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Senator Apel. Senator Apel (Hamburg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses erstatte ich zu dem soeben aufgerufenen Berufsbildungsförderungsgesetz folgenden Bericht: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner 55. Sitzung am 1. Oktober 1981 verabschiedet, das die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung — kurz BIB genannt — wiederherstellen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Ausbildungsplatzförderungsgesetz am 10. Dezember 1980 für nichtig erklärt hatte. Der Bundesrat hat in seiner 505. Sitzung am 6. November 1981 den Vermittlungsausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
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durch Rechtsverordnung eine — begrenzte — Aufgabenerweiterung des Instituts vornehmen zu können. Dem Vermittlungsausschuß erschien das einerseits entbehrlich, weil der Aufgabenkatalog in Abs. 2 aus heutiger Sicht umfassend sei. Im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns könne daher wohl jedes konkrete Problem bearbeitet werden, das unter diesen weitgefaßten Tatbestand zu subsumieren sei. Andererseits sei es angemessen, erneut gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn es sich um eine völlig neue, heute auch noch nicht im Ansatz erkennbare Aufgabe handele, die dem Institut übertragen werden solle. Der Vermittlungsausschuß
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Schäfer (Offenburg). Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur — angeblichen — Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren vor. Ich will auf diesen Antrag mit einigen Bemerkungen kurz eingehen. Das Atomgesetz, das die rechtliche Vorschrift zur Genehmigung kerntechnischer Anlagen ist, ist eindeutig. Es sieht vor, daß bei der Genehmigung kerntechnischer Anlagen — ich zitiere jetzt — „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der
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Da das Ereignis eines Flugzeugabsturzes auf ein Kernkraftwerk mit seinen Folgewirkungen nicht weiter beschrieben wird, können die allgemeinen Sicherheitsanforderungen des Bundesinnenministers unter beliebig ungünstigen Annahmen für den Störfallablauf betrachtet werden. Das gilt für den Impuls und den Auftreffwinkel des Flugzeugs, das Ausmaß der Trümmerwirkungen, die Folgeereignisse beim Brand des Flugzeugtreibstoffs an der ungünstigsten Gebäudestelle, den Betriebszustand des Reaktors, die Wetterlage usw. Es ist geradezu uferlos möglich, pessimistische Annahme auf pessimistische Annahme zu häufen. Im Genehmigungsverfahren muß nun der Nachweis einer ausreichenden
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oder der fernbetätigten Containmentbelüftung, wie sie von der Bundesregierung im Hinblick auf die Akzeptanz weiterer Kernkraftwerke erwogen wurde, würde den Sicherheitsstandard nicht erhöhen, sondern eine Vielzahl neuartiger Probleme und Unsicherheiten mit sich bringen. Wenn diese Überlegungen zutreffen, bestehen keine Bedenken, das sicherheitstechnische Konzept, die zu beherrschenden Störfälle und die für die Störfallbeherrschung maßgeblichen Schutzziele in einer Reaktorsicherheitsverordnung für Druckwasserreaktoren heute üblicher Bauart zu konkretisieren und verbindlich festzulegen. Was die rechtliche Zulässigkeit einer Reaktorsicherheitsverordnung betrifft, so vermutet der Herr Kollege Schäfer einen
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Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden zu treffen. Sie wissen ja, daß es mehrere — — (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sie haben die Begründung meines Antrags nicht gelesen!) — Doch! Das ergibt sich aus der Begründung Ihres Antrags. Ich versuche, das deutlich zu machen. Es gibt zum einen den Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik". Im Maschinenbaugesetz heißt es „herrschende Auffassung der Praktiker". Dann gibt es den zweiten Begriff „Stand der Technik", wie wir ihn im Bundes-Immissionsschutzgesetz haben. Gemeint ist die
