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weil verfassungswidrige Propaganda vorbereitet, (Wehner [SPD] : Das ist ein Mann, der muß bestraft werden!) verstößt nicht nur gegen die Zielsetzung des Urteils, sondern gleichzeitig gegen seine Treuepflicht; denn sowohl Beamte als auch Angestellte haben sich durch Eid bzw. Gelöbnis verpflichtet, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu wahren. (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Gilt das auch in Schleswig-Holstein?) Wer also auf Weisung seiner Vorgesetzten oder aus eigenem Antrieb unzulässige Wahlpropaganda erarbeitet, kommt mit seinem Diensteid in Konflikt. (Beifall bei der CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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bekommen haben, sollte nicht dazu benutzt werden, ihr permanent zu unterstellen, daß das, was sie zugesagt hat, nicht eingehalten wird. Wenn die Regierung sagt, sie werde nicht in dieser Form aktiv, wie es in dem Vermerk gestanden hat, sollten wir das zur Kenntnis nehmen und ihr nicht dauernd unterstellen, daß sie etwas anderes vorhat. (von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Herr Bölling ist jetzt nicht mehr einverstanden?) Legitim ist nach meinem Eindruck schon die Frage, wie man mit der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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hat der Herr Abgeordnete Riedl. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde und die vorangegangene Fragestunde haben eines deutlich gemacht: Das Bundespresseamt und die Bundesregierung waren und sind offensichtlich nicht gewillt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zu beachten. Sonst gäbe es dieses Papier nicht. Sonst hätte der Staatssekretär Bölling sein schriftliches Einverständnis nicht darauf niedergeschrieben, und sonst gäbe es das Verhalten nicht, das die SPD-Abgeordneten, die bisher gesprochen haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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waren und sind offensichtlich nicht gewillt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zu beachten. Sonst gäbe es dieses Papier nicht. Sonst hätte der Staatssekretär Bölling sein schriftliches Einverständnis nicht darauf niedergeschrieben, und sonst gäbe es das Verhalten nicht, das die SPD-Abgeordneten, die bisher gesprochen haben, und Herr Staatsminister Wischnewski hier am Rednerpult geboten haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Eines ist auch nach dieser Aktuellen Stunde unbestritten festzustellen. Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde vor kurzem damit begonnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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meine Damen und Herren, haben Sie die Kunst vollbracht, uns zweieinhalb Stunden mit einem sogenannten Non-Papier zu beschäftigen. Da hat zwar jemand drei Seiten aufgeschrieben, aber die Regierung hat erklärt: Nichts davon wird exekutiert. Die verbale Schubkraft Ihres Deutsch, um das Sie sich bemühen, ändert nicht an diesem Faktum. Eine letzte Bemerkung. In diesem Hause sind wir uns sicher einig, daß wir im Jahre des dreißigjährigen Bestehens der Bundesrepublik gemeinsam feststellen können, daß unsere Verfassung und unsere Verfassungswirklichkeit in hohem Maße
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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als nächstes gerade feststellen — in Sindelfingen wurde das von uns zum erstenmal in der Offentlichkeit gesagt —, daß das auf der fruchtbaren Zusammenarbeit aller Fraktionen im Parlamentarischen Beirat des Verbandes der Heimkehrer — ich war damals zufällig sein Vorsitzender — fußte. Das Ergebnis, das wir heute gemeinsam verabschieden, resultiert eben aus der Verantwortung, die nicht zuletzt die Kriegsgeneration in diesem Hause — viele gehören noch dazu — den besonders Betroffenen gegenüber immer empfunden hat. Aber es war eben ein weiter Weg, von den damaligen Forderungen — 30
