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diese Bagatellsteuern nicht. Das ist richtig. Oft kennt er sie nicht. Aber wir meinen, daß es zur Möglichkeit eines Bürgers gehören muß, abzuschätzen: Was zahle ich tatsächlich an Steuern? Es muß ihm transparent gemacht werden, was er von dem Einkommen, das er verdient, abgibt. Dazu gehört auch, daß er weiß, daß es solche Steuern gibt und wie sie sich auswirken. Insbesondere muß man dabei berücksichtigen, daß solche Steuern zum Teil Steuern auf Steuern sind, z. B. die Mehrwertsteuer auf die gezahlten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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hingewiesen, daß auch die Europäische Kommission bereits beschlossen hat, die Steuererhebung auf einige wenige Steuern zu beschränken, und zwar die Einkommen- und Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und einige große Verbrauchsteuern wie die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer. Auch ich meine, das Gegenargument, man dürfe nicht durch die Abschaffung von Bagatellsteuern bereits Vorleistungen im Hinblick auf dieses europäische Einigungsziel erbringen, kann doch genauso gut umgedreht werden mit dem Ergebnis: ein Land muß ja nun mal anfangen und mit einer Signalwirkung für andere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Herr von der Heydt. (von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das sagen wir nicht!) — Doch! Wenn Sie über Ihren Gesetzentwurf schreiben „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts", (Frau Will-Feld [CDU/CSU] : Eines Gesetzes!) dann verstehe ich das so, daß dies der Kernpunkt Ihrer Absicht zur Vereinfachung ist. Sie sagen sogar: „deutsches" Steuerrecht. Sie begnügen sich also nicht mit „Steuerecht", sondern es muß das „deutsche" Steuerrecht sein. Das ist doch wohl etwas pompös! (Dr. Häfele [CDU/CSU] : Eines
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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das kostet? Frau Matthäus-Maier (FDP) : Da wir wußten, daß diese Frage von Ihnen kommen würde, haben wir dies in unserem Programm und in den entsprechenden Erläuterungen auch deutlich gesagt: Wir sind der Ansicht, daß von den Forderungen unseres umfangreichen Vereinfachungs-Programms, das insgesamt 3,6 Milliarden DM kostet, bis 1981 zwar nicht alle, aber doch mehrere verwirklicht werden können. Dazu gehört, um es klar und deutlich zu sagen, ein Teil der Bagatellsteuern. Ich will mich an dieser Selle nicht festlegen, welche und wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Sind das Bundesdatenschutzgesetz und seine Zielsetzung vom Bürger überhaupt verstanden und angenommen worden? Man kann diese Frage nicht mit Ja beantworten. Es mangelt an echten Fällen des Mißbrauchs personenbezogener Daten. Es mangelt an breitem Interesse der Bevölkerung. Das öffentliche Problembewußtsein, das Herr Kollege Wendig schon bei der Schlußberatung im Juni 1976 als unterentwickelt beklagte, fehlt bis zur Stunde nahezu völlig. (Spranger [CDU/CSU] : So ist es!) Der Bundesdatenschutzbeauftragte berichtet, daß nur wenige Auskunftsersuchen bei allen öffentlichen Stellen eingegangen sind. In der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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ganz offensichtlich nicht befriedigend gelöst worden. Die Öffentlichkeitsarbeit hat bisher die Bevölkerung insgesamt nicht erreicht. Eine weitere wichtige Frage, die der Tätigkeitsbericht aufwirft, ist die der notwendigen Erweiterung der Bürgerrechte, der erforderlichen Verstärkung des Datenschutzes sowie die Bereinigung des Gesetzes, das sich in wesentlichen Punkten nicht bewährt hat. Der Bericht enthält übergreifende Erfahrungen, Kritik und erste Änderungsvorschläge. Der Bundesbeauftragte hält aber ein Urteil darüber noch für verfrüht. Die CDU/CSU widerspricht ihm hier entschieden. (Beifall bei der CDU/CSU) Was heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Regeln über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung unterworfen werden. Für Name, Anschrift, akademische Grade und Rufnummern sollte jedoch klargestellt sein, daß eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange im Regelfall ausscheidet. Das Geburtsdatum sollte geschützt werden. Es ermöglicht technisch problemlos die Einführung eines Personenkennzeichens, das von diesem Hause einheitlich abgelehnt wird. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob für die Freigabe von Jubiläumsdaten eine besondere Klausel gefunden werden kann. Weitere Merkposten sind die Schaffung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruches, stärkere Betonung der Zweckbindung der Datenverarbeitung im privaten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist dagegen in seinem Bericht darauf hin, daß die Unsicherheiten aus den unterschiedlichen Interpretationen dieses Begriffs durch eine Neuformulierung beseitigt werden müssen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort zum Grundrecht auf Datenschutz sagen, das der Bundesbeauftragte als starke Hervorhebung und Bekräftigung des Datenschutzes begrüßen würde. Die Erweiterung des Grundrechtskatalogs ist schon in der vergangenen Legislaturperiode von Unionsabgeordneten in die Diskussion eingeführt worden. Inzwischen hat der Bremer FDP-Parteitag diese Forderung übernommen. Nordrhein-Westfalen hat dieses Grundrecht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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unseren Vorstellungen ausschließlich eine Kontroll- und keine Exekutivfunktion. (Spranger [CDU/CSU]: So ist es!) Die Verantwortung des Betreibers darf nach unserer Auffassung nicht verwischt werden. Wir können uns auch nicht dem Vorschlag anschließen, alle öffentlichen und privaten Stellen zu verpflichten, das Datenschutzorgan frühestmöglich von ihren Automationsvorhaben zu unterrichten. Ein weiterer Grundsatz der europäischen Entschließung trifft auf unsere erhebliche Zurückhaltung. Es handelt sich um den Datenexport aus dem Gebiet der EG-Mitgliedstaaten, der generell unter den Genehmigungsvorbehalt des Datenschutzorgans der Europäischen Gemeinschaft zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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möglich sein wird. Am 1. Januar 1978 trat das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — kurz: das Bundesdatenschutzgesetz — in seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland das erste Land in der Europäischen Gemeinschaft, das ein umfassendes Datenschutzgesetz erlassen hat. Inzwischen sind innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft weitere Staaten gefolgt. Innerhalb der Bundesrepublik selbst haben bislang neun von elf Bundesländern für ihren Verantwortungsbereich Landesdatenschutzgesetze erlassen, zum Teil schon novelliert, die in den Rechtsgrundsätzen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Angriff genommen wird, sollten, wie gesagt, hinreichend gesicherte Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz gesammelt werden, um eine allzu kurzatmige, hektische Gesetzesproduktion zu vermeiden. Vorrangig ist dagegen der Erlaß von Datenschutzvorschriften für bestimmte Verwaltungsbereiche, z. B. für die Sicherheitsbehörden, die Sozialverwaltung, das Gesundheitswesen, das Meldewesen und die Statistik. In solchen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen kann der Umgang mit personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes. Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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wird, sollten, wie gesagt, hinreichend gesicherte Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz gesammelt werden, um eine allzu kurzatmige, hektische Gesetzesproduktion zu vermeiden. Vorrangig ist dagegen der Erlaß von Datenschutzvorschriften für bestimmte Verwaltungsbereiche, z. B. für die Sicherheitsbehörden, die Sozialverwaltung, das Gesundheitswesen, das Meldewesen und die Statistik. In solchen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen kann der Umgang mit personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes. Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und Herren, zeigt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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In solchen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen kann der Umgang mit personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes. Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und Herren, zeigt, wie richtig es war, das Amt eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten, das die Beachtung des Datenschutzes im Bereich der Bundesverwaltung zu gewährleisten und die Weiterentwicklung des Datenschutzes zu fördern hat. Es muß, wie bisher, auch künftig alles getan werden, um die personelle und sachliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes. Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und Herren, zeigt, wie richtig es war, das Amt eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten, das die Beachtung des Datenschutzes im Bereich der Bundesverwaltung zu gewährleisten und die Weiterentwicklung des Datenschutzes zu fördern hat. Es muß, wie bisher, auch künftig alles getan werden, um die personelle und sachliche Ausstattung dieser Dienststelle im notwendigen Umfang sicherzustellen. Jedenfalls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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der Exekutive zugeordnet. Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung und der Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern. In Ausübung seines Amtes ist er unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Bei der seinerzeitigen Verabschiedung des Datenschutzgesetzes ging es in erster Linie darum, das Prinzip der Fremdkontrolle auch im Bereich der Bundesverwaltung zu verankern. Diese Anbindung sollte man jedoch nicht dogmatisch sehen. In jedem Falle sollte darüber nachgedacht werden, Einrichtung und Befugnisse eines unabhängigen Kontrollorgans — hier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz — verfassungsrechtlich abzusichern. Eine
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dürfen. Die einschlägigen Passagen des Tätigkeitsberichts bedürfen noch einer sehr sorgfältigen Erörterung in den beteiligten Parlamentsausschüssen. Denn man muß wissen, daß auf diesem Gebiet bei den hier vorliegenden sensiblen Daten im Grunde genommen faktisch eine Art zweites Melderegister vorhanden ist, das zum Teil wesentlich aktueller ist als dasjenige, welches die Meldebehörden haben. Wenn auch die Weiterentwicklung des Datenschutzes in diesem und anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich ist, so ist der Eindruck sicher falsch, daß Risiken fürprivate Rechte des Bürgers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Verwaltung dringend erforderlich ist, so ist der Eindruck sicher falsch, daß Risiken fürprivate Rechte des Bürgers ausschließlich oder vornehmlich durch die Datenverarbeitung des Staates oder der Kommunen entstünden. Bull verweist hier insbesondere darauf, daß sich die Kontroll- und Abwehrrechte, die das Bundesdatenschutzgesetz den Betroffenen gibt, auf dem Gebiet des Adressenhandels und der Direktwerbung als unzureichend erwiesen haben. Im Rahmen dieser heutigen Darlegungen kann nur am Rande auf das schwierige, aber wichtige Thema Datenschutz und Arbeitsrecht grundsätzlich hingewiesen werden. Eine besondere Problematik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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Betroffenen gibt, auf dem Gebiet des Adressenhandels und der Direktwerbung als unzureichend erwiesen haben. Im Rahmen dieser heutigen Darlegungen kann nur am Rande auf das schwierige, aber wichtige Thema Datenschutz und Arbeitsrecht grundsätzlich hingewiesen werden. Eine besondere Problematik betrifft dabei das im Bereich der Gewerkschaften seit einiger Zeit diskutierte Verhältnis von Datenschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Analog dazu kann auch das Verhältnis von Datenschutzrecht und Personalvertretungsrecht genannt werden. Es wäre sicher wünschenswert, wenn der Datenschutzbeauftragte dieser Thematik im folgenden Jahresbericht einen entsprechenden Raum
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CSU] : Danke!) Ich möchte dies sehr begrüßen. In der Ausgabe des „Spiegel" von dieser Woche hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Herr Professor Bull, in einer Stellungnahme zu einer bestimmten „Spiegel"-Serie geschrieben — ich zitiere diesen Satz —: Die Angst ist groß, das Wissen über konkrete Gefahren und Abwehrchancen gering. Dies gilt für alle Formen moderner Informationsverarbeitung in Wissenschaft und Verwaltung. Nehme ich einmal diesen Satz als Ausgangspunkt meiner Überlegungen, so möchte ich meinen, daß Angst — für sich genommen — kein zuverlässiger Motivator für
