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zu hören? Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich halte diese Behauptung bzw. diesen Vorwurf für so abstrus, daß ich allein auf der Grundlage dieser Behauptung keinen Anlaß dazu erkennen kann. Wir haben die Frage aus Anlaß dieser Fragestunde mit dem Ergebnis geprüft, das ich vorgetragen habe. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Stauffenberg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, wollen Sie diese Erinnerungslücken auch bei dem ehemaligen Staatssekretär Bahr nicht ausschließen, oder beziehen Sie die Bemerkung, die Sie eben gemacht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Voraussetzungen — zur Erfüllung des Informationsanspruchs des Abgeordneten eingesehen werden, nachdem ein offener Dissens in der Auslegung des Warschauer Vertrages besteht und Frau Berger und Frau Garbe alle diese Akten bereits anderen Regierungen zugänglich gemacht haben? Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und Geschäftsordnungen. Diese Frage müßte im einzelnen geprüft werden. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Bundesregierung Pressemeldungen zu, wonach die Sowjetstreitkräfte gegen Bevölkerung und Freiheitskämpfer in Afghanistan Nervengas einsetzen? Bitte, Herr Staatsminister. Dr. von Dohnanyi, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Präsident, mir würde daran liegen, die Fragen 4 und 5 zusammen zu beantworten, wenn ich das mit Zustimmung des Fragestellers darf. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Da der Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf: Hält die Bundesregierung spezifische Hilfsmaßnahmen, auch medizinischer Art, bereit, um Opfern von Gasangriffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Staatsminister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß nach Ihrer Meinung erst dann Anlaß zu einer Prüfung besteht, wenn konkrete Fälle vorliegen, in denen dann wegen nicht vorhandener Einrichtungen die Hilfe zu spät käme? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Nein, Herr Kollege, das dürfen Sie dem nicht entnehmen. Ich hatte auch den Eindruck, daß sich das aus meiner Antwort nicht ergab. Ich habe gesagt: Wir haben keine Hinweise. Wenn wir Hinweise hätten, träfen wir möglicherweise Vorkehrungen. Aber es gibt keine Hinweise, außer den
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der rechtlichen Bestimmungen in einem unmittelbaren Sinne wäre wohl eine zu extensive Auslegung des Vertrages. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn. Graf Huyn (CDU/CSU): Herr Staatsminister, müßten Sie nicht im Gegenteil der Ansicht sein, daß das, was Sie soeben gesagt haben, eine zu einengende Auslegung des deutsch-sowjetischen Vertrages ist, da im Vertrag — ich darf Sie darauf hinweisen — nicht etwa von der Festigung des Friedens innerhalb der deutsch-sowjetischen Beziehungen, also bilateraler Festigung des Friedens, die Rede ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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mehr, als hier Rechte und Pflichten auch der Bundesrepublik Deutschland eminent betroffen sind? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie haben hier jetzt das Wort „vielleicht" eingeschoben. Ich kann mich nicht erinnern, dieses Wort gebraucht zu haben, zumindest habe ich das in meiner unmittelbaren Antwort so nicht gesagt. Vielmehr habe ich deutlich unterstrichen, daß es sich nach unserer Auffassung um eine allzu extensive Auslegung des Vertrages handeln würde, wollte man ihn auf den hier angesprochenen Tatbestand, nämlich die Invasion in Afghanistan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Auslegung des Vertrages. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Bahr. Bahr (SPD): Herr Staatsminister, stimmen Sie meiner Auffassung zu, daß der deutsch-sowjetische Vertrag unser bilaterales Verhältnis zur Sowjetunion auf die gleiche Basis des Gewaltverzichts stellen sollte, wie wir das vorher schon gegenüber den drei Westmächten erreicht hatten, und daß keiner der bilateralen Verträge — weder der mit der Sowjetunion noch die mit den Drei Mächten — das Verhalten dieser Vier Mächte gegenüber dritten Staaten betrifft? (Zurufe von der CDU/CSU) Dr.