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vor allem dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Becker, und dem Stellvertreter, Herrn Abgeordneten Josten. Wir danken auch — im Namen der CDU/CSU-Fraktion möchte ich das sagen dem Heimkehrerverband Deutschlands. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Frau Funcke: Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den Artikeln 1, 1 a, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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CDU/CSU) : Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn dieser Gesetzentwurf nur einen kleinen Personenkreis betrifft, handelt es sich um eine einschneidende gesetzliche Regelung. Deshalb ist diesem Gesetzentwurf eine ganz beachtliche Bedeutung beizumessen. Ich stehe nicht an, das zu unterstreichen und mich zu dem zu bekennen, was Herr Staatssekretär von Schoeler am Schluß seiner Ausführungen gesagt hat: Wir sind verpflichtet, für diesen Personenkreis tätig zu werden. Mit diesem Gesetzentwurf soll — das ist das Einschneidende — der Grundsatz der Unwandelbarkeit
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die Abgrenzung zu anderen Erscheinungsformen, die Fachleute eben als sexuelle Deviation bezeichnen. Lassen Sie mich noch einmal deutlich — auch für die Offentlichkeit — darauf hinweisen, daß Transsexualismus überhaupt kein Problem der Sexualität bedeutet, sondern ausschließlich ein Problem des personalen Selbstverständnisses ist, das sich in der Geschlechtsrolle und in der Geschlechtsidentität manifestiert. Diesen Menschen zu helfen, nicht nur medizinisch, sondern in der Folge auch juristisch, ist eben auch eine Aufgabe der Politik. Durch die bisher bestehenden Einbindungen in gesetzestechnische Gegebenheiten sind für die
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für seine erwünschte Identität werden. Ich habe darum auch die herzliche Bitte an die Kollegen in den Ausschüssen, die sich mit dem Entwurf befassen werden, daß sie dem Konzept des Regierungsentwurfs folgen mögen. Ich möchte gerne noch einem Argument entgegentreten, das Sie, Herr Kollege Jentsch, gebracht haben, nämlich daß die kleine Lösung vielleicht dazu beitragen könnte, eine gewisse Neigung zur Transsexualität zu fördern. Hier liegen Sie juristisch möglicherweise richtig, naturwissenschaftlich ist das totaler Unfug. Denn es ist keine Neigungsangelegenheit. Sie müssen
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er für die „kleine Lösung" sei. Ich meine, daß gerade die soziale und medizinische Frage, die hier im Vordergrund steht und der sich meiner Ansicht nach die rechtliche Position nachordnen muß, einen solchen Stellenwert hat, daß der Bundesrat aufgefordert wird, das Votum der beiden anderen Ausschüsse, des Rechts- und Innenausschusses, noch einmal sorgfältig zu überprüfen. Herr Kollege Jentsch, ich bin mit Ihrem Vorschlag nicht einverstanden. Ich war zuerst davon angetan, als Sie sagten, daß die Ehescheidung in der vorliegenden Form für
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sehr intensiver Art immer heterosexuelle Gemeinschaften sein müssen oder ob man sich nicht auch gleichgeschlechtliche Ehepartnerschaften vorstellen kann. Jedenfalls entspricht die Auflösung einer solchen Ehe durch Gerichtsbeschluß, die ja dann automatisch erfolgen würde, nicht unseren Vorstellungen. Ich begrüße das Offenbarungsverbot, das sicherstellt, daß hier keine Indiskretionen an die Offentlichkeit gelangen. Ich unterstreiche noch einmal, daß wir uns hier in die Lage versetzt sehen, tatkräftig dabei zu helfen, daß Minderheiten, die keine Pressuregroup, keinen Verband hinter sich haben, die von der Zahl
