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Er sagt dann: Das neue Umweltstrafrecht wird in seiner bisherigen Ausgestaltung keinen dieser Schwachpunkte wirklich beseitigen. Dazu bedarf es ganz anderer rechtstatsächlicher Forschungen und rechtswissenschaftlicher Vorarbeiten, als sie bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. So gesehen ist das Jahr, das wir darauf verwandt haben, immer noch zu wenig. Dann sagt er weiter: Dennoch kann auch der weitgehend auf eine Übernahme des bisherigen Umweltstrafrechts ins Hauptstrafrecht beschränkte Gesetzenwurf ... als ein erster Schritt in die richtige Richtung verantwortet werden, wenn er: — bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Form von Anträgen konfrontiert hätten. Ich hätte das für glücklicher gehalten. Meine Damen und Herren, unsere Erde ist nicht reproduzierbar. Wenn wir sie vernichtet haben, (Broll [CDU/CSU]: Auswandern!) können wir keine neue an ihre Stelle setzen, und, Herr Kollege, das Auswandern ist dann auch nicht möglich. Deshalb ist es wesentlich, neben dem ständigen Ausbau des Schutzes unserer natürlichen Lebensgrundlagen auch die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen auszuweiten und zu verdeutlichen. Wer Wasser verunreinigt, die Luft verschmutzt, Abfall umweltgefährdend beseitigt, übermäßig Lärm verursacht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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politischer Auftrag von Verfassungsrang. Daraus folgt dann auch die Wertigkeit in der Aufgabenstellung. Nie in all den letzten Jahren ist dieses Haus der Gefahr erlegen, gerade im Bereich des Umweltschutzes das Heil allein in dem Mittel des Strafrechts zu suchen, das zwar notwendig, häufig aber gleichzeitig auch sehr wohlfeil ist. Unsere Antwort im Umweltschutz war nicht die nachvollziehende Reaktion, sondern die vorwärtsgerichtete Aktion. Heute ist nicht die Zeit und der Ort, eine Zwischenbilanz zum Thema Umweltschutz zu ziehen. Aber ich will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Fehlverhalten vorliegt, sollte die Staatsanwaltschaft sich stärker als bisher — und Umweltskandale in diesem Land geben dazu alle Veranlassung — um die Dinge kümmern. Es ist Sache der Vorgesetzten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Wo dies nicht ausreicht, gibt es das Mittel des Disziplinarrechts, das hier eingesetzt werden muß. Ich meine aber, die erhöhte Verantwortung der Umweltbehörden, von der ich eingangs sprach, ist ja zunächst nicht eine strafrechtliche oder eine dienstrechtliche, sondern es ist eine fachliche Verantwortung. Denn wenn Entscheidungen der Behörden in unserem jetzigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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man über die Qualifizierungen der konkreten Gefährdungsdelikte hinaus die tätige Reue zu Anwendung kommen lassen, Mißverständnisse zu Folge haben könnte. Die Mißverständnisse würden dahin gehen, daß man mit einem ganz kühnen Sprung eine völlig neue Bestimmung, generell ein Sonderrecht schafft — das wir in dem jetzt vorliegenden Umfang sehr begrüßen —, und zwar für den wichtigen Bereich der Umweltkriminalität, nicht für die anderen Bereiche. Man wird sich eines Tages darüber unterhalten müssen, eine Gesamtreform innerhalb des Strafgesetzbuchs für die tätige Reue vorzunehmen. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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zehn Jahre die Rechtsnormen zu schaffen, die das ökonomische Prinzip zugunsten des ökologischen einschränken, die wirtschaftlich anscheinend oder auch nur scheinbar Vorteilhaftes untersagen, weil es nur um den Preis ökologischer Schäden erreicht werden kann. Zu diesen Rechtsnormen gehören das Fluglärmgesetz, das Benzinbleigesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Waschmittelgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Alle diese und die Gesetze, die noch in der Beratung sind, enthalten — dem ist völlig zuzustimmen — in erster Linie Verwaltungsrecht, also Normen, die die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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die Rechtsnormen zu schaffen, die das ökonomische Prinzip zugunsten des ökologischen einschränken, die wirtschaftlich anscheinend oder auch nur scheinbar Vorteilhaftes untersagen, weil es nur um den Preis ökologischer Schäden