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dieser Sachdiskussion auch nur irgend etwas, wenn Sie jedwede Gelegenheit dazu mißbrauchen, sie in ein falsches, parteipolitisches Fahrwasser hineinzuziehen. Es entspricht nicht den Realitäten, daß hier SPD/FDP-regierte Länder so und CDU/CSU-regierte Länder anders verfahren würden. Das drastischste Beispiel, das der Öffentlichkeit dazu vor Augen geführt worden ist, ist das Verhalten der niedersächsischen Landesregierung in der Frage des nationalen Entsorgungszentrums gewesen. (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Welche Rolle hat dabei die SPD gespielt
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aber nicht den, daß sie nicht entscheide. (Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU) — Das scheint Ihnen auch nicht recht zu sein. Aus der Sicht der dortigen Opposition kann ich das verstehen. Allerdings sollten Sie das hier nicht zum Gegenstand einer Debatte mache. Das war der erste Grund. Nun vermute ich aus Ihrer Rede noch einen zweiten Grund, warum Sie diesen Antrag hier gestellt haben. Der scheint etwas im Widerspruch mit einer Bekundung zu stehen, Herr
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ist nur gering zu veranschlagen. Ich nehme sogar an, daß auch Sie insoweit keine übertriebenen Erwartungen hegen. Der Grundsatz der Einzelgenehmigung bleibt hiervon unberührt. Die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden würden von einer solchen Verordnung ebenfalls kaum beeinflußt. Das verfügbare umfassende Regelwerk, das in enger Kooperation von Bund und Ländern angewendet und in Genehmigungsentscheidungen zugrunde gelegt wird, gewährleistet einen in der Bundesrepublik Deutschland einheitlichen Sicherheitsstandard auf hohem Niveau und die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden. Auch für
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sich allenfalls verlagern. Man müßte nunmehr prüfen, ob die Verordnungsnormen übereinstimmen mit dem Schutzzweck der Ermächtigungsnorm des Atomgesetzes und darüber hinaus mit dem grundgesetzlichen Postulat der jeweils bestmöglichen Gefahrenabwehr. Wir müssen uns deshalb ernsthaft fragen, ob wir unser bewährtes System, das uns höchstmögliche Sicherheit vor den Gefahren der Kernenergie ermöglicht und zugleich Rechtssicherheit für die Genehmigungsverfahren in dem vom Grundgesetz und dem Atomgesetz gesetzten Rahmen sichert, aufgeben wollen für angebliche Vorteile, die bei genauerem Hinsehen nicht so recht auszumachen sind. Viertens
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Mainz) Gärtner Kühbacher b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) — Drucksache 9/1068 — Berichterstatter: Abgeordnete Broll Dr. Wendig Dr. Wernitz (Erste Beratung 42. Sitzung) Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Ich sehe, das Haus ist damit einverstanden. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Broll. Broll (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich
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a auf ihre Wissenschaftlichkeit so viel zugute hält. Das rührte gleichsam an die Grundfesten unseres Politikverständnisses. Wir müssen zugeben: Je größer eine staatliche Einheit, je ferner von der Realität die Regierung ist, desto mehr Bedürfnis gibt es nach Zahlenmaterial, in das hinein sich die Wirklichkeit dann verflüchtigt. Die unersättliche Neugier z. B. der Europäischen Gemeinschaft nach Zahlen statistischer Art mag darauf zurückzuführen sein, daß sie verhältnismäßig fern der Wirklichkeit in den einzelnen Regionen arbeiten muß. Wir wissen, daß große Staaten, also
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Das Römische Reich unter Kaiser Augustus hatte überhaupt keinen Datenschützer, keine „decemviri ad data asservanda", (Heiterkeit) könnte man sagen — eine Kommission, um Daten zu schützen, abgekürzt „dada". (Erneute Heiterkeit — Beifall bei der CDU/ CSU) Es ist klar, daß ein Reich, das auf dieses wesentliche Merkmal des demokratischen Rechtsstaates glaubte verzichten zu müssen, untergehen mußte — was wir von unserem Staat angesichts der nun zu beschließenden Volkszählung nicht hoffen wollen. (Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Windelen: Das Wort hat Herr Abgeordneter