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als auch vor dem Auswärtigen Ausschuß Mitte April des vergangenen Jahres berichtet. Ich möchte erneut darauf hinweisen, daß ein Teil dieser Berichterstattung zweckmäßigerweise eben auch nur in diesen Ausschüssen erfolgt. Ich bin gerne bereit — aber Sie haben ja andere Wege, das für sich zu bewirken —, die Protokolle der Ausschüsse zur Verfügung zu stellen. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen). Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Herr Staatsminister, könnten Sie uns etwas darüber sagen, welche Kriterien Sie in diesem Falle
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dortigen Regierungen wendet, bedarf ja wohl keiner ernsthaften Beantwortung; (Zustimmung bei der SPD) ich sehe das Ihrem Schmunzeln an, Herr Kollege. Im übrigen kann ich hier natürlich nicht sagen, welche Kriterien im einzelnen verwendet worden sind. Ich bin gern bereit, das noch einmal persönlich zu überprüfen. In diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Auskünfte des Amtes verlassen. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn. Graf Huyn (CDU/CSU): Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Herr Präsident, ich bin der Meinung — und frage Sie, Herr Staatsminister, ob Sie mir das bestätigen können —, (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Bestätigen, daß Sie der Meinung sind?) daß es nicht so sein kann, daß das ganze Geflecht von Vertragsbeziehungen, auf das Sie — teilweise berechtigt — immer recht stolz sind, zu diesem Punkt überhaupt nichts hergeben soll. Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Aber Herr Kollege, wenn ich mich recht erinnere, hätten wir vor etwas mehr als zehn Jahren Schwierigkeiten gehabt, bei Begegnungen mit Vertretern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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d. h. des Staatssicherheitsdienstes. Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe hier eine Information, die ich gebe das zu — sich auf die Militärberater präzisiert. Es heißt dann: „oder in anderer Form". Ich gehe davon aus — und bin gern bereit, das noch einmal zu überprüfen —, daß mit den Worten „oder in anderer Form" die von Ihnen soeben angeschnittenen anderen Möglichkeiten abgedeckt sind. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würde ich mich bei Ihnen melden und würde Sie dann informieren. Vizepräsident
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Zusammenhang gesagt, daß der Gewaltverzicht, der zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion vereinbart worden sei, einem vorangegangenen Gewaltverzicht zwischen der Bundesrepublik und anderen Partnern entspreche. Er hat aber im übrigen den Vertrag nicht auf die gleiche Ebene gehoben, wie Sie das soeben getan haben. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen). Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Herr Staatsminister, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bestimmung in Art. 1 des Moskauer Vertrags, wonach die Vertragspartner die Aufrechterhaltung
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Mittelstreckenraketen in Warschauer-Pakt-Staaten durch eine angemessene Nachrüstung zu begegnen, die Sowjetunion in ihrer Analyse bestätigt hat, daß die USA „den Kalten Krieg, wenn schon nicht wollen, so doch in Kauf nehmen", und bei der Sowjetunion den Ausschlag dafür gegeben hat, das „Afghanistan-Risiko" einzugehen? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut!) Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage. Bitte. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Bedeutet das, Herr Staatsminister — wenn ich Sie danach fragen
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vorliegt oder nicht, und daß unter Umständen sogar auch Personen mit diplomatischem Status daran beteiligt gewesen sein könnten? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Es ist Ihnen sicher bekannt, Herr Abgeordneter, daß der Generalbundesanwalt, der in dieser Sache ja die Ermittlungen geführt hat, das Verfahren am 6. Dezember letzten Jahres eingestellt hat, weil sich nicht ausschließen läßt, daß Cesiunas freiwillig in die Sowjetunion zurückgekehrt ist. Ich habe aber angedeutet, daß jene Veröffentlichungen Anlaß gegeben haben, diesen Dingen noch einmal nachzugehen. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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das zutrifft, was die Bundesregierung gesagt hat, sie ziehe daraus keine Rechtsfolgen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es ist zutreffend, daß eine Verletzung der Treuepflicht auch erfolgen kann durch eine Betätigung des Beamten oder das Unterlassen eines Verhaltens des Beamten, das von ihm gefordert wird, außerhalb seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Die Frage 35 des Abgeordneten Schwencke (Nienburg) wird schriftlich beantwortet, da der Abgeordnete nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Fragen
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der Zuwendung nicht im Einklang stehen. Sie übt darüber hinaus z. B. durch die Verfassungsschutzberichte eine aufklärende Tätigkeit aus. Ich gehe davon aus, daß sich alle öffentlichen Mittelgeber an diesen Maßstäben orientieren. Wenn es andere Mittelgeber gibt, so entzieht sich das der Einflußnahme der Bundesregierung. Vizepräsident Dr. von Weizsäcker: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sauer. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, führt die Bundesregierung ihre Feststellung bezüglich der ideologischen Zurechnung zu den orthodox-kommunistischen Gruppierungen auch auf die Finanzierungsquellen zurück? Dr. Fröhlich, Staatssekretär
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Fernpendler in ländlichen Räumen über eine entfernungsabhängige Staffelung der Kilometerpauschale nachgedacht wird, verrät wenig Bezug zur aktuellen Diskussion in den Betrieben. Geschrieben hat dies der derzeitige Staatsminister Herr Huonker. Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ja, das ist völlig korrekt. Das Problem, das dort abgehandelt worden ist, betrifft die Entfernungspauschale, hat also mit der Kilometerpauschale für Kfz, die wir hier debattieren und die Gegenstand der Fragestunde ist, nur indirekt etwas zu tun. Es ist völlig zu Recht ausgeführt worden, daß das Problem, wenn