erreicht werden kann. Zu diesen Rechtsnormen gehören das Fluglärmgesetz, das Benzinbleigesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Waschmittelgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Alle diese und die Gesetze, die noch in der Beratung sind, enthalten — dem ist völlig zuzustimmen — in erster Linie Verwaltungsrecht, also Normen, die die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem markieren und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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zu schaffen, die das ökonomische Prinzip zugunsten des ökologischen einschränken, die wirtschaftlich anscheinend oder auch nur scheinbar Vorteilhaftes untersagen, weil es nur um den Preis ökologischer Schäden erreicht werden kann. Zu diesen Rechtsnormen gehören das Fluglärmgesetz, das Benzinbleigesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Waschmittelgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Alle diese und die Gesetze, die noch in der Beratung sind, enthalten — dem ist völlig zuzustimmen — in erster Linie Verwaltungsrecht, also Normen, die die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem markieren und Gefahren durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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die das ökonomische Prinzip zugunsten des ökologischen einschränken, die wirtschaftlich anscheinend oder auch nur scheinbar Vorteilhaftes untersagen, weil es nur um den Preis ökologischer Schäden erreicht werden kann. Zu diesen Rechtsnormen gehören das Fluglärmgesetz, das Benzinbleigesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Waschmittelgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Alle diese und die Gesetze, die noch in der Beratung sind, enthalten — dem ist völlig zuzustimmen — in erster Linie Verwaltungsrecht, also Normen, die die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem markieren und Gefahren durch vorbeugende Kontrollen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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drauf!) In diesem speziellen Fall, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, möchte ich Ihnen aber doch sagen: Sie quälen sich grundlos. Sie können durchaus mit gutem Gewissen zustimmen. (Beifall bei der FDP) Sie sagen, Herr Kollege Hartmann, das bisherige Nebenstrafrecht sei nur unvollständig erfaßt worden. Aber während der Ausschußberatungen haben Sie — das zeigen die Protokolle — eigentlich keine ergänzenden Vorschläge gemacht, was denn noch hinein, soll. Sie wollten bei der fahrlässigen Gewässerverunreinigung die Strafdrohung auf leichtfertiges Verhalten beschränken und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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nach seiner Verabschiedung sensationelle Effekte haben wird. Das ist sicher nicht zu erwarten. Der Entwurf macht aber, wie ich glaube, zweierlei deutlich. Erstens. Die Umwelt soll nach dem Willen des Parlaments als Rechtsgut künftig den gleichen Rang wie das Vermögen, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit — dies alles sind Rechtsgüter, deren Schutz seit eh und je im StGB geregelt ist — haben. Zweitens. Im Bewußtsein unserer Gemeinschaft — dies ist der erklärte gemeinsame Wille dieses Hauses — soll die Überzeugung Wurzel schlagen, daß der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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deutsche Tageszeitung weist gerade heute zu Recht darauf hin, daß die relative Ruhe an den Hochschulen, wenn man „Ruhe" als die Abwesenheit von Krawallen und gewalttätigen Auseinandersetzungen definiert, uns nicht täuschen sollte über das. Ausmaß der Krise und der Gefährdung, das es weiter an unseren Hochschulen gibt. Der 9. Deutsche Bundestag wird deshalb ohne Tabus und ohne Vorurteile zu einer umfassenden Bilanz der Hochschulreform der letzten zehn Jahre kommen und auch das Hochschulrahmengesetz grundsätzlich auf den Prüfstand stellen müssen. (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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14. März 1978 gemeinsam festgelegt haben, nämlich daß wir an den hochschulpolitischen Vorstellungen, wie sie in der Bundestagsfassung des Hochschulrahmengesetzes vom 12. Dezember 1974 enthalten sind, unverändert festhalten, daß wir insbesondere den Schlüssel für die Studienreformkommissionen