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ein wenig verbunden. Mein Dank gilt all denjenigen, die aus der Exekutive, aber auch aus den kommunalen Spitzenverbänden dazu beigetragen haben, daß wir sehr schnell und, wie ich meine — das ist meine Überzeugung —, sehr klar durchgehend ein Modell entwickelt haben, das alle, die es angeht, akzeptieren können. Daß Bund, Länder und Gemeinden, die Wirtschaft usw. dieses Gesetz im Grunde genommen alle wollen, daß also dieser Entwurf überfällig ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauche ich hier selber nicht mehr zu
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richtig und notwendig, daß die Bundesregierung ihren Entwurf in dieser 9. Periode — ich sage: einigermaßen umgehend — wieder eingebracht hat. Allein die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland nach einer überschläglichen Berechnung — Herr Kollege Broll hat darauf noch präziser hingewiesen, als ich das jetzt tue — gegenüber der letzten oder vorletzten Volkszählung möglicherweise mehr als 1 Million Einwohner weniger hat, als angenommen wird, läßt ermessen, welche Bedeutung genaue Zahlen oder möglichst genaue Zahlen für alle öffentlichen Ebenen, für Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft haben. Wer
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Sie würden eher an dieses Angebot des Finanzministers denken. Denn vor Weihnachten liegt doch der Nikolaustag. Das ist ja auch so etwas wie ein Pfefferkuchentermin. Ich würde mir wünschen, daß in der künftigen Beratung der Bundesrat dieses Angebot des Bundesfinanzministers, das ich ausdrücklich unterstreichen und begrüßen möchte, so ein bißchen als Pfefferkuchenangebot ansieht, d. h. ernsthaft gesprochen, als ein Angebot, das eine Grundlage für eine Zustimmung des Bundesrates zu diesem Entwurf bringt. Meine Damen und Herren, im Grunde wollen also alle
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so etwas wie ein Pfefferkuchentermin. Ich würde mir wünschen, daß in der künftigen Beratung der Bundesrat dieses Angebot des Bundesfinanzministers, das ich ausdrücklich unterstreichen und begrüßen möchte, so ein bißchen als Pfefferkuchenangebot ansieht, d. h. ernsthaft gesprochen, als ein Angebot, das eine Grundlage für eine Zustimmung des Bundesrates zu diesem Entwurf bringt. Meine Damen und Herren, im Grunde wollen also alle Beteiligten dieses Gesetz. Was soll man lange darum herumreden? Ich wiederhole dies noch einmal. Wir sollten aber diesem Willen keinerlei
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ursprüngliche Vorschlag des sogenannten Berichterausschusses hatte sogar das Abspeckungsmodell I a vorgesehen. Es wäre mit den früheren Zählungen überhaupt nicht mehr vergleichbar und praktisch nicht durchführbar gewesen. Ich bin froh, daß wir im Gegensatz dazu wenigstens ein Modell durchsetzen konnten, das mit anderen Zählungen vergleichbar ist. Aber ausreichend ist es nicht. Ich bedauere, daß es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, eine Grundstücks- und Gebäudezählung nachzuholen. Aus städtebaulichen und raumordnerischen Gründen, aber auch aus wohnungspolitischen Gründen wäre das dringend notwendig. Wir arbeiten
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hier eindeutig auch ein Bundesinteresse bekunden. Zumindest möchte ich heute das Bundesinteresse an der Wohnungszählung unterstreichen. Vorhin sind die 60 Millionen DM erwähnt worden. Gut; wir sind froh darüber, daß der Bundesfinanzminister sich dazu bereit erklärt hat. Aber ich glaube, das Bundesinteresse muß größer sein als eine DM pro Kopf der Bevölkerung, die hier für die zusätzliche Zählung ausgegeben wird. Welches Schicksal wird dieses Gesetz im weiteren Verfahren haben? An der Frage der Finanzierung und Kostentragung darf vor allem der Wohnungszählungsteil
