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uns hier sagen, man habe nicht den Eindruck der Zensur erwecken wollen und man habe deswegen jene verharmlosende Ausrede bei der Absage für ein Grußwort gewählt, während die wahren Gründe, die Sie uns hier nannten, eben in einem Verhalten liegen, das Sie selber hier als Zensur qualifiziert haben? Bölling, Staatsekretär: Aber ich bin doch nicht genötigt, die Verweigerung einer Grußbotschaft an eine Zeitschrift ausführlich zu begründen. Dafür gibt es keinerlei Pflicht. Wenn sich der Chefredakteur dieses schwarz-weiß-rot getönten Blattes ein weiteres
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Erbe ist, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen Konsularvertrag zu ändern, damit die Hinterbliebenen wenigstens in den Besitz des in der Bundesrepublik Deutschland deponierten Geldes kommen können? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Kollege, nach dem Nachlaßabkommen, das als Anlage zum fortgeltenden Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der türkische Republik vom 28. Mai 1929 vereinbart wurde, können türkische Konsularbeamte in der Bundesrepublik Deutschland türkische Erben vertreten, ohne daß sie gehalten sind, ihre Vertretungsbefugnis durch eine besondere Urkunde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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und wir kommen jetzt erst auf die Fragen, die sich speziell auf Namibia beziehen. Präsident Stücklen: Ich rufe die Frage 89 des Abgeordneten Broll auf: Wie hoch war dabei der Anteil der Personen, die aus dem Gebiet Südwestafrika/Namibia kamen, das gemäß Artikel 8 des Kulturabkommens in dieses Abkommen einbezogen ist? Bitte sehr. Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, für den Zeitraum bis 1977, also bis zur Einschränkung des Geltungsbereichs des Kulturabkommens, ist der Anteil der aus Namibia stammenden Wissenschaftler und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Kulturabkommen mit sofortiger Wirkung nicht mehr für das Gebiet Südwestafrika gelte? Bitte. Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, unsere Botschaft in Pretoria hat der südafrikanischen Regierung durch eine Verbalnote vom 8. April 1977 mitgeteilt, daß sich die Bundesregierung gehindert sieht, das Kulturabkommen weiterhin für Namibia anzuwenden. Das südafrikanische Außenminsterium hat diese Note mit Verbalnote vom 12. August 1977 bestätigt. Damit hat die südafrikanische Regierung nach internationaler Gepflogenheit unsere Entscheidung akzeptiert. Präsident Stücklen: . Zusatzfrage, bitte. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Frau Staatsminister, ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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bemüht, im Rahmen der Initiative der fünf Sicherheitsratsmitglieder, an der wir maßgeblich mitgewirkt haben, in diesem Sinne auf alle Beteiligten einzuwirken. Präsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte sehr. Dr. von Geldern (CDU/CSU) : Frau Staatsminister, wie paßt eigentlich diese Verselbständigung — wenn ich das so sagen darf der Beziehungen zu Namibia dazu, daß das Konsulat in Windhuk geschlossen wurde und die Betreuung Namibias seitens der Bundesrepublik Deutschland heute von Südafrika aus geschieht? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, in diesem Hohen Hause ist wiederholt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Namibia können sich daher jederzeit um Förderung durch den DAAD oder die Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder die politischen Stiftungen bewerben. Die Otto-Benecke-Stiftung hat bisher zehn Namibier in die Förderung aufgenommen. Im Rahmen des 1978 eingesetzten Sonderprogramms zur Aus- und Fortbildung politischer Flüchtlinge, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wird, wurden bis heute an 102 Namibier Stipendien vergeben. Deutsche Staatsangehörige aus Namibia können allerdings nicht aus den Mitteln der auswärtigen Kulturpolitik gefördert werden. Für sie kommt — wie für alle deutschen Studenten — Förderung nach
