetz zu schaffen, (Beifall bei der SPD — Wohlrabe [CDU/ CSU]: Das ist doch Quatsch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) das den Trend zu einer Wiedererholung deutscher Filmqualität aufhebt. Der Film ist schließlich kein Wirtschaftsgut wie ein Kochtopf oder eine Konserve, sondern ein Medium mit Intensivwirkung geistiger, pädagogischer, seelischer Art auf den Menschen. Aber auch hier verfolgen Sie, wie wir soeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Beispiel anderer Länder auf höhere Abgabenbelastungen hinarbeiten und es sich allerdings jetzt durch bestimmte Bekenntnisse nicht mit ihrer Klientel, den Besitzern größerer Filmtheater, verderben. (Beifall bei der SPD — Wohlrabe [CDU/ CSU]: Das ist totaler Quatsch!) Es ist die Besorgnis angeklungen, das Recht der EG könne sich als Hindernis für diesen Entwurf der Neufassung des Filmförderungsgesetzes erweisen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich rede jetzt nicht mit Herrn Wohlrabe, sondern über den wichtigen Punkt EG. Hierzu ist zunächst festzustellen, daß der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Punkt EG. Hierzu ist zunächst festzustellen, daß der Bund im wesentlichen nur die geltende Förderung fortsetzen will. Diese jedenfalls ist 1973 in Brüssel anerkannt worden. Wenn sich die Bundesregierung zu einer Neufassung entschlossen hatte, dann nur deshalb, weil das Gesetz, das schon zwei Novellen erlebt hat, jetzt nicht noch durch eine dritte Novelle verkompliziert werden sollte. Die neue Fassung des Gesetzes ist lesbarer geworden. Was den EG-Aspekt angeht, so ist es unsere Ansicht, daß nicht ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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doch vor der Situation, daß man, bevor die Produktion eines Filmes überhaupt beginnt, möglichst schon 100 % der Herstellungskosten aus öffentlichen Finanzmitteln erhalten will. (Wohlrabe [CDU/CSU]: Vorkasse!) — Sozusagen Vorkasse. — Das führt zu dem sogenannten Gremienfilm, also zu einem künstlichen Filmprodukt, das von seinem Hersteller vor der Produktion in der Finanzierungsfrage allein danach ausgerichtet wird, bei möglichst vielen Gremien zu gefallen. Auf Grund dieses Finanzierungssystems sind viele Produzenten immer mehr dazu übergegangen, sich in erster Linie an den Subventionen der verschiedenen Gremien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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ist. (Frau Dr. Martiny-Glotz [SPD] : Das ist doch nicht wahr!) — Das muß man leider zur Kenntnis nehmen, und das muß man auch in dieser Deutlichkeit sagen. Ich bitte Sie, Frau Kollegin, noch einmal das Hearing in aller Ruhe nachzulesen, wo das auch im einzelnen bestätigt wird. Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist die Tatsache, daß selbst Regisseure, die erhebliche öffentliche Mittel für die Herstellung von Filmen abkassierten, dies so sehr als eine Selbstverständlichkeit ansehen, daß sie weltweit erklären, die Bundesrepublik tue
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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Herren, bemerkenswert ist die Tatsache, daß selbst Regisseure, die erhebliche öffentliche Mittel für die Herstellung von Filmen abkassierten, dies so sehr als eine Selbstverständlichkeit ansehen, daß sie weltweit erklären, die Bundesrepublik tue kaum etwas für die Filmförderung. Ich will nicht das zweifelsfrei bedeutende Schaffen des Filmregisseurs Werner Fassbinder hier in Frage stellen. Wenn er jedoch in einem Interview mit dem amerikanischen Magazin „News week" vom August 1977 die Bundesrepublik Deutschland als ein Land mit der miesesten Filmförderung darstellt, obwohl gerade er
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Struktur beigetragen. Sie haben den Nährboden und das Klima geschaffen, aus dem sich Ansätze zur Neuerung, Besserung und zum Aufschwung entwickeln und Kräfte zur Selbstheilung freisetzen können, die, so hoffen wir, zur Gesundung der Filmwirtschaft beitragen können. Mit dem Gesetz, das heute zur zweiten und dritten Beratung vorliegt, werden bis Ende 1986 die Voraussetzungen aufrechterhalten, die für eine weitere Gesundung der deutschen Filmwirtschaft unabdingbar sind. (Wohlrabe [CDU/CSU] : Bisher ist es immer abwärts gegangen!) Dieses Gesetz ist ein Wirtschaftsförderungsgesetz. Ich betone
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die Rentabilität seines Filmvorhabens stärker im Auge hat, als das zur Zeit der Fall ist. Also auch hier das Fazit: keine Kulturförderung, sondern im Gegenteil Stärkung der Wirtschaftsförderung. An diesen beiden Beispielen wollte ich deutlich machen, was von der Behauptung, das Filmförderungsgesetz sei als Kulturförderungsgesetz von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes nicht mehr gedeckt und daher verfassungswidrig, nüchtern und bei Licht betrachtet zu halten ist. (Zustimmung bei der FDP) Die Argumentation von Teilen der Filmbranche