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daß die jetzt im Übermaß vorhandenen Arbeitslosen als ehrenamtliche und nebenamtliche Zähler und als Hilfskräfte bei der Auswertung der Daten in den Gemeinden, in den Ländern, bei den statistischen Landesämtern und beim Statistischen Bundesamt eingesetzt werden. Es geht auch darum, das Verfahren zu verbilligen und die Arbeitslosen, für die sowieso aus öffentlichen Kassen Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, sinnvoll zur Entlastung dieser öffentlichen Haushalte beitragen zu lassen. In diesem Sinn bitte ich, das mindeste, das hier für die Wohnungspolitik notwendig ist, nämlich die
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und beim Statistischen Bundesamt eingesetzt werden. Es geht auch darum, das Verfahren zu verbilligen und die Arbeitslosen, für die sowieso aus öffentlichen Kassen Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, sinnvoll zur Entlastung dieser öffentlichen Haushalte beitragen zu lassen. In diesem Sinn bitte ich, das mindeste, das hier für die Wohnungspolitik notwendig ist, nämlich die Wohnungszählung, auch im künftigen Gesetzgebungsverfahren zu lassen und nicht über andere Institutionen, etwa den Vermittlungsausschuß, herauszustreichen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Windelen: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe
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Statistischen Bundesamt eingesetzt werden. Es geht auch darum, das Verfahren zu verbilligen und die Arbeitslosen, für die sowieso aus öffentlichen Kassen Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, sinnvoll zur Entlastung dieser öffentlichen Haushalte beitragen zu lassen. In diesem Sinn bitte ich, das mindeste, das hier für die Wohnungspolitik notwendig ist, nämlich die Wohnungszählung, auch im künftigen Gesetzgebungsverfahren zu lassen und nicht über andere Institutionen, etwa den Vermittlungsausschuß, herauszustreichen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Windelen: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache
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Jahres debattiert haben. Durch die Wahl zur Volkskammer der DDR am 15. Juni 1980 sind die Ost-Berliner Abgeordneten zum ersten Mal im Wege einer Direktwahl bestimmt worden. Das war der Ausgangspunkt. Dies geschah auf der Grundlage eines Wahlgesetzes der DDR, das selbst schon sehr viel älter ist, das nämlich vom 28. Juni 1978 stammt, also von vor drei Jahren vor der Wahl. Dieser Vorgang, meine Damen und Herren, hat im Deutschen Bundestag unterschiedliche Reaktionen, was die politische und rechtliche Aufarbeitung angeht
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Volkskammer der DDR am 15. Juni 1980 sind die Ost-Berliner Abgeordneten zum ersten Mal im Wege einer Direktwahl bestimmt worden. Das war der Ausgangspunkt. Dies geschah auf der Grundlage eines Wahlgesetzes der DDR, das selbst schon sehr viel älter ist, das nämlich vom 28. Juni 1978 stammt, also von vor drei Jahren vor der Wahl. Dieser Vorgang, meine Damen und Herren, hat im Deutschen Bundestag unterschiedliche Reaktionen, was die politische und rechtliche Aufarbeitung angeht, ausgelöst. Die Opposition meinte in ihrem Antrag
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28. Juni 1978 in aller Form zu protestieren. Wir begrüßen es, daß die drei Westmächte in diesem Zusammenhang für die Zukunft jeden Versuch zurückgewiesen haben, die Rechte und Verantwortlichkeiten in Frage zu stellen, die Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und die Sowjetunion in bezug auf Deutschland als Ganzes und in bezug auf alle vier Sektoren Berlins übernommen haben. Daran sollten wir nicht rütteln. Das Geschehene können wir sicherlich nur schwer rückgängig machen, wir nicht, die Westmächte nicht
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