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bezüglich der Chancen, die wir jungen Schwarzen, etwa aus Südafrika oder Namibia anbieten? Ist es nicht unlogisch, denen dann quasi zu sagen: Kameraden ihr müßt erst einmal flüchten, bevor wir euch fördern können? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein. Das Programm, das von der Otto-Benecke-Stiftung durchgeführt wird, hat ja auf die Flüchtlingssituation reagiert. In dem Augenblick, in dem es keine Flüchtlinge mehr geben wird — was wir sehr hoffen —, wird dieses Programm natürlich auslaufen. Aber parallel dazu laufen ja die regulären Austausch- und
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die ihr bekannt geworden seien, interveniert habe. Die Frage: Wie oft hat die Bundesregierung bisher interveniert? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, dazu kann ich Ihnen im Augenblick keine konkrete Zahl nennen. Wir werden einmal versuchen, das festzustellen, und Ihnen das dann mitteilen. Präsident Stücklen: Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Frau Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß das Verhalten der tschechoslowakischen Regierung im eklatanten Widerspruch zu der Bemerkung im Briefwechsel über humanitäre Fragen zum Prager Vertrag steht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Dr. Czaja. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Frau Staatsminister, trifft es zu, daß die Antragsteller nach der von Ihnen soeben betonten, fast immer stattfindenden ersten Ablehnung überhaupt keine Antragsformulare mehr für eine weitere Antragstellung bekommen? Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das, was Sie soeben gesagt haben, trifft nicht zu: daß der Antrag in allen Fällen abgelehnt wird. (Dr. Czaja [CDU/CSU] : In den meisten!) Ich habe vielmehr gesagt — ich möchte das wiederholen —, daß der erste Antrag in vielen Fällen abgelehnt wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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in das Bewußtsein der Bevölkerung beider Staaten zu rücken. Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die Drei Mächte nach wie vor zu den für sie aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen stehen und daß sie das auch in der Öffentlichkeit ihrer Länder ausreichend bekanntmachen. Präsident Stücklen: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen). Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Frau Staatsminister, könnte sich die Bundesregierung mit der Anregung befreunden, zu diesem Zweck zusammen mit den drei Westmächten in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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überwiesen mit der Bitte, schon im Herbst dieses Jahres über den Stand der Bemühungen zu berichten. Auch die zuständigen Fachausschüsse und vor allem die Landesparlamente wurden von uns noch einmal um Unterstützung gebeten, denn ganz sicher ist dies kein Problem, das allein auf Bundesebene geregelt werden kann. Hier müssen viele Bereiche, auch über die Politik hinaus, zusammenwirken. Ziel muß es nach Ansicht des Petitionsausschusses sein, die Religionsfreiheit zu garantieren, aber bei allen nicht zu billigenden Bestrebungen und Methoden, wie sie von
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kennt dieses Thema nicht aus den Veranstaltungen im Wahlkreis. Die kürzlich behandelte Petition eines Bürgermeisters aus dem Westfälischen, seine Stadt zum Sperrgebiet für die tieffliegenden Militärflugzeuge zu erklären, war insofern kein Sonderfall, auch wenn er noch verstärkend auf ein Unglück, das durch Fluglärm ausgelöst wurde, hinweisen konnte. Der Ausschuß ist aber auch hier bei seiner auch in anderen Fällen gegebenen Antwort geblieben und hat in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung darauf hingewiesen, daß Übungsflüge von Militärflugzeugen mit den sich daraus