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Ausgleich über die Kilometerpauschale geschaffen werden müßte? Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihr Anliegen gut verstehen und muß wiederum antworten, daß bei der Überlegung, welche Finanzmasse zur Verfügung steht und wie diese Finanzmasse für die künftigen Steuerentlastungen eingesetzt wird, das Gesamttableau aller Fragen mitberücksichtigt werden mußte. Die Bundesregierung und die Koalition haben sich entschlossen, dieses Steuerpaket auf eine Tarifkorrektur, eine familienpolitische Komponente und eine Anhebung des Weihnachtsfreibetrages nebst einer Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge zu verteilen. Damit war das finanzielle Volumen erschöpft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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dagegen unterliegen dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses. In § 30 der Abgabenordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß das Steuergeheimnis auch im Steuerstrafverfahren gilt. Nach dieser Vorschrift haben nicht nur die Steuerbeamten, sondern alle Amtsträger, d. h. auch die Staatsanwaltschaften und die Justizpressestellen, das Steuergeheimnis zu wahren. Durch das Steuergeheimnis werden nicht nur Geheimnisse im materiellen Sinne geschützt. Zu den durch § 30 der Abgabenordnung geschützten Verhältnissen gehört vielmehr auch schon die Tatsache, daß ein Steuerstrafverfahren überhaupt anhängig ist und gegen wen es sich richtet
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zu erreichen. Hier sind bereits einige Motoren europäischer Hersteller, auch deutscher, auf dem Markt. Über die Motorentechnik hinaus gibt es weitere Möglichkeiten zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs, z. B. den Einsatz des Automatikgetriebes für Fahrzeuge, die überwiegend im Stadtverkehr betrieben werden, das Fünfganggetriebe, die Senkung des Fahrzeuggewichts, die Verbesserung der Karosserie zur Verringerung des Luftwiderstandes und anderes. Die breite Markteinführung dieser Technologien hängt u. a. davon ab, in welchem Ausmaß die vielfach höheren Anschaffungskosten für den Autokäufer durch die steigenden Kraftstoffpreise ausgeglichen
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der jetzt diskutierten Regelung soll erreicht werden, daß einerseits den Ölgesellschaften ausreichender Spielraum zur Finanzierung der notwendigen Investitionen im Energiebereich bleibt und andererseits der Regierung Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung alternativer Energieträger energisch voranzutreiben. Dieses Konzept, über das im Grundsatz zwischen Regierung, Senat und Kongreß Einvernehmen besteht, ist an den energiepolitischen Aufgaben und Möglichkeiten der USA orientiert. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden sich davon erheblich. In den USA bestehen offensichtlich keinerlei verfassungspolitische oder rechtliche Zweifel gegenüber
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daß wir uns ähnliche Gedanken machen? Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die in den USA erst zur Einführung heranstehenden Steuersätze, die dort noch gar nicht praktiziert werden, werden, wenn sie verwirklicht werden, hinsichtlich der Gesamtbelastung in etwa das Niveau erreichen, das bei uns heute schon existiert. Wir rechnen nämlich bei uns hinsichtlich der Ertragsteuern einschließlich der Förderzinsen mit einer Steuerbelastung — unter Einschluß der ertragsunabhängigen Steuern und des Förderzinses bei hier tätigen Fördergesellschaften — von etwa 69 %. Ich bedaure sehr — und wiederhole das
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Umweltbelastung — also der Belastungen, die sich addieren und häufen und nur so umweltschädlich und umweltgefährlich sind, während sie dies für sich allein nicht sind — in den Griff bekommen. Und man will den Kausalitätsnachweis und den Nachweis tatbestandsmäßigen Verhaltens erleichtern. Gewiß, das Institut des abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikts ist dem System unseres Strafrechts nicht fremd. Aber wir bezweifeln, daß sich in diesem Bereich die damit verknüpften Erwartungen erfüllen. Wir hätten es aus Gründen der Tatbestandsbestimmtheit und Rechtssicherheit vorgezogen, die Tatbestände selbst schärfer zu konkretisieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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im Zuge einer Gefahrenabwendung aussetzen wollen. Wir meinen, daß dem Umweltschutz mit tätiger Reue eines Täters mehr gedient wäre als mit dessen Bestrafung unter allen Umständen. Bei der Strafbarkeit des unerlaubten Betreibens von Anlagen hätten wir es für vertretbar gehalten, das unerlaubte Betreiben der im vereinfachten Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen nur dann unter Strafe zu stellen, wenn dadurch schädliche Einwirkungen auf die Umwelt tatsächlich hervorgerufen werden, also eine konkrete Gefährdung eintritt. Es kann ja sein, daß eine formell
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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eine effektive Verbesserung der Anlage z. B. durch Einbau eines zusätzlichen Emissionsfilters erreicht worden ist. Wir meinen, in einem solchen Fall wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Meine Damen und Herren, in allen diesen Punkten, die ich exemplarisch genannt habe —, das gilt also auch für weitere Punkte — haben wir bei der Einzelabstimmung im Rechtsausschuß entsprechend votiert. Leider hat sich die Mehrheit diesen Überlegungen verschlossen. Bedauerlich ist auch, daß wir das Problem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern für Umweltschäden und Umweltgefährdungen nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]