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sie lange Zeit stehen, nicht unmittelbar helfen, aber wir können ihnen wenigstens die Schwierigkeiten und Mühsamkeiten ersparen, die sie bisher im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern und der unmittelbaren Umgebung erfahren mußten. Dies ist ein weiterer Punkt, bei dem wir versuchen, das Sozialverhalten der Bürger menschlicher zu machen. Ich darf in diesem Zusammenhang an unsere Reform im Homosexuellen-Bereich erinnern. Ich glaube, daß wir auch in anderen Bereichen noch einiges vor uns haben. Ich trenne in diesem Punkt, Herr Dr. Meinecke, nicht so
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scharf wie Sie, der Sie — sicher zu Recht — die Dinge aus medizinischen und naturwissenschaftlichen Gründen unterscheiden müssen. Ich sehe hier mehr den Sozialfaktor mit seiner Bedeutung für die Beziehungen zur Umwelt. Ich sehe, wie der Normalbürger auf ein Verhalten reagiert, das er aus Unkenntnis und aus einer Mehrheitsposition heraus ablehnt. Er bemüht sich nicht um Differenzierung. Ich meine, daß auch die Transvestiten in den Bereich gehören, daß wir ihnen helfen und die Vorurteile abbauen müssen. Insofern sehe ich hier eine Parallele
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. von Bülow in der Fragestunde des 26. April 1979 hat vortragen lassen. (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!) Danach seien die Kampfgruppen ein Kampfinstrument in der Hand der SED, (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) das auch überregional eingesetzt werden könne, und es handele sich bei ihnen um eine Organisation, die mit Verteidigungskräften unseres Systems nicht vergleichbar — ich füge von mir aus hinzu: also auch nicht an- und aufrechenbar — sei. Die Bundesregierung stellte außerdem fest, daß
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geben, sind Nahkampf Ortskampf, Angriff und Verteidigung in Zusammenarbeit mit der NVA, Aufklärung im Gefechtseinsatz bei Tag und Nacht, Schützenzug im Angriff und in einer Sturmausgangsstellung bei Nacht, Angriff eines motorisierten Kampfbataillons aus der Bewegung und Übergang über Gewässer — und das alles, meine Damen und Herren, auf der Grundlage der bereits erfolgten Ausbildung in der NVA. Es ist undenkbar, daß die militärische Bedeutung der Kampfgruppen nicht im Rahmen der Abrüstungsverhandlungen zur Sprache gebracht wird. Die führenden Militärpolitiker der DDR unterstreichen immer
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der DDR im MBFR-Raum in der NATO ansprechen und auf zweckdienliche Konsequenzen für die westliche Verhandlungsposition in Wien hinwirken. Nun, bei näherem Hinsehen und ein wenig Nachdenken wird klar, daß die erstrebte Absicht dieses Antrags, die westliche Verhandlungsposition zu stärken, das genaue Gegenteil bewirken kann. (Jung [FDP]: So ist es!) Was ist eigentlich das Ziel von MBFR? NATO und Warschauer Pakt sind ab 1973 in vielen mühsamen Gesprächen und Verhandlungen übereingekommen, innerhalb eines bestimmten geographischen Raumes „stehende aktive Streitkräfte" — oder, wie
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mich dieser Bewertung an und stelle für meine Fraktion fest, daß Gliederung, Ausbildung, Ausrüstung und Unterstellung die „Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR" befähigen, Aufgaben in der territorialen Verteidigung zu übernehmen. Das heißt, daß diese Kampfgruppen zwar kein Offensivpotential sind, das Offensivpotential aber dadurch stärken, daß sie es in bestimmten Bereichen entlasten. Nun hat die Opposition auf Drucksache 8/2918 den Antrag gestellt, der heute zur Debatte steht. Es ist, um es gleich vorweg zu sagen, ein Antrag, der eine Maßnahme fordert
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wie bei allen MBFR betreffenden Fragen ihre Bewertung ständig im Bündnis mit den Verhandlungsteilnehmern, ab. stellt sie nun diesen Antrag. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Opposition: Wo liegt nach Ihrer Meinung der Unterschied zwischen Ihrer Forderung, das Thema erneut in der NATO anzusprechen und auf zweckdienliche Konsequenzen für die westliche Verhandlungsführung hinzuwirken, und der von der Bundesregierung als Tatsache geschilderten, im Bündnis ständig stattfindenden Abstimmung der Bewertung der Kampfgruppen? Diese Bewertung findet doch selbstverständlich ständig im Hinblick