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Zollbehörden beschlagnahmt worden, obwohl er auf der Hinfahrt ordnungsgemäß abgefertigt worden war. Wir hatten die Eingabe im Februar dieses Jahres der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, d. h. sie um Hilfe für den Speditionsunternehmer gebeten. Nunmehr teilte uns der Bundesaußenminister mit, das Auswärtige Amt, das sich in dieser Sache an die türkischen Behörden gewandt habe, habe im Januar erfahren, daß der Lastzug bereits Ende November 1978 freigegeben worden sei. Der Fall war also insofern zufriedenstellend geregelt. Leider unterließ es der Petent, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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obwohl er auf der Hinfahrt ordnungsgemäß abgefertigt worden war. Wir hatten die Eingabe im Februar dieses Jahres der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, d. h. sie um Hilfe für den Speditionsunternehmer gebeten. Nunmehr teilte uns der Bundesaußenminister mit, das Auswärtige Amt, das sich in dieser Sache an die türkischen Behörden gewandt habe, habe im Januar erfahren, daß der Lastzug bereits Ende November 1978 freigegeben worden sei. Der Fall war also insofern zufriedenstellend geregelt. Leider unterließ es der Petent, das Gelingen, das hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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das Auswärtige Amt, das sich in dieser Sache an die türkischen Behörden gewandt habe, habe im Januar erfahren, daß der Lastzug bereits Ende November 1978 freigegeben worden sei. Der Fall war also insofern zufriedenstellend geregelt. Leider unterließ es der Petent, das Gelingen, das hier nicht erkannt werden konnte, mitzuteilen und uns und dem Auswärtigen Amt Arbeit zu ersparen und zu verhindern, daß wiederholt bei türkischen Behörden — auch auf hoher und höchster Ebene — interveniert werden mußte. Wir haben ihm dies geschrieben, nehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Amt, das sich in dieser Sache an die türkischen Behörden gewandt habe, habe im Januar erfahren, daß der Lastzug bereits Ende November 1978 freigegeben worden sei. Der Fall war also insofern zufriedenstellend geregelt. Leider unterließ es der Petent, das Gelingen, das hier nicht erkannt werden konnte, mitzuteilen und uns und dem Auswärtigen Amt Arbeit zu ersparen und zu verhindern, daß wiederholt bei türkischen Behörden — auch auf hoher und höchster Ebene — interveniert werden mußte. Wir haben ihm dies geschrieben, nehmen aber zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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fünften Novelle Verbesserungen des Arbeitsförderungsgesetzes enthalten sind. Der große Schaden, der mit dem Haushaltsstrukturgesetz der Arbeitsförderung angetan wurde, ist allerdings nicht beseitigt worden. Wir haben es weiterhin mit einer gespaltenen, mit einer schiefen Arbeitsmarktpolitik zu tun. Es gibt weiterhin Unterhaltsgeld, das für einen Teil der Unterhaltsempfänger unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes liegt. Damit wird, meine ich, dem Kerngedanken der Arbeitsförderung Schaden zugefügt. Was war und ist denn der Kerngedanke dieser Arbeitsförderung? Das Bahnbrechende war und ist, daß Bildung, Beruf und Praxis
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ausgeht, ist insofern die Schule des Lebens. Das Arbeitsförderungsgesetz legt also die Praxis als Bildungsgut zugrunde. Der zweite bahnbrechende Gedanke bestand darin, daß wir in der beruflichen Bildung jene Idylle verabschiedet haben, nach der Schule mit anschließender Lehre ausreichen würde, das entsprechende berufliche Gepäck für den Weg durch das Arbeitsleben zu bekommen. So wie in der sogenannten höheren Bildung immer ein Stück Vorbereitung auf lebenslanges Lernen enthalten war, so beinhaltet das Arbeitsförderungsgesetz die Chance, den beruflichen Herausforderungen ein Leben lang gewachsen
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das Arbeitsförderungsgesetz die Chance, den beruflichen Herausforderungen ein Leben lang gewachsen zu sein, wenn man sich weiterbildet, wenn man sich umschult. Dies allerdings wird sehr stark dadurch behindert, daß für die arbeitsmarktpolitisch zweckmäßigen Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen ein Unterhaltsgeld angeboten wird, das 10 % unter dem Arbeitslosengeld liegt. Meine Damen und Herren, um es auf die Spitze zu bringen: Damit werden Nichtstun und erzwungene Arbeitslosigkeit rentabler als Bildungsanstrengungen. Oder anders gesagt: Die Bildungsaktivität wird finanziell niedriger bewertet als die Arbeitslosenpassivität. Es geht ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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den