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der Freiwilligkeit keinen Erfolg haben, vielmehr scheitern und damit das Anliegen einer echten Filmförderung kaputtmachen und untergraben werden. Wer so kompromißlos wie die Bundesregierung und die SPD und die FDP und so uneinsichtig wie sie beide — es tut mir leid, das sagen zu müssen — die Wahlmöglichkeit, die wir vorgeschlagen haben, ablehnt, muß sich heute schon vorhalten lassen, daß nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an qualitätsvollen Filmen erreicht wird und daß Sie damit — ich überspitze — die Totengräber der deutschen Filmproduktion überhaupt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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mir vorgenommen, einige wenige Bemerkungen über die wichtige Frage zu machen, ob dies ein Wirtschaftsgesetz ist oder nicht. Es ist ein Wirtschaftsgesetz. Denn die Filmförderung ist durch dieses Gesetz noch wirtschaftlicher geworden. Im übrigen ist die Verfassungskonformität des alten Gesetzes, das wiederholt im Rechtsstreit vor Verwaltungsgerichten überprüft worden ist, niemals von einem Verwaltungsgericht bestritten oder bezweifelt worden. Aber die wirtschaftlichen Elemente werden beispielsweise durch eine Erhöhung des Eigenrisikos bei der Produktion in diesem Gesetz verstärkt, durch frühere Rückzahlbarkeit von Projektförderungsdarlehen, durch
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erhoben werden soll. Diese Wahlmöglichkeit würde dazu führen, daß vor allem die absolute Abgabe gewählt würde. Das würde wiederum dazu führen, daß am Ende der Laufzeit dieses Gesetzes die Filmförderungsanstalt nur noch zwei Drittel von dem Volumen zur Verfügung hat, das sie eigentlich zur Verfügung haben sollte. Noch drei Bemerkungen zum Schluß. Erstens. Ich meine, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Filmförderung auf Grund des Gesetzes hatte Erfolg. Seit der letzten Novelle hat sich die Zahl der Prädikatisierungen gegenüber früheren
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Alles andere wäre meines Erachtens auch absurd. Eine letzte Bemerkung. Herr Wohlrabe will ja wohl gleich noch eine persönliche Erklärung abgeben. Ich kenne kein Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren — und ich bin schon sechs Jahre hier im Parlament —, das so unter massiven Druck der Verbände geraten ist wie dieses recht harmlose Filmförderungsgesetz; und das ist sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPD und der FDP) Da droht die Spio z. B. mit der Verweigerung der Mitarbeit im Verwaltungsrat. Vizepräsident Stücklen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1979 () [PBT/W08/00152]
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die Bundesregierung der Auffassung, daß es der Wunsch der Bürger ist, die Bundesregierung möge dafür Sorge tragen, daß andere als deutsche Fernsehprogramme, also etwa auch solche für ausländische Arbeitnehmer, auf deutschem Boden nicht empfangen werden können? Gscheidle, Bundesminister: Das Problem, das Sie ansprechen, Herr Abgeordneter, ist natürlich ein allgemeines. Aus der Verbindung einer gezielten Sendung in Sprache, Verbreitungsgebiet, Werbung und kommerzieller Nutzung eines solchen Senders gibt es Probleme, die international bislang nur deshalb nicht zu einer Klärung geführt wurden, weil sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1979 () [PBT/W08/00175]
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CSU) : Die Frage wäre längst gestellt. Herr Bundespostminister, wie vereinbaren sich alle diese Erklärungen des Bundesaußenministers vor der UNESCO mit Äußerungen des Forschungsministers Hauff vor der Evangelischen Akademie in Tutzing, der laut Presseberichten erklärt hat, daß die Bundesregierung entschlossen sei, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Bundesrepublik gegen ein via Satellit gesendetes privates Fernsehkonkurrenzprogramm von Radio Luxemburg zu verteidigen, daß es auf politischer Ebene zu verhindern gelte, daß ein Satellit von Luxemburg überhaupt hochgeschossen werde, und daß er dem Bundeskanzler Vorschläge gemacht habe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1979 () [PBT/W08/00175]
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ihrer eigenen Muttersprache nicht mehr mächtig sind und damit automatisch in den Kultur- und Sprachkreis des anderen Volkes überführt werden, auch unter die vom Kollegen Czaj a angezogenen Strafbestimmungen unseres Strafgesetzbuches subsumiert werden kann? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das, was Sie jetzt angesprochen haben, füllt ganz sicher nicht den Tatbestand aus, wie er in der Konvention niedergelegt ist. Ich möchte nachdrücklich wiederholen, daß wir diese Konstruktion ablehnen. (Dr. Czaja [CDU/CSU]: Eine unbewiesene Meinung!) Vizepräsident Frau Renger: Ich rufe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1979 () [PBT/W08/00175]
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ja eine Behandlung je nach Einzelfall — aus den letzten drei Jahren, nämlich in dem Kommuniqué über den Besuch in Bukarest, zwar gemeinsam die Menschenrechte der Palästinenser, nicht aber die Menschenrechte der Deutschen angesprochen sind? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsident, das liegt doch sehr weit von der Frage ab. Vizepräsident Frau Renger: Vielen Dank, Frau Staatsminister. Es ist absolut nicht erforderlich, daß Sie dazu antworten. Keine weitere Zusatzfrage zu diesem Punkt? — Herr Niegel, noch eine Zusatzfrage. Niegel (CDU/CSU) : Frau Staatsminister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1979 () [PBT/W08/00175]