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Bundesregierung weiß darüber hinaus, daß ein MBFR-Ergebnis nur dann solide sein kann, wenn Klarheit über die Ausgangsdaten herrscht. Sie hat dies alles ja durch ihre praktische Politik bewiesen. Auch die FDP-Fraktion braucht solche Erinnerungen durch die Opposition nicht. Ein Ergebnis, das die bestehenden Disparitäten festschreibt oder bei dem unklar bleibt, ob tatsächlich Parität hergestellt ist, würde die Unsicherheit und das Mißtrauen aufrechterhalten und möglicherweise verstärken, die gerade bei MBFR abgebaut werden sollen. MBFR würde so ad absurdum geführt. Ein solches Ergebnis
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politische Rechte. (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!) Die Einzelheiten, meine Damen und Herren, sind in unserem Antrag aufgeführt. Manche mögen sich sagen, man könne sich trotzdem, vielleicht im Hinblick auf die eigene wirtschaftliche Macht, ein derartiges Vorgehen leisten, das Geschrei über das völkerrechtswidrige Verbrechen würde doch bald verklungen und verstummt sein. Meine Damen und Herren, daß eine solche Haltung zynisch ist oder wäre, brauche ich nicht zu betonen. Sie widerspricht im übrigen auch der geschichtlichen Erfahrung. 1960 hat ein
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würde heute noch den Namen des Herzogs von Enghien kennen, wenn er nicht auf so gewaltsame Art getötet worden wäre? Das iranische Volk ist mit dem deutschen Volk durch alte freundschaftliche Beziehungen verbunden. Diese Beziehungen haben das Ende unseres Kaiserreichs, das Ende der Weimarer Republik, das Ende des Dritten Reiches überlebt, und wir — ich bin sicher, wir alle — wünschen sie mit dem persischen Volk fortzusetzen, unabhängig davon, welche Regierungsform sich dieses Land gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir hoffen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.06.1979 () [PBT/W08/00164]
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des Herzogs von Enghien kennen, wenn er nicht auf so gewaltsame Art getötet worden wäre? Das iranische Volk ist mit dem deutschen Volk durch alte freundschaftliche Beziehungen verbunden. Diese Beziehungen haben das Ende unseres Kaiserreichs, das Ende der Weimarer Republik, das Ende des Dritten Reiches überlebt, und wir — ich bin sicher, wir alle — wünschen sie mit dem persischen Volk fortzusetzen, unabhängig davon, welche Regierungsform sich dieses Land gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir hoffen und wünschen deshalb, daß die persische
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wir — ich bin sicher, wir alle — wünschen sie mit dem persischen Volk fortzusetzen, unabhängig davon, welche Regierungsform sich dieses Land gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir hoffen und wünschen deshalb, daß die persische Führung von einem Vorhaben Abstand nimmt, das die Beziehungen des Iran zu seinen Nachbarn und Freunden in der Welt schwer und dauerhaft belasten wird und das dem Ansehen des Islams in der Welt nach unserer Überzeugung schwersten Schaden zufügen wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen
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Sie hat darauf Wert gelegt, daß nicht selektiv vorgegangen wird, auch nicht in den Vereinten Nationen, und zweitens, daß sie glaubwürdig bleibt. Der Antrag, den die Opposition wegen der Verletzung der Menschenrechte im Iran eingebracht hat, greift ein Problem auf, das auch die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit Besorgnis erfüllt. Der Antrag läuft aber insofern ins Leere, als die Bundesregierung mit ihren Partnern in der EG bereits tätig geworden ist, um der Verletzung der Menschenrechte durch die Revolutionsgerichte im Iran entgegenzuwirken. Die Bundesregierung
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