offenen Stellen befinden sich 26 % Facharbeiterplätze. Der Anteil der Facharbeiter unter den Arbeitslosen beträgt jedoch 18 %. Unter den offenen sind 17 % mit ungelernten Tätigkeiten verbunden. Unter den Arbeitslosen beträgt der Anteil der Ungelernten aber 60 %. Meine Damen und Herren, das arbeitsmarktpolitische Elementargesetz der Arbeitsförderung erweist sich jetzt als dringend. Wir brauchen mehr berufliche Qualifizierung. Dabei handelt es sich auch um die Höherqualifizierung der bereits Qualifizierten. Ich bin sicher, daß auf diese Weise auch Plätze für die noch Ungelernten freigemacht werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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Zeit hindurch teilzeitbeschäftigt war, zur Vollzeitarbeit gezwungen werden darf und dies auch keinem Arbeitslosen zuzumuten ist, der sich in seinem Haushalt der Betreung der Kinder oder pflegebedürftiger Personen widmen muß. Kein Arbeitsloser kann und soll zu einem Teilzeitarbeitsverhältnis gezwungen werden, das mit unregelmäßiger Inanspruchnahme und damit ständiger Arbeitsbereitschaft verbunden wäre. Schließlich ist auch die Frage, ob einem Arbeitslosen Nachtschicht zugemutet werden kann, daran zu messen, ob die Verhältnisse des Betroffenen und seine körperliche bzw. psychische Konstitution den besonderen Beschwernissen, die aus
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haft! — Franke [CDU/CSU] : So sind die echten Liberalen, nämlich wir!) — Danke schön, Herr Kollege Blüm. — Den Streit möchte ich nicht hier ausfechten, Kollege Franke. Ein bedauerndes Wort möchte ich in diesem Zusammenhang — und das war die Ursache, warum ich das überhaupt erwähne — schon sagen: Die veröffentlichte Meinung im Lande ist immer gern bereit, zu berichten, wenn vermeintlicher oder tatsächlicher Streit innerhalb von Parteien, innerhalb von Koalitionen oder zwischen Einzelpersonen vorhanden ist. In dem Moment aber, wo eine breite Übereinstimmung, erreicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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möglich, paritätisch besetzte Widerspruchsstellen einzurichten. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hatte bisher davon abgesehen, dies zu tun. Widerspruchsstelle im Bereich der Bundesanstalt ist vielmehr der Direktor des Arbeitsamtes. Wir Freien Demokraten respektieren die Entscheidung der Selbstverwaltung. Wir haben es deshalb abgelehnt, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern und die Errichtung paritätisch besetzter Widerspruchsstellen vorzuschreiben. Mit dem vorgelegten Entschließungsantrag möchten wir die Selbstverwaltung der Bundesanstalt bitten, die Gründe, aus denen sie bisher von paritätisch besetzten Widerspruchsstellen abgesehen hat, noch einmal zu überprüfen. Dies ist auch
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bei den Siegern zu sein. Wir wollen ihm diese Freude, wenn es für ihn eine ist, durchaus gönnen. Für uns als CSU hatte und hat die Fünfte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz zwei Ziele. Einmal soll sie der Arbeitsverwaltung mehr Möglichkeiten geben, das ursprüngliche Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes zu verfolgen, nämlich die Menschen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, sich an die Schwankungen und Veränderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Die Arbeitsverwaltung soll in die Lage versetzt werden, vorbeugend die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Zum zweiten denken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]
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von 58 auf 68 % bringt so schnell niemanden dazu, seinen Arbeitsplatz aufzugeben und in die Umschulung hineinzugehen. Wir sollten weitergehen, Herr Kollege Blüm, (Dr. Blüm [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — bevor Sie sich zu Wort melden, darf ich das vielleicht zu Ende führen —, und haben öffentlich wie auch in der ersten Lesung in diesem Hause vorgeschlagen, uns einmal gemeinsam zu überlegen, ob wir das nicht über Darlehen finanzieren können. Ich weiß nicht, ob Ihnen das jetzt gefällt, aber ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.06.1979 () [PBT/W08/00158]