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gefährdet werden. Ich freue mich — das habe ich gestern der Presse entnehmen können —, daß der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands unter Hinweis auf das Sozialgesetzbuch Sonderregelungen für den Schutz medizinischer Daten gefordert hat. Man kann das nur unterstreichen. Das Sozialgeheimnis, das Grundlage dieser Vertrauensbeziehung ist, muß in jedem Fall gewahrt bleiben. Darüber hinaus sind allerdings drei Dinge erforderlich. Es muß sichergestellt werden, daß auch Amtshilfeersuchen in diesem Bereich nicht dazu führen, daß Daten über die Intimsphäre des Bürgers anderen Stellen als
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einzelne Bereiche bereichsspezifische Datenschutzregelungen zu schaffen. Die Bundestagsfraktion der FDP hält dies für die vorrangige Aufgabe, die bei einer Verbesserung des Datenschutzrechts zu lösen sein wird. Im Zusammenhang mit dem Meldewesen habe ich dazu schon einiges gesagt. Nur ein Datenschutzrecht, das sich sehr konkret an den Aufgaben der einzelnen Bereiche orientiert, kann auf die Dauer einen wirksamen Schutz des Bürgers in dem jeweiligen Bereich gewährleisten. Niemand soll mehr personenbezogene Daten erhalten, als sie zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden und es
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Datenverarbeitung — nicht nur im automatisierten Bereich — zu rekonstruieren, nicht aus. In diese Richtung gehen auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments im Rahmen des Entschließungsantrages, den wir heute mit beraten. Weiter hat sich gezeigt, daß gerade der grenzüberschreitende Datenverkehr - ein Problem, das auch die anderen Kollegen angesprochen haben — insbesondere im Bereich der Europäischen Gemeinschaft einer Regelung bedarf. Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts auf internationalem Gebiet ist daher dringend erforderlich. Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes sind in einer Reihe von Nachbarländern ebenfalls spezielle Datenschutzregelungen entstanden
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für die jeweils Betroffenen sichtbar werden. Die Darstellung des Bundesbeauftragten dazu ist geeignet, die bisher meist undurchschaubaren und undurchsichtigen Verhältnisse in den Rechenzentren und Datenspeichern der Bürokratien zu erhellen und eventuelle Mißbräuche zu beseitigen oder ihnen entgegenzuwirken und Unbehagen abzubauen, das — das ist immer wieder betont worden — darin besteht, daß die allermeisten Bürger unseres Landes immer noch nicht wissen, was mit welchen persönlichen Daten geschieht. Insofern gebührt dem Bundesbeauftragten sicher der Dank dieses Hauses. Wir bejahen seine Kontrollfunktion, die notwendig ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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durch Gewährleistung innerer Sicherheit, zu dem diese Behörden eingerichtet sind, kann aber nur dann funktionieren, wenn nicht die, die in Verdacht stehen oder überführt sind, durch Straftaten oder Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Freiheit und die Sicherheit ihrer Mitbürger zu bedrohen, das Recht haben sollen, sich jederzeit ein umfassendes Bild darüber zu machen, was Polizei und Nachrichtendiensten über sie bekannt ist. Das ist so offenkundig, daß man darüber nicht zu diskutieren braucht. Wenn trotzdem auch auf diesem Feld Datenschutz selbstverständlich gewährleistet sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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bekannt ist. Das ist so offenkundig, daß man darüber nicht zu diskutieren braucht. Wenn trotzdem auch auf diesem Feld Datenschutz selbstverständlich gewährleistet sein muß, dann bedarf es hier anderer Mittel, um ihn sicherzustellen. Wir haben ja jetzt schon Rechtsbereiche, wo das der Fall ist. Man denke an die Post-und Telefonkontrolle und die G-10-Gremien. Hier sind Einrichtungen mit quasirichterlicher und parlamentarischer Kontrolle vorhanden. Ähnliches sollte man für den übrigen Sicherheitsbereich durchdenken, um zu vernünftigen Lösungen zu kommen, ohne daß die sicherheits- und
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