zugunsten der Hochschulen verbessern, das Ordnungsrecht begrenzen, die Zulassungsvorschriften prüfen, die Zusammensetzung der Gremien im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ändern sowie die demokratisch verfaßte Studentenschaft bundeseinheitlich sichern wollen. Das wäre unser Wunschkatalog gewesen, den wir in das Gesetzgebungsverfahren gern eingebracht hätten. Wenn man sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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vergiftet und der Arbeit an der Studienreform geschadet. Eigentlich hätte das doch das Herzstück des Hochschulrahmengesetzes werden sollen. Die Arbeiten, die in Gang gekommen sind, sind davon zumindest eingeschränkt worden. Die Zwangsexmatrikulation konnte als ein Instrument staatlicher Repression vorgeführt werden, das gegen die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gerichtet sei. Das ist ein klassisches Beispiel für gestörte Kommunikation. Nun sage ich das alles nicht, um Gräben aufzureißen. Ich sage das nur, um klarzumachen, daß wir Politiker einiges abarbeiten müssen, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Gang gekommen sind, sind davon zumindest eingeschränkt worden. Die Zwangsexmatrikulation konnte als ein Instrument staatlicher Repression vorgeführt werden, das gegen die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gerichtet sei. Das ist ein klassisches Beispiel für gestörte Kommunikation. Nun sage ich das alles nicht, um Gräben aufzureißen. Ich sage das nur, um klarzumachen, daß wir Politiker einiges abarbeiten müssen, wenn wir der studentischen Jugend glaubwürdig gegenübertreten wollen. Wir haben sie allzuoft — ich schließe uns da nicht aus — in erster Linie als Objekt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Zwangsexmatrikulation auf die Ebene der einzelnen Studiengänge hinuntergedrängt wird. Die Studienwirklichkeit würde sich damit, glaube ich, nicht verbessern. Die Probleme würden nur von einer Ebene auf die andere herabgedrängt werden. Das heißt, daß ohne gesetzliche Folgerungen der Länder unser Bemühen, das des Bundestages, ins Leere ginge. Niemand darf sich dabei ausnehmen, selbstverständlich auch nicht das Land Bayern. Das ist also unsere Bitte an die Länder. Dieses Signal will dabei helfen, wenn es an die Konsequenzen geht, die aus dem heutigen Beschluß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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bisher ein Beweis schuldig geblieben ist. Ich erwähne auch die Eile, mit der vorgegangen wird, und die erforderliche Längerfristigkeit. Einige Aspekte sind dabei, die wir sehr wohl prüfen werden. Aber wir haben jetzt keinen zwingenden Handlungsbedarf. Wir haben ein Importzollgesetz, das noch zwei Jahre gültig ist und den Gestaltungsrahmen bietet. Es wäre gut, wenn sich alle Fraktionen des Hauses — das scheint so zu sein — rechtzeitig mit entsprechendem Vorlauf an die Konzipierung einer Folgegesetzgebung machten. Dann brauchen wir nicht auf so unvollkommener
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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oder so bedienen kann, lamentieren, kann ich nur feststellen: Sie wollen einen vierten hinzufügen, und übermorgen kriegen wir den fünften und den sechsten Vorschlag, meistens aus Ihren Reihen. (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Er hat Phantasie!) Wir plädieren mehr dafür, das Schwergewicht auf die Weiterentwicklung des Zuschußinstruments zu setzen. (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Aha!) Da ist klar, wer wieviel wofür bekommt. (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Er hat ja gar keinen Rechtsanspruch!) — Nach Maßgabe des Haushalts! (Dr. Jahn [Münster] [CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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Haushalts! (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Solange der Topf reicht!) — Natürlich; selbstverständlich! (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist sozial!) Was Ihre steuerliche Begünstigung angeht, so stellen Sie einen Blankoscheck aus und sagen: Was am Ende dabei nicht eingenommen wird, das steht in den Sternen; damit muß die öffentliche Hand, muß der Staat halt fertig werden. Nein, ich bin sehr dafür, daß klar ist, wieviel man wofür zu welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken ausgibt. Deshalb gilt es, Erfahrungen mit dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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ist. Was das Instrument der steuerlichen Abschreibung angeht, so glaube ich, daß die Diskussion über die Einführung des § 51 q vor etwa einem Jahr unsere unterschiedlichen Positionen verdeutlicht hat. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf treffen Sie wiederum das Problem nicht, das nach unserer Ansicht entscheidend ist. Wir sind der Ansicht, daß Subventionen — und hier handelt es sich um nichts anderes als um eine Subvention mittels steuerlicher Instrumente — gezielt dort eingesetzt werden sollten, wo ihre Förderungswirkung am größten ist. Das heißt, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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einen Gesetzentwurf einbringt, der Abschreibungen für die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken gegen Kellerüberschwemmungen in Passau vorsieht? Dies ist das gleiche auf anderer Ebene; wir halten das für den falschen Weg. Die dritte Bemerkung. Ich kann Ihnen ein Rezept anbieten, das wir in Nordrhein-Westfalen in solchen Fällen anzuwenden pflegen, wenn ein regionales Problem auftaucht, weil nämlich wir, die sozialliberale Koalition, dort die Regierung stellen, und Sie, Herr Stutzer, tun das ja in Schleswig-Holstein. Da bietet es sich an, daß Ihre Regierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1980 () [PBT/W08/00201]
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sich in Untersuchungshaft befunden. Vizepräsident Windelen: Herr Abgeordneter Dr. Voss. Dr. Voss (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob diese Verfahren nach dem nach unserer Rechtsordnung geltenden Legalitätsprinzip oder nach dem in neuerer Zeit in Mode gekommenen Verhältnismäßigkeitsprinzip, das man ja eher als ein Opportunitätsprinzip bezeichnen muß, durchgeführt worden sind? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist kein erst neuerdings in Mode gekommenes Prinzip. Es ist ein Prinzip, auf das das Verfassungsgericht in vielen Entscheidungen hingewiesen hat. (Zustimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1981 () [PBT/W09/00036]
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dem in neuerer Zeit in Mode gekommenen Verhältnismäßigkeitsprinzip, das man ja eher als ein Opportunitätsprinzip bezeichnen muß, durchgeführt worden sind? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist kein erst neuerdings in Mode gekommenes Prinzip. Es ist ein Prinzip, auf das das Verfassungsgericht in vielen Entscheidungen hingewiesen hat. (Zustimmung bei der SPD) Es ist ein geltender Bestandteil unserer Rechtsordnung. (Sehr richtig! bei der SPD) Es ist ein Bestandteil, der überall und in jedwedem Verfahren — nicht nur im Strafverfahren — beachtet werden muß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1981 () [PBT/W09/00036]
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aus. Allerdings gibt es deutliche Durchbrechungen des Legalitätsprinzips; ich verweise z. B. auf die Antragsdelikte und darauf, daß es die Möglichkeit gibt, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Im übrigen aber gilt — um das noch einmal zu betonen — auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das vom Bundesverfassungsgericht nicht nur in letzter Zeit abgestützt, sondern generell als ein Prinzip ausgewiesen ist, das überall Bedeutung hat und zu beachten ist. Danach haben sich alle Staatsorgane, auch die Strafverfolgungsorgane, zu richten. Ich gehe davon aus, daß diese Grundsätze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1981 () [PBT/W09/00036]
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darauf, daß es die Möglichkeit gibt, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Im übrigen aber gilt — um das noch einmal zu betonen — auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das vom Bundesverfassungsgericht nicht nur in letzter Zeit abgestützt, sondern generell als ein Prinzip ausgewiesen ist, das überall Bedeutung hat und zu beachten ist. Danach haben sich alle Staatsorgane, auch die Strafverfolgungsorgane, zu richten. Ich gehe davon aus, daß diese Grundsätze auch von den Behörden in Bremen — wenn ich es so formulieren darf: wie es sich gehört
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1981 () [PBT/W09/00036]